Geschichte des Dorfes Plauen bei Dresden

Textdaten
Autor: Adolf Hantzsch
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Titel: Geschichte des Dorfes Plauen bei Dresden
Untertitel: Nach den Quellen bearbeitet
aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Heft 3
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Erscheinungsdatum: 1880
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Erscheinungsort: Dresden
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[I]
Geschichte
des
Dorfes Plauen bei Dresden

Nach den Quellen bearbeitet
von
Adolf Hantzsch,
Lehrer an der II. Bürgerschule in Dresden.

Herausgegeben
vom
Verein für Geschichte und Topographie Dresdens
und seiner Umgegend.

Mittheilungen des Vereines, 3. Heft.

Dresden.
1880.

[II]

[III]
Vorwort.

Bei dem lebhaften Interesse, das in neuerer Zeit für Ortsgeschichte vielfach sich kundgiebt, und welches durch Localgeschichtsvereine gepflegt wird, darf es nicht Wunder nehmen, daß bald kleinere, bald größere historische Arbeiten über Orte an die Oeffentlichkeit treten. Auch das vorliegende Buch bietet eine Ortsgeschichte, und zwar die eines Dorfes, das bei seiner unmittelbaren Nähe an der sächsischen Residenz durch viele bemerkenswerthe geschichtliche Momente vor manchem anderen Orte ähnlicher Größe sich auszeichnet. Von diesen historischen Thatsachen, allerdings sowohl in Hinsicht auf ihre Art wie auf ihren Werth verschieden, erzählt die vorliegende Schrift am Faden der Zeitfolge möglichst zusammenhängend und eingehend nach den zahlreichen Acten, die mir, dem Verfasser, von hohen Behörden mit größter Bereitwilligkeit für die Studien zur Verfügung gestellt wurden. Es ist mir daher Bedürfniß, auch an dieser Stelle für die mir gewordene wohlwollende Unterstützung meiner Arbeit herzlich zu danken, und zwar in erster Linie dem Hohen Königlichen Gesamtministerium, das die Durchsicht des Actenmaterials im Königlichen Hauptstaatsarchiv wie im Königlichen Finanzarchiv gütigst gestattete. Aber auch allen geehrten Vorständen der von nur benutzten Archive wie den daselbst thätigen Beamten, die meine Forschungen in jeder Weise förderten, spreche ich hierdurch meinen besten Dank aus.

Was den Inhalt des vorliegenden Buches anlangt, so könnte vielleicht mancher meinen, daß mehrfach Thatsachen hereingezogen worden sind, die dem Leser völlig unwichtig und darum überflüssig erscheinen, daher auch gar keine Erwähnung verdient hätten. Wenn ich auch solche für die Geschichte des hiesigen Ortes oft ganz unbedeutende Ereignisse nicht überging, so geschah dies nicht nur der von einer Chronik mit Recht zu fordernden Vollständigkeit, sondern auch, und zwar in der Hauptsache, der Bewohner Plauens wegen, für die das Buch zunächst geschrieben ist, und die auch den wenig wichtigen Thatsachen, welche in ihrem Dorfe im Laufe der Jahrhunderte sich zutrugen, sicher ein Interesse [IV] entgegenbringen. Im Großen und Ganzen jedoch sind die in dieser Schrift geschilderten Vorkommnisse mehr allgemeiner Art, und darum erscheint deren Kenntniß auch für einen größeren Leserkreis wohl geeignet.

Daß der Stoff der vorliegenden Ortsgeschichte zum allergrößten Theil aus Acten, und nur in einigen Fällen aus Büchern geschöpft worden ist, beweisen die benutzten, genau angegebenen Quellen, welche den Leser in den Stand setzen, sowohl die Nichtigkeit der angeführten Thatsachen zu prüfen, als auch über nur angedeutete oder kurz ausgeführte Punkte sich weiter zu belehren.

Möge das Buch sich viele Freunde erwerben, und bei den Einwohnern Plauens, wenn auch nur in bescheidener Weise, die Liebe zu ihrem geschichtlich so denkwürdigen Orte immer mehr wecken und nähren!

Adolf Hantzsch.
[V]
Register.
Ablösung der Ackertage 141. Chorgesangverein 162.
Ablösung der Baudienste 128 ff. 140. Collecte für Dresden 71.
Ablösung der Fuhren 141. Collecte für Sebnitz 146.
Ablösung der Gartenzinsen 143. Communschank 17. 150.
Ablösung der Getreidezinsen 141. 142. Communschulden 124 ff. 149. 151.
Ablösung des Mahlzwangs 142. Coschützer Straße 140. 153. 156. 157.
Ablösung der Rentamtsgefälle 142. Cunnersdorf 37. 71. 77. 84. 85. 114. 144.
Ablösung des Zehnten 142. Cunnersdorf, dessen Ausschulung 135.
Ablösung der Zinsbrote 143. Diebstähle 18. 38. 163.
Abschätzung 82. Dietrich, Markgraf 2.
Actienbierbrauerei Felsenkeller 75. Dietrich'sches Legat 154.
Actienbierbrauerei Lagerkeller 160. Dittrich 117.
Actienbierbrauerei Reisewitz 159. 160. Dürre 8. 26. 29. 30. 61.
Agathe 5. Ehlich 21. 47 ff. 56. 128.
Albertsbahnbau 147. Einquartierung 31. 70. 72. 91 ff. 93 ff. 115. 117. 146. 153.
Albrecht, Herzog 9 ff. Elisenstraße 156.
Alexander, Kaiser von Rußland 97. 98. Falkenstraße 139. 157. 158. 164.
Altzelle 4. Fedeler 6.
Anleihen 114 ff. 149. 151. Felsenkeller 75.
Anton, König 140. Feuergeräthskasse 149.
Armenhaus 137. 150. 151. Feuerspritze 103. 152.
Bähr, P. 97. 113. Fichtner 163.
Bartholomäuskirche 14. Fiedler 52. 71. 113. 117. 130. 131. 156.
Baumann 90 ff. 113. Filiale der Taubstummenanstalt 155.
Begräbnißordnung 54. Florastraße 157.
Beleuchtung der Straßen 161. Forsthaus 53. 57. 76.
Bellmannstiftung 150. Forsthausbrücke 45. 63. 105.
Benennung der Straßen 153. Fortbildungsschule 163.
Bernhardstraße 157. Fournierschneidemühle 26. 61. 150.
Bevölkerungszahlen 165. Frauenverein 162.
Bienert 156. 157. 158. 160. 161. 165. Freigut, Freihof 28.
Bienertstraße 156. 157. Friedrich August 140. 151.
Bombardement Dresdens 69. 71. Friedrich August I. (d. Starke) 41. 44. 47 ff. 159.
Botendienste 138. Friedrich August II. 45.
Brände 43. 77. 102. 103. 108. 117. 123. 124. 128. 129. 135. 153. 154. 155. Friedrich August der Gerechte 90. 119.
Brandschädenvergütung 116. 118. 123. 130. 131. 136. Friedrich-August-Mühle 44. 90. 105. 106. 118.
Bügler 159. Friedrich von Dresden 4 ff.
Bürcke 137. Friedrich der Ernsthafte 5.
Bunke 131. 140. Friedrich der Große 58. 59. 64 ff.
Bunke'scher Weg 140. 150. Friedrich von Thüringen 5.
Buschmühle 23. 45. 46. 82. 90. Friedrich Wilhelm III. 97. 105.
Chausseehaus 139. 153. Frohberg 151.
Chemnitzer Straße 138. 140. 153. 157. 158. 160. Fürstenweg 119.

[VI]

Gartenstraße 157. Kassendefecte 153.
Gefängniß 164. Kieferngraben 36.
Geistliche Gebäude 110. 115. 134. Kinderbewahranstalt 165.
Gemeindegarten 21. 48 ff. Kindergarten 162.
Gemeindehirt 25. Kirche 6. 7. 29. 40. 110. 134. 137. 144. 156. 165.
Gemeinderath 136. 137. 138. 150. 151. 155. 158. 164. 165. Kirchensteuer 83.
Gemeindeschank 17. 150. Kirchhof 37. 77. 134. 144. 145.
Gemeindeschulden 124. 149. 151. 152. Kirchstraße 3. 135. 153.
Georg der Bärtige 12 ff. Kirchweg 147.
Gerichtstage 15 ff. Kirschberg 89.
Geschenk 115. Kobisch 35. 97. 113. 128. 129. 131. 155. 156. 163.
Gewitter 62. 78. 82. Königsmühle 30. 46. 160.
Gewürzextractfabrik 158. Konrad von Wettin 2.
Glafey 130. Kornhalm 71.
Gottschall 28. Kramhandel 132.
Grassi's Villa 74 ff. Krankheiten 57. 72. 77. 118.
Grenzstraße 158. Krieg, 30jähriger 30 ff.
Großmann, Vorstand 165. Krieg, nordischer 41.
Grützner 135. 143. Krieg, 2. schlesischer 58 ff.
Hahneberg 7. 28. 55. 64. 100. 118. Krieg, 7jähriger 64 ff.
Handwerkermangel 131. Krieg, bayrischer 79 ff.
Handwerkermeile 131. Krieg mit Napoleon 89 ff.
Händler 152. Krieg von 1866 153.
Hauptschleuße 164. Kulick 135.
Heeger 142. Lagerkeller 160.
Heerfahrtswagen 21 ff. Landgemeindeordnung 136. 155.
Heger'sches Vermächtnis 165. Lehmgrube 36. 39. 40. 45. 71. 82. 89. 144.
Heinrich I. 2. Lehnsdienste 25.
Heinrich der Erlauchte 4. Lembach P. 32.
Heinrich von Preußen 80. Liebe P. 162.
Hilfskommission 112. Lieferungen 65. 110 ff.
Hirtenhaus 11. Lisonnewitzky 92.
Hofmühle 23 ff. 32. 57. 61. 82. 90. 107. 142. 160. Löbtau, Einschulung 143. 144.
Hofmühlenbrücke 40. 63. 65. 94. 104. 119 ff. 134. 135. 147. 153. Männergesangverein 162.
Hohe Straße 157. 158. Maternihospital 4 ff. 142.
Hoher Stein 3. 28. 56. 98. 151. 154. Maulbeerbäume 77.
Hohlfeld 123. Militärverein 162 ff.
Hufenreceß 29 ff. 129. 140. Mißwachs 127.
Hussitenkrieg 6. Mittagslauten 13. 14.
Hutungsstreit 62. 133. Mohrentrauung 37.
Jahrmarkt 147. Mord 42. 57. 74.
Jäger 158. Mühlen 8.
Jencke 147. 151. 155. Mühlgraben 9.
Johann Georg III. 29. Mühlgrabenbrücke 45. 77.
Johann Georg IV. 159. Nachbarbier 149.
Johann von Meißen 6. Nähmaschinenfabrik 159.
Johann von Plauen 2. Namen Plauen 2. 4.
Johann von Wilandisdorf 5. Naturalienvorschüsse 114. 127.
Jubelfeier der Augsb. Konfession 134. Naumann Dr. 158.
Jubelfeier der Reformation 122. 136. Naußlitz, Einschulung 128.
Kaden 130. 131. Neumühle 44. 90. 105. 106. 118.
Kälte 33. 37. 73. 79. Nummerierung der Häuser 153.
Kaitzer Straße 157. 158.

[VII]

Obstbaumpflanzungen 48. 53. 77. 89. 140. 158. Siegesdenkmal 164.
Omnibuslinie 152. Sperling'sches Legat 154.
Orkan 134. Sprengen der Straßen 163.
Ortsrügen 16 ff. 35. 41. Spritzenhaus 81. 164.
Ortsstatut 134. Staatssteuern 114.
Ortsverein 161. 164. Standesamt 163.
Patronatsrecht 5. Starke 117.
Petrus, Pleban 4. Steinbruch 39. 151.
Pfarrgüterverkauf 18 ff. Steinfuhren 21.
Pfarrhaus 110. 164. Steuererlaß 81. 125.
Pferdeeisenbahn 152. 157. Steuerregister 26. 131.
Piccolomini 32. Stirlin 123.
Postanstalt 155. 156. Straße durch den Grund 44.
Prämie 89. Straßenbeleuchtung 161.
Prinz von Durlach 67. Streit mit Anspännern 83. 87.
Privatschule 162. Tännichtberg 9. 68.
Proceß wegen Ablösung 140. 141. Teich 11. 84. 163. 164.
Proceß mit Annengemeinde 147. Telegraphenstation 156.
Proceß mit Cunnersdorf 85 ff. Theuerung 61.
Pulvermühle 55. 78. Todtenhaus 145.
Quartembersteuer 83. Trache 136. 145.
Rath zu Dresden 5. Tuchmacher 9 ff. 61.
Räcknitzer Straße 138. 139. 157. Turnerfeuerwehr 152. 162.
Recrutirung 56. Turnverein 152. 162.
Reformation 14. 122. 136. Ufermauer 61. 76.
Reibisch 162. Unglücksfälle 34. 37. 40. 45. 46. 47. 55. 57. 58. 61. 62. 63. 78. 82. 84. 88. 89. 124. 134. 136. 137. 144. 146.
Reisewitz 24. 55. 59. 67. 70. 82. 84. 91. 92 ff. 95. 98. 105. 118. 133. 136. 137. 142. 146. 159. 160. Unterstützung 1113 ff.
Reisewitzer Brücke 122. 123. Urkunden 4 ff.
Reisewitzer Straße 140. 157. 160. Vereine 161. 162.
Requisition 110 ff. 153. Verein gegen Hausbettelei 162.
Revolution 1849 145. 146. Verpflegungsbedarf 116.
Reynier 91. Victualienhandel 132.
Rietschel 135. Vogt 14. 15.
Ringstraße 157. Volksbibliothek 164.
Röhrwasserleitungen 14. 15. Vorschule der Taubstummenanstalt 155.
Roux 162. Vorschuß 114.
Saturnusfest 46. Waffelfabrik 158. 159.
Schanzen 73. Walkmühle 8. 9. 23. 55. 61. 63. 67. 75. 110. 128. 139 ff. 153. 154. 169.
Schießplatz 55. 75. Wassergasse, Wasserstraße 3. 27. 118 ff. 123. 137. 150. 151. 153. 158. 159.
Schlagbaum 118 ff. 139. Wasserkunsthaus 26. 60.
Schleifmühlen 23. Wasserläufe 36.
Schleußenbau 164. Wasserleitung 161.
Schmiede 24. Wassermangel 30. 73.
Schocksteuer 24. Wasserpalais 91. 94. 100. 103. 104. 159.
Schule 163. Waynsdorf 7.
Schulgesetz 135. 163. Weber 121.
Schulhaus 84. 110. 134. 148. 149. 163. Wege nach Dresden 118.
Schulsteuer 83. 88. Wegner 137.
Schulstraße 157. Wehr 26. 40. 88.
Schulverband 128.
Schuttfuhren 72.
Schwarzenberg, Fürst 98. 102. 106.
Selbstmord 40.

[VIII]

Weidengraben 36. Wilsdorf 163.
Weißritzflöße 9. Wischke P. 137.
Weißritzfluten 7. 8. 13. 14. 25. 26. 30. 34. 39. 55. 56. 61. 63. 71. 72. 74. 76. 77. 82. 133. 150. Wistericz 6.
Westendclub 161. Withigo 5.
Westendgesellschaft 156. 157. Wohlfahrt P. 59. 60.
Westendgut 117. Wolf 123.
Westendschlößchen 156. Xaver 119.
Wilhelm, Markgraf 6. Ziegeleien 160. 161.
Zinsregister 6.
Zwickauer Straße 139. 158.


Bedeutung der Abkürzungen
bei den Namen der benutzten Archive.
A. H. A. = Archiv der Königl. Amtshauptmannschaft in Dresden.
F. A. = Königl. Finanzarchiv
Ger. A. = Archiv des Königl. Gerichtsamtes
H. St. A. = Königl. Hauptstaatsarchiv
R. A. = Rathsarchiv
Sup. A. = Archiv der Superintendur Dresden II
Gem. A. = Archiv des Gemeindeamtes in Plauen.
Pf. A. = Pfarrarchiv



[1]

Anfangsgeschichte.

Zu den in der näheren Umgegend Dresdens gelegenen Dörfern, die ihre Geschichte verhältnismäßig weit zurück verfolgen können, muß auch Plauen gezählt werden, denn es ist slavischen Ursprungs. Slaven waren allerdings nicht die ältesten uns bekannten Bewohner der hiesigen Gegend, wie Sachsens überhaupt, sondern Germanen, und zwar um Christi Geburt wohl unzweifelhaft die Hermunduren, die aber, weil sie sich dem von Marbod in dieser Zeit gegründeten Suevenreiche nicht unterwerfen wollten, in den Jahren 8 - 5 v. Chr. nach Franken und Schwaben auswanderten, ohne jemals wieder in ihre früheren Wohnplätze zurückzukehren[1]. Diese wurden von einem jedenfalls suevischen Volksstamme eingenommen, den Ptolemäus mit dem wohl nur beschreibenden Eigennamen Teuriochaimen (Gebirgsanwohner) bezeichnet und der längere Zeit im ruhigen Besitze des Landes blieb[2]. Dies änderte sich jedoch im 5. Jahrhundert. Um jene Zeit nämlich kam die Völkerwanderung wieder in Fluß, und die damaligen Bewohner Sachsens, welche bereits seit Mitte des 3. Jahrhunderts von den Durchzügen stammverwandter Germanenvölker, wie Burgunder, Vandalen etc. berührt worden waren, schlossen sich nun den durchziehenden suevischen Stämmen an und wanderten mit diesen nach Gallien und Spanien aus. In die dadurch zum Theil entvölkerten Gebiete unseres Vaterlandes rückten nun von der Weichsel und Oder her Slaven ein, was die bisher hier noch zurückgebliebenen Teuriochaimen sicherlich veranlaßte, ihren vorausgegangenen Stammesgenossen zu folgen, da sie die vordringenden Fremdlinge nicht aufzuhalten vermochten. Die Besitzergreifung Sachsens durch die neuen Ankömmlinge aus Osten erfolgte ganz allmälig, so daß sie etwa erst in der ersten Hälfte des Jahrhunderts beendigt gewesen sein mag[3].

Nach mehreren deutschen Geschichtsschreibern war es der slavische Stamm der Sorben, der sich in der Hauptsache zwischen Elbe, Saale und Erzgebirge, also auch in unserer Gegend, niederließ. Durch sie erfolgte die Eintheilung des besetzten Landes in Bezirke oder „Suppanien", die man deutsch am besten durch „Gau" bezeichnet, und deren wichtigster für uns der Gau Nisan ist, weil zu ihm auch Plauen und seine weitere Umgebung gehörte[4]. Einige Jahrhunderte erfreuten [2] sich die Sorben ungestört des Besitzes ihres neuerworbenen Gebietes, doch wurden sie schließlich durch König Heinrich I. (919-936) der deutschen Herrschaft ebenso unterworfen, als vorher andere slavische Stämme durch Kaiser Karl d. Gr. und seine nächsten Nachfolger. Um nun die um ihre Selbstständigkeit gekommenen Sorben gut im Zaume halten und germanisiren zu können, legte König Heinrich I. um 930 Stadt und Mark Meißen an[5] und übertrug die Verwaltung derselben einem Markgrafen. Einer der ersten war Riddag, der 985 starb, aber seine Würde ebensowenig erblich besaß, als seine nächsten Nachfolger[6].

Da die Geschichte über die Schicksale und Besitzverhältnisse unserer Gegend in den nächsten Jahrhunderten sehr in Dunkel gehüllt ist, so übergehen wir einen größeren Zeitraum und bemerken nur, daß Konrad v. Wettin die Markgrafenwürde von Meißen durch Kaiser Lothar 1127 erblich erhielt.

Von Konrad's Nachfolgern verdient Markgraf Dietrich (1195-1221) um deswillen Erwähnung, als unter ihm das Dorf Plauen zum ersten Male urkundlich aufgeführt wird. Die Veranlassung dazu war folgende. Vermuthlich in der Gegend von Pesterwitz hatte der Burggraf Heinrich von Dohna ein Kastell erbaut, das den Namen Thorun führte. Der Bischof von Meißen und sein Domcapitel wollten die Burg beseitigt wissen, weil sie auf dem Gebiete des Hochstifts stehe, und wandten sich deshalb klagend an Markgraf Dietrich. Derselbe ließ nun von Sachverständigen über die Grenzen des Stifts ein Gutachten abgeben, und da sich bei demselben herausstellte, daß die Burg allerdings auf bischöflichem Gebiete erbaut worden war, befahl er dem Burggrafen ihre Beseitigung an. Unter den Sachkundigen, die die Urkunde[7] vom 31. März 1206 namhaft macht, befindet sich auch ein Johann von Plawen.

Wenn sich hieraus auch ergiebt, daß das Dorf Plauen sicher nachweisbar zu Anfange des 13. Jahrhunderts existirte, so läßt sich doch über die Zeit seiner Entstehung eine bestimmte Angabe nicht beibringen, sondern nur vermuthen, daß der erwähnte Ort vielleicht bald nach Einwanderung der Sorben in die hiesige Gegend von ihnen angelegt worden sein mag, also ihnen seine Gründung verdankt. Dafür spricht zunächst der Name des Dorfes, der in den Urkunden vom 13. bis 15. Jahrhunderte in verschiedener Schreibweise vorkommt, nämlich Plawen, Plawan, Plawin, Plauwan, Plauwe, Plauwen[8], aber nie Plavven[9], Blawen[10], Plave, Plawendorf[11]. Das Wort Plawen, wie es sich in [3] der ersten Urkunde vom Jahre 1206 vorfindet, ist nebst den übrigen angeführten Formen unzweifelhaft sorbischen Ursprungs und stammt von dem Worte plaw, schwemmen (des Holzes), flößen[12] ab, so daß der Name Plawen soviel als Schwemm- oder Flößort bedeutet.

Für den sorbischen Ursprung spricht aber auch die Anlage des Ortes. Die Sorben pflegten, jedenfalls einer alten Gewohnheit aus ihren früheren Wohngebieten folgend, sich um einen Platz, der einen Teich oder Tümpel enthielt, in rundlicher oder ovaler Form dergestalt anzubauen, daß die dicht bei einander stehenden Häuser dem Dorfplatze ihre Giebel zukehrten. Offenbar ist derjenige Theil Plauens, in dessen Mitte das Siegesdenkmal steht, die ursprüngliche Anlage der Sorben, denn nicht nur hat der Platz augenscheinlich eine, allerdings sehr länglich ovale Form, sondern er enthält auch in der Mitte die Stätte des seit 1875 ausgefüllten Dorfteiches, sowie noch heute eine Anzahl Häuser, die dem freien Raume ihre Giebel zukehren. Der nach der Weißritz zu gelegene Theil des Dorfes, also die untere Kirch- und die Wasserstraße, ist offenbar späteren, nämlich germanischen Ursprungs. Daß sich die Eigenthümlichkeiten der sorbischen Ortsgründungen in Plauen nicht mehr so deutlich zeigen, als in mehreren Dorfschaften auf dem rechten Elbufer (Pieschen, besonders Kaditz etc.), hat jedenfalls darin seinen Grund, daß durch verheerende Kriege früherer Jahrhunderte die ursprüngliche Form der Anlage hier mehr verwischt wurde, als in anderen Orten der Dresdner Gegend. Ueber Einzelheiten der sorbischen Gründung am hiesigen Platze lassen sich nur Vermuthungen aussprechen. Die Gegend beim „hohen Stein" diente wahrscheinlich als Opferstätte und als Begräbnißplatz, wofür der Umstand spricht, daß nicht nur zur Zeit des siebenjährigen Krieges, als die Oesterreicher hier Schanzen aufwarfen[13], sondern auch 1828[14] daselbst Urnen ausgegraben wurden, die sich jetzt zum Theil im Königl. Antikencabinet befinden. Eine Kirche hat der Ort, wenn auch verhältnißmäßig früh, sicherlich doch erst einige Jahrhunderte später erhalten, als durch das 967 (968) gegründete Bisthum Meißen[15] die hiesige Gegend dem Christenthum gewonnen worden war. Damit mag hier Manches anders geworden sein. Die hochgelegene bisherige sorbische Opferstätte verwandelte sich wahrscheinlich in einen Wallfahrtsort mit Betstationen, welche durch Säulen und Kreuze bezeichnet waren. Daß derartige Marksteine vorhanden gewesen sein müssen, dafür spricht ein im Königl. Finanzarchiv vorhandener Plan von Plauen aus dem Anfange des 18. Jahrhunderts, auf welchem noch ein Kreuz - aber nur eins - angegeben ist; wenn demnach die 1837 herausgekommene Kirchengallerie (Band I S. 43) und Schumann (Post- und Zeitungs-Lexicon Band 8 [4] S. 368) erwähnen, „daß es um 1770 noch mehrere Kreuze gab und 1820 noch 1", so befinden sie sich im Irrthum. Ganz ebenso muß eine Meinung Schiffner's[16] beurtheilt werden, zufolge welcher - wenn auch nur wahrscheinlich - unser Dorf das Plowen sein soll, nach dem sich 1206 ein markgräfliches Vasallengeschlecht schrieb, obwohl die Stätte einer Burg sich nicht sicher nachweisen lasse. Der Behauptung Einzelner, die Burgstätte sei das geebnete Plateau beim hohen Stein gewesen, ist einfach entgegenzuhalten, daß hier auch nicht die geringste Spur auf das ehemalige Vorhandensein eines, wenn auch mir kleinen Kastells hindeutet, eines solchen auch nirgends Erwähnung geschieht; überdies kommt das Dorf Plauen weder in Urkunden noch in anderen älteren schriftlichen Aufzeichnungen unter dem Namen Plowen vor.

Wenden wir uns nun den auf den hiesigen Ort bezüglichen Urkunden zu, so ist zunächst anzugeben, daß dieselben besondere Aufschlüsse über das Dorf nicht bieten, sondern im Allgemeinen nur sein Vorhandensein constatiren. Da wäre denn zunächst das Jahr 1263 zu erwähnen. Nach Schiffner[17] und nach der Kirchengallerie[18] sei zu der genannten Zeit jedenfalls im Dorfe Plauen von Heinrich dem Erlauchten die Freiberger Jacobsmesse bestätigt worden. Diese Angabe ist dahin zu berichtigen, daß die Ausstellung jener Bestätigungsurkunde vom 7. Mai 1263[19] nach mündlicher Angabe des Hrn. Archivar Dr. Ermisch im Kgl. Hauptstaatsarchiv unzweifelhaft zu Plauen im Voigtlande erfolgte. 1296 den 26. August erließ Heinrich des Erlauchten Sohn, Friedrich, von Dresden aus eine die Stadtkirche zu Pirna betreffende Urkunde[20], in welcher unter den Zeugen dominus Petrus plebanus in Plawan Erwähnung findet. Dies gilt auch von einem zweiten Erlasse desselben Fürsten vom 3. December 1299[21].

Mit dem Eintritt in das 14. Jahrhundert erhellt sich wenigstens einigermaßen das Dunkel, in welches die früheste Geschichte Plauens gehüllt ist. Man erfährt nämlich, daß der genannte Ort um jene Zeit schon dem Maternihospitale angehörte. Dasselbe, jedenfalls durch Heinrich den Erlauchten, - nach Schäfer[22] von einem früheren Markgrafen - gestiftet und 1286 schon urkundlich erwähnt[23], war mit den Einkünften aus einer Anzahl in der Nähe liegender Dörfer ausgestattet, und zählte zu diesen auch Plauen. Wann dieser Ort dem Maternihospitale verliehen wurde, ist ebensowenig nachweisbar, als die von der Kirchengallerie (Band I S. 42) gebrachte Angabe, nach welcher das hiesige Dorf früher zum Kloster Altzelle gehört hätte; Beyer[24] wenigstens führt in seiner eingehenden Geschichte jenes Klosters weder auf [5] S. 31 noch auf S. 34, wo die zahlreichen Besitzungen desselben namhaft gemacht sind, Plauen als dazu gehörig mit an. Fest steht nur, daß dieser Ort zu Anfange des 14. Jahrhunderts dem Maternihospitale zinste und mit demselben in den Besitz des Klosters Seußlitz überging. Dasselbe entstand 1267 durch Markgraf Heinrich den Erlauchten, und erhielt bereits 1291 den 12. August von der Markgräfin Helena, der Wittwe des Markgrafen Dietrich von Landsberg, das Maternihospital eigenthümlich[25]. Nun scheint es zwischen dem Kloster wegen der ihm zugewiesenen Besitzungen und Rechte und dem Bischof von Meißen wiederholt zu Zwistigkeiten gekommen zu sein, daher wurde von Seite des Markgrafen Friedrich von Dresden das Kloster wiederholt in seinem Eigenthumsbestande bestätigt, so den 7. October 1300[26] wie auch den 14. Juni 1315[27]. Die zu der letzterwähnten Zeit ausgestellte Urkunde des Fürsten ist um deswillen von Wichtigkeit, als darin die zum Maternihospital gehörigen Ortschaften genau angegeben sind und auch Plauen dabei Erwähnung findet. Unterm 4. September 1316[28] bestätigte Bischof Withigo von Meißen dem Kloster Seußlitz seine Besitzungen mit dem Dorfe Plawin und dem Patronatsrechte daselbst, und damit scheinen die zwischen beiden Parteien bisher bestandenen Differenzen ihren Abschluß gefunden zu haben.

Die Verwaltung des Maternihospitals, das damals hinter der Frauen- oder Marienkirche lag und ansehnliche, wenn auch etwas zerstreut liegende Zubehörungen besaß, mag von dem zwischen Meißen und Riesa gelegenen Kloster Seußlitz aus wohl ziemlich schwierig gewesen sein; vielleicht aus diesem, vielleicht aus einem andern Grunde gestattete Markgraf Friedrich der Ernsthafte auf Ansuchen des Gardians[WS 1] und des Convents zu Seußlitz durch Urkunde[29] vom 28. December 1328, daß das Hospital in Zukunft der Aufsicht und Fürsorge des Rathes zu Dresden unterstellt werde. Die Uebergabe erfolgte darauf hin bereits am 6. Januar 1329, und bestimmte Agathe, die Aebtissin des Klosters, in der Abtretungsurkunde[30] u. A., daß ihrem Convent von einer Anzahl namhaft gemachter Orte, Güter und Zinsleute insgesammt 20 Pfund jährlicher Gefälle[WS 2] verbleiben, und dem Rathe die Veräußerung des Hospitals nicht ohne Genehmigung des Klosters gestattet sein sollte. Diese für den Dresdner Rath ebenso umfangreiche als wichtige Erwerbung schloß auch das in der Urkunde besonders namhaft gemachte Patronatsrecht in Plawin in sich.

In den nächsten hier anzuführenden Urkunden wird das Dorf Plauen einfach erwähnt. 1361 den 11. August übereignete Landgraf Friedrich von Thüringen der Frau des Dresdner Bürgers Johann von Wilandisdorf (Wilsdruff[31]), Namens Anna, ein Gut in Plawen auf [6] Lebenszeit[32]. - Durch Urkunde[33] aus Stolpen vom 17. Mai 1366 vermehrt Bischof Johann von Meißen die Einkünfte des früher von ihm in der Kapelle zum h. Krenz in Dresden gestifteten Altars der h. Barbara u. A. durch 8 Scheffel Weizen und 2 Pfund Wachs von einer an der Weißritz liegenden und zum Dorfe Plawen gehörigen Mühle. - In einem Zinsregister[34] des heiligen Kreuzes aus der Zeit um 1370 werden unter den einzelnen Posten auch verschiedene Grundstücke aufgeführt, gelegen gegen Plauwan hin, um Plawan, zwischen Plawan und Rekenicz. - Durch Urkunde[35] vom 25. November 1391 eignet Markgraf Wilhelm dem Laurentiusaltar in der Kapelle zum h. Kreuz mehrere Gefälle und Zinsen zu, und finden sich dabei auch folgende Posten: „die sychen vf der Vyweyde[36] von acker zcu Plauwe vyr groschen, eyn scheffel korns, eynen hafern .... Frenkynne von acker zcu Plauwe funf groschen, eyn scheffel korns, eyn hafern. - Nach einem Zinsregister[37] aus der Zeit von 1400 erhielt das Maternihospital zu Michaelis aus „Plauwen geltczins II sex. (2 Schock) XXXVI gr. (36 Groschen) V hl. (5 Heller), III malder korns vnde III malder hafers unde XXI gr. czu artphennynge (in natura (?));" zu Martini „geltczins VI soll, (solidi oder Schillinge) VII gr., der gebit (deren giebt) IIII Mattheus Moller vnde II Fedeler (Fiedler). Der richter VII gr. Von der möl an der Wistericz gelegen gebit man XXIIII gr. czu czinse vnde dy Kernmol gebit VIII gr. czins vnde V scheffel korns."

Während bisher die Einwohner Plauens in Ruhe und Frieden gelebt zu haben scheinen, brachte ihnen der für Sachsen nicht wenig verderbliche Hussitenkrieg jedenfalls auch eine schwere Zeit und zwar im Jahre 1429, in welchem die Hussiten zwei Mal vor Dresden erschienen. Leider kann über die Schäden, welche diese Stadt und ihre Umgegend dadurch erlitten, etwas Bestimmtes nicht angegeben werden, da die darauf bezüglichen städtischen Kämmereirechnungen nur lückenhaft vorhanden sind, und Berichte von Augenzeugen fehlen. Auf Grund von wenigen Urkunden läßt sich nur feststellen, daß im Herbste 1429 die Hussiten die jetzige Neustadt, im December desselben Jahres aber die Altstadt heimsuchten. Auf letzterem Zuge wurde das Maternihospital von den „verdampten ketzere verbrant vnd in den grunt verterbt"[38], und vermuthlich auch die Dörfer auf dem linken Elbufer mehr oder weniger verwüstet. In Plauen ging dabei jedenfalls die Kirche mit zu Grunde, da 36 Jahre später ein Neubau derselben stattfand.

Während Plauen bei den beiden erwähnten Einfällen der Hussiten in die hiesige Gegend nicht geradezu namhaft gemacht wird, kommt es doch wenige Jahre später wieder in einer Urkunde vor. Unterm 22. Juni 1432[39] bestätigte nämlich der Bischof Johann von Meißen auf [7] Nachsuchen des Altaristen vom Altar im Maternihospital, welches auf fürstlichen Befehl vom Rath wieder aufgebaut werden mußte[40], die diesem Altar zu verschiedenen Zeiten zugewiesenen Zinsen, und wird dabei auch erwähnt, daß Scheffer in Plauwen 2 und Romer ebenda 16 Groschen zu zahlen hatte. - Ein bemerkenswerthes Ereigniß ist aus dem Jahre 1445 anzuführen, die erste Weißritzflut, deren Chronisten[41] gedenken. Die Weißritz trat in dem genannten Jahre so aus ihren Ufern, daß sie die Ebene bis an den Hahneberg - hier zum ersten Male erwähnt - unter Wasser setzte und dabei jedenfalls auch in Plauen manchen Schaden anrichtete, obgleich darüber jeder Nachweis fehlt. Eigenthümlich ist es übrigens, daß sich bei Erwähnung der wiederholten und oft sehr bedeutenden Weißritzfluten bis in die neuere Zeit nur wenig Nachrichten darüber vorfinden, inwieweit das Wasser das Plauische Gebiet verwüstete, während die in Dresden und seinen Vorstädten verursachten Schäden in der Regel meist ausführlich angegeben sind.

Direct erwähnt wird Plauen wieder oder richtiger, der Pfarrer dieses Ortes, Nicolaus Waynstorff, in einem vom 27.Januar 1459 datirenden Schreiben[42] des Archidiakonus von Nisan, Johannes von Harra, in welchem Ersterer den Auftrag erhält, den neuen Pfarrer von Leubnitz, Heinrich von Lichtenfels, in der dortigen Kirche einzuweisen. Eine weitere Erwähnung des Dorfes Plauen findet sich bei dem Jahre 1465[43], in welchem am 25. März die beiden Fürstenbrüder Ernst und Albrecht einem gewissen Kotheritzsch für seine Lebenszeit das Fischwasser, die Weysteritz, verschrieben, „so am Dorfe Plawen anfängt und sich zu Potzappfel endigt". - Das nächste Jahr, also 1466, war für die Gemeinde Plauen insofern von großer Wichtigkeit, als der Patronatsherr derselben, der Rath zu Dresden, einen bedeutenden Renovationsbau der vermuthlich 1429 durch die Hussiten zerstörten Kirche vornehmen ließ, nach dessen Fertigstellung die Einweihung des Gotteshauses am 17. März 1467 durch den Meißnischen Bischof Dietrich IV. von Schönberg erfolgte[44]. - In einer Urkunde[45] vom 18. Februar 1473, durch welche der vorerwähnte Bischof die Verwendung gewisser, von der Fronleichnamsbrüderschaft der h. Kreuzkapelle erkauften Jahrzinsen zur Anstellung einer Procession mit[WS 3] des Herrn Leichnam für jeden Donnerstag genehmigt, wird auch erwähnt, daß gewisse Zinsen, nämlich ein Schock Groschen von einem Acker, Frundichin genannt, gelegen oberhalb des Hellegrundes, inmitten der Acker eines gewissen Budatzsch im Dorfe Plauwen und der Bürgerin Kunat in Dresden, dazu verwendet werden dürften.

[8] Dasselbe Jahr brachte auch einen sehr heißen Sommer, und da die Chronik[46] berichtet, daß alle fließenden Gewässer der hiesigen Gegend austrockneten und alle Mühlen standen, so darf wohl mit Recht vermuthet werden, daß auch die in und bei Plauen gelegenen, urkundlich nachweisbaren Mühlen (die Walkmühle, die beiden Mühlen der Familien Moses) unter der Calamität gelitten haben. - Eine durchaus gegenteilige Erscheinung zeigte sich im Jahre 1498, in welchem am 27. Juni das Wasser der Weißritz so anwuchs, wie man sich dessen seit langer Zeit nicht erinnern konnte[47]. Inwieweit Plauen von der Flut geschädigt wurde, ist allerdings nicht nachweisbar.


[9]

Das 16. Jahrhundert.

Hatten wir es bisher nur mit kurzen Notizen zu thun, die, völlig zummmenhangslos, meist nichts weiter boten, als eine Erwähnung des Dorfes Plauen, die aber doch, auch schon der Vollständigkeit wegen, nicht übergangen werden durften, so finden sich vom 16. Jahrhunderte an größere Aufzeichnungen, welche uns Einblicke in die Verhältnisse des genannten Ortes gewähren, und je weiter in der Zeitfolge fortschreitend, das Bild Plauens immer klarer werden lassen.

Zunächst ist beim Jahre 1521 die Einrichtung der Weißeritzflöße[48], durch welche Herzog Georg die Stadt Dresden mit Holz aus den Waldungen von Grillenburg, Lauenstein und Altenberg versorgen wollte, um deswillen zu erwähnen, als sie für Plauen in der Folge in mehrfacher Beziehung von Bedeutung wurde. Daß der genannte Fürst auch den Floß- oder Mühlgraben habe anlegen lassen, wie Schumann[49] und Hasche[50] berichten, ist nicht richtig, da der erwähnte Graben in jener Zeit nachweislich schon lange bestand und die älteste Walkmühle mit Wasser versorgte. Dieselbe, damals an Stelle der heutigen sog. Hofmühle von Bienert befindlich, ist jedenfalls in sehr früher Zeit wohl als Mahlmühle entstanden und später durch das bereits 1295 urkundlich[51] erwähnte Dresdner Tuchmacherhandwerk erkauft und in eine Walkmühle umgestaltet worden; wann dies jedoch geschah, darüber fehlt jetzt jeder Nachweis, da der im 15. Jahrhundert noch vorhanden gewesene Kaufbrief[52] verloren gegangen ist.

Zwischen der Tuchmacherinnung und der Gemeinde Plauen hatten nun bereits in den 80er Jahren des 15. Säculums wegen des Mühlgrabens mehrfache Streitigkeiten stattgefunden. Damals nämlich war die hinter der Kirche sich hinaufziehende Höhe mit Nadelholz bewachsen - daher für dieselbe den Namen „Tännichtberg" -, während der nach der Eisenbahn zu liegende Abhang Erlen und Weiden trug, von denen einzelne in dem damals jedenfalls noch nicht so wohlgepflegten Mühlgraben standen. Vermuthlich hatte die Gemeinde alle diese Bäume, die wohl unter Umständen den Wasserzufluß nach der Mühle hindern konnten, für ihr Eigenthum erklärt und wollte nicht gestatten, daß die Tuchmacher sie entfernten. So kam es zu Differenzen, endlich zu Klagen beim Herzog Albrecht, der eine genaue Feststellung der Grenze [10] zwischen dem Gebiete der Walkmühle und dem der Gemeinde Plauen anbefahl, „damit beiderseits Ordnung und Einigkeit gehalten werde". Dies war allerdings leichter angeordnet als ausgeführt, da die Tuchmacherinnung unbegreiflicherweise von der Grenzregulirung nichts wissen wollte. Der fürstliche Wille erwies sich aber stärker als die Abneigung der bei der Sache betheiligten Innungsgenossen, und so kam es, allem Anscheine nach im Sommer des Jahres 1487, zu einer völligen Auseinandersetzung zwischen den Tuchmachern und der Commun Plauen, sowie zu einer neuen Feststellung der Grenze zwischen den beiderseitigen Gebieten. Dieses Ereigniß fand unter Betheiligung aller Ortsbewohner und der sämmtlichen Glieder des Tuchmacherhandwerks unter gewissen Feierlichkeiten in folgender Weise statt.

An dem festgesetzten Tage erschien in Plauen die von Herzog Albrecht eingesetzte Regulirungs-Commission, bestehend aus dem Amtmann Hans v. Carlowitz, dem fürstl. Rath Caspar v. Schönberg auf Purschenstein, dem Bürgermeister Johannes Heffner und dem Spittelmeister Nickel Seidel. Nachdem man nun die Gegend hinter der Walkmühle genau in Augenschein genommen hatte, wurde von der Commission hinter dem Mühlgraben die Grenze festgesetzt und bestimmt, daß der von dieser nach dem Grunde zu liegende Theil des streitigen Gebietes der Gemeinde Plauen, der vordere Theil dagegen den Tuchmachern gehören und als ihr Eigenthum benutzt werden sollte. Da sich auch die genannte Commun verpflichtete, „daß das Wasser durch ihr Gebiet nach Nothdurft auf die Mühle gehen dürfe", mußten deren Besitzer sich verbindlich machen, auf ihrem Bezirke diejenigen Bäume, welche, im Mühlgraben stehend, den Wasserlauf hinderten, nur mit Wissen und Willen der Gemeinde zu entfernen und dann auch zu deren Nutzen am Ufer liegen zu lassen. So wenigstens war es von der Commission festgesetzt worden, und es handelte sich nur noch um die Zustimmung der beiden in corpore versammelten Parteien, die einander auch räumlich gegenüberstanden. Caspar v. Schönberg fragte nun zuerst die Plauischen Bauern, die sofort den gemachten Vorschlägen beipflichteten, dann auch die Tuchmacher, die auch noch jetzt von Theilung und Berainung nichts wissen wollten und erst dann ihre Einwilligung dazu ertheilten, nachdem der fürstliche Rath erklärt hatte, „er werde davon reiten und solchen Eigenwillen der Tuchmacher, die sich allein sperrten, dem Landesfürsten anzeigen." Nunmehr erhielten die beiden Parteien die Weisung, vor der Hand ruhig auf ihren Plätzen zu verharren, worauf durch mehrere aus umliegenden Dörfern herzubefohlene Bauern 2 Gruben gemacht und in diese die Grenzsteine gesetzt wurden, welche sich sowohl die Einwohner Plauens als auch die Tuchmacher nachher ansehen durften. Zur Erinnerung an das Ereigniß dieses Tages schlug Caspar v. Schönberg mit einem Beile in 2 an der Grenzlinie stehende Erlen ein Kreuz, während die Tuchmacherinnung auf ihre Kosten einen Graben ziehen ließ, damit nicht auf ihr Gebiet das Vieh ihrer Gegenpartei laufen [11] oder getrieben werden könne. Die Kenntniß dieser Einzelheiten verdanken wir den zu Protokoll genommenen Mittheilungen von 7 Augenzeugen[53], von denen 4 damals in Plauen wohnten.

Das auf höchste Verordnung getroffene Uebereinkommen hatte die besten Folgen, denn der Friede zwischen der hiesigen Gemeinde und den Besitzern der Walkmühle blieb auf viele Jahre hinaus ungestört. So oft unsere Commun zu irgend welchen allgemeinen Zwecken Holz bedurfte, wurden einige der auf ihrem Gebiete stehenden Erlen umgehauen und in geeigneter Weise verwendet, z. B. um den an Stelle des jetzigen Siegesdenkmals bis 1875 befindlichen Teich zu vermachen[WS 4], damit das Vieh nicht hineinfiel; oder um Bänke unter der ehemals vor der alten Pfarre stehenden Linde herzustellen, weil sich dort die Gemeinde zu versammeln pflegte; oder wie 1518, um einen Schützen anzufertigen, damit das Dorfwasser nicht in den Mühlgraben laufen und Unrath hineinführen könnte; oder um das Communhirtenhaus mit neuen Schwellen zu belegen; oder um die Dorfwege zu verbessern; oder um das Holz unter die Gemeindeglieder zu vertheilen; oder um dasselbe zu verkaufen und das Geld in Bier zu vertrinken[54]. Fanden die Tuchmacher, welche den Mühlgraben in der Regel im Herbste zu räumen pflegten, darin Bäume vor, die dem Wasserlauf hinderlich schienen, halfen sie sich jetzt nicht mehr selbst, sondern gingen, wie z. B. 1518 geschah, zum Richter und baten um deren Beseitigung, die dann gewöhnlich schnell erfolgte.

Um etwa 1525 hatte die hiesige Commun, nachdem der ihr zugehörige Erlenbestand im Laufe der Jahre bedeutend gelichtet worden war, den Rest desselben vollends umgehauen, und das Land allem Anscheine nach als Weideplatz benutzt. Weil nun das Vieh oft in das Gebiet der Tuchmacher lief und diesen „merklichen Schaden" zufügte, so kam es 1526 zwischen ihnen und der Gemeinde Plauen zu wiederholten Zwistigkeiten, die schließlich zu gegenseitigem Verklagen beim Herzog Georg führten, wobei die Innungsgenossen besonders geltend machten, daß auf ihrem Gebiete durch ihre Gegner widerrechtlich Bäume gefällt worden seien. In der damaligen Zeit lag es dem 1. Pfarrer der Kreuzkirche in Dresden, unter dem Namen Erzpriester bekannt, ob, im landesherrlichen Auftrage bei größeren Processen, bei welchen Zeugen verhört und vereidet werden mußten, wenigstens für die nicht zu weit von der Residenz wohnenden Parteien die Verhandlungen zu leiten, während in anderen Gegenden die Domherrn der Stifte oder die Aebte der Klöster diese Function ausübten. Die Einrichtung, einen Theil der Gerichtsbarkeit an geistliche Herren zu übertragen, hatte in der Ansicht ihren Grund, „daß sie die Zeugen vor der Strafe des Meineides desto beweglicher verwarnen könnten“[55]. So kam es auch, daß in dem zwischen der Gemeinde Plauen und der Tuchmacherinnung neu ausgebrochenen [12] Streite hauptsächlich wegen angeblich widerrechtlich gefällter Bäume der Dresdner Erzpriester Johannes Hulß vom Fürsten als Schiedsrichter umsomehr bestimmt worden war, als ihn die genannte Commun besonders gewünscht hatte. „Ir wollet", schrieb ihm in der Angelegenheit der Herzog Georg am Tage Dorothea virginis (den 6. Februar 1527): „Von bemelter gemeyne Beweysungs Artickel annehmen, die personen, so sie Euch als geZeugen angeben, sampt obgedachten Tuchmachern, mit vberschigkung der Artickel fragstuck darauff Zu stellen, vorladen, vnd nach gewonlichen gelaysten aydt die geZeugen auff dieselbigen artickel vnd fragstuck vleyssigk vnd eyn yden (jeden) besondern in geheym befragen, Verhören, Vnd was sie aussagen, durch eynen glawbwirdigen Notarien lassen aufftzeichen, Vnd wolverwart in vnsre Cantzley vberanttwortten"[56].

Nach Lage der Sache mußte der Schiedsrichter zu erforschen suchen, ob, wann und in welcher Weise eine Feststellung der Grenze auf dem streitigen Mühlgrabengebiet stattgefunden hatte, was offenbar nur durch solche Personen genau ermittelt werden konnte, die bei der vor etwa 40 Jahren erfolgten Grenzregulirung zugegen gewesen waren. Im Interesse der Gemeinde Plauen sollten als Zeugen wirken Lorenz Grahl, Urban Stübler, Merten Peyn, Peter Stolle, sämtlich aus Plauen, ferner Merten Beudener aus Neudresden (Altstadt), Antonius Stübler aus Altdresden (Neustadt) und Paul Weller aus Sobliar auf der Mühle, und als Vertreter der Tuchmacherinnung 4 von ihr gewählte Meister. Der Erzpriester lud nun, nachdem die Angelegenheit soweit geordnet schien, durch Zuschrift sämtliche Zeugen ein, den 28. Februar (1527) „zu früher Tageszeit um 7 Uhr" in seiner Wohnung zu erscheinen und wahrheitsgemäß und gewissenhaft auszusagen, was ihnen in dieser Angelegenheit bewußt sei.[57] Beinahe hätte das Verhör nicht stattfinden können, da die „Viermeister" die 4 Zeugen aus Plauen, „dieweil sie der Sachen verwandt", nicht zugelassen wissen wollten, auch den Antrag stellten, die im Interesse der hiesigen Commun wirkenden Personen genau zu befragen, „ob sie im Bann oder in der Acht, ob sie Ehebrecher oder Todtschläger, ob sie der Martinischen Lehre und Secte anhängig wären, ob sie sich unter einander unterredet hätten, was sie zeugen sollten, oder ob ihnen Jemand etwas verheißen oder gegeben, daß sie der Gemeinde zu gut sprechen möchten"[58] u. s. w. Der Einspruch der Tuchmacher blieb ebenso unberücksichtigt als ihr Antrag, und zu der festgesetzten Zeit fand das Verhör statt, nachdem zuvor sämtliche Zeugen darauf vereidet worden waren, „daß sie die ganze klare, lautere Wahrheit aussagen und berichten und ihre Aussagen bis zur Eröffnung des Gezeugnisses heimlich halten wollten". Die Resultate der Verhandlung, bereits in den Mittheilungen über das Jahr 1487 angegeben, erwiesen sich für die Gemeinde Plauen um so günstiger, als [13] Benedix Borisch, deren Vertreter und Vorsteher oder Syndicus, wie er sich nennen ließ, die zwei bei der Berainung gesetzten Grenzsteine als noch vorhanden nachzuweisen vermochte, während die beiden Erlen mit den eingehauenen Kreuzen schon vor längerer Zeit gefällt worden waren.

Hatte Herzog Georg bei Ausbruch des Streites bestimmt, daß „sich die gemeine Zu plawen desselbigen geholtz soll enthalten, bis daß sie beweyst, das die Angegebene Bereynung derhalben gemacht ist, das sich die Thuchmacher daruber des holtzes Nicht haben Anzumassen" u. s. w., so erklärte er jetzt, daß der von der Gemeinde beigebrachte Beweis ihr Recht genugsam erweise, weshalb auch die Tuchmacher schuldig sein sollten, ihr den Gebrauch des Holzes „über der Berainung und unter der Walkmühle" ungeirrt[WS 5] zu lassen[59]. Als den streitenden Parteien die fürstliche Resolution am Freitage nach Johannis Enthauptung (den 30. August) bekannt gegeben wurde, „lobten die von Plauen das Urtheil", während die Tuchmachermeister schwiegen und sich nur eine Abschrift desselben erbaten, die sie auch erhielten. Nunmehr machten sie, da sie die von der gegnerischen Gemeinde vorgebrachten Gründe nicht gelten lassen wollten, beim Landesherrn eine Eingabe, in der sie namentlich die Person des Plauischen Richters wegen des angenommenen Titels eines Syndicus angriffen. Mit Beziehung hierauf hieß es in dem eingesandten Schriftstück u. A.: „Es thut nichts Zur sachen das er sich mit blosen worten Syndicus genannt vnd vf eynen Constitution so Vor den Spitelmeister beschehen solte seyn, referirt, den mochte er sich doch wol des Römischen Reychs Kamergraffen Nenen vnd sagen er wehre von den Römischen kayser dertzu geordent"[60]. Ueberhaupt wurde von Seite der Tuchmacher der noch ziemlich lange währende Streit mehr persönlich als sachlich geführt, die Aussagen der Plauischen Zeugen - weil diese seiner Zeit auch mit Holz bedacht worden waren - als wahrheitswidrig hinstellt und wegen angeblich widerrechtlichen Schlagens von Bäumen auf dem Walkmühlengebiete die Bestrafung der Gemeinde verlangt[61]; dennoch entschied der Landesherr 1528 Dienstag nach Lucas (den 20. October), „daß es bei seinem vorigen Urtheil ungeachtet vorgebrachter Läuterung billig bleibe von Rechts wegen"[62]. Während bei Publication der fürstlichen Resolution „die von Plauen sich wegen derselben bedankten", wollten die Tuchmacher sich noch immer nicht zufrieden geben, und wiederholten in einer neuen Eingabe an den Herzog früher vorgebrachte Verdächtigungen ihrer Gegenpartei, ohne jedoch die Angelegenheit in ihrem Interesse günstiger gestalten zu können. Die Sache war eben entschieden und abgethan und zwar für immer.

Bemerkenswerther als die 1530 um Fastnacht stattgefundene Weißritzfluth[63] ist eine durch Herzog Georg unterm 13. Juli 1532 erlassene Verordnung[64], „das alle tag zu Mittagzeit in yeder Stat, [14] Flecken vnd Dorffe (also auch in Plauen) durch eine sondere glock geleutet, dadurch das gemeyne volgk zu vorbitt kegen Gott ermanet vnd erinnert werde, seinen gefaßten zorn fallen zu lassen vnd den christgleubigen menschen kegen dem Türken Glück, Sieg vnd vberwindung gnediglich zu uerleihen". Die Sitte des Mittagslautens hat sich seit jener Zeit bei uns in Stadt und Land erhalten, obgleich die Furcht vor den Türken längst geschwunden ist. - Aus dem Jahre 1538 ist wieder eine Weißritzflut[65] zu verzeichnen, die, obgleich nur einen Tag, nämlich den 20. Mai dauernd, doch manchen, freilich nicht näher bezeichneten Schaden anrichtete. - Die im Jahre 1539 in unserm Lande erfolgte Einführung der Reformation wurde für Plauen nicht nur dadurch bedeutungsvoll, daß sie die bisherigen kirchlichen Verhältnisse des Ortes in verschiedener Beziehung umgestaltete, sondern auch dessen Einpfarrung nach der Bartholomäuskirche in Dresden veranlaßte[66]. Dieses Verhältniß wurde erst im Jahre 1563 gelöst[67], und Plauen erhielt wieder seinen früheren Rang als selbstständiges Kirchdorf.

Nicht unerwähnt darf in der Geschichte des hiesigen Ortes das Jahr 1542 bleiben, weil in demselben die erste Anlage der Wasserleitung aus der Weißritz nach Dresden erfolgte. Zwar behauptet Schiffner[68], die Dresdner Röhrwasserleitungen aus Plauen seien durch Wierandt Vogt bereits seit 1521 entstanden, doch wird sofort klar, daß dies ein Irrthum ist, wenn man erfährt, daß die genannte Persönlichkeit in den Acten des Kgl. Hauptstaatsarchivs überhaupt zum ersten Male erst 1541 Erwähnung findet[69], also vorher unmöglich in sächsischen Diensten stehen und in Dresden und seiner Umgegend thätig sein konnte. Richtig ist an Schiffners Angabe nur, daß dem genannten Wierandt Vogt (richtiger Heinrich Casper Vogt von Wierandt)[70], welchen Herzog Moritz 1545 zum Oberzeug- und Baumeister über den Festungsbau zu Neu- und Altdresden und Pirna ernannte[71], die erste Anlage der Röhrwasserleitung von Plauen aus zugeschrieben werden muß, denn nachweislich ließ er 1542 nach erhaltener landesherrlicher Genehmigung auf eigene Kosten das Wasser der Weißritz im hiesigen Orte fassen und bis in das auf dem Altmarkt in Dresden bei der Marienapotheke erbaute Wasserhaus leiten, wo es zur Vertheilung gelangte[72]. Da die getroffene Einrichtung einem wirklichen Bedürfnisse entgegenkam, wurden in der Folge weitere Röhrleitungen angelegt, und zwar ebensowohl für den Hof als für Privatpersonen. So ertheilte Kurfürst Moritz unterm 29. März 1549 von Torgau aus die Erlaubniß, daß ein Consortium - die erste der sog. Wassergewerkschaften - bestehend [15] aus Dr. Simon Pistorius v. Seußlitz, Dr. Georg v. Komersted, Ernst v. Miltiz, Christoph v. Carlowitz, Hans und Wolf v. Schönberg, Otto v. Ebenleuben und aus 11 Dresdner Bürgern „ein Röhrwasser mit 2 Röhren nebeneinander zu Plauen in der Weißritz" fassen und bis in die Stadt Dresden, auch in ihre Häuser ihrer Gelegenheit nach leiten, austheilen, erblich verkaufen oder behalten und sonst gebrauchen dürfe[73]. Unterm 20. Decbr. 1551 erhielt Caspar Vogt auf sein Ansuchen abermals die landesherrliche Erlaubniß zur Anlegung einer 5zölligen Röhrfahrt aus dem Dorfe Plauen nach dem Wasserhause auf dem Dresdner Altmarkt[74].

Weil es in der Folge unthunlich schien, alle Röhren in oder hinter dem hiesigen Orte nach dem Grunde zu einzulegen, wurden spätere Leitungen sowohl in der Nähe der jetzigen sog. Walkmühle, als auch in der Stadt unweit der Annenkirche, die freilich damals noch nicht stand, mit der Weißritz oder dem von ihr gespeisten Mühlgraben in Verbindung gebracht, und so unterschied man später 3 Hauptröhrlager, nämlich 1) das hoch- 2) das mittel- und 3) das niederplauische Röhrwasser, wovon das erste im Gebiet des Dorfes Plauen, das zweite zwischen der jetzigen Walk- und der Papiermühle, und das dritte zwischen dem Sternplatz und dem Bamberger Hof in Dresden gefaßt wurde[75]. Laut eines Verzeichnisses vom 9. Juni 1563 existirten damals 4 hoch-, 3 mittel- und 8 niederplauische Röhren, und gehörten davon 5 dem Hofe und 10 verschiedenen Privatpersonen[76]. Im Laufe der Zeit erhöhte sich die Zahl der Röhren bedeutend, und betrug sie z. B. 1755 25. Der Landesherr hatte davon 11 zu seiner Verfügung, nämlich 4 hoch-, 5 mittel- und 2 niederplauische, während von den übrigen 14 eine Anzahl Privatpersonen und die Bürger Dresdens den Nutzen zogen[77]. Die 3 sog. Plauischen Röhrwasserleitungen sind seit ihrem Bestehen bis in die neuere Zeit zwar mehrfachen Veränderungen unterworfen worden, aber doch auch gegenwärtig trotz der neuen vorzüglichen Wasserversorgung Dresdens vom rechten Elbufer her noch immer in Thätigkeit.

Aus dem Jahre 1547 erhalten wir die erste Mittheilung von den Gerichtstagen, welche für die in's Materniamt gehörigen Dörfer sicherlich schon seit sehr langer Zeit eingerichtet waren und in der Regel jährlich einmal, nach Umständen öfterer oder seltener, abgehalten wurden. Das Gericht, mit den Ortsrichtern von Oberhermsdorf, Loschwitz und Plauen besetzt[78], hielt seine Sitzungen unter Beiziehung der Gerichtsschöppen aus den genannten Dörfern in Gegenwart des regierenden Dresdner Bürgermeisters als Materniamtsverwalter lange Zeit auf dem Rathhause, zuweilen auch in der Behausung des letzterwähnten [16] Vorsitzenden, seit dem 19. März 1583 das erste Mal in Plauen[79], wie überhaupt von da an abwechselnd in den drei genannten Dörfern und zwar dann stets bei Anwesenheit der ganzen Gemeinde. Bei jeder Sitzung brachten die Gerichtspersonen nicht nur die ihren Ortschaften von Alters her zugestandenen Rechte und ausgetragenen Pflichten, sondern auch etwaige Klagen und Wünsche mündlich vor, und wurde meist auch sofort Erfüllung, resp. Abstellung der angezeigten Uebelstände vom Bürgermeister zugesichert. Ferner gelangten auch die seit dem letzten Gerichtstage stattgefundenen Käufe und Verkäufe um deswillen zum Vortrage, weil von jedem neuerworbenen Lehen (Grundstück) 7 Gr. (2 dem Materniamtsverwalter, 2 dem Stadtschreiber und 3 in das Gericht), von jedem aufgegebenen Lehen 2 Gr. gezahlt werden mußten, die dem Stadtschreiber allein gehörten[80]. Schließlich erfolgte auch die Verpflichtung der in den betreffenden Dörfern neueingetretenen Amtsunterthanen, wobei sie folgenden Eid zu schwören hatten: „Ich schwöre, Gott, einem ehrbaren Rathe und gemeiner Stadt Dresden Treue zu halten und gewärtig zu sein zu Tag und Nacht, ihren Nutz und Frommen zu befördern, Schaden und Nachtheil zu verwehren und, so viel an mir ist, zu helfen und mich sonsten also zuvor halten, wie einem getreuen Lehnsmanne gegen seinen Lehnsherrn zu thun eignet und gebühret. Als mir Gott helfe und sein heiliges Wort!“[81].

Es ist nicht ohne Interesse, einige der Wünsche und Beschwerden kennen zu lernen, die von der Gemeinde Plauen vorgebracht wurden. So wünschte dieselbe u. A. auf dem Gerichtstage 1547, vermuthlich für den 1518 weggeschlagenen Erlen- und Weidenbestand „ein Holz für die Gemeinde zu gebrauchen, hinter der Tuchmacher- (jetzt Hof-) Mühle[82]. 1548 erbat dieselbe Commun u. A. „einen freien Gang durch die Walkmühle, Trankwasser zu holen. Das wollen die Tuchmacher nicht mehr gestehen (gestatten), sondern es solle und müsse mit ihrer Nachlassung geschehen.“ Geklagt wurde, „es geschehe auf der Gemeinde Acker großer Schaden mit dem Viehführen durch die Fleischer von Dresden“[83]. Beim Gerichtstage im nächsten Jahre hieß es: „Die Fleischer behüten die Fluren fortgesetzt und üben Gewalt“[84]. Da die Klagen wegen unbefugter Benutzung der Hutung auch in der Folge nicht verstummten, wurde 1558 „der Gemeinde befohlen, sie solle pfänden“[85].

Bisher waren die Gerechtsame[WS 6] der genannten drei Dörfer von dem betreffenden Ortsrichter an dem Gerichtstage mündlich angegeben worden; jedenfalls in Folge vorgekommener Unannehmlichkeiten ließ die Gemeinde Plauen im Jahre 1559 ihre Ortsrügen[WS 7] durch den Dresdner Stadtschreiber Michael Weyße - allen Kennern der Geschichte Dresdens [17] durch seine hinterlassenen Aufzeichnungen wohlbekannt - auf Pergament aufschreiben, so daß sie nun bei jedem Gerichtstage vorgelesen werden konnten. Die Dörfer Oberhermsdorf und Loschwitz folgten dem Beispiele Plauens, dessen Rügen aus dem Jahre 1559 wörtlich folgendermaßen lauten.

1) „Dancken wir Gott den Allmechtigen, das er vns Durch seine Allmechtigkeit gnedig schutz beneben vnsern Erbherrn biß vf Die stunde erhalten.
2) Rugen wir, Des Niemandes die Goteslesterer verschweigen, sondern Den gerichten ansagen soll.
3) Soll Niemandes hind (hinter) Der gemeinde wißen haußgenoßen aufnehmen.
4) Soll man in Dieser Gemeine Gerahde Vnd Heergerethe[86] nach Der Stadt Dreßden Wilkühr geben.
5) Alle begangene frewel (Frevel) sollen Zum lengsten in 14 tag gerueget werden.
6) Rugen wir eine gemeine freie Huette (Hutung) an Hainberge biß an Die Stadtflur.
7) Einen freien fußsteig Vmbs Dorff, auch ein freien fuerwegk, das ein ietzlicher (jeder) seine ecker vermach soll, schaden Zu uerhütten.
8) Rugen wir eine freie Schencke vnder Den Nachtbarn Durchs Jahr mit Nachlaßung des Spittelherrn, nach der Stadt Dreßden maß Zu gebrauchen.
9) Rugen wir einen Steig Im Hellegrunde Zu fuße, aber nicht Zu Roße noch wag (Wagen) Zu gebrauchen.
10) Soll Niemandes liegende Gründe one vorwißen Des Spittelherrn außn Dorffe verKauffen.
11) Soll Niemandes Die Straßen verengern, auch ein ieder Die waßerleuffte wievor alters halten, bey Der gemeine Straf, iedes mahl 12 Gr.
12) Rugen wir, Das Der SpittelHerr hat blawschlege, Harrauffen Zu straffen, vnd welcher Die verschweiget, soll 12 Gr. straff erlegen.
13) Sol Niemandes Plancken Heraus setzen oder steine heraus werffen ohne Der Gerichte beysein.
14) Soll Keiner Keine Neue Feuerstadt aufrichten, vnd ohne d (der) gemeine Willen Viehe Halten.
15) Sollen Die Erbkeuffe mit Des Herrn vnd Der Gemeine wißen ieder Zeit geschehen.
16) Soll Kein Hauswirth Das feuer oder liecht vnmündigen oder sonst vnwitzig leuthen vertrauen.
17) Rugen sie, Das einer dem And (ern) Die Tauben auffangen

[18]

vnd schlege darauf machen vnd halten, Solches ist bey straf eines halben Thalers verboten.
18) Rugen sie, Das man Des nachts becket, Das soll bey straf eines silbern schocks verboten, vnd bey Den Hausgenoßen gentzlich abgeschafft sein auf feilen kauf"[87].

Auffällig erscheinen die bei den Gerichtstagen in der nächsten Zeit immer wiederkehrenden Klagen über im Orte vorgekommene Diebstähle oder Verluste, wie man es damals in zarter Weise häufig ausdrückte. Bei der Dienstag nach Lätare 1562 stattfindenden Sitzung wurde erwähnt, daß dem Pfarrer Fleischmann und Andres Grahl die Bienenstöcke erbrochen worden waren[88], und 1572 den 20. März theilte der Richter aus Plauen den Gerichtsbeisitzern mit, Peter Bormann habe in der letzten Haferernte 1 Scheffel Mehl aus der Stube, 1 hohe Axt, 1 Wams, 1 Paar Strümpfe, 1 Tischtuch; Andreas Grahl vom Felde 17 Garben und aus dem Hause 1½ Scheffel Korn, und Nickel Mehlich 2½ Scheffel Weizen samt der Streu aus seiner Scheune „verloren"[89]. Viel deutlicher spricht sich Hans Ehling bei dem am 3. Febr. 1575 abgehaltenen Gerichtstage aus, indem er „rüget", er habe zunächst aus dem Hause 2 Scheffel Korn „verloren"; ferner seien ihm an der letzten Kirmes eine gebratene Gans, 3 Braten und die Kirmeskuchen „gestohlen", „item eine Schüssel mit Fisch aufgefressen und der Wein bis auf ein Nichts ausgetrunken worden". Auch Merten Fiedler hatte bei derselben Gelegenheit auf gleiche Weise 2 Gänse eingebüßt[90]. Ueberhaupt erscheinen jetzt auf längere Zeit hinaus die Klagen über in Plauen vorgekommene Diebstähle bei den Gerichtssitzungen als ein stehender Punkt der Tagesordnung.

Doch wenden wir uns noch einmal dem Jahre 1559 zu, weil in demselben ein wichtiges Ereigniß, nämlich der Verkauf von Pfarrgütern an die Gemeinde stattfand. Das Gerichts- und Kaufbuch des Materniamtes Nr. 1 enthält darüber Bl. 120-123 folgenden, auch in anderen Actenstücken des Kngl. Gerichtsamtes enthaltenen und da mehrfach veränderten Eintrag, der wegen seines größeren Umfangs und weil er viele Namen enthält, in heutiger Schreibweise hier Platz finden mag. Derselbe lautet: „Zu wissen, nachdem die Dorfschaft Plauen, so bei der Stadt Dresden gelegen und ins Hospitalamt St. Materni gehörig, noch zur Zeit mit keiner sondern (besonderen) Gemeindeviehtrift versehen, welcher halber sie zum öftern, daß ihnen die Pfarrgüter daselbst zu Plauen, weil auch ohnedies etliche Einwohner daselbst schwerlich mit Fuhre zur Erbauung ihrer vorigen Acker zu kommen, vor einem ehrbaren und wohlweisen Rathe, auch dem achtbaren und wohlgelahrten Hr. Mag. Daniel Gräser, Pfarrherrn und Superint. allhier zu Dresden, [19] zu erblichem Kaufe gelassen werden möchten, mit fleißiger Bitte anzuhalten geursacht.

Es hat hierauf der ehrbare weise Christoph Kenthmann, der Zeit zu Dresden regierender Bürgermeister, und Hans Kühn, Stadtrichter, von Rathswegen, desgleichen der Hr. Pfarrherr, so obgedacht, auch der ehrbare Antonius Thörler als des Hospitalamts St. Materni Verwalter und dieser Zeit der Gemeinde daselbst zu Plauen Erbherr, denen zuvor Gesagten zu Plauen folgende Pfarrgüter, zu denen man die Leim- (Lehm-) und Thongruben ohne einige Erstattung gutwillig geschlagen,

nämlich und zum Ersten einen Strich Acker nach 22 Scheffeln obig der Kirchen neben Blasius Langens und Paul Grahlens (Acker) am Kirchsteige nach Coschwitz (Coschütz);
zum Andern einen Strich Acker nach 14½ Scheffeln neben Georg Andre und Urban Stollens;
zum Dritten einen Strich Acker nach 10 Scheffeln neben Franz Patzigs und Paul Müllers gelegen, für und um 196 gute Schock, oder aber in Münze gerechnet, um 560 Gulden sächsischer Fürstenmünze, als den Gulden zu 21 Groschen gerechnet, einen zu Recht aufrichtigen, ganz beständigen und unwiderruflichen Erbkauf zukommen lassen, doch dergestalt,

1) daß sie sämtlich und sonderlich (die ganze Gemeinde) 35 gute Schock, welche sie aus der Gemeinde Hirtenhause und Garten, so Benedix Pötsch erblich erkauft, gelöset gehabt, zu Befreiung der ganzen Gemeinde Viehtreib, wie geschehen, heute dato baar zu Angeld angeben und bezahlen.

Zum Andern haben auch alle diejenigen, so diese Pfarrgüter nach dem Loos unter sich getheilet, das ganze hinterständige Rest, als 161 gute Schock, jedes Schock mit 3 Gr., nämlich Walpurgis schierst (nächst) künftig mit 4 guten Schocken 1 Gr. und 6 Pf. als den ersten halben Stammzins, auch alsdann Michaelis mit 4 guten Schocken 1 Gr. und 6 Pf. den andern halben Stammzins, und dann bis zu endlicher Ablösung jährlich den Kirchvätern samt Richter und Schöppen, welche solches wohl dem Pfarrherrn werden zu überantworten wissen, unverzüglich verzinsen.

Zum Dritten, daß sie jährlich Ostern, nämlich im 61. Jahre anfänglich zum wenigsten 10 gute Schock und 30 Gr., damit der Zins allzeit geleichtert (vermindert), den vorgedachten Kirchvätern, auch Richter und Schöppen, welche solche nach ihrer Gelegenheit, doch auf Vorwissen und Bewilligung ihres Erbherrn auf genugsame Versicherung weiter auf Zins ausleihen werden, ablegen.

Zum Vierten, daß sie schierst Michael anfänglich und alsdann jährlich so fortan, 1 Gulden, zu welchem folgende Personen mit Namen

Merten Grahl 2 Gr. 6 Pf. Georg Aldian 1 Gr. 6 Pf.
Jacob Fresser 2 6 Paul Müller 2 3
Blasius Lange 2 6 Benedix Petsch 2 3

[20]

Merten Fiedler - Gr. 9 Pf. Georg Fiedler 1 Gr. - Pf.
Jost Müller - 9 Asmus Schindler 1 9
Valten Dittrich 1 6 Valten Fiedler 1 9

geben, zum Erbzins entrichten.

Zum Fünften, daß der Pfarrherr mit seinem Vieh gleich samt dem Walker (Walkmüller) wegen der Tuchmacher diese ihre Gemeindetrift ohne einige Erstattung gleich Andern betreiben.

Zum Sechsten, daß sie sich mit dem Pfarrherrn um sein ausgegeben Ackerlohn, auch jetzt gethaner Saat und andern berechnen, und ihm dasselbige allesamt wiederum mit Geld und Samen und dergleichen genüglich vergleichen.

Zum Siebenten, daß einem ehrbaren Rath die Lehmgruben, wie zuvor, zur Stadt Besserung, ohne alle Beschwerung zu gebrauchen frei stehen soll.

Nun folgt, welche Personen die Güter unterschiedlich angenommen und wie theuer, nämlich

1) Merten Grahl, ein Stück Acker hinter dem Steingraben neben Paul Grahlen für 17 Schock 30 Gr.
2) Jacob Fresser, ein Stück neben Merten Grahlen für 17 Schock 30 Gr.
3) Blasius Lange, ein Stück Acker hinterm Steingraben für 17 Schock 30 Gr. (12 Schock hat er schon abgelegt [abgezahlt]).
4) Merten Fiedler, ein Stück Acker neben Georg Andre für 4 Schock 35 Gr.
5) Jost Müller, ein Stück Acker neben Merten Fiedler für 4 Schock 35 Gr.
6) Valten Dittrich, ein Stück Acker obig Jost Müllers für 9 Schock 10 Gr.
7) Georg Aldian, ein Stück Acker neben Valten Dittrichs für 9 Schock 10 Gr.
8) Paul Müller, ein Stück Acker, die Kappe genannt, für 15 Schock.
9) Benedix Petsch, ein Stück Acker, auch die Kappe genannt, neben Paul Müllers für 15 Schock.
10) Georg Fiedler, ein Stück Acker am Mittelstrich am Kirchsteige für 16 Schock.
11) Asmus Schindler, ein Stück Acker neben Blasius Langens am Kirchsteige für 13 Schock.
12) Valten Fiedler, ein Stück Acker neben Paul Grahlen für 22 Schock (12 Schock hat er schon abgelegt).

Ueber diese Acker allesamt von den Kappen an bis auf Merten Grahls Acker hat die ganze Gemeinde, damit ein jeder zu seinem Stück Acker kommen möge, einen Weg gemacht. Doch soll und will die Gemeinde von dem niedern Strich über den Steingraben noch einen Weg, und alsdann neben der Landstraße über Asmus Schindlers und Valten Fiedlers Acker auch einen Weg zu machen willigen".

[21] Derselbe Vergleich findet sich in dem nämlichen Kaufbuche noch einmal und enthält da Bl. 127b folgenden Zusatz: „Zu steter, fester und unverbrüchlicher Haltung ist dies alles dem Hospitalbuche (ein)verleibt, auch der Gemeinde unter des Hospital-Amts-Insiegel wissentlich Abschrift im Beisein Hr. Niclas Fleischmanns, Pfarrherrn daselbst, Erhard Mormanns und Jacob Limckes Notarii gegeben worden. Geschehen am Tage Michelis anno 1559."

Wenn auch nirgends angegeben ist, warum die Kirche in Plauen sich eines so bedeutenden Besitzes entäußerte, so darf doch mit ziemlicher Gewißheit angenommen werden, daß die geringe Ertragsfähigkeit des betreffenden Feldcomplexes den Grund dazu abgab. Dafür spricht nicht nur in der Einleitung des Kaufcontractes jene Stelle, welche von der Erwerbung der Pfarrfelder zur Anlegung einer Gemeindeviehtrift handelt, sondern auch eine Angabe des Ortsrichters Urban Ehlich, der, zu Anfang des 18. Jahrhunderts lebend, sicherlich auf Grund damals noch vorhandener Gemeindeacten bei einer an anderer Stelle ausführlich zu erörternden Angelegenheit ausdrücklich erklärte, daß der sog. Gemeindegarten ein Theil des 1559 verkauften Kirchenbesitzes sei[91]. Wahrscheinlich trennte man, um dem allgemeinen Wunsche nach einer Gemeindehutung gerecht zu werden und dadurch gewissermaßen auch diejenigen angesessenen Ortseinwohner zu entschädigen, die bei Parcellirung der erworbenen Felder durch das Loos nicht begünstigt worden waren, ein etwa 3 Scheffel haltendes Stück ab, das bis ins 18. Jahrhundert unbebaut liegen blieb und während dieser Zeit als Weideplatz Verwendung fand, bis es zwischen 1712 und 1718 mit Obstbäumen bepflanzt wurde, und deswegen in der Folge den noch jetzt üblichen Namen „Gemeindegarten" erhielt.

In demselben Jahre, in welchem der Verkauf der Kirchenfelder stattfand, (1559) erließ Kurfürst August einen Befehl an die Landleute des Dresdner Amtes, der also auch den angesehenen Einwohnern Plauens galt, und der bestimmte, daß jeder Bauer, der ein Fuder Holz oder Stangen in der Stadt kaufen wollte, unentgeldlich eine Fuhre Steine mit hereinbringen mußte, um dadurch dem Mangel an Material abzuhelfen, das zur angeordneten Abpflasterung Dresdens nöthig war[92].

Nicht unerwähnt darf das Jahr 1563 bleiben, weil aus demselben einige Nachrichten über den Plauischen Heerfahrtswagen erhalten sind. Mit dem Namen Heerfahrtswagen bezeichnete man diejenigen jetzt durch den Train[WS 8] vertretenen, meist 4- oder 6-spännigen Fuhrwerke, welche bei größeren Kriegsexpeditionen zum Transport von Bagage, Rüstungen, Munition und anderen Bedürfnissen - für den Proviant gab es einen besonderen Speisewagen - dem Landesherrn gestellt werden mußten. Der Rath zu Dresden besaß seinen eigenen Heerfahrts- [22] oder Bürgerwagen, ebenso auch, wie es scheint, das Maternihospital[93]; da aber in der Regel beim Ausrücken der Dresdner Mannschaft eine größere Anzahl als 2, zuweilen selbst 10-12 Wagen nöthig waren, so mußten dieselben miethweise beschafft werden[94]. Natürlich wurden dabei die Dresden zunächst gelegenen Dörfer häufig genug herangezogen, und aus Plauen mögen manche Bauern als Begleiter von Heerfahrtswagen an Kriegszügen Theil genommen haben. Beispielsweise geschah es 1466, als die beiden Fürstenbrüder Ernst und Albert gegen den Titular-Burggrafen Heinrich II. zu Meißen, dem damaligen Besitzer der Herrschaft Plauen im Voigtlande, einen Kriegszug unternahmen, zu welchem der Dresdner Rath 100 Trabanten und 9 vierspännige Wagen stellen mußte. Die Heerfahrt, bei welcher sich aus dem Dorfe Plauen Philipp Klügel und Thomas Aldrich zu betheiligen hatten, ging den 7. Febr., einem Freitage, von Dresden ab und langte am 6. Tage darauf „vor Plauen in der Vorstadt" an. Da allem Anscheine nach die Belagerung der genannten Stadt in der Hauptsache schon beendet war, so konnte die Dresdner Mannschaft bereits Ende des erwähnten Monats wieder in die Heimat zurückkehren, während man Klügel und Aldrich, von denen jeder 2 Schock 40 Gr. Entschädigung erhalten, schon am 15. Febr. nach ihrem Dorfe Plauen zurückgeschickt hatte[95].

Wie schon erwähnt, besaß jedenfalls auch das Maternihospital von frühester Zeit an einen Heerfahrtswagen, der aber nicht im Hospitale selbst, sondern in einem der ihm zugehörigen Dörfer eingestellt war. Im 16. Jahrhunderte befand er sich in Plauen, und hatten 1563 laut Registratur zu seiner Instandhaltung und Ausrüstung nach Verhältniß der Hufenzahl folgende Orte beizutragen: Im 1. Viertel: Plauen mit 19, Oberhermsdorf mit 7, Niederhermsdorf mit 3½ , Coschütz mit 3 Hufen. Im 2. Viertel: Obergohlis mit 5, Niedergohlis mit 14, Prabschütz mit 9½ Hufen. Im 3. Viertel: Gittersee mit 7, Bannewitz mit 10, Mockritz mit 14, Possendorf mit 3, Rosentitz mit 1, Cunnersdorf mit 6 Hufen. Im 4. Viertel: Prohlis mit 11, Loschwitz mit 5, Seidnitz mit 2, Wachwitz mit ½, Blasewitz mit 8 Hufen, „thut allenthalben in Summe 128½ Hufe und auf ein Viertel 32 1/8 Hufe[96]. - War vom Landesherrn ein Kriegszug in Aussicht genommen und auch ein Aufgebot der Heerfahrtswagen erfolgt, so hatte das Dresdner Amt den Richter in Plauen davon in Kenntniß zu setzen, der nun seinerseits dafür sorgen mußte, daß das in seiner Verwahrung befindliche Fuhrwerk sich in kriegstüchtigem Zustande befand und in der vorschriftsmäßigen Bespannung zu jeder gewünschten Zeit abgehen konnte. Zur Deckung der dazu nöthigen Kosten wurde dann in allen angeführten Dörfern von jeder Hufe eine bestimmte Anlage erhoben, die beispielsweise 1553 für den Zug „wider den Markgraf Albrecht, da der Kurfürst Herzog [23] Moritz zu Sachsen, unser gestr. Herr in der Schlacht den 9. Juli einen Schuß bekommen und davon den 11. Juli gestorben", 7 Gr. betrug[97]. In diesem Kriege, und zwar nach der denkwürdigen Schlacht von Sievershausen, widerfuhr dem Plauischen Heerfahrtswagen ein eigenthümliches Geschick. Man beförderte nämlich nach dem blutigem Kampfe auf ihm wie auf 7 anderen Geschirren Verwundete von der Wahlstatt nach Hildesheim. Als sich die Fuhrwerke zwischen dem Städtchen Peine und Burkersdorf befanden, wurden sie von dem in die Flucht geschlagenen Feinde unerwartet überfallen und samt den Pferden genommen[98]. Ob man den neu angeschafften Heerfahrtswagen des Maternihospitals wieder in Plauen einstellte, lässt sich nicht angeben; fast scheint es, als ob er nicht wieder dahin gekommen wäre; wenigstens hatte er 1617 seinen Platz in Loschwitz, und musste Plauen damals außer der nach den Hufen berechneten Anlage für den Wagen auch 2 Knechte stellen[99].

Indem wir wieder ins 16. Säculum zurückgehen, gedenken wir des Jahres 1568, welches mancherlei Besitzveränderungen im hiesigen Dorfe, und in der Folge auch in seiner näheren Umgebung herbeiführte. Kurfürst August wünschte nämlich, vielleicht mit aus dem Grunde, weil die bereits vorhandenen Mühlen namentlich in wasserarmen Zeiten den Bedarf an Mehl nicht völlig zu decken vermochten, in Plauen eine Hofmühle zu errichten, und trat deshalb mit der Tuchmacherinnung in Dresden wegen Erwerbung ihrer S. 8, 9 schon erwähnten Walkmühle in Unterhandlungen. Dieselben schlossen nach längerer Dauer damit, daß der Landesherr die gewünschte Mühle laut Kaufbrief vom 25. Decbr. 1568[100] für den Preis von 4000 Gulden und Abtretung einer andern Mühle in seinen Besitz brachte. Letztere, eine in der Gegend der heutigen Walkmühle an der Weißritz gelegene Schleif- und Poliermühle, damals einem gewissen Tronnick gehörig, war vom Kurfürsten nach vieler Mühe unterm 21. Decbr. 1568 nur dadurch erworben worden[101], daß er den Eigenthümer außer mit einer Baarsumme von 800 Gulden mit einer andern Schleifmühle entschädigte, die Ulrich Wegener, ein Schleifer aus Bautzen, nach eingeholter landesherrlicher Genehmigung 1559 an der Stelle der nachmaligen Buschmühle erbaut hatte[102]. Nachdem die Verhältnisse sich soweit geordnet erwiesen, hinderte nichts mehr den Anfang des Hofmühlenbaues, der nach Niederreißung der alten Walkmühle den 12. März 1569 begann und den 8. Septbr. 1571 völlig zu Ende geführt war[103]. Zufolge dieser Angabe muß die Behauptung verschiedener Schriftsteller[104] als falsch bezeichnet werden, daß die Hofmühle in Plauen bereits 1520, ja noch [24] früher[105] entstanden sei. Nach ihrer Fertigstellung im Jahre 1571 sollten sich aber auch die aus Dresden und 31 Dörfern der Umgegend stammenden Mahlgäste, welche bisher in den beiden Mühlen hatten mahlen lassen, die auf dem Gebiete des jetzigen Reisewitz'schen Grundstücks lagen und 2 Brüdern Moses gehörten, für immer nach der Hofmühle halten, was die genannten Besitzer veranlaßte, den Landesherrn zu bitten, derselbe möge ihnen ihr Eigenthum abkaufen. Darauf ging Kurfürst August jedoch nicht ein, sondern entschädigte sie laut Vertrag vom 7. März 1573 nach 3jährigen Verhandlungen durch unentgeldliche Ueberweisung der Ober- und der Untermühle in Tharandt[106]. - Jedenfalls gleichzeitig mit der Hofmühle entstand auch die bis 1878 neben ihr liegende und zur Herstellung der verschiedenen Arbeiten in Eisen höchst nöthige Schmiede; wenigstens wird sie schon 1578 erwähnt und dabei angegeben, daß ihr erster Besitzer, Georg Weidner, sie am Sonntage Quasimodogeniti des letzterwähnten Jahres für 250 Gulden an seinen Sohn verkaufte[107].

Aus jener Zeit ist uns auch ein Individual-Steuer-Schatzungsregister von Plauen aufbewahrt, das älteste, das wir kennen, und das um deswillen bemerkenswerth erscheint, als es nicht nur die sämtlichen angesessenen Ortseinwohner vom Jahre 1576 namentlich anführt, sondern auch den Werth der ihnen gehörigen Besitzungen und die darauf zu zahlenden Steuern zur Kenntniß bringt. Die Abgaben an den Landesherrn wurden damals nach den sog. Steuerschocken bestimmt und als Schocksteuer bezeichnet. Zur Erklärung dieses Namens diene Folgendes. Etwa bis zum Jahre 1300 wurden nur Denare geprägt, deren einer einen Werth von 14 Pf. besaß[108]. Als um die erwähnte Zeit der Böhmenkönig Wenzel die ersten Groschen münzen ließ, gelangten dieselben später, besonders durch Friedrich den Streitbaren (1381-1428) auch in der Mark Meißen zur Einführung. Weil nun 60 Groschen auf 1 Mark Silber gingen, also 1 Groschen einem Werthe von 70 Pfennigen entsprach[109], und die Landleute gewohnt waren, bei sehr vielen Dingen nach Schocken zu zählen, so rechnete man auch die neue Münze nach Schocken, und bildete auf diese Weise die Steuerschocke, d. i. die Angabe des Geldwerthes eines Grundstücks in Groschen, und zwar nach Schocken gezählt. Jeder Grundstückseigenthümer hatte behufs Erhebung der Steuern, deren Höhe sich, wie heutzutage, nach der Größe des Vermögens richtete, den Werth seines Besitzes in Schocken anzugeben, und von jedem derselben eine bestimmte Abgabe in Pfennigen zu zahlen[110].

[25] Was nun Plauen anbelangt, so versteuerten 1576 29 Angesessene 2353 Schock (à 42 Mark = 98826 Mark) mit 6 Schock 32 Gr. 2 Pf. (= 274 Mark 42 Pfennige) nämlich

Schock. Gr. Pf. Schock. Gr. Pf.
270 Georg Aldian . . . 45 - 41 Georg Lange . . . 6 10
160 Asmus Schindler . . . 26 8 Andreas Moses . . . 1 3
90 Merten Fiedler . . . 15 - 65 Urban Stolle . . . . 10 10
40 Caspar Stolle . . . 6 8 21 Matthes Grahl . . . 3 6
25 Veit Schobert . . . . 4 2 22 Valten Fiedler . . . 3 8
12½ Hans Fiedler . . . . 2 1 50 Joachim Fehrmann . 8 4
158 Matthes Moyses (Moses) 26 4 130 Peter Grahl . . . . 21 8
120 Merten Petermann . . 20 - 35 Das Tuchmacherhandwerk 5 10
100 Hans Aldian . . . . 16 8 40 Gregor Ranisch . . . 6 8
21 Peter Bormann . . . 3 6 60 Gregor Fiedler . . . 10 -
86 Jost u. Paul Müller . 14 4 15 Nickel Mehlich . . . 2 6
40 Jacob Baudisch . . . 6 8 290 Augsten Barth . . . 48 4
21 Thomas Schindler . . 3 6 68 Andres Parth . . . 11 4
230 Andreas Grahl . . . 38 4 35 Matthes Lorenz . . . 5 10[111]
100 Blasius Lange . . . 16 8

Außer diesen Abgaben an Geld hatten die Einwohner Plauens auch Lehnsdienste zu leisten, und zwar sowohl dem Landesherrn als dem Materniamte. Ersterem gegenüber war es ihre Pflicht, bei Bauten, Jagden, Bestellung der fürstlichen Aecker auf dem Ostravorwerke mit der Hand, sowie mit Pferden und Wagen zu helfen, und wird an einer späteren Stelle von diesen Diensten ausführlicher gehandelt werden; dem Materniamte mußten die Angesessenen in Plauen zur Bearbeitung der Hospitalfelder jährlich 4 Pflüge stellen, und erhielten deren Führer während der Arbeitstage zu Mittag eine Mahlzeit, früh und zur Vesperstunde Käse und Brot[112]. Diese Leistungen scheinen später in eine Getreideabgabe umgewandelt worden zu sein, und soll deren Ablösung seiner Zeit mit Erwähnung finden.

Aus dem Jahre 1582 darf die am 21. Januar stattfindende Weißritzflut nicht unberücksichtigt bleiben, weil sie in Folge ihrer Stärke jedenfalls auch Plauen heimgesucht hat; wenigstens erzählt die Chronik[113], daß vor dem Wilsdruffer Thore das Wasser zu den Fenstern in die Wohnungen hineingelaufen sei.

1583 machte der Plauische Gemeindehirt von sich reden, wenn auch nicht im Orte seiner Wirksamkeit selbst, so doch der Behörde gegenüber. Der Pfarrer des hiesigen Dorfes beklagte sich nämlich bei den Visitationscommissaren über ihn, daß er, da er 2 Jahre das Vieh nicht gehütet, auch von der Abgabe der 2 Opfergroschen „und sonsten" durchaus frei sein wolle; ferner, daß er weder zur Predigt noch zur Communion komme. Da der Hirt, jedenfalls in Erwartung der bevorstehenden Anzeige, zur Zeit der im Orte stattfindenden Kirchenvisitation [26] sich entfernt hatte, so bat der Geistliche, daß man ihn vor die Commission fordern oder doch „dem Herrn Superintendenten und dem Herrn Bürgermeister Befehl thun möchte, daß sie mit ihm ernstlich daraus reden wollen", welch letzteren Wunsch man auch zu erfüllen versprach[114]. - Das Amt eines Gemeindehirten muß in Plauen schon lange vorher existirt haben, da bereits zu Anfange des 16. Jahrhunderts, wie S. 11 bereits angegeben, des Hirtenhauses Erwähnung geschieht. Ob dasselbe gleich von Anfang an auf der Wassergasse gestanden hat, wo es sich wenigstens 1606 befand[115] und zwar an Stelle des nachmaligen Brühlschen Wasserkunsthauses und der jetzigen Fournierschneidemühle von Funke, läßt sich nicht angeben; gewiß ist nur, daß das Amt eines Gemeindehirten jedenfalls noch im 17. oder zu Anfange des 18. Jahrhunderts einging und deswegen das nun nicht mehr nöthige Hirtenhaus von der Commun verkauft wurde[116].

Die letzten Mittheilungen aus dem 16. Jahrhundert beziehen sich meist auf schädigende Naturereignisse. So trat im Jahre 1590 bald nach Pfingsten eine Dürre ein, die 3 Monate anhielt, und außer anderen fließenden Gewässern auch die Weißritz und den Mühlgraben völlig austrocknete und alle hier befindlichen Mühlen zur Unthätigkeit verurtheilte. Es gab in diesem Sommer weder Gewächse für die Menschen, noch Futter für das Vieh, und kostete z. B. ein sechsspänniges Fuder Heu die damals unerhörte Summe von 40 Gulden[117]. Ganz andere Verhältnisse brachte das Jahr 1593, denn die Weißritz schwoll Mitte Juli dermaßen an, daß sie das gleichzeitig mit der Hofmühle angelegte Wehr beim Forsthause total hinwegriß[118], so daß es völlig neu erbaut werden mußte. - Es traten in diesem Jahrhundert überhaupt noch 2 größere Weißritzfluten ein, nämlich eine 1598 den 13. August, wobei das Wasser die Wilsdruffer Vorstadt überschwemmte[119], und eine 1599 den 24. Januar, die Fischersdorf ganz unter Wasser setzte. Zwar behauptet Weck[120], dies sei durch die Elbe geschehen, aber Pötzsche[121] schreibt dies lediglich der ausgetretenen Weißritz und dem Mühlgraben zu, weiß überhaupt in dem letzterwähnten Jahre von einer stattgehabten Ueberflutung des Elbstroms nichts.

1595 wurde für Plauen ein neues Steuercataster aufgestellt, und versteuerten diesem zufolge 32 Angesessene 2354½ Schock. Unter den Grundbesitzern im Orte befindet sich auch das erste Mal ein Einwohner aus Coschütz[122]. Im Laufe des nächsten Jahrhunderts stieg nicht nur die Zahl der Angesessenen Plauens überhaupt - jedenfalls durch Theilung der Grundstücke, denn die Menge der Steuerschocke blieb bis zur Zeit des 30jährigen Krieges immer die gleiche - sondern insbesondere [27] auch die Zahl der außerhalb des hiesigen Ortes wohnenden, aber hier Grund und Boden besitzenden Bauern, so daß z. B. 1628 an der Aufbringung der für unsern Ort ausgeschriebenen Steuern 41 Personen betheiligt waren. In dem Cataster von 1688 fehlt eine Angabe über die Zahl der in Plauen steuerpflichtigen Angesessenen, dagegen ergiebt sich aus den von 2354½ auf 2185¼ zurückgegangenen Steuerschocken[123], daß der 30jährige Krieg auch für das hiesige Dorf nicht ohne Schaden vorübergegangen sein kann, vielmehr manches sonst nutzbare Gebiet in eine Einöde verwandelt haben mag.

Aus dem 16. Jahrhundert möge schließlich noch folgende Mittheilung Platz finden. Am 14. April 1597 verkaufte die Wittwe Caspar Stolle's das ihr hinterlassene Gut, welches „neben Knautens Baustatt an der Wassergasse" lag, an ihren Sohn Hans[124]. Diese Notiz ist darum nicht unwichtig, weil sie die erstmalige Erwähnung der Wassergasse enthält.



[28]

Das 17. Jahrhundert.

Anschließend an die letzte Notiz aus dem vorigen Säculum sei zunächst mitgetheilt, daß ein am Pfingsttage 1604 abgeschlossener Kauf, durch welchen eine Feldparcelle von Paul Rauchfuß an Hans Ehlich überging, um deswillen Erwähnung verdient, weil darin zum ersten Male des „Hohen Steines" gedacht wird; das Ackerstück lag nämlich „aufm Plauischen Berge beim großen Stein“[125].

In das Jahr 1608 fällt die Entstehung des noch heute sog. Freigutes, das sich jetzt im Besitze des Herrn Rathssecretär Gottschall befindet. Zu der erstgenannten Zeit erkaufte der Dresdner Bürgermeister Jacob Lehmann das dem Richter in Plauen (Michael Borisch) gehörige Gut und bat für dasselbe beim Landesherrn um Befreiung von den Hof- und Frohndiensten. Kurfürst Christian II. genehmigte durch Zuschrift an den Schösser zu Dresden vom 9. Juli 1608 die vorgebrachte Bitte, jedoch mit der Bedingung, daß Lehmann auch ferner sich der Steuer- und Jagdfuhren unterziehe, und statt der Scheitfuhren ein Holzgeld in den Holzhof entrichte[126]. Das durch die gewährte Befreiung bevorzugte Gut ward in der Folge von Lehmann ansehnlich vergrößert. So erkaufte er noch 1608 unterm 21. Octbr. von Borisch's Wittwe ¼ Hufe Acker, „vom Hahneberge bis an den Fahrweg reichend", für 438 Fl. 12 Gr. Meißner Währung[127], 1609 Haus, Hof und Garten von Blasius Grahl für 200 Fl., 1613 den 10. Mai von Paul Winkler ¼ Acker neben dem 1608 erworbenen gelegen für 420 Fl., den 26. Mai desselben Jahres von Hans Stolle eine gleich große Parcelle für den nämlichen Preis[128], sowie schließlich 4 Wochen später (den 24. Juni) behufs besserer Abrundung seines Besitzes von Georg Rüssel 2 Scheffel Feld für 180 Fl.[129]. Das so bedeutend vergrößerte Gut ging nach Lehmanns Tode an dessen Erben über, die es 1621 an den kurfürstlichen Münzmeister Heinrich v. Rehn für 8500 Fl. böhmischer Währung verkauften[130]. Von dessen Wittwe kam es dann 1655 als ein Complex von 3¼ Hufen für 3045 meißnischer Gulden an den kurfürstlichen Rent-Secretär Johann Georg Zimmermann[131], der das mit Lehmanns Tode erloschene Befreiungsrecht wieder zu erlangen wünschte, und sich deshalb 1675 bittend an seinen Landesherrn wandte. Durch [29] kurfürstliches Rescript vom 30. August desselben Jahres erhielt Zimmermann, allerdings nur auf ein Jahr, die Vergünstigung, Pferde- und Handdienste, sowie die Zahlung der Hufengelder nicht leisten zu müssen. Auf ein erneutes Gesuch des genannten Secretärs dehnte kurze Zeit darauf Kurfürst Johann Georg III. „um der bisher treu geleisteten Dienste willen" die Befreiung nicht nur auf Lebenszeit Zimmermanns, sondern auch auf dessen Erben und Nachbesitzer aus[132]. Die dem Grundstück gewährten Rechte erloschen mit den in diesem Jahrhunderte stattfindenden Ablösungen, und es ist ihm nichts weiter geblieben als der heute noch übliche Name Freigut. -

Die 1467 erbaute Kirche war nach fast 150jährigem Bestehen besonders im Innern ziemlich schadhaft geworden, weshalb die hiesige Gemeinde sich entschloß, eine Renovation des Gotteshauses vorzunehmen. Da die hierzu nöthigen Geldmittel fehlten, erborgte sich die Commun von Christoph Kollers Wittwe in Dresden unterm 12. April 1610 50 Fl. gegen gebräuchliche Verzinsung auf 1 Jahr[133]. - 1616 gab es im Lande wieder einmal eine Dürre, welche noch schlimmer als die von 1590 gewesen sein und auch die Einwohner Plauens hart getroffen haben soll. 18 Wochen lang, nämlich vom April bis in den August regnete es nicht, dagegen schien die Sonne sehr heiß, so daß die Weißritz auch nicht auf einen Gang Mahlwasser liefern konnte. Auf den Feldern vertrockneten die Früchte, und auf den Wiesen verbrannte das Gras, weshalb bei dem ebenso allgemeinen als empfindlichen Futtermangel das Vieh dürftig mit dem Laube verschiedener Bäume gefüttert werden mußte[134].

Wie die erwähnte Dürre nicht nur die Einwohner Plauens, sondern eine größere Anzahl Menschen betraf, so gilt dies auch von einem Ereignisse des Jahres 1618, nämlich von dem Abschluß des sog. Hufenrecesses. Damit hatte es folgende Bewandtniß. Das Dresdner Amt wurde damals aus 3 sog. Revieren gebildet. Das 1. Revier „über der Weißritz", umfaßte 26 auf deren linken Uferseite gelegenen Dörfer von der Elbe bis Döltzschen; das 2. „hinter der Stadt", zu dem auch Plauen gehörte, enthielt 23 Ortschaften vom rechten Weißritzufer bis Tolkewitz; das 3. „über der Elbe", zählte 11 Dörfer von Pieschen bis Kötzschenbroda. Nun hatten 1618 die sämtlichen Unterthanen dieser 3 Reviere dem Landesherrn schriftlich die Bitte vorgetragen, daß ihnen „die Frohnen mit den Pferden und der Hand, wie auch die Jagddienste zu Roß und Fuß" erlassen werden möchten, wofür sie sich erboten, „unbeschadet der Baudienste und anderer auf jedem Dorfe haftenden Beschwerungen jährlich auf 4 Quartale von jeder Hufe ein gewisses Geld entrichten und abtragen zu wollen". Kurfürst Johann Georg I. erklärte zwar, daß er „nicht Ursache habe, der vollen Dienste seiner Unterthanen sich zu begeben und dagegen eine gewisse Summe sich [30] anweisen zu lassen", ging aber doch auf das „wohlbedächtige Erbieten", allerdings bis auf Widerruf, ein, weil die Unterthanen „umständlich darum gebeten und dafür gehalten hätten, daß sie solchergestalt ihren häuslichen Nahrungen besser vorstehen und zu einer guten Aufnahme gelangen könnten". Unterm 25. April 1618 schloß der Landesherr mit den Amtsunterthanen der 3 erwähnten Reviere einen Receß ab, nach welchem „dieselben mit den genannten Diensten so lange verschont sein und bleiben sollten, als sie das bewilligte Geld erlegten, nämlich von jeder Hufe für alle und jede Fuhre und Handdienste, wie die auch Namen haben möchten, ausgenommen die Baudienste, wie die Dienste für die fürstlichen Vorwerke und Mühlen, 10 Fl. Meißnische Währung auf 4 Quartale." Die erste Rate wurde Trinitatis (Johanni) im angegebenen Jahre erhoben, und zahlten sämtliche Unterthanen auf ihre 740½ Hufen jährlich 7405 Gulden. Plauen war dabei mit 18¼ Hufen eingeschätzt, wovon jedoch 3 wegen ihrer Zugehörigkeit zum Materniamte in Abrechnung kamen. Demselben Receß zufolge mußte auch jedes Dorf des Dresdner Amtes zu den Jagden „der gnädigsten Herrschaft eine Anzahl gewisser Personen, so dazu tüchtig und stark sind", um ein Tagelohn von 2 Gr. stellen, und war Plauen zu 3 Mann verpflichtet[135].

Während aus dem Jahre 1625 wieder eine Flut anzumerken ist, die im Monat März in Folge eines fast 8 Tage ununterbrochen fortgehenden Regens bei der Weißritz eintrat[136], brachte der Sommer des Jahres 1634 für den genannten Fluß einen so niedrigen Wasserstand, daß die Bürger Dresdens, die in den kurfürstlichen Mühlen der Stadt und Plauens mahlen lassen mußten, nicht sämtlich befriedigt werden konnten, und deshalb durch Rescript vom 4. Septbr. die landesherrliche Erlaubniß erhielten, auf einige Zeit ihr Mehl in der Walkmühle herstellen lassen zu dürfen[137]. -

Bemerkenswerther als diese Naturereignisse sind die auf den 30-jährigen Krieg sich beziehenden Thatsachen, die im Zusammenhange behandelt werden sollen. Zwar hatte jener schreckliche Krieg bereits 1618 angefangen, doch wurde Dresden und seine nähere Umgegend, also auch Plauen, erst seit dem Jahre 1632 unmittelbar von ihm berührt. Kurfürst Johann Georg I., seit dem 1. Septbr. 1631 der Verbündete des Schwedenkönigs Gustav Adolf gegen den Kaiser, ließ im Sommer 1632 einen Theil seines Heeres nach Schlesien abrücken, um dort, vereint mit schwedischen und brandenburgischen Truppen, gegen kaiserliche Orte zu operiren. Um die Sachsen zum Rückzug zu nöthigen, hatte Wallenstein den General Heinrich Holke beauftragt, in das Land unseres Kurfürsten einzufallen und darin möglichst weit vorzudringen. So kam es, daß am 17. August 1632 auf der Höhe bei Gorbitz Holke'sche Kroaten erschienen, die allem Anscheine nach in den umliegenden [31] Ortschaften Quartier nahmen, denn sie wagten am 4., 12., 19. und besonders am 25. Septbr. in ziemlich starken Haufen Angriffe auf die Altstädter Vorstädte Dresdens, wurden aber sowohl durch die Festungsgeschütze, als durch die in der Residenz befindlichen Truppen immer erfolgreich zurückgewiesen[138]. Unzweifelhaft muß auch Plauen unter diesen Verhältnissen gelitten haben. Zwar blieb die hiesige Gegend in den nächsten 4 Jahren vor feindlichen Einfällen verschont, doch war das Loos ihrer Bewohner deswegen kein günstiges, denn diese seufzten unter schwerer Einquartierung und den Bedrückungen der meist rohen Soldaten.

In Plauen hatten sie, wie in vielen anderen Dörfern der Dresdner Umgegend, um dem großen Holzmangel abzuhelfen, 5 Güter und Wohngebäude niedergerissen und die übrigen Häuser tüchtig ausgeplündert. Dazu kamen noch andere furchtbare Beschwerden, die durch hohe Abgaben, Theuerung, Hungersnoth und allerlei Krankheiten, besonders die Pest, veranlaßt wurden. Die Einwohner unseres Dorfes waren durch die erwähnten verschiedenen Unfälle so verarmt, daß es unter ihnen „fast keinen gab, der nicht voller Schulden steckte"[139]. Es schien kaum möglich, daß die schlimmen Verhältnisse noch länger ertragen werden konnten, und doch mußte es geschehen. Die Schweden, seit dem Prager Frieden, den Kurfürst Johann Georg I. den 30. Mai 1635 mit dem Kaiser geschlossen, Sachsens erbittertste Feinde, wütheten in unserm Lande in einer kaum glaublichen, wahrhaft teuflichen Weise, und da sie wiederholt auch die hiesige Gegend bedrohten, fanden hier Truppenzusammenziehungen statt, unter denen auch Plauen fortgesetzt litt. Zu Anfange des Jahres 1637 erhielt es, wie die Nachbardörfer, starke sächsische Einquartierung, und auch im nächsten Jahre befand sich hier ein sächsisches Lager, von dem aus Streifzüge in die Umgegend unternommen wurden[140]. Wie sehr der unerwünschte militärische Besuch die Einwohner Plauens drückte, beweist eine Auslassung derselben, durch die sie dem Landesherrn zeigen wollten, daß den wiederholt an sie gerichteten Mahnungen wegen Abführung der fälligen Steuern nur deshalb nicht nachgekommen worden sei, weil sie sich vollständig außer Stande sähen, zu zahlen. In dem vom 13. Septbr. 1641 datirenden Gesuche, in welchem sie baten, die Berichtigung der Abgaben für eine spätere Zeit zu gestatten, heißt es: „Wir sind unlängsten verrückter Zeit mit Einquartierung etlicher Compagnien Kriegsvolk also mitgenommen worden, indem jedweder Bauermann in Tag und Nacht mit 30, 35, 40, ja auch 45 Mann beleget gewesen, nachgehends aber, weil nicht möglich, solche große EinLogirung auszustehen, in etwas gemildert, und ein paar Compagnien abgenommen worden, da dann gleichwohl Jedweder, arm und reich, 16, 14, 13 und 12 Mann weniger und mehr [32] 14 Tage lang unterhalten und speisen müssen, auch also dadurch um unsere beste Nahrung und Vorrath, davon wir E. kurf. Durchl. Steuer und andere Gefälle hätten haben und erlangen können, kommen sind"[141].

Und doch waren die Leiden des Krieges für die Bewohner des hiesigen Ortes damals noch nicht zu Ende. Manche derselben hatten in der Folge bei Annäherung von Soldaten es vorgezogen, hinter den Mauern der benachbarten Residenz Schutz zu suchen, als sich in ihren ohnehin ausgeplünderten Gehöften den oft entsetzlichen Insulten[WS 9] roher Krieger noch länger auszusetzen. Die Felder blieben deshalb zum großen Theil unbestellt, so daß der damalige hiesige Ortsgeistliche Lembach, welcher von dem Zehnten des Grundbesitzes seiner Pfarrkinder mit leben mußte, sich in einem Schreiben an den Rath vom 18. Decbr. 1646 beklagt, daß seit dem Jahre 1642 auf den Aeckern „meistentheils Distel, Dorn, Rade und Trespe wüchsen, welches er nichtsdestoweniger bei Erntezeit acceptiren und mit schweren Unkosten einführen lassen müsse, und sei Gott sein Zeuge, daß er die letzten Jahre über vom Zehnten und auch von den Pfarrfeldern nicht soviel habe erheben (ernten) können, daß er davon seine Haushaltung nothdürftig zu versehen und zu erhalten vermocht hätte"[142]. Wer in den umliegenden Dörfern sich nur einigermaßen die nothwendigen Lebensmittel erhalten wollte, mußte sich in der Stadt einen Raum miethen und seine etwaigen kleinen Vorräthe daselbst einlegen. Das war eine oft etwas kostspielige Sache, die aber dadurch noch unangenehmer wurde, daß beim Herausschaffen des Getreides aus der Festung von jedem Scheffel Getreide eine Metze auf dem Gewandhause erschüttet werden mußte[143].

Die ersten 3 Monate des Jahres 1643 waren für Plauen besonders schwer. Der kaiserliche General Piccolomini hatte sich nach der von ihm bewirkten Entsetzung Freibergs - vom 27. Decbr. 1642 bis zum 17. Febr. 1643 durch den schwedischen Feldherrn Torstensohn belagert - mit seinem etwa 16000 Mann zählenden Heere nach Dresden gewendet, um seinen Truppen in den dieser Stadt nahegelegenen Dörfern eine längere Rast zu gewähren. Das Hauptquartier befand sich in Plauen, und wohnte Piccolomini damals in der hiesigen Hofmühle[144]. Da die kaiserlichen Truppen in der Gegend blieben, so hatte diese sehr zu leiden. Besonders wurden Gebäude und Obstbäume vernichtet und zwar „nicht aus Mangel an Holz, sondern aus bloßer Leichtsinnigkeit von der Canaille umgehauen und verderbet"[145]. Der Plauische Pfarrer Lembach erzählt als Augenzeuge darüber: „Als die Freibergische Belagerung vorgangen, ist in der Pfarre von den Piccolominischen Völkern großer, heftiger Schaden geschehen. Denn nachdem sie eine geraume Zeit in Plauen logiret, haben sie mir nicht allein meine Bibliothek, die ich noch mehrentheils haußen in Plauen gehabt, spoliret [33] und an schönen nützlichen Büchern diminuiret, sondern auch meinen Pfarrgarten fast öde und wüste gemacht, indem 185 Bäume groß und klein von ihnen freventlich abgehauen und verderbet, darunter ich nur 70 rechnen will, die recht schön, hoch und fruchtbar waren, dahero mir, wie leicht zu ermessen, ein groß Schmälerung und Verderb an meiner Haushaltung geschehen, welcher erlittene Schade in 12 oder 15 Jahren, wenn ich so lange nach Gottes Willen bei dieser Pfarre leben sollte, nicht würde zu verwinden sein"[146]. - Aehnliche Leiden wiederholten sich 1644, in welchem Jahre überdies bald nach Michaelis eine starke und andauernde Kälte eintrat, durch welche den Bauern Plauens der größte Theil der Herbstfeldfrüchte (Kraut, Rüben etc.) verdarb[147].

Das nächste Jahr brachte ihnen leider auch keine Erleichterung. Zwar wollte der schwedische General Torstensohn[WS 10] mit unserm Kurfürsten gern einen Waffenstillstand schließen, weil aber Johann Georg anfangs nichts davon wissen mochte, um nicht seinen Verbündeten, den Kaiser, zu verletzen und den ihm gegebenen Versprechungen untreu zu werden, so beabsichtigte der feindliche Feldherr, unsern damaligen Landesherrn durch Gewaltmaßregeln seinen Plänen geneigt zu machen. So ließ Torstensohn in Sachsen ein Corps unter Königsmark mit der Weisung einrücken, „auf beiden Seiten der Elbe nächst um Dresden alles auf etliche Meilen Weges abzubrennen und kahl zu machen, daß sich Niemand mehr aufhalten könne"[148]. Von Mittweida aus näherte sich Königsmark, nachdem er dort einige sächsische Regimenter vertrieben, der sächsischen Residenz, zog sich aber, nachdem es unter deren Mauern zu einigen Scharmützeln gekommen, über Kesselsdorf nach Meißen zurück, das er einnahm. Die sächsischen Truppen dagegen bezogen auf den Fluren Plauens am Hahneberge ein Lager, das sie befestigten[149]. Nun erreichte das Elend der Bewohner des genannten Dorfes wieder einen höheren Grad. Pfarrer Lembach erzählt: „Als die kurfürstlichen Soldateska auf unsern Plauischen Feldern ihr Lager aufschlugen, haben dieselben mit den Kaiserlichen, die auch zum succurs hierherkamen, das Meiste an Hafer, Sommergerste, Wicken und Erbsen, wie auch 1644 geschah, auf den Feldern mit Gewalt und militärischem Frevel weggenommen, daß ich also von meinen und von den Pfarräckern hiervon gar ein Weniges, ja fast nichts einernten können, welches mir abermals ein großer Abschied (Verlust) gewesen. . . . So habe ich nicht ein Krauthaupt oder nur einen Strunk bekommen. Ein hoher Kriegsoffizier, dessen Namen ich Ehren halber schonen will, ließ mir am 12. Sonntag nach Trinit. dieses Jahres (1645) gleich unter der Frühpredigt all' mein Kraut, welches er den Tag zuvor in scharfen Augenschein genommen und ihm belieben lassen, abhauen und auf 3 starken Fudern [34] an seinen Ort und Stelle fahren, welches zu beklagen war"[150]. - So wie dem Pfarrer ging es natürlich allen besitzenden Einwohnern Plauens.

Unzweifelhaft hatten die für unsere Gegend nun schon so lange andauernden Bedrängnisse jetzt ihren Höhepunkt erreicht, so daß der Kurfürst, dem der Feind im Herzen des Landes (Meißen) saß, sich doch entschließen mußte, auf den ihm von den Schweden angebotenen Waffenstillstand einzugehen, der nun am 27. August 1645 zu Kötzschenbroda, vorläufig auf ½ Jahr, abgeschlossen wurde, sich jedoch bis zu dem am 24. Octbr. 1648 unterzeichneten Frieden verlängerte[151]. Dadurch trat nun für die hiesige Gegend in der Hauptsache Ruhe ein, denn die noch längere Zeit fortgehenden Truppendurchzüge berührten Dresden und seine Umgegend nur wenig. Aber in Mitleidenschaft wurde Plauen nebst allen übrigen Orten Kursachsens gezogen, als es galt, die von den deutschen Reichskreisen an die Schweden zu zahlenden 5 Millionen Thaler „Friedens- oder Satisfactionsgelder" aufzubringen. Zu der von unserm Kurfürstenthum zu leistenden Summe von 267107 Thlr. 11 Gr. 8 Pfg.[152] hatte die Gemeinde Plauen 56 Thlr. 15 Gr. beizutragen, und zahlte sie laut Quittung[153] den 30. Novbr. 1648 32 Thlr. 15 Gr. und - da das Geld erst den 30. Juni 1650 an die Schweden abgeführt wurde - den 6. Octbr. 1649 den Rest von 24 Thlr. - Im nächsten Jahre fand in unserm Lande behufs Bezahlung „der abgedankten kurfürstlichen Kriegsvölker" wiederum eine Steuerhebung statt, deren Gesamthöhe sich für Plauen leider nicht ermitteln ließ. Die einzige im Gemeindeamte vorhandene Quittung giebt an, daß auf 3 Monate eine Abschlagszahlung von 27 Thlr. 6 Gr. geleistet wurde. -

1651 den 3. Januar gab es wieder einmal eine starke Weißritzflut. Nachdem es kurz vorher anhaltend und tüchtig geschneit hatte, trat plötzlich Thau- und Regenwetter ein, was nicht nur das Anschwellen der Gewässer, sondern auch das Aufbrechen des Eises bewirkte. Bei der Weißritz wurde die Flut um so bedenklicher, als sich das Eis nahe ihrer Ausmündung in die Elbe schützte und das Wasser zurückstaute. Der dadurch angerichtete Schaden in und vor der Stadt erwies sich nicht unbeträchtlich, da der Fluß seine erlangte bedeutende Höhe 4 Tage behauptete[154]. Zu einer ähnlichen, wenn auch nicht so großen Weißritzflut kam es ebenfalls in Folge plötzlich eintretenden Regenwetters den 3. Febr. 1655[155]. - Am 11. Mai des nächsten Jahres geschah es, daß die 11½ Jahre alte Tochter des Gerichtsschöppen und Kirchvaters Georg Beudner beim Blumensuchen von einem Felsen des Plauischen Grundes hinunterstürzte und, weil sie sich dabei innerlich verletzt, 2 Tage darauf starb[156].

[35] Bemerkenswerther ist eine Thatsache aus dem Jahre 1658, nämlich die Confirmation der S. 16 schon erwähnten, aber neuerdings etwas veränderten und vermehrten Dorfrügen. Dieselben wurden in ihrer neuen Fassung beim Gerichtstage den 15. Juli 1658 von Richter, Schöppen und der ganzen Gemeinde dem mitanwesenden Dresdner Bürgermeister mit der Bitte übergeben, „sie unbeschwert durchzusehen, zu confirmiren, für gut zu erkennen und die Gemeindeglieder als gehorsame Unterthanen dabei zu schützen“. Noch an demselben Tage erfolgte durch Unterschrift und Untersiegelung die Bestätigung der Rügen, und ward hierbei von Seiten des Materniamtsverwalters das Versprechen gegeben, „daß über sie jedesmal steif, fest und unverbrüchlich gehalten werden solle“. Sie enthalten zum Theil dieselben Punkte, wie die Rügen von 1559, wenn auch in etwas veränderter Form, daneben aber noch folgende neue Sätze:

10. „Soll Niemandt die Straßen Verengern, auch ein Jedweder die waßerleufte und Furchen, wie Vor Alters halten, wie Sie mit Nahmen hinden ahn auffgeZeichnet, bey Straffe des Lehnherrens und der Gemeine Eine Tonne Bier.“
17. „Rügen wir, daß Keiner Keine Gänse ohne Hirten Vors Dorff laßen sol, bey straffe des Lehn Herrn und der Gemeine Eine Tonne Bier.“
19. „Rügen wir, daß Kein Haußgenoße noch Hofemeister sol auff feilen Kauff backen, bey straffe des Lehn Herrn undt der Gemeine Zwölf gr..“
20. „Rügen wir, daß ein Jedweder auff den Dreßdnischen Marckt frey ist, Zu Kauffen und Verkauffen, ohne ablegung Eines Marcktpfennigs.“
21. „Rügen wir, daß die so Lehnstücken außerhalb des Dorffes haben oder so nicht Nachtbar sind, mit Keinen stück Vieh betreiben, sondern von jedweden stück Jehrlich Eine Metze Korn der Gemeinde geben sollen.“
22. „Rügen wir, daß so einer oder der Ander alß Ein frembder, welcher nicht Nachtbar oder Nachtbarskindt, oder an Einen andern Orthe Wohnhaftig gewesen, alhier Grund oder Boden Kaufet, sol der Gemeine Ein Viertel Bier Zur Nachtbarschaft, wie Vor Alters, geben“[157].

Solche Gemeinderügen sind in mehrfacher Beziehung von Wichtigkeit. Sie geben nicht nur über manche im Orte bestehende Einrichtungen und über topographische Verhältniße oft erwünschten Aufschluß, sondern verbreiten auch zuweilen über die sittlichen Zustände einer Gemeinde Klarheit. Da bei den hier angeführten Rügen Plauens irgend welche besonders auffällige sittliche Ungebührnisse nicht Erwähnung finden, wie dies doch in späterer Zeit geschieht, so darf man wohl die damaligen sittlichen Zustände des hiesigen Ortes im Ganzen als gesunde bezeichnen. Es gab hier also jedenfalls keine zanksüchtigen Weiber, wie [36] in der jetzigen Dresdner Vorstadt Neudorf, wo die den 22. Januar 1642 confirmirten Rügen im 24. Stücke wörtlich bestimmten: „Wenn Zwey oder mehr Weibes - Personen zu Stadt Dorff sich mit einander beißen und schelten, sollen sie daselbst den Gerichten auffs wenigste jedwede Person Acht Groschen büßen“[158].

Den Plauischen Rügen von 1658 ist angefügt, „ein Verzeichnüß, Wie die Waßerläuffte und Furchen unter der Nachtbarschafft Zu Plawen gehalten werden sollen“. Schon seit früherer Zeit bestand nämlich im hiesigen Orte die Einrichtung, daß behufs geeigneter Entwässerung der Feldgrundstücke nach der Weißritz Gräben angelegt waren, durch welche das Wasser, namentlich nach anhaltendem oder starkem Regen einen passenden Abfluß fand und nicht die Felder beschädigte. Die Gräben sind bis in dieses Jahrhundert herein in Gebrauch gewesen, dann aber ausgefüllt worden. Es gab im Ganzen 5 einfache und 4 Doppelgräben, außerdem eine Anzahl „gedoppelter Furchen“, durch welche das vom Hahneberge nach den unterhalb desselben befindlichen Feldern fließende Wasser nach der Weißritz ablaufen konnte[159]. Vermag man auch nicht mehr alle im Verzeichnisse vorkommenden Namen, die sich auf locale Bestimmungen im Orte beziehen, klar zu stellen, z. B. wo der Lacken- oder Lachen- und der Steingraben sich befanden und warum sie ihren Namen führten, so läßt es sich doch bei einzelnen Angaben thun. Unter Anderm geschieht eines Weidengrabens Erwähnung. Derselbe, auf dem nach Altcoschütz zu gelegenen und jetzt zum Theil von der Eisenbahn durchschnittenen Flurgebiet befindlich und früher mit Weiden bepflanzt, war am Anfange nur 1 Elle, nach 56 Ellen Länge 4½ Elle breit, verengerte sich nach 175 Ellen Länge auf 2½ Elle und nach noch weiteren 200 Ellen wieder auf 1 Elle[160]. Ueberhaupt soll es nach Coschütz zu und in dessen Umgebung früher viel Weiden gegeben haben, und hätte der Umstand, daß dieselben in dieser Gegend vielfach zu Körben verflochten wurden, dem genannten Orte zu dem Namen Coschütz verholfen, was von dem slavischen Worte kosch=Korb abzuleiten wäre[161]. - Außer dem in dem Wasserlauf-Verzeichniß genannten Weidengraben gab es, zum Theil oberhalb der Kirche, noch den sog. Kieferngraben, der, etwas länger und breiter als der vorige, und das Gebiet des ehemals Herrn Kobisch gehörigen Gutes durchschneidend, seinen Namen jedenfalls von dem an einzelnen Stellen zu seinen beiden Seiten befindlichen Kiefernbestande trug. An diesem Graben lagen auch die beiden Gemeindelehmgruben[162], von denen die Spuren noch heute zu sehen sind, und die wegen der hier wiederholt vorkommenden Unglücksfälle öftere Erwähnung finden werden. So geschah es dort 1661 den 30. April am Mittage, daß Georg Schmidt, ein [37] Fuhrknecht aus der Hofmühle, beim Lehmgraben von einer einstürzenden Wand „darniedergefället und also heftig bedrückt wurde, daß er alsobald hat seinen Geist aufgeben und sein Leben verlieren und einbüßen müssen“[163]. -

Oft genug hört man sagen: „Es giebt nichts Neues unter der Sonne". Und doch erlebte Plauen 1668 den 26. April ein Ereigniß, wie es hier noch nicht stattgefunden hatte und wie es daselbst auch bis heute noch nicht wieder vorgekommen ist. An dem genannten Tage wurde nämlich unter zahlreichster Betheiligung der hiesigen Einwohnerschaft in der Ortskirche nach der Frühpredigt ein Mohr getraut, und zwar, wie der Eintrag im Trauregister besagt, „ein geborener", also keiner aus der Friedrichstadt, die bekanntlich schon manchen Wilden für die Dresdner Vogelwiese geliefert hat. Der Bräutigam hieß Sixismundus de Lion, war getauft und ein Maler, damals aber gerade Bedienter bei der Frau Kurfürstin, und vermählte sich mit der Tochter eines Schmiedes[164].

Denkwürdiger für Plauen erwies sich, wenn auch erst in der Folge, das Jahr 1674, weil am 10. August desselben, aber nicht 1553, wie Schäfer[165], oder 1670 wie Dietmann[166] und Freyberg[167] behaupten, durch Verfügung des Oberconsistoriums der kleine Ort Cunnersdorf[168] aus der Frauenkirche in Dresden aus- und nach Plauen eingepfarrt wurde[169]. Eine Veränderung für letzteres Dorf trat durch dieses Ereigniß zunächst nur insoweit ein, als die Gemeinde desselben im Jahre 1674 ihren Kirchhof durch einen angekauften benachbarten Garten erweitern mußte[170]. Bei einer später zu besprechenden Angelegenheit wird auf diese Einpfarrung wieder zurückzukommen sein. -

Das Jahr 1679 brachte in den Monaten Januar und Februar eine sehr strenge Kälte, welche das Wild auch in der hiesigen Gegend veranlaßte, nicht nur bis an die Stadt sich heran zu wagen, sondern mehr noch die Gärten der bei Dresden liegenden Dörfer, auch Plauens, [38] heimzusuchen, wodurch Tausende von Bäumen ihrer Rinde beraubt und dadurch vernichtet wurden[171] - Weit gefährlicher waren die Feinde, über die sich „die ganze Gemeinde Plauen nebst dem Herrn Pfarrer“ unterm 25. Juli 1687 beim Dresdner Bürgermeister als der nächsten vorgesetzten Behörde in folgender Zuschrift beklagten: „Wir können dem Herrn Bürgermeister nicht verhalten, daß wir armen Leute dermaßen mit Dieben Tag und Nacht geängstiget und geplagt werden, daß nicht auszusprechen, denn sie stehlen nicht allein unser Bischen Getreidig, nämlich Korn, Weize, Gersten, Hafer, Erbsen, Wicken, Kraut, Rüben und was auf den Feldern für Frucht wächst, sondern sie brechen auch in die Häuser und zun Fenstern hinein, nehmen Korn und ander Getreidigt aufm Boden, item Kälber, oder was sie antreffen, ausn Ställen, wie auch an Federvieh, Hühner, Gänse, das Obst, ja sowohl auch gar die jungen Bäume, die Zäune und Vermachungen, ja alles dasjenige, was nur zu gedenken und nützlich zu gebrauchen ist, also, daß wir auch kaum selber sicher und mit Frieden in unseren Häusern wohnen dürfen, sowohl auch dem Herrn Pfarrer, welches ihm auch nicht allein nächtlicher Weise, sondern wohl, wenn er auf der Kanzel gestanden und geprediget, mit betroffen, dermaßen, daß allhier nicht genug zu erzählen, sondern gar unglaublich ist. Wenn denn nun an dem, daß solcher großer Diebstahl eine That ist, die billig bestraft, ausgerottet, gesteuert und geschrecket werden sollte, solchergestalt, daß wenn einer oder mehrere Diebe ergriffen würden, es sei bei Nacht, frühe oder am Tage, daß man solche Diebe, wenn man derselben nicht beim Leibe mächtig und in Verhaft nehmen, könne wohl Arm und Bein entzwei schlagen und endlich wohl gar todtschießen, darmit man doch sehe, wer die Diebe sein. Denn es ist ja billig und recht, wenn ein Fremder in einem Weinberge, Feld, Haus, Hof, Garten oder ins Gehege gehet, daß man denselben, der nichts darin zu thun hat, zumal wenn er sich widerspenstig stellet, den Weg mit Schlägen hinausweiset, denn es muß hierinnen ein Ernst gebraucht werden, sonst werden die Diebe nun nimmermehr gesteuert, und wir würden auch solchermaßen vor Dieben nichts behalten können, und sind dazu unsers Lebens nicht sicher. Als gelanget an den hochgeehrten Herrn Bürgermeister unser unterthänig und gehorsamstes Bitten, solches unrechtmäßig gewaltsames Unterstehen der Diebe halber eine Instruction und schriftlichen Befehl uns herauser geben, wie wir uns hierinnen verhalten sollen, denn es ist nicht ein Kleines, wenn das Unsrige sollte weggestohlen werden, wovon unsern gnädigsten Kurfürsten und Herrn wir die Gaben und Steuern geben sollen. Solches lobet auch Gott und dienet zur Erbauung der christlichen Justiz“[172]. In welcher Weise der Bürgermeister sich der bedrängten Gemeinde annahm, darüber fehlt ein Aufschluß, doch darf an einem behördlichen Einschreiten gegen das Diebesgesindel wohl nicht [39] gezweifelt werden. - Während die eben besprochene Sache nicht ohne höhere Hilfe geordnet werden konnte, machte die Gemeinde eine andere Angelegenheit unter sich selbst ab. Jedes in Plauen ansässige Gemeindeglied hatte nämlich das Recht, sowohl in dem Steinbruche als in den 2 Lehmgruben, welche Objecte der Commun gehörten, für seinen eigenen Bedarf das nöthige Material unentgeldlich entnehmen zu können. Allem Anscheine nach wurde von dieser Erlaubniß ein oft ungebührlicher Gebrauch gemacht und durch hiesige Ortsangehörige das geholte Material nach auswärts verkauft. Um diesem Unwesen zu steuern oder wenigstens die Commun bei solchem Gebahren möglichst schadlos zu halten, bestimmte diese durch allgemein gefaßten Beschluß unterm 8. Januar 1684, „daß 1) diejenigen, welche Steine brechen, von jeder Butte Steine, wenn sie von der Gemeinde weggeführet werden, 1 Thlr. Zins, sowie 2) die benachbarten Anspänner (Ortsangesessene, die ein Pferd besaßen), wenn sie Lehm von der Gemeinde wegführen und verkaufen, derselben von jedwedem Fuder 6 Pf. geben sollen“[173]. Um beim Steinverkauf die ziemlich beträchtliche Summe von 1 Thlr. für jede Butte nicht zahlen zu müssen, scheinen in der Folge manche Gemeindeglieder trotz ihres häufigen Besuchs des Steinbruchs immer behauptet zu haben, das Material für sich zu bedürfen. Jedenfalls wurde die hiesige Ortsbehörde beim Materniamtsverwalter deshalb vorstellig, der denn auch, um eine Controle über die Steine Holenden zu ermöglichen, unterm 16. Juni 1723 bestimmte, „daß, wer in dem Steinbruche der Gemeinde zu seiner Nothdurft etwas brechen will, derselbe solches jedesmal dem Richter gebührend anzeigen soll, damit auch hierunter eine Gleichheit gehalten und nicht einem vor dem andern durch stetiges Steinebrechen und deren Verkaufung ein Vortheil gelassen werde“[174].

Wie beim 15. und 16. Jahrhunderte, betrifft auch beim 17. die letzte Mittheilung eine Weißritzflut, die am 2. Decbr. 1696 dadurch eintrat, daß das in Folge einfallenden Thauwetters aufgebrochene Eis sich staute und das Weißritzwasser so in die Höhe trieb, daß Gärten und Felder vor der Wilsdruffer Vorstadt wie diese selbst bedeutend überschwemmt wurden, und Leute aus dort befindlichen Häusern zum Theil auf Kähnen gerettet werden mußten[175].


[40]

Das 18. Jahrhundert.

Beim Eintritt ins neue Jahrhundert verdient zuerst der 1700[176] begonnene gründliche Um- und Erweiterungsbau der Kirche Erwähnung, wodurch dieselbe unter Wiederbenutzung der Thurmmauern namentlich nach Osten zu vergrößert wurde[177]. Der Feier der am 5. April des genannten Jahres stattfindenden Grundsteinlegung wohnten außer dem Dresdner Bürgermeister Christian Schumann als Materniamtsverwalter auch Pfarrer, Lehrer, Kirchväter, Richter und die ganze Gemeinde aus Plauen bei[178]. Durch den Bau, der ohne irgend einen Unfall im nächsten Jahre sein Ende erreichte, wurde das Gotteshaus seinem Aeußeren nach so hergestellt, wie wir es heute noch sehen. - Aus dem Jahre 1702 sind 2 Unglücksfälle zu verzeichnen. Während am 22. Mai der 9jährige Sohn Martin Fiedlers in den Mühlgraben fiel und darin ertrank[179], wurde am 17. August der Fuhrknecht Samuel Köpner in der großen Gemeindelehmgrube von einer einstürzenden Lehmschicht erschlagen[180]. Wenn in beiden Fällen ein frisches Leben unvermuthet und ungesucht ein plötzliches Ende fand, so war dies bei des hiesigen Einwohners Johann Kürbis Ehefrau Barbara anders. Dieselbe brachte sich absichtlich am Morgen des 31. März 1704 (einem Montage) aus nicht bekannt gewordenen Gründen mit einem Messer in der linken Seite solche Verletzungen bei, daß sie 4 Wochen darauf starb. Die stattfindende Section ergab, daß die Leber durch 7 Stiche tödtlich verletzt worden war[181]. -

Allgemeine Angelegenheiten betrafen die Ereignisse folgender Jahre. 1703 fand am 2. und 3. August, jedenfalls durch heftigen Regen veranlaßt, eine bedeutende Weißritzflut statt, in Folge deren nicht nur das Wehr beim Forsthause durch Wegführung großer Grundsteine bedeutend ruinirt, sondern auch ein Bogen der bei der Hofmühle befindlichen Brücke zerstört wurde[182]. - Nicht weniger schlimm zeigte sich das Weißritzhochwasser vom März 1709, das in dem plötzlich eingetretenen Thauwetter und dem schnellen Schmelzen der kurz zuvor gefallenen bedeutenden Schneemassen seine Entstehungsursache hatte. Die Weißritz wuchs damals so an, daß sie etliche Hundert Schragen Flößholz hinweg und auf die Felder schwemmte, und hielt sich das Wasser 10 Tage lang auf seiner bedeutenden Höhe[183]. -

[41] So unangenehm diese Thatsachen sicher auch die Gemeinde Plauen berührten, so waren sie doch erträglich den kriegerischen Ereignissen gegenüber, unter denen der hiesige Ort 1706 wieder zu leiden hatte. Berührte auch der 1700 ausgebrochene und 20 Jahre dauernde nordische Krieg, in dem unser Kurfürst August der Starke als König von Polen im Bunde mit König Friedrich IV. von Dänemark und dem russischen Kaiser Peter I. gegen den Schwedenkönig Karl XII. kämpfte, die Dresdner Gegend nicht so hart, wie andere Bezirke Sachsens, so gab es doch in derselben Noth und Beschwerden genug. Nachdem nämlich die sächsischen Truppen unter dem General Schulenburg den 13. Februar 1706 bei Fraustadt in Posen von Karl XII. geschlagen worden waren, faßte dieser den Plan, seinen Gegner August den Starken in dessen Stammland heimzusuchen. Am 25. August erhielt man in Dresden die erste Nachricht von der Annäherung der Schweden, die denn auch Mitte September sich in Plauen und den benachbarten Dörfern festsetzten, da ihnen die Residenz verschlossen war[184]. Am 23. Septbr. machten sie die vor der Stadt an der Weißritz liegenden Mühlen dadurch ungangbar, daß sie deren Räder zerstörten, besetzten auch die Hofmühle unseres Dorfes und nahmen hier nicht nur das vorhandene fertige Mehl, sondern auch die daselbst lagernden und Dresdner Bürgern gehörenden Quantitäten von Weizen und Korn, die sie für sich selbst mahlen ließen. Eine ernstliche Schädigung fügten die Schweden der Stadt am 24. Septbr. dadurch zu, daß sie die hochplauische Wasserleitung durch Zerschneiden der Röhren außer Betrieb setzten, auch in der Folge die Zufuhr von Lebensmitteln von dieser Seite her hinderten. An dem letztgenannten Tage wagte sich eine Abtheilung schwedischer Reiter aus Plauen bis nahe an die Wälle Dresdens, wich aber zurück, als die feindlichen Kanonen ihr entgegen donnerten. Um etwaige ernstlichere Angriffe abwehren zu können, mußten in Dresden vom 25. September an täglich 2500 Soldaten und 500 Bürger auf Wache ziehen[185]. Zu größeren Feindseligkeiten kam es glücklicherweise nicht, da mit den Schweden am 30. Septbr. ein Waffenstillstand auf 10 Wochen abgeschlossen wurde, dem der bekannte Friede von Altranstädt (abgeschlossen den 24. Septbr., publicirt im November 1706) folgte; gleichwohl blieben die nordischen Gäste auch nach dem 30. Septbr. noch einige Zeit in Plauen und den Nachbardörfern in Quartier. -

Da sich im Verlauf der Jahre manche Verhältnisse geändert hatten, so hielt man es Seiten der hiesigen Commun für nöthig, diesen Veränderungen Rechnung zu tragen und die Gemeinderügen entsprechend abzuändern oder richtiger, durch einige Paragraphen zu ergänzen. Dem Wunsch der Gemeinde, die erweiterten Rügen amtlich zu bestätigen, kam der Materniamtsverwalter unterm 28. April 1710 nach, und in der damaligen Fassung sind sie auch in Kraft geblieben, [42] bis die spätere Gesetzgebung in diesem Jahrhundert sie beseitigte. Sie stimmen mit den S. 35 schon erwähnten Rügen von 1658 wörtlich überein; nur der 9. Paragraph, den Verkauf von liegenden Gründen an Fremde betreffend, enthält in der neuen Redaction folgenden Zusatz: „Es soll allezeit die Gemeinde den VorKauff haben, darunter diejenigen Stücke, so zum Pfarr Guthe gehören, mit begriffen“. Außerdem enthalten die Rügen noch folgende Bestimmungen:

„24) Rügen Wir, daß Zwischen dem Mühlgraben und der alten Weißritz, unter der Brücken, das Werth genannt, die Gemeinde darauff das Holtz und Graß Zu gebrauchen haben sollen.
25) Rügen Wir, daß, wenn ein Nachbar oder Einwohner ein Vieh schlachtet, so nach Eröffnung anbrüchtig oder unrein befunden würde, daß der Caviller[WS 11] nichts mehr als das Luder und unreine Fleisch ohne Entgeldt abhohlen, die Haut und Unschlitt aber, der das Vieh geschlachtet, verbleiben solle, vermöge E. E. Raths Abschied.
26) Soll ein jeder Einwohner und Haußwirth fleißig acht auf Feuer und Licht haben, ihre Feuerstädte wohl verwahren, auch jährlich Zwey mahl von denen Gerichten besichtiget, und da einige Gefahr Zu spühren, solches alsobald geändert, und daferne es nicht geschiehet, der Verbrecher nach beschehener Anzeigung von dem Lehn- und Gerichts-Herrn bestraffet werden.
27) Sollen vermöge der Landes-Gesetze die Spinn- und Spiel-Stuben, in welchen nur Hurerey, Unfug und andere Leichtfertigkeiten getrieben, die Jugend geärgert, das Gesinde und DienstBothen abgehalten und verführet werden, gäntzlich verbothen seyn, bey Straffe Eines guten Schockes.
28) Ueber dieses soll auch kein Wirth noch Einwohner Huhren, leichtfertiges Herrn- und Dienstloses Gesindel auffhalten, noch andere verdächtige Personen, die keine richtige Kundschafft (Zeugniß) vorZulegen haben, uff- und[WS 12] einnehmen, dieselben weder hausen noch herbergen, Jedesmahl bey Einem Silbern Schock Straffe“[186]. -

Nicht weniger bemerkenswerth als das eben erwähnte Jahr 1710 ist das Jahr 1712, und zwar zunächst wegen folgender, unser Dorf in nicht geringe Aufregung versetzenden Thatsache. Es war am hellen Mittage des 28. Juni (einem Dienstage), als Donat Ranitzsch, ein hiesiger Einwohner, in die Wohnung des Andreas Liepsch auf der Wassergasse kam, um - zu stehlen. Jedenfalls kannte er nicht nur die Verhältnisse im Hause, sondern wußte auch, daß die Wirthsleute abwesend waren und sich daselbst nur des Liepsch Schwägerin, die noch unverheiratete, 30 Jahre alte Barbara Adam befand. Kaum sah er sich derselben in der Stube gegenüber, als er ein mit grobem Schrot geladenes Pistol auf sie abfeuerte, wodurch sie zwar im Unterleibe verletzt [43] wurde, aber doch nicht stürzte. Weil er nicht auf halbem Wege stehen bleiben wollte, schlug er mit dem Pistolengriff das verwundete und vom Schrecken festgebannte Mädchen so ins Gesicht, daß es zu Boden fiel, sich aber doch bemühte, wieder aufzustehen. Jetzt ergriff der Unmensch ein in der Nähe befindliches Beil und bearbeitete damit den Kopf seines Opfers dergestalt, daß es liegen blieb, noch kurze Zeit röchelte und dann verschied[187]. Nunmehr begab sich Ranitzsch auf den Boden, öffnete mit dem Mordbeile eine hier befindliche Kammerthür sowie eine Lade, und entnahm der letzteren die darin sich vorfindenden 68 Thlr. Ein Bettuch, daß ihm hier ebenfalls in die Hände fiel, benutzte der Bösewicht dazu, den Leichnam der Gemordeten hinein zu wickeln und auf den Boden zu schleppen. Nachdem er ihn hinter der Feuermauer verborgen hatte, entzündete er faules Holz, steckte dasselbe dann in Heu und verließ - fast unbegreiflich - ungesehen das Haus, um in einem Nachbardorfe sich nach seiner Blutarbeit durch Bier zu stärken. Bald schlugen aus dem Dache von Liepschs Hause die hellen Flammen auf, die so schnell um sich griffen, daß sie, dem einen Bericht von Zeitgenossen zufolge, noch 5 Nachbarhäuser und ein Gut entzündeten und in Asche legten[188].

Die entsetzliche That, welche nicht nur einem Menschen das Leben kostete, sondern auch noch eine größere Anzahl von Personen ins Unglück stürzte, zeigt wieder einmal, wohin eine schlechte Erziehung führen kann. Der Raubmörder und Brandstifter war 1690 den 7. September in Plauen außerehelich geboren, stand also zur Zeit der Unthat im 22. Lebensjahre. Sein Vater, Donat Ranitzsch, wollte s. Z. den Knaben nicht als sein Kind anerkennen, doch wurde er, weil der Vaterschaft überführt, dazu gezwungen, mußte auch - entsprechend den Verhältnissen der damaligen Zeit - Kirchenstrafe zahlen, die Mutter dagegen öffentliche Kirchenbuße thun[189]. Daß von einem solchen Aelternpaare kein wohlthätiger, kein sittlich veredelnder Einfluß auf den heranwachsenden Knaben übergehen konnte, ist leicht begreiflich. Er wuchs zu einem abgestumpften, gefühllosen Menschen auf, der eben schließlich vor keiner Unthat zurückscheute. Nach dem in Plauen vollbrachten Frevel trieb sich der Bösewicht in der Nachbarschaft herum; weil er aber zu der Ueberzeugung gekommen sein mochte, daß das geraubte Geld ihn verrathen könne, vergrub er dasselbe am 3. Juli theils im Plauischen Grunde, theils bei Cotta.

Als man nach dem Brande den Leichnam der Adam fand, war man anfangs der Ansicht, dieselbe müsse durch irgend welchen unglücklichen Umstand im Feuer umgekommen sein; bei genauerer Betrachtung mag man wohl die Spuren eines gewaltsamen Todes gefunden und die Meinung geändert haben. Es hat sich leider nicht ermitteln lassen, [44] durch welche Umstände der Mörder entdeckt und verhaftet wurde; genug, am 4. Juli gelangte er in die Hände der Behörde und legte vor derselben auch gleich ein ebenso umfassendes als offenes Geständniß ab, daß auch das vergrabene Geld herbeigeschafft werden konnte. Der gegen ihn eingeleitete Proceß war bereits nach 3 Wochen beendigt, und das über ihn ausgesprochene Todesurtheil kam am 26. Juli 1712 im Hofe des am Ende der Kreuzstraße in Dresden gelegenen Baugefangenhauses zur Vollstreckung. Auf einer Kuhhaut wurde der Mörder zum Scheiterhaufen geschleift und hier lebendig verbrannt[190]. -

In demselben Monate, in dem das geschilderte furchtbare Drama seinen Abschluß fand, kam auch eine das Dorf Plauen zunächst nur mittelbar berührende Angelegenheit zum ersten Male in Anregung, die Anlegung einer Straße durch den Plauischen Grund. Beim Landesherrn waren die sämtlichen Unterthanen der Aemter Dippoldiswalda und Grüllenburg, nebst Rath und Bürgerschaft von Tharandt im Juli 1712 mit Gesuchen eingekommen und hatten darin gebeten, den bestehenden Fahrweg von Potschappel über Coschütz nach Plauen, auf welchem „mit dem abgetriebenen und geringen Vieh“ wegen der daselbst befindlichen Berge und Steine kaum fortzukommen sei, in den Grund zu verlegen. Der Kurfürst ordnete unterm 23. August eine Besichtigung des bisherigen Weges und des Grundes an und verlangte darüber Bericht, ob der Plan durchführbar und nutzbringend sei[191]. Als sich herausstellte, daß der Grund nur zum Theil begangen, übrigens aber wegen des vorhandenen Gestrüpp's, der vorspringenden Felsen u. s. w. kaum passirt werden konnte, ging der Landesherr auf das ihm vorgeschlagene Project nicht ein, und der bisher benutzte Fahrweg oberhalb der Berge blieb auch für die Folge noch lange Zeit in Gebrauch. Nach Erbauung der Neu- (jetzt Friedrich-August-)Mühle 1727 tauchte das Project der Herstellung einer Fahrstraße durch den Grund bis Potschappel wieder auf, aber der Oberhofjägermeister Carl Gottlob von Leubnitz rieth von ihrer Anlegung ab, weil sie der hinter dem Forsthause und der Buschmühle erst neuerdings angelegten Wildbahn höchst nachtheilig sein werde[192]. Gleichwohl beruhigten sich die Gemeinden Dippoldiswalda, Grüllenburg und Tharandt dabei nicht, erneuerten vielmehr etwa 1740 ihre Beschwerden und Bitten und erboten sich auch, „entweder einen Beitrag, oder von jedem Pferde einen Geleitszoll abzugeben“. Es erfolgte vom Landesherrn August III. zwar keine Resolution darauf, aber er ließ 1741 ein Stück fahrbaren Weg in dem vorderen Theile des Grundes anlegen, wozu außer den drei Zentnern Pulver zu den Sprengarbeiten noch 600 Thlr. gebraucht wurden. Allerdings nützte dies nur im Interesse des Landesherrn angelegte Straßenstück den Petenten gar nichts, weshalb sie, unter Bezugnahme [45] auf frühere Gesuche, in einer neuen Eingabe vom 25. Juni 1742 baten, der Kurfürst möge die Straße bis Potschappel fortführen, die dazu nöthigen wenigen Wiesen ankaufen und zur Deckung der Kosten und Unterhaltung des Fahrweges sowie der damals noch hölzernen Weißritzbrücke beim Forsthause von jedem Pferde 1 Groschen Wege- und Brückengeld erheben lassen, wodurch mit der Zeit ein Ueberschuß erlangt werde, wovon die erwähnte Weißritz- und die ebendort befindliche hölzerne Mühlgrabenbrücke steinern erbaut werden könnten. So verlockend auch diese Aussicht schien, hielt das Cammer-Collegium eine Befürwortung der vorgebrachten Bitten beim Fürsten um deswillen für bedenklich, weil zufolge eines Gutachtens des Oberhofjägermeisters Grafen v. Wolfersdorf zu befürchten stand, „daß durch das beständige Fahren, Reiten und Gehen bei Tag und Nacht der Wildwechsel gestört, das Wild verjagt und Ihro Kngl. Majestät sonst daselbst gehabtes Jagd-Plaisir unterbrochen werden würde". Auf ein wiederholtes Gesuch um Eröffnung der Straße durch den Grund erklärte der zu nochmaliger Begutachtung aufgeforderte Oberhofjägermeister, daß der Landesherr der Bitte entsprechen könne, wenn die Gebirg'schen 1) von Mitte August bis Ende September während der Anwesenheit des Fürsten im Grunde zum Jagen der Brunfthirsche des Reitens und Fahrens auf der Straße sich enthielten; 2) einen Straßenaufseher hielten, der die ausgefahrene Straße sofort ausbessere; 3) keine Hunde mit dahin brächten und 4) sich selbst dort ganz ruhig verhielten. Nach weiteren Verhandlungen über die Höhe des zu leistenden Wegegeldes und der zu erwerbenden Parcellen genehmigte August III. unterm 9. Septbr. 1745 den Bau der Straße durch den Grund[193], der nunmehr auch vor sich ging. War auch der neue Fahrweg dem alten über die Berge führenden vorzuziehen, so ließ er doch in der Folge noch Manches zu wünschen übrig; in den gegenwärtigen guten Stand kam er erst, als die Verwaltung der Kngl. Steinkohlenwerke des Plauischen Grundes in der Zeit vom 13. Juli 1807 bis 24 Juni 1809 ihn ausbaute, da die sich immer mehr steigernde Kohlengewinnung einen lebhafteren Verkehr mit der Stadt Dresden herbeiführte[194]. -

Indem wir in der Geschichte wieder zurückgehen, sei zunächst das Jahr 1714 erwähnt, weil am 22. Octbr. desselben der 25jährige Johann Graf aus Burgk beim Aufladen von Lehm in der Gemeindelehmgrube von einem einfallenden Stück dermaßen verletzt wurde, daß er noch an demselben Tage starb[195]. Ein anderer Unglücksfall ereignete sich 1718 den 12. Juli dadurch, daß der Mühlbursche Reiff in der Buschmühle, als er in der Nacht eine Verrichtung besorgen wollte, in den Mühlgraben stürzte, unters Mühlrad gerieth und ertrank[196]. [46] Auf gleiche Weise kam an demselben Orte 1719 den 16. Juli der Mühlbursche Reinhard ums Leben, als er sich badete und dabei zu tief untertauchte[197]. -

Im September des letzterwähnten Jahres fand zu Ehren der Vermählung des Kurprinzen August mit Maria Josepha, der Tochter Kaiser Joseph I. außer anderen glänzenden Festlichkeiten auch das bekannte Saturnusfest im Plauischen Grunde statt, wozu die Einwohner Plauens sich sicherlich möglichst vollzählig als Zuschauer eingefunden haben. Am 26. des genannten Monats erschienen nachmittags 2 Uhr die sämtlichen fürstlichen Herrschaften aus Dresden mit vielen hohen Gästen in Plauen, auf dessen Fluren sie zunächst über 200 Hasen erlegten und dann 4 Hirsche und 1 Bären so hetzen ließen, daß diese Thiere gezwungen waren, von den beim Hohen Stein befindlichen Felsen hinunterzuspringen. Die Hirschjagd wurde bis 5 Uhr im Grunde beim Forsthause fortgesetzt, da man die Hirsche durch die in den dortigen Schluchten aufgestellten Netze und Jagdtücher hier zusammengetrieben hatte. Eine poetische (?) Feder veröffentlichte auf dieses Jagdvergnügen damals folgenden Erguß:

„Es waren Schirm und Zelt im Plauschen Grund geschlagen,
Und man sah auf der Höh' die grünen Tücher stehn,
Man hörte Jedermann von großen Hirschen sagen,
Und wer sich Mühe gab, der sah sie prächtig gehn.
Sobald die Herrschaft kam, so ward das Wild gesprenget
Von Fels und Thal herab, das Läuft' und Hals zerbrach;
Es sah erbärmlich aus, da es lag untermenget,
Und zeigte schreiend an sein Leid und Ungemach.
Das war den Bauern recht, sie klopften in die Hände,
Daß so ein guter Theil von Wild ward hingericht',
Und wünschten andern mehr dergleichen schmählich Ende,
Dieweil der Schaden groß, der von dem Wild geschicht"[198].

Ob unter den Bauern, die das Verenden der gejagten Thiere bejubelten, auch solche aus Plauen sich befanden? Wir möchten es fast bejahen, denn allerdings hatten die Feld und Gärten besitzenden Einwohner des hiesigen Ortes durch das Wild manchen Schaden zu leiden. - Da die dem erwähnten Jagdvergnügen folgende Hauptfestlichkeit - ein glänzender Bergaufzug, der von etwa 1500 Bergleuten ausgeführt wurde und alle im Bergwesen vorkommenden Arbeiten zur Darstellung brachte - nicht auf Plauischem Gebiet stattfand, so sei darüber nur erwähnt, daß sich während derselben die fürstlichen Herrschaften in dem eigens für sie erbauten Saturnustempel aufhielten, der, äußerlich ein Felsen, innerlich ein Kuppelraum, auf demselben Platze gestanden haben soll, den heute die sog. Königs- (jetzt Kittlersche) Mühle [47] einnimmt[199]. Unzweifelhaft muß der Kunstbau, der überall mit den verschiedensten Bergbau-Insignien geschmückt und innerlich wie äußerlich mit unzähligen Lichtern und in Schmelztiegeln brennenden Feuern beleuchtet war, einen wirklich feenhaften Anblick gewährt haben[200]. -

Weit wichtiger als das Jahr 1721, in welchem am 14. April ein Fleischergeselle von einem der Felsen beim Hohen Stein hinab in die Weißritz stürzte und todt aufgehoben wurde[201], ist das folgende Jahr 1722. Damals hatte Plauen einen außerordentlich unternehmungslustigen und seine Ziele energisch verfolgenden Ortsoberrichter, Urban Ehlich, der dem Dorfe das Recht erwerben wollte, jährlich 2 Märkte abhalten zu dürfen. Welcher Zweck ihm dabei vorschwebte, etwa die materielle Hebung seines Ortes, ist nicht zu bestimmen, wenn er auch von der Gewährung seiner Bitte nach verschiedenen Seiten hin Vortheile erhoffte; genug, er wendete sich im Januar 1722 an das Kngl. Geheimcabinet und bat, dasselbe möge sein Gesuch um Genehmigung zweier Jahrmärkte beim Landesherrn befürworten. Um sich über die Nothwendigkeit derselben Kenntniß zu verschaffen, erforderte die fürstliche Behörde vom Rath in Dresden Bericht über die Angelegenheit. Dieser, vom 5. März (1722) datirend, fiel für Ehlich ungünstig aus, weshalb derselbe, nachdem er davon Kenntniß erlangt, sich mit einer neuen Eingabe vom 14. März direct an den Landesherrn wandte und ihm darin Folgendes vortrug: „Obwohl von besagten Rathe vorgestellet worden, wie sie nicht ersehen könnten, worzu solche Jahrmärkte nutze sein sollten, zumal das Dorf Plauen nur eine kleine halbe Stunde von der Stadt läge, bei welcher sonst schon 5 Jahrmärkte, und nur die vorige Woche der Fastenmarkt gehalten worden, so giebt doch der allein wahre lebendige Gott mir und meinen Gewissen Zeugniß, daß ich solches nicht aus einen eigennützigen Sinne gesuchet, sondern solches blos einzig und alleine aus einer aller devotesten Veneration gegen Ihrer Kngl. Majt. und Kurf. Durchlauchtigkeit und dero geheiligten allerhöchsten Person an ein hohes geheimes Kngl. Cabinet allerunterthänigst vorgetragen haben, auf daß dadurch Ihro K. Majestät ungemeine allerhöchste preiswürdigste landesväterliche Clemenz (weilen diese beiden Märkte auf Derer hohen Namens nämlich Friedrich und Augusti Täge angeleget werden sollten) zu einen unsterblichen Ruhme gelangen möchte“. In seinen weiteren Auseinandersetzungen erwägt er die Vortheile, die verschiedene Factoren unzweifelhaft haben müßten. Zunächst Plauen selbst. „Jüngsthin“, erzählt Ehlich, „da nur ein ungewisser Ruf von diesen Jahrmarkte entstanden, sind wenigstens über die 2000 Personen hier zugegen gewesen, von welchen doch die Inwohner alle ihren Genuß gefunden. Nun ist zu bewundern, daß die Gemeinde wegen eines um des streitigen Gartens gefaßten unrechtmäßigen Widerwillens sich unterstehet, dem zu widersprechen, was zu [48] Ihrer Kngl. Majestät ewiger Glorie aller submisseste gesucht wird“. Weiter nütze der Markt den Dresdner Handwerkern, die ihren „profit“ unfehlbar finden würden, wenn sie in Plauen feil hielten. Ehlichs Bitte an den Landesherrn lautet nun: „Ew. Kngl. Majestät und Kurfürstl. Durchlauchtigkeit wollen mein aller devostestes Ansuchen in allerhöchsten Gnaden annehmen und nicht gestatten, daß durch unnöthiges contradiciren solches in seiner Blüte ersticke, sondern vielmehr durch ein allergnädigstes fiat es dahin vermitteln lassen, daß so viel Tausend Personen die Gelegenheit überkommen mögen, sich an den hohen Namenstag ihres allertheuersten Landesvaters besonders zu erfreuen.“ Durch allerhöchstes Rescript vom 2. Novbr. wurde dem Rathe eröffnet: „Ihr wollet gedachten Ehlichen mit seinem oberwähnten Suchen ab- und zur Ruhe verweisen und anbei denselben ernstlich bedeuten, daß er Uns deshalber weiter nicht behelligen soll“, welcher Verfügung der hiesige Ortsrichter in der Folge auch pünktlichst nachkam, nachdem er am 28. Novbr. vor versammeltem Rathe von dem eingegangenen Rescript in Kenntniß gesetzt worden war[202].

Befremdlich muß es erscheinen, daß Ehlich in dem Gesuch vom Januar 1722 dem Kurfürsten auch die Bitte unterbreitete, in seiner Familie das Oberrichteramt erblich zu machen, da er doch gerade damals mit der hiesigen Gemeinde in sehr ernstem Unfrieden lebte. Derselbe war durch den S. 21 schon erwähnten Gemeindebesitz, dessen Haupttheil in der Folge den Namen Gemeindegarten erhielt, in folgender Weise veranlaßt worden. Ehlich hatte den von den ehemaligen Pfarrfeldern herrührenden und immer wüste gelegenen Complex am 11. Octbr. 1711 auf 6 Jahre, nämlich von Fastnacht 1712 bis dahin 1718, gegen eine Jahressumme von 3 Thalern in Pacht genommen, ihn in dieser Zeit urbar gemacht und mit 365 Obstbäumen bepflanzt, von denen die Kernobst tragenden 259 Stück in 16 Reihen standen, während die übrigen 106 Pflaumenbäume längs des den Platz einschließenden Grabens gepflanzt waren. In der Folge erwies sich die Abgrenzung durch einen Graben wegen des Wildes nicht ausreichend, und so brachte Ehlich auch noch eine Vermachung durch Stangen und Dornen an. Von diesen Verbesserungen, die allerdings an einem der Gemeinde gehörigen Flurstücke ausgeführt worden waren, wollte nun der Pachter desselben nicht nur auf die verhältnißmäßig kurze Pachtzeit, sondern so lange er lebte, den gehofften Nutzen ziehen, und er konnte dies in diesem Falle um so sicherer erwarten, als die alte hier übliche Gewohnheit, nach welcher jeder ansässige Ortseinwohner von den auf Gemeindeeigenthum von ihm selbst gepflanzten Obstbäumen lebenslang Nutznießer derselben blieb, zu Ehlich's Zeit noch immer Geltung hatte. Gleichwohl schien die Sache diesmal ganz anders zu werden, denn als der sechsjährige Pacht des Ortsrichters abgelaufen [49] war, nahm die Gemeinde das ehemals wüste, aber jetzt große Vortheile gewährende Terrain in eigene Verwaltung, ohne dabei Ehlich den Ertrag der auf seine Kosten gepflanzten Obstbäume zuzugestehen. Sowohl aus diesem Grunde als auch wegen des Umstandes, daß der Richter „bei der damals übeln Wirthschaft der Commun fürchtete, sie werde sothanen nutzbar gemachten Fleck in die decadenz (Verfall) setzen und die Obstbäume eingehen lassen“, wurde er beim Rathe in Dresden vorstellig. In seiner Beschwerdeschrift erbot er sich, falls die Gemeinde ihm den fraglichen Platz auf weitere 12 Jahre pachtweise überlassen wolle, derselben die Summe von 120 Thlr. sofort bei Antritt des neuen Pachtes zu entrichten, auch das Capital, wenn sich sonst niemand behufs sicherer Unterbringung desselben fände, auf halbjährige Kündigung ferner zu behalten und mit 6 % zu verzinsen. Dieser Vorschlag wurde der Gemeinde vom Stadtrath mit dem Bemerken anheimgegeben, sich die Sache zu überlegen, in Güte mit Ehlich zu vergleichen, und ihm auf Lebenszeit die Benutzung der Obstbäume zu überlassen. Zwar kamen die Ortseinwohner zusammen und beriethen die Angelegenheit, gelangten aber zu keinem Entschlusse; als sich nun vollends mehrere hiesige Angesessene vernehmen ließen, „daß sie es ihrem Richter mit dem leidigen Teufel Dank wüßten, daß er die Obstbäume gepflanzt hätte“, da hielt es Ehlich für das Beste, die Entscheidung der Sache vom Landesherrn zu erbitten.

In seiner vom 14. October 1718 datirenden Eingabe petitionirte er nach Darlegung der Verhältnisse, der Kurfürst möge an den Oberamtmann zu Dresden (Vockel) allergnädigste Verfügung thun, daß dieser auf seine (Ehlichs) Kosten die Amtslandgerichte samt einem erfahrenen Gärtner zur Besichtigung des Platzes abordne, und dann über dessen früheren wie gegenwärtigen Zustand Bericht erstatte. Da der Landesherr durch Resolution vom 17. November die Bitte Ehlichs erfüllte, so fand 1 Monat später, also am 17. Decbr. durch 2 Gerichtsschöppen aus benachbarten Dörfern und den Hofgärtner des Großen Gartens in Gegenwart des Richters die gewünschte Besichtigung statt, zu der trotz ergangener Einladung von der Gemeinde niemand erschienen war. Der Platz in seiner früheren wüsten Beschaffenheit wurde von den Schöppen auf 200 Thlr. abgeschätzt, da er etwa 4 Scheffel (Aussaat) groß sei, welchen Satz Ehlich zwar gelten lassen wollte, den er aber doch etwas hoch fand, da das Landstück beim ersten Ankauf 1559 etwa 16 Thlr. gekostet habe. Die von Ehlich angebrachten Verbesserungen, als Urbarmachung und Einfriedigung, taxirte man 80 Thlr., die 259 Kernobstbäume durchschnittlich das Stück auf 2 Thlr., die 101 Pflaumenbäume (5 waren vom Wild beschädigt worden) das Stück auf 6 Gr., „da sie durchgängig in der besten Treibbarkeit ständen“. Um einen Ausgleich in der Angelegenheit herbeizuführen, erbot sich Ehlich, den von ihm verbesserten Landstrich entweder der Gemeinde für 200 Thlr. abzukaufen, oder ihr denselben zu dem Gesamtbeträge von 623 [50] Thlr. 6 Gr. (543 Thlr. 6 Gr. für die Bäume und 80 Thlr. für Verbesserung des Grundstücks) abzutreten. Trotz wiederholter Vorstellungen Seiten des Rathes konnte sich die Commun Plauen nicht entschließen, auf irgend ein Anerbieten Ehlichs einzugehen; es wurden sowohl vom Ortsrichter als von der Gemeinde Eingaben an den Rath, und von diesem Berichte über die Sache an den Kurfürsten abgesendet und gegen die von diesem erlassenen Resolutionen wiederholt appellirt, so daß der Proceß kein Ende zu nehmen schien. Ehlich beanspruchte zufolge landesherrlichen Beschlusses vom 10. Juli 1720, nach welchem ihm der fragliche Landstrich gegen die angebotene Entschädigung von 120 Thlr. 12 Jahre in Pacht zu geben sei, die Gartennutzung für sich, die Gemeinde kehrte sich aber nicht daran, sondern bemächtigte sich wiederholt, gewöhnlich in der ersten Morgenfrühe, des Grases, worauf der in seinen Rechten gekränkte Richter wiederum beim Landesherrn klagte. Dieser ließ die Gemeinde durch den Oberamtmann Vockel unterm 2. Juli 1721 nachdrücklich bedeuten, bei 40 Thlr. Strafe oder entsprechender Gefängnißhaft sich nicht im Geringsten an dem Grase zu vergreifen, das auf dem dem Richter Ehlich 12 Jahre pachtweise überlassenen Gemeindeplatz wachse.

Nicht bloß wegen dieses landesherrlichen Befehls, sondern auch aus einem andern Grunde lenkte die hiesige Commun in ihrem Verhalten gegen ihren Oberrichter ein. Sie hatte sich nämlich unterm 2. Januar 1721 an die juristische Facultät der Universität Wittenberg mit dem Ersuchen gewendet, sie über die Berechtigung der Ehlich'schen Forderungen aufzuklären und zu diesem Zwecke folgende Fragen zu beantworten:

1) Ob die Gemeinde gezwungen werden könne, nach Ablauf der ersten 6 Pachtjahre den Platz auf 12 Jahre pachtweise oder erblich zu überlassen?
2) Ob sie schuldig sei, die angebrachten Verbesserungen und die gepflanzten Bäume nach der bei der Besichtigung aufgestellten Taxe zu bezahlen?
3) Ob nicht Ehlich zufrieden sein müsse, die Bäume nach dem Einkaufspreise bezahlt zu erhalten?
4) Ob derselbe nicht gehalten sei, wenn die Gemeinde ihm ja den Platz verpachten müsse, soviel Pacht zu zahlen, als ein Anderer etwa bieten würde?

Das eingehende Gutachten beantwortete diese Fragen in folgender Weise:

1) Die Gemeinde ist nicht gehalten, den streitigen Gemeindeplatz Urban Ehlich wider ihren Willen erblich zu überlassen. Dagegen
2) kann sie wohl angehalten werden, die auf den verpachtet gewesenen Platz verwendeten meliorationes (Verbesserungen) Ehlich zu erstatten, jedoch ist sie

[51]

3) nur verpflichtet, die gepflanzten Bäume nach dem Preise, den Ehlich bei dem Einkauf dafür entrichtet, zu bezahlen, jedoch auch
4) gehalten, Ehlich den Platz gegen Entrichtung der dafür jährlich offerirten 10 Thlr. Pachtzins vor einem Fremden in Pacht zu lassen.

Daraufhin erklärte die Gemeinde ihre Geneigtheit, unter den im juristischen Gutachten angegebenen Bedingungen mit Ehlich einen Pacht abzuschließen; der nunmehr vom Dresdner Rath abgefaßte und vom Landesherrn genehmigte Pachtcontract wurde jedoch jetzt vom Ortsrichter und zwar um deswillen nicht angenommen und unterzeichnet, weil er keinen Passus darüber enthielt, daß die Commun zur Erstattung der auf den in Frage stehenden Platz verwendeten Kosten von 623 Thlr. 6 Gr. verpflichtet sein sollte. Es erschienen mehrere kurfürstliche Erlasse, durch die Ehlich wegen seiner fortgesetzten Weigerung zu namhaften Geldstrafen verurtheilt wurde, aber er zahlte nicht, unterzeichnete auch nicht, sondern appellirte nur gegen die ihm bekannt gegebenen höchsten Befehle. Des langen Haders endlich müde, suchte er sich durch folgenden Ausweg alle Weiterungen mit der Gemeinde vom Halse zu schaffen: er trat seine Ansprüche auf Rückerstattung der in den Gemeindegarten hineingewendeten Kosten an das „große Armen-, Waisen- und Zuchthaus zu Waldheim“ ab, da „der reiche Gott ihm gar ein gutes Auskommen und dabei wenig Kinder beschert habe“. Die jener Anstalt vorstehende kurfürstliche Commission nahm nach eingeholter Genehmigung des Landesherrn die Schenkung an und schickte den Anstaltskassirer Gutkäß mit Vollmacht nach Plauen, wo am 1. August 1722 in Gegenwart von 3 Zeugen (August Hänsel, Gottlob Ranitzky und Gottfried Balthasar) die Schenkungsurkunde von beiden Theilen unterzeichnet wurde.

Drei Wochen später erschien der erwähnte Gutkäß abermals in Plauen, um nicht nur die seiner Anstalt geschenkten 623 Thlr. von der hiesigen Gemeinde zu erheben, sondern auch gegen die durch Ehlich erfolgte Entrichtung der 120 Thlr. betragenden Pachtsumme zu appelliren. Er erhielt nicht nur nichts, sondern die Commun richtete auch unterm 28. August an den Vorsitzenden der Armen-Commission zu Waldheim, den Minister v. Bünau, ein Schreiben, worin es u. A. heißt: „Wir bescheiden uns ganz wohl, daß die Commission nicht anders, als es von Ehlich angegeben und vorgestellet worden, hat verfahren können; wir sind aber anbey auch versichert, daß dieselbe, wenn sie anders von der Sachen Beschaffenheit hinlängliche Nachricht gehabt und von Ehlichen die wahren Umbstände nicht boßhaffter Weiße verschwiegen worden, dergleichen Verfügung zu thun billig Bedencken würde gehabt haben“. Nach einer ausführlichen Darlegung der ganzen Angelegenheit kommt zum Schlusse die Bitte, der Minister möge die angeführten Umstände „gnädigst und gerechtest“ erwägen und Verfügung thun, daß der Kassirer Gutkäß seine eingewandte Appellation zurückziehe. Dies that dieser zwar nicht, aber der Kurfürst mochte doch nun bei einer solchen Lage [52] der Verhältnisse von der Schenkung für seine Landesanstalt nichts mehr wissen, beauftragte auch den Rath, das von Ehlich bei ihm eingezahlte Pachtgeld von 120 Thlr. an die Gemeinde Plauen verabfolgen zu lassen. Gleichwohl sollte das Armen-, Waisen- und Zuchthaus in Waldheim bei der Sache nicht ganz leer ausgehen, und verfügte deshalb der Landesherr unterm 24. Novbr., daß die von Ehlich verwirkten Geldstrafen, die sich eigentlich auf 149 Thlr. 9 Gr. beliefen, aber auf wiederholtes Petiren des Betroffenen durch kurfürstliche Gnade auf 60 Thlr. ermäßigt worden waren, zu 2 Dritteln (also 40 Thlr.) zur Hauptarmenkasse gegen Quittung des verordneten Kassirers Gutkäß abzuliefern seien. Da der Fürst gleichzeitig dem Rathe auftrug, „Ehlich zur Vollziehung des bereits genehmigten Pachtcontractes und Bestellung einer tüchtigen Caution, da nöthig, nunmehro durch Gefängnißstrafe anzuhalten und sich darin durch kein ferneres Appelliren, es geschehe von wem und wohin es wolle, beirren zu lassen“, so wurde nunmehr der 9. Decbr. 1722 als Termin zum Abschluß der streitigen Sache festgesetzt. An diesem Tage unterzeichneten Ehlich und im Namen der Gemeinde folgende von ihr gewählte und vom Dresdner Rathe bestätigte Vertreter: Martin Nitzschner, Martin Schumann, Georg Fiedler und Hans Christoph Fiedler den Pachtcontract, der Folgendes besagt: „Es verpachtet die Gemeinde den gedachten mit Bäumen besezten Platz Urban Ehlichen fernerweit auf Zwölff Jahr nehmlich Von Fastnacht 1719 bis dahin 1731 dergestalt, daß er solchen Platz pfleglich gebrauchen, den Von der Gräserey und Bäumen auch sonst fallenden Nutzen ungehindert einheben und behalten, und allenthalben als ein Pachter in den Rechten befugt ist, gebahren möge. Dagegen verspricht Ehlich jährlich Zehen Thaler Pachtgeld Zu erlegen, auch auf alle Zwölff Jahr selbiges mit Einhundert und Zwanzig Thaler alsobald anitzo Zu praenumeriren und noch ferner eine richtige Viehtreibe Zwischen Martin Schumanns Felde und den Bäumen nach den Steingruben, damit die Gemeine dahin frey treiben könne, auf seine Uncosten Zu Vermachen und Zu halten, Wie nicht minder diesen Platz an Bäumen und sonst in guten Zustande Zu conserviren, sowohl nach Verfließung berührten Zwölff Jahr sich Keiner Weitern Fortsetzung des Pachts Zu unterfangen, noch unter dem Vorwand einiger melioration (Verbesserung) oder andern praetext (Vorwand) sich des juris retentionis (Zurückhaltungsrecht) Zu bedienen. Die Gemeine macht sich dagegen Verbindlich, Pachtern die 12 Jahr über in seinen Pachte auf Keinerley Weise Zu Verunruhigen, auch offt besagten Platz in solcher Zeit an niemanden Zu Verkaufen oder Zu Vereusern“. Dieser Pacht wurde am Tage der Unterzeichnung, nachdem auch Ehlich die versprochenen 120 Thlr. Pachtgeld und 200 Thlr. Caution auf dem Rathhause in Dresden baar bezahlt, von dem Maternihospitalamte confirmirt.[203]

[53] Zwar hatte Ehlich in Beziehung auf den Gemeindegarten seinen Zweck im Allgemeinen erreicht, aber die nachgesuchte Erblichkeit des Oberrichteramtes in seiner Gemeinde wurde ihm vom Landesherrn ebensowenig gewährt, als der in wiederholten Eingaben erbetene Erlaß der wegen fortgesetzter Widersetzlichkeit ihm auferlegten Geldstrafen und der Hälfte der durch den Proceß erwachsenen Gerichtskosten. Dagegen blieb zwischen ihm und seinen Gemeindegliedern eine gewisse Mißstimmung bestehen, die Seiten der Commun 1724 dadurch zum Ausdruck gelangte, daß letztere dem nun schon 44 Jahre im Amte thätigen Richter es nicht zuließ, zu seiner Unterstützung seinen Sohn als behördlich anerkannten Adjunct anzunehmen. Das gegenseitige Vertrauen war eben geschwunden, und Ehlich konnte es auch nicht dadurch wieder gewinnen, daß er den Gemeindegarten weiter verbesserte, indem er 55 neue Bäume anpflanzte, eine Mauer von 53 Ellen Länge und 2¼ Ellen Höhe erbaute und den ganzen Raum außerdem mit einer Weißdornhecke einfaßte[204]. Weil die Gemeinde die Größe des ihr gehörigen Besitzes gern genau kennen lernen wollte, ließ sie ihn im November 1727 durch den Landfeldmesser Hahn vermessen, und ergab sich, daß der Gemeindegarten genau 2 Acker á 300 □-Ruthen oder 5 Scheffel 12 Metzen Aussaat enthielt[205]. Er ging, als Ehlich den 27. März 1731 in einem Alter von 78 Jahren 7 Monaten starb[206], in die Verwaltung der Gemeinde über, die die Obst- und Grasnutzung jährlich unter ihre ansässigen Glieder vertheilte[207], bis dies im Jahre 1800 auch mit dem Gemeindegarten selbst geschah. Auf gemeinsam gefaßten Communbeschluß wurde die Vertheilung des Grundstücks in folgender Weise vollzogen. Man ließ durch dasselbe 2 Wege abstecken, die dadurch entstehenden 3 Stücke - ein kleines viertes verblieb noch längere Zeit der Gemeinde - parcelliren, die hierdurch gewonnenen einzelnen Theile nummeriren und die darauf stehenden Bäume taxiren, worauf die 38 Hausbesitzer Plauens um die Parcellen loosten[208]. -

In demselben Jahre, in welchem der unerquickliche Gemeindegartenstreit sein Ende erreichte (1722), wurde auch, und zwar auf Vorschlag des Oberhofjägermeisters Gottlob v. Leubnitz, nach der unterm 6. Juli 1721 ertheilten landesherrlichen Genehmigung das Forsthaus erbaut, damit der „Hege-Bereuter über das ihm angewiesene refier desto beßere Obsicht haben könne“. Es kam auf die oberste Ecke des Buschmühlenfeldes zu stehen und kostete der Bau ohne das von den Dresdner Amtsunterthanen aus der Dresdner Haide herbeizuschaffende Holz 614 Thlr. 9 Gr. 3 Pf.[209]. In der Folge erfuhr es mancherlei Veränderungen und Erweiterungen, bis es endlich durch höchste Verordnung vom 27. Septbr. 1839 bei dem am 14. Januar 1840 auf dem Forsthause [54] selbst stattfindenden Veräußerungstermin für das Höchstgebot von 3825 Thlr. aus den Händen des Staates in den Besitz des Dresdner Bürgers Gäbert überging[210]. Da das Plauische Jagdrevier damals noch bestehen blieb, erhielt der Jäger desselben von 1847 in dem in jener Zeit auf der Kaitzer Höhe erbauten Chausseehause so lange Dienstwohnung, bis seine Stelle am 1. April 1850 eingezogen, er selbst aber als Unterförster nach dem Ehrenberger Revier im Amte Hohenstein versetzt wurde[211]. Die schon früheren Inhabern des Forsthauses ertheilte Schankconcession verblieb auch den späteren Besitzern desselben, und so gehört das Grundstück noch heute zu den im Sommer gern besuchten Vergnügungsorten der Dresdner, obgleich der Garten, sonst am Felsen sich hinziehend, durch den Bau der Eisenbahn 1854 an Größe verloren hat. -

Wieder ins 18. Jahrhundert zurückgehend, erwähnen wir zunächst das Jahr 1723, das unterm 16. Juni eine Rathsverordnung brachte, welche sich auf eine in der hiesigen Gemeinde schon seit lange übliche Gewohnheit bezog. Nach derselben war es Pflicht der 6 jüngsten erwachsenen männlichen Ortseinwohner, jeden hier Verstorbenen zu Grabe zu tragen. Dieser damals im Jahre durchschnittlich etwa 10 Mal[212] vorkommenden Mühwaltung hatten sich, namentlich in letzter Zeit, manche der Verpflichteten unter allerlei Vorwänden zu entziehen gewußt, und es drohte diese Hinterziehung allgemein zu werden. Der Dresdner Rath erachtete es daher in seiner Eigenschaft als Behörde des Dorfes Plauen für nöthig, der Gemeinde einzuschärfen, „daß es bei der eingeführten Gewohnheit billig zu bleiben habe, und daß, wenn ein junger Nachbar, so bürgerlichen Standes ist, sich finde, der die Leiche selbst nicht mit zu Grabe tragen wolle, er diesfalls seinen Lehnträger (Stellvertreter) zu schicken habe“. Gleichzeitig nahm der Rath Gelegenheit, den Gemeindegliedern eine andere Pflicht in Erinnerung zu bringen. „Wenn eine Leiche“, heißt es in jener Verordnung, „zu begraben ist, erfordert wohl die christliche Schuldigkeit, daß die Nachbarn und Einwohner solche zu ihrer Ruhestätte mit begleiten. Es sollen aber dieselben nicht, wie zeithero geschehen wollen, nur an die Thür oder sonsten auf der Gasse hintreten, sondern zum Wenigsten in den Hof oder Haus, worinnen die Leiche stehet, sich verfügen, mit derselben in guter Ordnung auf den Kirchhof gehen, und wenn eine Leichenpredigt geschiehet, selbige mit gebührender Andacht anhören und den Gottesdienst völlig mit abwarten, damit der Priester das heilige Wort Gottes nicht denen leeren, leblosen Kirchenstühlen, wie zeithero leider geschehen sein soll, und man mit Betrübniß erfahren müssen, predigen darf, man auch sich obrigkeitswegen nicht gemüssiget sehen muß, hierunter ein scharfes Einsehen zu haben“[213]. Die [55] Rathsverordnung muß wohl von erwünschter Wirkung gewesen sein, wenigstens tauchen derartige Rügen in der Folge nicht wieder auf. -

Das Jahr 1723 brachte den Einwohnern des hiesigen Ortes einen in der Folge oft wiederkehrenden Augen- und Ohrenschmauß in den Artillerieexercitien, die aus dem zwischen der Pulvermühle und dem Hahneberge sich ausbreitenden Schießplatze stattfanden. Während am 5. August des genannten Jahres 2 Regimenter aus Dresden in Gegenwart des Königs August I. ihre Geschicklichkeit im Exerciren zeigen mußten, wurde am 18. August eine große, am Hahneberge aus Holz, Eisen, Faschinen und Erde nach einer damals neuen Art hergestellte Schanze in Gegenwart des gesamten Hofes und vieler Zuschauer 9 Stunden lang mit Bomben beschossen und doch nicht ruinirt[214]. Derartige militärische Schauspiele fanden übrigens, wenn auch nicht immer in gleich großem Maßstabe, öfters statt. So hatten am 25. September und am 1. October 1727 3 in Dresden einquartierte Regimenter auf dem Plauischen Exercirplatze ein vom König mit großem Gefolge besuchtes Manöver, dem ein dreitägiges Probeschießen der Artillerie folgte[215]. 1729 den 16. Mai bezogen 1400 Mann Infanterie, die aus jeder Compagnie aller Regimenter ausgewählt worden waren, zwischen Plauen und der Pulvermühle für mehrere Wochen ein Lager, um eine neue Exercirart zu erlernen, die bei der Armee eingeführt werden sollte. Den 17., 21. und 30. Juni hatten die Mannschaften in Gegenwart des Kurprinzen, des Gouverneurs Grafen v. Wackerbarth, mehrerer Minister, Generäle und Cavaliere, sowie einer sehr großen Volksmenge ein Hauptexerciren[216]. -

Aus dem Jahre 1723 muß schließlich noch einer im November stattfindenden Weißeritzflut gedacht werden, da bei derselben zwischen Reisewitz und der Walkmühle ein Wasserdurchbruch nach den Feldern mehrerer Einwohner Plauens erfolgte. Der diesen dadurch verursachte Schaden erwies sich um so beträchtlicher, als ein großer Theil des damals gerade geflößten Holzes auf ihre Fluren geschwemmt worden war. Ueberhaupt hatte das Hochwasser auf der ganzen Flußstrecke über 200 Schragen Holz weggeführt, das nur zum Theil wiedererlangt werden konnte. Dieser Verlust erklärt sich dadurch, daß der Floßmeister viel mehr Holz, als nöthig, hatte einwerfen lassen, ohne ausreichend genug Leute zum Fortstoßen desselben anzunehmen. In Folge dessen war es an verschiedenen Stellen über einander geschoben und durch das unerwartet eintretende Hochwasser schließlich aus dem Flußbett auf die angrenzenden Wiesen und Felder geführt worden[217]. -

Aus dem Jahre 1724 ist nur ein Unglücksfall zu erwähnen. Es ereignete sich nämlich am 5. Juni, daß dem 24jährigen Dienstknecht Knaut aus Bannewitz, der in Plauen eine Fuhre Steine geholt hatte, [56] beim „Hohen Stein“ plötzlich die Pferde scheuten und durchgingen, wobei er von seinem Sitz geschleudert und vom Wagen überfahren wurde. Obgleich der Richter des hiesigen Ortes (Ehlich) den Schwerverletzten in sein Haus schaffen ließ, konnte er ihn doch nicht retten, vielmehr starb Knaut bereits nach 2 Stunden[218]. -

Am 1. Februar 1729 gab es wieder eine Weißritzflut, veranlaßt durch plötzlich eintretendes Thauwetter, durch welches die vorher gefallenen bedeutenden Schneemassen schnell schmolzen. Hatte schon dieses Hochwasser an Dämmen und Wehren mancherlei Schaden angerichtet, so geschah dies noch mehr in Folge erneuten Anwachsens der Weißritz im April, wodurch nicht nur die am genannten Flusse gelegenen Mühlen litten, sondern auch Friedrichstadt fast völlig unter Wasser gesetzt wurde[219]. Eine allerdings nicht so bedeutende Flut brachte auch das Jahr 1732, da es am 5. und 6. Juli ebenso stark als anhaltend regnete, und dadurch nicht nur die Elbe, sondern auch die Weißritz immerhin so anschwoll, daß letztere an Brücken und Mühlen wieder mehrfachen Schaden anrichtete[220]. -

Auf ein ganz anderes Gebiet, nämlich auf das militärische, führt uns das Jahr 1734, in welchem die Gemeinde Plauen zufolge eines am 22. Juni ergangenen landesherrlichen Befehls einen Recruten stellen sollte. Obwohl sie gleich „stracks darauf bedacht war,“ der hohen Verfügung nachzukommen, so „wollte sich doch im Dorfe keiner freiwillig zum Soldaten hergeben“, weshalb sie sich entschloß, „für Geld einen Mann anzuwerben, und zwar einen von 3 Ellen Maß, weil solches von den Offizieren gefordert worden“. Der damals in Plauen ansässige Oberregiments-Quartiermeister Eschenbach sorgte nun insofern für die Commun, als er ihr einen aus Großpolen stammenden 34jährigen Mann, Namens Johann Zeller, zuschickte, mit dem sie auch am 14. August des genannten Jahres in Gegenwart sämtlicher ansässiger Dorfbewohner einen Contract abschloß. Zufolge desselben sollte der Recrut, nachdem er gelobt, „daß er für das Dorf Plauen stehen wolle“, 1 Thlr. Handgeld, 2 Hemden, bis zum Eintritt ins Militär täglich 4 Gr. Wartegeld nebst einem Freiquartier im Dorfe, sowie bei wirklicher Uebernahme seiner Soldatenpflicht 3 Thlr. baar erhalten. Der Zeitpunkt, an welchem dies zu geschehen hatte, wollte der Oberst des Infanterie-Regiments der Gemeinde mittheilen lassen. Außer den im Contracte genau stipulirten[WS 13] Verpflichtungen sah sich die Commun sehr bald veranlaßt, auch für andere Dinge des geworbenen Mannes aufzukommen. So löste sie gleich am Tage des Contractabschlusses die Wäsche des neuen Recruten mit 2 Thlr. 10 Gr. ein, ließ ihm am 18. August für 16 Gr. den Hut „anrichten“, gab am 12. Septbr. 1 Thlr. zu Schuhen, und zum Jahrmarkte vom 1.-3. Novbr. 6 Gr. für 2 Kannen Wein, [57] bezahlte 2 Tage später, als der Soldat durch Aderlassen sich einer nöthig gewordenen Blutabzapfung unterzog, wieder 2 Gr. für den Wein, trug regelmäßig die Waschgeldkosten, und opferte am Tage des Wegzuges von Plauen, den 17. Decbr. für den Recruten 3 Gr. 6 Pf. für „Bier, Branntwein und Essen“. Die hiesige Ortsbehörde begab sich mit ihm am nächsten Tage in Begleitung einiger Rathsbeamten nach Neustadt zu dem Regimentsobersten Rochau, bei dem auch die Recruten anderer Gemeinden vorgestellt werden mußten. Die hier anwesenden Offiziere hatten von den ebenfalls meist für Geld angeworbenen Mannschaften vorher manchen Recruten zurückgewiesen; namentlich wollten sie keine „ausländischen“ annehmen. Als die Plauischen Gerichtspersonen davon hörten, war man „sehr bekümmert“, daß man mit dem aus Polen stammenden Mann möchte abgewiesen werden; „allein der Regimentsquartiermeister hatte den Obersten zum guten Freunde; er ging mit, als die Gemeinde ihren Recruten liefern sollte“. Sein Wort galt etwas, und da der Soldat „von Ansehen ein braver Mensch war“, so wurde er angenommen und mußte noch an demselben Tage den Fahneneid leisten. Da auch die bei der Angelegenheit betheiligten Plauischen behördlichen Personen Entschädigung für ihre Bemühungen erhielten, sowie einige Ausgabeposten des neuen Soldaten noch nachträglich zu decken und Spenden an den Fourier, an den Auditeur - derselbe erhielt u. A. auch für 2 Gr. Borsdorfer Aepfel - u. s. w. zu reichen waren, so beliefen sich schließlich die der Gemeinde für ihren Recruten erwachsenen Kosten auf 73 Thlr. 19 Gr. 9 Pf., eine verhältnißmäßig große Summe, die sie aber gern trug, da sie mit deren Bezahlung eine wenig erquickliche Angelegenheit ins Reine gebracht hatte[221]. -

Aus den nächsten 10 Jahren ist nur von traurigen Ereignissen zu berichten. 1734 herrschten in Plauen die Blattern, die namentlich kleinere Kinder wegrafften[222]. Den 16. Mai 1736 fiel der beim Holzflößen beschäftigte Arbeiter Martin Sperling hier in die Weißritz und ertrank[223]. Ganz anders kam Georg Oehse, ein Musikant und vormaliger Einwohner im hiesigen Orte den 4. Juni 1739 ums Leben, indem derselbe „unverhofft und miserabel unter freiem Himmel an der Hofmühle verschied, weil sein böses und halsstarrig Weib, die vorher den Mann von sich getrieben, ihn nicht in ihr Haus genommen, sondern verderben lassen, aller guten und nachdrücklichen Ermahnungen ungeachtet“. Auf „hohe Ephoralverordnung“ ward der Verstorbene „Andern zur Warnung“ an einem „besonderen Orte des Kirchhofs und in der Stille“ beerdigt[224]. - Zu einer gewaltigen Aufregung im hiesigen Orte kam es am 24. Juni 1740, als sich hier die Nachricht verbreitete, der Kngl. Hegereiter Johann Gottlieb Fickler sei am Nachmittag gegen 4 Uhr in der Flur des von ihm bewohnten Forsthauses meuchlings erstochen worden. Die Mittheilung erwies sich leider als [58] vollständig begründet. Ueber den Mörder erfuhr man bald, daß er der jüngste Sohn des Dresdner Hofpredigers Engelschall[225] war, und beim Militär die Stelle eines Ingenieur-Capitäns bekleidete. Er soll zu Ficklers Frau, der hinterlassenen Tochter des Plauischen Hofmüllers Gäbler - welcher den noch jetzt vorhandenen Kirchenaltar stiftete - in vertrauten Beziehungen gestanden, und weil der Hegereiter seine Pläne durchkreuzte, dessen Untergang beschlossen haben. Nachdem er ihm wiederholt nachgestellt, suchte er ihn in seiner Amtswohnung auf und stach ihn daselbst am hellen Tage nieder[226]. Der Mörder wurde bald nach der That ergriffen, den Militärgerichten überliefert und bereits am 4. Juli des genannten Jahres vor der Hauptwache auf dem Neumarkte enthauptet[227]. - Während den 6. Januar 1741 der im hiesigen Orte dienende Knecht Georg Wolf einer Verwundung erlag, die er sich an der Wade dadurch zugezogen, daß er in eine Sense gefallen war[228], verstarb hierselbst am 19. August 1742 die Frau des Tagelöhners Grahl aus Ruppendorf, die auf dem Wege von Dresden nach Plauen ein „thörichter Hund“ gefährlich ins Bein gebissen hatte. Ein hiesiger Einwohner nahm das beklagenswerthe Weib unmittelbar nach dem Unfall in sein Haus auf - gehörte ihm vielleicht der Hund? -, und die Kur zeigte die besten Wirkungen, denn die Frau konnte bereits wieder ausgehen; plötzlich schlug ihr Zustand um, und sie starb an dem schon angeführten Tage in Folge des erhaltenen Bisses[229]. -

Während die letzterwähnten schlimmen Thatsachen immer nur einen Einzelnen betrafen, brachte das Jahr 1745 ein Ereigniß, unter dem die ganze Gemeinde schwer zu leiden hatte. Bekanntlich tobte damals noch der II. schlesische Krieg, der durch die am 15. Decbr. 1745 bei Kesselsdorf stattfindende Entscheidungsschlacht einen für Preußen günstigen Abschluß fand. Die Sachsen wurden nämlich, ohne von dem bei Plauen stehenden österreichischen Corps des Prinzen von Lothringen unterstützt worden zu sein, durch die preußischen Truppen unter dem Fürsten von Dessau entscheidend geschlagen und zogen sich zunächst in die Gegend von Dresden, bald aber weiter nach Südosten zu zurück. Kaum hatten ihre österreichischen Bundesgenossen von dem schlimmen Ausgange des Kampfes Kenntniß erlangt, als sie nach Böhmen zu aufbrachen, jedoch nicht, ohne vorher Plauen und Umgegend sowie die Vorstädte Dresdens tüchtig zu plündern, jedenfalls von der Ansicht geleitet, man dürfe dem siegreichen Feinde die Beute nicht allein überlassen[230]. Waren die hiesigen Einwohner schon dadurch schwer heimgesucht worden, so geschah dies noch weit mehr, als 2 Tage nach der Schlacht, also am 17. Decbr. die Preußen vom Dorfe Besitz nahmen. Friedrich der Große, wohl wissend, daß die 6000 Mann zählende Besatzung Dresdens diese Stadt unmöglich halten könne, hatte nämlich nach der für [59] ihn glücklichen Kesselsdorfer Schlacht die Capitulation der sächsischen Residenz verlangt, und es blieb dem Befehlshaber der Dresdner Truppen, dem General v. Bose, nichts übrig, als die gestellte Forderung zu erfüllen. Vielleicht wegen der Capitulationsbedingungen oder aus anderen Gründen entstand zwischen dem vorgenannten General und dem Feldmarschall Fürsten von Dessau ein Depeschenwechsel, in Folge dessen am 17. Decbr. der sächsische Hoftrompeter Wolf mit wichtigen Schreiben in das preußische Hauptquartier entsendet wurde, das sich an jenem Tage in Gorbitz befand. Von dem sehr bald zurückkehrenden Depeschenträger erfuhr man, daß der preußische König sich in Gorbitz aufhalte, jedoch von da nach Plauen übersiedeln werde. In der That erschien am Abend des 17. Decbr. ein Kngl. preußischer Küchenschreiber in Dresden, der vom Stadtrath die Lieferung der für die Tafel des Königs bestimmten Speisen und Getränke und deren Uebersendung nach Plauen verlangte, wo Friedrich d. Gr. mittlerweile eingetroffen war[231]. Obgleich sich keine Nachricht darüber vorgefunden, wo derselbe im hiesigen Dorfe gewohnt hat, so steht doch mit ziemlicher Sicherheit zu vermuthen, daß er für die eine Nacht, die er hier verbrachte, in dem damals herrschaftlich eingerichteten Grundstücke Reisewitz sein Quartier aufschlug.

Der König war nach Plauen nicht allein gekommen, sondern hatte außer einer zahlreichen Suite auch noch 8 Regimenter Infanterie mitgebracht. Für sie alle mußte im Orte Unterkommen geschafft werden, und wie es dabei den hiesigen Einwohnern erging, können wir aus den Mittheilungen schließen, die der damalige Pastor Wohlfahrt über seinen preußischen Besuch gemacht hat. Der Ortsgeistliche bekam 3 Majors, 8 andere Offiziere, 24 Knechte und 40 Pferde als Einquartierung in sein Grundstück, und mußte sofort Nahrung und Futter beschaffen. Da die Soldaten sich nicht mit ihren Vorgesetzten in das wenig geräumige Pfarrhaus theilen konnten, räumten sie sofort alles Getreide und Stroh aus der Scheune und schleppten beides sowohl in den Pfarrgarten, als als auch auf den Kirchhof, wo Hütten erbaut wurden. Ebenso wanderte der ganze Holzvorrath des Geistlichen, 24 Thlr. an Werth, nach denselben Orten und zwar zu dem Zwecke, um die Wachtfeuer zu speisen[232]. Es war für alle hiesigen Einwohner jene Nacht vom 17. auf den 18. Decbr. eine entsetzliche Zeit, und man athmete erleichtert auf, als am andern Morgen um 10 Uhr der König von Preußen Plauen verließ, um in einem prachtvollen 6spännigen Wagen seinen Einzug in Dresden zu halten[233]. Allerdings folgten an demselben Tage auch 6 Regimenter ihrem königlichen Feldherrn in die sächsische Residenz[234], aber - um in größeren und kleineren Haufen sofort wieder zu kehren und [60] entweder zu fouragiren, oder sich regelrecht und dauernd bewirthen zu lassen. Am Nachmittag des 18. Decbr. wurde das hiesige Dorf durch preußische Truppen völlig ausgeplündert und hierbei alles mitgenommen, was des Mitnehmens nur irgendwie werth schien, so daß z. B. selbst Tauben- und Hühnerfutter seine Liebhaber fand. Besonders hatte man es auf Fleisch abgesehen, und mußten die hiesigen Einwohner deshalb hergeben, was der Vieh- oder Hühnerstall oder der Taubenschlag an Thieren etwa noch barg. Dem Pfarrer Wohlfahrt nahm man an jenem Nachmittage 1 Ziege, 1 Kalbe, sowie 8 Hühner und Tauben, und ähnlich erging es hier allen, die noch etwas ihr eigen nannten. Dazu kam noch der schwere Druck der Einquartierungslast, die trotz des am 1. Weihnachtstage 1745 abgeschlossenen Friedens mit unserm Kurfürsten bis zum 29. Decbr. anhielt, an welchem Tage die Preußen Dresden und die hiesige Gegend verließen. Innerhalb der 10 Tage vom 18.-28. Decbr. waren in Plauen außer dem preußischen König und seinem Gefolge 15 Regimenter Soldaten einquartiert gewesen, die natürlich „alles verheerten u. verzehrten“. So hatte beispielsweise der Pfarrer in dieser Zeit ausschließlich des ersten schweren Tages täglich 8 Offiziere und 16 Gemeine zu tractiren, was ihm einen baaren Aufwand von wenigstens 200 Thlr. verursachte[235]. Als man am 9. Januar 1746 (am 1. Sonntag p. Epiph.) im ganzen Kurfürstenthum das Friedensdankfest feierte, mögen sicherlich auch die Einwohner des hiesigen Ortes voll Dank gewesen sein, daß sie der furchtbaren Kriegeslast immerhin schnell enthoben worden waren. -

In dem letzterwähnten Jahre (1746) entstand in Plauen auch ein Gebäude, das zwar nicht mehr steht, aber durch seinen Erbauer eine gewisse Bedeutung erlangte, nämlich das sog. Wasserkunsthaus. Seine Entstehung verdankt es dem berüchtigten Geh. Cabinetsminister August III., dem Grafen von Brühl, der 1735 das jetzige Krankenhausgrundstück in Dresden-Friedrichstadt käuflich erworben und 10 Jahre später seinen König gebeten hatte, zur Speisung der von ihm eingerichteten prachtvollen Wasserkünste die Anlegung einer Wasserleitung aus der Weißritz in Plauen zu gestatten. Hasche[236] behauptet zwar, das Wasserkunsthaus im hiesigen Orte habe zum Grottenwerk im Zwinger gehört, doch befindet er sich damit im Irrthum. Obgleich dem Minister Brühl bereits 1745 die erbetene Anlage eines Wasserwerks in Plauen an der Einmündung des Hofmühlgrabens höchsten Orts genehmigt worden war, so verzögerte sich die Ausführung des Planes doch bis zum Sommer des nächsten Jahres, weil verschiedene Gutachten eingeholt werden mußten. Da von keiner Seite ein Einspruch gegen die neue Anlage erfolgte - wer hätte auch dem allmächtigen Minister entgegen zu treten gewagt -, so genehmigte August III. unterm 17. August [61] 1746 nunmehr endgültig die Erbauung des Wasserkunsthauses. Dasselbe war ein mit Ziegeldach versehenes kleines Gebäude, das auch die Wohnung eines ständig hier weilenden Wasserwärters enthielt. Das allemal nur für den Sommer in den Mühlgraben eingehängte unterschlächtige Mühlrad hob das Wasser aus der Weißritz in die Höhe und führte es in einer besonderen Röhrenleitung über den „Löbtauer Berg“ nach Friedrichstadt in den gräflichen Garten[237]. Das Wasserkunsthaus blieb nur bis zum Ausbruche des siebenjährigen Krieges in Thätigkeit, ging nach dem 1763 erfolgten Tode Brühl's von dessen Söhnen 1774 durch Kauf mit an den Oberkammerherrn Grafen v. Marcolini über[238], der es nach mehrjährigen Verhandlungen an die Dresdner Tuchmacherinnung veräußerte[239]. Diese legte hier für ihre 1788 verkaufte Walkmühle 1795 eine neue dergleichen an[240] und behielt dieselbe bis 1867, in welchem Jahre sie laut Innungsbeschluß vom 25. Septbr.[241] in Privathände kam und in eine Fournierschneidemühle umgewandelt wurde.

Die nächsten Jahre gingen für die hiesige Gemeinde nicht ohne Unheil vorüber. Das Jahr 1746 brachte eine durch eine 11 wöchige Dürre veranlaßte Theuerung. Vom Juni bis weit in den August hinein hatte es keinen Tropfen geregnet, und die Weißritz trocknete in Folge dessen so aus, daß man auf den an ihr gelegenen kleineren Mühlen gar nicht, und auf den größeren nur sehr wenig mahlen konnte[242]. - Das gerade Gegentheil, nämlich eine Ueberflutung einer Weißritzstrecke trat im Novbr. 1747 und zwar aus einem eigenthümlichen Grunde ein. Mitte des genannten Monats wurde der bei der Hofmühle ehemals befindliche sog. Bockrechen von dem Laube völlig verstopft, das die Weißritz größtenteils selbst mitgebracht hatte. Weil man diese Verstopfung ganz unbeachtet ließ, so staute sich das Wasser, schwoll plötzlich an und zerstörte in der Nacht des 20. Novbr. die Strecke von der Hofmühle bis zum Forsthause in nicht geringem Grade. Von den hier lagernden Wasserleitungsröhren gingen mehrere durch Wegspülung verloren, und von dem Wege wurde ein Stück dergestalt unterwaschen und weggerissen, daß man einen Interimsweg anlegen mußte. Um einer Wiederholung solcher Schädigungen vorzubeugen, kam für ein Stück der fraglichen Weißritzstrecke die Anlegung einer Ufermauer und die Abpflasterung der Straße bei der Hofmühle in Anregung, beides jedoch erst in späterer Zeit zur Ausführung, während der zerstörte Weg bereits im nächsten Jahre gründlich hergestellt wurde[243]. -

Wie 1747 in Plauen ein Menschenleben gewaltsam endete, indem am 7. Mai (einem Sonntage) das 4 Jahre alte Töchterchen des [62] Hufschmieds Markert in den Mühlgraben fiel, und darin ertrank[244], so geschah dies auch 1748 den 16. August. An dem genannten Tage brach früh gegen 9 Uhr in hiesiger Gegend ein furchtbares Gewitter los, das bis 2 Uhr nachmittags anhielt. Während seiner größten Heftigkeit schlug der Blitz in das Haus Michael Ehlichs, als dessen einziger Sohn sich gerade auf dem Boden befand, und tödtete ihn. Daß das Haus nicht anbrannte, war wohl zum Theil dem außerordentlich heftigen, mit Schloßen untermischten Regen zuzuschreiben, der fast alle Straßen Dresdens unter Wasser setzte und die Weißritz so in die Höhe trieb, daß sie an den Mühlen vielfachen Schaden anrichtete[245]. -

1750 kam es wieder einmal zu einem Streite in der Gemeinde, und zwar wegen der Hutung, die jedenfalls einen Theil des S. 21 u. 48 erwähnten und 1559 erkauften Feldcomplexes bildete und hinter der Kirche nach dem Hohen Steine zu lag. Von mehreren Gemeindegliedern war darüber Beschwerde geführt worden, daß eine Anzahl hiesiger angesessener Einwohner ihr Vieh auf die Gemeindehutung treiben ließen, „wodurch diejenigen, so in dortiger Gegend besäete Felder hätten, empfindlichen Schaden erlitten“. Da aber niemanden erlaubt sein sollte, „durch des Andern Schaden seinen Nutzen zu befördern“, so war vom Ortsrichter Martin Nitzschner mit Zustimmung des Dresdner Bürgermeisters Weinlig unterm 8. Juni 1750 den hiesigen ansässigen Gemeindegliedern die Benutzung der Hutung gänzlich untersagt worden, „damit weder den angrenzenden Feldbesitzern noch dem Gemeindegarten Schaden geschehen möchte". Diesem Beschlusse wollte sich eine Minderzahl von 9 Ansässigen in Anbetracht des bisher üblich gewesenen Brauches nicht fügen, während die übrigen 26 angesessenen hiesigen Einwohner entschieden dafür eintraten, „daß die Hutung nicht mit dem Gemeindevieh betrieben und abgeweidet, sondern vielmehr das darauf wachsende Gras zu gehöriger Zeit abgehauen und pro rata getheilet werden solle“. In Folge dieser Differenz bat der Ortsrichter den Materniamtsverwalter Weinlig um Besichtigung der Hutung, die auch den 1. Juli in Gegenwart eines Rathsactuars unter der Assistenz des Richters und der 2 Schöppen aus Döltzschen sowie in Anwesenheit von 26 Plauischen Gemeindegliedern stattfand. Zwar bemerkte man an einigen Nußbäumen und an einem Felde einige Schäden, doch ließ sich nicht feststellen, ob dieselben von dem gehüteten Vieh oder vom Wilde herrührten. Behufs Schlichtung der entstandenen Differenzen hatte Bürgermeister Weinlig für den 27. Juli einen Vergleichstermin anberaumt, zu welchem sich die Gemeinde „Mann für Mann“ auf dem Rathhause in Dresden einfinden sollte. Auf Wunsch mehrerer betheiligten Einwohner Plauens, die wegen beginnender Ernte um Verlegung des Termins baten, fand derselbe erst den 14. September statt. Es [63] erschienen dazu auf dem Rathhause 30 hiesige Angesessene und erklärten dieselben, „daß bei der gestrigen Gemeindezusammenkunft die streitenden Parteien sich wegen der Gemeindehutung dergestalt verglichen hätten, daß bis mit der Johanniswoche jeden Jahres die Hutung niemand mit seinem Vieh betreiben noch abhüten solle, es wäre denn, daß ein oder der andere in dasiger Gegend eine Brache liegen hätte, da ihm dann ungewehret bleibe, auf dem Wege hinaus zu treiben, um die Brache abzuhüten. Ferner solle an einem noch zu bestimmenden Tage das Gras abgehauen, vertheilt und an eben diesem Tage von Jedem sein Antheil weggeschafft werden. Wer das nicht thue, gehe seines Antheils verlustig. Nach diesem Tage solle es Jedem frei stehen, die Hutung nach eigenem Gefallen zu betreiben“[246]. Da der unerquickliche Streit auf diese Weise zu einem befriedigenden Ende geführt worden war, so hatte der angerufene Richter in Dresden in der Angelegenheit nichts mehr zu thun. -

Aus dem Jahre 1752 ist folgender Unglücksfall zu erwähnen. Am 25. April fiel ein fast 14jähriges Mädchen, die einzige Tochter des hiesigen Einwohners Trobisch, an der Hofmühlenbrücke beim Kräuterwaschen in die angeschwollene Weißritz und ertrank. Der Leichnam wurde bei der Walkmühle durch Holzflößer herausgefischt[247]. - Der 17. Febr. 1753 brachte in Folge vorhergegangenen anhaltenden Thauwetters eine Weißritzflut, die erst dann aufhörte, als am 21. Febr. wieder Kälte eintrat[248]. Jedenfalls hatte dieses Hochwasser die ihres Alters wegen schon vorher ziemlich wandelbar gewesene Holzbrücke beim Forsthause nicht wenig mitgenommen, so daß sie, namentlich von schweren Wagen, ohne Gefahr nicht mehr passirt werden konnte. Da diesem Mangel nur eine Hauptreparatur Abhilfe zu schaffen vermochte, dieselbe aber auch ziemlich bedeutende Kosten beanspruchte, so faßte das Kammercollegium, um der sich wiederholenden Ausbesserungen überhoben zu sein, den Bau einer Steinbrücke ins Auge, und ließ zu diesem Zwecke mit kurfürstlicher Genehmigung vom 7. Septbr. 1753 von dem Oberlandbaumeister Schwarze einen Anschlag fertigen, nach welchem zu dem besagten Bau 1550 Thlr. 3 Gr. nöthig waren. Obgleich der Landesherr durch den Minister Brühl unterm 9. Febr. 1754 die Aufführung einer Steinbrücke beim Forsthause genehmigte, auch die Rentkammer beauftragte, das dazu nöthige Geld auszuzahlen, so unterblieb trotzdem aus unbekannten Gründen der in Aussicht genommene Steinbau, und begnügte man sich nur, das eine Joch der Holzbrüche neu herzustellen, während das andere einfach gesteift wurde. Dieser Theil zeigte sehr bald neue Mängel, die namentlich von 1760-62 durch die vielfachen schweren Miliz- und Geschützfuhren so vergrößert wurden, daß jedes Passiren der Brücke mit Geschirr in Lebensgefahr brachte. Als nun 1762 wirklich ein Wagen von der Brücke ins Wasser stürzte, [64] ließ sich die dringende Hauptreparatur nicht länger mehr von der Hand weisen, und sie erfolgte in dem genannten Jahre mit einem Kostenaufwand von 510 Thlr. 6 Gr. 6 Pf.[249]. Freilich war sie immerhin nur ein Nothbehelf, und so kam in der Folge der schon 1753 gefaßte Plan, den Holzbau durch eine Steinbrücke zu ersetzen, wenn auch ziemlich spät, nämlich 1779 doch noch zur Ausführung. Nachdem der von dem Artilleriemajor Georg Abraham Günther entworfene Plan, welcher zur Ausführung die Summe von 7513 Thlr. 8 Gr. verlangte, vom Kurfürsten unterm 19. Juni des genannten Jahres genehmigt worden war[250], begann der Bau bald darauf, doch hatte man dabei mit ebenso unerwarteten als bedeutenden Schwierigkeiten zu kämpfen[251], so daß die Brücke nicht nur erst im Frühjahr 1782 fertig wurde, sondern auch einen Gesamtkostenbetrag von 18616 Thlr. 15 Gr. 11½ Pf. erforderte[252]. Hierbei sei erwähnt, daß die von Preußer[253] aufgestellte Behauptung, der Bau sei von Coschützer Sandstein aufgeführt worden, nicht richtig ist. Allerdings beabsichtigte Günther dessen Verwendung, da die Proben aus dem Coschützer Bruche dem besten Pirnaer Sandstein gleich kamen; weil aber die „Beräumungskosten“ des Bruches sich als sehr hoch herausstellten, für die Steine dort kein Lagerplatz zu gewinnen, die Abfuhre derselben zu umständlich und schwierig und der vom Bruchbesitzer verlangte Preis zu hoch war, wurde die Brücke schließlich nur aus Pirnaer Sandstein erbaut[254]. -

Wir gehen in unserer Geschichte zurück und erwähnen das Jahr 1756, in welchem die bisherige allerdings mehr äußere Friedenszeit durch den Ausbruch des 7jährigen Krieges ein unerwünschtes Ende fand. Bekanntlich hatte sich Sachsen mit Oesterreich und anderen europäischen Mächten vereinigt, um dem Könige von Preußen die durch den Frieden von 1745 ihm zugestandenen Vortheile wieder zu entreißen und ihn womöglich zu einem brandenburger Markgrafen zu machen. Von dem geheim abgeschlossenen Bündniß der Vertragsmächte erfuhr Friedrich d. Gr. durch den Verrath des sächsischen Geheimsecretärs Menzel, und er beschloß, den Angriff seiner Gegner gar nicht erst abzuwarten, sondern ihnen zuvorzukommen. Da für den beabsichtigten Einfall in Böhmen zunächst Sachsen genommen werden mußte, um im Rücken gedeckt zu sein, so ließ Friedrich d. Gr. den 29. August 1756 sein Heer die sächsische Grenze in 3 Colonnen überschreiten, wovon der unter des Königs eigenem Befehl stehende Armeetheil in die Gegend von Dresden vorrückte[255]. Die bei Siebeneichen an der Elbe vereinigten sächsischen Infanterie-Bataillone gingen in Folge dieses Vormarsches den 1. Septr. in die hiesige Gegend zurück und bezogen am Hahneberge, zum Theil auf Plauischer Flur, ein Lager, daß sie jedoch bereits [65] am nächsten Morgen früh 8 Uhr verließen, um durch die Vorstädte Dresdens und den Pirnaischen Schlag in die Gegend hinter Pirna zu marschiren, und sich dort festzusetzen[256]. Mittlerweile drang Friedrich d. Gr. mit seinem Corps immer weiter vor, so daß dieses den 8. Septbr. bereits Wilsdruff erreicht hatte. Von hier aus ging es am nächsten Tage in 4 Abtheilungen nach der Dresdner Gegend vorwärts, und bezogen am Mittage des 9. Septbr. die 1. Colonne bei Coschütz, die 2. von Altfranken kommend und die Weißritz auf der Hofmühlenbrücke in Plauen überschreitend, zwischen Coschütz und Räcknitz, die 3. in Gemeinschaft mit der 4. zwischen letztgenanntem Dorfe und der Seevorstadt ein Lager[257]. Auf Befehl des Königs von Preußen mußten die Dörfer, in deren Nähe seine Truppen rasteten, Heu und Stroh in ausreichender Menge beschaffen, während ihnen Brot und Saatkorn gelassen wurde[258].

Die damaligen Lieferungen konnten verhältnißmäßig als gering gelten gegen diejenigen, welche in den folgenden Kriegsjahren zu leisten waren. Während bei der Anwesenheit der Preußen in Dresden diese Stadt bei den Contributionen in der Regel Geld aufbringen mußte, hatten die der Residenz nahe gelegenen Dörfer zumeist für Getreide und Pferdefutter aufzukommen. So lieferte die hiesige Gemeinde am 13. Septbr. 1757 an das preußische Kriegscommissariat 13 Ztr. 55 Pfd. Heu und 54 Schütten Stroh[259]; am 21. Octbr. 1758 36 Ztr. Heu, 11½ Schock Bund Stroh, á Bund 20 Pfd., 12 Scheffel 15 Mtz. (Berliner Maß) Hafer, sowie am 21. Decbr. desselben Jahres 22 Scheffel 14 Mtz. Roggen, ebensoviel Hafer und 2 Schock Bund Stroh[260]. Den von den preußischen Militärbehörden angeordneten Fouragelieferungen konnte man sich nicht entziehen, wenn man sich nicht der strengsten Execution aussetzen wollte; aber den fortgesetzten Quälereien einzelner Militärpersonen suchte man mit Erfolg entgegenzutreten. Die hiesige Commun beklagte sich nämlich im Sommer 1758 bei dem preußischen Kriegscommissariat in Dresden, „daß bald ein Oberoffizier, bald ein Unteroffizier und Gemeiner ohne die geringste Ordre sich Wagen und Pferde, Hafer, Heu und Stroh, ja wohl gar auch Geld geben ließen oder mit Gewalt wegnähmen“. Durch den General-Polizei-Director der preußischen Armee, Below, wurde die Gemeinde unterm 30. Juli bedeutet, „daß sie ohne Specialbefehl des Königs von Preußen oder des Prinzen Heinrich oder des General-Feld-Kriegs-Commissariats nicht das Allergeringste an Niemanden, er möge sein wer er wolle, abfolgen lassen, sondern jeden Fordernden in Gutem abweisen, und, wenn er nicht weichen wolle, arretiren und dem General-Polizeidirector melden solle, worauf dann bald Hilfe geschehen werde“[261]. In der That bekam [66] die Gemeinde zwar vor unberechtigten Forderungen Ruhe, aber die Lieferungen in das preußische Magazin in Dresden nahmen ihren ungestörten Fortgang. So mußte Plauen in Gemeinschaft mit allen übrigen Orten des Meißner Kreises zufolge Verordnung des preußischen Feld-Kriegs-Commissariats vom 2. Januar 1759 auf die Monate Decbr. 1758 bis mit April 1759 von jeder Hufe 1 Scheffel 2 Vrtl. 2¾ Mtz. Mehl oder Korn, 7 Scheffel 3 Vrtl. 2½ Mtz. Hafer, 6 Ztr. Heu und 1 Schock 6 Gebund Stroh bei Strafe der sonst erfolgenden Totalausfouragirung einbringen, und war davon jeden Monat ein Fünftel dieses Gesamtquantums zu beschaffen. Als Vergütung wurden folgende Sätze in Aussicht gestellt: für 1 Dresdner Scheffel Mehl 2 Thlr. - Gr. 4 Pf., für 1 Scheffel Korn 1 Thlr. 19 Gr. 4 Pf., für 1 Scheffel Hafer 1 Thlr. - Gr. 8 Pf., für 1 Ztr. Heu 12 Gr., für 1 Schock Stroh 2 Thlr. 12 Gr.[262]. Was half nun freilich die Aussicht auf eine, wenn auch nur mäßige Vergütung, wenn die geforderten Sachen im Dorfe Plauen kaum noch aufzutreiben waren? Die Januarlieferung hatte bis Ende des Monats nicht beschafft werden können, weshalb der Bürgermeister Weinlig die hiesige Gemeinde durch Zuschrift vom 7. Febr. von Folgendem in Kenntniß setzte: „Das Kngl. Preußische Feld-Kriegs-Commissariat hat unterm 1. Febr. anbefohlen, daß das restirende Fünftheil der ausgeschriebenen Lieferung von 10 Scheffel 1 Metze Mehl oder Roggen und 34 Scheffel 7 Mtz. Hafer von dem Dorfe Plauen binnen 8 Tagen unfehlbar zum Magazin in Dresden abgeführt werden muß, oder dasselbe hat zu gewarten, daß die Richter und Gerichten durch Husaren-Commandos abgeholet, nach Dresden in Arrest gebracht und darinnen so lange behalten werden, bis die Reste abgeführet sind. Wenn dieses nicht fruchtet, soll die Dorfschaft bis auf das letzte Korn, den letzten Hafer und auf den letzten Halm Heu und Stroh ausfouragiret werden“. An diese Verfügung, welche an Klarheit und Ernst nichts zu wünschen übrig läßt, knüpfte Bürgermeister Weinlig für die hiesige Ortsbehörde die Mahnung: „Wonach sich also zu achten und vor Unglück und Schaden zu hüten“[263].

So drückend auch alle bisherige Vorkommnisse für die Einwohner Plauens sein mochten, so sollten sie doch noch Schlimmeres erfahren. Als Friedrich d. Gr. im Jahre 1759 sich genöthigt sah, seine Trappen aus Sachsen fast gänzlich zurückzuziehen, weil die eigenen Staaten gegen mehrere Feinde vertheidigt werden mußten, faßten die Oesterreicher den Plan, sich Dresdens zu bemächtigen, das von dem thatkräftigen, unerschrockenen preußischen Commandanten Grafen von Schmettau vertheidigt wurde. Seit dem 9. August war die sächsische Residenz durch ein österreichisches Heer unter den Generälen Grafen Maguire und Guasco eingeschlossen[264], und stieß zu dieser Truppenmacht gegen Ende [67] desselben Monats die Reichsarmee. Da sich das am 29. August aufgeschlagene Lager der letzteren von Gorbitz bis Plauen ausdehnte, so nahm der Höchstcommandirende, der Prinz von Zweibrücken, sein Quartier in dem erstgenannten Dorfe, der Prinz von Durlach dagegen das seine auf Reisewitz[265]. Nachdem die bei Plauen stehenden österreichischen Vorposten und die bei der Papiermühle aufgestellten starken preußischen Piquets sich schon seit mehreren Tagen gegenseitig beschossen hatten, erfolgte am Morgen des 30. August durch Croaten ein ernstlicherer Angriff auf den beim Ostraschlage befindlichen Feind, worauf Schmettau seine Truppen aus den Vorstädten zurückzog und 85 Häuser der Wilsdruffer Vorstadt zum Theil niederbrennen, zum Theil mit Kanonen einschießen ließ[266]. Die armen Bewohner Dresdens, welche dadurch um ihr Obdach gekommen, oder darauf bedacht waren, bei dem fortgesetzten Kanoniren wenigstens das Leben zu retten, suchten theilweise auf den benachbarten Dörfern, auch in Plauen, ein Unterkommen. Unter den hierher geflüchteten Personen befand sich auch die verwittwete Frau Kammer-Registrator Willius, die einem eigenthümlichen Unfall erlag. Als sie am Abend eines der ersten Septembertage vor dem Schlafengehen mit aufgehobenen Händen den 3. Vers des Liedes 861 betete, kam plötzlich eine Kanonenkugel durchs Fenster und verletzte ihre beiden Ellenbogen dergestalt, daß sie den 10. October in ihrer Zufluchtsstätte auf der Walkmühle, wohin man sie gebracht, in Folge der schweren Verwundung starb[267].

Schmettau vermochte das von aller Verbindung abgeschnittene Dresden nicht zu halten, sondern capitulirte ehrenvoll und unter für ihn günstigen Bedingungen am 4. Septbr.[268]. Kaum waren 4 Tage später die Preußen abmarschirt, als sich auch bald darauf schon die Nachricht verbreitete, Friedrich d. Gr. ziehe heran, um die übergebene Residenz wieder zu nehmen. Die Sache verhielt sich wirklich so. Zwar hatte der preußische König zunächst nur den General Fink vorausgeschickt; er selber ließ aber auch nicht mehr lange auf sich warten. Bei der Nachricht von der Annäherung der Preußen drang die Reichsarmee, die seit dem 10. Septbr. bei Plauen ein Lager innegehabt, am 18. desselben Monats gegen Wilsdruff vor[269], um in Gemeinschaft mit einem schon vorausgegangenen österreichischen Corps den General Fink zurückzutreiben. Nach 2 kleineren Treffen (bei Wilsdruff den 19. und bei Meißen den 21. Septbr.) kehrte die Reichsarmee wieder in die Dresdner Gegend zurück und bezog am 6. Octbr. bei Friedrichstadt ein Lager[270], während das mittlerweile ebenfalls herbeigeeilte österreichische Heer unter dem Feldmarschall Daun sich bei Plauen dergestalt lagerte, [68] daß die Cavallerie zwischen Dresden und dem erwähnten Dorfe, die Infanterie von Plauen rückwärts über Coschütz bis Kleinburgk Stellung nahm[271]. Damals geschah es auch, daß das hinter der Kirche befindliche Tännicht durch die Oesterreicher niedergeschlagen wurde.

Um die Daun'sche Armee zum Rückzuge zu zwingen, drohte Friedrich der Große, welcher mit seinem Heere bei Wilsdruff ein Lager bezogen hatte, ihr die Verbindung mit Böhmen abzuschneiden, und schickte zu diesem Zwecke den schon erwähnten General Fink über Freiberg nach Dippoldiswalde, um die nach dem genannten Lande führenden Wege bei Ottendorf und Maxen zu besetzen. Bekanntlich gelang es den von Daun abgeschickten Truppen, den preußischen General (laut österreichischer Berichte) mit 15000 - wohl richtiger mit 12000 - Mann gefangen zu nehmen, worauf die Sieger, nachdem sie einige Tage bei Berggießhübel im Lager gestanden hatten, in die Winterquartiere nach Böhmen abrückten[272], während der Haupttheil der Oesterreicher seine Stellung bei Plauen auch während des nächsten Winters behielt.

Mit Eintritt des Frühlings 1760 schien für die schwer heimgesuchten Bewohner der ganzen hiesigen Gegend eine Erleichterung in ihrer schlimmen Lage einzutreten, denn die Preußen verließen am 26. April ihre während des Winters zwischen Wilsdruff und Freiberg innegehabte Stellung und bezogen ein verschanztes Lager zwischen Meißen und Nossen, worauf die von ihnen verlassenen Orte sogleich von den hier stehenden Oesterreichern besetzt wurden. Als Friedrich d. Gr. Mitte Juni wiederum aufbrach, um dem bedrängten Schlesien zu Hilfe zu eilen, folgte ihm die österreichische Armee ebenfalls dahin, während unmittelbar darauf zum Schutze Dresdens die Reichsarmee hier anlangte und bei Plauen ein Lager bezog. Der preußische König blieb aber nicht in der erwähnten Provinz, sondern wendete sich plötzlich nach Sachsen zurück, um womöglich die sächsische Hauptstadt wieder zu nehmen, weshalb der Oberbefehlshaber der Reichsarmee, der Prinz von Zweibrücken, einen Theil seines Heeres, etwa 10000 Mann, an die nur schwache Dresdner Besatzung abgab, mit den übrigen Truppen aber am Morgen des 13. Juli nach Dohna abzog und sich mit dem dort stehenden österreichischen Corps vereinigte[273]. An demselben Tage früh 8 Uhr überschritt die preußische Armee auf einer Schiffbrücke zwischen Caditz und Briesnitz die Elbe. Ihre 1. Colonne unter Markgraf Karl ging bei Plauen über die Weißritz und bezog hinter dem Großen Garten ein Lager, während die 2. Colonne unter dem Generallieutenant v. Wedel sich vom Plauischen Grund her der Stadt [69] Dresden näherte[274] und auf den Plauischen Höhen Stellung nahm[275]. Damit begann für die Bewohner des hiesigen Ortes wieder eine entsetzliche Zeit, da sie für die Truppen alles Vieh und Getreide hergeben mußten[276]. Friedrich d. Gr. wohnte während der Belagerung Dresdens im Pfarrhause zu Leubnitz, speiste daselbst stets ganz allein, ging und ritt auch ohne die mindeste Begleitung das genannte Dorf öfters auf und nieder[277].

Am 19. Juli begann aus 4 Hauptbatterien das für die Residenz so verhängnißvolle Bombardement, dem die in der Stadt befindlichen Truppen wiederholt ein Ende zu machen versuchten. Auch am zeitigen Morgen des 22. Juli wurde von der Dresdner Besatzung ein Ausfall auf die preußischen Batterien unternommen, um die feindlichen Geschütze zum Schweigen zu bringen. Zwar gelang es, einen Theil der Kanonen zu vernageln und die Lafetten zu zerschlagen, aber ein Geschütz wegzubringen war um deswillen unmöglich, weil sich der Transport zu schwierig erwies und der Feind aus seiner Stellung nicht nur hinter dem Großen Garten, sondern auch von Räcknitz und Plauen Truppen vorschickte, die den Oesterreichern einen Verlust von über 500 Mann beibrachten[278]. Trotzdem konnte Friedrich d. Gr. seit dem 22. Juli an eine Eroberung Dresdens nicht mehr denken, wenn er auch die Belagerung zum Scheine noch 6 Tage fortsetzte. Am Vormittag des 28. Juli bereits zogen preußische Kanonen und Munitionswagen durch Plauen und gingen nach Pennrich ab, während die preußische Armee mit einem andern Theil der Geschütze erst in der Nacht vom 29. zum 30. Juli folgte[279], und, nachdem auf den Höhen von Kesselsdorf eine kurze Rast gehalten worden war, über Meißen nach dem von Russen und Oesterreichern bedrohten Schlesien marschirte. Wenn die durch die preußische Einquartierung furchtbar heimgesuchten Einwohner des hiesigen Ortes etwa meinten, daß mit dem Abzug der Belagerer eine bessere Zeit anbrechen werde, so täuschten sie sich, denn bereits am Nachmittag des 30. Juli besetzte das österreichische Corps des Generals Lascy die Gegend von Plauen, rückte aber schon am nächsten Morgen den Preußen nach. Dafür traf an demselben Tage (31. Juli) die bisher bei Pirna stehende Reichsarmee hier ein und bezog ihr kurz vorher innegehabtes Lager bei Plauen[280]. Da ihr später die Aufgabe zufiel, das ganze Sachsenland von den Preußen zu säubern, so gab sie ihre hiesige Stellung auf, die anfangs November eine österreichische Armee besetzte[281].

Wie schon 1758 und 1759, so seufzten auch 1760 bei eintretendem [70] Winter die Bewohner Plauens unter der erdrückenden Last einer anhaltenden Einquartierung. Man mußte den Soldaten alle Räume, selbst die Stallungen, überlassen und sich vielfach mit dem Aufenthalte im Freien begnügen. Um nur ein Beispiel von der Größe der Einquartierungslast zu geben, so sei erwähnt, daß auf Reisewitz im November anfänglich 1 Rittmeister und 10 Gemeine von den slavonischen Dragonern nebst Pferden und Knechten, bald nachher aber 6 Compagnien Grenadiere von der Daun'schen Avantgarde nebst einem Fleischer mit Knechten, Pferden und Ochsen auf einmal aufgenommen werden mußten. Vom December 1760 bis mit April 1761, also 5 volle Monate, lagen ebenfalls auf Reisewitz in Quartier: Von dem Harrach'schen Regimente der Stückhauptmann Götzel nebst „Ehe Consortin und Bedienten“, 2 Fouriere, 1 Feuerwerker, 5 Corporale, 2 Gefreite, 18 Büchsenmacher, 2 Schmiede mit 1 Gesellen, 6 Weiber, 14 Knechte nebst 20 Pferden, 32 Gemeine (Handlanger) und 3 Mann zur „Stückwacht“, 2 Wagenmeister, 1 Büchsenschäfter, 1 Fleischer, nebst Frau, Magd, Kind, 2 Knechten und 2 Wurstmachern, 12 Mann „Fleischerwacht“ mit 5 Pferden, 6 Hunden und einer Anzahl Ochsen[282]. In ähnlicher Weise waren auch die übrigen Häuser Plauens mit Soldaten belegt; trotzalledem konnte jedoch der größere Theil derselben nicht untergebracht werden, und so mußten sie, wie dies im Winter 1759 ebenfalls geschehen war[283], in selbsterbauten Hütten wohnen, zu denen sie das Holzwerk erst aus den Häusern holten und diese natürlich dadurch demolirten. Auf Reisewitz hatte man die Gebäude theils ganz eingerissen, theils bis zum Einfallen ruinirt, den Garten, die größte Zierde des Grundstücks, gänzlich verwüstet, alle Gartenmauern und Vermachungen beseitigt, das Zug- und Zuchtvieh sowie anderes Inventar geraubt, und die Felder theils als Exercir- theils als Lagerplätze benutzt und mit Verschanzungen versehen. In fast allen Häusern des Ortes fehlten „Thore, Thüren, Fensterladen, Dielen, überhaupt alles Holzwerk“, das den Wachtfeuern die nöthige Nahrung liefern mußte, und auf den Wiesen gab es womöglich kein grünes Hälmchen mehr, weil die Soldaten alles Gras abgestochen und zur Bedeckung ihrer Lagerhütten verwendet hatten[284]. Daß während des Winters ein Aufenthalt im Freien, zu dem die österreichischen Soldaten wie die Einwohner Plauens größtentheils gezwungen waren, der Gesundheit der Betreffenden nachtheilig werden mußte, bedarf kaum eines besonderen Hinweises, und macht dieser Umstand es auch erklärlich, daß im Jahre 1760 die Zahl der in Plauen Beerdigten auf die nie wieder erreichte Höhe von 111 Personen stieg. Unter den damals hier Verstorbenen, die meist durch ein eigenthümliches Fieber hingerafft wurden, befanden sich nicht nur solche, die aus Nachbardörfern stammten und [71] der Kreuzkirche angehörten, aber während des Bombardements nicht in die gesperrte Residenz hatten übergeführt werden können, sondern auch aus Cunnersdorf 14 männliche und 14 weibliche Personen, sowie 2 Marketenderinnen, 6 Soldatenkinder und 14 österreichische Soldaten, welch letztere, weil meist Katholiken, man nur „auf Ersuchen“ auf dem hiesigen Kirchhofe beerdigte, doch stets „ohne Geläute“, auch wenn dieses gewünscht worden war[285].

Trotz der furchtbaren Kriegsereignisse, die das Jahr 1760 brachte, hatte die hiesige Einwohnerschaft das Interesse für andere, wenn auch vielleicht nur unbedeutende Vorfälle, nicht verloren, denn es erregte großes Aufsehen im Orte, als am 6. Septbr. (und nicht am 7., wie die Dresdner Merkwürdigkeiten sagen,) im Hofe des Bauern Gottlob Fiedler neben dem Misthaufen ein Kornhalm emporwuchs, der außer einer Hauptähre auf der rechten Seite derselben 2, auf der linken aber 3 kleine Aehren trug[286]. Bereits 2 Tage nach dem Aufgehen des Halmes blühte die Aehre, ein Ereigniß, das den Dresdner Bürgermeister Weinlig bestimmte, über diese sonderbare Pflanze eine Registratur aufnehmen zu lassen und unterm 8. Septbr. den Ortsrichter Plauens zu beauftragen, „die Anstalt zu machen, daß die Aehre des Nachts bewacht werden könnte, während am Tage Fiedler solche genau in Acht nehmen wolle, damit man sähe, ob selbige etwa zeitlich reifen möchte“[287]. Daß es zum Reifen jedenfalls gar nicht gekommen ist, scheint aus dem Umstande hervorzugehen, daß sich eine weitere Nachricht über die fernere Entwicklung der Aehre nirgends vorfand. - Ebensowenig ließ sich ermitteln, ob und wieviel die hiesige Gemeinde gesammelt hat, als ihrer Ortsobrigkeit unterm 11. Octbr. vom Bürgermeister Weinlig die Weisung zuging, „daß diese“ - zum Besten der durch das Bombardement unglücklich gewordenen Einwohner Dresdens - „mit der ihr zugestellten verschlossenen Büchse von Haus zu Haus gehen und sowohl von denen Eigenthümern als Miethleuten und Auszüglern die anbefohlene Collecte in gedachte Büchse mit allem Fleiße sammeln und baldigst auf dem Rathhause einliefern solle“[288]. Die Bewohner Plauens hatten während der Dresdner Belagerung durch die Preußen fast nicht weniger gelitten als die Bürger der Residenz, und doch sollten sie, die außer ihren völlig entleerten Wohnungen selbst nichts besaßen, noch für Andere spenden!

Der Vollständigkeit wegen sei aus dem Schreckensjahre 1760 noch zweier Ereignisse Erwähnung gethan. Am 25. Octbr. wurden die 2 Fuhrleute Opitz und Winter aus Dresden in der Lehmgrube von einer einstürzenden Wand sofort getödtet[289]. - Wie schon am 10. und 11. April, so geschah es auch am 3. Decbr., daß in Folge anhaltenden Regens die Weißritz sehr beträchtlich anschwoll und nicht nur verschiedene [72] Dämme wegriß, sondern auch Friedrichstadt größtentheils unter Wasser setzte[290]. -

Unter wenig erfreulichen Aussichten und einer schwer drückenden Einquartierungslast begann für Plauen wie für andere Orte der hiesigen Gegend das Jahr 1761. Nicht nur, daß die Nachwirkungen der kriegerischen Ereignisse des vorhergegangenen Jahres noch zu lebhaft empfunden wurden, es schien auch, als ob eine Besserung in den derzeitigen Verhältnissen auf lange hinaus noch ausbleiben solle. In der nahen Residenz wollte es ebenfalls zu keinem Aufschwung kommen, wenn man hier auch seit dem 22. Januar energisch daran arbeitete, vermittelst der aus Plauen und anderen Nachbardörfern auf Befehl des geheimen Kriegsraths täglich gestellten 50 Wagen den Schutt von den durch das Bombardement zerstörten Gebäuden zum Seethor hinaus auf die Schanzen zu schaffen[291]. - Der nächste Monat brachte wiederum eine Weißritzflut, die durch anhaltendes Thauwetter und mehrtägigen Regen veranlaßt wurde und am 24. Febr. eine solche Höhe erreichte, daß an der Friedrichsbrücke in Friedrichstadt das Wasser nur noch um eine Querhand anzuwachsen brauchte, um die Brücke selbst zu überschwemmen. Trat auch eine solche Steigung im Wasserstande der Weißritz nicht ein, so hielt sich der angeschwollene Fluß auf seiner immerhin bedeutenden Höhe doch bis zum 27. Febr., und verursachte dadurch mancherlei Schaden[292]. -

So unangenehm auch solche Ereignisse sein oder werden konnten, so hielten sie doch in der Regel nicht lange an. Anders war es mit der österreichischen Einquartierung in Plauen, die sich gar nicht wieder entfernen zu wollen schien. Trat ja einmal eine Veränderung hierin ein, so geschah es meist nur, um das freigemachte Terrain an andere Truppen abzutreten. So rückte den 8. Mai für die bis Ende April in Plauen aufhältlich gewesenen Oesterreicher ein anderer Theil der kaiserlichen Armee in das hier befindliche Lager ein[293]. Im October gab es im hiesigen Orte wieder so starke Einquartierung, daß die hier Verstorbenen in dieser Zeit nur in der Stille beigesetzt werden konnten[294]. Unter ihnen befanden sich verhältnißmäßig viele schulpflichtige Kinder, die der Bräune („bösem Halse“) und den Blattern zum Opfer gefallen waren[295].

Das Jahr 1762 brachte keine nennenswerthen Veränderungen. Die Oesterreicher behielten ihre Stellungen bei Dresden inne, um diese Stadt nicht in die Hände der Preußen gerathen zu lassen. Als am 6. Septbr. die unter dem Oberbefehl des Prinzen v. Stollberg stehende Reichsarmee in der sächsischen Hauptstadt anlangte, bezog die größere Zahl der Regimenter das Lager bei Plauen, da die Stadt für sie nicht ausreichenden Raum bot[296]. Die genannten Truppen verblieben in ihrer [73] Stellung auch während des Winters und zogen von hier erst anfangs März nach Böhmen ab, nachdem am 15. Febr. 1763 der siebenjährige Krieg durch den Frieden zu Hubertusburg zum völligen Abschluß gelangt war[297]. Mit welchen Gefühlen mochten die Einwohner unseres Dorfes in das Gotteshaus pilgern, als am 21. März das für das ganze Land angeordnete Friedensfest auch hier gefeiert wurde! -

In demselben Jahre (1763) trat am 12. Januar eine so bedeutende Kälte ein, daß hier die Weißritz und der Mühlgraben total ausfroren und auf einige Zeit den Mühlen das Mahl-, der Stadt aber das Röhrwasser mangelte[298]. - Um die von den fremden Truppen im letzten Kriege um Dresden angelegten Schanzen und anderen Vertheidigungswerke zu beseitigen und einzuebenen, hatte der Kurfürst unterm 5. Juli 1763 bestimmt, daß mit dieser Arbeit von den aus den Dresdner Amtsdörfern hierzu befohlenen Männern nach vollbrachter Heu- und Getreideernte begonnen und bis zu ihrer Fertigstellung damit fortgefahren werde. Der bei weitem größte Theil der Schanzen befand sich bei Plauen, weil dort von den Soldaten wiederholt ein Lager bezogen und dasselbe immer von neuem befestigt worden war. Um auch diese Werke zu beseitigen, ordnete ein Befehl des Meißnischen Kreis-Commissars v. Lüttichau vom 20. August 1763 an, daß vom 1. Septbr. die um Dresden liegenden Dorfschaften nach Verhältniß eine gewisse Anzahl „tüchtiger Mannschaften“, nämlich u. A. Döltzschen 3, Naußlitz 3, Strehlen 6, Gruna 4, Strießen 10, Blasewitz 3, Plauen selbst 6, zu stellen hätten, die sich täglich, die Sonntage ausgenommen, mit Hacken und Schaufeln in Plauen einfinden sollten. Jedem Arbeiter war aufgegeben, an jedem Tage „wenigstens 1 Elle bei den 3 Ellen Höhe und Tiefe habenden Schanzen, oder 1½ Elle bei denen, so weniger Tiefe und Höhe halten, einzuwerfen, damit die Sache nicht ohne Noth aufgehalten würde, da vielfältig darüber von den Oertern, wo dergleichen schon angeordnet gewesen, geklaget worden, daß die gestellten Leute den ganzen Tag müßig gestanden und die Zeit mit unnützen Reden oder Faullenzen, ohne nur an die Arbeit zu gedenken, zugebracht.“ Da außerdem noch jeder Ort die besondere Weisung erhielt, „die Mannschaft unausbleibend zu gestellen oder zu gewarten, daß bei sich ereignenden Klagen die ausgebliebenen Arbeiter durch Execution herbeigeschafft werden sollten“, so wurde die Arbeit verhältnißmäßig schnell bewältigt und zu Ende geführt[299]. -

Die nächsten Jahren vergingen in Ruhe, so daß die hiesige durch den letzten Krieg schwer erschöpfte Gemeinde sich wieder zu erholen vermochte. Erst das Jahr 1766 bietet ein nennenswerthes Ereigniß, einen empfindlichen Wassermangel, der durch seine Dauer die Dresdner Gegend schwer drückte. Der ganze Herbst des genannten Jahres war nämlich sehr trocken gewesen, so daß schon dadurch das Wasser der [74] Weißritz und des Mühlgrabens einen bedenklich niedrigen Stand erreichte, und in Folge dessen an alle Mahldürftigen Dresdens seit dem 19. Novbr. Freizettel ausgegeben wurden, die ihnen das Mahlenlassen in jeder auswärtigen Mühle gestatteten. Als anfangs Decbr. Kälte eintrat, gestaltete sich die Lage der Weißritzmühlen noch schlimmer, so daß z. B. am 10. des genannten Monats in der Neumühle 2 Gänge in Betrieb waren, während in der Königs- und Buschmühle je 1 Gang und in der Hofmühle gar keiner mehr ging. In der Hofmühle in Dresden „schlich noch 1 Gang“; alle übrigen dortigen Mühlen standen völlig still. Zwar suchte man durch fortgesetztes Eisen[WS 14] des hiesigen Mühlgrabens die Mahlwerke betriebsfähiger zu machen, allein es gelang nur auf kurze Zeit, und bestimmte deswegen ein kurfürstliches Rescript vom 11. Decbr., daß alle fremden Mehlhändler, welche Mehl nach Dresden brächten, nicht nur von der Thormetzabgabe (früher vom Scheffel Mehl 1 Metze in natura, dafür später, d. h. im 18. Jahrhundert 4 Gr.), sondern auch von dem auf böhmisches Mehl besonders gelegten Impost[WS 15] so lange befreit sein sollten, als der Wassermangel andauere. Die Kälte hielt sich in der Hauptsache auf der gleichen Höhe, stieg aber öfters noch weiter, so daß in der Regel die Gänge, welche überhaupt in Betrieb gesetzt werden konnten, nur in der Nacht gingen, weil am Tage geeist werden mußte. Als vom Anfang des Februar an die Kälte entschieden zurückging, die in und bei Plauen gelegenen Weißritzmühlen wieder ihre volle Thätigkeit übernehmen und die Einwohner Dresdens mit dem nöthigen Mehl versorgen konnten, hob der Kurfürst, da der Wassermangel in der Hauptsache aufgehört hatte, die Befreiung von den vom Mehl zu leistenden Abgaben durch Rescript vom 3. Febr. 1767 wieder auf[300]. -

In demselben Jahre wurde von einem in Plauen wohnenden, aber aus der Niederlausitz gebürtigen Tagelöhner Namens Georg Kuwasch (Kubasch) ein Mord verübt. Am Abend des 19. Octbr. erschlug er nämlich in der Nähe von Kesselsdorf aus unbekannten Gründen einen Landsmann, der Kobiz hieß und als Knecht in Boderitz diente. Da der Mörder nach seiner Ergreifung bald ein offenes Geständniß ablegte, so wurde er am 11. Febr. 1768 auf dem Richtplatze vor dem Freiberger Schlage durch das Rad vom Leben zum Tode gebracht[301]. - Seit dem 5. Decbr. 1767 gab es fast ununterbrochen Regen, und schwoll deshalb die Weißritz wie auch andere Gewässer dermaßen an, daß sie den 9. desselben Monats aus ihren Ufern trat. Bei Potschappel fiel „ein Wagen mit Vieh und Lebensmitteln“ der Flut zum Opfer, und auch sonst richtete diese mehrfachen Schaden an[302]. -

Im Jahre 1767 erfolgten auch die ersten Erwerbungen jenes Grundbesitzes, auf dem zu Anfange unseres Jahrhunderts Grassi's [75] Villa stand, und das heute einen Theil der Brauerei zum Felsenkeller bildet. 2 Brüder, nämlich Dr. Peter Lehmann und Advocat Ambrosius Lehmann aus Dresden erkauften 1767 den 10. August ein Grundstück von Kaltschmidt aus Plauen, in demselben Jahre den 7. Octbr. ein Stück Berg, Gebüsch und Wiese von Lohrmann aus Coschütz, 1768 den 20. Juni ein ähnliches Gebiet von Ranitzsch aus Plauen und 1769 den 15. Febr. ein Stück Wiese und Gebüsch von Fiedler aus demselben Orte[303]. Die Erwerbung dieser 4 Gebiete, welche, weil nebeneinander liegend, zu Einem Grundstück verschmolzen wurden, erfolgte zu dem Zwecke, um ein Bergwerk daselbst anzulegen[304]. Die Hoffnungen der beiden Brüder auf reiche Ausbeute erfüllte sich leider nicht, und das von ihnen 1768 erbaute Huthaus konnte seinem Zwecke nicht dienen, wurde vielmehr nach Aufhören des Bergbaues 1772 als Wohnhaus benutzt[305]. Das Grundstück ging von den Lehmann'schen Erben 1790 d. 21. Mai in den Besitz des Grafen Heinrich v. Bünau[306], später an den Oberlandbaumeister Hauptmann über, der es dem an der Dresdner Maleracademie von 1803-1816 angestellten Professor Grassi miethweise überließ, aber nicht verkaufte, wie Preußer behauptet[307]. Von der Wittwe Hauptmanns erwarb es 1819 den 30. Juni Dr. Fehtsch[308], dessen Erben auf ihre Bitte für sich und die Nachbesitzer des Grundstücks unterm 21. August 1830 vom Landesherrn „die Concession zum Bier-, Wein- und Branntweinschank, Gastiren und Ausspannen“ erhielten[309]. Von jetzt an wurde Grassi's Villa, wie das Grundstück seit jener Zeit hieß, in welcher es der berühmte Portraitmaler bewohnt und verschönert hatte, ein von Dresdnern gern besuchter Erholungsort, doch sank es in seiner Bedeutung anfangs der Fünfziger Jahre und ging, von Dresdnern fast gar nicht mehr frequentirt, am 17. Januar 1856 durch Kauf in den Besitz eines Consortiums über, das die Entstehung der jetzt so blühenden Brauerei zum Felsenkeller veranlaßte[310]. -

Bei dem Jahre 1769 muß wieder des S. 55 schon gedachten Schießplatzes Erwähnung geschehen, weil man ihn damals auf höchsten Befehl durch Hinzunahme einiger bei der Walkmühle gelegenen Plauischen Felder vergrößerte[311]. Zwar hatte jener Platz längere Zeit, namentlich während des letzten Krieges, seinem gewöhnlichen Zwecke nicht dienen können; desto öfterer wurde er seit dem Friedensschlusse 1763 benutzt. So fand 1764 ein großes mehrtägiges Schießen statt, das der Kurfürst, sowie der Administrator Prinz Xaver mit ihrer Gegenwart beehrten[WS 16][312]. 1766 probirte man Ende Octbr. neue Kanonen und Mörser, und erschienen zu der am 3. Novbr. stattfindenden Hauptprobe [76] der Feldmarschall Prinz Chevalier, die polnischen Fürsten Radzivil und Lubomirski und eine Anzahl höherer sächsischer Officiere[313]. Von den in den nächsten Jahren abgehaltenen Schießübungen seien nur noch die von 1777 als besonders großartig erwähnt. Vom 29. August bis 4. Septbr. wurden durch das Feldartilleriecorps auf dem Schießplatze nach Plauen zu Festungswerke angelegt und dieselben am Vormittage des 5. Septbr. in Gegenwart des Kurfürsten, der sämtlichen Prinzen, der Generalität und sehr vieler Zuschauer gestürmt, am Abend des nächsten Tages aber mit Bomben beschossen und ebenfalls angegriffen. Leider konnte das interessante Manöver wegen eintretenden Regens nicht zur vollständigen Durchführung gelangen[314]. Bei solchen größeren militärischen Uebungen erhielten die umliegenden Dörfer, besonders Plauen, für längere oder kürzere Zeit Einquartierung. Verschiedene Mißstände, die die Nähe eines Schießplatzes sowohl für die Stadt als besonders für den hiesigen Ort und einzelne in seiner Umgebung gelegenen Gebäude mit sich bringen mußte, veranlaßten es, daß seit den 1780er Jahren die Probeschießen mehr und mehr vor dem weißen Thore in Neustadt-Dresden abgehalten wurden[315], bis man schließlich noch im vorigen Jahrhunderte den mehrerwähnten Schießplatz bei Plauen gänzlich eingehen ließ. -

Unsern Blick wieder rückwärts lenkend, sei des Jahres 1770 zunächst wegen einer bedeutenden Weißritzflut gedacht. Nach einer ziemlich anhaltenden Kälte im März folgte anfangs April entschiedenes Thau- und Regenwetter, in Folge dessen außer andern Gewässern auch die Weißritz vom 4. April an so gewaltig anschwoll, wie es seit langer Zeit nicht geschehen war. Am nächsten Tage fing man in derselben einen Karpfen, der wegen seines gewiß seltenen Gewichts von 22½ Pfd. an die kurfürstliche Küche abgeliefert wurde. Inwieweit die Flut Plauen schädigte, ließ sich nicht feststellen, dagegen ist bekannt, daß sie Friedrichstadt schwer heimsuchte, so daß selbst der Kurfürst am 6. April die dort angerichteten Verwüstungen in Augenschein nahm. Erst am 7. des genannten Monats fiel das Wasser, stieg aber nochmals, wenn auch nur vorübergehend, zu einer ziemlich bedeutenden Höhe[316]. Derartige Weißritzfluten machten, auch wenn sie weniger beträchtlich waren, nicht nur die in der Gegend der Pulvermühle befindliche vielbenutzte Weißritzfurt[317], sondern auch die bei der Hofmühle beginnende Straße nach dem Grunde unpassirbar, so daß der Landesherr zur Verhütung des letzterwähnten Uebels die Erbauung einer Ufermauer an der Weißritz und zwar von der Hofmühlenbrücke an nach dem Forsthause zu unterm 19. Juli 1770 genehmigte. Der Uferbau wurde noch in demselben Jahre ausgeführt[318], auch die beim Forsthause befindliche, bisher [77] hölzerne Mühlgrabenbrücke steinern hergestellt[319]. Es war gut, daß man diese doppelte Angelegenheit schnell erledigt hatte, denn 1771 traten nicht weniger als 4 Weißritzfluten ein, und zwar den 17. März in Folge des vorhergegangenen Thauwetters[320], am 2. Mai[321], sowie am 6. und 23. Juni durch starkes Regenwetter veranlaßt[322]. Während in diesen Fällen das Wasser zerstörend wirkte, that dies am 8. Decbr. des genannten Jahres das Feuer, zwar nicht in Plauen selbst, aber hier doch große Aufregung hervorrufend. An jenem Tage verbreitete sich mit Blitzesschnelle im hiesigen Dorfe die Kunde, daß es in dem nach Plauen eingepfarrten Cunnersdorf brenne. Zwar eilten auch aus unserm Orte hilfreiche Menschen nach der Unglücksstätte, aber es gelang nicht, im Verein mit den aus andern Nachbardörfern herzugekommenen Helfern des Feuers Herr zu werden, und so brannte das Rittergut nebst Scheunen, Wirtschaftsgebäuden und ansehnlichen Getreidevorräthen sowie einigen nahegelegenen Häuslerwohnungen völlig nieder[323].

1772 wütheten in Plauen die Blattern bedeutend, besonders unter den Kindern, und starben deren an der genannten Krankheit im Mai 5, im Juni 3, später noch 2, im Ganzen also 10, eine für die Seelenzahl des Ortes verhältnißmäßig hohe Ziffer. Auch unter den Erwachsenen unseres Dorfes war die Sterblichkeit damals nicht gering[324]. - Erfreulicher ist eine Mittheilung aus dem Jahre 1773. In demselben ordnete ein kurfürstliches Mandat an, daß neue Eheleute 1 Paar Obstbäume anzupflanzen hätten. In Folge dieser landesherrlichen Bestimmung wurden in Plauen von 1773 bis mit 1776 gesetzt 15 Aepfel-, 17 Birnen-, 22 Pflaumen-, 17 Kirsch- und 2 Pfirsichbäume. Von 1777 hörte trotz des kurfürstlichen Befehls das Anpflanzen von jungen Obstbäumen für längere Zeit hier auf, theils, weil angeblich kein geeigneter Platz für dieselben zu beschaffen war, theils, weil die neuen Ehepaare von Plauen fortzogen[325]. - Weniger entgegenkommend hatte man sich hier gegen ein ähnliches früheres landesherrliches Mandat gezeigt, das am 19. September 1770 erschien und den sächsischen[WS 17] Landleuten die Anpflanzung weißer Maulbeerbäume anempfahl[326]. Eine darauf fußende Verordnung der Kircheninspection vom 27. Juni 1771 wollte die hiesige Gemeinde veranlassen, wenn irgend thunlich, derartige Bäume auf dem Kirchhofe einzusetzen. Man lehnte dies Ansinnen jedoch ab, weil der erwähnte Platz von geringem Umfange und bereits reichlich mit tragbaren Fruchtbäumen bepflanzt, sowie das Kirchenärar zu arm sei, um den Aufwand für die Anpflanzung decken zu können. Die zuständigen Behörden faßten dabei Beruhigung, und Plauen erhielt keine Maulbeerbäume[327]. -

[78] 1774 ereigneten sich hier folgende 2 Unglücksfälle. Zunächst brannte in der Nacht vom 26. zum 27. März früh gegen 1 Uhr ein hiesiges Bauerngut nieder[328], doch ließ sich nicht ermitteln, welches es gewesen ist; sodann entlud sich hier Sonntag den 19. Juni in der Nacht ¼ 12 Uhr ein sehr schweres Gewitter, bei welchem der 12jährige Kühjunge des Bauern Mehnert, August Hübner aus Cossebauda, durch einen Blitzstrahl getödtet wurde[329]. Des Dienstherrn Haus, in welchem sich der Knabe aufgehalten, entzündete der Blitz nicht, doch hätte er nach den Dresd. Merkw.[330] einen in der Nähe des Jungen befindlichen Feldscherer betäubt und am Arme verletzt. - Weit furchtbarer als dieser Fall erwies sich im nächsten Jahre ein Unglück, daß zwar Plauen nicht unmittelbar betraf, es aber doch in Mitleidenschaft zog. Es war am 8. Septbr. 1775 etwa um die 2. Stunde nach Mittag, als ein heftiger Knall die ruhig ihrer Beschäftigung nachgehenden Bewohner unseres Dorfes erschreckte. Die Vermuthung, daß auf der Pulvermühle ein Unfall geschehen sein müsse, fand sehr bald Bestätigung. Es war nämlich im dortigen Mühlengebäude auf unbekannte Weise Feuer entstanden, welches mit Blitzesschnelle das darin vorhandene Pulver ergriffen hatte, wodurch das Haus in die Luft flog und 5 Arbeiter sofort getödtet wurden. Auf die Kunde von dem schlimmen Ereignisse eilten sofort aus den der Pulvermühle benachbarten Orten, besonders aus Plauen und Dresden, Spritzen und Löschmannschaften herbei, um womöglich die vom Feuer noch nicht ergriffenen Gebäude zu retten. Aller menschlichen Anstrengungen spottend, ergriff das einmal entfesselte Element den in der Nähe des Mühlengebäudes stehenden Thurm, wodurch die darin lagernde nicht unbeträchtliche Quantität Pulver explodirte und den Bau völlig zerriß. Durch die dabei weit ins Feld geschleuderten Steine und Balken wurden wieder mehrere Menschen sofort getödtet, und befand sich unter diesen auch der zum Löschen herbeigeeilte 19jährige Dienstknecht Gottlob Schuster aus Plauen[331]. Vor der Hand bezeigte niemand mehr Lust, zur Sicherung der vom Feuer noch verschonten Gebäude etwas zu thun; als jedoch erklärt wurde, daß in dem Grundstücke kein Pulver mehr vorhanden sei, auch die mittlerweile angelangten Soldaten vom Prinz Gotha'schen Regiment gegen das Feuer entschieden vorgingen, griffen die übrigen ängstlich gewordenen Löschmannschaften das Rettungswerk wieder mit an, und es gelang den vereinten Anstrengungen, sich des Feuers schließlich zu bemächtigen[332]. Zwar geschahen sofort nach dem Brande zur Wiederherstellung der Pulvermühle die nöthigen Schritte; daß die Arbeiten aber nicht ganz in erwünschter Weise vorwärts gingen, und das Mühlwerk erst in der 2. Hälfte des Jahres 1776 in Betrieb gesetzt werden konnte[333], lag zum Theil mit [79] an dem strengen Winter in dem genannten Jahre. Besonders hart zeigte er sich vom 14. Januar bis zum 2. Februar, und gab es am 19. Jan. 23°, am 28. desselben Monats früh gegen 8 Uhr an mehreren Stellen im Freien 27° Kälte nach Réaumur. An manchen Orten erfror nicht nur in den Revieren großes und kleines Wild, sondern sogar in den Ställen das Vieh, und barsten die stärksten Bäume auseinander. Auch Plauen litt unter dieser Kälte empfindlich. Bemerkenswerth dürfte es sein, daß die vom Schnee bedeckten Saaten gar nicht geschädigt waren. Vom 3. Febr. an trat Wärme ein, die auch ziemlich fortgesetzt anhielt[334]. -

Dem ruhig vorübergegangenen Jahre 1777 folgte für den hiesigen Ort eine stürmische Zeit, bei deren Beginn gewiß manchem Einwohner desselben die Drangsale der letzten Kriegszeit in lebhafte Erinnerung traten, und schlimme Befürchtungen wach gerufen wurden. Die Ursache zu dem durchaus unliebsamen Ereigniß lag ziemlich fern. Als nämlich den 30. Decbr. 1777 Maximilian Joseph, Kurfürst von Bayern, kinderlos gestorben war, verlangte Joseph II. von Oesterreich einen Theil des Landes. Da Sachsen und Preußen dagegen ernstlichen Widerspruch erhoben, aber lange Unterhandlungen zu keinem Ausgleich geführt hatten, so mußte es schließlich zum Kriege kommen, der unter dem Namen „der bayerische Erbfolgekrieg“ bekannt ist, glücklicherweise nur von kurzer Dauer und im Ganzen unblutig war. Gleichwohl hat Plauen mit der benachbarten Residenz durch denselben nicht unwesentlich gelitten. Friedrich d. Gr. wollte nämlich möglichst schnell mit 2 Armeen in Böhmen einrücken. Während er nun selbst mit einem Heer von Schlesien aus dorthin zog, sollte sich sein Bruder, Prinz Heinrich, nachdem er sich mit 22000 Mann Sachsen vereinigt, durch unser Land dahin begeben. Den 4. Juli rückte nun das von diesem befehligte preußische II. Armeecorps in Uebigau, Pieschen und Trachau ein und bezog in den genannten Orten Quartiere. Am 4. Tage darnach früh 8 Uhr marschirte ein Theil der Truppen (1 Regiment Husaren, 1 Regiment Dragoner und 4 Regimenter Infanterie) durch Dresden und zum Wilsdruffer Thor hinaus, um vor der Stadt ein Lager zu beziehen. Dasselbe erstreckte sich vom Dorfe Plauen bis an das Dorf Strehlen und den Großen Garten, und nahm außer Feldern der beiden genannten Orte auch einen beträchtlichen Theil der im Weichbilde Dresdens gelegenen Fluren ein[335]. Die Besitzer derselben erhielten theils am 7., theils am 8. Juli vom preußischen General-Quartiermeister Fätsch die gemessene Weisung, die Felder sofort abzumähen[336]. Da das Lager schon am Morgen des letztgenannten Tages abgesteckt und dann sofort von den Truppen bezogen wurde, so konnte von den der Ernte entgegenreifenden Feldfrüchten so gut wie nichts eingebracht werden. Nachdem, wie bereits erwähnt, am 7. Juli ein Theil des II. preußischen [80] Armeecorps ausgerückt war, folgte am nächsten Tage das Gros, und zwar gingen die Husaren, die Cavallerie und die Infanterie auf der nach dem großen Gehege geschlagenen Schiffbrücke, die Artillerie aber auf der Augustusbrücke über die Elbe, und dauerte der durch die Schloß- und Seestraße sich bewegende Zug der letzteren von früh ½7 bis nachmittags 2 Uhr[337]. Prinz Heinrich, der sein Hauptquartier auf Reisewitz genommen, kam am Nachmittage desselben Tages in Begleitung des Fürsten von Anhalt-Bernburg, der Prinzen von Holstein und von Nassau und eines glänzenden Gefolges nach Dresden zurück, um der kurfürstlichen Familie seinen Besuch abzustatten[338].

So anziehend auch sonst das Schauspiel sein mochte, das eine solche militärische Machtentfaltung bot, den Bewohnern Plauens, wie auch denen von Dresden und Strehlen, machte es sicherlich wenig Freude. Mehrten sich nun ja die vielfachen kleineren und größeren Beschwerden, unter denen sie bisher schon mehr oder weniger gelitten hatten! So meldete am 9. Juli der Dresdner Wasserinspector, daß von den bei Plauen campirenden preußischen Truppen aus den das Wasser zur Stadt führenden Röhren die Zapfen herausgeschlagen worden wären, wodurch gewisse Theile der Residenz das Röhrwasser einbüßten. Um einer Wiederholung dieses störenden Unfugs vorzubeugen, ließ der Inspektor in der nächsten Nacht die Hauptröhren bewachen, sowie auch zur Versorgung der preußischen Truppen mit Wasser bei dem Strehlener Brunnen durch den Dresdner Rath einen großen Ständer und 2 Bütten einsetzen[339]. Um die Stadt und das vor derselben befindliche Lager vor etwaigen feindlichen Ueberfällen sicher zu stellen, wurden um Dresden 25 Schanzen angelegt, zu deren Herstellung die umliegenden Ortschaften, also auch Plauen, täglich Arbeiter stellen mußten, deren bisherige Anzahl ein kurfürstlicher Befehl vom 20. Juli wegen der beginnenden Erntearbeiten auf die Hälfte herabminderte[340]. Wie mochten in Anbetracht dieser und mancher anderen Beschwerden die Bewohner Plauens und der übrigen meistbetheiligten Orte der Umgegend aufathmen, als am 18. Juli früh 4 Uhr im preußischen Lager Generalmarsch erklang, um den Truppen den Aufbruch anzukündigen. Das Gros der Armee marschirte ein Stück nach Südwesten ab, und Prinz Heinrich verlegte sein Hauptquartier von Plauen nach Reichstädt bei Dippoldiswalde.

Daß der den Feldbesitzern zugefügte Schaden nicht gering war, hatte auf deren dringendes Verlangen eine Besichtigungscommission, bestehend aus dem Richter Georg Beil und dem Gerichtsschöppen Gottfried Kotte, beiderseits aus Gruna, am 23. Juli in Gegenwart eines Rathsactuars aus Dresden festgestellt. Wenn die von diesen Personen eidlich angegeben Schäden an den Plauischen Fluren auf ca. 1860 Thlr. abgeschätzt worden waren, dagegen ein im hiesigen Gemeindeamt befindliches Schriftstück (ohne Bezeichnung) dieselben Verluste mit 3132 Thlr. [81] 8 Gr. 5 Pf. angiebt, so ließe sich dieser große Widerspruch vielleicht dadurch erklären, daß man annimmt, die letzterwähnte, ebenfalls durch gerichtliche Taxation fixirte Summe enthalte auch andere als die an den Fluren verursachten Verluste. Denn allerdings hatten manche hiesige Ortseinwohner während des Kriegsjahres 1778 zur Bestreitung der vielfachen nöthigen Bedürfnisse und zur Bezahlung der Steuern und mehrfachen Kriegsabgaben nicht nur ihr meist mühsam Erspartes zu setzen, sondern auch noch Schulden machen müssen[341]. Die angegebenen Schäden wurden von der preußischen Regierung nicht im vollen Umfange anerkannt, und veranlaßte deren Feststellung sehr lange Auseinandersetzungen, bis endlich am 9. August 1779, also nach länger als Jahresfrist, beim Dresdner Rathe ein landesherrliches Rescript vom 8. desselben Monats eintraf, welches besagte, daß von der preußischen Regierung „den sächsischen Unterthanen, welche durch die Lager in der verstoßenen Campagne einen Theil ihrer Ernde verlohren haben, eine besondere Entschädigung, dabey den Plauischen Unterthanen 715 Thlr. nach vorher mit 5 pro Cent gewöhnlich erfolgten Abzug, als ein Vergütungs Quantum ausgesetzt worden sey“[342]. Der Landesherr verfügte ferner sofortige Auszahlung der eingegangenen Gelder an die Feldbesitzer nach Verhältniß ihres Schadens ohne irgend welchen weiteren Abzug von vermeintlichen Gebühren, und Einsendung gerichtlich beglaubigter Quittungen binnen 4 Wochen. Hierbei ist eines neuen Widerspruchs Erwähnung zu thun. Indem schon angezogenen Schriftstücke des hiesigen Gemeindeamts wird die von Preußen geleistete Entschädigung statt mit 715 Thlr. nur mit 623 Thlr. 10 Gr. angegeben, welch' letztere Summe auch dann nicht herauskommt, wenn man den angeordneten Abzug von 5 % in Anrechnung bringt. Und doch muß es mit dem letzteren Posten seine Richtigkeit haben, weil die Gemeinde in einem Gesuche an die Behörde ihn mit anführt. Vielen Einwohnern Plauens schien es nämlich in Folge der 1778 erlittenen Einbußen unmöglich, die auf das Jahr 1780 fälligen Landessteuern zu leisten, weshalb die ganze Gemeinde sich an den Landesherrn wandte und um Steuererlaß bat. Statt einer Antwort erhielt sie vom Dresdner Rath zu Anfang des Jahres 1781 wiederholt eine Erinnerung, die Gefälle[WS 18] abzuführen, wenn sie sich nicht der Anwendung executorischer Zwangsmaßregeln aussetzen wolle. Ein darauf hin von der hiesigen Commun unterm 23. Febr. 1781 an das Amt gerichtetes Gesuch, dem Kurfürsten über die Beschaffenheit der 1778 ihr zugefügten Schäden nochmals Bericht zu erstatten, damit baldigst eine Resolution erfolgen könne[343], war ebenso erfolglos als die erste Eingabe, und es ist den hiesigen Einwohnern vermuthlich nichts übrig geblieben, als zu zahlen. -

[82] Beim Jahre 1779 giebt es wieder 2 Unglücksfälle zu erwähnen. Am 31. August brach über der Plauischen Gegend ein bedeutendes Gewitter los, bei dem unter einem gewaltigen Sturm ein sehr starker, mit Hagel untermischter Regen niederging, der in Plauen an Feld- und Gartenfrüchten, sowie an Obstbäumen großen Schaden that[344]. - Am 5. October befand sich der Pachter von Reisewitz, Namens Riehle, in der ofterwähnten Lehmgrube. Plötzlich stürzte, jedenfalls beim Loshacken des Lehms, ein starker Klumpen desselben auf den genannten Mann nieder und tödtete ihn auf der Stelle[345]. - 1780 am 12. Juli kam es zu einer bedeutenden Weißritzflut[346], deren Höhe am Hause Nr. 25 der Wassergasse markirt ist. -

Von nicht geringer Wichtigkeit für die Gemeinde war das Jahr 1781, in welchem vom 7.-20. Novbr. durch den Richter Kaltschmidt, den beiden Gerichtsschöppen und einem Angesessenen des hiesigen Ortes dessen sämtliche Grund- und Flurstücke genau abgeschätzt wurden. Man erfährt aus dieser Aufnahme, daß es in Plauen damals 44 Wohngebäude gab, von denen 24 Ziegel-, 19 Stroh- und 1 halb Ziegel- und halb Strohdach hatten. Von den 25 Scheunen waren 10 mit Stroh und 15 mit Ziegeln, von den 23 Stallgebäuden 9 mit Stroh und 14 mit Ziegeln gedeckt; der einzige vorhandene Schuppen zeigte Strohdach. Plauen zählte damals 39 Angesessene, von denen 13 25 Pferde und 21 104 Kühe und 1 Ochsen besaßen. Das gesamte Plauische Flurgebiet umfaßte 550 Scheffel 2 Vrtl. 2¼ Metzen Land, nämlich

8 Schffl. 3 Vrtl. 2 Mtz. Gartenland, auf 38 Gärten sich vertheilend,
224 2 - gutes
170 3 2 mittles Feld,
130 - - geringes
- 1 3 gute
3 2 3 ¾ mittle Wiese,
4 - ½ schlechte
7 3 - Lehde[347]
- 1 3 Holz[348].

Unter Hinzurechnung der Hof- und Buschmühle, die zusammen auf 31 Schffl., 2 Vrtl., 3¾ Mtz. abgeschätzt waren, erhöhte sich das Flurgebiet auf 582 Schffl. 1 Vrtl. 3¾ Mtz., d. h. auf die bereits im Receß von 1618 (siehe S. 29. ff.) bestimmte Größe von 18 Magazinhufen[349], [83] á Hufe 32 Scheffel. Das Resultat der erwähnten Abschätzung wurde am 1. Decbr. 1781 vom Steuerrevisor Große aus Dresden als richtig anerkannt und darum rechtskräftig bestätigt[350]. Auf diese Abschätzung stützte sich auch die nunmehr aufgestellte neue Scala der Quatembersteuer[351], welche fast genau mit den bisher geltenden Sätzen übereinstimmte. Da von dem ganzen Dorfe Plauen auf einen Quatember ein Steuerbetrag von 8 Thlr. aufgebracht werden mußte, so hatte die Behörde für die hiesigen Angesessenen eine neue Abstufung in den Beiträgen aufgestellt, die von 9 Pf. für die Gebäude eines Gutes von 94 Scheffeln Aussaat bis zu ½ Pf. für jeden Scheffel Lehde herabging[352]. Wie bisher, zahlte auch in der Folge jeder Hausgenosse männlichen Geschlechts 1 Gr., weiblichen Geschlechts 6 Pf. auf den Quatember, während jeder Auszügler sowie jedes Nachbars (Angesessenen) Sohn, auch wenn derselbe schon eine Profession selbstständig betrieb, bis zu seiner Verheiratung steuerfrei blieb. - Die Gewerbesteuer betrug auf den Quatember für jeden Steuerpflichtigen nicht über 4 Pf., und sollte dieser Satz je nach Aufschwung oder Rückgang der Gewerbe vom Materniamte jährlich regulirt werden[353]. - Außer diesen Abgaben existirten noch die Kirchensteuer, zum Theil in Naturalabgaben, dem sog. Zehnten bestehend, und die Schulsteuer, bei der Schulgeld und die sog. Zechbrote gegeben werden mußten.

Durch die neue Steuerregulirung wurde in der Folge auch ein langwieriger Streit beendet, der sich zwischen den Häuslern und den Anspännern (Grundbesitzer, die Pferde besaßen) deswegen entsponnen hatte, weil nach dem Vorgeben der ersteren von deren Nahrungen beträchtliche „Pertinentien“ abgetrennt und zu der Anspänner Güter gekommen, die Abgaben aber auf den Häusern geblieben waren. Indem man also die Häusler, obgleich diese oft kein Feld, ja nicht einmal immer ein Stück Garten zum Hause besaßen, den Bauern gleich stellte, mußten sie auch nach der Zahl der ihnen auferlegten Scheffel

1) zu den vom Amte Dresden ausgeschriebenen Hof-, Haide- und Schuttfuhren,
2) zu den jährlich 119 Thlr. 6 Gr. 3 Pf. betragenden Hufengeldern,
3) zu allen Miliz-, Herren- und Jagdfuhren,
4) zu dem 2 Thlr. 17 Gr. 6 Pf. betragenden Scheitfuhrengelde und
5) zu den von 18 Hufen einzuliefernden Magazingetreide

[84] ihre Beiträge leisten, die Hofdienste mit der Hand der Reihe nach verrichten, nach der ihnen auferlegten Scheffelzahl Einquartierung nehmen, sowie Gemeindeanlagen bezahlen. Da nun auf jeden Scheffel der Hufenabgaben jährlich wenigstens 18 Gr. 1¼ Pf. kamen, so mußte allerdings eine solche Steuer auf Grundbesitz, der oft gar nicht existirte, den Häuslern um so drückender erscheinen, als z. B. in der benachbarten Gemeinde Gittersee die Häusler gar nicht, in anderen Orten nur insoweit verhuft waren, als man 8 Häusler auf 1 Hufe rechnete. Das dem Landesherrn von der Kreissteuereinahme übergebene Gutachten vom 12. März 1785 ging nun dahin, die Vertheilung aller Abgaben und sonstigen Leistungen künftig nur nach den wirklich im Besitz vorhandenen Flurstücken zu bewirken, folglich diejenigen Häusler, welche kein Feld ihr eigen nannten, frei zu lassen, und sie nur bei Einquartierungen, geistlichen und Gemeindeanlagen entweder nach ihren zeither verrechneten Scheffeln oder Hufenantheilen, oder nach dem Verhältniß, bei welchem 8 Häusler als eine Hufe gerechnet wurden, in Mitleidenschaft zu ziehen[354]. In der That entschied auch der Landesherr ganz dem gemachten Vorschlage gemäß. -

Aus den nächsten 5 Jahren verdienen etwa folgende 2 Vorkommnisse Erwähnung. 1782 ließ die Gemeinde mit einem Gesamtaufwande von 41 Thlr. 21 Gr. ein Spritzenhaus erbauen[355], das, am Südende des ehemals im Dorfe befindlichen Teiches stehend, erst 1873 beseitigt wurde. - 1784 starb der Pachter von Reisewitz, Namens Ungar, wie sein Vorgänger 5 Jahre früher eines gewaltsamen Todes, indem ihn am 28. Septbr. ein Pferd dermaßen schlug, daß er am nächsten Morgen seinen Geist aufgab[356]. -

Bei weitem wichtiger und in der Folge die ganze Gemeinde in Aufregung versetzend, war ein Ereigniß, dessen Anfangsgeschichte in das Jahr 1786 fällt und das eine ausführlichere Darstellung erheischt. Es handelte sich dabei um das Schulhaus, welches schon seit längerer Zeit sich sehr baufällig zeigte und schließlich ohne Gefahr für die Gesundheit kaum noch benutzt werden konnte. Nicht nur bei der äußerst kleinen Schulstube gab es manches zu tadeln, auch die Wohnräume nebst der Schlafkammer waren in „einem so schlechten Zustande, daß der Lehrer mit den Seinigen bei Regenwetter weder ruhig essen noch schlafen konnte, weil das Wasser durch die Decke auf den Tisch und in die Betten lief“[357]. Durch die auf Wunsch des Lehrers am 22. März 1786 vorgenommene Localbesichtigung, an welcher sich außer dem Bürgermeister Axt und mehreren Raths-Baugewerken auch die Gerichtspersonen aus Plauen und aus dem dahin eingepfarrten Cunnersdorf betheiligten, wurden die vom dermaligen Inhaber des Schulhauses gerügten Mängel als vorhanden anerkannt und demgemäß eine durchgreifende Reparatur des genannten [85] Gebäudes beschlossen. Bei den nun beginnenden Verhandlungen gelangte man zu der Ueberzeugung, es sei das Beste, das alte Haus bis auf den Keller abzubrechen und auf dem alten Grunde ein neues aufzuführen. Da man die vom alten Gebäude zu gewinnenden noch brauchbaren alten Materialien beim Neubau wieder mit verwenden wollte, so hoffte man zufolge der eingegangenen Anschläge mit einem Aufwand von etwa 450 Thlr. das neue Schulhaus herzustellen. Alles war geordnet und der Bau hätte beginnen können; dennoch bat die Gemeinde Plauen um Verschiebung der Sache bis zum nächsten Frühjahre, weil sie wegen Aufbringung der Kosten noch nicht einig, auch die Ernte vor der Thür sei, und die hiesigen Einwohner deshalb die zum Bau geforderten Hand- und Spanndienste nicht zu leisten vermöchten; übrigens wolle man das jetzige Schulhaus mittelst einiger kleiner Reparaturen bis zum Frühjahr in bewohnbarem Stande erhalten[358].

Wegen dieser Gründe erfüllte die zuständige Behörde den Wunsch der Gemeinde, die sich mittlerweile dahin schlüssig machte, die Baukosten durch besondere Anlagen aufzubringen, und hoffte man zu erhalten

von 431 Kirchenständen á 8 Gr. 143 Thlr. 16 Gr.,
von 200 Communicanten á 6 Gr. 50 -
von 52 Baustätten á 1 Thlr. 12 Gr. 78 -
von 28 Kirchenhufen á 6 Gr. 168 -
Sa: 439 Thlr. 16 Gr.,

Den Fehlbedarf sollte Cunnersdorf in derselben Weise decken und auf die ihm zugerechneten 20 Kirchenstände, 45 Communicanten, 14 Baustätten und 6 Kirchenhufen 74 Thlr. 22 Gr., unter Hinzurechnung der Baufuhren und Handarbeiten von 16 Thr. 20 Gr. aber insgesamt 91 Thlr. 18 Gr. aufbringen[359]. Die aufgestellten Berechnungen, Pläne und Anschläge wurden von der Schulinspection beim Oberconsistorium eingereicht und von diesem unterm 13. Novbr. allseitig genehmigt. Darauf hin erhielten die Deputirten Cunnersdorfs am 28. desselben Monats den Auftrag, die Aufbringung der Kosten nach der vom Oberconsistorium genehmigten Weise baldigst zu veranstalten, damit der Bau im nächsten Frühjahr beginnen könne. Eine Einwendung dagegen war von ihnen damals nicht erhoben worden; zu Anfang des Jahres 1787 jedoch erklärte der damalige Gutsherr in Cunnersdorf, der Dresdner Kaufmann Beumelburg, für sich und seine Unterthanen, den ihnen zugetheilten Beitrag um deswillen zu verweigern, weil sie laut der am 10. August 1674 erfolgten Auspfarrung aus der Frauenkirche verpflichtet seien, den Hauptgebäuden derselben die Anlagen, Fuhren und Handdienste zu leisten. Zwar wies die Schulinspection darauf hin, daß die Frauenkirche seit 1674 von den Cunnersdorfern nie einen Beitrag erhoben habe, machte sich auch verbindlich, einen Revers darüber auszustellen, „daß der Gerichtsherrschaft und Gemeinde zu Cunnersdorf [86] zu vorfallenden Schulbauten in Dresden von der Frauenkirche zu keiner Zeit ein Beitrag angesonnen werden solle“, aber Beumelburg erklärte unterm 15. August 1787, „daß er den ihm zugeschickten Revers für sich und seine Unterthanen unangemessen finde und bei der Entscheidung vom 10. August 1674 verbleiben wolle“. Natürlich zeigten sich die Glieder der hiesigen Gemeinde bei dieser Lage der Sache auch nicht geneigt, die ihnen zukommenden Beiträge zu zahlen, weshalb von der Communvertretung, um den höchst nöthigen Schulbau überhaupt zu ermöglichen, vom Materniamte ein unverzinsliches Darlehn von 300 Thlr. auf 2 Jahre aufgenommen wurde[360]. Dadurch gelang es, das Schulhaus bald fertig zu stellen und in Gebrauch zu nehmen.

Der Rechtsstreit mit Cunnersdorf gerieth nun etwas ins Stocken. Die Bitte der Schulinspection, Gerichtsherrschaft und Gemeinde zu Cunnersdorf durch ernstliche Zwangsmittel zur Abentrichtung des Betrags von 91 Thlr. 18 Gr. anhalten zu dürfen, erfüllte das Oberconsistorium zwar nicht, bestimmte aber nach längerer Pause, nämlich unterm 18. Novbr. 1789, daß Cunnersdorf den ihm zugewiesenen Kostenantheil baldigst zu entrichten habe. Dieser Weisung kam die betreffende Gemeinde wiederum nicht nach, und gingen deshalb vom Oberconsistorium die Acten an die Juristenfacultät der Universität Leipzig, damit sie in der Sache ein rechtliches Urtel fälle. Dasselbe fiel dahin aus, „daß die Gemeinde zu Cunnersdorf und ihr Gutsherr als Eingepfarrte zu Plauen den angesonnenen Beitrag zu den Anlagen wegen Reparatur und Erweiterung der Schulwohnung zu entrichten schuldig seien, sie könnten und wollten denn die vorgeschützte Befreiung davon in sächsischer Frist (6 Wochen und 3 Tage) der Gemeinde zu Plauen, wie Recht erweisen“[361]. Bald darauf überreichten die Beklagten (Gemeinde und Gutsherr von Cunnersdorf) den ihnen aufgegebenen Beweis, worauf die Klägerin, (Gemeinde Plauen) den Gegenbeweis folgen ließ. Letztere stützte sich dabei auf verschiedene Documente, erstere nicht nur auf mehrere Urkunden, sondern auch auf 6 Zeugen, bei denen Klägerin auf Vereidung der gemachten Angaben drang. Aus denselben ging in der Hauptsache hervor, daß allerdings die Gemeinde Cunnersdorf theils nach Boderitz, theils nach Kaitz, theils nach Leubnitz ihre Kinder zur Schule geschickt, auch etwa um 1730 einen eigenen Lehrer gehabt hatte, der in der nachmaligen Schmiede seinen Unterricht ertheilte, und zu dem selbst Kinder aus anderen Dörfern kamen. Als derselbe den 28. Mai 1735 starb[362], hatte sich kein neuer Catechet für das Dorf gefunden, und so war die Stelle eingegangen. Uebrigens sei Beklagte, wie sie weiter anführte, bei ihrer 1674 erfolgten Auspfarrung allein in Rücksicht der gottesdienstlichen Handlungen in die Kirche nach Plauen gewiesen worden; wäre sie außer zur Erhaltung der Kirche und Pfarre auch zur Erhaltung der Schulgebäude verpflichtet, so hätte dieser [87] Verbindlichkeit in dem Auspfarrungsrecesse ausdrücklich Erwähnung geschehen müssen. Indem habe Beklagte die sonst dem Schulmeister zustehenden Accidentien (Opfergeld und Brote) an den Frauenkirchner abzuführen, auch sei Plauen wegen seiner bedeutenden Entfernung und wegen des dahin führenden im Winter sehr schlechten Weges nicht der Ort, wohin Cunnersdorf mit seinen schulpflichtigen Kindern gewiesen werden könne. Einer sehr ausführlichen Antwort der Klägerin folgte später eine nicht weniger umfangreiche Entgegnung der Beklagten, worauf die Commun Plauen abermals dagegen schrieb. Ihre Replic gipfelte besonders in dem weiter ausgeführten Gedanken: Wollte beklagte Gemeinde von der Verpflichtung, einen Beitrag zu zahlen, befreit sein, so hätte sie entweder die Verträge, durch welche ihr diese gesetzliche Obliegenheit ausdrücklich erlassen worden sei, beibringen, oder die dazu erforderliche Verjährung erweisen sollen. Keines von beiden wäre geschehen, und Cunnersdorf müsse daher zahlen[363].

Diese Ansicht theilte die Leipziger Juristenfacultät, der das Oberconsistorium abermals alle den Proceß betreffenden Acten zugesendet hatte, durchaus nicht, vielmehr erklärte sie durch Zuschrift an die genannte Kirchenbehörde vom 10. März 1798, daß die Gemeinde Cunnersdorf zur Zahlung des angesonnenen Beitrags nicht zu verurtheilen sei, auch von den Kosten nur die Hälfte zu tragen habe. Klägerin wollte diese Entscheidungsgründe nicht gelten lassen und appellirte deshalb gegen das Urtel, verschlimmerte aber dadurch die Sache, indem sie durch den Leipziger Schöppenstuhl im Decbr. 1799 nicht nur auf das Erkenntniß von 1798 wieder verwiesen, sondern auch zur Bezahlung sämtlicher Prozeßkosten verurtheilt wurde. Weil sich die Gemeinde Plauen durch diese Entscheidung in ihrem Rechte gekränkt glaubte, appellirte sie nochmals unterm 8. Octbr. 1800 direct an den Landesherrn, der die Klarstellung der Streitsache dem Appellationsgericht übertrug. Nach nochmaliger gründlichster Prüfung der Sache entschied die letzte behördliche Instanz am 8. Januar 1803, daß es bei dem gefällten Urtel bleibe, und die genannte Gemeinde mit ihrer Appellation abzuweisen, jedoch nur zur Zahlung der Hälfte der Proceßkosten zu verpflichten sei. Durch den Rath zu Dresden wurde die Klägerin am 31. Januar 1804 mit der letzten, nicht mehr anfechtbaren Entscheidung bekannt gemacht, und damit hatte der ebenso lange als kostspielige Proceß - er kostete der Gemeinde Plauen 200 Thlr. - sein Ende erreicht[364]. -

Lange zuvor, ehe der Streit zwischen Plauen und Cunnersdorf zum Austrag kam, war innerhalb der ersteren Gemeinde 1792 zwischen den Anspännern und den Häuslern wiederum ein Zwist entstanden, und zwar wegen des den letzteren angesonnenen, vermeintlich zu hohen Beitrags zu den Spanndiensten. Die Angelegenheit wurde von den Häuslern bis vor den Landesherrn gebracht, der den Dresdner Rath [88] mit der Untersuchung der Sache betraute. Nach mehreren mit den Interessenten abgehaltenen Terminen kam schließlich ein Ausgleich zu Stande, nach welchem man künftig 8 Häusler auf einen Hüfner rechnen wollte, während die Gärtner, deren man bisher 4 einem Hüfner gleich geachtet hatte, von nun an im Verhältnisse zur Größe ihres wirklichen Grundbesitzes in Mitleidenschaft gezogen werden sollten. Da man beabsichtigte, dieses neue Beitragsverhältniß auch auf die geistlichen Communanlagen auszudehnen, wurde der Kirchenrath befragt, ob er dagegen etwas einzuwenden habe; da von dieser Seite keinerlei Widerspruch erfolgte, galt die neue Einrichtung künftig auch bei Erhebung der Kirchen- und Schulanlagen[365]. - Aus dem 18. Jahrhundert dürften noch folgende 2 Ereignisse Erwähnung verdienen. 1793 den 2. Mai wurde die Frau des hiesigen Böttchers Ferber bei der Hofmühle von einem Mühlwagen überfahren und auf der Stelle getödtet[366]. - 1795 im Juni berichtete der Buschmüller an die Mühlencommission, daß durch die Flöße und die Eisfahrten der letzten Jahre das Wehr bei der Brücke sehr ruinirt worden sei und deshalb einer Hauptreparatur untergezogen werden müsse. Der Kurfürst ordnete durch Rescript vom 9. Juli desselben Jahres eine Besichtigung der Schäden an, worauf im Winter eine freilich nur nothdürftige Beseitigung derselben erfolgte. Als schon einige Jahre später die vorgebrachten Klagen sich wiederholten, konnte ein gründlicher Reparaturbau nicht länger von der Hand gewiesen werden, und genehmigte ihn der Landesherr durch Erlaß vom 4. Juli 1799. Außer den von den hiesigen Amtsunterthanen zu leistenden Hand- und Spanndiensten beanspruchte er noch eine Geldsumme von ziemlich 1500 Thlr.[367].


[89]

Das 19. Jahrhundert.

brachte zwar die meisten und bedeutungsvollsten Veränderungen für den hiesigen Ort, doch ist gerade aus dem 1. Decennium kaum etwas Bemerkenswerthes anzuführen. 1801 erhielt die Gemeinde wegen ihrer erfolgreichen Bestrebungen um Beförderung der Obstcultur vom Staate 110 Thlr. Prämie[368]). Ob damals schon der der Hofmühle gegenüberliegende sog. Kirschberg mit Obstbäumen angepflanzt war, oder ob die Anpflanzung erst um das Jahr 1812 erfolgte, wie Preußer behauptet[369], ließ sich leider nicht genau feststellen, doch steht fast zu vermuthen, daß die Kirschplantage damals schon existirte. - Aus den nächsten Jahren sei folgender Unglücksfälle gedacht. Den 17. August 1808 wurde der 18jährige Dienstknecht Lehmann von einer stürzenden Wand in der Lehmgrube verschüttet und getödtet[370]. - 1809 am 18. Octbr. ertrank im hiesigen Mühlgraben der 75jährige Auszügler Köhler aus Großopitz[371], und den 6. August 1811 endete auf gleiche Weise die 3jährige Tochter des Walkmühlenbesitzers Marx[372]. -

Die letzterwähnten Ereignisse fallen bereits in eine kriegerische Zeitperiode, die jedoch für Plauen damals noch wenig drückend war. Daß es natürlich bei den fast immer wechselnden Umständen, die bald Freunde, bald Feinde in die hiesige Gegend brachten, nicht ganz ohne Beschwerden abgehen konnte, ist leicht begreiflich. Seit dem am 11. Decbr. 1806 zwischen Frankreich und Sachsen zu Posen abgeschlossenen Frieden, durch welchen unser damaliger Landesherr den Titel eines Königs erhielt, waren dessen Geschicke völlig mit denen seines mächtigen Verbündeten Napoleon verknüpft, und Sachsen sah nun fortgesetzt französische Truppen der verschiedensten Gattungen. Als 1809 Oesterreich an den Franzosenkaiser den Krieg erklärt hatte, wagte der Freischaarenführer Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig-Oels in Verbindung mit einem österreichischen Corps unter General am Ende von Böhmen aus einen erfolgreichen Einfall nach Sachsen, durch den er sich am 11. Juni sogar in den Besitz Dresdens setzte. Die kleine Besatzung hätte die Stadt nicht zu halten vermocht und war deshalb bei der Nachricht von der Annäherung des Feindes den Tag zuvor in ein Lager bei Gorbitz ausgerückt[373]. Obgleich die eingezogenen schwarzen Husaren und Oesterreicher in Dresden auf lobenswerthe Mannszucht hielten, nahmen [90] sie es außerhalb der Stadt darin weniger genau. Zwei kleinere Trupps der fremden Soldaten drangen, jedenfalls auf einem Recognoscirungszuge begriffen, in der 6. Morgenstunde des 12. Juni in die Hof-, Busch-, Königs- und Neumühle und erpreßten von deren Pächtern zum Theil unter Bedrohung des Lebens, Geld, Uhren und andere Sachen[374]. Das Dorf Plauen selbst wurde mit einem Besuche nicht beehrt. Der Feind blieb bis gegen Ende des Monats in Dresden, zog dann aber ab, um am 13. Juli wieder zu kommen und die Stadt abermals zu besetzen. Eine Woche später rückte ein Corps Sachsen heran und lagerte sich in der Gegend von Briesnitz bis Plauen. Daß es nicht zu dem von diesen Truppen beabsichtigten Angriff auf die Stadt kam, hatte darin seinen Grund, daß der bereits am 12. Juli zwischen Oesterreich und Frankreich abgeschlossene Waffenstillstand noch rechtzeitig bekannt wurde, nach welchem auch die Oesterreicher Sachsen zu räumen hatten. Bereits am 21. Juli zogen dieselben nach Böhmen ab[375].

Die nächsten Jahre brachten in Folge der vielfachen Truppendurchmärsche mancherlei Beschwerden, aber für die hiesige Gegend keinerlei kriegerische Ereignisse; desto furchtbarer zeigte sich das Jahr 1813, das unstreitig als eins der verhängnißvollsten und folgenschwersten nicht nur für unser ganzes Land, sondern auch für unsern Ort und seine Umgegend bezeichnet werden muß und deshalb eine möglichst eingehende Darstellung der in demselben vorgefallenen Ereignisse verdient. Die folgenden Mittheilungen stützen sich auf Acten des Dresdner Rathsarchivs und des K. Gerichtsamtes daselbst, sowie auf folgende beiden Werke: „Aster, Schilderung der Kriegsereignisse in und vor Dresden vom 7. März bis 28. August 1813. Dresden 1844“ und „Baumann, Kriegs- und Familienscenen in und bei Dresden erlebt, oder Ergießungen meines Herzens bei dem Rückblicke und bei der Erinnerung an das Jahr 1813. Dresden 1815, gedruckt auf Kosten des Verfassers“. Namentlich ist das letzterwähnte, jetzt nur noch selten zu erlangende Büchlein für die Geschichte unseres Ortes in jenen Tagen von großem Interesse, da der Verfasser desselben als Augenzeuge manche Züge mitzutheilen im Stande war, die dem Autor des ersteren trefflichen Werkes, das ja erst im Jahre 1844 herauskam, nicht bekannt sein konnten.

Bekanntlich hatte der im Jahre 1812 unternommene Kriegszug Napoleons gegen Rußland ein entsetzliches Ende gefunden, weshalb dem im Decbr. desselben Jahres in die Heimat zurückeilenden Franzosenkaiser nichts dringlicher schien, als neue gewaltige Rüstungen zur Wiederaufnahme des Feldzuges anzuordnen. Friedrich August der Gerechte, Napoleons Verbündeter, mußte natürlich diesem Beispiele folgen und in seinem Lande im Januar und Februar des Jahres 1813 ebenfalls Recrutirungen vornehmen lassen. Die in den verschiedenen Aemtern Sachsens ausgehobenen Mannschaften wurden nach Dresden gebracht [91] und zum Theil hier einexercirt, um dann später nach Torgau, dem Sammelplatz der sächsischen Kriegsmacht, abzugehen. Die Truppenanhäufung in der Residenz machte es nöthig, die nächstgelegenen Dörfer zur Unterbringung der Soldaten zu benutzen, und so kam es, daß von Ende Februar an auch in Plauen wiederholt sächsische Truppen, größtentheils junge, erst kürzlich ausgehobene Mannschaften in Quartier lagen[376]. Das benachbarte Dresden wurde deshalb an Soldaten nicht ärmer, da es am 8. März die Nachhut vom Reste der aus Rußland heimkehrenden Napoleonischen Armee, etwa 3500 Sachsen und 1200 bis 1400 Franzosen, unterdem Befehle des französischen Divisions-Generals, des Grafen Reynier, in seine Mauern einziehen sah. Als 5 Tage später der französische General Davoust mit weiteren 5000 Franzosen in die sächsische Residenz einrückte, übergab Reynier den Befehl über die ihm bisher anvertraut gewesenen Truppen an den neu angekommenen Heerführer, verließ auch sein im Brühl'schen Palais auf der Augustusstraße innegehabtes Quartier, um - nach Plauen überzusiedeln.

Wie der General auf den Gedanken gekommen ist, sich das sog. Wasserpalais im Reisewitz'schen Garten für einen Tag zur Wohnung zu erwählen, vermag nicht angegeben zu werden; genug, er kam, nachdem er sich beim Gastwirth Baumann, dem Verfasser des schon ermähnten Buches, durch Husaren hatte anmelden lassen, mit einem glänzenden Gefolge. Baumann erzählt: „Der General war ein langer, hagerer Mann, die behagliche Gutmüthigkeit lag auf seinen Gesichtszügen. Er sagte kein Wort und nahm mit Allem vorlieb. Freilich das französische System, sich nicht allein selbst köstlich bewirthen zu lassen, sondern auch Andere auf Kosten des Wirthes, wurde in 17 Gedecken nicht verleugnet. Selbst der General Greßot glaubte dessen Gastfreundschaft in Anspruch nehmen zu dürfen, der, obgleich er seinen Sitz im größten Bauerngut aufgeschlagen hatte, doch Reynier's nicht zu verschmähender Tafel den Vorzug gab. Zum Glück blieb der nicht gebetene Besuch nur 24 Stunden (da er auf kurze Zeit nach Frankreich zurückkehren mußte). Am andern Morgen machte ich meine Berechnungen, und ich fand mit tausend Schrecken, daß ohne Fourage, Wein, Lebensmittel u. s. w. fast ein halber Schragen Holz und ein Schock Lagerstroh aufgegangen war“[377].

Kaum hatte Reynier das Haus verlassen, so erschienen ein sächsischer Commandeur nebst 2 Majors, 2 Capitäns, 2 Oberleutnants nebst Stabssecretär und Wachtmeister, die auf einige Zeit ebenfalls unentgeldlich verpflegt werden mußten[378]. Von nun an kam Plauen nicht gleich wieder zur Ruhe, denn es hatte zufolge der vom Ortsrichter geführten Listen vom 24. März an folgende Einquartierung.

[92]

Tag. Gattung der Truppen. Offiziere. Gemeine. Pferde.
24. März. Russische Infanterie 1 35 -
27. Russische Kosaken als Vorposten        2 16 18
4. April. Preußische Uhlanen 9 105 132 auf 2 Tg.
9. Preußischer Train 1 48 98 auf 10 Tg.
13. Preußen 2 48 - auf 24 Tg.
16. Russische Uhlanen und Kosaken 15 218 208
17. 21 320 327
18. 22 296 330
19. Kosaken 3 14 14
20. Infanterie, Kosaken 10 141 44
21. 8 97 28
22. 2 Unteroff. 40 24
23. 1 17 24
24. 26 291 18
25. 29 328 18
26. 26 292 16
27. Russische Infanterie 13 175 -
u. 1 Divisions-Gen.
28. 12 139 -
u. 1 Divisions-Gen.
29. 3 25 5
1. Mai. 9 143 -
2. 8 126 -
3. 1 44 6
4. 1 64 6
5. 4 123 4
6. 3 36 -
7. Russische Kosaken 1 32 29
Sa: 235 Offiz. 3213 Gem. 1349 Pferde[379].

Am 24. April, an welchem die verbündeten Fürsten Kaiser Alexander von Rußland und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in Dresden einzogen, nahm der russische General Lisonnewitzky für einige Tage auf Reisewitz Quartier. Er war ein freundlicher Herr, der es nicht für zu gering hielt, sich mit dem Gastwirth Baumann in ein längeres, die Zeitlage betreffendes Gespräch einzulassen, in welchem er auch die bestimmte Erklärung wiederholte: „Wir werden siegen!“[380]

Die Ereignisse der nächsten Tage standen mit dieser Siegeshoffnung allerdings in schlechtem Einklange, denn die von den Verbündeten am 2. Mai gegen Napoleon verlorene Schlacht von Lützen oder Großgörschen wurde die Veranlassung, daß sich die Russen und Preußen nach der Lausitz zurückzogen und auch das bisher behauptete Dresden den verfolgenden Franzosen preisgaben. Bei diesem Weichen kam es am 8. Mai zwischen französischen Chasseurs und russischen Kosaken, welch' letztere den Rückzug der Verbündeten deckten, bei Plauen zu einem kurzen Gefecht, welches natürlich bei der Uebermacht der Franzosen [93] mit der Vertreibung der Russen endigte. Die Sieger strömten nun in hellen Haufen in die verschiedenen Gehöfte des Dorfes wie in das Reisewitz'sche Grundstück, wo man nach vollbrachter Arbeit sich gütlich thun wollte. Baumann erzählt über die nun beginnende Thätigkeit der Angekommenen: „Erbrochen wurden Thüren und Schlösser, und der nicht ganz unbedeutende Weinkeller war der Plünderung erster Gegenstand. Dann zogen die Unbarmherzigen her über Alles, was zur Leibesnahrung und Nothdurft gehörte; nichts blieb verschont, nichts ununtersucht.“ Die Soldaten drangen auch in das Zimmer, in welchem Baumanns Frau in Folge der Ueberanstrengungen und Schrecknisse der letzten Zeit krank zu Bett lag. „Du krank? Nicht gut, aber wir viel Hunger haben“! Die arme Frau musste wirklich ihr Lager verlassen und die letzten 2 hausbackenen Brote holen, welche die Franzosen sofort theilten. Einer der überall umherspionirenden Soldaten entdeckte eine gefüllte Flasche, mit der er, beglückt über seinen Fund, eiligst entwich. Ob er wohl von dem Inhalte viel getrunken hat? Man muß es fast bezweifeln, denn es war statt des gehofften Liqueurs Fliegengift in der Flasche. Die plündernden Truppen nahmen eben alles, so daß der arme Vater am Abende nicht einmal mehr soviel besaß, um seinen Kindern ein Stück Brot reichen zu können. Glücklicherweise gelang es, am Spätabend noch ein Brot in einer Mühle des Plauischen Grundes aufzutreiben[381].

So, wie auf Reisewitz, ging es natürlich auch in den übrigen Häusern Plauens zu; der Ort erfuhr eine vollständige Ausplünderung. Zwar blieben die schlimmen Gäste nur wenige Stunden da, aber mit ihrem Scheiden schwanden für das Dorf die Schrecken keineswegs, denn schon am nächsten Tage erschien hier zahlreiche französische Einquartierung, die das Plündern ebenso trefflich verstand als die Vorgänger. Bald war von den Ankömmlingen eine Art Verkaufsbazar eingerichtet. Auf einer langen Tafel lagen alle die Gegenstände in bunter Reihe da, die man in Plauen wie in den Nachbardörfern zusammengeraubt: Predigergewänder, Altarbekleidungen, daneben Weiberröcke, seidene Tücher, Kleidungsstücke von Männern, Bettüberzüge, Uhren, Spazierstöcke und viele andere Sachen. Für billige Preise wurde das geraubte Gut losgeschlagen, und es fanden sich viele Käufer[382].

Am 11. Mai kam französische Artillerie-Garde nach Plauen und in die umliegenden Dörfer in Quartier. Die Felder mit den vielversprechenden jungen Saaten waren bald vollständig zertreten, denn 30 Kanonen und Munitionswagen nahmen darauf Platz, und die Feldschmieden wurden aufgeschlagen. „Wo sonst der Lerche Gesang ertönte, da wieherte jetzt das Roß, erklang der Ambos, erschallte das sacre nom de Dieu!“ Nach Reisewitz kamen ein Brigadecommandeur, 4 Offiziere und 40 Gemeine zu liegen, eine schwere Last für den Wirth Baumann, [94] wenn man an die Anmaßung denkt, mit der diese Franzosen sich zu jeder Forderung berechtigt glaubten. Stand ihnen das Mittagsessen nicht völlig an, - und die Gäste waren darin nicht leicht zu befriedigen - so wurden die Teller in das Zimmer geworfen. Wie froh fühlte man sich, wenn dies nicht geschehen war, und doch „trat sofort,“ wie Baumann erzählt, „die Sorge um den Abend wieder ein, und schlaflose Nächte bereiteten die Bedürfnisse des andern Tages vor. Ihr Götter dieser Erden! Glaubt ihr des Krieges Schicksal nur auf dem Schlachtfelde zu finden, so betretet die Hütten der Aermsten. Thränen und Seufzer werden euch empfangen, und des Jammers schleichendes Gift bewirkt da schmerz- und schmachvoller, was dort gewaltsam und plötzlich geschieht“[383]. Als am 18. Mai Napoleon Dresden verließ, um sich nach Bautzen gegen die Verbündeten zu wenden, nahm er auch die in der Umgegend der sächsischen Hauptstadt in Quartier gelegenen Garden mit.

Gleichwohl wurde Plauen von Einquartierung noch nicht frei. Zufolge der von der Ortsbehörde geführten Listen hatten vom 8. Mai, dem Tage des Abzugs der Russen, bis Ende des Monats je 1 Tag im Dorfe folgende Truppen gelegen.

Tage. Gattung der Truppen. Offiziere. Gemeine. Pferde.
8. Mai. Italienische Garde-Dragoner        20 429    169   
9. Artillerie-Train 9 323 430
10. Italienische Garde 3 75 -
11. Garde und Train 11 297 116
12. 10 312 116
13. 10 314 116
14. 10 313 116
15. 10 305 116
16. 12 307 116
17. 12 308 116
18. Infanterie-Kranke - 11 -
19. Holländische Uhlanen 4 161 157
20.-25. Infanterie-Kranke - 31 -
26. Holländische Husaren 5 33 139
27. Französische leichte Reiter 7 46 151
28. Französischer Train 2 79 314
29. Würtemberger - 21 22
30. - n1[WS 19] 22
Sa: 125 3686 2216[384].

Während dieser Zeit diente das Wasserpalais an der Hofmühlenbrücke als französisches Lazareth, da weder die in Dresden befindlichen 14 Hospitäler, noch das Palais, die 4 Pavillons und 4 in deren Nähe errichteten 120 Ellen lange Holzbaracken im Großen Garten, die ebenfalls [95] zur Aufnahme erkrankter und verwundeter Soldaten eingerichtet worden waren, sich als zureichend erwiesen.[385]

Fast den ganzen Juni hindurch blieb es in Plauen verhältnismäßig ruhig; erst gegen Ende des Monats wurde es hier wieder kriegerisch, indem eine starke Abtheilung polnischer Uhlanen mit vielen Offizieren hier und in Gittersee Quartier nahm. Besondere Ereignisse fielen wegen des noch herrschenden Waffenstillstandes in der nächsten Zeit nicht vor; man müßte denn die am 9. August stattfindende Vorfeier von Napoleons Geburtstage hierher zählen. Zur Begehung derselben hatten sich auf Reisewitz ein französischer General der Infanterie nebst 100 meist aus Westphalen stammenden Offizieren eingefunden, die zu Ehren des Kaisers ein Festmahl hielten, bei dem der Wein reichlich floß und Toaste auf Napoleon und seine Verbündeten unter Trompetengeschmetter und Paukenschall vielfach erklangen. Die Offiziere wurden schließlich so begeistert, daß die jüngeren unter ihnen, wie der Augenzeuge Baumann erzählt, zuletzt über Tische und Bänke sprangen[386].

Noch immer herrschte ruhige Zeit, aber die stillen Friedenshoffnungen, denen man sich noch vielfach hingegeben, schwanden täglich mehr und fanden zuletzt ein jähes Ende. Am 23. August, einem Montage, ertönte - es war noch in der Morgendämmerung - plötzlich Trommelwirbel in Plauen, und die hier befindlichen Polen geriethen in lebhafte Bewegung. Mantelsäcke und Tornister wurden eiligst gepackt, das Frühstück verschlungen und alles kampfbereit gemacht. 5 Stunden standen die zusammengerufenen Soldaten vor dem Dorfe, ohne daß etwas Verdächtiges sich zeigte. Es war nur ein blinder Lärm. Die Bewohner Plauens athmeten leichter auf; die Soldaten kehrten wieder in ihre Quartiere zurück, und die Offiziere thaten sich über Mittag auf Reisewitz gütlich. Gegen 6 Uhr abends ertönten plötzlich 3 Signalschüsse, und die noch immer in dem genannten Vergnügungslocale weilenden Offiziere eilen zum Hause hinaus, um zu sehen, was dies bedeute. Schnell sind sie aber wieder zurück und werfen sich auf die Pferde, denn die Retirade begann. „Nie habe ich etwas Aehnliches gesehen“, erzählt Baumann. „Zschakos, Mützen, Hüte gingen verloren. Hier purzelte einer vom Pferde; dort ereilte ein anderer den schnellen Leiterwagen, um im Fluge ihn zu besteigen. Gesattelte und ungesattelte Pferde irrten herrenlos einher; manche folgten im Instinkt dem flüchtigen Zuge, manche vergnügten sich aber auch an der fetten Weide. In Coschütz drangen die flüchtigen Kosaken zuerst ein, bald aber waren sie auch in Plauen“[387].

Wo kamen aber so plötzlich die russischen Kosaken her? Zur Beantwortung dieser Frage holen wir etwas weiter aus. Bekanntlich hatte sich nach Ablauf des Waffenstillstandes Oesterreich auf die Seite der Verbündeten gestellt und die Bildung der sog. Südarmee veranlaßt, [96] die, aus 110000 Oesterreichern, 77000 Russen und 49000 Preußen zusammengesetzt, unter dem Oberbefehl des österreichischen Feldmarschalls Fürsten von Schwarzenberg nach dem anfänglichen Operationsplane Leipzig besetzen sollte; als man aber hörte, Napoleon habe sich mit dem größten Theile seiner Macht von Dresden nach Schlesien begeben, wurde von den Verbündeten beschlossen, die genannte, vom Feinde nur schwach besetzte Stadt während der Abwesenheit des französischen Kaisers einzunehmen. Auf 4 verschiedenen, ziemlich auseinander liegenden Straßen näherte sich vom 23. August die böhmische Hauptarmee der sächsischen Residenz und umschloß dieselbe, die südwärts gelegenen Höhen besetzend, in einem weiten Halbkreise von etwa 3 Stunden Ausdehnung[388]. Am Spätnachmittag des 23. August näherten sich dem Dorfe Plauen von Boderitz her die Truppen des russischen Generalmajors Fürsten Kudaschow[389] und veranlaßten die schon erwähnte Retirade, die sich nur dadurch erklären läßt, daß die polnischen Soldaten zum größten Theile Recruten, also des Kämpfens ungewohnt und daher auch leichter zu verblüffen waren.

Bei der Schnelligkeit, mit der der Abzug der Polen vor sich ging, hatten diese nicht nur einen Theil ihrer Effecten, sondern auch die Regimentskasse mit 6000 Thlr. zurückgelassen. Der Wirth Baumann von Reisewitz, der bei Durchsicht seiner Hausräume dieses Geld vorfand, ließ es unberührt, obgleich er ein gewisses Recht hatte, sich davon für die seiner polnischen Einquartierung geleisteten Dienste bezahlt zu machen. Das Sonderbarste bei der Sache dürfte der Umstand sein, daß die Polen kurze Zeit nach ihrem Wegreiten noch einmal, und zwar mit gezogenen Säbeln in ihr altes Quartier zurückkehrten, - um sich zum letzten Male am Anblicke ihrer zurückgelassenen Schätze zu weiden. „Ich begreife heute noch nicht“, sagt Baumann „warum sie es nicht wagten, diese in Sicherheit zu bringen; die Straße nach Friedrichstadt war sicher, und 2 Mann Bedeckung reichten vollkommen zur Begleitung hin. Wollten sie sich die Berechnung ersparen? Opferten sie deswegen das nicht unbedeutende Eigenthum der Einzelnen, oder glaubten sie nicht an das Gewaltsame des zu Geschehenden? Genug, sie besahen abermals ihre Schätze und ritten wieder fort“[390].

Fast gleichzeitig mit den polnischen Soldaten flüchteten, nach den mündlichen Angaben eines anderen Augenzeugen jener Tage, auch die meisten Bewohner Plauens. Die Landleute der Dresdner Umgegend zollten rücksichtlich des Benehmens den Preußen stets das beste Lob; die Oesterreicher wurden schon mißtrauisch betrachtet, dagegen waren die Russen ihrer unersättlichen Beutegier und maßlosen Rohheit wegen überaus gefürchtet. Durch diesen Umstand wird auch die Angst erklärlich, die unsere, im Verlaufe des Jahres wiederholt schwer heimgesuchten Ortseinwohner ergriff, als sich Kosaken sehen ließen. Mit [97] einigen der nöthigsten oder werthvollsten Besitzstücke bepackt, begaben sich die Leute auf die Flucht, allerdings nur in dem Falle zu ihrem Glücke, wenn sie nicht den schon weit vorgedrungenen Russen in die Hände fielen. Unter den das Dorf Verlassenden befand sich auch der damalige Pastor Bähr, und gelangte derselbe ungefährdet bis in die Königsmühle. Unglücklicherweise drangen aber auch bald die Russen hier ein, und damit war es um den Flüchtling geschehen. Man nahm ihm nämlich nicht nur alle seine Kleider - das Hemd nicht ausgenommen -, sondern selbst Stiefel und Strümpfe, und überließ ihn völlig nackt seinem Schicksale. Den in Plauen zurückgebliebenen Einwohnern erging es kaum besser, denn die Kosaken nahmen was sie fanden, und ließen dabei kein Plätzchen undurchsucht. Sogar die im Bett liegenden Kranken mußten es sich gefallen lassen, daß ihr Lager auf etwa darin verborgene Schätze von den rohen Soldaten genau geprüft wurde[391].

Sehen wir nun weiter, wie sich die Verhältnisse um Dresden in der Folge gestalteten. Nach verschiedenen Werken, die den damaligen Krieg behandeln, ist von den Verbündeten der Angriff auf die Residenz für den 25. August bestimmt gewesen, aber an diesem Tage hauptsächlich wohl deshalb nicht zur Ausführung gekommen, weil noch nicht alle dazu nöthigen Truppen die ihnen bestimmten Aufstellungsplätze erreicht hatten. Die vom Fürsten Schwarzenberg am 25. August von Bannewitz aus bekannt gegebenen Aufstellungs- und Angriffs-Dispositionen besagten rücksichtlich Plauens: „Die 4 zwölfpfündigen Positions-Batterien werden zwischen Plauen und Räcknitz aufgefahren, um die Stadt zu beschießen“. „Die vierte Colonne unter Marquis Chasteler, die dritte österreichische Reserve-Division (Crenneville) besetzt Plauen und deckt den Durchmarsch der (nach Löbtau bis in die Gegend des Schusterhauses marschirenden) fünften Colonne. Die 4 zwölfpfündigen Positions-Batterien werden bei Plauen in der Absicht aufgefahren, den Angriff der fünften Colonne zu unterstützen. Die Grenadier-Division Chasteler (10000 Mann) setzt sich in Colonne als Reserve, um im erforderlichen Falle Plauen zu unterstützen“. Am Schlusse des Befehls heißt es dann: „Das Beschießen der Stadt und das Vorrücken des linken Flügels wird auf punkt 4 Uhr am Nachmittag festgesetzt, und dem commandirenden General bekannt gemacht, daß die beiden Monarchen (König Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Kaiser Alexander von Rußland) und der Commandirende sich auf der Anhöhe zwischen Plauen und Räcknitz befinden werden“[392].

Wir müssen nunmehr eines Widerspruchs Erwähnung thun, der zwischen den Mittheilungen Asters und Baumanns besteht und beweist, daß der Bericht eines der beiden Schriftsteller nicht richtig sein kann. Aster behauptet nämlich (S. 137 u. 180), die am Spätnachmittag des [98] 23. August von Coschütz her vorgedrungenen Kosaken hätten sich nach dem Ueberfall der Plauischen Besatzung und der Hinwegnahme einer Anzahl Mäntel und anderer Montirungsstücke wieder zurückgezogen, auch am andern Tage trotz der Besitzergreifung von Strehlen, Zschertnitz und Räcknitz Plauen mit einem ernstlichen Angriffe noch verschont. Nachdem am 25. August das Oberdorf von Oesterreichern besetzt worden, das Unterdorf mit dem Reisewitz'schen Grundstücke aber noch in den Händen der polnischen Uhlanen verblieben sei, wäre es erst am Morgen des nächsten Tages (den 26.) gelungen, letztere aus ihren Stellungen zu vertreiben und nach der Stadt zurückzudrängen. War der Sachverhalt wirklich so, daß nämlich ein Theil Plauens nebst Reisewitz bis zum 26. August sich im Besitz der Polen befand, wie konnte dann das geschehen, was Baumann, der Wirth des genannten Vergnügungsortes vom Abend des 25. August in seinem Buche ausführlich berichtet? Wir geben seine Mittheilungen in Kürze wieder. Am Abende des letzterwähnten Tages erschienen auf Reisewitz verschiedene österreichische Offiziere und verlangten vom Wirthe Getränke, Weine, gekochte und ungekochte Speisen, jedoch mit der Bestimmung, die gewünschten Gegenstände gegen Bezahlung ins kaiserliche Hauptquartier zu überbringen. Auf dem „Hohen Stein“ nämlich hatte Fürst von Schwarzenberg sein Lager aufgeschlagen. In fast einstündiger Unterredung wurde hier Baumann nach den verschiedensten Dingen ausgefragt, doch schien es den österreichischen Oberfeldherrn zu befriedigen, als der Gefragte erklärte, „daß er bei seiner besten patriotischen Gesinnung nicht im Stande wäre, befriedigende Auskunft geben zu können, da ungegründete falsche Aussagen vielleicht mehr Schaden als Nutzen bewirken möchten“. Noch während der Unterredung in dem fürstlichen Zelt erschien der Kaiser Alexander, um mit Schwarzenberg zu sprechen. Als der Kaiser, während dessen Anwesenheit Baumann hatte abtreten müssen, sich entfernt, wurde letzterer wieder zum Feldmarschall gerufen und gefragt, „ob er sich wohl getraue, die Beköstigung desselben zu übernehmen, da er morgen sein Hauptquartier nach Plauen verlegen würde.“ Natürlich bejahte Baumann diese Frage, wünschte aber, daß ihm dazu die Lebensmittel roh geliefert werden möchten. Abends langten mehr als 300 österreichische Soldaten auf Reisewitz an, die sich im großen Garten neben die angezündeten Wachtfeuer lagerten. Der diese Truppe befehligende Offizier trat in das Haus und erklärte dem Wirthe: „Sie müssen schaffen! Wir werden nicht plündern, nichts rauben, aber gebet, was Ihr habet; wir müssen es haben; dies fordert die eiserne Nothwendigkeit des Krieges“. Da der Oeconomiepachter das Schlachtvieh, der Bäcker das Brot, der Wirth Baumann andere Lebensmittel und Getränke lieferten, so wurden aus den Feinden bald gute Freunde[393].

Bei den einander entgegenstehenden Angaben zweier Schriftsteller [99] sind wir der Meinung, daß Baumann als thätiger Augenzeuge bei den zuletzt erzählten Begebenheiten eine größere Glaubwürdigkeit verdient als Aster, der sein Buch erst drei Jahrzehnte nach den in Frage stehenden Kriegsereignissen veröffentlichte und daher trotz der größten Sorgfalt in der Auswahl seiner Notizen auch einmal etwas Unrichtiges bringen konnte, ohne daß er wußte.

Die Nacht vom 25. auf den 26. August verging ruhig, aber am nächsten Morgen kam es auf der ganzen Linie der Verbündeten mit den Franzosen zu Gefechten, die den auf den Nachmittag festgesetzten Hauptangriff vorbereiten sollten. Um 9 Uhr brachen auch die im Dorfe und auf Reisewitz lagernden Oesterreicher mit einem: Gott mit uns! auf[394] und drangen gegen die Stadt vor, wobei es ihnen glückte, sich des Feldschlößchens zu bemächtigen. Zwar versuchten die Franzosen, es wieder zu nehmen, es gelang ihnen aber ebensowenig, als den Oesterreichern, die an Stelle der jetzigen Blindenanstalt befindliche und vom Feinde besetzte Schanze in ihre Gewalt zu bekommen. Kaiser Alexander, der versprochenermaßen am Vormittag um 11 Uhr auf der hinter Räcknitz gelegenen Höhe angelangt war, verfolgte von hier aus die Kämpfe, welche am Ziegelschlage, am Großen Garten und zwischen Falken- und Freiberger Schlag zwischen Franzosen, Russen, Preußen und Oesterreichern stattfanden, bemerkte aber auch die auf der Bautzner Straße zum Entsatze Dresdens unter Napoleon ankommenden französischen Truppen. Zwar wurde deshalb, da die Verbündeten einer früheren Bestimmung zufolge, eine Schlacht mit Napoleon vermeiden wollten, die Frage eines jetzt noch leicht ausführbaren und dabei auch vortheilhaften Rückzuges von den leitenden Persönlichkeiten mehrfach erörtert, aber verschiedene Zufälle, sowie die vom König von Preußen geltend gemachte Ansicht, erst den Degen zu ziehen, ehe man weiche, ließen die beabsichtigten Anordnungen nicht zur Ausführung kommen. Vielmehr zeigte sich am Nachmittag zwischen 2 und 3 Uhr bei den Oesterreichern auf der Höhe zwischen Räcknitz und Plauen eine lebhafte Bewegung, die auf einen baldigen Angriff schließen ließ. Napoleon begab sich deshalb in die Nähe des Feldschlößchens. Als er erfuhr, daß dieses sich in den Händen der Österreicher befände, ertheilte er Befehl, ein Bataillon möge es stürmen; es geschah, doch vermochten die Franzosen, die den Feind schon verdrängt hatten, sich nicht zu behaupten, da dieser verstärkt heranrückte[395].

Während sich dies vor der Stadt zutrug, hatten sich aus Reisewitz die meisten der noch vorhandenen wenigen Bewohner in den Keller und hinter die dicksten Mauern geflüchtet und erwarteten mit Angst die kommenden Dinge. Vor der Hand passirte nichts weiter, als daß wiederholt österreichische Soldaten in das Vorwerk kamen, an Lebensmitteln nahmen, was sie fanden, als aber alles aufgezehrt war, schließlich [100] durch Mißhandlungen Unmögliches zu erpressen suchten. Wohl dachten jetzt die geängstigten Bewohner von Reisewitz an Flucht, aber es gab keinen Ausweg mehr; überall fing der Orkan der Schlacht an zu toben[396].

Es war nämlich mittlerweile Nachmittag geworden, und die Thurmuhren der Stadt kündigten eben mit hellem Klange die 4. Stunde an, da ertönten aus einer hinter Zschertnitz aufgestellten russischen Batterie 3 Signalschüsse, und auf der ganzen Linie der Verbündeten erfolgte der Angriff auf die Stadt, die jetzt von etwa 70,000 Mann Franzosen besetzt war. Zunächst eröffneten[WS 20] die Oesterreicher aus 64 Geschützen ein höchst wirksames Feuer auf den Feind und seine Batterien, während die Hauptmassen der Infanterie langsam nach der Stadt hinabrückten. Die 5. österreichische Colonne zog von der Höhe nach Plauen zu; ein Theil derselben, nämlich die Brigade Mariassy, machte hier Halt, die größere Hälfte dagegen überschritt die Weißritz und besetzte die Gegend bis Cotta. Die hinter Plauen stehende österreichische Reiterei, welche mit Kosaken untermischt war, setzte sich gegen 5 Uhr ebenfalls in Bewegung, durchzog das Dorf, ging beim Wasserpalais über die Weißritz und drang nach Naußlitz vor, zog sich aber wieder auf die Höhe zurück, ohne in Action zu treten. Die langsam nach der Stadt vorrückenden Oesterreicher hatten zwar ein heftiges Artilleriefeuer auszuhalten, wurden aber im Ganzen dadurch wenig geschädigt[397]. Anfangs schien es, daß ihre Bemühungen erfolgreich sein würden, und ein auf Reisewitz eintretender Offizier erklärte: „Der Sieg ist unser; alle Fehd' hat nun ein Ende; die Stadt ist so gut wie erobert“. Daraufhin verließen alle noch anwesenden Soldaten das Haus, theils, um sich von der Wahrheit dieser Mittheilung selbst zu überzeugen, theils, um an der Plünderung der etwa eroberten Gebäude theilzunehmen[398]. Und doch war der vermeintliche Sieg nur eine Täuschung, denn gegen 6 Uhr des Abends drang Marschall Ney mit einer Colonne der sog. jungen Garde vom Dippoldiswalder- und vom Falken-Schlage gegen das noch von den Oesterreichern besetzte Feldschlößchen vor, und mußte dieses, trotz tapferster Gegenwehr, beim zweiten Angriff mit dem Bayonett preisgegeben werden, worauf sich der verdrängte Feind etwas zurückzog. Zwar eilten sofort eine Infanteriereserveabtheilung und Reiterei herbei, wodurch es auf dem Hahneberge noch zu einem heftigen Gefecht kam, allein die einbrechende Dunkelheit machte ihm ein Ende[399].

Hatten die Oesterreicher im Ganzen auch nur wenig Terrain verloren, da die Franzosen vor der Hand über das Feldschlößchen nicht hinausdrangen, so war doch ihre Lage um deswillen nicht günstig, weil der Feind jetzt über einen größeren Raum verfügte als am Morgen, somit mehr Truppen in Action bringen und diese auch besser entfalten konnte. Allmälig zogen sich deshalb die Oesterreicher, ziemlich stark durch französische Artillerie belästigt, nach Wölfnitz, Naußlitz, Döltzschen [101] und Plauen zurück, in welch' letzterem Dorfe sie die untere (damals hölzerne) Weißritzbrücke bei Reisewitz zerstörten und das genannte Grundstück besetzten. Die Vorposten blieben jedoch weit vorgeschoben. Zwar hatte man das Kämpfen auf der ganzen Linie eingestellt, allein die Nacht war trotzdem entsetzlich, weil ein ziemlich heftiger Regen eintrat, der nicht nur die im Freien bivouacirenden Truppen völlig durchnäßte, sondern auch den zerstampften Boden so aufweichte, daß den Soldaten Stiefel und Schuhe im Schmutze stecken blieben. Von den Franzosen erzählt Aster, daß sie, „um sich von dem naßkalten Boden zu entfernen, mit dem Lagerstroh die Gebliebenen bedeckten und sich dann auf diese legten, so daß Freund und Feind, Lebende und Todte jetzt ruhig über und neben einander schliefen[400].

In den von den Ortseinwohnern größtentheils verlassenen Gehöften Plauens hausten in jener Nacht die vom Kampfe erschöpften Oesterreicher und suchten nach Nahrungsmitteln. Fanden sie nichts, so wendeten sie sich wohl in benachbarte Gebäude, um auch dort wieder - leer abzuziehen. Ueberall herrschte eben Mangel, auch auf Reisewitz, von welchem Orte Baumann erzählt: „Bei verschlossenen Thüren und Fenstern saßen wir im finstern Zimmer beisammen - kein Licht, kein Brot waren mehr vorhanden. Rüben und Krautstrünke sättigten die hungrigen Kleinen; nicht einen Laut wagten wir von uns zu geben, und nur unwillkürliche Ach! tönten bald hier, bald dort. „Aufgemacht!“ brüllte es jetzt aus hundert Kehlen, und das Blut in den Adern stockte. „Gott sei bei uns!“ mit diesem Ausrufe öffnete ich die Pforte und mehr denn fünfzig Mann stürzten herein. „Schafft Lebensmittel, oder das Kind im Leibe wird nicht verschont.“ Meine Haare sträubten sich empor. Da erblickte ich den Offizier, ich nahm ihn bei der Hand. „Kommen Sie,“ sprach ich, „Alles, was Sie treffen, ist ja so das Ihrige, aber man wird nichts finden.“ Mit Feuerbränden wurden nun Keller, Boden, Küche und Speisegewölbe untersucht; die Bemühungen waren aber umsonst und die Hungrigen verfluchten ihr Schicksal. Eine starke Partie von ihnen eilte fort auf die Felder und brachte in kurzer Zeit Kraut, Rüben und Erdbirnen. Der Herd brannte von neuem; Leben und Thätigkeit kehrte zurück, Salz und Geleuchte wurden, ich weiß nicht wie, herbeigeschafft und die Hungrigen alle gesättigt, die sich sogleich dann wieder entfernten. Eine lahme Gans, letzter Rest des sonst so befiederten Hofes - lächelt ihr Glücklicheren! - war der Kriegswuth, ich mag nicht sagen wo, entgangen; gereinigt, gebraten und geviertelt, opferte sie jetzt die Dankbarkeit dem noch dableibenden und beschützenden Offizier und zweien seiner Unterbefehlshaber, zu denen sich ein Wachtmeister gesellt hatte. Dieser sagte während des Essens: „Diese Art Krieg zu führen hat der Teufel erfunden. Ihr seid zu bedauern, wir aber auch. Schon zwei Tage [102] stehen wir unter den heftigsten Regengüssen im Feuer. Den ganzen Tag erfreuten wir uns auch nicht eines einzigen Bissen Brotes - bis der Abend anbricht, wo der von der höchsten Lebensgefahr Errettete nur durch Plündern, Rauben und Stehlen sich zu sättigen genöthigt sieht. Darf man sich da wohl wundern, wenn der menschlichste Krieger zum Barbaren ausartet zu einer Zeit, wo Menschenglück und Menschenleben so gewaltsam mit Füßen getreten werden? Doch seid guten Muthes; heute Nacht bin ich Euer Gast; morgen wird Gott weiter helfen“[401].

Die Nacht verging in banger Unruhe, doch passirte nichts Besonderes. Weiter draußen waren allerdings während der Nacht von den Oesterreichern veränderte Truppenaufstellungen vorgenommen worden. Nach dem vom Fürsten Schwarzenberg noch am 26. August am Abend um 10 Uhr auf dem Schlachtfelde bekannt gegebenen Plane für den nächsten Tag, an welchem man sich in der Hauptsache abwartend verhalten und alle besonderen Entschließungen von Napoleons Unternehmungen abhängig machen wollte, mußten die österreichischen Divisionen Colloredo und Chasteller mit der Cavallerie-Division Lederer zwischen Zschertnitz, Pestitz, Coschütz und Plauen Aufstellung nehmen. Hinter diesen Truppen standen noch 3 weitere Treffen. Diesen Oesterreichern befand sich der französische Marschall Marmont mit dem 6. Armeecorps nebst der Cavalleriebrigade Normann und seiner ganzen Artillerie gegenüber, und reichte sein rechter Flügel bis nach Plauen. Während Fürst Schwarzenberg die aus den Höhen eingenommene Stellung zu behaupten trachtete, wollte Napoleon ihn auf beiden Flügeln von den gangbarsten Straßen abschneiden, ins Gebirge drängen, auf kürzeren Wegen, namentlich über Peterswalde, vordringen, den Feind an den Pässen erwarten und - vernichten.

So brach der 27. August an. Es regnete heftig und düsteres Gewölk bedeckte den Himmel. Der Sturmangriff auf die Stadt mußte an diesem Tage für die verbündeten Truppen um so schwieriger sein, als sie nicht nur völlig durchnäßt und ermüdet, sondern meist auch ganz ausgehungert und in Folge der Vorgänge am 26. August in ihrem Muthe nicht sonderlich gehoben waren. Trotz alledem konnte dem Kampfe nicht ausgewichen werden, zu dessen Beginn sich die Franzosen früh gegen 6 Uhr rüsteten. Auf der Höhe zwischen Räcknitz bis hinter Plauen standen eine große Anzahl österreichischer Geschütze, die auf das Corps von Marmont ein heftiges Feuer eröffneten, daß von französischer Seite kräftige Erwiderung fand. Im Ganzen erwies sich der Kampf auf diesem Theile des Schlachtfeldes als eine Kanonenschlacht[402].

In Plauen hatten die französischen Granaten mehrfach gezündet, und nur einigen wenigen entschlossenen Einwohnern, unter denen sich selbst Frauen befanden, war es zu danken, daß das Dorf bei der fortgesetzten starken Kanonade durch das verderbliche Element nur [103] theilweise Verluste erlitt. Keiner Gefahr achtend, eilten diese muthigen Leute nach den entstehenden Brandstätten, theils, um das erst ausbrechende Feuer im Keime zu ersticken, theils, um die schon wüthenden Flammen auf einen möglichst kleinen Herd zu beschränken. Besondere Erwähnung unter diesen Braven verdient der damalige Bierschankbesitzer Lindner noch um deswillen, als es ihm gelang, die der Commun gehörige und erst 1809 für 372 Thlr. erkaufte große Schlauchfeuerspritze zu retten. Die Richtigkeit dieser Angabe wird am besten durch den Umstand bestätigt, daß Lindner in einem wegen einer Schankangelegenheit an den Landesherrn gerichteten späteren Gesuche unter Beifügung beglaubigter Zeugnisse dieser That besonders gedenkt[403].

Schon in der Nacht waren die Franzosen auf dem rechten Weißritzufer nach und nach fast bis Reisewitz vorgerückt, das sie bei Tagesanbruch aus der nächsten Nähe heftig beschossen. Es einzunehmen, ließ sich noch nicht ermöglichen, da die Oesterreicher die Eingänge tüchtig verrammelt, auch, um das Eindringen des Feindes ins Dorf zu erschweren, bei der Brücke am Wasserpalais eine Barricade errichtet hatten. Außerdem standen bei den vorderen Wirthschaftsgebäuden des Reisewitz'schen Grundstücks noch 200 Mann Infanterie in Reserve[404]. Näher und näher rückten die Franzosen, und das Schießen wurde allgemeiner. Bald prasselten die von den feindlichen Kugeln zerschmetterten Ziegel herunter und nöthigten die wenigen auf dem Boden befindlichen Personen zum Rückzug in die Tiefe des Kellers, wo die übrigen noch anwesenden Hausbewohner sich schon versammelt hatten. „Aber was bedeutet das?“ fragte man sich voll Schrecken, als Kolbenstöße gegen die wohlverwahrten Thüren krachten und diese, den wuchtigen Hieben endlich nachgebend, sich öffneten. Man sollte sogleich alles erfahren. Die im Grundstücke befindlichen österreichischen Soldaten hatten zwar den Feind bisher abzuhalten vermocht, nicht aber eine auf der Tharandter Straße zurückkehrende Abtheilung Ungarn (oder Slavonier), der es gelungen war, eins der verrammelten Thore aufzusprengen und in das Gehöft einzudringen. Es handelte sich dabei nicht um eine Unterstützung der Kameraden, sondern um die Befriedigung der Beutelust. Alles wurde von den Eindringlingen durchsucht und hierbei auch die S. 96 bereits erwähnte, von den polnischen Uhlanen bei ihrem Zurückweichen nach der Stadt unbegreiflicherweise zurückgelassene Regimentskasse aufgefunden. Schmunzelnd füllten die Ungarn Taschen und Mützen mit den dänischen Speziesthalern;[405] doch steht fast zu vermuthen, daß sie, vor der Hand wenigstens, ihren Raub nicht in Sicherheit zu bringen vermochten, denn von der Tharandter Straße rückten Franzosen heran, die in Gemeinschaft mit den aus dem andern (rechten) Weißritzufer befindlichen Kameraden die Angriffe auf den Reisewitz'schen Garten energisch erneuerten. Zwar versuchte eine bei Döltzschen stehende österreichische [104] Batterie den durch Zuzug sich vermehrenden und stärker vordringenden Feind zurückzuwerfen, allein dies gelang nicht; vielmehr bemächtigte sich dieser, wenn auch langsam, des nach Dresden zu gelegenen Gartentheiles[406].

In diesem Stadium des Kampfes wurde für die Bewohner von Reisewitz, um dessen Besitz sich jetzt alles drehte, der Aufenthalt im Keller auf's höchste bedenklich. „Wir müssen uns hier vertheidigen! Macht, daß ihr fortkommt, keine Rettung mehr für Euch! Entfliehet!“ so tönten die Stimmen der eindringenden österreichischen Soldaten wirr durcheinander. Da überdies auch der Wirth Baumann Dinge beschaffen sollte, die gar nicht mehr vorhanden waren, und er deshalb sich allerlei Mißhandlungen ausgesetzt sah, entschloß er sich mit den Seinen zur Flucht, von der er wörtlich Folgendes erzählt: „Kommet herauf, rettet das Leben; laßt uns fliehen, Gott wird uns schützen! so rief ich in den Keller hinunter. - Bleiche Leichengestalten kamen nun aus dem Dunkel mir entgegen gestiegen, und mein Arm umfing und umfaßte die Theuren alle. Vor dem Hause, nach der Gartenseite zu, standen gegen 200 Mann Reserve. Mit wüthender Hand machte ich Platz, und selbst diese rauhen Krieger ehrten im Weichen diese nun unglückliche Familie. Unter den alten Kastanienbäumen machten wir Halt. Prasselnd stürzten zwar die Aeste herab, doch die Angst, die Zerstörung, die uns versagte Besonnenheit ließen uns kaum dies bemerken. Plötzlich rief meine Gattin: „Gott, ein Kind fehlt!“ Wie von einem electrischen Schlage erbebte unser Aller Innerstes. Noch einmal durchbreche ich die feindlichen Glieder, durchsuche alle Zimmer, obschon sie von den abgefeuerten Gewehren von Pulverdampf angefüllt sind. Die erstarrten Augen sahen noch einmal die Greuel der Plünderung. Endlich, nach langem Suchen, tief im Winkel des Kellers versteckt, finde ich die Kleine. Vorwärts! rief ich den Meinen zu, als wir sie glücklich erreicht hatten. Regengüsse stürzten dabei über uns schlecht Bekleidete in Strömen herab, als wir, wie das vom ruhigen Lager gewaltsam aufgescheuchte Wild, von Baum zu Baum flohen. Gott lob! riefen wir aus tiefer Brust, als wir das Gartenpalais erreicht hatten; dicke Mauern werden uns da schützen; doch über uns sausten die Kugeln, senkten sich und das Gebäude erschütterte. Als vollends die Oesterreicher hereindrangen, konnte unsers Bleibens hier abermals nicht länger sein. Im Geheul und Geschrei der Kinder, in der vermehrten Menge der Flüchtlinge betreten wir die Brücke; aber da war uns der Uebergang verwehrt: Reserven hatten sich Mann für Mann da aufgestellt. Die menschenfreundlichen Gesinnungen des Offiziers, die herzangreifende Scene selbst verschafften uns Platz, und glücklich gelangten wir ans jenseitige Ufer. Wir eilten nach dem Grunde, über uns flogen noch die Kugeln, dazu erstarrten des Vaters und der Mutter Arme; ach, die Lasten der getragenen [105] Kinder wurden zur Zentnerschwere. Noch mehrmals passirten wir nicht ohne Beben durch österreichische Truppen hindurch. Nackende Leichname, verstümmelte Menschen und Pferde lagen zu beiden Seiten des Weges. Athemlos, keines Schrittes mehr mächtig, erreichten wir die Neumühle, wo man in Freundschaft die hilflose Familie aufnahm. Auch in dieser Mühle erinnerte uns Alles an die Kriegswuth. Zerbrochene Kommoden, ausgeleerte Schränke bezeugten das vorherige Dasein der nichts verschonenden Krieger. - Frisch wurde Brot gebacken, einzelne Truppen kamen, der heiße blasse Teig wurde aus dem glühenden Ofen herausgerissen und im Heißhunger von den Soldaten verzehrt“[407]. „Von Minute zu Minute mehrten sich nun die Flüchtlinge, namentlich aus dem brennenden Döltzschen. Manche trugen unter den Armen ein elendes gerettetes Stück Federbett, andere führten nur ihre Kinder; mehrere keuchten unter der Last ihrer sog. Laden, aber einer trug auf seinem Rücken die Bürde des kranken und sterbenden Weibes. Enger und enger wurde der Raum in unserm gemeinschaftlichen Zimmer, und nur im weiten Mühlhause schöpften wir frischen Athem“[408].

Kehren wir wieder nach Reisewitz zurück. Hier entspann sich nach Baumanns Weggange um den Besitz der Wirtschaftsgebäude ein furchtbarer Kampf, der schließlich damit endigte, daß die Oesterreicher zwar das Feld räumten, sich aber in dem Wasserpalais sowie auf der nahe dabei befindlichen Barricade festsetzten und sich hier auch trotz wiederholter heftiger Angriffe behaupteten. Die Franzosen beschossen nun lebhaft und andauernd beide Positionen sowie auch das Dorf, schritten aber doch zu keinem Sturm. Die eben geschilderten Kämpfe wurden, soweit sie in die Mittagsstunden fielen, von dem um jene Zeit in Coschütz sich aufhaltenden König von Preußen, der zuvor beim russischen Kaiser in Nöthnitz gewesen war, bis gegen 1 Uhr aufmerksam verfolgt; dann begab er sich nach Räcknitz zurück und langte daselbst an, als man eben den verwundeten General Moreau vom Schlachtfelde nach Pestitz getragen hatte[409].

Obgleich in und bei Plauen das Gefecht zum Stehen gekommen war, drangen die Franzosen doch in den südwestlich davon gelegenen Orten (Naußlitz, Wölfnitz, Gorbitz) wenn auch zum Theil unter schweren Verlusten, unaufhaltsam vorwärts, nahmen die sich vertheidigenden Oesterreicher gefangen, oder drängten sie nach den jäh abstürzenden Felsen des Plauischen Grundes. Eine Anzahl der Flüchtlinge suchte, nachdem die angeschwollene Weißritz mit Lebensgefahr passirt war, durch die schmalen, steilen Schluchten zwischen den Felsen bei der Forsthausbrücke die Höhe zu erreichen, wo sich am Nachmittag das Centrum der verbündeten Armeen befand; andere verbargen sich bis zur Nacht in den im Grunde befindlichen Mühlen, aus denen österreichische Schützen mit [106] den auf den jenseitigen Felsenrändern stehenden französischen Tirailleurs ein fortgesetztes Gewehrfeuer unterhielten[410].

Als es am Nachmittag gegen 3 Uhr feststand, daß der österreichische linke Flügel völlig geschlagen und theils vernichtet, theils gefangen sei, ließ Fürst Schwarzenberg die Schlacht abbrechen und, wenn auch anfangs gegen den Willen der bei dem Heere weilenden zwei Monarchen, den Rückzug nach Böhmen anbefehlen. Noch an demselben Tage, den 27. August gegen Abend, setzte sich das Gros der verbündeten Armeen in Bewegung; nach Mitternacht folgten ganz in der Stille die Oesterreicher, welche Plauen, die Brücke beim Wasserpalais und dieses selbst besetzt gehalten hatten, und am andern Morgen die Nachhut von den Räcknitzer Höhen. Diese, sowie die nächstgelegenen Dörfer wurden am 28. August gegen 9 Uhr des Vormittags von den Franzosen besetzt, während dies mit Plauen schon früh 5 Uhr geschehen war. Hier beseitigte man sogleich die an der Hofmühlenbrücke errichtete Barricade, um den Weg durch den Grund frei zu bekommen, jedoch passirten ihn erst am Nachmittag gegen 3 Uhr größere Truppenabtheilungen[411].

Als Baumann am Morgen des 28. August - vor der Hand nur allein - in seine Behausung zurückkehrte, fand er alles wüste und leer; selbst die Schulbücher seiner Kinder waren der Plünderung nicht entgangen. Dagegen lagen im Garten 20-30 Todte, die auch später gleich an Ort und Stelle begraben wurden. In Plauen gab es an Lebensmitteln gar nichts, und mußten dieselben aus Dresden geholt werden, wenn Baumann mit den Seinen, die er aus der Neumühle hatte nachkommen lassen, nicht verhungern wollte[412].

Eine furchtbare Zeit war überstanden, aber sowohl für die Residenz, als auch für die nach und nach, freilich nur zum geringsten Theile wieder in ihre Wohnungen zurückkehrenden Einwohner von Plauen hatten die Leiden des Krieges ihr Ende noch nicht erreicht. Dresden blieb nämlich noch im Besitz der Franzosen, und diese raubten nun die Umgegend nach Kräften aus. „Zu 2, 3 bis 4 Hunderten zogen im Septbr. an jedem Morgen auf allen Landstraßen diese Räuber aus, und abscheulich! einige militärisch gekleidete Bewohner Dresdens, aber nur einige, zeigten Weg und Steg. Alles, was sich nur noch vorfand, wurde mitgenommen. Erwies sich die Beute so ergiebig, daß die Franzosen sie auf ihren Fuhrwerken nicht fortschaffen konnten, so mußte der arme Bauer Pferde und Wagen hergeben und in eigener Person der Stadt das Raubgut zuführen“. Doch was machten die Soldaten damit? Sie verkauften es und fanden an ihren Quartierwirthen meist willige Abnehmer. Pferde, Ochsen, Kühe, Eisenwerk, selbst Munition, Gewehre, Säbel und andere Waffen, Salz, gefüllte Mehlfässer, Heu, Hafer, Stroh, Kleidungsstücke, kurz, Sachen aller Art wurden ausgeboten und höchstens für ein Drittel des Werthes ver- und gekauft[413].

[107] Bei solchen Plünderungszügen suchten sie nicht selten durch gemeine List ihre Beute zu vermehren. In Plauen hatte ein französischer Soldat den wohlhabendsten Bauern gerathen, ihr noch vorhandenes Vieh in die Hofmühle zu schaffen, um es vor einer möglichen Wegführung durch die in Dresden lagernden Truppen zu schützen. Die geängsteten Landleute befolgten den scheinbar so wohlgemeinten Rath, und am andern Morgen holten sich die Herren Franzosen 34 Stück Rinder in der Hofmühle ab[414]. Das war allerdings leichter, als das Vieh erst in den einzelnen Gehöften aufsuchen zu müssen!

Ende Septbr. lagen 500 Mann alter Garde im Garten zu Reisewitz im Bivouac. Jeden Morgen zogen die Soldaten aus mit Wagen, Sensen, Beilen und raubten von Feldern und aus Scheunen, was noch zu rauben war. Später kam dieselbe Artilleriegarde, die schon im Mai dagewesen war, auf Reisewitz wieder in Quartier. Die Gebäude wurden gedrängt voll, der Train nebst Pferden lagerte im Garten, und erwärmte sich in den Nächten an der Flamme der Wachtfeuer. Diesmal zeigten sich die französischen Soldaten im Ganzen viel bescheidener, warfen nicht mehr die Speisen unter den Tisch, sondern erklärten sich jetzt zufrieden, wenn sie sich ihr Essen in der Küche selbst bereiten durften. Ja, manche Soldaten bezahlten sogar, froh darüber, daß sie für Geld noch etwas bekommen konnten. Es waren freilich 8 schwere Tage, während welcher die Franzosen auf Reisewitz aus- und eingingen. In der Nähe erbauten sie mittlerweile Baracken, wozu leider auch dem Oeconomiepachter von Reisewitz 40 Schock - schreibe vierzig Schock – gefüllter Garben weggenommen wurden[415].

Als Napoleon mit dem König von Sachsen den 7. Octbr. Dresden verlassen, wurde dieses bald wieder von den Russen heimgesucht. Bei Nöthnitz und Kaitz hatten sich Franzosen festgesetzt, um die von dorther anrückenden Russen aufzuhalten; erstere zogen sich jedoch, nachdem sie noch ihre in der dortigen Gegend erbauten Baracken in Brand gesteckt, in die Stadt zurück. Am nächsten Tage (12. Octbr.) zeigten sich Kosaken in Plauen, und gegen Abend strömte auch russische Infanterie in den Ort, nahm auch von Reisewitz Besitz. Die Offiziere erkundigten sich, ob Franzosen da wären, und verlangten, da dieses verneint wurde, eine gute Bewirthung, die ihnen jedoch nicht gewährt werden konnte, da es an jeglichen Vorräthen gebrach. Nachdem sie sich durch den Augenschein von der Wahrheit dieses Umstandes überzeugt, brachten sie selbst eine Hammelkeule und bereiteten sie zu. Bereits früh 4 Uhr am nächsten Morgen (den 13. Octbr.) wurde es lebendig im Dorfe; die Posten mußten sich möglichst geräuschlos aufstellen und die Kosaken schwärmten auf den Feldern umher. Kaum war es Tag, als auch die Franzosen sich dem Orte näherten und es zwischen ihnen und den Russen zu einem Gefecht kam. Wieder handelte es sich hauptsächlich um den [108] Besitz von Reisewitz, das russische Scharfschützen besetzt hielten. Besonders hatten sich diese in den beiden, jetzt dem Kesselschmied Böhme, früher Ludwig gehörigen Pavillons und in dem Gange festgesetzt, der damals beide verband und auf der Außenseite durch eine etwa 1 reichlichen Meter hohe Mauer begrenzt war. Als die Franzosen sahen, daß sie lediglich mit den Gewehren die Russen aus der eingenommenen vortheilhaften Position nicht vertreiben könnten, wurde von ihnen in der Nähe eine Kanone aufgefahren und mit Feuerkugeln die feindliche Stellung beschossen. Jetzt hielt sich auch der Wirth Baumann in seinen von den furchtbaren Geschossen fast ununterbrochen getroffenen Gebäuden nicht mehr sicher und suchte, nachdem er schon den 11. Octbr. Frau und Kinder in der nahen Residenz in Sicherheit gebracht, ebenfalls sein Heil in der Flucht. Diese gestaltete sich wegen der überall aufgestellten Truppen zu einer sehr schwierigen, doch gelang es schließlich, in den Plauischen Grund und nach Döltzschen zu entkommen, wo man den Gang des Gefechts gefahrlos verfolgen, aber auch bemerken konnte, daß Reisewitz, durch französische Kugeln entzündet, in Flammen aufging. Am Nachmittag gegen 4 Uhr zogen sich die Russen zurück, weil sie ihren Zweck, Wittgenstein's Uebergang über die Unterelbe zu maskiren, erreicht hatten, und nun wagte sich Baumann am nächsten Tage in seine Behausung, um zu sehen, in welchem Zustande sie sich befand. Plauen selbst hatte durch die Kämpfe des vorigen Tages fast gar nicht gelitten, aber von Reisewitz lagen die sämtlichen Oeconomiegebäude in Asche, und die Trümmer der am vorhergehenden Abend von den Franzosen muthwillig angezündeten hölzernen Brücke am vorderen Eingange schwammen, zum Theil noch brennend und rauchend, in der Weißritz umher.

Die noch vorhandenen einzelnen Möbelstücke wurden schleunigst nach der Stadt übergeführt, alle sonstigen Dinge aber, die das Wasser nicht verderben konnte, wie Porzellan, Steingut, Glaswaaren, in die Keller geschafft, die Baumann mittelst einer eigenthümlichen und nur ihm bekannten Vorrichtung beinahe 2 Meter hoch unter Wasser setzte, um sie vor Raub zu schützen[416]. Als er Mitte Novbr., nachdem Dresden den 11. des genannten Monats capitulirt hatte und von Oesterreichern und Russen besetzt worden war, wieder nach Reisewitz zurückkehrte, fand er hier alles in einem trostlosen Zustande, und zwar selbst im Keller. Um den Franzosen in Dresden das Röhrwasser zu entziehen, war von den Russen das obere Plauische Röhrwasser abgeschlagen worden; infolge dessen hatte sich auch das im Keller befindliche Wasser, weil es ohne Zufluß blieb, verlaufen. Unbekannte mußten in den trocken gewordenen Raum eingedrungen sein, denn viele der dort versteckten Gegenstände waren geraubt, und Porzellan, Steingut und Glas lagen in Scherben da. Ueberhaupt stand der Raub damals wieder in Blüte, [109] aber er wurde diesmal nicht von Soldaten, sondern von Gesindel aus der Umgegend ausgeübt. Dasselbe benutzte jede Gelegenheit, um in die zum größten Theil noch verlassenen Gebäude einzudringen und alles, was die Krieger etwa noch verschont, an sich zu nehmen[417]. Selbst die Todten blieben nicht verschont. „Einen armen Franzosen traf ich“, erzählt Baumann, „in Strohbucht gehüllt, auf dem großen Saal sterbend. Er flehte und bat um Rettung; ich konnte ihm nichts reichen als einen Trunk Wasser, den ich in einem Scherben schöpfte. „Befiehl dem Herrn deine Seele und stirb!“ - mit diesen Worten verließ ich den Aermsten. Den Tag darauf wollte ich ihm eine Erquickung bringen, aber der Tod hatte sich schon seiner erbarmt, jedoch auch das fürchterlichste Raubthier, Mensch genannt, in seiner Raubsucht ihn ausgezogen; entblößt lag der Leichnam vor mir“[418]. In den Gebäuden wurden übrigens noch 3 todte Franzosen gefunden.

Im Dorfe Plauen hatten sich verhältnißmäßig noch immer nur wenige Bewohner wieder eingefunden; die Verhältnisse erschienen eben Vielen noch zu wenig geordnet. Die noch nicht Zurückgekehrten ersparten sich allerdings bei den bis zum Ende des Jahres zeitweilig stattfindenden Truppendurchzügen manche Unruhe, wie dies folgender Fall beweist. In einer Nacht des December donnerte es an die Thüren von Reisewitz. Fenster klirrten, Getöse, Getrappel, verworrene Stimmen ertönten und schreckten Baumann und seine Angehörigen vom Lager auf. Fast 300 Mann russischer Landwehr hatten das Haus umzingelt. Der größte Theil derselben begab sich, nachdem man sich einige Stückchen Licht erzwungen, nach den benachbarten Gebäuden; der letzte Trupp verlangte Einlaß. Baumann öffnete und etwa 40 bärtige Soldaten traten ein. Bald wurde es im Hause lebendig, aber in furchtbarer Weise. Weder Knute noch Versprechungen konnten diese rohe Menschen während ihres 5 tägigen Aufenthaltes von allerhand Verwüstungen abhalten. Ganze Treppen, Thüren, Fenster, kurz alles, was der Krieg etwa noch verschont hatte, wurden herausgerissen und damit die in den Zimmern auf den Dielen brennenden Wachtfeuer gespeist. Nur die höchste Aufmerksamkeit und die Anstrengungen der Baumann'schen Familienglieder, die in Kochtöpfen fast 3 Tage lang aus der Weißritz Wasser zutrugen, verhinderten es, daß der Rest der noch stehenden Gebäude nicht auch noch in Flammen aufging. Mit dem Weggang dieser Russen endete nun auch für Plauen, wenigstens auf das Jahr 1813, die Kriegsnoth[419]. -

Wie sah es nun aber am Jahresschlusse im Dorfe aus? Etwa 10 größere Gebäude lagen gänzlich in Asche; nämlich zufolge der am 9. Decbr. 1813 im Auftrage des Bürgermeisters Heyme vorgenommenen Localbesichtigung

1) bei der verw. Christine Leuteritz das Seitengebäude mit Stall;

[110]

2) bei dem Seifensieder und Häusler Stohn ebenfalls ein Nebengebäude mit Stall;
3) auf Reisewitz ein Wirthschaftsgebäude mit Kuhstall, ein zweites Haus mit eingebauter Stallung, eine Scheune mit Wagenschuppen und das sog. Fleischerhaus mit Pavillon;
4) bei dem Wasserinspektor La Mars das Wohnhaus, ein Stall und das Lusthaus im Garten;
5) vom Bauerngut der Marie Ehlich zwei Wohnhäuser und eine Scheune;
6) von der Walkmühle eine Scheune, ein Stall und ein Schuppen.

Die unter 2, 4, 5 und 6 genannten Gebäude waren am 27. August durch eingeworfene Granaten in Brand gerathen, Nr. 3 durch französische Truppen angezündet worden; bei Nr. 1 konnte kein Entstehungsgrund ermittelt werden[420]. Alle übrigen Gebäude im Dorfe zeigten mehr oder weniger beträchtliche Spuren der Verwüstung. Die Kirche zwar erschien äußerlich wenig versehrt, aber im Innern war fast alles Holzwerk von den Soldaten herausgerissen und verfeuert, oder zum Barackenbau verwendet worden. Außer 15 Kirchenständen hatte auch die allerdings wenig kostbare Orgel der Zerstörungswuth der fremden Krieger erliegen müssen. Erst vom Sonntage vor Weihnachten an wurde das wenn vor der Hand auch nur ganz nothdürftig hergestellte Gotteshaus nach 4monatlicher Pause seiner Bestimmung zurückgegeben[421]. Pfarre und Schule sahen jämmerlich aus, denn die Russen hatten Thüren, Fenster, Fensterladen, Dielen, Oefen, Treppen, kurz alles Holzwerk und vieles andere herausgerissen und die genannten Gebäude auch anderweit demolirt, so daß durch Sachverständige der Schaden an der Schule auf 425 Thlr., an der Pfarrwohnung aber auf 875 Thlr. taxirt wurde[422].

In den übrigen Wohngebäuden des Ortes fehlte alles Haus- und Wirthschaftsgeräth, in den Ställen das Vieh, in den Scheunen jeglicher Erntesegen. Dazu kamen noch die unendlichen Opfer, die Plauen in Folge der militärischen Requisitionen nothwendig hatte bringen müssen. Es waren geliefert worden

1) an französische und mit ihnen verbündete Truppen:
475 Schock Korn á 6 Thlr. 2850 Thlr. - Gr.
49 Weizen á 8 Thlr. 392 -
121 Gerste á 5 650 -
1389 Hafer á 4 5556 -
19 Erbsen á 3 57 -
12 Wicken á 3 36 -
502 Scheffel Kartoffeln á 2 Thlr. 1004 -
Latus: 10545 Thlr. - Gr.

[111]

Transport:[WS 21] 10545 Thlr. - Gr.
87 Klaftern Holz á 2½ Thlr. 364 12
494 Schock Stroh á 6 Thlr. 2964 -
416 Ztr. Heu á 1½ Thlr. 624 -
367 Kannen Butter und Branntwein 244 16
Geräuchertes und anderes Fleisch 102 8
69 Scheffel Mehl á 6 Thlr. 414 -
509 Stück Brote á 6 Gr. 127 6
27 Schafe á 2 Thlr. 54 -
41 Kühe 984 -
3 Mastochsen 189 -
29 Hühner 7 6
18 Gänse 9 -
An Victualien 107 -
An Wein 300 -
Sa.: 17036 Thlr. - Gr.

Requirirt oder vom Vorspann nicht zurückgelassen wurden 23 Pferde und 24 Wagen im Gesamtwerthe von 1897 Thlr. Der Werth der entwendeten Effecten betrug 543 Thlr., also der durch die Franzosen verursachte Gesamtschaden 17036 Thlr. + 1897 Thlr. + 543 Thlr. = 19476 Thlr.[423].

2) an russische Truppen:
159 Schock Korn á 6 Thlr. 954 Thlr. - Gr.
9 Weizen á 8 Thlr. 72 -
57 Gerste á 5 Thlr. 285 -
609 Hafer á 4 Thlr. 2436 -
523 Scheffel Kartoffeln á 2 Thlr. 1046 -
102 Klaftern Holz á 3½ Thlr. 357 -
267 Schock Stroh á 6 Thlr. 1602 -
161 Ztr. Heu á 1½ Thlr. 241 12
418 Kannen Butter und Branntwein 278 16
Ueber 200 Pfund Fleisch 33 8
41 Scheffel Mehl á 6 Thlr. 246 -
581 Stück Brote á 6 Gr. 145 6
11 Kühe 286 -
1 Mastochse 53 -
19 Hühner 5 8
13 Gänse 7 18
An sonstigen Victualien 109 12
Sa.: 8158 Thlr. 8 Gr.

Da die requirirten und nicht zurückgeschickten Wagen und Pferde [112] einen Werth von 1036 Thlr., die bei der Plünderung entwendeten Gegenstände einen solchen von 321 Thlr. 8 Gr. repräsentirten, so betrug der durch die Russen verursachte Gesamtschaden 8158 Thlr. 8 Gr. + 1036 Thlr. + 321 Thlr. 8 Gr. = 9515 Thlr. 16 Gr.[424].

Ueber die Höhe des Verpflegungsaufwandes für die Oesterreicher fehlen leider alle Angaben, da die Einwohner Plauens darüber keine Lieferscheine erhalten hatten[425]; sicherlich aber war dieselbe auch nicht gering. Erwägt man, daß bei diesen furchtbaren Opfern die beträchtlichen Schäden an Haus und Hof, sowie die zum Theil sehr namhaften Verluste an baarem Gelde noch nicht mit eingerechnet sind, so wird man es gern glauben, wenn der Dresdner Bürgermeister in einem aus dem Jahre 1823 datirenden Gutachten über die Gemeinde Plauen wörtlich Folgendes sagt: „Wir können der strengsten Wahrheit gemäß versichern, daß die genannte Commun unter den in hiesiger Umgegend gelegenen Ortschaften, welche die Verheerungen des Jahres 1813 in voller Maße empfunden haben, unbezweifelt einen der ersten Plätze behauptet“[426].

Der durch das Jahr 1813 in unserm Vaterlande Sachsen hervorgerufene allgemeine schwere Nothstand wurde die Veranlassung zur Gründung einer „Hilfs- und Wiederherstellungs-Commission“, die es sich zur Aufgabe machte, durch öffentliche Aufrufe Geldmittel zu beschaffen und davon die durch den Krieg am schwersten heimgesuchten Landeskinder zu unterstützen. Ganz besonderen Anklang fanden diese edlen Bestrebungen in London, wo sich ein „Verein zur Erleichterung des Unglücks in Deutschland“ gebildet hatte. Derselbe, besonders ergriffen von der Noth, in die Dresden und die umliegenden Dörfer durch die Ereignisse des Jahres 1813 gerathen waren, schickte dem Rathe der sächsischen Hauptstadt durch Vermittelung des Handelshauses Freege u. Comp. in Leipzig bis zum 18. Febr. 1814 in einzelnen größeren Posten die Summe von 3500 Pfund Sterling (oder nach dem damaligen Cours 16880 Thlr. 5 Gr.) und sagte in einem Begleitschreiben: „Erlauben Sie uns, voll des innigsten Mitleids über die unglückliche Lage Ihrer Stadt und Gegend, Ihnen folgende Summe zukommen zu lassen, um dadurch das traurige Schicksal Ihrer unglücklichen Mitbürger wenigstens in etwas zu erleichtern“. Noch heute Dank und Ehre diesem Beweise edler Menschenliebe!

Von dem aus London erhaltenen Gelde wie von einer im Juni nachfolgenden Summe von 2630 Thlr. 5 Gr. wurden nicht nur die Bürger, sondern auch die Einwohner von 112 in der Umgebung gelegenen Dörfer unterstützt[427]. Selbstverständlich konnten bei der Größe des Nothstandes und bei der bedeutenden Zahl der Unterstützungsbedürftigen die Beihilfen verhältnißmäßig nur gering ausfallen, und auch nur diejenigen [113] Berücksichtigung finden, die ganz besonders schwere Verluste nachzuweisen vermochten.

Was nun Plauen betrifft, so erhielten auf Grund der größtentheils vom Pastor Bähr abgefaßten und von den hiesigen Gerichtspersonen amtlich beglaubigten Gesuche

1) der Pastor Bähr wegen Verlust aller seiner Habseligkeiten, seines Inventars, des Samengetreides u. s. w. eine Kuh;
2) der Pfarrpachter aus gleichem Grunde 10 Thlr.;
3) Johann Gottfried Kobisch, 3 Hufengutsbesitzer, welcher 6 Pferde, 17 Kühe, sein Getreide, Schiff und Geschirr verloren und zur Wiederherstellung seiner ruinirten Gebäude eine Summe von 852 Thlr. 16 Gr. nöthig hatte, eine Kuh, sowie im Jahre 1815 auf erneute Bitten noch 10 Thlr.;
4) Johann Gotthelf Fehrmann, Hüfner, wegen ähnlicher Verluste 20 Thlr.;
5) Joh. Gottfried Trautmann, ¾ Hüfner, „der seinen erlittenen Schaden an Gebäuden, verlorenem Zuchtvieh, Getreide und Inventar auf 1141 Thlr. 10 Gr. angab“, 15 Thlr.;
6) Christine, verw. Leuteritz, „deren Verlust, durch Plünderung und Zerstörung der Gebäude entstanden, 2126 Thlr. betrug“, 5 Thlr., sowie später noch einmal diese Summe;
7) Johanne Sophie Leuteritz, weil „zum Theil abgebrannt“, 5 Thlr.;
8) Karl August Baumann, Gastwirth auf Reisewitz, „wegen Ausplünderung und Krankheitsfällen“ 15 Thlr., später nochmals ebensoviel.

Infolge erlittener Ausplünderung, Verlust der Mobilien und Beschädigung der Gebäude erhielten

9-19) Christian Starke 5 Thlr., Johann Christoph Ockert 15 Thlr., Joh. Gottfried Fiedler 15 Thlr., Regina Leuteritz 10 Thlr., Joh. Gotthelf Hoyer, Hegereiter, 15 Thlr., Joh. Gottlob Rietscher 10 Thlr., Eva Rosine, verw. Starke - hatte noch 9 Kinder zu versorgen - 5 Thlr., Joh. Christiane, verw. Weber, Joh. Georg Wolf, Johann Christian Hohlfeld, Joh. Gottfried Bormann ebenfalls je 5 Thaler;
20) „wegen Plünderung und Verlust der Aeltern am Fieber“ die hinterlassenen Kinder von Marschner 6 Thlr., 21) die von Kaltschmidt 12 Thlr., 22) Joseph Jacob Hantsch, der durch Plünderung sämtliche Mobilien eingebüßt, 5 Thlr., 23) der Straßenbauschreiber Joh. Gottlieb Gottleber wie 24) der Zimmermann Joh. Gottlob Kürbs, denen die erpachteten Kirschen, die Kleidungsstücke und die Mobilien genommen worden waren, eine nicht bezifferte Unterstützung.

Dagegen erhielten Joh. Christian Rietschel, Einhüfner, der seine [114] Verluste auf 3265 Thlr., und Joh. Gotthelf Heeger, der sie auf 2445 Thlr. 2 Gr. angab, aus unbekannten Gründen keine Beihilfe[428].

Um den Einwohnern Plauens im Frühjahre 1814 die Bestellung ihrer Felder zu ermöglichen, wurden der Gemeinde durch den Hilfsausschuß des Amtes Dresden unterm 18. April aus dem königl. Magazin in Neustadt zwar unentgeldlich, aber nur vorschußweise 50 Scheffel Samenkorn zugewiesen, das zufolge der im Gemeindeamt befindlichen Spezification unter 21 geschädigte Feldbesitzer nach Verhältniß zur Vertheilung gelangte. Am 14. Mai erhielten 17 hiesige Hausbesitzer von dem nämlichen Orte noch 10 Scheffel Gerste und 15 Scheffel Hafer[429].

Während man auf der einen Seite bemüht war, das Unglück unserer Gemeinde zu lindern, wurde sie doch trotz ihrer hartbedrängten Lage von ihren allgemeinen Pflichten nicht entbunden. So sollte sie zufolge einer Verordnung, welche die Central-Steuercommission mit Genehmigung des General-Gouverneurs Fürsten Repnin schon unterm 12. Novbr. 1813 wegen Aufbringung einer Summe von 2 Millionen Thlr. außerordentlicher Staatssteuern erlassen hatte, bis zum 23. April 1814 410 Thlr. 7 Gr. 3 Pf. halb baar, halb in Kassenbillets an die Amtssteuereinnahme in Dresden abliefern. Da sie sich dazu völlig außer Stande sah, und die gestellte Frist auch bald abgelaufen war, wendete sich ihr erster Vertreter, der Materniamts-Verwalter und Bürgermeister Heyne, unterm 13. April an die Deputation des Meißnischen Kreises und hob in seinem Schreiben hervor, daß es für die Gemeinde Plauen unmöglich sein würde, den Betrag von über 400 Thlr. aufzubringen, denn „der Ort ist ganz ruinirt, 3-4 Mal ausgeplündert, ebensovielmal ausfouragirt, ohne Saat, Samen und Brödung (Getreide zum Säen und zum Verbacken), ohne Vieh und Ackergeräthe, ohne Dielen, Thüren, Fenster, Scheunen, Schuppen, ja oft auch ohne Dachung, und zu einem Theile sogar abgebrannt. Die meisten Wirthe sind gestorben[430] und die andern geflüchtet, auch noch nicht alle aus Mangel an Obdach zurückgekehrt“[431]. Trotz dieser Darlegung und trotz verschiedener, auch von der Gemeinde abgegebenen Erlaßgesuche mußten die eingeforderten Summen größtentheils, wenn auch nur nach und nach, bezahlt werden, was indeß für Plauen um so schwieriger war, als sich von verschiedenen Seiten neue Sorgen herandrängten.

Zunächst hatte unsere Commun schon im Jahre 1813 folgende Summen aus dem Materniamte darlehnsweise erhalten: den 25. April 100 Thlr. zu 5 %, den 9. August 100 Thlr. zu 5 %, den 13. Decbr. [115] 200 Thlr. zu 4 % [432]; da aber diese aufgenommenen Gelder sich unzureichend erwiesen, um den außerordentlichen Ansprüchen an die Gemeinde nur einigermaßen zu genügen, namentlich um die dringend nöthige Herstellung der arg verwüsteten Kirche, der Pfarre und der Schule ins Werk zu setzen, mußte unsere Commun eine neue Anleihe machen. Glücklicherweise wurde die Sache insoweit etwas erleichtert, als eine unterm 8. Juni 1814 erlassene Verordnung des Oberconsistoriums verfügte, daß der Stadtrath zu Dresden als Patronatsherr der Kirche und Schule in Plauen die Verpflichtung habe, bei dem Unvermögen der Gemeinde Plauen dieselbe in Wiederherstellung ihrer geistlichen Gebäude möglichst zu unterstützen, und daß er ihr aus dem Maternihospitalvermögen 2000 Thlr. leihen solle, wovon die eine Hälfte als ein von Michaelis desselben Jahres (1814) mit 5 % zu verzinsender Vorschuß, die andere dagegen als ein außerordentliches Geschenk zu betrachten sei[433]. Der Rath zahlte das Geld aus, und die Gemeinde konnte nun die Wiederherstellung ihrer geistlichen Gebäude in Angriff nehmen lassen, welche Arbeit im Juli 1814 begann und 33 Wochen beanspruchte, so daß sie erst im März 1815 beendigt wurde[434].

Wenn nun auch die hiesige Gemeinde gehofft hatte, sie könne diese Geldverhältnisse nach Wiederkehr ruhigerer Zeiten in der gewünschten Weise ordnen, so täuschte sie sich, denn mancherlei neue unerwartete Umstände machten ihr die pünktliche Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen geradezu unmöglich. So litt sie zunächst im Sommer 1814 wieder unter verhältnißmäßig beträchtlicher Einquartierung von Theilen der nach der Einnahme von Paris aus Frankreich zurückkehrenden Russen. Es lagen nämlich in Plauen in Quartier

vom 1.-2. Juni russ. Cirkassier und Train 6 Offiz., 365 Mann, 183 Pferde.
vom 17.-18. Juni russischer Artillerie-Park
Nr. 3
1 91 140
vom 22.-23. Juni russische Kosaken 1 15 16
25.-26. desgl. 3 144 154
28.-30. russische Artillerie 4 183 34
2.-4. Juli russische Kosaken 8 178 198
13.-25. desgl. 3 23 30
26.-27. russische Baschkiren 2 29 29
7.-9. August russisches Kosaken-
Fuhrwesen
1 141 107 [435].

Daß die durch diese Einquartierung veranlaßten Ausgaben nicht gering waren, ist ebenso leicht zu begreifen als die Thatsache, daß sich die hiesige Gemeinde durch solche Vorkommnisse von ihren früheren [116] {Anker|S116}} Verlusten unmöglich erholen konnte. Zwar bewilligte die Kgl. Brandversicherungs-Commission auf Grund der am 14. April 1814 vorgenommenen Schadenabschätzung der Commun Plauen unterm 5. Decbr. desselben Jahres 3470 Thlr. 18 Gr. 8 Pf. als Immobiliar-Brandschäden-Vergütung, allein es erhielten von dem Gelde nur 6 der S. 109, 110 angeführten getroffenen Gemeindeglieder einen verhältnißmäßigen Theil, nämlich der Besitzer von Reisewitz (die Gräflich Schulenburg'schen Erben) 2509 Thlr. 12 Gr. 6 Pf.; die Erben des Wasserinspectors La Mars 300 Thlr.; die verwittwete Leuteritz 280 Thlr.; Künzel's Erben auf der Walkmühle 193 Thlr. 18 Gr.; der Seifensieder Stohn 112 Thlr. 12 Gr. und Marie Ehlich 75 Thlr.[436]. Die allermeisten der im Jahre 1813 in Plauen Geschädigten gingen also völlig leer aus; aber auch die Entschädigten erhielten im Januar 1815 nur ein Drittel der ihnen bewilligten Summe, den großen Rest aber erst später, als die Kassenverhältnisse es gestatteten[437]. -

Auch das Jahr 1815 wollte die Hoffnung der Bewohner unseres Dorfes auf bessere Zeiten noch nicht erfüllen. Da seit dem 9. Novbr. 1814 das General-Gouvernement Sachsens von dem russischen Fürsten Repnin auf den preußischen Staatsminister von der Reck und auf den preußischen Generalmajor von Gaudi übergegangen war[438], so hatte unser Land auch statt der bisherigen russischen nunmehr eine gemischte sächsisch-preußische Besatzung erhalten. Zur Deckung eines sechsmonatlichen Verpflegungsbedarfs für diese Truppen mußten von den sämtlichen Communen Sachsens die nöthigen Geldmittel beschafft werden, und kam auf Plauen eine Quote von 94 Thlr. 8 Gr. 11 Pf., welche zufolge einer am 15. Januar 1815 durch die Meißner Kreisdeputation erlassenen Bekanntmachung spätestens bis zum 20. Februar erlegt werden sollte[439]. Unsere Gemeinde, völlig unvermögend, das Geld pünktlich abzuführen, bat durch Gesuche vom 22. und 24. Mai sowie vom 5. Juni theils um Erlaß, theils um Gestundung der Zahlung, wurde damit aber zurückgewiesen, und die Beschaffung der Steuersumme durch Execution erzwungen. So zahlte die Commun auf die Zeit vom 23. Mai bis 2. Juni 4 Thlr. 18 Gr., vom 3.-13. Juni 5 Thlr. 12 Gr., vom 29. Juni bis 5. Juli 3 Thlr. 16 Gr. Executionsgebühren[440]. Auf die Dauer konnte sich die Gemeinde der Abführung der auferlegten Verpflegungssteuer nicht entziehen, da eine von der Kreisdeputation unterm 15. August an das Materniamt gerichtete Zuschrift dieses aufforderte, „dafür thätig besorgt zu sein, daß die Eintreibung und schleunige Abführung jener Quoten unfehlbar erfolge“[441].

Die seit Ende Februar stattfindenden zahlreichen Durchmärsche [117] preußischer und russischer Truppen brachten auch für Plauen wieder mancherlei Beschwerden, denn es lagen hier in Quartier

vom 27.-28. Febr. preußische Husaren 1 Offiz., 57 Mann, 58 Pferde.
vom 3.-5. April preußische Infanterie 6 65 4
vom 17.-19. April 5. Escad. des schles. Hus.-Regts. 20 75 80
vom 25.-27. April 3. schles. Landw. Cav.-Regiment 1 72 80
vom 20.-22. Mai russische, finnländische Dragoner 2 67 72
vom 25.-37. Mai 1 Abth. des russ. Magazinparks 1 96 8

im Dorfe, die übrigen beim Park[442].

Zu den durch solch' unerwünschten Besuch hervorgerufenen Sorgen kamen noch andere schlimme Ereignisse. Am 10. Mai 1815 brach in der Nacht ½ 2 Uhr bei der Wittwe Starke (jetzt zum Westendgute gehörig) auf unermittelte Weise, wahrscheinlich aber durch Unvorsichtigkeit Feuer aus, das äußerst schnell um sich griff. Der Bauer Fiedler entdeckte es zuerst, machte auch sogleich im Dorfe Lärm; aber ehe helfende Hände herbeieilen konnten, stand das ganze, größtentheils aus Holz gebaute Wohnhaus in Flammen, so daß man daraus auch gar nichts zu retten vermochte. Die Besitzerin Starke erwachte erst, als das Dach bereits brannte; indem sie sich retten wollte, stürzte sie in glühenden Schutt, wodurch sie sich Füße, Hände und Gesicht dermaßen verbrannte, daß sie längere Zeit zu Bett liegen mußte. Das Feuer sprang in furchtbarer Schnelligkeit von seinem ursprünglichen Herde auf das anstoßende Dittrich'sche (jetzt Westendgut), wie auf das gegenüberliegende Heeger'sche (jetzt Wittwe Kirchner gehörige) Besitzthum über, und brannten im Ganzen nieder Wohnhaus mit Stall, Scheune und Holzschuppen der Wittwe Starke, Wohnhaus, ein Seitengebäude und Holzschuppen von Dittrich's Zweihufengut, Wohnhaus mit Stall von Heegers Gut - die schon brennende Scheune wurde wieder gelöscht - sowie schließlich das Wohnhaus des Häuslers Weger. Bei der damaligen leichteren Bauart der Gebäude erscheint ein solches Umsichgreifen des Feuers auch dann erklärlich, wenn man erfährt, daß verhältnißmäßig bald nach Ausbruch des Brandes die Raths- und die Gerberspritze aus Dresden, sowie die Spritzen von Döltzschen, Löbtau, Naußlitz und Roßthal auf dem Platze erschienen. Man mußte sich bemühen, die noch weitere Ausbreitung des verderblichen Elementes zu verhüten, was auch gelang, doch glühte noch am Abend auf der [118] Brandstätte, besonders bei Dittrich, alles so sehr, daß für die Nacht eine besondere Schutzwache aufgestellt werden mußte[443]. Der durch das Feuer verursachte Schaden erwies sich sehr beträchtlich, denn der Werth der vernichteten Gebäude war an Amtsstelle auf 1225 Thlr.[444], und der von verbrannten Mobilien, Inventar und Vorräthen bei Dittrich auf 708 Thlr. 7 Gr., bei Heeger auf 157 Thlr. 4 Gr., bei der Wittwe Starke auf 231 Thlr. 11 Gr. angegeben worden. Bei Weger hatte man alles retten können[445]. In Folge des vom Stadtrath in Dresden im Namen der vom Brandunglück Betroffenen an die Kgl. Brandversicherungs-Commission eingereichten Gesuchs erhielten diese 1816 wegen des Schadens an Gebäuden zusammen 1066 Thlr. 16 Gr.[446], sowie wegen des Verlustes an Mobilien etc. noch 62 Thlr. 12 Gr.[447]. -

Das Jahr 1815 brachte auch verhältnißmäßig viele Todesfälle unter den Kindern, besonders durch Blattern, Scharlach und Masern hervorgerufen; jedoch ist dabei hervorzuheben, daß im Orte die Sterblichkeit gegen das Vorjahr sich wesentlich verringert hatte, und die Zahl der Verstorbenen von 48 (1814) auf 21 herabgegangen war[448]. -

Schließlich sei beim Jahre 1815 noch einer Angelegenheit gedacht, deren Anfang weit zurückliegt, und die wiederholt die Veranlassung zu Differenzen bildete. Durch die Wassergasse ging ein Röhrenlager, das aus 10 Röhren der Dresdner Wassergewerkschaften und aus 5 Hofröhren, zusammen aus 15 Hauptröhren des hochplauischen Wassers bestand. Um diese nicht sehr tief liegende Leitung vor Schaden durch den Druck von schwerem Fuhrwerk, namentlich von beladenen Mühlwagen zu schützen, war die Wassergasse mit kurfürstlicher Genehmigung dem Fuhrverkehr dadurch entzogen worden, daß man an ihrem Anfange wie an ihrem Ende einen Schlagbaum errichtet hatte. Wann dies geschehen, ließ sich nicht ermitteln, doch steht fest, daß die Schlagbäume zu Beginn des 18. Jahrhunderts bereits standen[449]. Für den Wagenverkehr gab es nun folgende Wege nach Dresden. Der erste Weg führte über die Brücke beim Wasserpalais hinter Reisewitz weg und unterhalb der Pulvermühle durch die Weißritz nach dem Freiberger Schlage, war aber bei schlechtem Wetter kaum passirbar. Ueber dies konnte die Furt im Winter, wenn das Eis sich häufte, oder bei Hochwasser nur mit Lebensgefahr durchfahren werden. Noch 1793 im Januar büßte dort der Pachter der Neumühle dadurch ein Pferd ein, daß es durch das Eis brach und in der Weißritz ertrank[450]. Der zweite Weg zog sich oberhalb des Dorfes am Hahneberge zwischen den Feldern hin, war aber im Winter durch Schneewehen[451], und bei [119] anhaltender Nässe ganz unfahrbar, da die Wagen in dem vom Wasser aufgelösten Lehmboden total stecken blieben[452]. Wegen dieser Verhältnisse wurde von den Mühlfuhrwerken in Zeiten der Noth auch der dritte Weg benutzt, der durch die Wassergasse und das Gehöft der Spiegelschleife am Mühlgraben entlang und über die bei der Pulvermühle befindliche Brücke nach dem Freiberger Schlage führte und der Fürstenweg hieß, weil ihn der Landesherr gewöhnlich benutzte, wenn er dem Plauischen Jagdrevier einen Besuch abstatten wollte[453].

Durch irgend welchen Umstand waren die beiden im Dorfe befindlichen Schlagbäume beseitigt und dadurch der Fürstenweg zur Hauptfahrstraße geworden. Die Dresdner Wassergewerkschaften suchten in der Folge die früheren Verhältnisse wieder herzustellen und die Mühlwagen an der Benutzung der Wassergasse zu hindern, da diese „durch das tiefe Geleis, das die Fuhrwerke einschnitten, die Röhren von Erde entblößten oder beschädigten.“ Die Gewerkschaften wünschten, es möchte jedem Müller in Plauen und im Grunde bei 10 Thlr. Strafe verboten sein, einen beladenen Wagen auf dem schon früher verbotenen Wege fahren zu lassen, und sollte im Uebertretungsfalle von diesen 10 Thlrn. der Anzeigende die eine Hälfte, und die zur Unterhaltung der Röhrleitung vorhandene Kasse die andere Hälfte erhalten[454]. Zu der gewünschten Einrichtung scheint es damals ebensowenig gekommen zu sein, als zur Errichtung eines Schlagbaumes, bis endlich auf neue Vorstellungen der Wassergewerkschaften der Landesherr unterm 1. Septbr. 1759 bestimmte, es möge „zur Verwahrung des Röhrlagers der eingegangene Schlagbaum bei der am Dorfe Plauen über die Weißritz gehenden steinernen (Hofmühlen-)Brücke wiederhergestellt werden“[455]. Dieser Verfügung wurde sofort Folge geleistet, doch ging der neuerrichtete Schlagbaum jedenfalls im Kriegsjahre 1760 wieder zu Grunde, weshalb am 12. Decbr. 1764 ober- und unterhalb des Dorfes an der Wassergasse abermals 2 Schlagbäume aufgestellt und mit Schlössern versehen wurden, zu denen 3 Einwohner Plauens den Schlüssel erhielten[456].

Die wiederholt laut werdenden Klagen über die schlechte Beschaffenheit des hinter Reisewitz wegführenden Fahrweges, auf den alle Mühlfuhrwerke nunmehr wieder gewiesen worden waren, veranlaßten den Prinzen Xaver (in Vormundschaft für den damals minderjährigen Kurfürsten Friedrich August d. Gerechten) den Umbau jenes Weges in eine richtige, 12 Ellen breite Straße in Erwägung zu ziehen, weil einerseits l766 der Straßentract von der Scharfrichterei (jetzt zur Dresdner Glasfabrik von Siemens gehörig) bis zur Löbtauer Brücke ausgeführt werden sollte, und anderntheils die Kosten für den projectirten Umbau [120] sich als nicht zu hoch herausstellten. Unterm 7. Juni des genannten Jahres genehmigte zwar der Landesadministrator die Herstellung der Straße, die bei einer Gesamtlänge von 301 Ruthen oder 2408 Ellen einen Kostenaufwand von etwa 1250 Thlr. beanspruchte; doch unterblieb schließlich die Ausführung, weil ein gleichzeitig nothwendiger Weißritzuferbau alle Geldmittel absorvirte[457].

Die 1764 errichteten Schlagbäume verschwanden mit der Zeit ebenfalls wie ihre Vorgänger, vermuthlich im bayrischen Erbfolgekriege 1778, so daß bei einer 1789 vorgenommenen Localbesichtigung sich nur noch Spuren von ihnen vorfanden[458]. Mit kurfürstlicher Bewilligung erstanden noch im selben Jahre zwei neue Schlagbäume, weil aber der beim Fleischer Ockert an der Hofmühlenbrücke befindliche Schlagbaum als für das Fuhrwerk unzweckmäßig angebracht sich erwies, auch der andere vor Lindners (jetzt Barbier Rank's) Hause den Weg völlig ausreichend versperrte, wurde der erstere 1789 wieder beseitigt[459]. Jedenfalls noch vor Ausgang des Jahrhunderts trat abermals eine Aenderung hierin ein, indem man auf Verordnung der Wasserbau-Commission den mehr am unteren Ende der Wassergasse stehenden Wegsperrer wieder vor Ockerts Haus bei der Brücke, einen zweiten dagegen am Zell'schen Wege und zwar da aufstellte, wo der von Plauen nach Dresden führende Fußweg ausmündete, der auch befahren werden konnte, und der so ziemlich die Richtung der heutigen Falken- und Zwickauer Straße hatte. Beide Schlagbäume, die im Sommer stets offen standen, und nur im Winter deshalb verschlossen waren, damit dort der Schnee liegen bleiben und die darunter lagernden Röhren vor dem Einfrieren schützen sollte, gingen seit Anfang des Jahres 1806 wieder ein[460]. Weil aber das Löbtauer Chausseehaus nicht selten umritten oder umfahren wurde, beantragte der dortige Einnehmer die Aufrichtung eines neuen Schlagbaumes in Plauen, welcher Antrag durch fürstliches Rescript vom 12. December 1811 zur Ausführung gelangte. Der neue Gast wechselte mehrmals seinen Platz, fand aber 1815 an Bergers (jetzt Klempner Rossi's) Hause eine bleibende Stätte, weil dort die Wassergasse am schmalsten war. Den für die Fußgänger übrig bleibenden Raum sperrte hier noch eine Drehe, so daß eine Person mit einem Korbe nicht passiren konnte, auch selbst unbepackte Passanten in ihren Verrichtungen aufgehalten wurden. Weil die getroffene Einrichtung zu vielen Unzuträglichkeiten Veranlassung gab, wie sich der Bürgermeister Pohland aus Dresden persönlich überzeugt hatte, so richtete dieser eine Eingabe an den Landesherrn, in welcher er hervorhob, daß die von der Gemeinde Plauen vorgebrachten Beschwerden über die Errichtung des Schlagbaumes im Dorfe allerdings erheblich und der Berücksichtigung werth seien, indem dadurch nicht nur die Ortseinwohner, [121] namentlich 10 Grundstücksbesitzer, deren Felder nach Dresden zu, also hinter dem Schlagbaume lägen, in dem Betrieb ihrer Feld- und Viehwirthschaft und ihrer übrigen Geschäfte behindert würden, sondern auch der fremde Handelsverkehr darunter leide - die Leute aus Rabenau, welche ihre Stühle und Sophagestelle nach der Residenz schafften, mußten bei der Drehe stets abpacken, weil sie dieselbe so nicht passiren konnten - da die gesperrte Gasse gerade die frequenteste und der gewöhnliche Weg der aus den entfernteren Dörfer zu Markte ziehenden Handelsleute wäre und selbst bei Feuergefahr Nachtheil dadurch entstehen könne. Es dürfte aber auch durch den Schlagbaum an seiner jetzigen Stelle der bei seiner Errichtung beabsichtigte Zweck nicht erreicht, d. h. das landesherrliche Interesse keineswegs befördert werden, weil Plauen weit über das Löbtauer Chausseehaus hinaus läge, folglich die Reisendem viel zu spät von dem verbotenen Wege unterrichtet würden, als daß sie noch von da aus nach dem Chausseehaus kommen könnten, und daher auf andere Art die Straße zu erreichen suchten, ohne die Zollstätte zu berühren. Eine Verlegung des Schlagbaumes wäre daher um so nöthiger, als es vorgekommen, daß Wagen, die aus Unkenntniß bis in die Wassergasse gefahren seien, hier nicht umlenken konnten. 1815 wäre eine Kutsche, die dies thun wollte, samt den Pferden in die Weißritz gestürzt[461].

Dem auch von der Gemeinde abgeschickten Gesuche um Beseitigung des Schlagbaumes in der Wassergasse kam noch ein Ereigniß zu statten, das allerdings dem Nächstbetheiligten üble Folge brachte. Einigen Bewohnern Plauens waren der Schlagbaum und sein Hüter, damals der Häusler Berger, schon längere Zeit Gegenstände des Aergers, und deshalb wurde letzterer nicht nur wiederholt gröblich bedroht und in der Nacht durch Anpochen an die Fensterladen insultirt, sondern man machte auch Versuche, den Schlagbaum wegzubrechen. Am frühen Morgen des 13. Decbr. 1815 stand der Bäcker Weber mit Frau und Fuhrwerk vor dem Hause Bergers und verlangte, dieser solle persönlich ihm den Schlagbaum öffnen. Als derselbe nur den Schlüssel herreichte und bemerkte, Weber möge selbst aufschließen, schickte letzterer seine Frau nach Hause, ließ eine Säge holen und sägte den sperrenden Balken mitten durch, worauf er ruhig weiter fuhr. Noch an demselben Tage brachte der Chausseegelder-Einnehmer in Löbtau den Vorfall zur Anzeige und bat nicht nur um baldige Wiederaufrichtung eines Schlagbaumes, sondern auch um nachdrückliche Bestrafung des Thäters zum abschreckenden Beispiele für andere. Bereits am 16. Decbr. wurde ein noch schwererer Schlagbaum an der alten Stelle angebracht, und nun begann auch das gerichtliche Verfahren gegen Weber und seine Frau. Nach Abhörung und Vereidung verschiedener Zeugen gingen die Acten Ende April 1816 an den Schöppenstuhl zu Leipzig ab, der [122] sich in seinem gefällten Urtel dahin aussprach, daß die beiden Schuldigen „die zur Wiederherstellung des von ihnen nach ihren Zugeständnissen durchgesägten Schlagbaumes verursachten Unkosten, nach Befinden mit richterlicher Ermäßigung, sowie die Hälfte der erwachsenen Gerichtskosten zu zahlen verpflichtet sein, wegen des eingeräumten Ungebührnisses halber mit 3 Wochen Gefängniß oder Handarbeit oder um 3 Neuschock (á 5 Thlr.) billig bestraft werden sollten“. Weber bezahlte den 2. Decbr. 1816, und zwar 3 Thlr. für den auf seine Kosten wiederhergestellten Schlagbaum, 7 Thlr. 15 Gr. 4 Pf. Gerichtskosten und, da ihm auf ein Gesuch die Hälfte der Geldstrafe erlassen worden war, noch 7½ Thlr.[462].

Gewiß auch ohne Weber's Gewaltstreich würde die für die ganze Gemeinde unangenehme Angelegenheit den befriedigenden Abschluß gefunden haben, den sie in der That auch dadurch fand, daß der König auf Grund der an ihn gerichteten Gesuche unterm 31. Mai 1816 bestimmte, „den zur Verhinderung des Umfahrens der Löbtaner Chausseegelder-Einnahme in der Wassergasse des Dorfes Plauen angelegten Schlagbaum von da wegzunehmen und an der Walkmühle unweit der Sorge aufstellen zu lassen, dem Walkmüller aber gegen eine jährliche Gratification von 4 Thlr. die Aufsicht zu übertragen“[463]. Gleichzeitig mußte der Dresdner Stadtrath einen Schlagbaum auf dem Röhrenlager am Zellschen Wege, wo schon früher einer gestanden, auf seine Kosten errichten lassen[464]. Beide Schlagbäume sind seit der in den vierziger Jahren erfolgten Straßenregulirung, weil dann völlig zwecklos, für immer verschwunden. - Noch sei erwähnt, daß 1816 in der Mittagsstunde eines Märztages ein aus Dresden gebürtiger Hirt bei der von Funke in den vierziger Jahren auf eigene Kosten steinern erbauten Brücke, die in den Reisewitz'schen Garten führt, in der Weißritz ertrank, als er ein in den genannten Fluß gesprungenes Schaf retten wollte[465]. - Auf gleiche Weise endete 1817 am 5. Febr. in der Nacht die 67jährige Auszüglerin Ritter im Mühlgraben[466]. -

Erfreulicher ist die Mittheilung von der am 31. Octbr. des letzterwähnten Jahres beginnenden dreitägigen Jubelfeier zur Erinnerung an die vor 300 Jahren durch Luther angefangene Reformation. Am ersten Festtage früh 9 Uhr setzte sich von der Schule aus unter dem Gesange des Liedes Nr. 304 unseres Gesangbuchs ein Festzug in Bewegung, an dem sich Pastor, Lehrer, Kirchväter, Gerichtspersonen und alle Schulkinder aus Plauen betheiligten, und der sich nach der mit Blumen geschmückten und von der Gemeinde reich gefüllten Kirche begab, wo ein Festgottesdienst stattfand. Auch am Nachmittag vereinigte eine kirchliche Feier die Gemeinde im Gotteshause. Am 2. Festtage hielt der Pfarrer Bähr nach der Predigt an die in der Kirche [123] vollzählig versammelten Schulkinder eine Rede, worauf er zweien derselben je eine Bibel schenkte. Am 3. Festtage gab es nochmals Festgottesdienst. Zur Erinnerung an das Jubelfest wurden nachträglich, und zwar am Kirchweihsonntage, vor der Nordseite der Kirche 3 junge Eichen mit dem Wunsche gepflanzt, „daß Glaube und Tugend in der Gemeinde so wachsen möchten, wie man es von den Bäumen erhoffe“[467]. Von den damals eingesetzten 3 Eichen stehen jetzt noch 2, die sich kräftig entfaltet haben. Sind auch von der Gemeinde die damals ausgesprochenen Wünsche so erfüllt worden, wie von den Bäumen?

Im Jahre 1818 gab es 2 ziemlich bedeutende Brände im Orte. Am 12. Juni in der Nacht gegen 2 Uhr bemerkte der Nachtwächter, daß aus der zum Gute der Frau Stirlin gehörigen Scheune (neben dem Westendgute gelegen) die Flammen herausschlugen. Kaum waren die Leute im Wohnhause geweckt, als auch dieses zu brennen anfing. Die Ortsspritze eilte schnell herbei, aber auch die Spritzen aus Dresden, Coschütz, Naußlitz und einigen anderen Orten der Umgegend ließen nicht lange auf sich warten, und den vereinten Anstrengungen der Löschmannschaften gelang es, das Feuer zu dämpfen, nachdem es die Scheune bis auf das untere Mauerwerk gänzlich zerstört, das Wohnhaus aber nur im Innern bedeutend beschädigt hatte. Von den der Gemeinde Plauen gehörigen Feuereimern waren 12 Stück bedeutend ruinirt worden; Naußlitz büßte einen Eimer gänzlich ein und erfuhr an 2 anderen beträchtliche Schädigungen, während Coschütz an Spritze und Schlauch solche Defecte erlitt, daß die Reparaturkosten 28 Thlr. 4 Gr. betrugen. In Folge der von der Amtshauptmannschaft des Meißner Kreises angestellten Erörterungen ergab sich, daß sich die Verluste der Gemeinden Plauen und Naußlitz bestätigten, dagegen der von Coschütz angezeigte Schaden nicht bei dem Feuer in Plauen, sondern bei dem am 30. April desselben Jahres (1818) in Löbtau stattgefundenen Brand entstanden, damals aber nicht zur Anzeige gelangt war, in Folge dessen auch nicht zur Vergütung geeignet befunden wurde. Durch Verfügung der Brandversicherungs-Commission erhielten am 21. Decbr. die Gutsbesitzerin Stirlin wegen des Wohngebäudes 150 und wegen der Scheune 187 Thlr. 12 Gr., die Gemeinde Plauen 4 Thlr. 18 Gr., die Commun Naußlitz 3 Thlr. Entschädigung[468].

Schlimmer noch erwies sich das Feuer vom 28. August 1818, das unzweifelhaft durch Brandstiftung veranlaßt, am Nachmittag gegen 2 Uhr zum Ausbruch kam und trotz der Hilfe, die durch die schnell herbeigeeilten Spritzen von Löbtau, Naußlitz, Döltzschen, Coschütz und Dresden gewährt wurde, in Folge des herrschenden Windes die Wohngebäude von Hohlfeld und Wolf (jetzt Sommer und Wittwe Wehner auf der Wassergasse), gänzlich in Asche legte. Schon am Morgen beim Aufstehen hatten die Hohlfeld'schen Eheleute, in deren Hause das Feuer [124] ausbrach, einen brandigen Geruch wahrgenommen und bei genauerer Durchsuchung des Grundstücks hinten am Schuppen einen ausgebrannten Strohwisch nebst einigen verkohlten Latten gefunden; da jedoch weiter keine Spur eines Feuers zu entdecken gewesen, war man an die Tagesarbeit gegangen. Es kostete gewaltige Anstrengungen, das entfesselte Element nicht weiter um sich greifen zu lassen. Ein Glück, daß die in der Nähe befindliche Weißritz reichlich Wasser bot; dadurch wurde es möglich, nach einstündiger schwerer Arbeit die Hauptgefahr zu beseitigen. Leider verunglückten bei dem Einreißen des hinteren Giebels vom Hohlfeld'schen Wohnhause 3 commandirte Artilleristen und ein verabschiedeter Soldat von der Rosenstraße in Dresden durch den unerwarteten Einsturz des Giebels und des Daches[469]. -

Kurze Zeit nach dem letzten Brande erschien ein vom 31. August 1818 datirendes Rescript der Landesregierung, durch welches dieselbe behufs Erlangung einer vollständigen und genauen Uebersicht des in Folge der Kriegsjahre entstandenen Schuldenwesens anordnete, die städtischen und ländlichen Gemeinden sollten tabellarische Verzeichnisse der entstandenen Communschulden anfertigen und einreichen[470]. Für Plauen ergab sich hierbei Folgendes:

1) Die Commun besaß kein sicheres jährliches Einkommen.
2) Sie hatte eine Forderung von 38877 Thlr. 3 Gr. 9 Pf. für bestrittene Lieferungen, Spannfuhren, Einquartierungen u. s. w., und hoffte deshalb bei einer etwa künftig stattfindenden allgemeinen Ausgleichung auf eine Entschädigung.
3) Die Communschulden betrugen
a) an zinsbaren Capitalien:
1300 Thlr., welche die Gemeinde 1814 zur Wiederherstellung der geistlichen Gebäude (s. S. 114, 115, 125) und zur Bestreitung des Einquartierungsaufwandes vom Materniamte erborgt hatte;
b) an anderen liquiden Forderungen:
222 Thlr. 12 Gr. zur Zeit rückständige Capitalzinsen von vorbebemerkten 1300 Thlr.;
773 Thlr. 16 Gr. 11½ Pf. rückständige extraordinäre Steuerbeiträge und
758 Thlr. 2 Gr. - Pf. desgl. ordinäre Steuern auf die Jahre 1813-1815.

Die Zinsen für die 1300 Thlr. wurden, soweit es die Umstände gestatteten, durch Auflagen aufgebracht. In gleicher Weise sollte auch die Rückzahlung der Capitalien zu seiner Zeit bewerkstelligt werden[471].

Bei einer solchen Lage der Verhältnisse sah sich die Gemeinde außer Stande, die auf das Steuerausschreiben vom 1.Mai 1813 noch rückständigen Beiträge trotz wiederholter Mahnungen abzuführen, vielmehr bat sie um Erlaß der Zahlung. Darauf hin fand sich die [125] Meißnische Kreissteuereinnahme veranlaßt, bei dem Materniamte u. A. anzufragen, 1) welche Gemeindeglieder die hilfsbedürftigsten seien; 2) wieviel jedes derselben restire und 3) wieviel einem jeden zu erlassen sein dürfte. In Folge dieser Anfrage ließ der Materniamtsverwalter eine Classification der Erlaßpercipienten anfertigen, nach welcher für die ganz besonders hilfsbedürftigen, die die 1. Klasse bildeten, der gänzliche Erlaß, für die übrigen aber, welche die 2. und 3. Klasse ausmachten, unter Berücksichtigung der erlittenen Calamitäten und ihrer sonstigen Umstände ein Erlaß von zwei Dritteln und der Hälfte in Vorschlag gebracht wurde.

Eine königliche Verordnung vom 18. Mai 1820 bewilligte

1) den in der ersten Klasse verzeichneten 9 Calamitosen gänzlichen Erlaß und zwar 17 Thlr. 22 Gr. 2 Pf. in Schocken und 20 Thlr. 3 Gr. in Quatembern;
2) den in der 2. Klasse aufgeführten 9 Gemeindegliedern 22 Thlr. 3 Gr. 8¾ Pf. in Schocken und 24 Thlr. 5 Gr. in Quatembern und
3) den in der 3. Klasse benannten 24 Ortsangesessenen 35 Thlr. 4 Gr. 5 Pf. in Schocken und 42 Thlr. 11 Gr. 7½ Pf. in Quatembern zu erlassen.

Unterm 3. Juli 1820 wurde dem hiesigen Richter das allerhöchste Rescript mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß die Gemeinde die noch rückständigen Beiträge von 48 Thlr. binnen 14 Tagen bei Vermeidung executivischer Zwangsmittel abzuführen habe. Dieselbe behauptete nun zwar in einer vom 5. Juli datirenden Eingabe an den Landesherrn, daß die beregte Summe von dem verstorbenen Localsteuereinnehmer (Strauß) bereits erhoben, und an den ebenfalls verstorbenen Amtssteuereinnehmer (Rocksch) abgeliefert worden sei; der König bestimmte aber unterm 30. August 1820, der Bürgermeister möge die Gemeinde, da sie ihr Anführen durchaus unbescheinigt gelassen habe, mit ihrem Suchen abweisen und die rückständigen 48 Thlr. sofort eintreiben. Unterm 3. Octbr. kam unsere Commun ihrer Zahlungspflicht nach[472].

Es war ihrerseits keineswegs Böswilligkeit, daß sie die Abführung ihrer rückständigen Steuern möglichst zu umgehen suchte, denn bei der drückenden Schuldenlast mußte sie immer darauf bedacht sein, den eingegangenen Verpflichtungen gemäß wenigstens einen Theil der vom Materniamte geliehenen Gelder zurückzuzahlen. Von den 1813 erborgten 400 Thlr. (s. S. 114, 115) hatte sie das Capital von 100 Thlr. nebst den einjährigen Zinsen durch eine Anlage auf die Angesessenen aufgebracht und Ostern 1817 abgeführt; die übrigen Schulden von 300 Thlr. sollten bis Michaelis 1822 getilgt werden[473]. Leider vermochte sie dies ebensowenig als die Zinsen zu zahlen, so daß bis Michaelis 1820 eine Zinsenschuld von 300 Thlr. angewachsen war, an [126] deren schleunige Abführung der Rath unterm 26. Febr. 1821 ernstlich mahnte. In einem Schreiben an den Dresdner Bürgermeister vom 19. März erklärte die Gemeinde, daß ihr die Tilgung der durch den Krieg verursachten Schuld zwar sehr am Herzen liege, aber leider in Folge verschiedener genauer angegebenen ungünstigen Verhältnisse die Mittel fehlten, den so bedeutenden Geldbetrag aufzubringen, und bat deshalb, ihr die von den 1000 Thlr. Capital bis Michaelis 1820 restirenden Zinsen von 300 Thlr. in Berücksichtigung der Entstehung dieser Schuld zu erlassen, sowie die Verzinsung des gedachten Capitals von dem erwähnten Zeitpunkte an bis zur Rückzahlung mit 4 % zu gestatten[474]. Nach längeren Verhandlungen entschied der Dresdner Rath unterm 10. Januar 1822, daß der Gemeinde die Zahlung der rückständigen Zinsen nicht erlassen werden könne, doch solle der Zinsfuß bis auf weitere Verordnung von 5 auf 4 % herabgesetzt und, da eine Aufkündigung nicht bestimmt sei, die successive Tilgung jenes Vorschusses von und mit Ostern 1821 an nachgelassen werden[475]. In der Folge zahlte nun die Commun Plauen vom 16. April des letztgenannten Jahres bis zum 18. Juli 1831 insgesamt 512 Thlr. 11 Gr. 10 Pf. in einzelnen Raten, so daß auf die bis Ostern 1832 fällige Zinsensumme noch ein Rest von 252 Thlr. 12 Gr. 2 Pf. verblieb[476].

Hatte sich auch die Zinsenschuld verringert, so war doch die Capitalschuld wieder gewachsen, da die Gemeinde 1823 zur Wiederherstellung der dringend reparaturbedürftigen Pfarrwirthschaftsgebäude wegen gänzlicher Mittellosigkeit beim Materniamte einen Vorschuß von 500 Thlr. hatte aufnehmen müssen. Infolge des Rathsbeschlusses, durch welchen am 19. April die unverzinsliche Darleihung der erbetenen Summe bewilligt worden war, mußte sich die hiesige Commun verpflichten, den Vorschuß bis Ostern 1827 entweder unzertrennt oder in einzelnen Posten, aber nicht unter 50 Thlr., zurückzuzahlen[477]. Leider vermochte sie in der Folge trotz des besten Willens nicht, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, vielmehr vermehrten sich durch Reparaturausgaben für die Kirche und das Pfarrgebäude im Jahre 1837 und durch Nichtbezahlung fälliger Zinsen die Schulden bis auf 2757 Thlr. 22 Gr. 6 Pf.[478]. Seit Jahrzehnten schon litt die hiesige Gemeinde unter dem Drucke ungünstiger Vermögensverhältnisse, und es schien kaum möglich, ohne die schwerste fortdauernde Belastung der einzelnen Glieder hierin eine Besserung herbeizuführen. Schließlich gelang es doch, die schon so lange schwebende Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. Während die Commun die 797 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. betragenden Reparaturkosten und die 460 Thlr. rückständigen Zinsen in Ratenzahlungen[479] nach und nach abführte, übernahm Pastor Wischke in anerkennenswerther Selbstlosigkeit [127] die Bezahlung der 1500 Thlr. betragenden Capitalschuld an das Materniamt. Mit Genehmigung des K. Cultusministeriums wurde nämlich das Pfarrlehen von Neujahr 1838 bis Ende Decbr. 1843 für die Jahressumme von 455 Thlr. verpachtet und davon jährlich der Posten von 250 Thlr. zur Schuldentilgung verwendet. Pastor Wischke, der Ende Novbr. 1838 sein Seelsorgeramt in Plauen antrat, ließ sich auf die erwähnten 6 Jahre den jährlichen Abzug von 250 Thlr. gefallen und begnügte sich mit der kleinen Hälfte des Pachtgeldes[480]. Noch heute ist ihm diese opferbereite Liebe in der Gemeinde unvergessen. -

Uns wieder zurückwendend, gedenken wir bei dem Jahre 1823 zunächst der Verhandlungen, die sich auf die Zurückerstattung der 1814 unserer Commun geleisteten und S. 114 erwähnten Naturalienvorschüsse bezogen. Die durch Patent vom 28. Decbr. 1813 für das Königreich Sachsen errichtete Hilfs- und Wiederherstellungs-Commission wurde 1822 wieder aufgelöst, dabei jedoch der K. Kreishauptmannschaft des Meißner Kreises durch Rescript der Landesregierung vom 14. Septbr. desselben Jahres der Auftrag ertheilt, die von jener Commission den Dresdner Amtsunterthanen l814 gewährten Vorschüsse, die bis jetzt noch nicht wieder zurückerstattet worden waren, baldigst einzutreiben. Es sollte den Restanten freigestellt sein, die Vorschüsse entweder in natura an das Rentamt in Dresden, oder durch baare Zahlung nach dem festgesetzten Durchschnittspreise von 2½ Thlr. für den Scheffel Korn, 2 Thlr. für den Scheffel Gerste und 1½ Thlr. für den Scheffel Hafer an das Materniamt abzuführen. Wie schon früher bemerkt, waren 1814 in Plauen an 21 angesessene Einwohner 50 Scheffel Korn, 10 Scheffel Gerste und 15 Scheffel Hafer vorschußweise abgegeben worden, was zu den erwähnten Durchschnittspreisen berechnet, eine Geldsumme von 167½ Thlr. ausmachte. Eine Zuschrift des Dresdner Rathes vom 15. Januar 1823 forderte die hiesige Gemeinde auf, die Zurückerstattung der vor 9 Jahren erhaltenen Vorschüsse baldigst zu bewirken.

Wir wissen bereits, daß sich die Commun bei der mißlichen Lage ihrer Verhältnisse völlig außer Stande sah, dieser ihrer Verpflichtung nachzukommen, weshalb sie um Erlaß ihrer Verbindlichkeiten und den Materniamts-Verwalter um Unterstützung dieser Petition bat. Auf Grund der stadträthlichen Auslassungen, die hervorhoben, „daß die Commun Plauen aus wahrer Nothdurft zu ihrem Gesuche veranlaßt worden sei, da außerordentliche Unglücksfälle, (Krieg, Feuersbrünste und 1817 und 1822 Mißwachs) ihren Wohlstand fast gänzlich untergraben hätten“, bestimmte die Kreishauptmannschaft unterm 16. Mai, „daß man bei den Gemeindegliedern, die von Brandschäden heimgesucht worden oder in Concurs gerathen wären, von der Zurückerstattung absehen wolle, bei den übrigen aber der erbetene Erlaß nur zu zwei Drittheilen [128] unter der Bedingung gewährt werden könne, daß das letzte Drittheil bis zu Michaelis desselben Jahres in Abführung komme“. Ein erneutes Gesuch der Gemeinde um gänzlichen Erlaß der zu leistenden Lieferungen, unterm 23. Octbr. vom Rathe warm befürwortet, erreichte es, daß für 16 hiesige Einwohner die Leistungspflicht aufgehoben, den übrigen 5 Angesessenen aber zur Erleichterung der Abführung ihrer 17 Thlr. 9 Gr. 7 Pf. betragenden Abfindungssumme bis Weihnachten Gestundung gewährt wurde. Gleichwohl verzögerte sich der Abschluß der Angelegenheit noch bis zum 31. August 1824, an welchem Tage die letzten 5 Einwohner (Kobisch, Rietschel, Sophie und Gottfried Fiedler, Trautmann) ihre Zahlungspflicht erfüllten[481]. -

Im Jahre 1823 kam auch von Seite der Gemeinde Naußlitz die Frage in Anregung, ob sie in den Schulverband Plauens eintreten könne. Nach Besprechung mit der hiesigen Commun erklärte der Richter unseres Dorfes, „Plauen gestatte die Einschulung sehr gern, wenn die Naußlitzer Gemeinde einen verhältnißmäßigen Beitrag zur Unterhaltung des Schulgebäudes geben wolle“. Diese mochte sich aber dazu nicht verstehen, sondern offerirte nur einen Jahresbeitrag von - 3 Thlr. Die hiesige Commun lehnte das Anerbieten als zu gering ab, und die Einschulung unterblieb trotz der Vermittelung des damaligen hiesigen Pfarrers[482].

Nach einigen Jahren ungestörter Ruhe wurde Plauen am 16. Juni 1827 früh gegen 2 Uhr wieder einmal durch Feuerlärm erschreckt, denn in der bei der Walkmühle gelegenen mit Stroh gedeckten Scheune des Halbhüfners Gottlob Ehlich war auf unermittelte Weise ein Brand entstanden, welcher das genannte Gebäude völlig einäscherte. Den zur Hilfeleistung aus Döltzschen und Dresden herbeigeeilten Löschmannschaften gelang es, das nur 3 m. von der Scheune entfernte Wohnhaus zu retten[483]. -

Weit bemerkenswerther als die eben erwähnte Thatsache ist ein Ereigniß, das in der Hauptsache dem Jahre 1828 angehört und nicht nur für die hiesige Commun, sondern auch für die übrigen Gemeinden des Dresdner Amtes wichtige Folgen nach sich zog: die Ablösung der Baudienste. Die Veranlassung dazu gaben mehrfache Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fiskus und den frohnpflichtigen Amtsunterthanen. Um solche Differenzen für die Zukunft möglichst zu verhüten, war vom König Anton unterm 19. Novbr. 1827 angeordnet worden, mit den dienstpflichtigen Gemeinden des Amtes Dresden darüber zu verhandeln, ob sie geneigt wären, für die zeither in natura geleisteten sog. Baudienste nebst anderen noch reservirt gewesenen ähnlichen Leistungen ein gewisses Dienst-Aequivalentgeld zu entrichten. Alle Betheiligten hatten sich dazu bereit erklärt, aber zum Theil Summen geboten, „die der [129] Erwartung und dem Werthe des Naturaldienstes nicht entsprachen“. Gleichwohl wollte der König den Dresdner Amtsunterthanen die wohlthätigen Folgen der vorgeschlagenen Einrichtung zu Theil werden lassen, „um allen den bei der Naturalleistung der Frohndienste zeither wahrgenommenen Mißbräuchen und der so oft daraus entstehenden Streitigkeiten für die Zukunft vorzubeugen“. Freilich kamen die durch den Hufenreceß von 1618 (s. S. 29) schon fixirten Dienstgelder, die auch ferner in der festgesetzten Weise erhoben wurden, nicht in Frage, vielmehr handelte es sich hauptsächlich nur um die Schutt-, Bau- und Haidefuhren, während alle Jagd- und Vorwerksdienste, ferner die gegen Vergütung zu leistenden sog. Patentfuhren, ferner die Wildpret-, Fisch-, Arrestanten- und Milizfuhren, die Postspannungen und Weinbergsdienste auch noch ferner zu Recht bestehen sollten. Da sich sämtliche dienstpflichtige Einwohner Plauens bei dem am 21. Novbr. 1828 hier stattfindenden Termine mit der beabsichtigten Einrichtung einverstanden erklärten, so wurde ein Receß gerichtlich abgeschlossen, nach welchem sie 66 Thlr. 6 Gr. für die Spanndienste nach 13 3/8 Hufen á 4 Thlr. 22 Gr. 11 1/8 Pf., und 65 Thlr. 2 Gr. für die Handdienste nach 36 Baustätten á 1 Thlr. 19 Gr. 5 Pf., also insgesamt 131 Thlr. 8 Gr. jährlich zu entrichten hatten, wogegen sie mit der Naturalleistung der erwähnten Baudienste gänzlich und auf immer verschont sein sollten. Dieser „Dienst-Verwandlungsreceß“, nach welchem das im Gemeindeamte befindliche Heberegister gearbeitet wurde, erhielt am 6. Juni 1829 die königliche Sanction und trat mit Anfang des genannten Jahres in Kraft[484].

Etwa 11 Wochen nach der durch den Landesherrn erfolgten Bestätigung des erwähnten Vertrags erlebte Plauen einen seiner furchtbarsten Brände. Es war am 26. August des Abends gegen 8 Uhr, und im Gute des Gerichtsschöppen Johann Gottfried Kobisch saß man bei der Mahlzeit, als eine Magd desselben plötzlich bemerkte, daß aus dem Fenster der Futterkammer die Flammen herausschlugen, die sich mit großer Schnelligkeit über das Strohdach verbreiteten und bald auch die danebenstehenden Gebäude ergriffen. Die nach und nach aus mehr als 20 benachbarten Orten herbeigeeilten Spritzen konnten nicht verhindern, daß bei Kobisch das Seitengebäude mit den Ställen und den darin befindlichen 8 Schweinen nebst 1 Ziegenbock, die beiden Scheunen mit der ganzen Sommerernte (162 Scheffel Korn, 120 Scheffel Weizen, 54 Scheffel Gerste, 138 Scheffel Hafer, 10 Scheffel Erbsen, je 24 Scheffel Wicken und Rübsen, ½ Scheffel Samenklee, 80 Ztr. Heu und 20 Schock Stroh), der Holz- und Wagenschuppen mit 2 Erntewagen, 3 Lastschlitten, 3 Ackerpflügen und anderem Geräth, sowie 1 Schock Spindebreter, 1 Schock Schlagbreter, 7 Klaftern 6/4 elliges weiches Scheitholz ganz verbrannten, vom Wohngebäude durch das [130] Feuer der vordere Giebel zerstört und das Ziegeldach beschädigt wurde, während von der furchtbaren Hitze die meisten Fensterscheiben zersprangen. Außerdem hatte auch das schrägüber gelegene Fiedler'sche Gut durch Flugfeuer am Dache und durch darauf gespritztes Wasser an dem darunter befindlichen Lehmfußboden, wie nicht weniger das Kaden'sche (jetzt Glafey'sche) Wohngebäude an seinen Fenstern durch die Hitze Schaden gelitten[485].

Weil die herbeigeeilten Spritzen zu anhaltend gebraucht wurden, da sie sämtlich die ganze Nacht in Thätigkeit bleiben mußten, so wird es erklärlich, daß sie schließlich alle mehr oder weniger beschädigt, und Löschgeräthschaften zum Theil verloren gegangen waren. Es bezifferte sich der Schaden bei der Spritze

des Rathes zu Dresden auf 26 Thlr. 4 Gr.
der Gemeinde Plauen auf 16 16
des Kammergutes Gorbitz auf 5 14
der Gemeinde Niedergorbitz auf 4 -
Obergorbitz auf 10 -
Großburgk auf 24 -
Zschertnitz auf 25 8
Räcknitz auf 4 20
Omsewitz auf 2 2
Löbtau auf 12 -
Mockritz mit Kleinpestitz auf 52 4
Cotta auf 53 14
Gostritz auf 5 6
Strehlen auf 27 13
Döltzschen auf 3 -
Nöthnitz mit Rosentitz auf 16 4
Roßthal auf 7 9
Coschütz auf 15 12
Deuben auf - 14
Kleinnaundorf auf 13 19
Briesnitz auf 20 8
Döhlen auf 1 18
Naußlitz auf 9 -
des Kammergutes Ostra auf 1 18
Döhlen auf 1 12 [486].

Auf Grund des vom Rathe unterm 19. Octbr. über den Brand und seine Folgen erstatteten Berichtes überwies die K. Brandversicherungs-Commission nicht nur wegen der dabei verloren gegangenen und beschädigten Feuergeräthschaften unterm 17. Novbr. 359 Thlr. 9 Gr. [131] zur verhältnißmäßigen sofortigen Vertheilung[487], sondern auch schon vorher unterm 27. Octbr. den geschädigten Grundstücksbesitzern 1596 Thlr. 6 Gr. und zwar

20 Thlr. 20 Gr. Fiedlern wegen seines Wohnhauses;
18 Thlr. 18 Gr. Kaden desgl.
40 Thlr. - Gr. Kobisch desgl.; ferner demselben 416 Thlr. 16 Gr. wegen des Seitengebäudes und 1100 Thlr. wegen der 2 Scheunen und des Schuppens[488]. - Etwa nach Jahresfrist waren die durch den Brand verursachten Schäden wieder beseitigt, und hatte Kobisch nicht nur ein fast 30 m. langes Seitengebäude, sondern auch statt der 2 Scheunen eine solche von etwa 44 m. Länge aufgeführt[489]. -

Bei Durchsicht der Steuerregister, die die Namen aller steuerpflichtigen Ortseinwohner enthalten, fällt unter denselben der damalige Mangel an Handwerkern auf. Dies erklärt sich einerseits aus dem Umstande, daß Plauen früher fast ausschließlich Landwirthschaft trieb, andererseits aber auch aus der Thatsache, daß früher für Dresden die sog. Handwerkermeile bestand, d. h. die durch landesherrliche Bestimmung getroffene Einrichtung, nach welcher auf den innerhalb einer Meile von der Residenz entfernten Dörfern kein Handwerker sich festsetzen durfte, um nicht die Genossen in der benachbarten Hauptstadt zu schädigen[490]. Außer Müllern, einem Schmied, einem Glaser, einem Brotbäcker und einem Fleischer finden sich im hiesigen Orte bis ins 18. Jahrhundert keine Handwerker vor; erst nach dem Kriege von 1813 trat hierin, aber zunächst auch nur vorübergehend, eine Veränderung ein. Nach Wiederkehr ruhiger Zeiten wurde zwar die für Dresden bestehende Handwerkermeile nicht mehr berücksichtigt, aber die behördliche Genehmigung zur Ansiedelung von Handwerkern in den benachbarten Dörfern nur von dem örtlichen Bedürfniß abhängig gemacht. So erhielt ein Glasermeister, der unterm 12. Novbr. 1829 um Gewährung der Erlaubniß zur Betreibung der Glaserei in Plauen nachsuchte, von der Behörde aus dem Grunde einen abschlägigen Bescheid, weil der hiesige Ortsrichter sich dahin geäußert, Petent könne sich von seinem Handwerk im Orte nicht ernähren, und werde jedenfalls der Gemeinde zur Last fallen[491]. - Ein gleiches Schicksal hatte im Jahre 1839 das von der Gemeinde befürwortete Gesuch eines Tischlers, da, wie die K. Kreisdirection erklärte, ein gegründetes örtliches Bedürfniß zu einer diesfallsigen Concessionsertheilung bei der Nähe der Stadt Dresden und dem Vorhandensein mehrerer concessionirter Tischler in den benachbarten Orten des Plauischen Grundes nicht anzunehmen sei.[492]. - Da Plauen 1839 auch noch keinen Weißbäcker hatte, der den Ort mit dem nöthigen Weißbrot zum Frühstück versorgte, so bat der damalige Besitzer von Reisewitz, Bunke, unterm 27. Mai desselben Jahres „die auf seinem Grundstücke haftende [132] Backgerechtigkeit auch auf die Concession zur Bäckerei auf Weißbrot und Semmel auszudehnen“. Auch in diesem Falle wurde sowohl vom Stadtrath als auch von der Weißbäckerinnung in Dresden gegen das Gesuch gesprochen, „da kein Bedürfniß vorhanden sei, daß in dieser Nähe der Stadt weiße Waare gefertigt werde“. Demgemäß erhielt Bunke von der K. Kreisdirection unterm 19. August einen abschlägigen Bescheid, und es blieb bei der bisherigen Einrichtung, d. h. es brachten frühmorgens sog. Semmelweiber ihre Waare, die sie sowohl in Dresden, als auch in Wölfnitz, Potschappel, Deuben, Zaukeroda holten, nach Plauen, und versorgten die weißbrothungrige hiesige Einwohnerschaft[493]. -

Besseren Erfolg als Bunke hatte der Häusler Rath auf der Wassergasse mit seinem Gesuch, denn derselbe erhielt laut Concessionsscheines vom 5. Novbr. 1829 die Befugniß zur Betreibung eines „Dorfkrämerhandels“, jedoch nach Maßgabe des allerhöchsten Mandats vom 29. Januar 1767, welches bestimmte, daß von einem Dorfkrämer nur folgende Artikel geführt werden durften: Baum-, Rübsen- und Leinöl, Inselt- und Inseltlichte, Schwefel, Feuerschwamm, geringer Rauchtabak, kurze Tabakspfeifen, inländische Seife, Pfeffer, Ingwer, Zwirn, Näh-, Strick-, Steck- und Senknadeln, Stricke und Ziehstränge, Nägel und Zwecken, Theer und Wagenschmiere, Band und Schnure, wovon die Elle nicht über 3 Pf. verkauft wird, inländische Zugemüse und Victualien, Syrup, Essig, Heringe, Kümmel, Wachholder und andere in der Wirthschaft nöthige getrocknete Kräuter. Nicht verkauft durften werden Thee, Kaffee, Zucker wie alle nicht benannten Waaren bei Strafe der Confiscation, und, wenn die Veräußerung geschehen, bei 5 Thlr. und nach Befinden höherer Strafe; auch mußten die erlaubten Bedürfnisse einzig und allein aus accisbaren Städten bezogen, und gehörige Accisbücher geführt, sowie beim Auspacken vom Dorfacciseinnehmer untersucht und mit den Steuerzetteln verglichen werden. - Die von Rath innegehabte Krämerei ging mit obrigkeitlicher Genehmigung 1832 samt dem Hause an seinen Schwiegersohn Landskron über[494]. Derselbe verkaufte den 8. Decbr. 1853 sein Grundstück für 1500 Thlr. an den vormaligen Corporal Greß, und erhielt derselbe auf sein Ansuchen unterm 20. Febr. 1854 auch die Concession zum Fortbetriebe der Kramerei unter den im Gesetz vom 9. Octbr. 1840 getroffenen Bedingungen und Beschränkungen[495]. - Im Jahre 1830 erhielt unser Dorf auch einen sog. Victualienhandel[496], bei dem die Zahl der Verkaufsgegenstände natürlich noch viel kleiner war als bei der Krämerei. Infolge der neueren Gesetzgebung hat sich die Menge sowohl der eigentlichen Kaufläden als auch der sog. Productengeschäfte auch in Plauen verhältnißmäßig bedeutend gesteigert. -

[133] Aus dem Jahre 1830 ist wieder einmal eine Flut der Weißritz zu verzeichnen, die im hiesigen Orte mancherlei Schaden anrichtete. Der Ende Febr. eintretende Eisgang auf dem genannten Flusse schien günstig zu verlaufen, als sich in der Nähe der unteren, bei der Kesselschmiede befindlichen Weißritzbrücke ein fester Schutz bildete, in Folge dessen sich das Wasser staute und 5 Ellen über den gewöhnlichen Stand erhob. Für den Haupttheil Plauens ging die dadurch hervorgerufene Gefahr im Ganzen gut vorüber; desto schlimmer litt Reisewitz darunter, wo die Flut, nachdem sie die linke Ufermauer zum großen Theil weggerissen, in den großen Garten eintrat. Hier wurden alle Grasplätze mit fußhohem Sande überdeckt, alle Anlagen zerstört, die steinernen Tische und Bänke abgehoben, umgeworfen und zerschlagen, und die 1829 angelegte Pflanzung von einigen hundert Obstbäumen gänzlich ruinirt. Auf dem Tanzsaale hob das Wasser den Fußboden aus, und an der erwähnten Brücke beschädigte es das eine Seitenjoch, während es das andere ganz mit wegführte. Die Größe des in und bei Reisewitz angerichteten Schadens erhellt aus folgender gerichtlichen Abschätzung. Die Wiederherstellung der Ufermauer beanspruchte 140, die Reparatur der Dielen im Saale 15, die Ausbesserung der Brücke 50, die Wegräumung des Sandes, des Schlammes und der Steine, sowie die Aufführung von neuem Kies in die Wege 40 Thlr. Der Schaden an Obstbäumen wurde auf 75, der an Tischen und Bänken auf 50 Thlr. taxirt[497]. -

Auch eines Hutungsstreites möge bei dem Jahre 1830 gedacht sein, der wie der von 1548 (s. S. 16) ebenfalls durch fremde Fleischer veranlaßt wurde. Verschiedene Feldbesitzer Plauens hatten auswärtigen Personen gestattet, daß sie im Herbste auf hiesigen Fluren Schafe und andere Thiere weiden durften. Dagegen wäre wohl nichts einzuwenden gewesen, wenn nicht die Besitzer des fremden Viehes ihre Hutungserlaubniß unbefugter Weise gewöhnlich auch auf die Fluren anderer Feldbesitzer ausgedehnt hätten. Um künftig die dadurch hervorgerufenen Verdrießlichkeiten zu verhüten, faßte die Gemeinde den Beschluß, „daß es von nun an keinem der Feldbesitzer in Plauen erlaubt sein solle, auf seinen Fluren Schafe und anderes Vieh, deren Eigenthümer zur hiesigen Commun nicht gehörten, zu irgend einer Jahreszeit treiben und hüten zu lassen. Wer dawider handele „solle für jeden Contraventionsfall eine Strafe von 5 Thlr. zur Gemeindekasse zu zahlen schuldig sein“[498]. Auf Wunsch der Gemeinde ließ der Rath zu Dresden sämtliche hiesige Feldbesitzer am 28. Mai 1830 auf das Rathhaus kommen und veranlaßte dieselben zum gerichtlichen Anerkenntniß der getroffenen Bestimmung, erklärte auch, daß er den gefaßten Beschluß streng aufrecht erhalten werde[499]. Trotzdem kam es in der Folge zu mehrfachen Gesetzesübertretungen, [134] selbst zu einem ziemlich langwierigen Proceß, doch mußten die Uebertreter sich stets der über sie verhängten Strafe unterwerfen. -

Schließlich darf aus dem Jahre 1830 die 300jährige Jubelfeier der Augsburgischen Confession nicht zu erwähnen vergessen werden, die vom 25.-27. Juni auch von der hiesigen Gemeinde festlich begangen wurde. Nachdem am Morgen des ersterwähnten Tages von früh 3-4 Uhr das Fest eingelauten worden war, fand am Vormittag ½ 9 Uhr in dem von Ortseinwohnern mit Blumen reichgeschmückten Gotteshause ein Festgottesdienst statt, bei dem nicht nur zwischen den einzelnen Liedern einige passende Arien von den ebenfalls anwesenden Schulkindern allein, sondern auch nach dem Hauptlied ein eigens für die Feier aufgesetztes Festgespräch zum Vortrag gelangten. Am 2. Festtage, an welchem die Schulkinder in feierlichem Zuge und unter dem Gesange von: Nun danket alle Gott, in die Kirche sich begaben, folgte der Predigt eine Katechisation über die Festbegebenheit und ihren Zweck[500]. -

Weniger erfreulich sind die 2 nächsten Thatsachen. In der Nacht vom 13.-14. Decbr. 1832 ertrank der hiesige Hausbesitzer Keiler im Mühlgraben[501]. - Fast genau ein Jahr später, nämlich in der Nacht vom 18.-19. Decbr. 1833 und vom 31. Decbr. zum 1. Januar 1834 wurde die hiesige Gegend von einem verheerenden Orkan heimgesucht, der nicht nur die Fenster der Kirche und des Schulhauses großentheils zerbrach und selbst die Rahmen herausriß, sondern auch den Thorweg und die Pforten des Kirchhofs, wie sonderlich die Dächer im ganzen Dorfe arg beschädigte. Das Bedürfniß nach Dachziegeln war so allgemein, daß man vor der Hand vielfach gar keine erlangen konnte, und deswegen die Löcher in den Dächern einstweilen mit Bretern vernageln mußte. Eigentlich wären die etwa 10 Thlr. betragenden Reparaturkosten für die geistlichen Gebäude von den Gemeindegliedern zu bestreiten gewesen; da sie durch den zweimaligen Orkan aber selbst bedeutend gelitten hatten, übernahm mit Bewilligung der Inspektion das Kirchenärar die Deckung der Kosten[502]. -

Im Jahre 1833 fand auch ein Neubau der Weißritzbrücke bei der Hofmühle aus dem Grunde statt, weil sie sich sehr baufällig zeigte. Das Kgl. Finanzministerium hatte den Bau nach dem Antrage der Meißner Kreishauptmannschaft vom 8. August 1832 in dem Maße genehmigt, daß die neue Brücke mit einem steinernen Bogen ohne Mittelpfeiler etwa 12 Ellen weiter oberhalb der alten ausgeführt und mit einer 13 Ellen breiten Fahrbahn statt der bisherigen von 5½ Elle Breite versehen werden sollte. Das Anschlagsquantum war mit 4040 Thlr. 21 Gr. 6 Pf. angegeben worden; da aber davon 420 Thlr. 8 Gr. für noch brauchbare Steinmaterialien von der alten Brücke und für das [135] verbleibende Rüstholz abgingen, so betrugen die wirklichen Baukosten 3620 Thlr. 13 Gr. 6 Pf.[503]. Nachdem man schon vom Januar 1833 angefangen, die zum Bau nöthigen 1000 Stück Quader aus den Königsteiner Brüchen herbeizuschaffen, wurde am 6. Juni mit dem Abbruch der alten Brücke begonnen, auch binnen 3 Tagen eine hölzerne Interimsbrücke hergestellt[504]. Der Neubau schritt rasch vorwärts, nachdem man wegen des wenig festen Untergrundes einen größeren Pfahlrost gelegt, auch die Schleuße auf dem linken Weißritzufer verlängert und einen Straßendamm aufgeführt hatte, wodurch sich allerdings ein Zuschuß von 893 Thlr. 1 Gr. 10 Pf. zu den schon festgesetzten Baukosten nöthig machte[505]. Die bereits in die alte Brücke eingelegt gewesene eiserne Röhrfahrt für den Zwinger, die sog. Grottenlage, mußte laut ministeriellen Beschlusses vom 14. Mai 1833 in den Neubau wieder mit eingelegt werden[506]. Derselbe wurde im nächsten Frühjahr dem Verkehre übergeben. -

Bekanntlich erfolgte im Jahre 1835 die Einführung eines Schulgesetzes in Sachsen. Auch der hiesige Ort blieb von diesem Ereignisse nicht unberührt, da die zuständigen Behörden bei Berathung über eine zweckmäßige Organisation der Schulverhältnisse in dem Dresdner Ephoralbezirk zu dem Entschlusse gelangten, eine Anzahl zwischen dem Stadtgebiet Dresden und dem Dorfe Plauen gelegener Grundstücke der Schule des letzteren Ortes zuzuweisen, dagegen Cunnersdorf auszuschulen und mit der Schulgemeinde Bannewitz zu vereinigen. Da bei dem am 27. Mai 1836 vom Amtshauptmann v. Watzdorf in Kaitz abgehaltenen Verhandlungstermine die Deputirten aus Cunnersdorf sich mit der Ausschulung ihres Ortes einverstanden erklärten, auch der Lehrer Grützner in Plauen mit der ihm schließlich gebotenen Entschädigung von 12 Thlr. zufrieden war, so genehmigte die Kgl. Kreisdirection im Einverständniß mit der Schulinspection unterm 25. Juli die Ausschulung Cunnersdorfs aus Plauen und die Einschulung nach Bannewitz[507].-

1837 am 20. März kam es nach 10jähriger Pause am hellen Mittage wieder zu einem Brande, der auch bedeutend genannt werden muß, da er in verhältnißmäßig kurzer Zeit nicht nur Wohnhaus und Scheune des Hausbesitzers Kulick (jetzt Wittwe Funke) sondern auch Wohnhaus, Seitengebäude, Scheune und Wagenschuppen mit Stall vom Bauer Rietschel, (jetzt Hessel auf der Kirchstraße), also insgesamt 6 Gebäude in Asche legte. Man vermuthete Brandstiftung, hatte auch eine im Verdacht stehende Person eingezogen und verhört, doch konnte man sie des Verbrechens nicht überführen. Bei diesem Brande waren ebenfalls eine größere Anzahl Spritzen herbeigeeilt, von denen mehrere mit anderen Löschgeräthschaften Schaden litten. Derselbe betrug bei der Commun

[136]

Dresden 10 Thlr. - Gr., Coschütz 10 Thlr. - Gr., Cotta - Thlr. 17 Gr., Döltzschen 1 Thlr. 18 Gr., Löbtau 1 Thlr. 20 Gr., Mockritz 2 Thlr. 12 Gr., Naußlitz 5 Thlr. 22 Gr., Omsewitz 3 Thlr. 16 Gr., Roßthal 1 Thlr. 4 Gr., Plauen 15 Thlr. 4 Gr.[508].

Auf Bericht des Stadtraths in Dresden wurden den betreffenden Gemeinden aus der Brandversicherungskasse unterm 4. Juli 52 Thlr. 17 Gr. als Entschädigung verwilligt, während die durch den Brand betroffenen Hauseigenthümer ebendaher zusammen 2324 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. erhielten[509]. -

Noch kamen im Jahre 1837 2 andere Unfälle vor. Während am 14. März früh in der 8. Stunde der 72jährige Tagelöhner Hempel im Mühlgraben ertrank, in den er in der Trunkenheit gefallen war[510], stürzte am 29. Juni der 55 Jahre alte Häusler Fehrmann von einem Balken des Scheunenbodens herab und fand auf der Stelle seinen Tod[511]. -

Ein für unsere Gemeinde sehr wichtiges Ereigniß brachte das Jahr 1839: die Einführung der Landgemeindeordnung, wodurch das bisher bestandene Verhältniß aufhörte, nach welchem 1 Richter und 2 Gerichtsschöppen die Ortsobrigkeit bildeten. Bei der am 22. April in Gegenwart von Dresdner behördlichen Personen auf Reisewitz stattfindenden Versammlung der hiesigen Ortsangehörigen kam man darin überein, auf Grund des Gesetzes vom 7. November 1838 folgende 3 Klassen von Einwohnern festzustellen: 1) Begüterte und Flurbesitzer; 2) Häusler; 3) Unangesessene. In dem aus 6 Personen zu bildenden Ausschusse oder Gemeinderathe sollte die 1. Gruppe durch 3, die 2. durch 2 Abgeordnete, die 3. durch einen Abgeordneten vertreten sein. Diese 6 Gemeindevertreter hatten nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aeltesten zu wählen, und bekam jener die Gemeindelade und die Armenversorgung, dieser die Schulangelegenheiten zugewiesen. Die neue Gemeindeordnung trat für Plauen mit dem 1. Mai 1839 in Kraft, und fand die 1. Sitzung des Gemeinderathes unter dem Vorsitze des Vorstandes Trache am 2. Juni des genannten Jahres statt[512]. Im Laufe der Zeit hat die Gemeindevertretung mancherlei Veränderungen erfahren, deren bei den betreffenden Jahren Erwähnung geschehen soll.

Wenn nur der Vollständigkeit wegen mitgetheilt sei, daß am 3. Mai 1839 gegen Abend der 6jährige Wilhelm Sommer in der Weißritz ertrank[513], so geschieht dies bei dem folgenden Ereignisse seiner größeren Bedeutung halber. Am 31. Octbr. feierte man hier wie im ganzen protestantischen Sachsen das Jubelfest der Erinnerung an die vor 300 Jahren erfolgte Einführung der Reformation, und zwar in sehr feierlicher Weise. Nachdem schon am zeitigen Morgen [137] der hohe Tag eingelauten worden war, setzte sich früh 9 Uhr von Reisewitz aus unter Glockengeläute, Böllerschüssen und dem Gesang von: Ein' feste Burg etc. ein Festzug in Bewegung, der sich aus einem Musikchor, einem Chor Kreuzschüler, den Kindern der Schulen Plauen, Bannewitz, Coschütz und Döltzschen mit Fahnen, den Jünglingen und Jungfrauen, sowie den Männern und Frauen aus den genannten Gemeinden und aus Naußlitz zusammensetzte. Der Weg durch das Dorf nach dem Gotteshause wie dieses selbst waren prächtig geschmückt, und der Festgottesdienst mit seinen zum Theil von Kreuzschülern ausgeführten Motetten, und der von Herrn P. Wischke gehaltenen trefflichen Predigt über „Erinnerungen und Ermunterungen, welche die Feier dieses Jubelfestes in uns erweckt“, steigerte die Begeisterung der Festtheilnehmer noch mehr und ließ unvergeßliche Eindrücke bei ihnen zurück. Um auch ein bleibendes äußeres Andenken an den Festtag zu haben, wurden von den zum Theil reichen Spenden der oben genannten Gemeinden nicht nur ein silberner und vergoldeter Hostienteller, sondern auch die jetzt an der Westwand neben der Orgel hängenden trefflichen Oelbilder Melanchthons und Heinrichs des Frommen angekauft, wozu der Straßenmeister Wegner und der Stellmacher Bürcke, beide in Plauen wohnhaft, auf ihre eigenen Kosten das schöne Oelbild Luthers schenkten, das auch heute noch einen Schmuck unserer Kirche bildet. Für die Schulkinder aus den schon erwähnten Orten wurde am folgenden Tage eine fröhliche Nachfeier im Saale zu Reisewitz veranstaltet, bei der nach einem im Garten abgebrannten Feuerwerk der Coschützer Schulvorstand Lohrmann die kleinen Theilnehmer zum Schluß mit Punsch bewirthen ließ[514]. -

In der wenige Tage darauf, nämlich am 5. Novbr. stattfindenden Sitzung des Gemeinderathes, kam auch eine für die Gemeinde nicht unwichtige Angelegenheit zur Sprache und Beschlußfassung, die Errichtung eines Ortsarmenhauses. Veranlassung dazu gab der Umstand, daß die Subhastation eines Grundstücks in naher Aussicht stand, dessen bisherige Besitzerin nebst Sohn und taubstummer Tochter von der Gemeinde dann versorgt werden mußte. Man beschloß, mit der Hauseigenthümerin in Verhandlungen zu treten, und diese führten sehr bald zu dem Resultate, daß das auf der Wasserstraße gelegene Haus für den Preis von 400 Thlr. vom 1. Januar 1840 an in den Besitz der Gemeinde überging, jedoch Verkäuferin nebst ihren 2 Kindern darin den Auszug behielt[515]. -

Aus dem Jahre 1842 seien folgende 2 Thatsachen erwähnt. Am 8. Juni gegen Abend ertrank im Mühlgraben das zweijährige Töchterchen des Häuslers Feind[516]. - Ferner endete in demselben Jahre [138] eine Einrichtung, die vielfache Klagen in der Gemeinde hervorgerufen hatte, und darin bestand, daß bei den Bestellungen und Anordnungen des Gemeindevorstandes ein angesessener Ortseinwohner ein ganzes Jahr hindurch Botendienste leisten mußte. Wegen der verschiedenen darüber laut gewordenen Beschwerden beschloß der Gemeinderath, jene Dienstleistungen vom Jahre 1843 an dem Tagewächter zu übertragen[517]. -

Der im April 1841 begonnene Bau einer Chaussee vom Plauischen Schlage nach Räcknitz hatte bei mehreren Dresdner Einwohnern das Verlangen wachgerufen, auch den vom genannten Schlage nach Plauen führenden Weg, welcher bei schlechtem Wetter kaum zu passiren war, chaussirt zu sehen, und veranlaßte eine darauf zielende Petition an das K. Finanzministerium. Dasselbe erkannte die Nothwendigkeit eines solchen Baues an, und da es zu dessen Ausführung im Septbr. auch seine Geneigtheit erklärte, begannen die nöthigen Vorarbeiten und im Sommer des nächsten Jahres, also 1842, der Bau der Straße selbst, zunächst bis an den Zell'schen Weg. Eine weitere Fortführung desselben ließ sich um deswillen nicht sogleich ermöglichen, als es nicht nur galt, die Entschädigungsansprüche der vom Bau betroffenen Grundbesitzer, sondern auch die Höhe der Quoten von den beitragspflichtigen Communen Dresden und Plauen festzustellen. Erstere Gemeinde trug für ihren Theil 1600 Thlr. zu den 8874 Thlr. 21 Gr. betragenden Gesamtkosten des erwähnten Straßenbaues bei; Plauen wollte von einem Beitrage nichts wissen. Unterm 29. April 1842 erklärte unsere Commun aber ihre Geneigtheit, die geforderte Quantität Steine von 21 7/8 Ruthen Syenit, auf 142 Thlr. 10 Gr. 7 Pf. veranschlagt, zu dem Chausseebau unentgeldlich anzufahren, wenn ihr keine weitere Leistung an Steinen zugemuthet werde, und sie auch bei ihren Feld-, Markt-, Brenn- und Bauholz-, sowie Steinfuhren vom Chausseegeld befreit bleibe. Das K. Finanzministerium acceptirte zwar das Versprechen, erklärte sich auch bereit, die erste Bitte zu erfüllen, glaubte aber, vor der Hand wenigstens, auf die zweite Bitte nicht eingehen zu können, wobei sich die hiesige Commun in der Hoffnung beruhigte, daß das genannte Ministerium bei Eröffnung der Hebestelle in Plauen eine Ermäßigung des Chausseegeldes gewähren werde[518]. Nachdem man alle Verhältnisse geordnet, erfolgte laut Verfügung vom 1. März 1843 im Sommer desselben Jahres die Fertigstellung des Straßentractes vom Zell'schen Wege bis nach Plauen, der mit 135 Ahorn- und ebensoviel Lindenbäumen bepflanzt wurde[519].

Mittlerweile war man behördlicherseits auch schon dafür thätig, von den im Winkel der Dresden-Plauischen Straße und des Plauen-Räcknitzer Communicationsweges (jetzt Räcknitzer Straße) gelegenen Schulfelde einen Theil von 92 Ellen Länge und 20 Ellen Breite oder [139] von 30 □ Ruthen (á 8 Ellen ins Gevierte) für den Preis von 85 Thlr. zu erwerben. Da die Schulinspection von Plauen gegen die Abtretung des gewünschten Flächenraumes Einwendungen nicht erhob, erklärte auch das K. Finanzministerium unterm 20. Juli 1843 seine Zustimmung zu dem Kaufe[520], der allerdings erst am 10. Juli des nächsten Jahres zum wirklichen Abschluß gelangte[521]. Der ebenfalls unterm 20. Juli 1843 genehmigte Bau des Chausseehauses kam durch den Baumeister Zschätzsch aus Laubegast im Sommer des genannten Jahres zur Ausführung und kostete 2140 Thlr. excl. des später angelegten Brunnens[522]. Da die Eröffnung der Hebestelle für den 1. Febr. 1844 in Aussicht genommen, das Haus aber bereits den 20. Novbr. 1843 an die K. Obersteuerinspection übergeben worden war, so bewohnte und beaufsichtigte es in der Zwischenzeit ein Straßenwärter[523]. Von der bisher in Potschappel bestandenen Einnahme wurde nicht nur der Einnehmer, sondern auch der Schlagbaum nach Plauen translocirt, und die hiesige Hebestelle, wie bestimmt, am 1. Febr. 1844 eröffnet. Das Verhältniß derselben zur Commun Plauen, die zum Chausseehausbau 180 Thlr. gegeben und außerdem Fuhren geleistet hatte[524], fand in der Weise eine Regelung, daß laut Finanzministerial-Verordnung vom 27. Decbr. 1843 den Einwohnern des hiesigen Ortes gegen einen in der unentgeldlichen Anfuhre von 1 Ruthe Steinen zu 96 Kubik-Ellen auf den Chausseetract zwischen Plauen und Dresden bestehenden Beitrag zur Chausseeunterhaltung für ihren Fuhrverkehr auf nurgedachtem Tracte mit eigenem Geschirr, jedoch mit Ausschluß aller Lohnfuhren etc. Chausseegeldbefreiung bis zum 31. Decbr. 1845 zugestanden wurde[525]. Kurz vor Ablauf dieser Frist bestimmte eine weitere Ministerial-Verordnung vom 23. Decbr. des vorhin genannten Jahres: Den Einwohnern von Plauen ist Chausseegeld-Ermäßigung bei dasiger Hebestelle bewilligt rücksichtlich der Tarifsätze I, II A und B und III bis auf 3 Pfennige von jedem Zug- oder Lastthier. Gemeindemitglieder von Plauen sind bei Passirung des (neuerdings beseitigten) Drehschlages nach Räcknitz chausseegeldfrei[526].

Die Eröffnung der Hebestelle in Plauen führte hier mancherlei Veränderungen herbei. Zunächst zog die Obersteuerinspection die Einnahme, welche bei dem seit 1816 nahe der Walkmühle befindlichen Schlagbaume (s. S. 122) im Laufe der Jahre errichtet worden war, auf eine Ministerial-Verordnung vom 6. Juli 1844 unterm 1. August desselben Jahres ganz ein[527]. (Mit Fertigstellung der verlängerten Falkenstraße ist seit dem 8. Mai 1878 in Plauen wieder eine 2. Hebestelle entstanden[528].) Ferner legte der damalige Besitzer von Reisewitz, [140] der Bäcker Bunke, mit Genehmigung des K. Finanzministeriums auf seinem Grundstücke den nach der Chemnitzer Straße führenden Fahrweg an, der deswegen früher der Bunke'sche Weg hieß[529] seit dem im Jahre 1878 erfolgten Ausbau zu einer wirklichen Straße aber den Namen Reisewitzer Straße führt. - Auch die schon seit einiger Zeit geplante Umwandlung des nach Coschütz führenden Kohlenweges in eine richtige Fahrstraße kam im Sommer 1844 zur Ausführung, und leistete auch hierzu die hiesige Gemeinde ihren Beitrag[530]. Ihr Gesuch, den auf Plauischer Flur gelegenen Theil der neuen Straße in Gemeinschaft mit denjenigen Flurbesitzern, deren Grundstücke daran stießen, mit Obstbäumen zu eigener Nutzung bepflanzen zu dürfen, genehmigte die K. Amtshauptmannschaft unterm 29. März 1845 unter der Bedingung, daß alle Bäume bis Ende April desselben Jahres vorschriftsmäßig gesetzt sein müßten, eine Forderung, welcher die Gemeinde bei Anpflanzung ihrer 43 Kirsch- und Birnenbäume gewissenhaft nachkam[531]. -

Es ist S. 128 ff. bereits mitgetheilt worden, daß im Jahre 1828 die Baudienste nebst anderen noch reservirt gewesenen ähnlichen Leistungen zur Ablösung gelangten, und der deswegen zwischen dem Staate und allen Dresdner Amtsunterthanen, auch mit denen in der hiesigen Gemeinde abgeschlossene Receß vom 1. Januar 1829 in Kraft trat. Die Angelegenheit schien damit für immer erledigt; gleichwohl führte sie zu einem ziemlich langwierigen Streite. Und das kam so. In einer der betheiligten Amtsgemeinden fand sich 1830 zufällig eine alte Abschrift des 1618 abgeschlossenen Hufenrecesses, und glaubte man nun bei einer Vergleichung dieses Schriftstückes mit dem Ablösungsvertrag vom Jahre 1828 zu bemerken, daß durch denselben der Staat solche Dienste in Geld verwandelt, beziehungsweise zur ferneren Naturalleistung bestimmt habe, welche durch den Receß von 1618 bereits abgelöst worden seien. Diese Sachlage mußte voraussichtlich zu weiteren Erörterungen führen, und könnte an diesem Orte kaum weiter darauf eingegangen werden, wenn nicht der sich daraus entwickelnde lange Proceß die Ablösung aller noch zu Recht bestehenden Dienstleistungen an den Staat zur Folge, und also auch für Plauen große Bedeutung gehabt hätte. Es möge daher der weitere Verlauf der berührten Angelegenheit, die damals auch in verschiedenen Blättern discutirt wurde, wenn auch nur in seinen Hauptzügen hier angegeben sein.

Sämtliche 63 Amtsgemeinden Dresdens wendeten sich mit einer vom 1. Novbr. 1832 datirenden Eingabe an den König Anton und den Prinzen Mitregenten, Friedrich August, und baten um Aufklärung darüber, ob die aufgefundene Abschrift mit dem Original des Recesses von 1618 übereinstimme, und ob nicht durch spätere Verträge der damalige [141] Stand der Sache eine Aenderung erlitten habe. Da sie der schon angeführten Meinung waren, daß die 1828 abgelösten Dienste bereits 1618 beseitigt worden seien, richteten sie ihre Schlußbitte darauf, die Frohnverhältnisse nochmals zu regeln, bis dahin aber sie mit der Entrichtung der Hufengelder zu verschonen. Unterm 5. März 1833 wurden die betheiligten Gemeinden mit ihrem Gesuch abschlägig beschieden, wie den 13. Novbr. mit ihrer nunmehr eingereichten Appellation vom K. Landes-Justizcollegium abgewiesen. Darauf hin betraten sie den Rechtsweg und verklagten den Staat, weil er angeblich sich geirrt und beispielsweise Schutt- und Haidefuhren mit dahin einschlagenden Handdiensten, die sich unter den Naturalreservaten vom Jahre 1618 nicht befänden, also mit dem Hufengelde schon abgelöst seien, durch den Vertrag vom Jahre 1828 nochmals abgelöst habe. Am 10. Octbr. 1835 fand auf dem K. Appellationsgericht ein Termin statt, bei dem den Bevollmächtigten der 2 streitenden Parteien ein Vergleich in dieser weitläufigen Sache als höchst wünschenswert hingestellt wurde. Dazu kam es freilich nicht und der Proceß ging noch fort; schließlich endigte er damit, daß die Gemeinden ihn verloren, wodurch ihnen empfindliche Geldkosten erwuchsen. Infolge dieses langwierigen Streites schritt nun der Staat zur Ablösung aller noch bestehenden Dienstleistungen[532], wovon nun weiter die Rede sein soll.

Zunächst kam es zur Ablösung der 17 5/6 Ackertage, die jährlich von 20 hiesigen Grundbesitzern in das Kammergut Ostra ohne Gegenleistung zu verrichten waren. Diese Dienste wurden durch Receß vom 21. August 1844 gegen eine jährliche Gesamtrente von 15 Thlr. 8 Gr. 1 Pf. vom 1. Januar 1842 an für immer beseitigt[533]. - Weiter folgte, und zwar 1845, die schon im Jahre vorher vorbereitete Ablösung der sog. Arrestanten- und Patentfuhren, für die Plauen nach einer Durchschnittsberechnung jährlich 4 1/16 Pferd zu stellen gehabt hatte[534]. - Ebenfalls in das Jahr 1845 fiel die Ablösung der an das Dresdner Rentamt zu leistenden Getreidezinsen. Ursprünglich waren aus Plauen 8 hier angesessene Einwohner nach der Größe ihrer Grundstücke in verhältnißmäßigen Antheilscheinen zu einer jährlichen Lieferung von 4 Scheffeln 12 Mtz. Korn und ebensoviel Hafer an den kurfürstlichen Hoffutterboden, später, als dieser einging, an das Rentamt in Dresden verpflichtet. Gegen eine jährliche Gesamtrente von 19 Thlr., die sich nach Verhältniß auf die 8 hiesigen Angesessenen vertheilte, wollte der Staat die angeführten Getreidezinsen für immer in Wegfall kommen lassen, und da sich auch die betreffenden Einwohner Plauens damit einverstanden erklärten, kam es am 18. Januar 1845 zu einem Ablösungsvertrag, der bereits von Michaelis 1842 an als in Wirksamkeit stehend betrachtet wurde[535].

[142] Auch die Ablösung des Mahlzwangs fällt in jene Zeit. Außer der allgemeinen Verbindlichkeit für alle hiesigen Einwohner, ihren gesamten Mehl- und Schrotbedarf in der Plauischen Hofmühle mahlen zu zahlen[WS 22], bestand für 25 der größeren Grundstücksbesitzer unseres Ortes noch die besondere Verpflichtung, nach Verhältniß ihres Besitzes jährlich eine bestimmte Scheffelzahl von Getreide der genannten Mühle zum Mahlen zu übergeben. Bei der Ablösung handelte es sich nun lediglich um die letzterwähnten 25 Ortsbewohner, welche sich durch den schon 1843 abgeschlossenen Receß verpflichteten, für jeden einzelnen Scheffel Getreide, welchen sie von ihren mahlzwangspflichtigen Grundstücken in der Hofmühle bisher zu vermahlen hatten, eine jährliche Ablösungsrente von 1 Ngr. 4 Pf. zu entrichten. Für 2 Grundstücksbesitzer (Heeger und Reif von Reisewitz) trat der Receß bereits den 1. October 1843, für die übrigen 23 Betheiligten erst mit dem 1. Octbr. 1851 in Kraft[536].

Diese staatlichen Ablösungen hatten die Aufhebung aller übrigen noch bestehenden Leistungen zur Folge, weshalb dieselbe des Zusammenhangs wegen gleich hier mit Berücksichtigung finden mag, obwohl sie zum größten Theil einer späteren Zeit angehört. Im Jahre 1846 gelangte zunächst eine Leistung von Getreidezinsen zur Ablösung, und zwar die Lieferung von 38 Schffl. 2 Mtz. Korn und 38 Schffl. 12 Mtz. Hafer, welche 23 hiesige Grundstücksbesitzer nach Verhältniß ihres Besitzthums alljährlich zu Michaelis an das Maternihospitalamt des Stadtraths zu Dresden ohne Gegenleistung zu geben hatten. Der wegen Beseitigung dieser Leistung am 30. März 1846 abgeschlossene Vertrag bestimmte, daß durch Zahlung einer jährlichen Gesamtrente von 140 Thlr. 17 Gr. 7 Pf. von Michaelis 1843 an die Verpflichtung zur Lieferung des angegebenen Getreidequantums aufhörte[537]. - Ebenso kamen die von der Gemeinde an das K. Rentamt in Dresden bisher gezahlten Gefälle, nämlich 2 Thlr. 20 Ngr. 7 Pf. Scheitfuhrengeld, 4 Thlr. 20 Ngr. 6 Pf. Erbgeschoß und Schreibegeld, 122 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. Hufengeld und 134 Thlr. 29 Ngr. 4 Pf. Dienstgeld (für Hand- und Spanndienste) durch den am 13. März 1852 mit dem Staate abgeschlossenen Receß für die Zukunft in Wegfall[538].

Die früher vom hiesigen Pfarrer direct vom Felde abgeholten Zehnten hatten sich später in sog. Sackzehnten verwandelt, und waren dieselben im Betrag von 9 Schffl. 3 Mtz. 3 Mßch. jährlich abentrichtet worden. Dieses Getreidequantum entsprach nach dem Gesetz vom 10. Februar 1851 einem Geldwerthe von 27 Thlr. 21 Gr. 15/16 Pf., den Scheffel zu 3 Thlr. gerechnet, und wurde durch den am 31. März 1853 geschlossenen Vertrag auch mit der genannten Summe abgelöst. 4 [143] Zinspflichtige befreiten sich von der fortlaufenden Zahlung ihres Rentenbeitrags durch Baarzahlung des 25fachen Betrags, und 12 von dem geringen Satz der sog. Gartenzinsen durch baare Bezahlung des 20fachen Betrags[539]. - Das erwähnte Jahr brachte auch noch die Ablösung der sog. Zech- oder Zinsbrote, welche von sämtlichen hiesigen Angesessenen in einer von der Größe des Grundbesitzes abhängigen Zahl an den Lehrer Plauens jährlich abzuführen waren. Die durch Cultusministerial-Verordnung vom 26. Juli 1853 festgesetzte Entschädigungsquote von 8 Ngr. 4 Pf. für ein Brot schien zwar den Zinspflichtigen sehr hoch, doch erklärten sie schließlich, um Weiterungen und Kosten zu vermeiden, nach diesem Satze die Ablösung bewirken zu wollen. Anstatt der 76 Zinsbrote hätte der Lehrer eine Jahresrente von 21 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. erhalten müssen; da aber bereits bei der 1838 stattgefundenen Fixation der Schulstelle im Einverständnisse mit dem damaligen Lehrer Grützner 64 Zinsbrote der Schulkasse überwiesen worden waren, wofür er ein Geldäquivalent von jährlich 10 Thlr. erhielt, so bestimmten die bei Abschließung des Vertrags mit anwesenden Schul- und Gemeindevorstände, daß der Lehrer auch in Zukunft für die 64 Brote die einmal festgesetzte Entschädigung von 10 Thlr. forterhalten solle, womit sich derselbe auch einverstanden erklärte. Der dadurch erzielte Gewinn von 7 Thlr. 27 Ngr. 6 Pf. ging der Schulkasse zu gute[540]. - Schließlich sei noch bemerkt, daß alle hier angeführten Ablösungen mit Ausnahme der letzterwähnten von der K. General-Commission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen angeordnet und von einer dazu ernannten Special-Commission ausgeführt wurden, sowie, daß man es den Leistungspflichtigen freistellte, ihre Renten 25 Jahre fortzuzahlen, oder sie nach halbjähriger Kündigung durch Zahlung des 25fachen Betrags derselben ganz oder theilweise zu tilgen. -

Um die richtige Zeitfolge der Ereignisse möglichst festzuhalten, kehren wir wieder zurück und gedenken zunächst der bereits im Jahre 1845 projectirten Einschulung von Löbtau nach Plauen. Es sollten nämlich 1843 einige vor dem Löbtauer Schlage gelegene Grundstücke in die Friedrichstädter Schule gewiesen werden, weshalb die damals kleine Commun Löbtau, zu der nur noch die Drescherhäuser gehörten, bei dem K. Cultusministerium um einen jährlichen Zuschuß bat, da sie ohne einen solchen ihre Schule nicht zu erhalten vermochte. Die Bitte fand kein Gehör, daher war man seiten der Schulinspection bemüht, Löbtau mit den Drescherhäusern einem andern Schulverbande anzuschließen. Plauen, als am nächsten gelegen, kam hierbei zuerst in Betracht, und wurde auch deshalb der Schulvorstand des genannten Ortes befragt, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Plauen geneigt sein würde, Löbtau mit den Drescherhäusern - bei einem Zuwachs [144] von 50-60 Kindern - aufzunehmen. Die Beantwortung dieser Frage zog sich um deswillen sehr in die Länge, als die Angelegenheit von der hiesigen Commun bei der damaligen Lage ihrer Schulverhältnisse ganz reiflich erwogen sein wollte, überdies auch das K. Cultusministerium 1845 verfügte, die Kinder aus den Drescherhäusern sollten nach Friedrichstadt gewiesen werden. Obgleich schließlich der hiesige Schulvorstand unterm 25. Febr. 1846 erklärte, daß der Aufnahme der Löbtauer Kinder in die Schule zu Plauen seinerseits etwas nicht entgegen stehe, befürwortete doch die Schulinspection die Einschulung Löbtaus nicht, weil die Aufnahme einer so bedeutenden Anzahl Schüler, als sich dermalen in dem letztgenannten Orte befänden, ohne Vergrößerung des Schulgebäudes nicht zu ermöglichen sei. Ordnete auch trotzdem das K. Cultusministerium unterm 19. August an, daß die 15 Löbtauer Schulkinder zu Michaelis (1846) in die Schule zu Plauen aufgenommen werden sollten, so gestattete es doch schließlich auf den durch die Schulinspection unterstützten Wunsch der Commun Löbtau, daß diese sowohl ihre Schule, als auch die Kinder aus den Drescherhäusern für die Folge behielt[541]. -

Während aus dem Jahre 1847 nur zu bemerken ist, daß wieder einmal die schon mehrfach erwähnte Lehmgrube ein Opfer forderte, indem am 26. Juni der Handarbeiter Kirsten aus Cotta durch eine einstürzende Wand erschlagen und auf der Stelle getödtet wurde[542], müssen wir beim folgenden Jahre 1848 des für die Gemeinde wichtigen Ereignisses der Kirchhofserweiterung gedenken. Die erste bekannte Vergrößerung des hiesigen Gottesackers machte sich durch die 1674 erfolgte Einpfarrung von Cunnersdorf (s. S. 37) nothwendig, und verfügte damals das Oberconsistorium unterm 10. August des genannten Jahres, daß der neben dem Kirchhofe gelegene vorgeschlagene Garten aus dem Kirchenvermögen erkauft, von den neuen Eingepfarrten aber eine gewisse Summe für jede Grabstätte so lange bezahlt werden sollte, bis die Kirche wieder zu ihrem Gelde gekommen sei[543]. Am 20. Juni 1674 (3. Trinitatissonntag) erfolgte auf dem hiesigen vergrößerten Gottesacker das Begräbniß der 1. Leiche aus Cunnersdorf, und war der Verstorbene der 55jährige dortige Richter Georg Schirmer[544]. Da sich die hiesige Gemeinde in der Folge bis etwa in das 3. Decennium unseres Jahrhunderts fast nicht vergrößerte, auch mitunter Leichen in den Räumen des 1700 erweiterten Gotteshauses beigesetzt wurden, so war außer einer in derselben Zeit erfolgten unbedeutenden Erweiterung des Gottesackers, worüber aber leider die früher vorhanden gewesenen Rathsacten fehlen, eine weitere Friedhofsvergrößerung lange nicht nothwendig geworden. 1848 ließ sie sich allerdings nicht mehr aufschieben, und erwarb man deshalb unterm 8. [145] August von dem Gutsbesitzer Schmidt ein an den Gottesacker anstoßendes Stück Gartenland gegen Bezahlung von 200 Thlr. und Abtretung von 2 im ehemaligen Gemeindegarten gelegenen und der Commun gehörigen Parcellen. Durch Gemeinderathsbeschluß vom 13. Juni galt das zu erwerbende Kirchhofsareal als Eigenthum der politischen Gemeinde[545]. Nachdem am 26. Novbr. 1848 (Todtensonntag) auf dem alten Gottesacker durch Beerdigung eines 12jährigen Kindes das letzte Grab besetzt worden war, erfolgte am 3. Decbr. als am 1. Adventssonntage am Nachmittag um 2 Uhr die Einweihung des neuen Kirchhofstheiles und die gleichzeitige Beerdigung zweier Leichen. Eine arme Frau aus Döltzschen bekam hier das erste, ein Angesessener aus Plauen das zweite Grab[546]. Weitere Kirchhofsvergrößerungen fanden statt 1851 mit einem Kostenaufwand von 420 Thlr.[547], 1858, wobei für die vom Hofmühlenbesitzer Bienert erworbenen 588 □Ellen Land 117 Thlr. 18 Gr., und für die Herstellung der Kirchhofsmauer 195 Thlr. bezahlt wurden[548], und 1871 durch Ankauf einer Feldparcelle von 150 □Ruthen für den Preis von 900 Thlr.[549]. -

Da wir einmal beim Kirchhofe stehen, sei hier auch noch der Erbauung des jetzt noch vorhandenen Todtenhauses gedacht. In Folge des Gesetzes vom 20. Juli 1850, „Leichenbestattungen und die Einrichtung des Leichendienstes betreffend", hatte die zuständige Behörde der Gemeinde Plauen die Erbauung einer Leichenhalle aufgegeben, wozu sich die genannte Commun nicht verstehen wollte, da sie ein solches Haus nicht brauche. Erkannten nun auch der damalige Bezirksarzt Dr. v. Seckendorf als auch die Kircheninspection an, daß für die Parochie Plauen das Bedürfniß für eine Todtenhalle sehr gering sei, so erklärten sie doch auch, daß es für bedenklich gehalten werden müsse, die genannte Gemeinde von der behördlich aufgestellten Verpflichtung zu entbinden, und entschied deshalb die K. Kreisdirection unterm 13. März 1851, daß die Commun Plauen bei eintretender besserer Jahreszeit eine entsprechende Todtenhalle zu errichten habe. Der ursprünglich auf 93 Thlr. veranschlagte Bau, der im August 1853 begonnen schon am 16. Septbr. vollendet wurde, kostete in Folge der mehrfach vorgenommenen Veränderungen gegen 235 Thlr.[550]. -

Wir wenden uns wieder zu den Ereignissen früherer Jahre zurück, die Zeitfolge möglichst einzuhalten, und gedenken da des Jahres 1849, in welchem vom 3.-9. Mai die bekannte Revolution stattfand. Auch Plauen wurde, wenn auch zunächst nur mittelbar, von derselben berührt, da ein bedeutender Theil der Insurgenten, die namentlich aus dem Gebirge nach Dresden kamen, unsern Ort passirten und sich hier mitunter recht als die Herrschenden geberdeten. Der damalige Gemeindevorstand Trache hatte besonders viel durchzumachen, [146] da die Durchzügler, die sich zu den verschiedensten Forderungen berechtigt glaubten, sich in der Regel an ihn wendeten und von ihm volle Befriedigung ihrer oft maßlosen Wünsche zu erzwingen suchten. Wie er selbst angegeben, wollten ihm die Freischärler sein Haus stürmen und drohten mehrmals, ihn zu erschießen, - wobei sie ihm das Gewehr auf die Brust setzten -, wenn er nicht das Gewünschte beschaffe. Während Plauens Einwohner am frühen Morgen des 9. Mai die nur wenig geordneten Haufen der flüchtenden Insurgenten durch das Dorf nach Tharandt zu eilen sahen, bekamen sie im Laufe desselben Tages noch preußische Truppen nicht nur zu Gesicht, sondern sogar ins Quartier. Es waren 309 Mann - excl. 1 Hauptmann, 5 Lieutenants, 1 Arzt, 1 Feldwebel, 15 Pferden - vom 20. preußischen Füsilier-Regiment, das der König von Preußen nebst anderen Streitkräften am 5. Mai zur Unterdrückung des Aufstandes nach Dresden geschickt hatte. Zwar blieben die in Plauen einquartierten Truppen nur bis zum nächsten Tage hier; da aber wegen Ausübung des Sicherheitsdienstes in Dresden und dessen Umgegend preußisches Militär noch bis zum 15. Juli in der sächsischen Residenz verweilte, so bekam auch Plauen noch zweimal preußische Soldaten ins Quartier, nämlich für den 13. und 14. Juni 38 Mann nebst 1 Lieutenant vom 19. Landwehrregiment, sowie vom 28.-30. Juni 79 Mann nebst 1 Major, 1 Adjutanten, 1 Bataillonsarzt, 1 Lieutenant, 1 Büchsenschäfter, 1 Rechnungsführer und 24 Pferden. Als Entschädigung erhielt unsere Gemeinde für die von ihr beherbergten fremden Truppen am 5. Mai 1851 insgesamt 96 Thlr. 9 Ngr., und für die Pferde 18 Thlr. 17 Ngr. 1 Pf.[551]. - Auch im nächsten Jahre 1852 sah unser Ort fremde Soldaten in seinen Mauern, denn es wurden von den aus Holstein in die Heimat zurückkehrenden Oesterreichern (Regiment Erzherzog Albrecht, Kaiserjäger u. s. w.) vom 18.-27. März 485 Mann in Plauen einquartiert[552]. -

Im Ganzen ist die l. Hälfte der fünfziger Jahre nicht reich an bemerkenswerthen Thatsachen aus unserem Orte; es sei jedoch Folgendes angeführt. 1851 den 12. August ertrank in der Weißritz das fünfjährige Söhnchen des Schauspieldirectors Matthes vom Sommertheater auf Reisewitz[553], und am 16. Juli 1855 kam das dreijährige Kind des hiesigen Einwohners Andrich auf gleiche Weise ums Leben[554]. - Als man für das am 15. Septbr. 1854 durch Feuer schwer heimgesuchte Sebnitz, in welchem 72 Wohnhäuser, 40 Hintergebäude und 20 Scheunen niedergebrannt und 204 meist zahlreiche und arme Familien obdachlos geworden waren, öffentliche Sammlungen im Lande veranstaltete, kamen in Plauen 26 Thlr. 14 Ngr. 5 Pf. ein[555]. [147] - Mancherlei Veränderungen für das hiesige Dorf brachte der im Jahre 1854 beginnende Bau der Albertsbahn mit sich; wir wollen jedoch nur eines darauf bezüglichen Umstandes gedenken. Bis zu dem letzterwähnten Jahre hatte „seit undenklichen Zeiten“ für die Bewohner der fiscalischen Mühlen und anderer Gebäude im Plauischen Grunde ein Kirchweg nach Plauen bestanden, der gleich hinter dem Forsthause nach der Höhe und hier weiter über ein Feld nach dem Gotteshause führte. Vom Directorium der Albertsbahn war nun erklärt worden, daß es jenen Weg als Kirchweg anerkenne und nach Fertigstellung der Bahn wieder herstellen wolle. Die Zusage blieb nach Beendigung des Bahnbaues unerfüllt, vielleicht mit aus dem Grunde, weil der betreffende Feldbesitzer den Weg mittlerweile eingezogen hatte. Es kam nun zwischen den bei der Sache betheiligten Kreisen (Pfarrer in Plauen, Bewohner im Grunde, Kircheninspection und Albertsbahn-Directorium) zu sehr weitläufigen Verhandlungen, doch mochte die Bahndirection den Weg nicht wieder anlegen, da zu viele Schwierigkeiten dies hinderten; dagegen schlug sie vor, die Hofmühle zu öffnen, und den schon früher bestandenen Durchgang durch dieselbe künftig benutzen zu lassen. Hierzu wurde jedoch die Erlaubniß nicht gegeben, und da auch die Kgl. Straßenbau-Commission mit Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit sich nicht dafür entscheiden konnte, die Wiederanlegung des allerdiengs früher bestandenen Weges zu gestatten, „weil eine Nothwendigkeit für sein Fortbestehen nicht zu erkennen sei“, so erfolgte schließlich ein Abbruch der Verhandlungen, und der Weg, dessen Spuren noch zu sehen sind, blieb für immer eingezogen[556]. -

In der nunmehr zu erwähnenden Angelegenheit konnte die Commun Plauen ihren Willen ebensowenig durchsetzen, als beim vorigen Falle. Der am 2. Juni 1848 zum ersten Male benutzte und an der Chemnitzer Straße gelegene Friedhof der Annengemeinde erwies sich bereits 1855 als erweiterungsbedürftig, und kam bei den seine Vergrößerung betreffenden Verhandlungen die Erwerbung des unmittelbar an denselben anstoßenden, nach Plauen zu gelegenen und dem Direktor der Taubstummenanstalt, Jencke, gehörigen Feldgrundstückes von ca. 3½ Scheffel Aussaat (oder von 1 Acker 203,24 □R.) in Frage. Weil dieses Feld zur Erwerbung am geeignetsten schien, so wurde von der K. Kreisdirection der Kauf desselben genehmigt, und nunmehr am 2. Januar 1857 von der Kirchengemeinde der Annenparochie mit dem Verkäufer der Kaufvertrag definitiv abgeschlossen, und damit das betreffende Feldgrundstück für den Preis von 3500 Thlr. erworben[557]. Die Gemeinde Plauen wollte die nöthig werdende Einverleibung des Feldes in den Verband der Stadt Dresden nicht zulassen und stützte sich dabei auf § 14 der Landgemeindeordnung, nach welchem die vorhandenen [148] Landgemeinden mit ihren Flurbezirken fortbestehen sollten. Behufs weiterer Verfolgung der Sache wendete sich die hiesige Commun an die K. Kreisdirection mit der Bitte, die schon ertheilte Genehmigung zur Erweiterung des Friedhofs durch Plauisches Areal zurückzunehmen, und der Annengemeinde die Anlegung eines Gottesackers für Dresden in der Flur des Dorfes Plauen zu untersagen. Da die genannte Behörde nicht darauf einging, wendete die hiesige Commun gegen die getroffene Entscheidung beim K. Cultusministerium Recurs ein, verlangte auch für den Fall der Ausbezirkung des Areals wegen Wegfall der Beiträge zu den Parochial- und Schullasten etc. eine entsprechende Entschädigung[558]. Das genannte Ministerium entschied hierauf unterm 24. Septbr. 1859 nach nochmaliger Erwägung aller einschlagenden Verhältnisse, daß die „Gemeinde Plauen mit ihrem Widerspruche gegen die in Frage stehende Bezirksveränderung sowie mit ihren für unbegründet zu erachtenden Entschädigungsansprüchen abzuweisen“, auch unverzüglich das weiter Erforderliche zu besorgen sei, damit vom 1. Januar 1860 an das für den Annenkirchhof erworbene Areal einen Theil des Dresdner Stadt-, Gemeinde-, Heimats- und Armenversorgungsbezirkes bilden könne[559]. Ein gegen diese Verfügung von der hiesigen Gemeinde beim K. Ministerium des Innern unterm 12. Novbr. 1859 eingewendeter nochmaliger Recurs war ebenfalls erfolglos, worauf das zur Erweiterung des Annenkirchhofes bestimmte Jencke'sche Grundstück im April 1860 aus besagter Gemeinde an die Stadt Dresden überwiesen wurde[560]. - Zehn Jahre später kam es wegen einer beabsichtigten abermaligen Vergrößerung desselben Gottesackers zwischen der Annengemeinde und der Commun Plauen wiederum zu einem Proceß, den nach längerer Dauer die hiesige Gemeinde gewann, der ihr aber auch einen Kostenaufwand von 50 Thlr. 18 Gr. 3 Pf. verursachte[561]. -

Mitten in die Zeit des ersten Streites fällt die Erbauung eines neuen Schulhauses in Plauen. Im Laufe der Jahre hatte sich die Zahl der Schulkinder des hiesigen Ortes bedeutend vermehrt, so daß das Schulgebäude mit seinem einzigen Lehrzimmer und der bescheidenen Lehrerwohnung nicht mehr ausreichen wollte. Im Frühlinge des Jahres 1857 faßten daher Gemeinderath und Schulvorstand den Entschluß, an das Schulhaus einen Flügel anzubauen, der, bei einer Länge von 15½ Ellen und einer Tiefe von 16 Ellen und einem Preise von 1730 Thlr., eine große, geeignete Schulklasse, sowie 2 wohleingerichtete Lehrerwohnungen enthalten sollte. Da der Rath zu Dresden als Patronatsherr unterm 29. Mai sein durchgängiges Einverständniß mit dem projectirten Schulhausbau erklärt hatte, ließ man den Schuppen neben dem Schulgebäude wegreißen und auf dem freigewordenen Platze den Neubau sofort beginnen. Unerwartet erschien unterm 25. Juni eine [149] Verordnung der K. Kreisdirection, den Bau sofort einzustellen, weil er ohne ihre Einwilligung begonnen worden wäre. Der Gemeindevorstand suchte den schnellen Beginn der Bauarbeit damit zu rechtfertigen, daß er hervorhob, sie sei wegen Unzulänglichkeit des Platzes in der alten Schulstube unaufschiebbar gewesen, und die vom Rath bekannt gegebene Bauerlaubniß als ausreichend angesehen worden; auch hätte der Baumeister erklärt, für eine spätere Zeit keine Leute zu haben. Daraufhin erklärte die K. Kreisdirection unterm 4. Juli, daß sie den Anbau, der durch seine Unregelmäßigkeit das bisherige Schulhaus offenbar verunstalte, eigentlich wieder niederreißen lassen sollte; doch wolle sie, weil dies mit pecuniären Nachtheilen für die Gemeinde verbunden sei, die Vollendung des bereits weit vorgeschrittenen Baues in dem vorgeschlagenen Maße gestatten. Die Bauarbeit ging nun schnell vorwärts und wurde Ende September beendigt, so daß die neue Schulstube am 15. Octbr. im Beisein sämtlicher Schulkinder und vieler Gemeindeglieder eingeweiht, und der Unterricht in derselben am nächsten Tage begonnen werden konnte[562]. Zur Ausführung des Baues hatte die Gemeinde mit Bewilligung des K. Gerichtsamtes aus der Wilsdruffer Sparkasse zunächst ein Capital von 1500 Thlr. gegen eine Verzinsung von 4½ % entliehen; da sich jedoch diese Summe zur Vollendung des Baues nicht zureichend erwies, so entnahm man von dem selben Orte noch weitere 500 Thlr. zu 5 %. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgte durch Gemeindeanlagen[563]. -

Beim Jahre 1858 ist zunächst die Gründung der noch jetzt bestehenden Feuergeräthskasse zu erwähnen. Seit alten Zeiten war es in Plauen üblich gewesen, daß derjenige, der sich durch Erwerbung eines Grundstücks hier ansässig machte, sich mit einer bestimmten Summe in die Gemeinde einkaufte und ein sog. Nachbarbier gab. Ein Beschluß des Gemeinderathes vom 9. Decbr. 1857 bestimmte nun, daß für solche Fälle vom Jahre 1858 an das bisher üblich gewesene Nachbarbier in Wegfall kommen, statt dessen aber jeder fremde Käufer eines hiesigen Grundstücks 5 Thlr., jeder einheimische in demselben Falle 2½ Thlr. in eine zu gründende Feuergeräthskasse zahlen sollte, welche die Ausgaben für Feuergeräthschaften, die Entschädigung für die Spritzenmannschaft und die Spritzenfuhren zu bestreiten hatte[564]. Obige Abmachung fand nicht in vollem Maße die Zustimmung der K. Kreisdirection, weshalb unterm 17. April 1858 der Gemeinderath beschloß, „daß eine Abgabe von 4 Gr. pro Hundert Thaler der Kaufsumme, gleichviel ob die Erwerbung von Grundstücken mit oder ohne Gebäude erfolgt ist, sowohl von Einheimischen als Fremden in die Feuergeräthskasse erhoben werden soll“[565]. Diese Bestimmung [150] wurde Seiten der Behörde ebensowenig angefochten, als der Verkauf des Communschankes. Aus den S. 17 mitgetheilten Ortsrügen vom Jahre 1559 geht deutlich hervor, daß die hiesige Gemeinde schon zu der erwähnten Zeit eine „freie Schenke“ besaß. Dieselbe war nur für die selbstständigen Ortseinwohner, nicht aber für Fremde bestimmt, und bildete lange Zeit eine Einnahmequelle für den sie verwaltenden Richter, der damals von der Gemeinde noch keinen Gehalt bezog. Als jedoch in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sich dessen Geschäfte häuften, sowie auch andere Einnahmequellen sich ihm erschlossen, überließ man den Schank pachtweise an einen geeigneten Ortsbewohner, und fand die dadurch erzielte Einnahme zum Besten der Gemeinde geeignete Verwendung. So blieb es, bis Johannis 1858 der Communschank für 2100 Thlr. an den Gutsbesitzer Bunke verkauft wurde[566]. - Schließlich möge bei dem erwähnten Jahre noch der bedeutenden Wasserflut gedacht sein, die, durch einen 6tägigen Regen veranlaßt, nach einigen heißen Sommermonaten eintrat. Seit dem 1. August schwoll nämlich die Weißritz, wie fast alle Gewässer Sachsens, dermaßen an, daß sie den nächsten Tag u. A. die neuerbaute Brücke bei dem Felsenkeller hinwegriß, auch die Wasserstraße für diesen Tag völlig sperrte. Einige dort befindliche Gebäude, besonders die Fournierschneidemühle, wurden etwas beschädigt. Am Reisewitzer Grundstück nahm das Wasser nicht nur einen Steg mit, sondern durchwühlte auch das Ufer und drang in den Garten, den es fast völlig überschwemmte. Glücklicherweise trat die Flut am 3. August zurück, so daß an diesem Tage wenigstens die Wasserstraße wieder passirt werden konnte[567]. -

Dieser betrübenden Thatsache steht ein erfreuliches Ereigniß gegenüber. Zum Gedächtniß seiner in Plauen wohnhaft gewesenen und daselbst verstorbenen Schwester schenkte der Gutsauszügler Gottlob Bellmann aus Kemnitz bei Dresden der hiesigen Gemeinde den 20. Juni 1861 100, und den 5. Juli noch 200 Thlr. mit der Bestimmung, daß die als Bellmannstiftung übergebene Summe zu gleichen Theilen der Schul- und der Armenkasse zufließen, und das jährliche Zinsenquantum zur Bestreitung von Bedürfnissen dieser Kassen verwendet werden sollte[568]. - Während durch diese Liebesspende von fremder Seite für die hiesige Armut etwas geschah, that auch die Gemeinde in dieser Beziehung insofern ihre Schuldigkeit, als sie ein neues Armenhaus erwarb, da das bisher benutzte sich für die Folge als unzureichend erwies. Infolge eines vom Gemeinderath den 26. April 1862 gefaßten Beschlusses erkaufte die Commun am 1. Juni für 1900 Thlr. das auf der Wasserstraße gelegene Schreiber'sche Grundstück[569], [151] das, als es auch nicht mehr ausreichen wollte, den 1. März 1867 für 2000 Thlr. wieder veräußert wurde[570]. Das ebenfalls auf der Wasserstraße gelegene und zuerst in Gebrauch gewesene Gebäude wurde nunmehr wieder bezogen, da es sich aber sehr baufällig zeigte, so entstand, nachdem man das alte Haus abgebrochen, im Jahre 1869 das noch jetzt bestehende neue, das, außer dem Souterrain, in seinen 2 Stockwerken 6 verschieden große Stuben enthält. Zur Deckung der 1200 Thlr. betragenden Baukosten hatte die Gemeinde ein Darlehn aufgenommen[571], was sich bei den bedeutenden Communbauten der nächsten Jahre noch öfters wiederholte. –

In demselben Jahre, in welchem die Commun ein neues Armenhaus in ihren Besitz brachte (1862), veräußerte sie ein seit ältester Zeil ihr gehöriges Eigenthumsobject, den beim Hohen Stein befindlichen Steinbruch, weil mit den Pächtern desselben mancherlei Streitigkeiten entstanden waren. Unterm 24. Juni beschloß deshalb der Gemeinderath, mit behördlicher Genehmigung den Bruch öffentlich gegen das Meistgebot zu verkaufen, und die erlangte Summe zu Gunsten der Gemeindekasse zu capitalisiren. Die anfangs offerirten Gebote ließ man, als zu niedrig, unberücksichtigt; schließlich erwarb Frohberg aus Deuben, der die von der Commun gewünschten 600 Thlr. zu zahlen erklärt hatte, im Septbr. 1862 die Bruchparcelle[572], welche durch ihren neuen Besitzer bald ein völlig verändertes Ansehen erhielt. Zunächst errichtete derselbe noch im Herbste des genannten Jahres das Restaurationsgebäude „zum Hohen Stein“, das aber, weil der Bruch damals viel weiter vor reichte, wegen Mangel an Raum so gebaut werden mußte, daß es statt der Frontseite den Giebel der Straße zukehrt. Im Frühjahr 1864 entstand dann nicht nur das Seitengebäude, sondern auch der Aussichtsthurm, welcher im Juli dem Publikum geöffnet wurde. Zur bleibenden Erinnerung an den Umstand, daß der 1854 verstorbene König Friedrich August den Felsen des Hohen Steines gern besuchte, ließ Frohberg die Büste dieses Fürsten am Thurme über der Ausgangsthür anbringen[573]. –

Aus dem Jahre 1863 sei zunächst hervorgehoben, daß am 2. April der Taubstummenlehrer Gustav Jencke sein s. Z. auch im Auslande bekanntes Familienpensionat für geistesschwache und blödsinnige Kinder von Dresden nach Plauen in sein, eigens zu diesem Zwecke eingerichtetes Grundstück (Chemnitzer Straße 17) verlegte. Die namentlich zu Anfang dieses Jahrzehnts ziemlich umfangreiche Anstalt geht jetzt ihrer völligen Auflösung entgegen, da ihr Dirigent wegen vorgerückten Alters an Stelle der entlassenen Zöglinge schon seit einigen Jahren keine neuen aufnimmt[574]. – Bedeutungsvoll für die hiesige Gemeinde wurde die ebenfalls im Jahre 1863 vorbereitete und 1864 erfolgte Gründung der [152] Turnerfeuerwehr und zwar schon aus dem Grunde, weil mit Constituirung derselben laut Beschluß des Gemeinderathes vom 12. Juni die persönliche Dienstleistung der hiesigen Grundstücksbesitzer bei Feuersgefahr im Orte aufhörte[575]. Die Feuerwehr bildete sich aus Mitgliedern des 1863 entstandenen Turnvereins, und befindet sich seit 1866 unter der trefflichen Leitung eines ihrer Begründer, des Sattlermeisters C. F. Händler. Als der Turnverein sich 1867 auflöste, schenkte er seine 1864 von Frauen und Jungfrauen Plauens erhaltene schöne Fahne sowie sämtliches Geräth und Baarvermögen an die Feuerwehr, die sich 1869 zugleich auch als Turnverein constituirte. Das erfolgreiche Wirken dieser freiwilligen Löschmannschaft fand nicht nur auswärts, sondern auch in Plauen selbst wohlverdiente Anerkennung, so 1873, als hier gesammelte freiwillige Beiträge es ermöglichten, die gesamte Feuerwehr, (30 Mann) durchaus neu zu uniformiren; so 1874, zu welcher Zeit ihr die Gemeinde aus der Ortsfeuerlöschkasse eine neue Abprotzspritze anschaffte; so 1876, seit welcher Zeit sie aus derselben Kasse gänzlich erhalten wird. Außer bei mehreren Anlässen in Plauen rückte die Feuerwehr seit ihrem Bestehen zu 82 auswärtigen Bränden aus, und erhielt in dieser Zeit für schnelles Eintreffen auf der Feuerstätte 14 Prämien[576]. Möge ihr schweres Wirken wie bisher, so auch in der Zukunft, immer ein mit Erfolg gekröntes sein! -

Die immer lebhafter werdenden Verkehrsbeziehungen zwischen Plauen und Dresden ließen eine bequeme directe Verbindung beider Orte als sehr wünschenswerth erscheinen. Dem vielseitig gefühlten Bedürfnisse kam nun der Dresdner Omnibusverein dadurch entgegen, daß er vom 1. Octbr. 1863 an die Linie Schloßplatz-Plauen eröffnete, welche auch ununterbrochen in Betrieb blieb, bis im Jahre 1873 der Bau der Pferdeeisenbahn vom böhmischen Bahnhof nach dem hiesigen Orte erfolgte. Die am 14. Januar des genannten Jahres eingezogene Omnibuslinie wurde, da die Pferdebahn den letzten Theil ihrer Strecke noch nicht zu eröffnen vermochte, auf Wunsch der Bewohner Plauens und der der Chemnitzer Straße in Dresden vom Omnibusverein auf kurze Zeit nochmals befahren, mit dem 1. Februar aber für immer aufgegeben[577]. Einige Zeit fehlte eine regelmäßige Fahrverbindung zwischen Plauen und Dresden, doch hörte dieser Uebelstand auf, als die Pferdeeisenbahn am 12. März 1873 den Betrieb auf der erwähnten Strecke eröffnete[578]. Die meist vielseitige Benutzung ihrer Wagen zeigt, wie sehr man die bequeme Verbindung zwischen dem hiesigen Orte und der nahen Residenz schätzt. -

Eine ebenfalls recht gute Einrichtung, wenn auch von ganz anderer Art, wurde im Jahre 1865 getroffen. Wegen wiederholt vorgekommener Unzuträglichkeiten beschloß der Gemeinderath unterm 27. [153] Januar des genannten Jahres, nicht nur alle Häuser des Ortes mit fortlaufenden Nummern, sondern auch die hiesigen Gassen mit Namen zu versehen, und zwar wurde von nun an genannt[WS 23] 1) der Weg vom Weichbild Dresdens am Annenkirchhof bis zur Grenze bei Coschütz Coschützer Straße; 2) dieselbe Strecke an der Weißritz entlang Wasserstraße und 3) der Weg von der Hofmühlenbrücke bis an die Coschützer Straße beim Chausseehause Kirchstraße[579]. Mit Ausnahme der Bezeichnung Coschützer Straße, welche durch Gemeinderathsbeschluß vom 4. October 1871 in Chemnitzer Straße umgewandelt wurde[580], haben sich die erwähnten Straßennamen unverändert erhalten. -

Das Jahr 1866 brachte für die Gemeinde Plauen nur unerfreuliche Ereignisse. Zunächst verschwand am 22. Mai der damalige Gemeindevorstand G. mit Hinterlassung von folgenden Kassendefecten: 325 Thlr. Gewerbe- und Personalsteuer, 149 Thlr. Grundsteuer, 495 Thlr. Anlagereste etc. und 192 Thlr. Militärgelder. Zwar vermochte man später den Flüchtiggewordenen zu erlangen, allein das Geld blieb verloren, und mußte die hiesige Commun trotz verschiedener Bittgesuche, von denen das letzte vom Septbr. 1867 direct an den Landesherrn gerichtet war, die volle Summe der unterschlagenen Gelder decken[581]. - Unannehmlichkeiten anderer Art erwuchsen dem Dorfe Plauen durch den 1866 im Juni ausgebrochenen Krieg. Nachdem kurz vor dessen Beginn 655 Mann sächsischer Truppen vom Schützenregiment und von der damaligen Brigade Kronprinz sich einige Zeit in unserm Orte aufgehalten hatten, erschienen am 18. Juni Preußen, von denen bis mit dem 20. Septbr., außer den nur vorübergehend anwesenden Patrouillen, 13 Oberoffiziere, 89 Offiziere und 1906 Mann hier in Quartier gewesen und bis etwa auf ein Sechstel der Soldaten auch verpflegt worden waren. Die Truppen gehörten dem Füsilierregiment Nr. 33, den Husarenregimentern Nr. 11 und 1, den Landwehrdragonern, dem 2. pommerschen Landwehrregiment, 2 Landwehrhusarenregimentern, einem Uhlanenregiment, dem Gardekürassier- und schließlich dem Gardegrenadierregiment an[582]. Die Berechnung über die aus Requisition an die Preußen gelieferten Naturalien ergab auf die Zeit vom 18. Juni bis 6. Juli eine Summe von 363 Thlr. 27 Ngr. 4 Pf., während von der Gemeinde wie von mehreren Privatpersonen für andere Lieferungen und für die von den fremden Truppen verursachten Schäden an Feldern 380 Thlr. 6 Ngr. 7 Pf. berechnet wurden[583]. -

Auch die nächsten zu erwähnenden Ereignisse sind nicht erfreulicher Art. So brach in der 2. Morgenstunde des 7. Juni 1868 in der Walkmühle, die damals zum Mahlen von Farbeholz diente, Feuer [154] aus, welches das Hauptgebäude bis auf die Umfassungsmauern einäscherte und das Triebwerk vollständig zerstörte. Daß die in der Mühle wohnenden Leute sich zu retten vermochten, war der Ehefrau des dort thätigen Geschäftsführers zu verdanken, die durch den entstandenen Ranch noch rechtzeitig erwachte und Lärm machte[584]. - Ein anderer Unfall ereignete sich am 10. März 1869. An dem erwähnten Tage gegen Abend begab sich der Handarbeiter Rietscher auf den Boden einer zur Hofmühle gehörigen Scheune, um dort Strohseile zu fertigen. Aus Versehen kam er der Oeffnung zu nahe, stürzte durch dieselbe hinunter und verletzte sich dadurch so bedeutend, daß er in Folge dessen am 24. Juli im Stadtkrankenhause zu Dresden starb[585]. - Ebenfalls durch eigene Unvorsichtigkeit kam in Plauen am 10. Juni 1870 der einige 50 Jahre alte Expedient Röber ums Leben, indem er, als er am Felsenabhange beim Hohen Stein einige Blumen pflücken wollte, ausglitt und rettungslos ins Flußbett der Weißritz hinabrollte. Da der beklagenswerthe Mann im furchtbaren Falle mehrmals auf den Felsen aufgeschlagen war, und schließlich den Halsring gebrochen hatte, so konnte man ihn nur als Leiche aufheben[586]. - Auch im nächsten Jahre (1871) brachte hier ein Unglücksfall einem Menschen den Tod. Ein am 27. Octbr. aus Burgk kommender Kohlenfuhrmann wollte, nachdem er in Plauen das Chausseegeld bezahlt, auf seinen schwer beladenen Wagen steigen, rutschte aber von der Deichsel, auf welche er getreten war, ab und fiel so unglücklich, daß ihm die Räder über Brust und Beine weggingen, und er als todt vom Platze getragen werden mußte[587]. -

Aus dem Jahre 1869 bleibt noch ein für die hiesige Gemeinde erfreuliches Ereigniß zu erwähnen übrig, die Stiftung eines namhaften Legates. Die am 10. März des genannten Jahres in Kötzschenbroda verstorbene Frau Johanne Christiane Dietrich, geb. Henker, Wittwe eines vormaligen hiesigen Gutsbesitzers, hatte der Armenkasse in Plauen 500, der Kirche 200 und der Schule daselbst ebenfalls 200 Thlr. vermacht, welche Beträge von den Universalerben den 20. Septbr. an die erwähnte Commun ausgezahlt wurden[588].

Ein anderes Legat fiel ihr zu, als am 17. Januar 1873 der hiesige Hausbesitzer Johann Gottlieb Sperling starb, der in seinem den 29. Novbr. 1866 errichteten Testamente der Gemeinde 500 Thlr. mit der Bestimmung ausgesetzt hatte, daß an seinem Sterbetage die Jahreszinsen an 10 alte, arme, würdige Einwohner unseres Dorfes nach Wahl des Ortspfarrers vertheilt werden sollen[589]. -

Die größeren Güter in Plauen waren im Laufe der Jahre vielfach zerstückelt worden, was eine Verminderung in der Zahl der Begüterten [155] oder Flurstücksbesitzer (s. S. 136) herbeiführte. Aus diesem Grunde beschloß der Gemeinderath am 21. Novbr. 1872, vom Anfang des nächsten Jahres an die 1839 festgesetzte Dreitheilung der hiesigen Einwohner aufzuheben, dieselben vielmehr künftig nur in 2 Klassen einzuordnen, nämlich in Ansässige und Unansässige[590]. Eine andere, vom Januar 1876 eintretende Veränderung, nämlich die Vermehrung der Mitglieder des Gemeinderathes auf 12, machte sich durch das verhältnismäßig schnelle Anwachsen der hiesigen Bevölkerung nöthig[591]. - Viel wichtiger für die Commun als die beiden letzterwähnten Thatsachen ist die unterm 15. Octbr. 1874 erfolgte Einführung der revidirten Landgemeindeordnung[592], durch welche die bisherige Autonomie der sächsischen Gemeinden erweitert, ihnen die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zugesprochen, und den Gemeindevorständen, die seither in Sachen der Gemeindeverwaltung nur als berathende Behörde fungirten, auch diejenigen Functionen übertragen wurden, welche bis dahin den Gerichtsämtern in ihrer Eigenschaft als Gemeindeobrigkeiten zustanden[593]. -

Um bei Erwähnung der Thatsachen die Zeitfolge thunlichst einzuhalten, müssen wir zum Jahre 1872 zurückgehen und zunächst der mit 34 Zöglingen, 2 Lehrern und 1 Lehrerin am 2. Novbr. erfolgten Eröffnung der sog. Filiale oder Vorschule der Taubstummenanstalt gedenken. Diese Zweiganstalt gilt ebenfalls als eine staatlich anerkannte „milde Stiftung“, steht bei Oberleitung des Hofrath Jencke in Dresden direct unter dem K. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, und befindet sich in dem für sie erkauften und passend eingerichteten Grundstück auf der Chemnitzer Straße Nr. 31. Gegenwärtig zählt die Vorschule, welche die 3 untersten Klassen der Gesamt-Taubstummenanstalt enthält, 37 Zöglinge, sowie außer einer Hausmutter 3 Lehrer (von denen der erste zugleich Dirigent und Rechnungsführer ist) und eine Lehrerin für weibliche Arbeiten[594]. - Aus dem Jahre 1872 muß auch noch eines Brandes gedacht werden, der in der Nacht des 6. Decbr. dem Gutsbesitzer Kobisch eine Scheune mit Getreidevorräthen und einer Dreschmaschine völlig vernichtete[595]. -

Es ist schon einmal darauf hingewiesen worden, daß sich der Geschäftsverkehr hier am Orte immer lebhafter gestaltete. Dieser Umstand machte unter den hiesigen Einwohnern, die bisher die Postsendungen nach der Hauptstadtpost in Dresden hatten hineinbesorgen und von dort herausholen müssen, den Wunsch rege, eine Ortspostanstalt zu besitzen. Dem allseitig gefühlten Bedürfnisse wurde Rechnung getragen und am 1. Januar 1873 in Plauen ein Postamt errichtet, das anfangs den Namen Dresden 10, später die Bezeichnung Dresden-Plauen [156] erhielt. Wegen des sich steigernden Verkehrs mußte sehr bald das Beamtenpersonal vermehrt und ein Landbriefträger angenommen werden, welch' letzterer auch die einbezirkten Orte Döltzschen, Naußlitz, Roßthal, Neunimptsch, Ober- und Niedergorbitz, Wölfnitz, Gompitz und Pennrich zu begehen hatte. Als 1876 in Gorbitz ein Postamt errichtet wurde, trennte man fast den ganzen Landbezirk von Plauen ab, bei welchem Orte, außer dem neu hinzugetretenen Dorfe Altcoschütz nur noch Döltzschen verblieben ist. Am 1. Novbr. 1874 trat auf Antrag der hiesigen Gemeinde eine mit der Postanstalt vereinigte Privattelegraphenstation ins Leben[596], deren Einrichtungskosten der Hofmühlenbesitzer Bienert trug[597] die aber schon im nächsten Jahre gegen Rückzahlung der Hälfte der Einrichtungskosten in den Besitz der Reichs-Telegraphen-Verwaltung überging[598]. Um zu zeigen, wie nothwendig Plauen einer Postanstalt und einer Telegraphenstation bedurfte, möge erwähnt sein, daß 1878 neben 94390 aufgegebenen Briefsendungen 109206 eingegangene dergl. zu verzeichnen sind; ferner, daß 7074 Packete und Geldsendungen hier eingingen und 6534 dergl. aufgegeben wurden, sowie schließlich, daß 810 aufgegebenen Telegrammen 1419 eingegangene dergleichen gegenüberstehen[599]. -

Das Jahr 1873, in welchem die hiesige Postanstalt ins Leben trat, war für Plauen auch noch in anderer Weise bedeutungsvoll. Zunächst begann damals die Thätigkeit der Actiengesellschaft „Dresdner Westend“, die sich am 4. Novbr. 1872 zu dem Zwecke constituirt hatte, um die Erwerbung, Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in und um Dresden, besonders in dessen westlicher Umgebung, geschäftlich zu betreiben. Zur Erreichung ihres Zieles erwarb die Gesellschaft zunächst die Güter von Kobisch und von Rühle samt dem vormals Bellmann'schen Hofe, sowie mehrere links und rechts von der Chemnitzer Straße gelegene Grundstückscomplexe, darunter die Felder von Moses und Fiedler, ein Gesamtareal von über 250 Scheffeln oder über 2000000 □Ellen[600]. Das erkaufte Areal ward planvoll eingetheilt, und dann mit dem Bau von Straßen begonnen. Zunächst entstand auf dem vormals Rühl'schen Gartengrundstück das jetzt zahlreich besuchte Westendschlößchen, das die Gesellschaft sehr bald für 42500 Thlr. verkaufte[601]; ferner die zwischen der Kirche und der Coschützer Straße jetzt vorhandene Verbindungsstraße, die auf Wunsch der Westendgesellschaft durch Beschluß des Gemeinderathes vom 18. April 1874 den Namen Elisenstraße erhielt[602], sowie auch noch in demselben Jahre der untere, nach der Eisenbahn zu gelegene Theil der Bienertstraße[603], [157] während das obere nach Räcknitz zu führende Stück derselben bereits 1871 durch Bienert entstanden und zufolge eines Gemeinderathsbeschlusses vom 4. Octbr. des genannten Jahres nach ihrem Erbauer genannt worden war[604]. Ueberhaupt herrschte 1873 große Baulust, denn es entstanden damals hier die obere Reisewitzer Straße zwischen der Chemnitzer und Kaitzer Straße, diese letztere zwischen Reisewitzer und Bienertstraße, und die Hohe Straße, mit der Kaitzerstraße parallel laufend und von derselben Länge[605]. Der sonst sehr tief liegende Weg vom Ende der Chemnitzer Straße nach dem Grundstück des Herrn Kaufmann Reichenbach, der als Münzenkenner und Besitzer einer sehr werthvollen Münzsammlung auch auswärts wohl bekannt ist, erhielt, weil durch den Gemeindegarten führend, zwar auch 1873 im Octbr. den Namen Gartenstraße[606], kam aber erst 1876 in einen besseren Zustand, nachdem wiederholte starke Regengüsse ihn so unwegsam gemacht hatten, daß seine vollständige Hebung nicht länger aufzuschieben war[607]. Durch die Westendgesellschaft erfolgte nun 1873 der Bau der Ringstraße, und 1874 und 1877 der von dieser nach der Räcknitzerstraße führenden Kaitzer- und Bernhardstraße[608], die sämtlich einigen Straßen im Schweizerviertel Dresdens sowohl in der Richtung und Breite, als auch im Namen entsprechen, und als deren Fortsetzung anzusehen sind. 1876 wurde das Straßennetz Plauens abermals erweitert, denn es entstand damals durch den Gärtner Feßler eine Straße von der Wasserstraße nach dem Röhrwege, die mit Genehmigung des Gemeinderathes den von ihrem Erbauer gewählten Namen Florastraße erhielt[609]. Weiter wurde 1876, und zwar durch die Gemeinde, die von der Coschützer Straße nach der neuen Schule führende Schulstraße hergestellt, was 2400 Mark kostete[610], sowie die viel längere Räcknitzer Straße mit einem Aufwand von 6500 Mark ausgebaut[611]. Von besonderer Wichtigkeit erwies sich der von der hiesigen Commun schon lange gewünschte Bau der Falkenstraße, da die Chemnitzerstraße den überaus starken Verkehr an Lastwagen neben der Pferdeeisenbahn auf die Dauer nicht auszuhalten vermocht hätte. Die Unterhandlungen mit der Gemeinde wegen dieser Anlage begannen schon im März 1873[612], doch zogen sich dieselben so in die Länge, daß der vom Staate der Commun vorgelegte Vertrag erst im Juli 1876 bei dieser zur Annahme gelangte[613]. Nachdem die verlängerte Falkenstraße am 9. Decbr. desselben Jahres von der Kgl. Chausseeinspection abgesteckt worden war[614], begann der Bau sehr bald darauf, doch endete er wegen der großen Länge der Straße erst im [158] Frühjahr 1878. Während der Rath zu Dresden für den vom Feldschlößchen bis an die Stadtgrenze reichenden Straßentheil den Namen „Zwickauer Straße“ wählte, erklärte der hiesige Gemeinderath durch Beschluß vom 14. März 1878, den auf Plauischer Flur gelegenen Straßentract Falkenstraße benennen zu wollen[615]. - Nachdem 1877 die Wasserstraße vom Reisewitzer bis an den Gallas'schen Weg wesentlich verbreitert[616], und im Sommer 1878 von verschiedenen Adjacenten eine Straße gebaut worden war, die zwischen der Falken- und der Chemnitzer Straße eine Verbindung herstellt, und, weil in der Nähe der Flurgrenze liegend, durch Beschluß des Gemeinderathes vom 5. Septbr. desselben Jahres den Namen Grenzstraße erhielt[617], erfolgte im Sommer 1879 die Fertigstellung nicht nur dieser Straße durch das Kirchenfeld nach Osten hin, sondern auch der Hohen und Kaitzer Straße. Welch ein reiches Gebiet ist durch diese Straßenanlagen in Plauen der Baulust eröffnet worden! - Hierbei sei noch erwähnt, daß Hofmühlenbesitzer Bienert, nachdem ein Gemeinderathsmitglied in der Sitzung vom 6. Juli 1878 die Bepflanzung sämtlicher Straßen mit Obstbäumen beantragt hatte, der Commun zu diesem Zwecke sofort 5000 Mark unter der Bedingung zusicherte, daß dieses Capital ihm erst aus den Erträgnissen der Bäume zurückgezahlt werde. Das Anerbieten wurde dankbar angenommen, und alle damals fertigen Straßen mit Kirschbäumen bepflanzt, die nicht nur einen hübschen Schmuck bilden, sondern auch in der Zukunft eine Einnahmequelle erschließen müssen, welche mit der Zeit die gesamten Straßenunterhaltungskosten decken dürfte[618]. -

Wieder an das Jahr 1873 anknüpfend, ist aus demselben noch Folgendes zu erwähnen. Zunächst wurde damals die von Dr. L. Naumann in Dresden 1872 begründete und weithin rühmlichst bekannte Fabrik für Gewürz- und Fruchtextracte sowie Gewürzsalze nach dessen eigenem Grundstück auf der Wasserstraße Nr. 48b in Plauen verlegt, wo sie heute noch in vollster Thätigkeit sich befindet. Die Fabrikate sind, außer in der Küche, in allen denjenigen Industriezweigen erfolgreich verwendbar, die Gewürze und Früchte zur Herstellung ihrer Producte bedürfen, also in Bäckereien, Conditoreien, Bonbon-, Chocoladen-, Liqueur-, Senf-, Essigfabriken, sowie bei Fleischern zur Wurstbereitung. 1873 schickte Dr. Naumann seine Extracte und Salze zum ersten Male auf eine Ausstellung und zwar nach Wien, wo man ihm die Verdienstmedaille zuerkannte. Von da an datirt die weite Verbreitung und die vielseitige Anerkennung der Naumann'schen Fabrikate, die bis jetzt auf 46 Ausstellungen prämirt worden sind[619]. - Ein anderes, ebenfalls wohlrenomirtes Etablissement, die Wiener Waffel-Fabrik von Hromadka & Jäger, eröffnete auch im Jahre 1873 [159] im hiesigen Orte seinen Betrieb. Bereits 1848 in Wien gegründet, siedelte diese Fabrik 1868 nach Dresden und 1873 von da nach Plauen in das Grundstück Catasternummer 48e der Wasserstraße über, wo sie noch jetzt durch eine ziemlich bedeutende Zahl Arbeiter ihre Specialartikel in Waffeln, Zuckeroblaten und Hohlhippen in großen Quantitäten herstellen läßt[620]. Die eigenthümlichen, höchst wohlschmeckenden Backwaaren haben auf Ausstellungen wiederholt verdiente Anerkennung und daher auch vielfache Verbreitung gefunden. - Als Dritte im Bunde muß noch die 1868 in Dresden entstandene und ebenfalls 1873 nach Plauen in das Grundstück Nr. 5 der Wasserstraße übergesiedelte Nähmaschinenfabrik von Conrad Bügler erwähnt werden, die auch eine beträchtliche Anzahl Arbeiter beschäftigt und nicht nur Doppelsteppstichnähmaschinen (System Grover & Baker), sondern auch Strohhutnähmaschinen mit sichtbarem und mit unsichtbarem Stich, sowie patentirte selbstthätige Spulapparate für Nähmaschinen herstellt, und ihre als vorzüglich bekannten Fabrikate selbst über den Ocean versendet[621].

Bei Erwähnung der Industriestätten sei auch weiter derjenigen von ihnen gedacht, die das überall beliebte Lagerbier beschaffen. Da ist es zunächst die am 25. April 1868 entstandene Actienbierbrauerei zu Reisewitz[622], deren Restaurations- und Oeconomiegebäude noch zu Plauen gehören. Wie schon S. 24) erwähnt, befand sich das Reisewitz'sche Grundstück - so genannt nach dem Bergdirector Joh. Wratislaw v. Reisewitz, der es von 1702 bis zu seinem Tode 1709 besaß[623] - seit dem 16. Jahrhundert in Privathänden; 1692 den 12. Juli ging es jedoch in den Besitz des Kurfürsten Johann Georg IV. über[624], welcher es am 20. desselben Monats seiner Favoritin Sybilla v. Neitschütz schenkte[625]. Für diese wurde auch das noch jetzt stehende sog. Wasserschlößchen an der Hofmühlenbrücke erbaut, und der davor befindliche Garten noch prächtiger eingerichtet, als er schon bisher gewesen. Nach dem plötzlichen Tode der Besitzerin 1694 ließ August d. Starke das Grundstück von der kurf. Kammer zunächst einziehen, 1695 den 2. Febr. aber wieder verkaufen[626], und blieb es nun wieder in Privatbesitz, bis es im Juli 1719 von dem letzterwähnten Fürsten zu dem Behufe zurückerworben wurde, um die Dresdner Falknerei dahin zu verlegen[627]. Als dieselbe 1727 nach dem bei Großenhain gelegenen Kammergute Kalkreuth übersiedelte, schenkte August d. Starke das freigewordene Reisewitz'sche Grundstück unterm 6. Septbr. des genannten [160] Jahres an den Accisrath Starke[628]. Von nun an waren nur Privatpersonen Besitzer des großen Complexes, der zum großen Theile 1868 von einer Actiengesellschaft erworben wurde, in deren Händen er sich noch befindet. - Einige Jahre nach der zuletzt angegebenen Zeit, nämlich 1872 den 10. Januar entstand die Actienbierbrauereigesellschaft zum Lagerkeller, die das von 1845-48 von dem Braumeister Schulze in Dresden erbaute und schon mehrfach zu Restaurationszwecken verwendete Grundstück an der Ecke der Chemnitzer und der Reisewitzer Straße erwarb, und hier eine große Lagerbier-Brauerei errichtete[629], deren Fabrikat sich einer ebenso vielseitigen Anerkennung erfreut, als der Gerstensaft von Reisewitz. -

Für des Leibes Nahrung sorgen aber auch noch andere industrielle Etablissements, nämlich die schon an andern Orten erwähnten Mühlen. Die Hofmühle, von jeher eine der größten Mühlen Sachsens, erfuhr in ihren Betriebsverhältnissen eine Erweiterung, nachdem sie am 1. Mai 1872 durch Kauf vom 23. August desselben Jahres aus den Händen des Staates in den Besitz ihres Pächters Bienert übergegangen war[630]. Auf den 16 Mahlgängen werden bei normalem Betrieb täglich durchschnittlich 750 Ztr. Getreide vermahlen, doch läßt sich die Leistungsfähigkeit auf 900 Ztr. erhöhen. In 10 Backöfen, von denen 8 Tag und Nacht ununterbrochen in Thätigkeit sind, stellt man täglich 260 Ztr. Roggenbrot her. Besondere Erwähnung hierbei verdient die Thatsache, daß der Besitzer der Hofmühle, um das lästige Rauchen der großen Esse in Wegfall zu bringen, seit kurzer Zeit eine Gasfeuerungsanlage in Betrieb genommen hat. Da sich dieselbe bewährt, so soll die Gasfeuerung bei den 6 großen Maschinenöfen eingerichtet werden, und dürfte die hiesige Hofmühle dann wohl das erste und zunächst einzige Etablissement sein, welches eine solche Gasheizungsanlage besitzt. Neben der Mahlmühle und Brotbäckerei ist in einem 1818 errichteten Gebäude noch eine Oehlmühle mit 4 Gängen thätig[631] — Die ebenfalls zu Plauen gehörige Walkmühle, eine Mahl- aber auch Farbeholzmühle, arbeitet nur mit 6 Gängen. Sie wurde 1871 in Verbindung mit der auf Döltzschener Gebiet gelegenen Königsmühle in ein Actienunternehmen verwandelt, das den Namen „Dresdner Actienmühlen-Gesellschaft (E. Kittler)“ erhielt. Obgleich das Geschäft ziemlich vorwärts ging, beschloß doch eine ordentliche Generalversammlung im April 1876 einstimmig die Liquidation der Gesellschaft, worauf im Spätsommer 1878 auf der Basis des früheren Unternehmens ein neuer Actienverein unter der Firma „Dampfmühlen-Actien-Gesellschaft zu Dresden“ entstand[632]. - Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die auf Plauischer Flur befindlichen mächtigen Lehmlager die Errichtung von 3 großen Ziegeleien [161] (von Weitzmann, von Behr & Co., von Bossecker), sämtlich mit Dampfbetrieb, veranlaßt haben. -

Wir gehen wieder zurück und gedenken des Jahres 1872, das für Plauen eine sehr wohlthätige Neuerung brachte, nämlich die durch den Hofmühlenbesitzer Bienert bewirkte Einrichtung der Straßenbeleuchtung. Da der Bau der auf Löbtauer Flur stehenden Gasanstalt mehrfacher Hindernisse wegen nicht eher in Angriff genommen werden konnte, als im März 1874, so gab es im Orte vom 1. Septbr. 1872 zunächst Petroleum-, vom 19. October 1874 an jedoch Gasbeleuchtung[633]. Ebenfalls durch Bienert[634] erhielt Plauen 1875 eine Wasserleitung, deren officielle Eröffnung den 1. April 1876 stattfand, obgleich schon vorher an Privatpersonen Wasser abgegeben worden war[635]. Man sieht aus alledem, daß sich der hiesige Ort vielfach derselben Vorzüge erfreut, die die nahe Residenz besitzt. -

Nicht unwichtig war auch das Jahr 1874, weil am 9. December desselben der Plauische Ortsverein gegründet wurde, der seit seinem Bestehen die hiesigen Einwohner mit gutem Erfolg zur Theilnahme an den Gemeindeangelegenheiten anzuregen und die Interessen der Gemeinde zu wahren und zu fördern sich bemüht[636]. An Vereinen leidet Plauen übrigens keinen Mangel. Für gesellige Unterhaltung sorgt der Westendclub, der am 22. September 1873 ins Leben trat[637]. [162] Der Pflege des Gesanges widmen sich der seit dem 13. Novbr. 1867 bestehende Chorgesangverein[638] (gemischter Chor) und der den 14. Septbr. 1875 gegründete Männergesangverein[638]. Für die Kräftigung des Körpers wirkt der 1869 wieder ins Leben gerufene Turnverein[638], aus dem sich, wie S. 152 bereits erwähnt, die 1864 entstandene Ortsfeuerwehr recrutirt. Die Interessen der nicht mehr activen Soldaten wahrt seit dem 14. Febr. 1875 der Militärverein[638], indem er jedem Mitgliede im Krankheitsfalle wöchentlich 6 Mark, und im Sterbefalle 50 Mark Begräbnißunterstützung gewährt[638]. Von besonderer Wichtigkeit ist der am 13. Febr. 1879 entstandene Frauenverein, um dessen Gründung sich der hiesige Ortspfarrer Liebe, der mit treuer Hingabe an sein Amt und darum auch mit Segen in der Gemeinde wirkt, wesentliche Verdienste erworben hat. Genannter Verein, der nur hiesige unbescholtene Frauen und Jungfrauen zu Mitgliedern aufnimmt, macht es sich zur Aufgabe, „arme Kranke, besonders arme Wöchnerinnen und hilfsbedürftige Arme zu unterstützen“[639]. Möge es im Interesse seines edlen Zweckes ihm in der Gemeinde nie an warmen Herzen und helfenden Händen fehlen! Einen nicht weniger löblichen, weil das allgemeine Wohl fördernden Zweck hat der am 14. Juni 1879 ebenfalls unter Mitwirkung des Ortsgeistlichen gegründete Verein gegen Hausbettelei, der, wie sein Name andeutet, der Hausbettelei in Plauen steuern, dagegen würdige und bedürftige Durchreisende nach Prüfung ihrer Legitimation auf dem Gemeindeamte durch Verabfolgung einer Gabe unterstützen will[640]. Möge seine seit dem October des genannten Jahres begonnene Thätigkeit auch künftig, wie bisher, die erwünschten Früchte tragen! -

Bei dem Jahre 1875 haben wir es besonders mit Schulangelegenheiten zu thun. Zunächst sei der Gründung einer Privatschule gedacht, welche, vom Director Th. Reibisch nach der am 10. August vom K. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts ihm ertheilten Concession ins Leben gerufen, als eine in der Entwickelung begriffene höhere Volksschule zu betrachten ist und solchen Aeltern gerecht zu werden sucht, die ihre Kinder nicht in die öffentliche Volksschule schicken wollen. Gegenwärtig zählt die genannte Privatlehranstalt in 3 Klassen 36 Schüler im Alter von 6-8, 8-10, 10-12 Jahren, und wirken an derselben außer einem Elementarlehrer noch der Director, sowie dessen Gattin als Lehrerin der französischen Sprache und für weibliche Arbeiten[641]. - Während für noch nicht schulpflichtige Kinder ebenfalls 1875, und zwar den 1. April von Frl. Roux ein Kindergarten[642] nach Fröbel'scher Art eröffnet wurde, dessen [163] Local sich gegenwärtig in der alten Schule befindet, trat im Octbr. desselben Jahres die Fortbildungsschule für solche letzte Ostern aus der Schule entlassene und hier im Orte wohnende Jünglinge ins Leben, die nicht nachzuweisen vermochten, daß in anderer Weise für ihren ferneren Unterricht gesorgt ist[643]. - Die Ortsschule erfuhr, um das hier gleich mit anzuführen, seit 1875 eine durchgreifende Reorganisation, theils, weil die Zahl der Kinder gegen früher wesentlich gestiegen war, theils, weil dem im genannten Jahre zur Einführung gelangten neuen Schulgesetze Rechnung getragen werden mußte. Besonders sei hervorgehoben, daß die Unterrichtsanstalt Ostern 1877 in der Person des früheren Oberlehrers Wilsdorf einen Director erhielt, der sich erfolgreich bemüht, die ihm anvertraute Schule immer mehr zu heben, und den an sie gestellten höheren Anforderungen gerecht zu werden. - Die Umgestaltung der inneren Verhältnisse brachte auch eine wichtige äußere Veränderung zum Abschluß. Da nämlich das alte Schulhaus schon seit längerer Zeit sich zur Unterbringung sämtlicher Schüler Plauens als ganz unzureichend erwies, auch die Ermiethung von 3 Localen in dem vormals Kobisch gehörigen Gute dem Raummangel auf die Dauer nicht abzuhelfen vermochte, wurde bereits 1875 der Bau eines neuen Schulhauses begonnen, das für unsern Ort eine Hauptzierde ist, allerdings auch 115296 Mark 97 Pf. gekostet hat[644]. Bald nach der am 30. September des letzterwähnten Jahres erfolgten Legung des Grundsteines verschwand aus demselben durch Diebeshand die eingelegte Kapsel mit der Urkunde und ungefähr 42 Mark der gegenwärtig gangbarsten Münzen[645], welcher Verlust bis auf das Schriftstück nicht wieder erneuert wurde. Das Schulhaus, von dem Baumeister Fichtner in Plauen aufgeführt und am 10. Octbr. 1876 feierlich eingeweiht[646], besteht aus einem zurückgelegten Mittelbau, welcher durch 2 Seitenflügel begrenzt wird, und enthält außer der Hausmannswohnung im Souterrain in den 3 übereinanderliegenden Stockwerken 8 geräumige, helle Lehrzimmer, sowie ausreichend große und schöne Wohnungen für den Director und 3 Lehrer[647]. -

1876 den 1. Januar ward in Plauen das Standesamt eröffnet, bei dem als Beamter der Gemeindevorstand thätig ist[648]. - Ferner übernahm im erwähnten Jahre die Commun laut Gemeinderathsbeschluß vom 5. April für die Sommermonate das Straßensprengen, welches bereits im Mai 1874 hier eingeführt und zunächst durch Privatmittel bestritten worden war[649]. - Da der Jahrhunderte alte Dorfteich niemand mehr etwas nützte, wohl aber in den heißen Sommertagen [164]

durch seine Ausdünstungen die Luft oft genug mit üblen Gerüchen erfüllte, wurde er, nachdem man schon 1873 das neben ihm befindliche Spritzenhaus beseitigt hatte[650], auf Beschluß des Gemeinderathes vom 17. Mai 1875 ausgefüllt[651]. Auf dem vom Teiche bisher eingenommenen Platze erhebt sich jetzt das am 10. Mai 1877 eingeweihte einfach schöne Siegesdenkmal[652], um dessen Errichtung und Ausführung sich Bürgerschullehrer Naumann, Architect Stock und Bildhauer Henze, der Schöpfer der am 2. Septbr. d. J. (1880) auf den Altmarkt in Dresden zur Aufstellung gelangenden herrlichen Germania, verdient gemacht haben. -

Zu Anfang des Jahres 1877 wurde, weil die Kgl. Amtshauptmannschaft es wünschte, und der hiesige Gemeinderath allseitig das Bedürfniß dazu anerkannte, ein Gefängniß im Orte eingerichtet, und zwar in der alten Pfarre[653], die seit Octbr. 1876 als Wohnung des hiesigen Geistlichen außer Benutzung kam. Für letzteren entstand 1878 das schöne auf der Schulstraße gelegene neue Pfarrhaus. -

Bereits im Herbste 1875 hatte die hiesige Commun dem Stadtrath in Dresden den Wunsch ausgesprochen, es möge ihr gegen Zahlung einer Summe von 15000 Mark gestattet werden, alle Wässer des Ortes in die Hauptschleuße der Falkenstraße einführen zu dürfen[654]. Die Verhandlungen zerschlugen sich damals, wurden jedoch später wieder aufgenommen und endeten durch Vertrag vom 29. August 1877 damit, daß der Rath die Aufnahme der Plauischen Wässer in die genannte Hauptschleuße genehmigte, wogegen die Gemeinde Plauen sich verpflichtete, innerhalb der nächsten 20 Jahre 50000 Mark an den Dresdner Rath zu zahlen[655]. - 1877 den 27. Decbr. wurde auch in unserm Dorfe eine Volksbibliothek eröffnet[656], deren Gründung hauptsächlich auf Veranlassung des Ortsvereins erfolgte, und die seit dem 1. Januar 1879 auf Beschluß des Gemeinderathes vom 2. Febr. 1878 bis auf Widerruf von der Commun mit einem Jahresbeitrag von 100 Mark unterstützt wird[657]. Die erwähnte Bibliothek zählt gegenwärtig 324 Bände, welche im Conferenzzimmer der Schule Aufstellung gefunden haben. Dort findet das Entnehmen und Umtauschen der Bücher wöchentlich einmal, nämlich Mittwochs von 12-1 Uhr statt. -

Mit Eintritt des Jahres 1878 erfolgte hier die Einführung eines vom Gemeinderath gründlich geprüften Ortsstatutes nebst Anlageregulativ, welch’ letzteres eine Aenderung in der Aufbringung der Gemeindesteuern herbeiführte[658]. - Eine völlige Umgestaltung erfuhr auch [165]

die Kirche, nicht nur wegen der vielen immer mehr zu Tage tretenden großen Mängel, sondern auch wegen eines Geschenkes von 6000 Mark, das der Hofmühlenbesitzer Bienert zur Anschaffung einer neuen Orgel gespendet hatte. Um durch den Renovationsbau nicht nur etwas Practisches, sondern zugleich etwas Schönes zu schaffen, wandte sich der hiesige Kirchenvorstand an den Verein für kirchliche Kunst, der in dankenswerther Bereitwilligkeit nicht nur Gutachten, Zeichnungen und Anschläge kostenfrei gewährte, sondern auch auf ausgesprochenen Wunsch der Gemeinde durch seinen Sachverständigen, Professor Arnold, den Bau leiten ließ. Dieser begann, nachdem noch einmal am Trinitatisfeste 1878 Gottesdienst in der Kirche gewesen war, am nächsten Tage, den 17. Juni, und wurde ohne Unfall im Laufe des Sommers zu Ende geführt, so daß das Gotteshaus, das rücksichtlich seines Innern sicherlich zu den schönsten Dorfkirchen unseres Landes zählt, den 4. Advent (22. December) des genannten Jahres in festlicher Weise eingeweiht werden konnte[659]. - Nicht weniger erfreut war die hiesige Gemeinde, als sie erfuhr, daß die am 22. Septbr. 1877 in Dresden verstorbene, und um unsern Ort hochverdiente frühere Einwohnerin desselben, Frau Amalie Wilhelmine verw. Heger, geb. Felix, in ihrem beim K. Bezirksgericht niedergelegten und am 2. October 1877 eröffneten Testamente ihr gesamtes Vermögen, von dem nach Abzug der ausgesetzten Legate 56135 Mark 86 Pf. verblieben, der Commun Plauen vermacht habe. Die Zinsen des beträchtlichen Vermächtnisses sollen zum größten Theile nach dem Willen der edlen Geberin zur Gründung einer Kinderbewahranstalt, mit der eventuell eine Kinderbeschäftungsanstalt zu verbinden wäre, verwendet werden[660] und steht deren Eröffnung nach Fertigstellung eines in diesem Jahre (1880) aufzuführenden Anstaltsgebäudes in sicherer Aussicht. -

Das in den letzten Jahrzehnten erfolgte schnelle Anwachsen der hiesigen Bevölkerung (1835 - 475, 1843 - 580, 1849 - 594, 1855 - 876, 1861 - 1017, 1867 - 1220, 1871 - 1684, 1875 - 2930[661], 1879 etwas über 4000 Einwohner), sowie die gegen sonst vielfach veränderten örtlichen Verhältnisse lassen es begreiflich erscheinen, daß die Leitung der Gemeindeangelegenheiten gegenwärtig keine leichte Aufgabe ist und einen ganzen Mann erfordert. Glücklicherweise besitzt unser Ort seit dem 1. Novbr. 1876 in Herrrn Großmann einen Vorstand, der mit anerkannt trefflichem Geschick und daher auch mit sichtlich erfreulichem Erfolge unter der Mitwirkung eines tüchtigen, seinen Pflichten gewachsenen Gemeinderathes für das Wohl und für eine gedeihliche Weiterentwicklung Plauens arbeitet. -

Wir sind am Ende unserer Darstellung. Ueberblickt man den ganzen geschilderten Zeitraum von 1206 bis zur Gegenwart, so muß [166] man gestehen, daß unser Dorf im Laufe der Jahrhunderte Vieles und zum Theil recht Schweres durchgemacht, sich aber unter dem Beistande des Höchsten von den oft furchtbaren Schlägen doch immer wieder erholt hat. Trotz aller Vorfälle indeß blieben die hiesigen Verhältnisse im Ganzen und Großen bis in die neuste Zeit fast gänzlich unverändert; erst die letzten 4 Decennien führten mancherlei durchgreifende Umgestaltungen herbei. Am bedeutungsvollsten hierin war wohl das gegenwärtig nun bald zu Ende eilende Jahrzehnt, das dem Dorf einen früher gewiß nicht geahnten Aufschwung brachte. Möge doch in der Folge nichts die gedeihliche Fortentwickelung unseres lieben Ortes stören, und sich für alle Zukunft der Herzenswunsch erfüllen:

„Gott segne Plauen!“





  1. Dr. v. Wiekersheim im Archiv für sächs. Geschichte, 3. Band, S. 52, 56, 58.
  2. Ebenda S. 59.
  3. Ebenda S. 61, 68.
  4. Welte, Gau und Archidiakonat Nisan S. 1,2.
  5. Ritter, Aelteste Meißnische Geschichte bis auf Heinrich d. Erlauchten S. 42, 50, 53.
  6. Ebenda S. 102 ff.
  7. Urkundenbuch Band I, S. 71.
  8. Urkundenbuch von Dresden, 2. Theil, 5. Band, S. 33, 34, 48, 54, 55, 90, 104, 153, 263, 332, 335.
  9. Weck S. 198.
  10. Ebenda S. 197.
  11. Schumann, Staats-, Post- und Zeitungslexicon von Sachsen, 8. Band, S. 368. Desgl. auch Thüme etc., Heimathskunde von Dresden, S. 176. Kirchengallerie 1. Band S. 42. Schiffner, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, S. 194.
  12. Dr. Pfuhl, Lausitzisch-wendisches Wörterbuch, S. 463.
  13. Schulze, Christian Friedrich, Nachricht von den an verschiedenen Orten in Sachsen gefundenen Todtentöpfen und andern heidnischen Alterthümern, S. 40, 42.
  14. Preußer, der Plauen'sche Grund, S. 8.
  15. Urkundenbuch 1. Band S. 4, 6, 8, 10, 21.
  16. Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, S. 194.
  17. Staats-, Post- und Zeitungslexicon von Sachsen, fortgesetzt von Schiffner, Band 18, S. 478.
  18. Band I, S. 42.
  19. Urkunde, abgedruckt in Horn, Henricus Illustris, S. 318.
  20. Urkundenbuch 5. Band S. 332.
  21. Ebenda S. 335.
  22. Zur Geschichte der öffentlichen Gebäude Dresdens; die Kirchen und Kapellen, Dresdner Anzeiger vom 7. Februar 1868.
  23. Hasche, Urkundenbuch S. 19 ff.
  24. Das Cisterzienser-Stift und Kloster Alt-Zelle.
  25. Weck, S. 190, 265. Hasche. Magazin der sächs. Geschichte, 1. Theil S. 5. Lindau, I. Band S. 90, 91.
  26. Hasche, Urkundenbuch S. 59 – 61.
  27. Ebenda S. 84 – 86.
  28. Ebenda S. 86 – 88.
  29. Urkundenbuch 5. Band S. 31.
  30. Ebenda S. 32, 33.
  31. Schiffner, Handbuch der Geographie von Sachsen, S. 142, 144.
  32. H. St. A. Kramer'sche Extracte B 659.
  33. Urkundenbuch 5. Band S. 48.
  34. Ebenda S. 54, 55.
  35. Ebenda S. 90.
  36. Das nachmals sog. Bartholomäushospital.
  37. Urkundenbuch 5. Band S. 104.
  38. Ebenda S. 154.
  39. Ebenda S. 153.
  40. Urkundenbuch, 5. Band S. 154.
  41. Weck, S. 527. Pötzsche, Chronol. Geschichte der großen Wasserfluthen des Elbstromes, S. 33. Lindau, 1. Band S. 270.
  42. H. St. A. Kramer'sche Extracte Altzelle Nr. 526.
  43. H. St. A. Kramer'sche Extracte W Nr. 691.
  44. Freyberg, Plauische Kirchengeschichte, S. 26.
  45. Urkundenbuch, 5. Band S. 263.
  46. Weck, S. 534.
  47. Ebenda S. 527.
  48. Hasche, Umständliche Beschreibung etc. Band IV S. 767. Lindau Band I, S. 387.
  49. Post und Zeitungslexicon Band 8, S. 369.
  50. Diplomatische Geschichte Dresdens, Band II, S. 158.
  51. Urkundenbuch, Band V, S. 8. 9.
  52. H. St. A. Das Tuchmacher Handwerck zu Dreßden contra die Gemeine zu Plauen, Loc. 8451 Bl.28b.
  53. H. St. A. Das Tuchmacher Handwerck zu Dreßden contra die Gemeine zu Plauen 1526-28, Loc. 8451 Bl. 10b-26.
  54. Ebenda.
  55. Weck, Chronik S. 174.
  56. H. St. A. Das Tuchmacher Handwerck zu Dreßden contra die Gemeine zu Plauen 1526-28 Loc. 8451 Bl. 2.
  57. Ebenda Bl. 3b.
  58. Ebenda Bl. 7b.
  59. H. St. A. Das Tuchmacher Handwerck contra etc. Loc. 8451 Bl. 29.
  60. Ebenda Bl. 3l.
  61. Ebenda Bl. 56.
  62. Ebenda Bl. 46.
  63. Weck S. 528.
  64. H. St. A. Abth. XIII Band 2, Bl. 6 Nr. 5a.
  65. Weck, S. 528.
  66. Böttger, Geschichte der Annenkirche S. 5.
  67. Ebenda S. 6. Dr. Dibelius, die Dresdner Annengemeinde S. 4.
  68. Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, 2. Lieferung S. 195.
  69. Gurlitt, das Kgl. Schloß zu Dresden, S. 36.
  70. Ebenda S. 35.
  71. Ebenda S. 36.
  72. Weck, S. 19, Lindau, Band I, S. 514. Gurlitt, das Kgl. Schloß zu Dresden, S. 40. H. St. A. Cop. 221 Bl. 12.
  73. H. St. A. Actenstück den Dresdnischen Festungsbau betreffend, 1554, Bl. 110.
  74. Ebenda, Bl. 108.
  75. Ger. A. Rep. 4 Loc. 119 Lit. W Nr. 4, Bl. 66.
  76. Ger. A. Rep. 4 Loc. Bl. 16-18.
  77. Ger. A. Rep. 4 Loc. 119 Lit. W Nr. 4, Bl. 168.
  78. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch des Hospitalamts Materni Nr. 3 Bl. 55.
  79. Ger. A. Gerichts- und Kaufbuch des Materniamts Nr. 1 Bl. 225, 244, 306.
  80. Ger. A. Gerichtsbuch Nr. 3 Bl. 55-60.
  81. Ger. A. Gerichtsbuch Nr. 4, Registerblatt.
  82. Ger. A. Gerichts- und Kaufbuch des Materniamts Nr. 1 Bl. 19b.
  83. Ebenda Bl. 28. 29.
  84. Ebenda Bl. 44.
  85. Ebenda Bl. 114.
  86. Gerahde, Nachlaßgegenstände zum Gebrauch für die weiblichen, Heergeräthe, Nachlaßgegenstände zum Gebrauch für die männlichen Glieder einer Familie. Heergeräth nannte man die letzteren Erbschaftsobjecte, weil diese Dinge in den ältesten Zeiten meist nur in den Waffen des verstorbenen Vaters bestanden.
  87. Ger. A. Gerichts- und Kaufbuch des Materniamts Nr. 1 Bl. 298, 299.
  88. Ebenda Bl. 153.
  89. Ebenda Bl. 218.
  90. Ebenda Bl. 234.
  91. Gem. A. Acten über den Gemeindegarten-Proceß.
  92. Weck S. 484.
  93. Lindau, Band I, S. 168.
  94. Neubert, die Schützengesellschaften zu Dresden, S. 7, 8.
  95. Archiv für sächsische Geschichte, Band 5, Heft 2, S. 182-189.
  96. Ger. A. Gerichtsbuch des Materniamts Nr. 1, Bl. 166.
  97. Ger. A. Gerichtsbuch des Materniamts Nr. 1, Bl. 167.
  98. Ebenda Bl. 167.
  99. Ger. A. Gerichtsbuch Nr. 5, Bl. 3.
  100. F. A. Rep. 22, Loc. 37288, Dresden 75a und 75b Vol I, Bl. 8-12.
  101. Ebenda Bl. 7.
  102. F. A. Rep. 43 Loc. 37685, Bl. 191b.
  103. F. A. Rep. 8, Loc. 35823, Bl. 37.
  104. Schumann, Staats-, Post- und Zeitungslexicon von Sachsen, fortgesetzt von Schiffner, 18. Band, S. 478. Schiffner Handbuch des Königreichs Sachsen, S. 195.
  105. Teichert, Nachrichten über das Mühlenwesen in und um Dresden, S. 7.
  106. F. A. Rep. 43, Grüllenburg Nr. 3, Loc. 33758, Bl. 47-49.
  107. Gem. A. Gerichtshandelsbuch von 1572, Bl. 113.
  108. Welte, Gau- und Archiidiakonat Nisan, S. 40, Anmerkung 37.
  109. Ebenda.
  110. Hasche, Umständliche Beschreibung, Band 4, S. 587, 588.
  111. Ger. A. Steuerregister ohne Bezeichnung
  112. H. St. A. Visitationsacten der Inspection Dresden vom Jahre 1581 Bl. 107.
  113. Weck, S. 529
  114. H. St. A. Visitationsacten von 1581, Bl. 11
  115. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster des Dorfes Plauen 1781, Bl. 80.
  116. Ebenda.
  117. Weck S. 532, 536.
  118. F. A. Rep. 8, Loc. 35823, Bl. 35.
  119. Weck, S. 529.
  120. S. 529.
  121. Chronologische Geschichte der großen Wasserfluthen des Elbstromes, S. 55.
  122. Gem. A. Steuercataster ohne Bezeichnung.
  123. Gem. A. Steuercataster ohne Bezeichnung.
  124. Gem. A. Gerichtshandelsbuch von Plauen, Bl. 114.
  125. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch des Hospitalamts Materni Nr. 4, Bl. 83.
  126. Gem. A. ohne Bezeichnung.
  127. Ger. A. Gerichtsbuch des Materniamtes Nr. 4 Bl. 258.
  128. Ebenda Bl 284, 293.
  129. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch Nr. 5, Bl. 103.
  130. Ebenda Bl. 169.
  131. Ger. A. Gerichts- und Handelsbuch Nr. 8, Bl. 272.
  132. F. A. Rep. 47. Loc. 37906.
  133. Ger. A. Consensbuch des Materniamts Nr. 1, Bl. 89.
  134. Weck, S. 539.
  135. Originalcopie des Recesses im Gem. A.
  136. Weck, S. 529.
  137. F. A. Rep. 27, Loc. 33819, Dresden Nr. 28, Bl. 3. 4.
  138. Lindau, Geschichte von Dresden, Band 2, S. 86.
  139. R. A. C. XV. 23c. Bl. 26.
  140. Lockwitzer Nachrichten 1876 Nr. 4, S. 53.
  141. Gem. A. Acten ohne Bezeichnung.
  142. R. A. D. XXX 4, Bl. 1-4.
  143. Ebenda.
  144. Lindau, Geschichte von Dresden, Band 2, S. 113.
  145. Weck, S. 503.
  146. R. A. D. XXX 4, Bl. 1-4.
  147. Ebenda.
  148. Weck, S. 507. Statt 1640 ist jedoch die Jahreszahl 1645 zu setzen.
  149. Lindau, Band 2, S. 116.
  150. R. A. D. XXX 4, Bl. 3, 4.
  151. Lindau, Band 2, S. 116, 117.
  152. Ebenda S. 122.
  153. Im Gem. A. ohne Bezeichnung.
  154. Weck, S. 529.
  155. Ebenda.
  156. Pf. A. Todtenregister I, S. 11
  157. Original der Rügen im Besitze des Herrn Privatus Kobisch.
  158. R. A. C. III 43c. Bl. 6-13.
  159. Original der Bestimmungen über die Wasserläufte im Besitz des Hrn. Kobisch.
  160. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster des Dorfes Plauen, 1781 Bl. 127, 128.
  161. Dr. Petzold, Der Plauensche Grund, Dresden 1842, S. 18.
  162. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster Bl. 182, 219.
  163. Pf. A. Todtenregister I, S. 28.
  164. Pf. A. Trauregister I, S. 23.
  165. Zur Geschichte der öffentlichen Gebäude Dresdens: Die eingegangenen kirchlichen Gebäude. Die St. Bartholomäuskirche. Dresdner Anzeiger vom 13. Januar 1868.
  166. Priesterschaft im Kurfürstentum Sachsen, Band 1, S 72.
  167. Plauische Kirchengeschichte, S. 7.
  168. Dieser Ort wird zum ersten Male in einer Urkunde Friedrich des Ernsthaften vom 21. Juli 1342 erwähnt, führt aber darin den Namen Chunradisdorf (Codex diplomaticus 5. Band, S. 37). 1559 erscheint er unter dem Namen Cunhardsdorf als Amtsdorf von Dresden mit 6 Hufen und 7 Mann (F. A. Rep. 21 Loc. 32478 Dresden 1, Bl. 1), während er 1547 8 „besessene" Mann und 4¼ Hufen (incl. von 4 Gärten) gehabt hatte (F. A. Rep. 25 Loc. 34901 Dresden 8, Bl. 7). Damals gab es in den Cunnersdorfer sog. Breitwiesen 4 „Teichlein“, von denen der dem Orte nächstgelegene der Nixenteich hieß (Ebenda Bl. 9). Nach dem Dresdner Amtsbuche (siehe Lehnsacten im A. Ger.) wurde Cunnersd[o]rf mit Zinsen und Erbgerichten 1636 für 3208 Gulden 13 Gr an den Oberkammerherrn Heinrich von Taube verkauft, (auch F. A. Rep. 43, Gener. 17a, Loc. 37681, Bl. 163), doch gehörten Steuern und Obergerichte auch in der Folge dem Amte Dresden. Taube erwarb auch das durch Zusammenkauf verschiedener Grundstücke entstandene Rittergut, das von 1636 an bis zum Jahre 1830 22 Besitzer gehabt hat. --
  169. Receß in Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17 Bl. 25-27.
  170. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 18, Vol I.
  171. Weck, S. 539.
  172. Gem. A. Originalcopie ohne Bezeichnung.
  173. Gem. A. Blatt ohne Bezeichnung.
  174. Ebenda.
  175. Pötzsche, Chronologische Geschichte der großen Wasserfluthen des Elbstroms, S. 71.
  176. Die von Thüme und Gebauer in der Heimatskunde von Dresden S. 176 gemachte Angabe, der Bau sei 1800 erfolgt, ist demnach falsch.
  177. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 5, Bl. 5.
  178. Pf. A. Taufregister I, S. 1.
  179. Pf. A. Todtenregister I, S. 52.
  180. Ebenda.
  181. Ebenda S. 53.
  182. Dresdner Merkwürdigkeiten 1703, S. 9.
  183. Dresdner Merkwürdigkeiten 1709, S. 34.
  184. Lindau, Band 2, S. 252, 253.
  185. Dresdner Merkwürdigkeiten 1706, S. 22.
  186. Im Gem. A. ohne Bezeichnung.
  187. Pf. A. Todtenregister I, S. 51.
  188. Dresdner Merkwürdigkeiten 1712, S. 47, 48.
  189. Pf. A. Taufregister I, S. 84.
  190. Dresdner Merkwürdigkeiten 1712, S. 48. Hirt, Lips Tullian und seine Raubgesellen, Gera 1874, S. 35, 36.
  191. F. A. Rep. 41, Loc. 34684, Dresden, Nr. 27, Bl. 1.
  192. H. St. A. Geheime Canzlei Loc. 20, Nr. 2, Bl. 112.
  193. F. A. Rep. 41, Loc. 34685, Dresden, Nr. 40.
  194. Preußer, Der Plauensche Grund, S. 17.
  195. Pf. A. Todtenregister I, S. 67.
  196. Ebenda S. 72.
  197. Pf. A. Todtenregister I, S. 73.
  198. Faßmann, Leben und Thaten Friedrich August des Großen, S. 817, 818.
  199. Becker, Der Plauensche Grund, S. 37.
  200. Ausführliche Schilderung des Saturnusfestes in Faßmann, S. 818-844.
  201. Pf. A. Todtenregister I, S. 76.
  202. Gem. A. Lose Blätter ohne Bezeichnung.
  203. Gem. A. Das Actenstück des ganzen Processes in lauter einzelnen Blättern.
  204. Gem. A. Das Actenstück des ganzen Processes in lauter einzelnen Blättern.
  205. Ebenda.
  206. Pf. A. Todtenregister I, S. 93.
  207. Gem. A. Quatember-Steuer-Cataster, Bl. 201.
  208. Gem. A. Blatt ohne Bezeichnung.
  209. F. A. Rep. 8, Loc. 35846, Dresden, Nr. 253, Bl. 1-11.
  210. Ger. A. Rep. 4, Loc. 425, Lit. P. Nr. 63, Bl. 3, 4.
  211. F. A. Rep. 8, Loc. 35855, Dresden, Nr. 369.
  212. Pf. A. Todtenregister I aus den Jahren 1720-1730.
  213. Gem. A. Original der Verordnung ohne Bezeichnung.
  214. Dresdner Merkwürdigkeiten 1723, S. 95.
  215. Ebenda 1727, S. 113.
  216. Ebenda 1729, S. 18, 23.
  217. F. A. Rep. 14, Sect. 6, Nr. 13.
  218. Pf. A. Todtenregister I, S. 80.
  219. Dresdner Merkwürdigkeiten 1729, S. 14.
  220. Ebenda 1732, S. 55.
  221. Gem. A. Blatt ohne Bezeichnung.
  222. Pf. A. Todtenregister I, S. 101.
  223. Ebenda S. 105.
  224. Ebenda S. 113.
  225. Dessen Lebensbeschreibung in Curiosa Saxonica 1738, S. 115-122.
  226. Pf. A. Todtenregister I, S. 116.
  227. Curios. Sax. 1741, S. 11.
  228. Pf. A. Todtenregister I, S. 117.
  229. Ebenda S. 123.
  230. Lindau II. Band, S. 357, 358.
  231. Manuskript im Besitz des Dresdner Geschichtsvereins: „Nachrichten vor, bei und nach der Bataille bei Kesselsdorf“, Bl. 3.
  232. Pf. A. Trauregister I, S. 175.
  233. Manuskript im Dresdner Geschichtsverein, Bl. 4.
  234. Lindau, II. Band, S. 358.
  235. Pf. A. Trauregister I, S. 176, 177.
  236. Umständliche Beschreibung, Band 4, S. 776.
  237. F. A. Rep. 27, Loc. 33825, Dresden, Nr. 177.
  238. Dresdner Anzeiger 1878, 6. Beilage zu Nr. 130, S. 25
  239. F. A. Rep. 27, Loc. 33831, Dresden, Nr. 238.
  240. F. A. Rep. 27, Loc. 33832, Dresden, Nr. 255.
  241. Schriftliche Mittheilung des Hrn. Unbescheid, Oberältesten der Tuchmacherinnung in Dresden.
  242. Cur. Sax. 1746 S. 324, 325.
  243. F. A. Rep. 14, Sect. 6, Nr. 48.
  244. Pf. A. Todtenregister I, S. 135.
  245. Ebenda S. 139, Cur. Sax. 1748, S. 275-277.
  246. Ger. A. Lit. P. Nr. 55, Bl. 3-15.
  247. Pf. A. Todtenregister I, S. 145.
  248. Dresdner Merkwürdigkeiten 1753, S. 17.
  249. F. A. Rep. 41, Loc. 34685, Dresden, Nr. 54.
  250. F. A. Rep. 41, Loc. 34687, Dresden, Nr. 113, Bl. 10, 17.
  251. Ebenda Bl. 54-70.
  252. Ebenda Bl. 112.
  253. Der Plauensche Grund etc. S. 7.
  254. F. A. Rep. 41, Loc. 34687, Dresden, Nr. 113, Bl. 53.
  255. Lindau, Band II, S. 362-364
  256. Aster, Beleuchtung der Kriegswirren zwischen Preußen und Sachsen etc. 1756, S. 158
  257. Ebenda S. 134.
  258. Ebenda S. 141.
  259. Quittung im Gem. A.
  260. Quittungen im Gem. A.
  261. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  262. Quittung im Gem. A.
  263. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  264. Lindau, Band II, S. 389.
  265. Seyfart, Geschichte des siebenjährigen Krieges, 3. Theil 1759, S. 373.
  266. Lindau, Band II, S. 391, 392.
  267. Pf. A. Todtenregister I, S. 158.
  268. Lindau, Band II, S. 393, 394.
  269. Seyfart, Geschichte des siebenjährigen Krieges, 3. Theil S. 397, 399.
  270. Lindau, Band II, S. 402.
  271. Tielcke, Beiträge zur Kriegskunst und Geschichte des Krieges von 1756-1763. Das Treffen bei Maxen S. 4, 5.
  272. Ebenda S. 19.
  273. Lindau, Band II, S. 406-408. Seyfart, Geschichte des 7jähr. Krieges 4. Theil, S. 130. Ausführliche Relation, was zwischen der Kaiserl. Kgl. Preußischen Armee bei der unvermuthet unglücklichen Belagerung und Bombardirung der Kgl. Residenzstadt Dreschen vom 9.-30. Juli 1760 vorgefallen, S. 2.
  274. Seyfart, Geschichte des 7jähr. Krieges etc. 4. Theil, S. 149, 171.
  275. Ausführliches Diarium von der Belagerung und Bombardirung der Kgl. Residenzstadt Dreßden 1760, S. 2.
  276. Ausführliche Relation etc. S. 7.
  277. Ebenda.
  278. Seyfart, Kriegsgeschichte etc. 4. Theil, S. 144, 145.
  279. Ebenda S. 175.
  280. Ausführliches Diarium von der Belagerung etc. S. 5. Seyfart, Geschichte etc. 4. Theil, S. 336. Lindau, Band II, S. 424, 425.
  281. Lindau, Band II, S. 429.
  282. H. St. A. Die dem Geh.-Secretario Grundig zugestandene Befreyung von allen Steuern und militaer-Praestandis seines Vorwergs im Dorffe Plauen 1761 Loc. 6171, Vol. I, Bl. 47.
  283. Lindau, Band II, S. 404.
  284. H. St. A. Die dem Geh.-Secretario Grundig zugestandene Befreyung etc. 1761 Loc. 6171, Vol. I, Bl. 46.
  285. Pf. A. Todtenregister I, S. 160-167.
  286. Dresdner Merkwürdigkeiten 1760, S. 60.
  287. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  288. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  289. Pf. A. Todtenregister I, S. 166.
  290. Dresdner Merkwürdigkeiten 1760, S. 30, 83.
  291. Ebenda 1761. S. 7.
  292. Ebenda S. 15, 16.
  293. Ebenda S. 37.
  294. Pf. A. Todtenregister I, S. 168.
  295. Ebenda S. 168.
  296. Lindau, Band II, S. 435.
  297. Lindau, Band II, S. 437, 438.
  298. Dresdner Merkwürdigkeiten 1763, S. 6.
  299. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  300. F. A. Rep. 8, Loc. 35841, Dresden, Nr. 201.
  301. Dresdner Merkwürdigkeiten 1768, S. 11.
  302. Ebenda 1767, S. 91.
  303. Ger. A. Kaufbuch Nr. 22, Bl. 259-265.
  304. F. A. Rep. 9, Sect. I, Nr. 3452, Bl. 1-4.
  305. Ebenda Bl. 86.
  306. Ger. A. Kaufbuch Nr. 22, Bl. 259.
  307. Preußer, Der Plauensche Grund, S. 10.
  308. Ger. A. Kaufbuch Nr. 29, Bl. 248-253.
  309. Ger. A. Rep. 4, Loc. 238, Lit. F. Nr. 98, Bl. 24.
  310. Ger. A. Rep. 4, Sect. 213, Lit. A. Nr. 109, Bl. 5, 6.
  311. F. A. Rep. 27, Loc. 33831, Dresden, Nr. 239, Bl. 5.
  312. Dresdner Merkwürdigkeiten 1764, S. 71.
  313. Dresdner Merkwürdigkeiten 1766, S. 85, 86.
  314. Ebenda, 1777, S. 67, 68.
  315. Ebenda, 1781, S. 15.
  316. Ebenda, 1770, S. 26.
  317. Ebenda, 1781, S. 60.
  318. F. A. Rep. 8, Loc. 35854, Dresden, Nr. 353.
  319. F. A. Rep. 27, Loc. 33822, Dresden, Nr. 120, Bl. 100.
  320. Dresdner Merkwürdigkeiten 1771, S. 22.
  321. Ebenda S. 34.
  322. Ebenda S. 42, 46.
  323. Ebenda S. 90.
  324. Pf. A. Todtenregister I, S. 191, 192.
  325. Pf. A. Taufregister I, Siehe Schlußbemerkungen bei den Jahren 1773-1777 u. ff.
  326. Dresdner Merkwürdigkeiten 1770, S. 76.
  327. Pf. A. Diarium A, Bl. 2
  328. Dresdner Merkwürdigkeiten 1774, S. 26.
  329. Pf. A. Todtenregister I, S. 195.
  330. 1774, S. 46.
  331. Pf. A. Todtenregister I, S. 197.
  332. Dresdner Merkwürdigkeiten 1775, S. 67.
  333. Ebenda 1776, S. 48.
  334. Dresdner Merkwürdigkeiten 1776, S. 9, 22.
  335. R. A. Actenstück G. XXXIV 8, Bl. 81b.
  336. R. A. Actenstück G. XXXIV 4, Bl. 39.
  337. R. A. Actenstück G. XXXIV 118a, Bl. 3b.
  338. Lindau, Band II, S. 501.
  339. R. A. Actenstück G. XXXIV 118a, Bl. 3, 4.
  340. Ebenda Bl. 6b.
  341. Gem. A. Schriftstück ohne Bezeichnung.
  342. R. A. Actenstück G. XXXIV 8, Bl. 85.
  343. Gem. A. Schriftstück ohne Bezeichnung.
  344. Dresdner Merkwürdigkeiten 1779, S. 58.
  345. Pf. A. Todtenregister I, S. 205.
  346. Schiffner, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, S. 194
  347. Culturfähiges, aber nie bearbeitetes Land, das meist als Schafhutung gebraucht wurde. Schiffner, Beschreibung von Sachsen S. 77
  348. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster des Dorfes Plauen S. 212, 213.
  349. Zur Unterhaltung der landesherrlichen Magazine mußte im Kurfürstenthum von jeder Hufe jährlich 1 Mtz. Korn und ebensoviel Hafer in natura geliefert werden, die sog. Magazinmetze, welche Abgabe später in eine Geldsteuer (seit 1831 von jeder Hufe 14 Gr.) verwandelt wurde. Schiffner, Beschreibung von Sachsen, S. 141.
  350. Gem. A. Quatembersteuercataster Bl. 214b.
  351. Dieselbe, ursprünglich unter dem Namen Hauptgeld eine außerordentliche und darum steigende und fallende Steuer, soll in unserm Lande 1650 (nach Schiffner, Beschreibung von Sachsen, S. 16, 1646 [Bem. Bearbeiter: in der Vorlage: 646 und ohne schließende Klammer]), aufgekommen und mit jährlich ½ Thlr. von jeder Person von 15-70 Jahren erst monatlich, sehr bald vierteljährlich erhoben worden sein und deshalb seit 1653 den Namen Quatembersteuer erhalten haben. 1716 wurden die Quatember mit auf die steuerbaren Grundstücke gelegt. Hasche, Umständliche Beschreibung Band IV, S. 520, 521.
  352. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster Bl. 7, 8.
  353. Ebenda Bl. 9.
  354. Gem. A. Entscheid ohne Bezeichnung.
  355. Gem. A. Quittung über die Auslagen.
  356. Pf. A. Todtenregister I, S. 213.
  357. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 1.
  358. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 12.
  359. Ebenda Bl. 22.
  360. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 6-22.
  361. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 18, Vol. I Bl. 23-34.
  362. Pf. A. Todtenregister I, S. 102.
  363. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 18, Vol. I.
  364. Ebenda, Vol. II.
  365. H. St. A. Acten des Oberconsistoriums Convolut 2159.
  366. Pf. A. Todtenregister I, S. 224.
  367. F. A. Rep. 8, Loc. 35891, Dresden, Nr. 646a und 646b.
  368. Dr. Schäfer, Sächsische National-Encyclopädie, S. 1138, Anmerkung 3.
  369. Der Plauensche Grund, S. 11.
  370. Pf. A. Todtenregister II, S. 12.
  371. Ebenda S. 13.
  372. Ebenda S. 15.
  373. Lindau, Band II, S. 530—533.
  374. H. St. A. Kriegserpressungen in den Plauischen Mühlen bei Dresden 1809 Loc. 6148, Bl. 2-6.
  375. Lindau, Band II, S. 536.
  376. Baumann, S. 13
  377. Ebenda S. 20, 21.
  378. Ebenda S. 22.
  379. Ger. A. Lit. K. Nr. 23, Bl. 5-7.
  380. Baumann, S. 31, 32
  381. Baumann, S. 35-37
  382. Ebenda S. 37, 38.
  383. Baumann, S. 40-42
  384. Ger. A. Lit. K. Nr. 23, Bl. 14b und 14c
  385. Aster, S. 64.
  386. Baumann, S. 59.
  387. Ebenda, S. 62-64
  388. Aster, S. 129, 130.
  389. Ebenda S. 134.
  390. Baumann, S. 64-66
  391. Mündlich von Hrn. Kobisch, einem Augenzeugen.
  392. Aster, S. 159.
  393. Baumann, S. 66-70.
  394. Baumann, S. 71.
  395. Aster, S. 190.
  396. Baumann, S. 72.
  397. Aster, S. 227, 228.
  398. Baumann, S. 73.
  399. Aster, S. 237, 238.
  400. Aster, S. 262.
  401. Baumann, S. 74-77.
  402. Aster, S. 292.
  403. Notiz in dem Gemeindeamte.
  404. Aster, S. 301.
  405. Baumann, S. 79, 80.
  406. Aster, S. 301 u. 302.
  407. Baumann, S. 80-83.
  408. Ebenda S. 87.
  409. Aster, S. 302, 299.
  410. Aster, S. 310.
  411. Ebenda S. 338.
  412. Baumann, S. 89.
  413. Ebenda S. 94-96.
  414. Baumann, S. 106, Anmerkung.
  415. Baumann, S. 98, 99.
  416. Baumann, S. 110-118.
  417. Baumann, S. 144, 145.
  418. Ebenda S. 145.
  419. Ebenda S. 148-152.
  420. Ger. A. Rep. 2, P. Nr. 24.
  421. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 23, Bl. 16.
  422. Ebenda Bl. 10-13.
  423. Ger. A. Lit. K. Nr. 23, Bl. 139 u. 140.
  424. Ger. A. Lit. K. Nr. 23, Bl. 143, 144.
  425. Ebenda Bl. 149.
  426. Ger. A. Lit. P. Nr. 33, Bl. 14.
  427. R. A. Lit. G. XXXIV. 50.
  428. R. A. Lit. G. XXXIV 50, Dorfregistrande sub K. und C.
  429. Ger. A. Lit. P. Nr. 33, Bl. 1-5.
  430. In Plauen waren 1813 insgesamt 52, in dem eingepfarrten Cunnersdorf 25 Personen meist am Nervenfieber gestorben und im letztgenannten Orte größtentheils in den Gärten begraben worden. Pf. A. Todtenregister II, S. 24.
  431. Ger. A. Actenstück Kriegssachen Nr. 24, Bl. 21, 22.
  432. Ger. A. Rep. 2 Lit. P. Nr. 113, Bl. 1.
  433. Ebenda, Nr. 115, Bl. 1, 2.
  434. Ger. A. Rep. 2 Sect. IV, Cap. V. Nr. 22, Bl. 4.
  435. Ger. A. Rep. 2 Actenstück Kriegssachen Nr. 23, Bl. 133, 134.
  436. Ger. A. Rep. 2, P. Nr. 24, Bl. 15, 16.
  437. Ebenda.
  438. Lindau, Band II, S. 669.
  439. Ger. A. Rep. 2, Actenstück Kriegssachen Nr. 24, Bl. 61.
  440. Quittungen ohne Bezeichnung im Gem. A.
  441. Ger. A. Rep. 2, Actenstück Kriegssachen Nr. 24, Bl. 76.
  442. Ger. A. Rep. 2, Actenstück Kriegssachen Nr. 23, Bl. 132.
  443. Ger. A. Rep. 2, Lit. P. Nr. 25, Bl. 1-8.
  444. Ebenda Bl. 12-14.
  445. Ger. A. Rep. 2, Lit. P. Nr. 26, Bl. 1-8.
  446. Ger. A. Rep. 2, Lit. P. Nr. 25, Bl. 15.
  447. Ger. A. Rep. 2, Lit. P. Nr. 26, Bl. 11.
  448. Pf. A. Todtenregister II, Bl. 24 ff.
  449. Ger. A. Rep. 4, Lit. K. Nr. 735, Bl. 4, ff.
  450. F. A. Rep. 41, Loc. 34695, Dresden, Nr. 137, Bl. 1, 2.
  451. Ebenda Bl. 2.
  452. Ger. A. Rep. 4, Lit. K. Nr. 735, Bl. 32, 33.
  453. Ebenda Bl. 23.
  454. Ger. A. Rep. 4, Loc. 119, Lit. 10, Nr. 4, Bl. 110.
  455. Ger. A. Rep. 4, Lit. K. Nr. 735, Bl. 17b.
  456. Ebenda Bl. 21.
  457. F. A. Rep. 8, Loc. 35854, Dresden Nr. 353.
  458. Ger. A. Rep. 4, Lit. K. Nr. 735, Bl. 13.
  459. Ebenda Bl. 22, 24.
  460. Ger. A. Lit. P. P. Nr. 8, Bl. 8.
  461. Ger. A. Lit. P. P. Nr. 8, Bl. 10-17.
  462. Ger. A. Lit. B. Nr. 56, Bl. 1-26.
  463. Ger. A. Lit. P. P. Nr. 8, Bl. 20.
  464. Ebenda.
  465. Pf. A. Diarium B. S. 173
  466. Pf. A. Todtenregister II, S. 33.
  467. Pf. A. Taufregister II, S. 51.
  468. Ger. A. Lit. S. Nr. 30.
  469. Ger. A. Lit. P. Nr. 32.
  470. Ger. A. Lit. K. Nr. 29, Bl. 1.
  471. Ebenda Bl. 8.
  472. Ger. A. Lit. P. Nr. 114, Bl. 12-19.
  473. Ger. A. Lit. P. Nr. 113, Bl. 6.
  474. Ger. A. Lit. P. Nr. 115, Bl. 3-6.
  475. Ebenda Bl. 20.
  476. Ebenda Bl. 25.
  477. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 27, Bl. 1, 2.
  478. Sup. A. Lit. P. Nr. 9, Vol. II, Bl. 12.
  479. Angabe derselben in dem im Gemeindeamte befindlichen Quittungsbuche.
  480. Sup. A. Lit. P. Nr. 9, Vol. II, Bl. 17.
  481. Ger. A. Lit. P. Nr. 33, Bl. 4-32.
  482. Pf. A. Diarium B. S. 193, 194.
  483. Ger. A. Lit. A. Nr. 37, Bl. 1-3.
  484. Receß ohne Bezeichnung im Gem. A.
  485. Ger. A. Lit. A. Nr. 37, Bl. 1-6, 35.
  486. Ger. A. Lit. K. K. Nr. 41, Bl. 1-66.
  487. Ger. A. Lit. K. K. Nr. 41, Bl. 67.
  488. Ger. A. Lit. K. K. Nr. 40, Bl. 15.
  489. Ebenda Bl. 24, 25.
  490. Ger. A. Cap. Concessionen Nr. 34, Bl. 3.
  491. Ger. A. Lit. S. S. Nr. 18, Bl. 1, 2, 6, 12.
  492. Ger. A. Cap. Concessionen Nr. 34, Bl. 4.
  493. Ger. A. Cap. Concessionen Nr. 42, Bl. 1-17.
  494. Ger. A. Rep. 4, Loc. 190, Fasz. 711, Bl. 1-5.
  495. Ebenda Bl. 21.
  496. Ebenda Bl. 6-8.
  497. Ger. A. Lit. R. R. Nr. 152, Bl. 1-13.
  498. Ger. A. Lit. P. Nr. 139, Bl. 1.
  499. Ebenda Bl. 35.
  500. Pf. A. Diarium B., S. 205, 215, 216.
  501. Pf. A. Todtenregister II, S. 55.
  502. Pf. A. Diarium B., S. 235.
  503. A. H. A. IV/IV g. 45, Bl. 1.
  504. Ebenda Bl. 2, 19.
  505. Ebenda Bl. 48, 49.
  506. Ebenda Bl. 33.
  507. A. H. A. V/IIb 17, Bl. 21-52.
  508. Ger. A. Lit. P. Nr. 43.
  509. Ger. A. Lit. P. Nr. 42, Bl. 21.
  510. Pf. A. Todtenregister II, S. 62.
  511. Ebenda S. 63.
  512. Gem. A. Gemeindebuch (Protokolle des Gemeinderathes von 1839-1857) Bl. 8, 9.
  513. Pf. A. Todtenregister II, S. 66.
  514. Mittheilungen über die 300jährige Jubelfeier der Einführung der Reformation am 31. Octbr. 1839 in der Parochie Plauen, S. 3—7.
  515. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 10.
  516. Pf. A. Todtenregister II, S. 73.
  517. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 45, 46.
  518. A. H. A. IV/IVg/135, Bl. 7, 11c, 96, 97, 119, 120.
  519. Ebenda Bl. 34.
  520. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 36, Bl. 1, 9.
  521. F. A. Rep. K. Nr. 4900.
  522. A. H. A. IV/IVg/135, Bl. 287-289, 320.
  523. Ebenda Bl. 320, 325.
  524. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P. Nr. 128, Bl. 19, 20.
  525. Schriftliche Mittheilungen des Herrn Chausseegeld-Einnehmers Dietrich in Plauen nach Acten des Archivs bei der Einnahme.
  526. Ebenda.
  527. Ebenda.
  528. Mündlich von Herrn Einnehmer Schurig.
  529. Schriftliche Mittheilungen des Herrn Einnehmers Dietrich in Plauen nach Acten des Archivs der Einnahme.
  530. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 51, 53.
  531. Ebenda Bl. 58.
  532. Proceßabschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  533. Original des Recesses im Gem. A.
  534. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 54, 55.
  535. Receß ohne Bezeichnung im Gem. A.
  536. Receß im Gem. A.
  537. Receß ohne Bezeichnung im Gem. A.
  538. Receß im Gem. A.
  539. Receß im Gem. A.
  540. Receß im Gem. A.
  541. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 37.
  542. Pf. A. Todtenregister II, S. 88.
  543. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 27.
  544. Pf. A. Todtenregister I, S. 33
  545. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 75.
  546. Sup. A. Cap. 17, Lit. G. Nr. 8, Bl. 22-24.
  547. Ebenda Bl. 48.
  548. Ebenda Bl. 88.
  549. Gem. A. Gemeindebuch, angefangen 1857, Bl. 203.
  550. Ger. A. Nr. 2718, IV 52, Bl. 1-17.
  551. Aufzeichnungen ohne Bezeichnung im Gem. A. - Lindau, Band II, S. 918, 919.
  552. Specifikation darüber im Gem. A. - Lindau, Band II, S. 934 Anmerkung 1.
  553. Pf. A. Todtenregister II, S. 102.
  554. Ebenda S. 129.
  555. Quittung über die eingegangenen Gaben vom 12. Octbr. im Gem. A.
  556. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 49.
  557. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P. Nr. 128, Bl. 22, 31.
  558. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P.Nr. 128, Bl. 34-37.
  559. Ebenda Bl. 46-50.
  560. Ebenda Bl. 61-64.
  561. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 200b.
  562. Ger. A. P. 2267, IV, Bl. 1-32.
  563. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P.Nr. 128, Bl. 26, 27.
  564. Gem. A. Gemeindebuch der Gemeinde Plauen, angefangen den 15. Mai 1857, S. 5.
  565. Ebenda S. 13.
  566. Gem. A. Gemeindebuch der Gemeinde Plauen, angefangen den 15. Mai 1857, S. 7.
  567. Dresdner Nachrichten 1858, Nr. 215 und 215.
  568. Gem. A. Gemeindebuch, S. 99.
  569. Ebenda S. 117, 122.
  570. Gem. A. Gemeindebuch, S. 170.
  571. Ebenda S. 187, 196, 197.
  572. Ebenda S. 121, 127.
  573. Mündlich von Herrn Frohberg,
  574. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Jencke.
  575. Gem. A. Gemeindebuch, S. 136.
  576. Nach schriftlichen Mittheilungen aus den Acten der Feuerwehr.
  577. Nach schriftlichen Mittheilungen des Dresdner Omnibusvereins.
  578. Dresdner Journal 1873, Beilage zu Nr. 59, auch S. 323.
  579. Gem. A. Gemeindebuch, S. 152.
  580. Ebenda Bl. 210.
  581. Ebenda S. 158, 172-174.
  582. Genaues Verzeichniß der Truppen im Gem. A. ohne Bezeichnung.
  583. Rechnungen im Gem. A.
  584. Dresdner Journal 1868, Nr. 131, S. 685.
  585. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 191.
  586. Sächsische Dorfzeitung 1870, Nr. 45, S. 6.
  587. Ebenda, 1871, Nr. 85, S. 4.
  588. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 192. - Sächs. Dorfzeitung 1869, Nr. 79, 2. Beilage.
  589. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 223.
  590. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 220.
  591. Ebenda, Bl. 254.
  592. Die Kgl. Sächs. Gemeindegesetzgebung etc. S. 130
  593. Ausführlicheres darüber in der sächs. Dorfzeitung 1873 Nr. 92 S. 3, 4.
  594. Nach schriftlichen Mittheilungen des Dirigenten der Zweiganstalt, Herrn Neuschäfer
  595. Sächsische Dorfzeitung 1872, Nr. 97, S. 7.
  596. Manuscript: Beschreibung des Dorfes Plauen bei Dresden, im hiesigen Postamt. S. 8-11.
  597. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 234.
  598. Manuscript im Postamt S. 11.
  599. Schriftliche Mittheilungen des Postamtes Plauen.
  600. Prospect der Actiengesellschaft Dresdner Westend.
  601. Erster Rechenschaftsbericht über die Actiengesellschaft Dresdner Westend, Seite 3.
  602. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 236.
  603. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 225.
  604. Ebenda Bl. 210.
  605. Ebenda Bl. 230.
  606. Ebenda Bl. 230.
  607. Sächsische Dorfzeitung 1876, Nr. 57, S. 7.
  608. Mündlich durch Herrn Inspector Oehmichen.
  609. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 256, 272.
  610. Ebenda Bl. 270.
  611. Ebenda Bl. 271.
  612. Ebenda Bl. 224.
  613. Gem. A. Sitzungsprotocolle des Gemeinderathes vom 19. Juli 1876.
  614. Sächsische Dorfzeitung 1876, Nr. 97, S. 7.
  615. Gem. A. Sitzungsprotocoll vom 14. März 1878.
  616. Sächsische Dorfzeitung 1877, Nr. 17, S. 7.
  617. Gem. A. Sitzungsprotocoll des Gemeinderaths.
  618. Sächsische Dorfzeitung 1878, Nr. 78, S. 7.
  619. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Dr. Naumann.
  620. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Jäger.
  621. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Bügler.
  622. Dresdner Nachrichten Nr. 110 vom 19. April 1868.
  623. Ger. A. Kaufbuch Nr. 12, Bl. 381.
  624. H. St. A. Erhandlung des Börnerschen Gartens 1692, Loc. 9900, Bl. 3-6.
  625. Ger. A. Kaufbuch Nr. 12, Bl. 93-96.
  626. Ebenda Bl. 296, 297.
  627. H. St. A. Erhandlung des sog. Reisewitz'schen Gartens 1719, Loc. 24, Nr. 29, Bl. 9, 10.
  628. R. A. H. XVI 45, Bl. 51-54.
  629. Mittheilung des Hrn. Brauerei-Inspector Sputh.
  630. F. A. (Urkunde) K. Nr. 15, 557.
  631. Nach schriftlichen Mittheilungen des Hrn. Theodor Bienert.
  632. 4. Beilage zu Nr. 270 des Dresdner Anzeigers von 1878.
  633. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Theodor Bienert.
  634. Da Herr Bienert nicht nur in der Geschichte des sächsischen Mühlenwesens eine anerkannt bedeutende Rolle spielt, sondern namentlich auch für Plauen in mehrfacher, zum Theil schon angegebener Weise höchst segensreich gewirkt hat und noch wirkt, so dürften für viele Leser dieses Buches einige biographische Notizen über ihn sicher nicht ohne Interesse sein. B., 1813 den 21. Juli in Eschdorf bei Pillnitz als das älteste Kind eines Müllers geboren, unterstützte nach beendigter Schulzeit seine Mutter im Betriebe der vom Vater hinterlassenen Mühle, die er 1837 in Gemeinschaft mit einem jüngeren Bruder selbst übernahm. Die gedeihliche Entwickelung dieses Unternehmens trotz vielfacher Schwierigkeiten ermöglichte es, daß B. 1843 die älterliche Mühle ganz an den Bruder überlassen, sich selbst aber auf der Schillerstraße in Dresden ein zur Bäckerei passendes Grundstück erbauen konnte. Daneben betrieb er die Müllerei in einer erpachteten Mühle im Liebethaler Grunde und in einer von ihm erstandenen Mühle in Radeburg, bis er, beide aufgebend, am 1. Mai 1852 die hiesige Hofmühle pachtweise übernahm. Dieselbe wurde nun durch ihn nach und nach nicht nur wesentlich vergrößert, sondern auch mit den neuesten und vorzüglichsten Einrichtungen versehen, wobei B. alle die Erfahrungen zu statten kamen, die er 1852 auf einer großen Rundreise durch Belgien, Frankreich, die Schweiz, Oesterreich und Ungarn gesammelt hatte. Es würde hier zu weit führen, die großartigen Neuschöpfungen anzugeben, die B. in der am 1. Mai 1872 von ihm erkauften Hofmühle zur Anwendung brachte; nur das sei erwähnt, daß in derselben 1852 im Ganzen 8 Leute beschäftigt waren, während gegenwärtig in ihr außer 15 Comptoiristen 160 Arbeiter thätig sind. Möge B., dessen Verdienste um das sächsische Mühlenwesen durch Verleihung von Medaillen und Prämien mehrfach öffentlich anerkannt worden sind, und der sich durch Gottes Segen und eine rege Selbstthätigkeit aus bescheidenem Anfange so hoch aufgeschwungen hat, noch lange die Früchte seines Fleißes genießen!
  635. Gem. A. Gemeindebuch, Bl. 246. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Theodor Bienert.
  636. Siehe Statut des Ortsvereins.
  637. Mittheilung des Herrn Theodor Bienert.
  638. a b c d e Nach Mittheilungen der Herren Vereinsvorstände.
  639. Siehe Statut des Frauenvereins.
  640. Siehe Statut des genannten Vereins.
  641. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Director Reibisch.
  642. Mündlich von Fräulein Roux.
  643. Gem. A. Protocolle des Schulvorstandes S. 192.
  644. Gem. A. Kostenanschlag S. 80.
  645. Sächsische Dorfzeitung 1875, Nr. 78, S. 5.
  646. Beschreibung der Einweihung im Dresdner Anzeiger Nr. 286, 5. Beilage, S. 22.
  647. Nach Mittheilung des Herrn Baumeister Fichtner.
  648. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 255.
  649. Ebenda Bl. 259. Nach schriftlichen Mittheilungen des Herrn Theodor Bienert.
  650. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 226.
  651. Ebenda, Bl. 266.
  652. Beschreibung seiner Einweihung im Dresdner Anzeiger von 1877, Nr. 132, 3. Beilage S 14.
  653. Sächs. Dorfzeitung 1877, Nr. 8, S. 6.
  654. Ebenda, 1875, Nr. 91, S. 6.
  655. Gem. A. Sitzungsprotocoll des Gemeinderathes vom 6. und 21. Juni, vom 9. und 29. August 1877.
  656. Mündlich durch Herrn Lehrer Uhlig.
  657. Sitzungsprotocoll des Gemeinderathes vom 21. Februrar 1878.
  658. Sitzungsprotokoll vom 9. August und 5. September 1877.
  659. Dresdner Anzeiger 1878, 10. Beilage zu Nr. 356 und 6. Beilage zu Nr. 385.
  660. Dresdner Anzeiger 1879, Nr. 57, S. 2.
  661. Nach Mittheilungen des statistischen Bureaus im K. Ministerium des Innern.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. svw. Prior, Klostervorsteher
  2. fälliger Zins
  3. in der Vorlage: wit
  4. sichern, umzäunen
  5. ungehindert
  6. i. S. v. gültigen Gesetzen
  7. i. S. v. Ortsgesetze, Regeln für die öffentliche Ordnung
  8. Tross, Fuhrpark des Heeres
  9. lat: Verhöhnungen
  10. in der Vorlage: Trostensohn
  11. Abdecker
  12. in der Vorlage: nnd
  13. rechtlich vereinbarten
  14. i.S.v. das Wasser eisfrei halten
  15. von der Obrigkeit verordnete Auflage
  16. in der Vorlage: beeehrten
  17. in der Vorlage: sächsiischen
  18. fällige Steuern
  19. so in der Vorlage, vermutlich 21
  20. in der Vorlage: eröffeten
  21. Übertrag
  22. vermutlich: lassen
  23. in der Vorlage genannnt