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beim „Hohen Stein“ plötzlich die Pferde scheuten und durchgingen, wobei er von seinem Sitz geschleudert und vom Wagen überfahren wurde. Obgleich der Richter des hiesigen Ortes (Ehlich) den Schwerverletzten in sein Haus schaffen ließ, konnte er ihn doch nicht retten, vielmehr starb Knaut bereits nach 2 Stunden[1]. -

Am 1. Februar 1729 gab es wieder eine Weißritzflut, veranlaßt durch plötzlich eintretendes Thauwetter, durch welches die vorher gefallenen bedeutenden Schneemassen schnell schmolzen. Hatte schon dieses Hochwasser an Dämmen und Wehren mancherlei Schaden angerichtet, so geschah dies noch mehr in Folge erneuten Anwachsens der Weißritz im April, wodurch nicht nur die am genannten Flusse gelegenen Mühlen litten, sondern auch Friedrichstadt fast völlig unter Wasser gesetzt wurde[2]. Eine allerdings nicht so bedeutende Flut brachte auch das Jahr 1732, da es am 5. und 6. Juli ebenso stark als anhaltend regnete, und dadurch nicht nur die Elbe, sondern auch die Weißritz immerhin so anschwoll, daß letztere an Brücken und Mühlen wieder mehrfachen Schaden anrichtete[3]. -

Auf ein ganz anderes Gebiet, nämlich auf das militärische, führt uns das Jahr 1734, in welchem die Gemeinde Plauen zufolge eines am 22. Juni ergangenen landesherrlichen Befehls einen Recruten stellen sollte. Obwohl sie gleich „stracks darauf bedacht war,“ der hohen Verfügung nachzukommen, so „wollte sich doch im Dorfe keiner freiwillig zum Soldaten hergeben“, weshalb sie sich entschloß, „für Geld einen Mann anzuwerben, und zwar einen von 3 Ellen Maß, weil solches von den Offizieren gefordert worden“. Der damals in Plauen ansässige Oberregiments-Quartiermeister Eschenbach sorgte nun insofern für die Commun, als er ihr einen aus Großpolen stammenden 34jährigen Mann, Namens Johann Zeller, zuschickte, mit dem sie auch am 14. August des genannten Jahres in Gegenwart sämtlicher ansässiger Dorfbewohner einen Contract abschloß. Zufolge desselben sollte der Recrut, nachdem er gelobt, „daß er für das Dorf Plauen stehen wolle“, 1 Thlr. Handgeld, 2 Hemden, bis zum Eintritt ins Militär täglich 4 Gr. Wartegeld nebst einem Freiquartier im Dorfe, sowie bei wirklicher Uebernahme seiner Soldatenpflicht 3 Thlr. baar erhalten. Der Zeitpunkt, an welchem dies zu geschehen hatte, wollte der Oberst des Infanterie-Regiments der Gemeinde mittheilen lassen. Außer den im Contracte genau stipulirten[WS 1] Verpflichtungen sah sich die Commun sehr bald veranlaßt, auch für andere Dinge des geworbenen Mannes aufzukommen. So löste sie gleich am Tage des Contractabschlusses die Wäsche des neuen Recruten mit 2 Thlr. 10 Gr. ein, ließ ihm am 18. August für 16 Gr. den Hut „anrichten“, gab am 12. Septbr. 1 Thlr. zu Schuhen, und zum Jahrmarkte vom 1.-3. Novbr. 6 Gr. für 2 Kannen Wein,

Anmerkungen (Wikisource)

  1. rechtlich vereinbarten
  1. Pf. A. Todtenregister I, S. 80.
  2. Dresdner Merkwürdigkeiten 1729, S. 14.
  3. Ebenda 1732, S. 55.