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- Mancherlei Veränderungen für das hiesige Dorf brachte der im Jahre 1854 beginnende Bau der Albertsbahn mit sich; wir wollen jedoch nur eines darauf bezüglichen Umstandes gedenken. Bis zu dem letzterwähnten Jahre hatte „seit undenklichen Zeiten“ für die Bewohner der fiscalischen Mühlen und anderer Gebäude im Plauischen Grunde ein Kirchweg nach Plauen bestanden, der gleich hinter dem Forsthause nach der Höhe und hier weiter über ein Feld nach dem Gotteshause führte. Vom Directorium der Albertsbahn war nun erklärt worden, daß es jenen Weg als Kirchweg anerkenne und nach Fertigstellung der Bahn wieder herstellen wolle. Die Zusage blieb nach Beendigung des Bahnbaues unerfüllt, vielleicht mit aus dem Grunde, weil der betreffende Feldbesitzer den Weg mittlerweile eingezogen hatte. Es kam nun zwischen den bei der Sache betheiligten Kreisen (Pfarrer in Plauen, Bewohner im Grunde, Kircheninspection und Albertsbahn-Directorium) zu sehr weitläufigen Verhandlungen, doch mochte die Bahndirection den Weg nicht wieder anlegen, da zu viele Schwierigkeiten dies hinderten; dagegen schlug sie vor, die Hofmühle zu öffnen, und den schon früher bestandenen Durchgang durch dieselbe künftig benutzen zu lassen. Hierzu wurde jedoch die Erlaubniß nicht gegeben, und da auch die Kgl. Straßenbau-Commission mit Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt und Sicherheit sich nicht dafür entscheiden konnte, die Wiederanlegung des allerdiengs früher bestandenen Weges zu gestatten, „weil eine Nothwendigkeit für sein Fortbestehen nicht zu erkennen sei“, so erfolgte schließlich ein Abbruch der Verhandlungen, und der Weg, dessen Spuren noch zu sehen sind, blieb für immer eingezogen[1]. -

In der nunmehr zu erwähnenden Angelegenheit konnte die Commun Plauen ihren Willen ebensowenig durchsetzen, als beim vorigen Falle. Der am 2. Juni 1848 zum ersten Male benutzte und an der Chemnitzer Straße gelegene Friedhof der Annengemeinde erwies sich bereits 1855 als erweiterungsbedürftig, und kam bei den seine Vergrößerung betreffenden Verhandlungen die Erwerbung des unmittelbar an denselben anstoßenden, nach Plauen zu gelegenen und dem Direktor der Taubstummenanstalt, Jencke, gehörigen Feldgrundstückes von ca. 3½ Scheffel Aussaat (oder von 1 Acker 203,24 □R.) in Frage. Weil dieses Feld zur Erwerbung am geeignetsten schien, so wurde von der K. Kreisdirection der Kauf desselben genehmigt, und nunmehr am 2. Januar 1857 von der Kirchengemeinde der Annenparochie mit dem Verkäufer der Kaufvertrag definitiv abgeschlossen, und damit das betreffende Feldgrundstück für den Preis von 3500 Thlr. erworben[2]. Die Gemeinde Plauen wollte die nöthig werdende Einverleibung des Feldes in den Verband der Stadt Dresden nicht zulassen und stützte sich dabei auf § 14 der Landgemeindeordnung, nach welchem die vorhandenen

  1. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 49.
  2. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P. Nr. 128, Bl. 22, 31.