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Ihrer Kngl. Majestät ewiger Glorie aller submisseste gesucht wird“. Weiter nütze der Markt den Dresdner Handwerkern, die ihren „profit“ unfehlbar finden würden, wenn sie in Plauen feil hielten. Ehlichs Bitte an den Landesherrn lautet nun: „Ew. Kngl. Majestät und Kurfürstl. Durchlauchtigkeit wollen mein aller devostestes Ansuchen in allerhöchsten Gnaden annehmen und nicht gestatten, daß durch unnöthiges contradiciren solches in seiner Blüte ersticke, sondern vielmehr durch ein allergnädigstes fiat es dahin vermitteln lassen, daß so viel Tausend Personen die Gelegenheit überkommen mögen, sich an den hohen Namenstag ihres allertheuersten Landesvaters besonders zu erfreuen.“ Durch allerhöchstes Rescript vom 2. Novbr. wurde dem Rathe eröffnet: „Ihr wollet gedachten Ehlichen mit seinem oberwähnten Suchen ab- und zur Ruhe verweisen und anbei denselben ernstlich bedeuten, daß er Uns deshalber weiter nicht behelligen soll“, welcher Verfügung der hiesige Ortsrichter in der Folge auch pünktlichst nachkam, nachdem er am 28. Novbr. vor versammeltem Rathe von dem eingegangenen Rescript in Kenntniß gesetzt worden war[1].

Befremdlich muß es erscheinen, daß Ehlich in dem Gesuch vom Januar 1722 dem Kurfürsten auch die Bitte unterbreitete, in seiner Familie das Oberrichteramt erblich zu machen, da er doch gerade damals mit der hiesigen Gemeinde in sehr ernstem Unfrieden lebte. Derselbe war durch den S. 21 schon erwähnten Gemeindebesitz, dessen Haupttheil in der Folge den Namen Gemeindegarten erhielt, in folgender Weise veranlaßt worden. Ehlich hatte den von den ehemaligen Pfarrfeldern herrührenden und immer wüste gelegenen Complex am 11. Octbr. 1711 auf 6 Jahre, nämlich von Fastnacht 1712 bis dahin 1718, gegen eine Jahressumme von 3 Thalern in Pacht genommen, ihn in dieser Zeit urbar gemacht und mit 365 Obstbäumen bepflanzt, von denen die Kernobst tragenden 259 Stück in 16 Reihen standen, während die übrigen 106 Pflaumenbäume längs des den Platz einschließenden Grabens gepflanzt waren. In der Folge erwies sich die Abgrenzung durch einen Graben wegen des Wildes nicht ausreichend, und so brachte Ehlich auch noch eine Vermachung durch Stangen und Dornen an. Von diesen Verbesserungen, die allerdings an einem der Gemeinde gehörigen Flurstücke ausgeführt worden waren, wollte nun der Pachter desselben nicht nur auf die verhältnißmäßig kurze Pachtzeit, sondern so lange er lebte, den gehofften Nutzen ziehen, und er konnte dies in diesem Falle um so sicherer erwarten, als die alte hier übliche Gewohnheit, nach welcher jeder ansässige Ortseinwohner von den auf Gemeindeeigenthum von ihm selbst gepflanzten Obstbäumen lebenslang Nutznießer derselben blieb, zu Ehlich's Zeit noch immer Geltung hatte. Gleichwohl schien die Sache diesmal ganz anders zu werden, denn als der sechsjährige Pacht des Ortsrichters abgelaufen

  1. Gem. A. Lose Blätter ohne Bezeichnung.