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zu erblichem Kaufe gelassen werden möchten, mit fleißiger Bitte anzuhalten geursacht.

Es hat hierauf der ehrbare weise Christoph Kenthmann, der Zeit zu Dresden regierender Bürgermeister, und Hans Kühn, Stadtrichter, von Rathswegen, desgleichen der Hr. Pfarrherr, so obgedacht, auch der ehrbare Antonius Thörler als des Hospitalamts St. Materni Verwalter und dieser Zeit der Gemeinde daselbst zu Plauen Erbherr, denen zuvor Gesagten zu Plauen folgende Pfarrgüter, zu denen man die Leim- (Lehm-) und Thongruben ohne einige Erstattung gutwillig geschlagen,

nämlich und zum Ersten einen Strich Acker nach 22 Scheffeln obig der Kirchen neben Blasius Langens und Paul Grahlens (Acker) am Kirchsteige nach Coschwitz (Coschütz);
zum Andern einen Strich Acker nach 14½ Scheffeln neben Georg Andre und Urban Stollens;
zum Dritten einen Strich Acker nach 10 Scheffeln neben Franz Patzigs und Paul Müllers gelegen, für und um 196 gute Schock, oder aber in Münze gerechnet, um 560 Gulden sächsischer Fürstenmünze, als den Gulden zu 21 Groschen gerechnet, einen zu Recht aufrichtigen, ganz beständigen und unwiderruflichen Erbkauf zukommen lassen, doch dergestalt,

1) daß sie sämtlich und sonderlich (die ganze Gemeinde) 35 gute Schock, welche sie aus der Gemeinde Hirtenhause und Garten, so Benedix Pötsch erblich erkauft, gelöset gehabt, zu Befreiung der ganzen Gemeinde Viehtreib, wie geschehen, heute dato baar zu Angeld angeben und bezahlen.

Zum Andern haben auch alle diejenigen, so diese Pfarrgüter nach dem Loos unter sich getheilet, das ganze hinterständige Rest, als 161 gute Schock, jedes Schock mit 3 Gr., nämlich Walpurgis schierst (nächst) künftig mit 4 guten Schocken 1 Gr. und 6 Pf. als den ersten halben Stammzins, auch alsdann Michaelis mit 4 guten Schocken 1 Gr. und 6 Pf. den andern halben Stammzins, und dann bis zu endlicher Ablösung jährlich den Kirchvätern samt Richter und Schöppen, welche solches wohl dem Pfarrherrn werden zu überantworten wissen, unverzüglich verzinsen.

Zum Dritten, daß sie jährlich Ostern, nämlich im 61. Jahre anfänglich zum wenigsten 10 gute Schock und 30 Gr., damit der Zins allzeit geleichtert (vermindert), den vorgedachten Kirchvätern, auch Richter und Schöppen, welche solche nach ihrer Gelegenheit, doch auf Vorwissen und Bewilligung ihres Erbherrn auf genugsame Versicherung weiter auf Zins ausleihen werden, ablegen.

Zum Vierten, daß sie schierst Michael anfänglich und alsdann jährlich so fortan, 1 Gulden, zu welchem folgende Personen mit Namen

Merten Grahl 2 Gr. 6 Pf. Georg Aldian 1 Gr. 6 Pf.
Jacob Fresser 2 6 Paul Müller 2 3
Blasius Lange 2 6 Benedix Petsch 2 3