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Gebäudes beschlossen. Bei den nun beginnenden Verhandlungen gelangte man zu der Ueberzeugung, es sei das Beste, das alte Haus bis auf den Keller abzubrechen und auf dem alten Grunde ein neues aufzuführen. Da man die vom alten Gebäude zu gewinnenden noch brauchbaren alten Materialien beim Neubau wieder mit verwenden wollte, so hoffte man zufolge der eingegangenen Anschläge mit einem Aufwand von etwa 450 Thlr. das neue Schulhaus herzustellen. Alles war geordnet und der Bau hätte beginnen können; dennoch bat die Gemeinde Plauen um Verschiebung der Sache bis zum nächsten Frühjahre, weil sie wegen Aufbringung der Kosten noch nicht einig, auch die Ernte vor der Thür sei, und die hiesigen Einwohner deshalb die zum Bau geforderten Hand- und Spanndienste nicht zu leisten vermöchten; übrigens wolle man das jetzige Schulhaus mittelst einiger kleiner Reparaturen bis zum Frühjahr in bewohnbarem Stande erhalten[1].

Wegen dieser Gründe erfüllte die zuständige Behörde den Wunsch der Gemeinde, die sich mittlerweile dahin schlüssig machte, die Baukosten durch besondere Anlagen aufzubringen, und hoffte man zu erhalten

von 431 Kirchenständen á 8 Gr. 143 Thlr. 16 Gr.,
von 200 Communicanten á 6 Gr. 50 -
von 52 Baustätten á 1 Thlr. 12 Gr. 78 -
von 28 Kirchenhufen á 6 Gr. 168 -
Sa: 439 Thlr. 16 Gr.,

Den Fehlbedarf sollte Cunnersdorf in derselben Weise decken und auf die ihm zugerechneten 20 Kirchenstände, 45 Communicanten, 14 Baustätten und 6 Kirchenhufen 74 Thlr. 22 Gr., unter Hinzurechnung der Baufuhren und Handarbeiten von 16 Thr. 20 Gr. aber insgesamt 91 Thlr. 18 Gr. aufbringen[2]. Die aufgestellten Berechnungen, Pläne und Anschläge wurden von der Schulinspection beim Oberconsistorium eingereicht und von diesem unterm 13. Novbr. allseitig genehmigt. Darauf hin erhielten die Deputirten Cunnersdorfs am 28. desselben Monats den Auftrag, die Aufbringung der Kosten nach der vom Oberconsistorium genehmigten Weise baldigst zu veranstalten, damit der Bau im nächsten Frühjahr beginnen könne. Eine Einwendung dagegen war von ihnen damals nicht erhoben worden; zu Anfang des Jahres 1787 jedoch erklärte der damalige Gutsherr in Cunnersdorf, der Dresdner Kaufmann Beumelburg, für sich und seine Unterthanen, den ihnen zugetheilten Beitrag um deswillen zu verweigern, weil sie laut der am 10. August 1674 erfolgten Auspfarrung aus der Frauenkirche verpflichtet seien, den Hauptgebäuden derselben die Anlagen, Fuhren und Handdienste zu leisten. Zwar wies die Schulinspection darauf hin, daß die Frauenkirche seit 1674 von den Cunnersdorfern nie einen Beitrag erhoben habe, machte sich auch verbindlich, einen Revers darüber auszustellen, „daß der Gerichtsherrschaft und Gemeinde zu Cunnersdorf

  1. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 12.
  2. Ebenda Bl. 22.