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S. 31 noch auf S. 34, wo die zahlreichen Besitzungen desselben namhaft gemacht sind, Plauen als dazu gehörig mit an. Fest steht nur, daß dieser Ort zu Anfange des 14. Jahrhunderts dem Maternihospitale zinste und mit demselben in den Besitz des Klosters Seußlitz überging. Dasselbe entstand 1267 durch Markgraf Heinrich den Erlauchten, und erhielt bereits 1291 den 12. August von der Markgräfin Helena, der Wittwe des Markgrafen Dietrich von Landsberg, das Maternihospital eigenthümlich[1]. Nun scheint es zwischen dem Kloster wegen der ihm zugewiesenen Besitzungen und Rechte und dem Bischof von Meißen wiederholt zu Zwistigkeiten gekommen zu sein, daher wurde von Seite des Markgrafen Friedrich von Dresden das Kloster wiederholt in seinem Eigenthumsbestande bestätigt, so den 7. October 1300[2] wie auch den 14. Juni 1315[3]. Die zu der letzterwähnten Zeit ausgestellte Urkunde des Fürsten ist um deswillen von Wichtigkeit, als darin die zum Maternihospital gehörigen Ortschaften genau angegeben sind und auch Plauen dabei Erwähnung findet. Unterm 4. September 1316[4] bestätigte Bischof Withigo von Meißen dem Kloster Seußlitz seine Besitzungen mit dem Dorfe Plawin und dem Patronatsrechte daselbst, und damit scheinen die zwischen beiden Parteien bisher bestandenen Differenzen ihren Abschluß gefunden zu haben.

Die Verwaltung des Maternihospitals, das damals hinter der Frauen- oder Marienkirche lag und ansehnliche, wenn auch etwas zerstreut liegende Zubehörungen besaß, mag von dem zwischen Meißen und Riesa gelegenen Kloster Seußlitz aus wohl ziemlich schwierig gewesen sein; vielleicht aus diesem, vielleicht aus einem andern Grunde gestattete Markgraf Friedrich der Ernsthafte auf Ansuchen des Gardians[WS 1] und des Convents zu Seußlitz durch Urkunde[5] vom 28. December 1328, daß das Hospital in Zukunft der Aufsicht und Fürsorge des Rathes zu Dresden unterstellt werde. Die Uebergabe erfolgte darauf hin bereits am 6. Januar 1329, und bestimmte Agathe, die Aebtissin des Klosters, in der Abtretungsurkunde[6] u. A., daß ihrem Convent von einer Anzahl namhaft gemachter Orte, Güter und Zinsleute insgesammt 20 Pfund jährlicher Gefälle[WS 2] verbleiben, und dem Rathe die Veräußerung des Hospitals nicht ohne Genehmigung des Klosters gestattet sein sollte. Diese für den Dresdner Rath ebenso umfangreiche als wichtige Erwerbung schloß auch das in der Urkunde besonders namhaft gemachte Patronatsrecht in Plawin in sich.

In den nächsten hier anzuführenden Urkunden wird das Dorf Plauen einfach erwähnt. 1361 den 11. August übereignete Landgraf Friedrich von Thüringen der Frau des Dresdner Bürgers Johann von Wilandisdorf (Wilsdruff[7]), Namens Anna, ein Gut in Plawen auf

Anmerkungen (Wikisource)

  1. svw. Prior, Klostervorsteher
  2. fälliger Zins
  1. Weck, S. 190, 265. Hasche. Magazin der sächs. Geschichte, 1. Theil S. 5. Lindau, I. Band S. 90, 91.
  2. Hasche, Urkundenbuch S. 59 – 61.
  3. Ebenda S. 84 – 86.
  4. Ebenda S. 86 – 88.
  5. Urkundenbuch 5. Band S. 31.
  6. Ebenda S. 32, 33.
  7. Schiffner, Handbuch der Geographie von Sachsen, S. 142, 144.