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war, nahm die Gemeinde das ehemals wüste, aber jetzt große Vortheile gewährende Terrain in eigene Verwaltung, ohne dabei Ehlich den Ertrag der auf seine Kosten gepflanzten Obstbäume zuzugestehen. Sowohl aus diesem Grunde als auch wegen des Umstandes, daß der Richter „bei der damals übeln Wirthschaft der Commun fürchtete, sie werde sothanen nutzbar gemachten Fleck in die decadenz (Verfall) setzen und die Obstbäume eingehen lassen“, wurde er beim Rathe in Dresden vorstellig. In seiner Beschwerdeschrift erbot er sich, falls die Gemeinde ihm den fraglichen Platz auf weitere 12 Jahre pachtweise überlassen wolle, derselben die Summe von 120 Thlr. sofort bei Antritt des neuen Pachtes zu entrichten, auch das Capital, wenn sich sonst niemand behufs sicherer Unterbringung desselben fände, auf halbjährige Kündigung ferner zu behalten und mit 6 % zu verzinsen. Dieser Vorschlag wurde der Gemeinde vom Stadtrath mit dem Bemerken anheimgegeben, sich die Sache zu überlegen, in Güte mit Ehlich zu vergleichen, und ihm auf Lebenszeit die Benutzung der Obstbäume zu überlassen. Zwar kamen die Ortseinwohner zusammen und beriethen die Angelegenheit, gelangten aber zu keinem Entschlusse; als sich nun vollends mehrere hiesige Angesessene vernehmen ließen, „daß sie es ihrem Richter mit dem leidigen Teufel Dank wüßten, daß er die Obstbäume gepflanzt hätte“, da hielt es Ehlich für das Beste, die Entscheidung der Sache vom Landesherrn zu erbitten.

In seiner vom 14. October 1718 datirenden Eingabe petitionirte er nach Darlegung der Verhältnisse, der Kurfürst möge an den Oberamtmann zu Dresden (Vockel) allergnädigste Verfügung thun, daß dieser auf seine (Ehlichs) Kosten die Amtslandgerichte samt einem erfahrenen Gärtner zur Besichtigung des Platzes abordne, und dann über dessen früheren wie gegenwärtigen Zustand Bericht erstatte. Da der Landesherr durch Resolution vom 17. November die Bitte Ehlichs erfüllte, so fand 1 Monat später, also am 17. Decbr. durch 2 Gerichtsschöppen aus benachbarten Dörfern und den Hofgärtner des Großen Gartens in Gegenwart des Richters die gewünschte Besichtigung statt, zu der trotz ergangener Einladung von der Gemeinde niemand erschienen war. Der Platz in seiner früheren wüsten Beschaffenheit wurde von den Schöppen auf 200 Thlr. abgeschätzt, da er etwa 4 Scheffel (Aussaat) groß sei, welchen Satz Ehlich zwar gelten lassen wollte, den er aber doch etwas hoch fand, da das Landstück beim ersten Ankauf 1559 etwa 16 Thlr. gekostet habe. Die von Ehlich angebrachten Verbesserungen, als Urbarmachung und Einfriedigung, taxirte man 80 Thlr., die 259 Kernobstbäume durchschnittlich das Stück auf 2 Thlr., die 101 Pflaumenbäume (5 waren vom Wild beschädigt worden) das Stück auf 6 Gr., „da sie durchgängig in der besten Treibbarkeit ständen“. Um einen Ausgleich in der Angelegenheit herbeizuführen, erbot sich Ehlich, den von ihm verbesserten Landstrich entweder der Gemeinde für 200 Thlr. abzukaufen, oder ihr denselben zu dem Gesamtbeträge von 623