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sich in seinem gefällten Urtel dahin aussprach, daß die beiden Schuldigen „die zur Wiederherstellung des von ihnen nach ihren Zugeständnissen durchgesägten Schlagbaumes verursachten Unkosten, nach Befinden mit richterlicher Ermäßigung, sowie die Hälfte der erwachsenen Gerichtskosten zu zahlen verpflichtet sein, wegen des eingeräumten Ungebührnisses halber mit 3 Wochen Gefängniß oder Handarbeit oder um 3 Neuschock (á 5 Thlr.) billig bestraft werden sollten“. Weber bezahlte den 2. Decbr. 1816, und zwar 3 Thlr. für den auf seine Kosten wiederhergestellten Schlagbaum, 7 Thlr. 15 Gr. 4 Pf. Gerichtskosten und, da ihm auf ein Gesuch die Hälfte der Geldstrafe erlassen worden war, noch 7½ Thlr.[1].

Gewiß auch ohne Weber's Gewaltstreich würde die für die ganze Gemeinde unangenehme Angelegenheit den befriedigenden Abschluß gefunden haben, den sie in der That auch dadurch fand, daß der König auf Grund der an ihn gerichteten Gesuche unterm 31. Mai 1816 bestimmte, „den zur Verhinderung des Umfahrens der Löbtaner Chausseegelder-Einnahme in der Wassergasse des Dorfes Plauen angelegten Schlagbaum von da wegzunehmen und an der Walkmühle unweit der Sorge aufstellen zu lassen, dem Walkmüller aber gegen eine jährliche Gratification von 4 Thlr. die Aufsicht zu übertragen“[2]. Gleichzeitig mußte der Dresdner Stadtrath einen Schlagbaum auf dem Röhrenlager am Zellschen Wege, wo schon früher einer gestanden, auf seine Kosten errichten lassen[3]. Beide Schlagbäume sind seit der in den vierziger Jahren erfolgten Straßenregulirung, weil dann völlig zwecklos, für immer verschwunden. - Noch sei erwähnt, daß 1816 in der Mittagsstunde eines Märztages ein aus Dresden gebürtiger Hirt bei der von Funke in den vierziger Jahren auf eigene Kosten steinern erbauten Brücke, die in den Reisewitz'schen Garten führt, in der Weißritz ertrank, als er ein in den genannten Fluß gesprungenes Schaf retten wollte[4]. - Auf gleiche Weise endete 1817 am 5. Febr. in der Nacht die 67jährige Auszüglerin Ritter im Mühlgraben[5]. -

Erfreulicher ist die Mittheilung von der am 31. Octbr. des letzterwähnten Jahres beginnenden dreitägigen Jubelfeier zur Erinnerung an die vor 300 Jahren durch Luther angefangene Reformation. Am ersten Festtage früh 9 Uhr setzte sich von der Schule aus unter dem Gesange des Liedes Nr. 304 unseres Gesangbuchs ein Festzug in Bewegung, an dem sich Pastor, Lehrer, Kirchväter, Gerichtspersonen und alle Schulkinder aus Plauen betheiligten, und der sich nach der mit Blumen geschmückten und von der Gemeinde reich gefüllten Kirche begab, wo ein Festgottesdienst stattfand. Auch am Nachmittag vereinigte eine kirchliche Feier die Gemeinde im Gotteshause. Am 2. Festtage hielt der Pfarrer Bähr nach der Predigt an die in der Kirche

  1. Ger. A. Lit. B. Nr. 56, Bl. 1-26.
  2. Ger. A. Lit. P. P. Nr. 8, Bl. 20.
  3. Ebenda.
  4. Pf. A. Diarium B. S. 173
  5. Pf. A. Todtenregister II, S. 33.