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entweder zu fouragiren, oder sich regelrecht und dauernd bewirthen zu lassen. Am Nachmittag des 18. Decbr. wurde das hiesige Dorf durch preußische Truppen völlig ausgeplündert und hierbei alles mitgenommen, was des Mitnehmens nur irgendwie werth schien, so daß z. B. selbst Tauben- und Hühnerfutter seine Liebhaber fand. Besonders hatte man es auf Fleisch abgesehen, und mußten die hiesigen Einwohner deshalb hergeben, was der Vieh- oder Hühnerstall oder der Taubenschlag an Thieren etwa noch barg. Dem Pfarrer Wohlfahrt nahm man an jenem Nachmittage 1 Ziege, 1 Kalbe, sowie 8 Hühner und Tauben, und ähnlich erging es hier allen, die noch etwas ihr eigen nannten. Dazu kam noch der schwere Druck der Einquartierungslast, die trotz des am 1. Weihnachtstage 1745 abgeschlossenen Friedens mit unserm Kurfürsten bis zum 29. Decbr. anhielt, an welchem Tage die Preußen Dresden und die hiesige Gegend verließen. Innerhalb der 10 Tage vom 18.-28. Decbr. waren in Plauen außer dem preußischen König und seinem Gefolge 15 Regimenter Soldaten einquartiert gewesen, die natürlich „alles verheerten u. verzehrten“. So hatte beispielsweise der Pfarrer in dieser Zeit ausschließlich des ersten schweren Tages täglich 8 Offiziere und 16 Gemeine zu tractiren, was ihm einen baaren Aufwand von wenigstens 200 Thlr. verursachte[1]. Als man am 9. Januar 1746 (am 1. Sonntag p. Epiph.) im ganzen Kurfürstenthum das Friedensdankfest feierte, mögen sicherlich auch die Einwohner des hiesigen Ortes voll Dank gewesen sein, daß sie der furchtbaren Kriegeslast immerhin schnell enthoben worden waren. -

In dem letzterwähnten Jahre (1746) entstand in Plauen auch ein Gebäude, das zwar nicht mehr steht, aber durch seinen Erbauer eine gewisse Bedeutung erlangte, nämlich das sog. Wasserkunsthaus. Seine Entstehung verdankt es dem berüchtigten Geh. Cabinetsminister August III., dem Grafen von Brühl, der 1735 das jetzige Krankenhausgrundstück in Dresden-Friedrichstadt käuflich erworben und 10 Jahre später seinen König gebeten hatte, zur Speisung der von ihm eingerichteten prachtvollen Wasserkünste die Anlegung einer Wasserleitung aus der Weißritz in Plauen zu gestatten. Hasche[2] behauptet zwar, das Wasserkunsthaus im hiesigen Orte habe zum Grottenwerk im Zwinger gehört, doch befindet er sich damit im Irrthum. Obgleich dem Minister Brühl bereits 1745 die erbetene Anlage eines Wasserwerks in Plauen an der Einmündung des Hofmühlgrabens höchsten Orts genehmigt worden war, so verzögerte sich die Ausführung des Planes doch bis zum Sommer des nächsten Jahres, weil verschiedene Gutachten eingeholt werden mußten. Da von keiner Seite ein Einspruch gegen die neue Anlage erfolgte - wer hätte auch dem allmächtigen Minister entgegen zu treten gewagt -, so genehmigte August III. unterm 17. August

  1. Pf. A. Trauregister I, S. 176, 177.
  2. Umständliche Beschreibung, Band 4, S. 776.