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am nächsten Morgen früh 8 Uhr verließen, um durch die Vorstädte Dresdens und den Pirnaischen Schlag in die Gegend hinter Pirna zu marschiren, und sich dort festzusetzen[1]. Mittlerweile drang Friedrich d. Gr. mit seinem Corps immer weiter vor, so daß dieses den 8. Septbr. bereits Wilsdruff erreicht hatte. Von hier aus ging es am nächsten Tage in 4 Abtheilungen nach der Dresdner Gegend vorwärts, und bezogen am Mittage des 9. Septbr. die 1. Colonne bei Coschütz, die 2. von Altfranken kommend und die Weißritz auf der Hofmühlenbrücke in Plauen überschreitend, zwischen Coschütz und Räcknitz, die 3. in Gemeinschaft mit der 4. zwischen letztgenanntem Dorfe und der Seevorstadt ein Lager[2]. Auf Befehl des Königs von Preußen mußten die Dörfer, in deren Nähe seine Truppen rasteten, Heu und Stroh in ausreichender Menge beschaffen, während ihnen Brot und Saatkorn gelassen wurde[3].

Die damaligen Lieferungen konnten verhältnißmäßig als gering gelten gegen diejenigen, welche in den folgenden Kriegsjahren zu leisten waren. Während bei der Anwesenheit der Preußen in Dresden diese Stadt bei den Contributionen in der Regel Geld aufbringen mußte, hatten die der Residenz nahe gelegenen Dörfer zumeist für Getreide und Pferdefutter aufzukommen. So lieferte die hiesige Gemeinde am 13. Septbr. 1757 an das preußische Kriegscommissariat 13 Ztr. 55 Pfd. Heu und 54 Schütten Stroh[4]; am 21. Octbr. 1758 36 Ztr. Heu, 11½ Schock Bund Stroh, á Bund 20 Pfd., 12 Scheffel 15 Mtz. (Berliner Maß) Hafer, sowie am 21. Decbr. desselben Jahres 22 Scheffel 14 Mtz. Roggen, ebensoviel Hafer und 2 Schock Bund Stroh[5]. Den von den preußischen Militärbehörden angeordneten Fouragelieferungen konnte man sich nicht entziehen, wenn man sich nicht der strengsten Execution aussetzen wollte; aber den fortgesetzten Quälereien einzelner Militärpersonen suchte man mit Erfolg entgegenzutreten. Die hiesige Commun beklagte sich nämlich im Sommer 1758 bei dem preußischen Kriegscommissariat in Dresden, „daß bald ein Oberoffizier, bald ein Unteroffizier und Gemeiner ohne die geringste Ordre sich Wagen und Pferde, Hafer, Heu und Stroh, ja wohl gar auch Geld geben ließen oder mit Gewalt wegnähmen“. Durch den General-Polizei-Director der preußischen Armee, Below, wurde die Gemeinde unterm 30. Juli bedeutet, „daß sie ohne Specialbefehl des Königs von Preußen oder des Prinzen Heinrich oder des General-Feld-Kriegs-Commissariats nicht das Allergeringste an Niemanden, er möge sein wer er wolle, abfolgen lassen, sondern jeden Fordernden in Gutem abweisen, und, wenn er nicht weichen wolle, arretiren und dem General-Polizeidirector melden solle, worauf dann bald Hilfe geschehen werde“[6]. In der That bekam

  1. Aster, Beleuchtung der Kriegswirren zwischen Preußen und Sachsen etc. 1756, S. 158
  2. Ebenda S. 134.
  3. Ebenda S. 141.
  4. Quittung im Gem. A.
  5. Quittungen im Gem. A.
  6. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.