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in der jetzigen Dresdner Vorstadt Neudorf, wo die den 22. Januar 1642 confirmirten Rügen im 24. Stücke wörtlich bestimmten: „Wenn Zwey oder mehr Weibes - Personen zu Stadt Dorff sich mit einander beißen und schelten, sollen sie daselbst den Gerichten auffs wenigste jedwede Person Acht Groschen büßen“[1].

Den Plauischen Rügen von 1658 ist angefügt, „ein Verzeichnüß, Wie die Waßerläuffte und Furchen unter der Nachtbarschafft Zu Plawen gehalten werden sollen“. Schon seit früherer Zeit bestand nämlich im hiesigen Orte die Einrichtung, daß behufs geeigneter Entwässerung der Feldgrundstücke nach der Weißritz Gräben angelegt waren, durch welche das Wasser, namentlich nach anhaltendem oder starkem Regen einen passenden Abfluß fand und nicht die Felder beschädigte. Die Gräben sind bis in dieses Jahrhundert herein in Gebrauch gewesen, dann aber ausgefüllt worden. Es gab im Ganzen 5 einfache und 4 Doppelgräben, außerdem eine Anzahl „gedoppelter Furchen“, durch welche das vom Hahneberge nach den unterhalb desselben befindlichen Feldern fließende Wasser nach der Weißritz ablaufen konnte[2]. Vermag man auch nicht mehr alle im Verzeichnisse vorkommenden Namen, die sich auf locale Bestimmungen im Orte beziehen, klar zu stellen, z. B. wo der Lacken- oder Lachen- und der Steingraben sich befanden und warum sie ihren Namen führten, so läßt es sich doch bei einzelnen Angaben thun. Unter Anderm geschieht eines Weidengrabens Erwähnung. Derselbe, auf dem nach Altcoschütz zu gelegenen und jetzt zum Theil von der Eisenbahn durchschnittenen Flurgebiet befindlich und früher mit Weiden bepflanzt, war am Anfange nur 1 Elle, nach 56 Ellen Länge 4½ Elle breit, verengerte sich nach 175 Ellen Länge auf 2½ Elle und nach noch weiteren 200 Ellen wieder auf 1 Elle[3]. Ueberhaupt soll es nach Coschütz zu und in dessen Umgebung früher viel Weiden gegeben haben, und hätte der Umstand, daß dieselben in dieser Gegend vielfach zu Körben verflochten wurden, dem genannten Orte zu dem Namen Coschütz verholfen, was von dem slavischen Worte kosch=Korb abzuleiten wäre[4]. - Außer dem in dem Wasserlauf-Verzeichniß genannten Weidengraben gab es, zum Theil oberhalb der Kirche, noch den sog. Kieferngraben, der, etwas länger und breiter als der vorige, und das Gebiet des ehemals Herrn Kobisch gehörigen Gutes durchschneidend, seinen Namen jedenfalls von dem an einzelnen Stellen zu seinen beiden Seiten befindlichen Kiefernbestande trug. An diesem Graben lagen auch die beiden Gemeindelehmgruben[5], von denen die Spuren noch heute zu sehen sind, und die wegen der hier wiederholt vorkommenden Unglücksfälle öftere Erwähnung finden werden. So geschah es dort 1661 den 30. April am Mittage, daß Georg Schmidt, ein

  1. R. A. C. III 43c. Bl. 6-13.
  2. Original der Bestimmungen über die Wasserläufte im Besitz des Hrn. Kobisch.
  3. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster des Dorfes Plauen, 1781 Bl. 127, 128.
  4. Dr. Petzold, Der Plauensche Grund, Dresden 1842, S. 18.
  5. Gem. A. Quatembersteuer-Cataster Bl. 182, 219.