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selbst zu einem ziemlich langwierigen Proceß, doch mußten die Uebertreter sich stets der über sie verhängten Strafe unterwerfen. -

Schließlich darf aus dem Jahre 1830 die 300jährige Jubelfeier der Augsburgischen Confession nicht zu erwähnen vergessen werden, die vom 25.-27. Juni auch von der hiesigen Gemeinde festlich begangen wurde. Nachdem am Morgen des ersterwähnten Tages von früh 3-4 Uhr das Fest eingelauten worden war, fand am Vormittag ½ 9 Uhr in dem von Ortseinwohnern mit Blumen reichgeschmückten Gotteshause ein Festgottesdienst statt, bei dem nicht nur zwischen den einzelnen Liedern einige passende Arien von den ebenfalls anwesenden Schulkindern allein, sondern auch nach dem Hauptlied ein eigens für die Feier aufgesetztes Festgespräch zum Vortrag gelangten. Am 2. Festtage, an welchem die Schulkinder in feierlichem Zuge und unter dem Gesange von: Nun danket alle Gott, in die Kirche sich begaben, folgte der Predigt eine Katechisation über die Festbegebenheit und ihren Zweck[1]. -

Weniger erfreulich sind die 2 nächsten Thatsachen. In der Nacht vom 13.-14. Decbr. 1832 ertrank der hiesige Hausbesitzer Keiler im Mühlgraben[2]. - Fast genau ein Jahr später, nämlich in der Nacht vom 18.-19. Decbr. 1833 und vom 31. Decbr. zum 1. Januar 1834 wurde die hiesige Gegend von einem verheerenden Orkan heimgesucht, der nicht nur die Fenster der Kirche und des Schulhauses großentheils zerbrach und selbst die Rahmen herausriß, sondern auch den Thorweg und die Pforten des Kirchhofs, wie sonderlich die Dächer im ganzen Dorfe arg beschädigte. Das Bedürfniß nach Dachziegeln war so allgemein, daß man vor der Hand vielfach gar keine erlangen konnte, und deswegen die Löcher in den Dächern einstweilen mit Bretern vernageln mußte. Eigentlich wären die etwa 10 Thlr. betragenden Reparaturkosten für die geistlichen Gebäude von den Gemeindegliedern zu bestreiten gewesen; da sie durch den zweimaligen Orkan aber selbst bedeutend gelitten hatten, übernahm mit Bewilligung der Inspektion das Kirchenärar die Deckung der Kosten[3]. -

Im Jahre 1833 fand auch ein Neubau der Weißritzbrücke bei der Hofmühle aus dem Grunde statt, weil sie sich sehr baufällig zeigte. Das Kgl. Finanzministerium hatte den Bau nach dem Antrage der Meißner Kreishauptmannschaft vom 8. August 1832 in dem Maße genehmigt, daß die neue Brücke mit einem steinernen Bogen ohne Mittelpfeiler etwa 12 Ellen weiter oberhalb der alten ausgeführt und mit einer 13 Ellen breiten Fahrbahn statt der bisherigen von 5½ Elle Breite versehen werden sollte. Das Anschlagsquantum war mit 4040 Thlr. 21 Gr. 6 Pf. angegeben worden; da aber davon 420 Thlr. 8 Gr. für noch brauchbare Steinmaterialien von der alten Brücke und für das

  1. Pf. A. Diarium B., S. 205, 215, 216.
  2. Pf. A. Todtenregister II, S. 55.
  3. Pf. A. Diarium B., S. 235.