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Dresden 10 Thlr. - Gr., Coschütz 10 Thlr. - Gr., Cotta - Thlr. 17 Gr., Döltzschen 1 Thlr. 18 Gr., Löbtau 1 Thlr. 20 Gr., Mockritz 2 Thlr. 12 Gr., Naußlitz 5 Thlr. 22 Gr., Omsewitz 3 Thlr. 16 Gr., Roßthal 1 Thlr. 4 Gr., Plauen 15 Thlr. 4 Gr.[1].

Auf Bericht des Stadtraths in Dresden wurden den betreffenden Gemeinden aus der Brandversicherungskasse unterm 4. Juli 52 Thlr. 17 Gr. als Entschädigung verwilligt, während die durch den Brand betroffenen Hauseigenthümer ebendaher zusammen 2324 Thlr. 14 Gr. 6 Pf. erhielten[2]. -

Noch kamen im Jahre 1837 2 andere Unfälle vor. Während am 14. März früh in der 8. Stunde der 72jährige Tagelöhner Hempel im Mühlgraben ertrank, in den er in der Trunkenheit gefallen war[3], stürzte am 29. Juni der 55 Jahre alte Häusler Fehrmann von einem Balken des Scheunenbodens herab und fand auf der Stelle seinen Tod[4]. -

Ein für unsere Gemeinde sehr wichtiges Ereigniß brachte das Jahr 1839: die Einführung der Landgemeindeordnung, wodurch das bisher bestandene Verhältniß aufhörte, nach welchem 1 Richter und 2 Gerichtsschöppen die Ortsobrigkeit bildeten. Bei der am 22. April in Gegenwart von Dresdner behördlichen Personen auf Reisewitz stattfindenden Versammlung der hiesigen Ortsangehörigen kam man darin überein, auf Grund des Gesetzes vom 7. November 1838 folgende 3 Klassen von Einwohnern festzustellen: 1) Begüterte und Flurbesitzer; 2) Häusler; 3) Unangesessene. In dem aus 6 Personen zu bildenden Ausschusse oder Gemeinderathe sollte die 1. Gruppe durch 3, die 2. durch 2 Abgeordnete, die 3. durch einen Abgeordneten vertreten sein. Diese 6 Gemeindevertreter hatten nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aeltesten zu wählen, und bekam jener die Gemeindelade und die Armenversorgung, dieser die Schulangelegenheiten zugewiesen. Die neue Gemeindeordnung trat für Plauen mit dem 1. Mai 1839 in Kraft, und fand die 1. Sitzung des Gemeinderathes unter dem Vorsitze des Vorstandes Trache am 2. Juni des genannten Jahres statt[5]. Im Laufe der Zeit hat die Gemeindevertretung mancherlei Veränderungen erfahren, deren bei den betreffenden Jahren Erwähnung geschehen soll.

Wenn nur der Vollständigkeit wegen mitgetheilt sei, daß am 3. Mai 1839 gegen Abend der 6jährige Wilhelm Sommer in der Weißritz ertrank[6], so geschieht dies bei dem folgenden Ereignisse seiner größeren Bedeutung halber. Am 31. Octbr. feierte man hier wie im ganzen protestantischen Sachsen das Jubelfest der Erinnerung an die vor 300 Jahren erfolgte Einführung der Reformation, und zwar in sehr feierlicher Weise. Nachdem schon am zeitigen Morgen

  1. Ger. A. Lit. P. Nr. 43.
  2. Ger. A. Lit. P. Nr. 42, Bl. 21.
  3. Pf. A. Todtenregister II, S. 62.
  4. Ebenda S. 63.
  5. Gem. A. Gemeindebuch (Protokolle des Gemeinderathes von 1839-1857) Bl. 8, 9.
  6. Pf. A. Todtenregister II, S. 66.