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Landgemeinden mit ihren Flurbezirken fortbestehen sollten. Behufs weiterer Verfolgung der Sache wendete sich die hiesige Commun an die K. Kreisdirection mit der Bitte, die schon ertheilte Genehmigung zur Erweiterung des Friedhofs durch Plauisches Areal zurückzunehmen, und der Annengemeinde die Anlegung eines Gottesackers für Dresden in der Flur des Dorfes Plauen zu untersagen. Da die genannte Behörde nicht darauf einging, wendete die hiesige Commun gegen die getroffene Entscheidung beim K. Cultusministerium Recurs ein, verlangte auch für den Fall der Ausbezirkung des Areals wegen Wegfall der Beiträge zu den Parochial- und Schullasten etc. eine entsprechende Entschädigung[1]. Das genannte Ministerium entschied hierauf unterm 24. Septbr. 1859 nach nochmaliger Erwägung aller einschlagenden Verhältnisse, daß die „Gemeinde Plauen mit ihrem Widerspruche gegen die in Frage stehende Bezirksveränderung sowie mit ihren für unbegründet zu erachtenden Entschädigungsansprüchen abzuweisen“, auch unverzüglich das weiter Erforderliche zu besorgen sei, damit vom 1. Januar 1860 an das für den Annenkirchhof erworbene Areal einen Theil des Dresdner Stadt-, Gemeinde-, Heimats- und Armenversorgungsbezirkes bilden könne[2]. Ein gegen diese Verfügung von der hiesigen Gemeinde beim K. Ministerium des Innern unterm 12. Novbr. 1859 eingewendeter nochmaliger Recurs war ebenfalls erfolglos, worauf das zur Erweiterung des Annenkirchhofes bestimmte Jencke'sche Grundstück im April 1860 aus besagter Gemeinde an die Stadt Dresden überwiesen wurde[3]. - Zehn Jahre später kam es wegen einer beabsichtigten abermaligen Vergrößerung desselben Gottesackers zwischen der Annengemeinde und der Commun Plauen wiederum zu einem Proceß, den nach längerer Dauer die hiesige Gemeinde gewann, der ihr aber auch einen Kostenaufwand von 50 Thlr. 18 Gr. 3 Pf. verursachte[4]. -

Mitten in die Zeit des ersten Streites fällt die Erbauung eines neuen Schulhauses in Plauen. Im Laufe der Jahre hatte sich die Zahl der Schulkinder des hiesigen Ortes bedeutend vermehrt, so daß das Schulgebäude mit seinem einzigen Lehrzimmer und der bescheidenen Lehrerwohnung nicht mehr ausreichen wollte. Im Frühlinge des Jahres 1857 faßten daher Gemeinderath und Schulvorstand den Entschluß, an das Schulhaus einen Flügel anzubauen, der, bei einer Länge von 15½ Ellen und einer Tiefe von 16 Ellen und einem Preise von 1730 Thlr., eine große, geeignete Schulklasse, sowie 2 wohleingerichtete Lehrerwohnungen enthalten sollte. Da der Rath zu Dresden als Patronatsherr unterm 29. Mai sein durchgängiges Einverständniß mit dem projectirten Schulhausbau erklärt hatte, ließ man den Schuppen neben dem Schulgebäude wegreißen und auf dem freigewordenen Platze den Neubau sofort beginnen. Unerwartet erschien unterm 25. Juni eine

  1. Ger. A. Rep. 4, Loc. 330, Lit. P.Nr. 128, Bl. 34-37.
  2. Ebenda Bl. 46-50.
  3. Ebenda Bl. 61-64.
  4. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 200b.