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zur verhältnißmäßigen sofortigen Vertheilung[1], sondern auch schon vorher unterm 27. Octbr. den geschädigten Grundstücksbesitzern 1596 Thlr. 6 Gr. und zwar

20 Thlr. 20 Gr. Fiedlern wegen seines Wohnhauses;
18 Thlr. 18 Gr. Kaden desgl.
40 Thlr. - Gr. Kobisch desgl.; ferner demselben 416 Thlr. 16 Gr. wegen des Seitengebäudes und 1100 Thlr. wegen der 2 Scheunen und des Schuppens[2]. - Etwa nach Jahresfrist waren die durch den Brand verursachten Schäden wieder beseitigt, und hatte Kobisch nicht nur ein fast 30 m. langes Seitengebäude, sondern auch statt der 2 Scheunen eine solche von etwa 44 m. Länge aufgeführt[3]. -

Bei Durchsicht der Steuerregister, die die Namen aller steuerpflichtigen Ortseinwohner enthalten, fällt unter denselben der damalige Mangel an Handwerkern auf. Dies erklärt sich einerseits aus dem Umstande, daß Plauen früher fast ausschließlich Landwirthschaft trieb, andererseits aber auch aus der Thatsache, daß früher für Dresden die sog. Handwerkermeile bestand, d. h. die durch landesherrliche Bestimmung getroffene Einrichtung, nach welcher auf den innerhalb einer Meile von der Residenz entfernten Dörfern kein Handwerker sich festsetzen durfte, um nicht die Genossen in der benachbarten Hauptstadt zu schädigen[4]. Außer Müllern, einem Schmied, einem Glaser, einem Brotbäcker und einem Fleischer finden sich im hiesigen Orte bis ins 18. Jahrhundert keine Handwerker vor; erst nach dem Kriege von 1813 trat hierin, aber zunächst auch nur vorübergehend, eine Veränderung ein. Nach Wiederkehr ruhiger Zeiten wurde zwar die für Dresden bestehende Handwerkermeile nicht mehr berücksichtigt, aber die behördliche Genehmigung zur Ansiedelung von Handwerkern in den benachbarten Dörfern nur von dem örtlichen Bedürfniß abhängig gemacht. So erhielt ein Glasermeister, der unterm 12. Novbr. 1829 um Gewährung der Erlaubniß zur Betreibung der Glaserei in Plauen nachsuchte, von der Behörde aus dem Grunde einen abschlägigen Bescheid, weil der hiesige Ortsrichter sich dahin geäußert, Petent könne sich von seinem Handwerk im Orte nicht ernähren, und werde jedenfalls der Gemeinde zur Last fallen[5]. - Ein gleiches Schicksal hatte im Jahre 1839 das von der Gemeinde befürwortete Gesuch eines Tischlers, da, wie die K. Kreisdirection erklärte, ein gegründetes örtliches Bedürfniß zu einer diesfallsigen Concessionsertheilung bei der Nähe der Stadt Dresden und dem Vorhandensein mehrerer concessionirter Tischler in den benachbarten Orten des Plauischen Grundes nicht anzunehmen sei.[6]. - Da Plauen 1839 auch noch keinen Weißbäcker hatte, der den Ort mit dem nöthigen Weißbrot zum Frühstück versorgte, so bat der damalige Besitzer von Reisewitz, Bunke, unterm 27. Mai desselben Jahres „die auf seinem Grundstücke haftende

  1. Ger. A. Lit. K. K. Nr. 41, Bl. 67.
  2. Ger. A. Lit. K. K. Nr. 40, Bl. 15.
  3. Ebenda Bl. 24, 25.
  4. Ger. A. Cap. Concessionen Nr. 34, Bl. 3.
  5. Ger. A. Lit. S. S. Nr. 18, Bl. 1, 2, 6, 12.
  6. Ger. A. Cap. Concessionen Nr. 34, Bl. 4.