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Derselbe Vergleich findet sich in dem nämlichen Kaufbuche noch einmal und enthält da Bl. 127b folgenden Zusatz: „Zu steter, fester und unverbrüchlicher Haltung ist dies alles dem Hospitalbuche (ein)verleibt, auch der Gemeinde unter des Hospital-Amts-Insiegel wissentlich Abschrift im Beisein Hr. Niclas Fleischmanns, Pfarrherrn daselbst, Erhard Mormanns und Jacob Limckes Notarii gegeben worden. Geschehen am Tage Michelis anno 1559."

Wenn auch nirgends angegeben ist, warum die Kirche in Plauen sich eines so bedeutenden Besitzes entäußerte, so darf doch mit ziemlicher Gewißheit angenommen werden, daß die geringe Ertragsfähigkeit des betreffenden Feldcomplexes den Grund dazu abgab. Dafür spricht nicht nur in der Einleitung des Kaufcontractes jene Stelle, welche von der Erwerbung der Pfarrfelder zur Anlegung einer Gemeindeviehtrift handelt, sondern auch eine Angabe des Ortsrichters Urban Ehlich, der, zu Anfang des 18. Jahrhunderts lebend, sicherlich auf Grund damals noch vorhandener Gemeindeacten bei einer an anderer Stelle ausführlich zu erörternden Angelegenheit ausdrücklich erklärte, daß der sog. Gemeindegarten ein Theil des 1559 verkauften Kirchenbesitzes sei[1]. Wahrscheinlich trennte man, um dem allgemeinen Wunsche nach einer Gemeindehutung gerecht zu werden und dadurch gewissermaßen auch diejenigen angesessenen Ortseinwohner zu entschädigen, die bei Parcellirung der erworbenen Felder durch das Loos nicht begünstigt worden waren, ein etwa 3 Scheffel haltendes Stück ab, das bis ins 18. Jahrhundert unbebaut liegen blieb und während dieser Zeit als Weideplatz Verwendung fand, bis es zwischen 1712 und 1718 mit Obstbäumen bepflanzt wurde, und deswegen in der Folge den noch jetzt üblichen Namen „Gemeindegarten" erhielt.

In demselben Jahre, in welchem der Verkauf der Kirchenfelder stattfand, (1559) erließ Kurfürst August einen Befehl an die Landleute des Dresdner Amtes, der also auch den angesehenen Einwohnern Plauens galt, und der bestimmte, daß jeder Bauer, der ein Fuder Holz oder Stangen in der Stadt kaufen wollte, unentgeldlich eine Fuhre Steine mit hereinbringen mußte, um dadurch dem Mangel an Material abzuhelfen, das zur angeordneten Abpflasterung Dresdens nöthig war[2].

Nicht unerwähnt darf das Jahr 1563 bleiben, weil aus demselben einige Nachrichten über den Plauischen Heerfahrtswagen erhalten sind. Mit dem Namen Heerfahrtswagen bezeichnete man diejenigen jetzt durch den Train[WS 1] vertretenen, meist 4- oder 6-spännigen Fuhrwerke, welche bei größeren Kriegsexpeditionen zum Transport von Bagage, Rüstungen, Munition und anderen Bedürfnissen - für den Proviant gab es einen besonderen Speisewagen - dem Landesherrn gestellt werden mußten. Der Rath zu Dresden besaß seinen eigenen Heerfahrts-

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Tross, Fuhrpark des Heeres
  1. Gem. A. Acten über den Gemeindegarten-Proceß.
  2. Weck S. 484.