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mit der Untersuchung der Sache betraute. Nach mehreren mit den Interessenten abgehaltenen Terminen kam schließlich ein Ausgleich zu Stande, nach welchem man künftig 8 Häusler auf einen Hüfner rechnen wollte, während die Gärtner, deren man bisher 4 einem Hüfner gleich geachtet hatte, von nun an im Verhältnisse zur Größe ihres wirklichen Grundbesitzes in Mitleidenschaft gezogen werden sollten. Da man beabsichtigte, dieses neue Beitragsverhältniß auch auf die geistlichen Communanlagen auszudehnen, wurde der Kirchenrath befragt, ob er dagegen etwas einzuwenden habe; da von dieser Seite keinerlei Widerspruch erfolgte, galt die neue Einrichtung künftig auch bei Erhebung der Kirchen- und Schulanlagen[1]. - Aus dem 18. Jahrhundert dürften noch folgende 2 Ereignisse Erwähnung verdienen. 1793 den 2. Mai wurde die Frau des hiesigen Böttchers Ferber bei der Hofmühle von einem Mühlwagen überfahren und auf der Stelle getödtet[2]. - 1795 im Juni berichtete der Buschmüller an die Mühlencommission, daß durch die Flöße und die Eisfahrten der letzten Jahre das Wehr bei der Brücke sehr ruinirt worden sei und deshalb einer Hauptreparatur untergezogen werden müsse. Der Kurfürst ordnete durch Rescript vom 9. Juli desselben Jahres eine Besichtigung der Schäden an, worauf im Winter eine freilich nur nothdürftige Beseitigung derselben erfolgte. Als schon einige Jahre später die vorgebrachten Klagen sich wiederholten, konnte ein gründlicher Reparaturbau nicht länger von der Hand gewiesen werden, und genehmigte ihn der Landesherr durch Erlaß vom 4. Juli 1799. Außer den von den hiesigen Amtsunterthanen zu leistenden Hand- und Spanndiensten beanspruchte er noch eine Geldsumme von ziemlich 1500 Thlr.[3].


  1. H. St. A. Acten des Oberconsistoriums Convolut 2159.
  2. Pf. A. Todtenregister I, S. 224.
  3. F. A. Rep. 8, Loc. 35891, Dresden, Nr. 646a und 646b.