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erschienen dazu auf dem Rathhause 30 hiesige Angesessene und erklärten dieselben, „daß bei der gestrigen Gemeindezusammenkunft die streitenden Parteien sich wegen der Gemeindehutung dergestalt verglichen hätten, daß bis mit der Johanniswoche jeden Jahres die Hutung niemand mit seinem Vieh betreiben noch abhüten solle, es wäre denn, daß ein oder der andere in dasiger Gegend eine Brache liegen hätte, da ihm dann ungewehret bleibe, auf dem Wege hinaus zu treiben, um die Brache abzuhüten. Ferner solle an einem noch zu bestimmenden Tage das Gras abgehauen, vertheilt und an eben diesem Tage von Jedem sein Antheil weggeschafft werden. Wer das nicht thue, gehe seines Antheils verlustig. Nach diesem Tage solle es Jedem frei stehen, die Hutung nach eigenem Gefallen zu betreiben“[1]. Da der unerquickliche Streit auf diese Weise zu einem befriedigenden Ende geführt worden war, so hatte der angerufene Richter in Dresden in der Angelegenheit nichts mehr zu thun. -

Aus dem Jahre 1752 ist folgender Unglücksfall zu erwähnen. Am 25. April fiel ein fast 14jähriges Mädchen, die einzige Tochter des hiesigen Einwohners Trobisch, an der Hofmühlenbrücke beim Kräuterwaschen in die angeschwollene Weißritz und ertrank. Der Leichnam wurde bei der Walkmühle durch Holzflößer herausgefischt[2]. - Der 17. Febr. 1753 brachte in Folge vorhergegangenen anhaltenden Thauwetters eine Weißritzflut, die erst dann aufhörte, als am 21. Febr. wieder Kälte eintrat[3]. Jedenfalls hatte dieses Hochwasser die ihres Alters wegen schon vorher ziemlich wandelbar gewesene Holzbrücke beim Forsthause nicht wenig mitgenommen, so daß sie, namentlich von schweren Wagen, ohne Gefahr nicht mehr passirt werden konnte. Da diesem Mangel nur eine Hauptreparatur Abhilfe zu schaffen vermochte, dieselbe aber auch ziemlich bedeutende Kosten beanspruchte, so faßte das Kammercollegium, um der sich wiederholenden Ausbesserungen überhoben zu sein, den Bau einer Steinbrücke ins Auge, und ließ zu diesem Zwecke mit kurfürstlicher Genehmigung vom 7. Septbr. 1753 von dem Oberlandbaumeister Schwarze einen Anschlag fertigen, nach welchem zu dem besagten Bau 1550 Thlr. 3 Gr. nöthig waren. Obgleich der Landesherr durch den Minister Brühl unterm 9. Febr. 1754 die Aufführung einer Steinbrücke beim Forsthause genehmigte, auch die Rentkammer beauftragte, das dazu nöthige Geld auszuzahlen, so unterblieb trotzdem aus unbekannten Gründen der in Aussicht genommene Steinbau, und begnügte man sich nur, das eine Joch der Holzbrüche neu herzustellen, während das andere einfach gesteift wurde. Dieser Theil zeigte sehr bald neue Mängel, die namentlich von 1760-62 durch die vielfachen schweren Miliz- und Geschützfuhren so vergrößert wurden, daß jedes Passiren der Brücke mit Geschirr in Lebensgefahr brachte. Als nun 1762 wirklich ein Wagen von der Brücke ins Wasser stürzte,

  1. Ger. A. Lit. P. Nr. 55, Bl. 3-15.
  2. Pf. A. Todtenregister I, S. 145.
  3. Dresdner Merkwürdigkeiten 1753, S. 17.