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Zwar hatte Ehlich in Beziehung auf den Gemeindegarten seinen Zweck im Allgemeinen erreicht, aber die nachgesuchte Erblichkeit des Oberrichteramtes in seiner Gemeinde wurde ihm vom Landesherrn ebensowenig gewährt, als der in wiederholten Eingaben erbetene Erlaß der wegen fortgesetzter Widersetzlichkeit ihm auferlegten Geldstrafen und der Hälfte der durch den Proceß erwachsenen Gerichtskosten. Dagegen blieb zwischen ihm und seinen Gemeindegliedern eine gewisse Mißstimmung bestehen, die Seiten der Commun 1724 dadurch zum Ausdruck gelangte, daß letztere dem nun schon 44 Jahre im Amte thätigen Richter es nicht zuließ, zu seiner Unterstützung seinen Sohn als behördlich anerkannten Adjunct anzunehmen. Das gegenseitige Vertrauen war eben geschwunden, und Ehlich konnte es auch nicht dadurch wieder gewinnen, daß er den Gemeindegarten weiter verbesserte, indem er 55 neue Bäume anpflanzte, eine Mauer von 53 Ellen Länge und 2¼ Ellen Höhe erbaute und den ganzen Raum außerdem mit einer Weißdornhecke einfaßte[1]. Weil die Gemeinde die Größe des ihr gehörigen Besitzes gern genau kennen lernen wollte, ließ sie ihn im November 1727 durch den Landfeldmesser Hahn vermessen, und ergab sich, daß der Gemeindegarten genau 2 Acker á 300 □-Ruthen oder 5 Scheffel 12 Metzen Aussaat enthielt[2]. Er ging, als Ehlich den 27. März 1731 in einem Alter von 78 Jahren 7 Monaten starb[3], in die Verwaltung der Gemeinde über, die die Obst- und Grasnutzung jährlich unter ihre ansässigen Glieder vertheilte[4], bis dies im Jahre 1800 auch mit dem Gemeindegarten selbst geschah. Auf gemeinsam gefaßten Communbeschluß wurde die Vertheilung des Grundstücks in folgender Weise vollzogen. Man ließ durch dasselbe 2 Wege abstecken, die dadurch entstehenden 3 Stücke - ein kleines viertes verblieb noch längere Zeit der Gemeinde - parcelliren, die hierdurch gewonnenen einzelnen Theile nummeriren und die darauf stehenden Bäume taxiren, worauf die 38 Hausbesitzer Plauens um die Parcellen loosten[5]. -

In demselben Jahre, in welchem der unerquickliche Gemeindegartenstreit sein Ende erreichte (1722), wurde auch, und zwar auf Vorschlag des Oberhofjägermeisters Gottlob v. Leubnitz, nach der unterm 6. Juli 1721 ertheilten landesherrlichen Genehmigung das Forsthaus erbaut, damit der „Hege-Bereuter über das ihm angewiesene refier desto beßere Obsicht haben könne“. Es kam auf die oberste Ecke des Buschmühlenfeldes zu stehen und kostete der Bau ohne das von den Dresdner Amtsunterthanen aus der Dresdner Haide herbeizuschaffende Holz 614 Thlr. 9 Gr. 3 Pf.[6]. In der Folge erfuhr es mancherlei Veränderungen und Erweiterungen, bis es endlich durch höchste Verordnung vom 27. Septbr. 1839 bei dem am 14. Januar 1840 auf dem Forsthause

  1. Gem. A. Das Actenstück des ganzen Processes in lauter einzelnen Blättern.
  2. Ebenda.
  3. Pf. A. Todtenregister I, S. 93.
  4. Gem. A. Quatember-Steuer-Cataster, Bl. 201.
  5. Gem. A. Blatt ohne Bezeichnung.
  6. F. A. Rep. 8, Loc. 35846, Dresden, Nr. 253, Bl. 1-11.