Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/141

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Erwartung und dem Werthe des Naturaldienstes nicht entsprachen“. Gleichwohl wollte der König den Dresdner Amtsunterthanen die wohlthätigen Folgen der vorgeschlagenen Einrichtung zu Theil werden lassen, „um allen den bei der Naturalleistung der Frohndienste zeither wahrgenommenen Mißbräuchen und der so oft daraus entstehenden Streitigkeiten für die Zukunft vorzubeugen“. Freilich kamen die durch den Hufenreceß von 1618 (s. S. 29) schon fixirten Dienstgelder, die auch ferner in der festgesetzten Weise erhoben wurden, nicht in Frage, vielmehr handelte es sich hauptsächlich nur um die Schutt-, Bau- und Haidefuhren, während alle Jagd- und Vorwerksdienste, ferner die gegen Vergütung zu leistenden sog. Patentfuhren, ferner die Wildpret-, Fisch-, Arrestanten- und Milizfuhren, die Postspannungen und Weinbergsdienste auch noch ferner zu Recht bestehen sollten. Da sich sämtliche dienstpflichtige Einwohner Plauens bei dem am 21. Novbr. 1828 hier stattfindenden Termine mit der beabsichtigten Einrichtung einverstanden erklärten, so wurde ein Receß gerichtlich abgeschlossen, nach welchem sie 66 Thlr. 6 Gr. für die Spanndienste nach 13 3/8 Hufen á 4 Thlr. 22 Gr. 11 1/8 Pf., und 65 Thlr. 2 Gr. für die Handdienste nach 36 Baustätten á 1 Thlr. 19 Gr. 5 Pf., also insgesamt 131 Thlr. 8 Gr. jährlich zu entrichten hatten, wogegen sie mit der Naturalleistung der erwähnten Baudienste gänzlich und auf immer verschont sein sollten. Dieser „Dienst-Verwandlungsreceß“, nach welchem das im Gemeindeamte befindliche Heberegister gearbeitet wurde, erhielt am 6. Juni 1829 die königliche Sanction und trat mit Anfang des genannten Jahres in Kraft[1].

Etwa 11 Wochen nach der durch den Landesherrn erfolgten Bestätigung des erwähnten Vertrags erlebte Plauen einen seiner furchtbarsten Brände. Es war am 26. August des Abends gegen 8 Uhr, und im Gute des Gerichtsschöppen Johann Gottfried Kobisch saß man bei der Mahlzeit, als eine Magd desselben plötzlich bemerkte, daß aus dem Fenster der Futterkammer die Flammen herausschlugen, die sich mit großer Schnelligkeit über das Strohdach verbreiteten und bald auch die danebenstehenden Gebäude ergriffen. Die nach und nach aus mehr als 20 benachbarten Orten herbeigeeilten Spritzen konnten nicht verhindern, daß bei Kobisch das Seitengebäude mit den Ställen und den darin befindlichen 8 Schweinen nebst 1 Ziegenbock, die beiden Scheunen mit der ganzen Sommerernte (162 Scheffel Korn, 120 Scheffel Weizen, 54 Scheffel Gerste, 138 Scheffel Hafer, 10 Scheffel Erbsen, je 24 Scheffel Wicken und Rübsen, ½ Scheffel Samenklee, 80 Ztr. Heu und 20 Schock Stroh), der Holz- und Wagenschuppen mit 2 Erntewagen, 3 Lastschlitten, 3 Ackerpflügen und anderem Geräth, sowie 1 Schock Spindebreter, 1 Schock Schlagbreter, 7 Klaftern 6/4 elliges weiches Scheitholz ganz verbrannten, vom Wohngebäude durch das

  1. Receß ohne Bezeichnung im Gem. A.