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unter der Bedingung gewährt werden könne, daß das letzte Drittheil bis zu Michaelis desselben Jahres in Abführung komme“. Ein erneutes Gesuch der Gemeinde um gänzlichen Erlaß der zu leistenden Lieferungen, unterm 23. Octbr. vom Rathe warm befürwortet, erreichte es, daß für 16 hiesige Einwohner die Leistungspflicht aufgehoben, den übrigen 5 Angesessenen aber zur Erleichterung der Abführung ihrer 17 Thlr. 9 Gr. 7 Pf. betragenden Abfindungssumme bis Weihnachten Gestundung gewährt wurde. Gleichwohl verzögerte sich der Abschluß der Angelegenheit noch bis zum 31. August 1824, an welchem Tage die letzten 5 Einwohner (Kobisch, Rietschel, Sophie und Gottfried Fiedler, Trautmann) ihre Zahlungspflicht erfüllten[1]. -

Im Jahre 1823 kam auch von Seite der Gemeinde Naußlitz die Frage in Anregung, ob sie in den Schulverband Plauens eintreten könne. Nach Besprechung mit der hiesigen Commun erklärte der Richter unseres Dorfes, „Plauen gestatte die Einschulung sehr gern, wenn die Naußlitzer Gemeinde einen verhältnißmäßigen Beitrag zur Unterhaltung des Schulgebäudes geben wolle“. Diese mochte sich aber dazu nicht verstehen, sondern offerirte nur einen Jahresbeitrag von - 3 Thlr. Die hiesige Commun lehnte das Anerbieten als zu gering ab, und die Einschulung unterblieb trotz der Vermittelung des damaligen hiesigen Pfarrers[2].

Nach einigen Jahren ungestörter Ruhe wurde Plauen am 16. Juni 1827 früh gegen 2 Uhr wieder einmal durch Feuerlärm erschreckt, denn in der bei der Walkmühle gelegenen mit Stroh gedeckten Scheune des Halbhüfners Gottlob Ehlich war auf unermittelte Weise ein Brand entstanden, welcher das genannte Gebäude völlig einäscherte. Den zur Hilfeleistung aus Döltzschen und Dresden herbeigeeilten Löschmannschaften gelang es, das nur 3 m. von der Scheune entfernte Wohnhaus zu retten[3]. -

Weit bemerkenswerther als die eben erwähnte Thatsache ist ein Ereigniß, das in der Hauptsache dem Jahre 1828 angehört und nicht nur für die hiesige Commun, sondern auch für die übrigen Gemeinden des Dresdner Amtes wichtige Folgen nach sich zog: die Ablösung der Baudienste. Die Veranlassung dazu gaben mehrfache Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fiskus und den frohnpflichtigen Amtsunterthanen. Um solche Differenzen für die Zukunft möglichst zu verhüten, war vom König Anton unterm 19. Novbr. 1827 angeordnet worden, mit den dienstpflichtigen Gemeinden des Amtes Dresden darüber zu verhandeln, ob sie geneigt wären, für die zeither in natura geleisteten sog. Baudienste nebst anderen noch reservirt gewesenen ähnlichen Leistungen ein gewisses Dienst-Aequivalentgeld zu entrichten. Alle Betheiligten hatten sich dazu bereit erklärt, aber zum Theil Summen geboten, „die der

  1. Ger. A. Lit. P. Nr. 33, Bl. 4-32.
  2. Pf. A. Diarium B. S. 193, 194.
  3. Ger. A. Lit. A. Nr. 37, Bl. 1-3.