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durch welche Umstände der Mörder entdeckt und verhaftet wurde; genug, am 4. Juli gelangte er in die Hände der Behörde und legte vor derselben auch gleich ein ebenso umfassendes als offenes Geständniß ab, daß auch das vergrabene Geld herbeigeschafft werden konnte. Der gegen ihn eingeleitete Proceß war bereits nach 3 Wochen beendigt, und das über ihn ausgesprochene Todesurtheil kam am 26. Juli 1712 im Hofe des am Ende der Kreuzstraße in Dresden gelegenen Baugefangenhauses zur Vollstreckung. Auf einer Kuhhaut wurde der Mörder zum Scheiterhaufen geschleift und hier lebendig verbrannt[1]. -

In demselben Monate, in dem das geschilderte furchtbare Drama seinen Abschluß fand, kam auch eine das Dorf Plauen zunächst nur mittelbar berührende Angelegenheit zum ersten Male in Anregung, die Anlegung einer Straße durch den Plauischen Grund. Beim Landesherrn waren die sämtlichen Unterthanen der Aemter Dippoldiswalda und Grüllenburg, nebst Rath und Bürgerschaft von Tharandt im Juli 1712 mit Gesuchen eingekommen und hatten darin gebeten, den bestehenden Fahrweg von Potschappel über Coschütz nach Plauen, auf welchem „mit dem abgetriebenen und geringen Vieh“ wegen der daselbst befindlichen Berge und Steine kaum fortzukommen sei, in den Grund zu verlegen. Der Kurfürst ordnete unterm 23. August eine Besichtigung des bisherigen Weges und des Grundes an und verlangte darüber Bericht, ob der Plan durchführbar und nutzbringend sei[2]. Als sich herausstellte, daß der Grund nur zum Theil begangen, übrigens aber wegen des vorhandenen Gestrüpp's, der vorspringenden Felsen u. s. w. kaum passirt werden konnte, ging der Landesherr auf das ihm vorgeschlagene Project nicht ein, und der bisher benutzte Fahrweg oberhalb der Berge blieb auch für die Folge noch lange Zeit in Gebrauch. Nach Erbauung der Neu- (jetzt Friedrich-August-)Mühle 1727 tauchte das Project der Herstellung einer Fahrstraße durch den Grund bis Potschappel wieder auf, aber der Oberhofjägermeister Carl Gottlob von Leubnitz rieth von ihrer Anlegung ab, weil sie der hinter dem Forsthause und der Buschmühle erst neuerdings angelegten Wildbahn höchst nachtheilig sein werde[3]. Gleichwohl beruhigten sich die Gemeinden Dippoldiswalda, Grüllenburg und Tharandt dabei nicht, erneuerten vielmehr etwa 1740 ihre Beschwerden und Bitten und erboten sich auch, „entweder einen Beitrag, oder von jedem Pferde einen Geleitszoll abzugeben“. Es erfolgte vom Landesherrn August III. zwar keine Resolution darauf, aber er ließ 1741 ein Stück fahrbaren Weg in dem vorderen Theile des Grundes anlegen, wozu außer den drei Zentnern Pulver zu den Sprengarbeiten noch 600 Thlr. gebraucht wurden. Allerdings nützte dies nur im Interesse des Landesherrn angelegte Straßenstück den Petenten gar nichts, weshalb sie, unter Bezugnahme

  1. Dresdner Merkwürdigkeiten 1712, S. 48. Hirt, Lips Tullian und seine Raubgesellen, Gera 1874, S. 35, 36.
  2. F. A. Rep. 41, Loc. 34684, Dresden, Nr. 27, Bl. 1.
  3. H. St. A. Geheime Canzlei Loc. 20, Nr. 2, Bl. 112.