Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/41

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

kurfürstliches Rescript vom 30. August desselben Jahres erhielt Zimmermann, allerdings nur auf ein Jahr, die Vergünstigung, Pferde- und Handdienste, sowie die Zahlung der Hufengelder nicht leisten zu müssen. Auf ein erneutes Gesuch des genannten Secretärs dehnte kurze Zeit darauf Kurfürst Johann Georg III. „um der bisher treu geleisteten Dienste willen" die Befreiung nicht nur auf Lebenszeit Zimmermanns, sondern auch auf dessen Erben und Nachbesitzer aus[1]. Die dem Grundstück gewährten Rechte erloschen mit den in diesem Jahrhunderte stattfindenden Ablösungen, und es ist ihm nichts weiter geblieben als der heute noch übliche Name Freigut. -

Die 1467 erbaute Kirche war nach fast 150jährigem Bestehen besonders im Innern ziemlich schadhaft geworden, weshalb die hiesige Gemeinde sich entschloß, eine Renovation des Gotteshauses vorzunehmen. Da die hierzu nöthigen Geldmittel fehlten, erborgte sich die Commun von Christoph Kollers Wittwe in Dresden unterm 12. April 1610 50 Fl. gegen gebräuchliche Verzinsung auf 1 Jahr[2]. - 1616 gab es im Lande wieder einmal eine Dürre, welche noch schlimmer als die von 1590 gewesen sein und auch die Einwohner Plauens hart getroffen haben soll. 18 Wochen lang, nämlich vom April bis in den August regnete es nicht, dagegen schien die Sonne sehr heiß, so daß die Weißritz auch nicht auf einen Gang Mahlwasser liefern konnte. Auf den Feldern vertrockneten die Früchte, und auf den Wiesen verbrannte das Gras, weshalb bei dem ebenso allgemeinen als empfindlichen Futtermangel das Vieh dürftig mit dem Laube verschiedener Bäume gefüttert werden mußte[3].

Wie die erwähnte Dürre nicht nur die Einwohner Plauens, sondern eine größere Anzahl Menschen betraf, so gilt dies auch von einem Ereignisse des Jahres 1618, nämlich von dem Abschluß des sog. Hufenrecesses. Damit hatte es folgende Bewandtniß. Das Dresdner Amt wurde damals aus 3 sog. Revieren gebildet. Das 1. Revier „über der Weißritz", umfaßte 26 auf deren linken Uferseite gelegenen Dörfer von der Elbe bis Döltzschen; das 2. „hinter der Stadt", zu dem auch Plauen gehörte, enthielt 23 Ortschaften vom rechten Weißritzufer bis Tolkewitz; das 3. „über der Elbe", zählte 11 Dörfer von Pieschen bis Kötzschenbroda. Nun hatten 1618 die sämtlichen Unterthanen dieser 3 Reviere dem Landesherrn schriftlich die Bitte vorgetragen, daß ihnen „die Frohnen mit den Pferden und der Hand, wie auch die Jagddienste zu Roß und Fuß" erlassen werden möchten, wofür sie sich erboten, „unbeschadet der Baudienste und anderer auf jedem Dorfe haftenden Beschwerungen jährlich auf 4 Quartale von jeder Hufe ein gewisses Geld entrichten und abtragen zu wollen". Kurfürst Johann Georg I. erklärte zwar, daß er „nicht Ursache habe, der vollen Dienste seiner Unterthanen sich zu begeben und dagegen eine gewisse Summe sich

  1. F. A. Rep. 47. Loc. 37906.
  2. Ger. A. Consensbuch des Materniamts Nr. 1, Bl. 89.
  3. Weck, S. 539.