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ihre Beiträge leisten, die Hofdienste mit der Hand der Reihe nach verrichten, nach der ihnen auferlegten Scheffelzahl Einquartierung nehmen, sowie Gemeindeanlagen bezahlen. Da nun auf jeden Scheffel der Hufenabgaben jährlich wenigstens 18 Gr. 1¼ Pf. kamen, so mußte allerdings eine solche Steuer auf Grundbesitz, der oft gar nicht existirte, den Häuslern um so drückender erscheinen, als z. B. in der benachbarten Gemeinde Gittersee die Häusler gar nicht, in anderen Orten nur insoweit verhuft waren, als man 8 Häusler auf 1 Hufe rechnete. Das dem Landesherrn von der Kreissteuereinahme übergebene Gutachten vom 12. März 1785 ging nun dahin, die Vertheilung aller Abgaben und sonstigen Leistungen künftig nur nach den wirklich im Besitz vorhandenen Flurstücken zu bewirken, folglich diejenigen Häusler, welche kein Feld ihr eigen nannten, frei zu lassen, und sie nur bei Einquartierungen, geistlichen und Gemeindeanlagen entweder nach ihren zeither verrechneten Scheffeln oder Hufenantheilen, oder nach dem Verhältniß, bei welchem 8 Häusler als eine Hufe gerechnet wurden, in Mitleidenschaft zu ziehen[1]. In der That entschied auch der Landesherr ganz dem gemachten Vorschlage gemäß. -

Aus den nächsten 5 Jahren verdienen etwa folgende 2 Vorkommnisse Erwähnung. 1782 ließ die Gemeinde mit einem Gesamtaufwande von 41 Thlr. 21 Gr. ein Spritzenhaus erbauen[2], das, am Südende des ehemals im Dorfe befindlichen Teiches stehend, erst 1873 beseitigt wurde. - 1784 starb der Pachter von Reisewitz, Namens Ungar, wie sein Vorgänger 5 Jahre früher eines gewaltsamen Todes, indem ihn am 28. Septbr. ein Pferd dermaßen schlug, daß er am nächsten Morgen seinen Geist aufgab[3]. -

Bei weitem wichtiger und in der Folge die ganze Gemeinde in Aufregung versetzend, war ein Ereigniß, dessen Anfangsgeschichte in das Jahr 1786 fällt und das eine ausführlichere Darstellung erheischt. Es handelte sich dabei um das Schulhaus, welches schon seit längerer Zeit sich sehr baufällig zeigte und schließlich ohne Gefahr für die Gesundheit kaum noch benutzt werden konnte. Nicht nur bei der äußerst kleinen Schulstube gab es manches zu tadeln, auch die Wohnräume nebst der Schlafkammer waren in „einem so schlechten Zustande, daß der Lehrer mit den Seinigen bei Regenwetter weder ruhig essen noch schlafen konnte, weil das Wasser durch die Decke auf den Tisch und in die Betten lief“[4]. Durch die auf Wunsch des Lehrers am 22. März 1786 vorgenommene Localbesichtigung, an welcher sich außer dem Bürgermeister Axt und mehreren Raths-Baugewerken auch die Gerichtspersonen aus Plauen und aus dem dahin eingepfarrten Cunnersdorf betheiligten, wurden die vom dermaligen Inhaber des Schulhauses gerügten Mängel als vorhanden anerkannt und demgemäß eine durchgreifende Reparatur des genannten

  1. Gem. A. Entscheid ohne Bezeichnung.
  2. Gem. A. Quittung über die Auslagen.
  3. Pf. A. Todtenregister I, S. 213.
  4. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 1.