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Zinspflichtige befreiten sich von der fortlaufenden Zahlung ihres Rentenbeitrags durch Baarzahlung des 25fachen Betrags, und 12 von dem geringen Satz der sog. Gartenzinsen durch baare Bezahlung des 20fachen Betrags[1]. - Das erwähnte Jahr brachte auch noch die Ablösung der sog. Zech- oder Zinsbrote, welche von sämtlichen hiesigen Angesessenen in einer von der Größe des Grundbesitzes abhängigen Zahl an den Lehrer Plauens jährlich abzuführen waren. Die durch Cultusministerial-Verordnung vom 26. Juli 1853 festgesetzte Entschädigungsquote von 8 Ngr. 4 Pf. für ein Brot schien zwar den Zinspflichtigen sehr hoch, doch erklärten sie schließlich, um Weiterungen und Kosten zu vermeiden, nach diesem Satze die Ablösung bewirken zu wollen. Anstatt der 76 Zinsbrote hätte der Lehrer eine Jahresrente von 21 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. erhalten müssen; da aber bereits bei der 1838 stattgefundenen Fixation der Schulstelle im Einverständnisse mit dem damaligen Lehrer Grützner 64 Zinsbrote der Schulkasse überwiesen worden waren, wofür er ein Geldäquivalent von jährlich 10 Thlr. erhielt, so bestimmten die bei Abschließung des Vertrags mit anwesenden Schul- und Gemeindevorstände, daß der Lehrer auch in Zukunft für die 64 Brote die einmal festgesetzte Entschädigung von 10 Thlr. forterhalten solle, womit sich derselbe auch einverstanden erklärte. Der dadurch erzielte Gewinn von 7 Thlr. 27 Ngr. 6 Pf. ging der Schulkasse zu gute[2]. - Schließlich sei noch bemerkt, daß alle hier angeführten Ablösungen mit Ausnahme der letzterwähnten von der K. General-Commission für Ablösungen und Gemeinheitstheilungen angeordnet und von einer dazu ernannten Special-Commission ausgeführt wurden, sowie, daß man es den Leistungspflichtigen freistellte, ihre Renten 25 Jahre fortzuzahlen, oder sie nach halbjähriger Kündigung durch Zahlung des 25fachen Betrags derselben ganz oder theilweise zu tilgen. -

Um die richtige Zeitfolge der Ereignisse möglichst festzuhalten, kehren wir wieder zurück und gedenken zunächst der bereits im Jahre 1845 projectirten Einschulung von Löbtau nach Plauen. Es sollten nämlich 1843 einige vor dem Löbtauer Schlage gelegene Grundstücke in die Friedrichstädter Schule gewiesen werden, weshalb die damals kleine Commun Löbtau, zu der nur noch die Drescherhäuser gehörten, bei dem K. Cultusministerium um einen jährlichen Zuschuß bat, da sie ohne einen solchen ihre Schule nicht zu erhalten vermochte. Die Bitte fand kein Gehör, daher war man seiten der Schulinspection bemüht, Löbtau mit den Drescherhäusern einem andern Schulverbande anzuschließen. Plauen, als am nächsten gelegen, kam hierbei zuerst in Betracht, und wurde auch deshalb der Schulvorstand des genannten Ortes befragt, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Plauen geneigt sein würde, Löbtau mit den Drescherhäusern - bei einem Zuwachs

  1. Receß im Gem. A.
  2. Receß im Gem. A.