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von 50-60 Kindern - aufzunehmen. Die Beantwortung dieser Frage zog sich um deswillen sehr in die Länge, als die Angelegenheit von der hiesigen Commun bei der damaligen Lage ihrer Schulverhältnisse ganz reiflich erwogen sein wollte, überdies auch das K. Cultusministerium 1845 verfügte, die Kinder aus den Drescherhäusern sollten nach Friedrichstadt gewiesen werden. Obgleich schließlich der hiesige Schulvorstand unterm 25. Febr. 1846 erklärte, daß der Aufnahme der Löbtauer Kinder in die Schule zu Plauen seinerseits etwas nicht entgegen stehe, befürwortete doch die Schulinspection die Einschulung Löbtaus nicht, weil die Aufnahme einer so bedeutenden Anzahl Schüler, als sich dermalen in dem letztgenannten Orte befänden, ohne Vergrößerung des Schulgebäudes nicht zu ermöglichen sei. Ordnete auch trotzdem das K. Cultusministerium unterm 19. August an, daß die 15 Löbtauer Schulkinder zu Michaelis (1846) in die Schule zu Plauen aufgenommen werden sollten, so gestattete es doch schließlich auf den durch die Schulinspection unterstützten Wunsch der Commun Löbtau, daß diese sowohl ihre Schule, als auch die Kinder aus den Drescherhäusern für die Folge behielt[1]. -

Während aus dem Jahre 1847 nur zu bemerken ist, daß wieder einmal die schon mehrfach erwähnte Lehmgrube ein Opfer forderte, indem am 26. Juni der Handarbeiter Kirsten aus Cotta durch eine einstürzende Wand erschlagen und auf der Stelle getödtet wurde[2], müssen wir beim folgenden Jahre 1848 des für die Gemeinde wichtigen Ereignisses der Kirchhofserweiterung gedenken. Die erste bekannte Vergrößerung des hiesigen Gottesackers machte sich durch die 1674 erfolgte Einpfarrung von Cunnersdorf (s. S. 37) nothwendig, und verfügte damals das Oberconsistorium unterm 10. August des genannten Jahres, daß der neben dem Kirchhofe gelegene vorgeschlagene Garten aus dem Kirchenvermögen erkauft, von den neuen Eingepfarrten aber eine gewisse Summe für jede Grabstätte so lange bezahlt werden sollte, bis die Kirche wieder zu ihrem Gelde gekommen sei[3]. Am 20. Juni 1674 (3. Trinitatissonntag) erfolgte auf dem hiesigen vergrößerten Gottesacker das Begräbniß der 1. Leiche aus Cunnersdorf, und war der Verstorbene der 55jährige dortige Richter Georg Schirmer[4]. Da sich die hiesige Gemeinde in der Folge bis etwa in das 3. Decennium unseres Jahrhunderts fast nicht vergrößerte, auch mitunter Leichen in den Räumen des 1700 erweiterten Gotteshauses beigesetzt wurden, so war außer einer in derselben Zeit erfolgten unbedeutenden Erweiterung des Gottesackers, worüber aber leider die früher vorhanden gewesenen Rathsacten fehlen, eine weitere Friedhofsvergrößerung lange nicht nothwendig geworden. 1848 ließ sie sich allerdings nicht mehr aufschieben, und erwarb man deshalb unterm 8.

  1. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 37.
  2. Pf. A. Todtenregister II, S. 88.
  3. Ger. A. Sect. 4, Cap. 5, Nr. 17, Bl. 27.
  4. Pf. A. Todtenregister I, S. 33