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namentlich 10 Grundstücksbesitzer, deren Felder nach Dresden zu, also hinter dem Schlagbaume lägen, in dem Betrieb ihrer Feld- und Viehwirthschaft und ihrer übrigen Geschäfte behindert würden, sondern auch der fremde Handelsverkehr darunter leide - die Leute aus Rabenau, welche ihre Stühle und Sophagestelle nach der Residenz schafften, mußten bei der Drehe stets abpacken, weil sie dieselbe so nicht passiren konnten - da die gesperrte Gasse gerade die frequenteste und der gewöhnliche Weg der aus den entfernteren Dörfer zu Markte ziehenden Handelsleute wäre und selbst bei Feuergefahr Nachtheil dadurch entstehen könne. Es dürfte aber auch durch den Schlagbaum an seiner jetzigen Stelle der bei seiner Errichtung beabsichtigte Zweck nicht erreicht, d. h. das landesherrliche Interesse keineswegs befördert werden, weil Plauen weit über das Löbtauer Chausseehaus hinaus läge, folglich die Reisendem viel zu spät von dem verbotenen Wege unterrichtet würden, als daß sie noch von da aus nach dem Chausseehaus kommen könnten, und daher auf andere Art die Straße zu erreichen suchten, ohne die Zollstätte zu berühren. Eine Verlegung des Schlagbaumes wäre daher um so nöthiger, als es vorgekommen, daß Wagen, die aus Unkenntniß bis in die Wassergasse gefahren seien, hier nicht umlenken konnten. 1815 wäre eine Kutsche, die dies thun wollte, samt den Pferden in die Weißritz gestürzt[1].

Dem auch von der Gemeinde abgeschickten Gesuche um Beseitigung des Schlagbaumes in der Wassergasse kam noch ein Ereigniß zu statten, das allerdings dem Nächstbetheiligten üble Folge brachte. Einigen Bewohnern Plauens waren der Schlagbaum und sein Hüter, damals der Häusler Berger, schon längere Zeit Gegenstände des Aergers, und deshalb wurde letzterer nicht nur wiederholt gröblich bedroht und in der Nacht durch Anpochen an die Fensterladen insultirt, sondern man machte auch Versuche, den Schlagbaum wegzubrechen. Am frühen Morgen des 13. Decbr. 1815 stand der Bäcker Weber mit Frau und Fuhrwerk vor dem Hause Bergers und verlangte, dieser solle persönlich ihm den Schlagbaum öffnen. Als derselbe nur den Schlüssel herreichte und bemerkte, Weber möge selbst aufschließen, schickte letzterer seine Frau nach Hause, ließ eine Säge holen und sägte den sperrenden Balken mitten durch, worauf er ruhig weiter fuhr. Noch an demselben Tage brachte der Chausseegelder-Einnehmer in Löbtau den Vorfall zur Anzeige und bat nicht nur um baldige Wiederaufrichtung eines Schlagbaumes, sondern auch um nachdrückliche Bestrafung des Thäters zum abschreckenden Beispiele für andere. Bereits am 16. Decbr. wurde ein noch schwererer Schlagbaum an der alten Stelle angebracht, und nun begann auch das gerichtliche Verfahren gegen Weber und seine Frau. Nach Abhörung und Vereidung verschiedener Zeugen gingen die Acten Ende April 1816 an den Schöppenstuhl zu Leipzig ab, der

  1. Ger. A. Lit. P. P. Nr. 8, Bl. 10-17.