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Verluste auf 3265 Thlr., und Joh. Gotthelf Heeger, der sie auf 2445 Thlr. 2 Gr. angab, aus unbekannten Gründen keine Beihilfe[1].

Um den Einwohnern Plauens im Frühjahre 1814 die Bestellung ihrer Felder zu ermöglichen, wurden der Gemeinde durch den Hilfsausschuß des Amtes Dresden unterm 18. April aus dem königl. Magazin in Neustadt zwar unentgeldlich, aber nur vorschußweise 50 Scheffel Samenkorn zugewiesen, das zufolge der im Gemeindeamt befindlichen Spezification unter 21 geschädigte Feldbesitzer nach Verhältniß zur Vertheilung gelangte. Am 14. Mai erhielten 17 hiesige Hausbesitzer von dem nämlichen Orte noch 10 Scheffel Gerste und 15 Scheffel Hafer[2].

Während man auf der einen Seite bemüht war, das Unglück unserer Gemeinde zu lindern, wurde sie doch trotz ihrer hartbedrängten Lage von ihren allgemeinen Pflichten nicht entbunden. So sollte sie zufolge einer Verordnung, welche die Central-Steuercommission mit Genehmigung des General-Gouverneurs Fürsten Repnin schon unterm 12. Novbr. 1813 wegen Aufbringung einer Summe von 2 Millionen Thlr. außerordentlicher Staatssteuern erlassen hatte, bis zum 23. April 1814 410 Thlr. 7 Gr. 3 Pf. halb baar, halb in Kassenbillets an die Amtssteuereinnahme in Dresden abliefern. Da sie sich dazu völlig außer Stande sah, und die gestellte Frist auch bald abgelaufen war, wendete sich ihr erster Vertreter, der Materniamts-Verwalter und Bürgermeister Heyne, unterm 13. April an die Deputation des Meißnischen Kreises und hob in seinem Schreiben hervor, daß es für die Gemeinde Plauen unmöglich sein würde, den Betrag von über 400 Thlr. aufzubringen, denn „der Ort ist ganz ruinirt, 3-4 Mal ausgeplündert, ebensovielmal ausfouragirt, ohne Saat, Samen und Brödung (Getreide zum Säen und zum Verbacken), ohne Vieh und Ackergeräthe, ohne Dielen, Thüren, Fenster, Scheunen, Schuppen, ja oft auch ohne Dachung, und zu einem Theile sogar abgebrannt. Die meisten Wirthe sind gestorben[3] und die andern geflüchtet, auch noch nicht alle aus Mangel an Obdach zurückgekehrt“[4]. Trotz dieser Darlegung und trotz verschiedener, auch von der Gemeinde abgegebenen Erlaßgesuche mußten die eingeforderten Summen größtentheils, wenn auch nur nach und nach, bezahlt werden, was indeß für Plauen um so schwieriger war, als sich von verschiedenen Seiten neue Sorgen herandrängten.

Zunächst hatte unsere Commun schon im Jahre 1813 folgende Summen aus dem Materniamte darlehnsweise erhalten: den 25. April 100 Thlr. zu 5 %, den 9. August 100 Thlr. zu 5 %, den 13. Decbr.

  1. R. A. Lit. G. XXXIV 50, Dorfregistrande sub K. und C.
  2. Ger. A. Lit. P. Nr. 33, Bl. 1-5.
  3. In Plauen waren 1813 insgesamt 52, in dem eingepfarrten Cunnersdorf 25 Personen meist am Nervenfieber gestorben und im letztgenannten Orte größtentheils in den Gärten begraben worden. Pf. A. Todtenregister II, S. 24.
  4. Ger. A. Actenstück Kriegssachen Nr. 24, Bl. 21, 22.