Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/78

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Gemeinde zwar vor unberechtigten Forderungen Ruhe, aber die Lieferungen in das preußische Magazin in Dresden nahmen ihren ungestörten Fortgang. So mußte Plauen in Gemeinschaft mit allen übrigen Orten des Meißner Kreises zufolge Verordnung des preußischen Feld-Kriegs-Commissariats vom 2. Januar 1759 auf die Monate Decbr. 1758 bis mit April 1759 von jeder Hufe 1 Scheffel 2 Vrtl. 2¾ Mtz. Mehl oder Korn, 7 Scheffel 3 Vrtl. 2½ Mtz. Hafer, 6 Ztr. Heu und 1 Schock 6 Gebund Stroh bei Strafe der sonst erfolgenden Totalausfouragirung einbringen, und war davon jeden Monat ein Fünftel dieses Gesamtquantums zu beschaffen. Als Vergütung wurden folgende Sätze in Aussicht gestellt: für 1 Dresdner Scheffel Mehl 2 Thlr. - Gr. 4 Pf., für 1 Scheffel Korn 1 Thlr. 19 Gr. 4 Pf., für 1 Scheffel Hafer 1 Thlr. - Gr. 8 Pf., für 1 Ztr. Heu 12 Gr., für 1 Schock Stroh 2 Thlr. 12 Gr.[1]. Was half nun freilich die Aussicht auf eine, wenn auch nur mäßige Vergütung, wenn die geforderten Sachen im Dorfe Plauen kaum noch aufzutreiben waren? Die Januarlieferung hatte bis Ende des Monats nicht beschafft werden können, weshalb der Bürgermeister Weinlig die hiesige Gemeinde durch Zuschrift vom 7. Febr. von Folgendem in Kenntniß setzte: „Das Kngl. Preußische Feld-Kriegs-Commissariat hat unterm 1. Febr. anbefohlen, daß das restirende Fünftheil der ausgeschriebenen Lieferung von 10 Scheffel 1 Metze Mehl oder Roggen und 34 Scheffel 7 Mtz. Hafer von dem Dorfe Plauen binnen 8 Tagen unfehlbar zum Magazin in Dresden abgeführt werden muß, oder dasselbe hat zu gewarten, daß die Richter und Gerichten durch Husaren-Commandos abgeholet, nach Dresden in Arrest gebracht und darinnen so lange behalten werden, bis die Reste abgeführet sind. Wenn dieses nicht fruchtet, soll die Dorfschaft bis auf das letzte Korn, den letzten Hafer und auf den letzten Halm Heu und Stroh ausfouragiret werden“. An diese Verfügung, welche an Klarheit und Ernst nichts zu wünschen übrig läßt, knüpfte Bürgermeister Weinlig für die hiesige Ortsbehörde die Mahnung: „Wonach sich also zu achten und vor Unglück und Schaden zu hüten“[2].

So drückend auch alle bisherige Vorkommnisse für die Einwohner Plauens sein mochten, so sollten sie doch noch Schlimmeres erfahren. Als Friedrich d. Gr. im Jahre 1759 sich genöthigt sah, seine Trappen aus Sachsen fast gänzlich zurückzuziehen, weil die eigenen Staaten gegen mehrere Feinde vertheidigt werden mußten, faßten die Oesterreicher den Plan, sich Dresdens zu bemächtigen, das von dem thatkräftigen, unerschrockenen preußischen Commandanten Grafen von Schmettau vertheidigt wurde. Seit dem 9. August war die sächsische Residenz durch ein österreichisches Heer unter den Generälen Grafen Maguire und Guasco eingeschlossen[3], und stieß zu dieser Truppenmacht gegen Ende

  1. Quittung im Gem. A.
  2. Zuschrift ohne Bezeichnung im Gem. A.
  3. Lindau, Band II, S. 389.