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zwischen dem Gebiete der Walkmühle und dem der Gemeinde Plauen anbefahl, „damit beiderseits Ordnung und Einigkeit gehalten werde". Dies war allerdings leichter angeordnet als ausgeführt, da die Tuchmacherinnung unbegreiflicherweise von der Grenzregulirung nichts wissen wollte. Der fürstliche Wille erwies sich aber stärker als die Abneigung der bei der Sache betheiligten Innungsgenossen, und so kam es, allem Anscheine nach im Sommer des Jahres 1487, zu einer völligen Auseinandersetzung zwischen den Tuchmachern und der Commun Plauen, sowie zu einer neuen Feststellung der Grenze zwischen den beiderseitigen Gebieten. Dieses Ereigniß fand unter Betheiligung aller Ortsbewohner und der sämmtlichen Glieder des Tuchmacherhandwerks unter gewissen Feierlichkeiten in folgender Weise statt.

An dem festgesetzten Tage erschien in Plauen die von Herzog Albrecht eingesetzte Regulirungs-Commission, bestehend aus dem Amtmann Hans v. Carlowitz, dem fürstl. Rath Caspar v. Schönberg auf Purschenstein, dem Bürgermeister Johannes Heffner und dem Spittelmeister Nickel Seidel. Nachdem man nun die Gegend hinter der Walkmühle genau in Augenschein genommen hatte, wurde von der Commission hinter dem Mühlgraben die Grenze festgesetzt und bestimmt, daß der von dieser nach dem Grunde zu liegende Theil des streitigen Gebietes der Gemeinde Plauen, der vordere Theil dagegen den Tuchmachern gehören und als ihr Eigenthum benutzt werden sollte. Da sich auch die genannte Commun verpflichtete, „daß das Wasser durch ihr Gebiet nach Nothdurft auf die Mühle gehen dürfe", mußten deren Besitzer sich verbindlich machen, auf ihrem Bezirke diejenigen Bäume, welche, im Mühlgraben stehend, den Wasserlauf hinderten, nur mit Wissen und Willen der Gemeinde zu entfernen und dann auch zu deren Nutzen am Ufer liegen zu lassen. So wenigstens war es von der Commission festgesetzt worden, und es handelte sich nur noch um die Zustimmung der beiden in corpore versammelten Parteien, die einander auch räumlich gegenüberstanden. Caspar v. Schönberg fragte nun zuerst die Plauischen Bauern, die sofort den gemachten Vorschlägen beipflichteten, dann auch die Tuchmacher, die auch noch jetzt von Theilung und Berainung nichts wissen wollten und erst dann ihre Einwilligung dazu ertheilten, nachdem der fürstliche Rath erklärt hatte, „er werde davon reiten und solchen Eigenwillen der Tuchmacher, die sich allein sperrten, dem Landesfürsten anzeigen." Nunmehr erhielten die beiden Parteien die Weisung, vor der Hand ruhig auf ihren Plätzen zu verharren, worauf durch mehrere aus umliegenden Dörfern herzubefohlene Bauern 2 Gruben gemacht und in diese die Grenzsteine gesetzt wurden, welche sich sowohl die Einwohner Plauens als auch die Tuchmacher nachher ansehen durften. Zur Erinnerung an das Ereigniß dieses Tages schlug Caspar v. Schönberg mit einem Beile in 2 an der Grenzlinie stehende Erlen ein Kreuz, während die Tuchmacherinnung auf ihre Kosten einen Graben ziehen ließ, damit nicht auf ihr Gebiet das Vieh ihrer Gegenpartei laufen