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eine Einrichtung, die vielfache Klagen in der Gemeinde hervorgerufen hatte, und darin bestand, daß bei den Bestellungen und Anordnungen des Gemeindevorstandes ein angesessener Ortseinwohner ein ganzes Jahr hindurch Botendienste leisten mußte. Wegen der verschiedenen darüber laut gewordenen Beschwerden beschloß der Gemeinderath, jene Dienstleistungen vom Jahre 1843 an dem Tagewächter zu übertragen[1]. -

Der im April 1841 begonnene Bau einer Chaussee vom Plauischen Schlage nach Räcknitz hatte bei mehreren Dresdner Einwohnern das Verlangen wachgerufen, auch den vom genannten Schlage nach Plauen führenden Weg, welcher bei schlechtem Wetter kaum zu passiren war, chaussirt zu sehen, und veranlaßte eine darauf zielende Petition an das K. Finanzministerium. Dasselbe erkannte die Nothwendigkeit eines solchen Baues an, und da es zu dessen Ausführung im Septbr. auch seine Geneigtheit erklärte, begannen die nöthigen Vorarbeiten und im Sommer des nächsten Jahres, also 1842, der Bau der Straße selbst, zunächst bis an den Zell'schen Weg. Eine weitere Fortführung desselben ließ sich um deswillen nicht sogleich ermöglichen, als es nicht nur galt, die Entschädigungsansprüche der vom Bau betroffenen Grundbesitzer, sondern auch die Höhe der Quoten von den beitragspflichtigen Communen Dresden und Plauen festzustellen. Erstere Gemeinde trug für ihren Theil 1600 Thlr. zu den 8874 Thlr. 21 Gr. betragenden Gesamtkosten des erwähnten Straßenbaues bei; Plauen wollte von einem Beitrage nichts wissen. Unterm 29. April 1842 erklärte unsere Commun aber ihre Geneigtheit, die geforderte Quantität Steine von 21 7/8 Ruthen Syenit, auf 142 Thlr. 10 Gr. 7 Pf. veranschlagt, zu dem Chausseebau unentgeldlich anzufahren, wenn ihr keine weitere Leistung an Steinen zugemuthet werde, und sie auch bei ihren Feld-, Markt-, Brenn- und Bauholz-, sowie Steinfuhren vom Chausseegeld befreit bleibe. Das K. Finanzministerium acceptirte zwar das Versprechen, erklärte sich auch bereit, die erste Bitte zu erfüllen, glaubte aber, vor der Hand wenigstens, auf die zweite Bitte nicht eingehen zu können, wobei sich die hiesige Commun in der Hoffnung beruhigte, daß das genannte Ministerium bei Eröffnung der Hebestelle in Plauen eine Ermäßigung des Chausseegeldes gewähren werde[2]. Nachdem man alle Verhältnisse geordnet, erfolgte laut Verfügung vom 1. März 1843 im Sommer desselben Jahres die Fertigstellung des Straßentractes vom Zell'schen Wege bis nach Plauen, der mit 135 Ahorn- und ebensoviel Lindenbäumen bepflanzt wurde[3].

Mittlerweile war man behördlicherseits auch schon dafür thätig, von den im Winkel der Dresden-Plauischen Straße und des Plauen-Räcknitzer Communicationsweges (jetzt Räcknitzer Straße) gelegenen Schulfelde einen Theil von 92 Ellen Länge und 20 Ellen Breite oder

  1. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 45, 46.
  2. A. H. A. IV/IVg/135, Bl. 7, 11c, 96, 97, 119, 120.
  3. Ebenda Bl. 34.