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der Bäcker Bunke, mit Genehmigung des K. Finanzministeriums auf seinem Grundstücke den nach der Chemnitzer Straße führenden Fahrweg an, der deswegen früher der Bunke'sche Weg hieß[1] seit dem im Jahre 1878 erfolgten Ausbau zu einer wirklichen Straße aber den Namen Reisewitzer Straße führt. - Auch die schon seit einiger Zeit geplante Umwandlung des nach Coschütz führenden Kohlenweges in eine richtige Fahrstraße kam im Sommer 1844 zur Ausführung, und leistete auch hierzu die hiesige Gemeinde ihren Beitrag[2]. Ihr Gesuch, den auf Plauischer Flur gelegenen Theil der neuen Straße in Gemeinschaft mit denjenigen Flurbesitzern, deren Grundstücke daran stießen, mit Obstbäumen zu eigener Nutzung bepflanzen zu dürfen, genehmigte die K. Amtshauptmannschaft unterm 29. März 1845 unter der Bedingung, daß alle Bäume bis Ende April desselben Jahres vorschriftsmäßig gesetzt sein müßten, eine Forderung, welcher die Gemeinde bei Anpflanzung ihrer 43 Kirsch- und Birnenbäume gewissenhaft nachkam[3]. -

Es ist S. 128 ff. bereits mitgetheilt worden, daß im Jahre 1828 die Baudienste nebst anderen noch reservirt gewesenen ähnlichen Leistungen zur Ablösung gelangten, und der deswegen zwischen dem Staate und allen Dresdner Amtsunterthanen, auch mit denen in der hiesigen Gemeinde abgeschlossene Receß vom 1. Januar 1829 in Kraft trat. Die Angelegenheit schien damit für immer erledigt; gleichwohl führte sie zu einem ziemlich langwierigen Streite. Und das kam so. In einer der betheiligten Amtsgemeinden fand sich 1830 zufällig eine alte Abschrift des 1618 abgeschlossenen Hufenrecesses, und glaubte man nun bei einer Vergleichung dieses Schriftstückes mit dem Ablösungsvertrag vom Jahre 1828 zu bemerken, daß durch denselben der Staat solche Dienste in Geld verwandelt, beziehungsweise zur ferneren Naturalleistung bestimmt habe, welche durch den Receß von 1618 bereits abgelöst worden seien. Diese Sachlage mußte voraussichtlich zu weiteren Erörterungen führen, und könnte an diesem Orte kaum weiter darauf eingegangen werden, wenn nicht der sich daraus entwickelnde lange Proceß die Ablösung aller noch zu Recht bestehenden Dienstleistungen an den Staat zur Folge, und also auch für Plauen große Bedeutung gehabt hätte. Es möge daher der weitere Verlauf der berührten Angelegenheit, die damals auch in verschiedenen Blättern discutirt wurde, wenn auch nur in seinen Hauptzügen hier angegeben sein.

Sämtliche 63 Amtsgemeinden Dresdens wendeten sich mit einer vom 1. Novbr. 1832 datirenden Eingabe an den König Anton und den Prinzen Mitregenten, Friedrich August, und baten um Aufklärung darüber, ob die aufgefundene Abschrift mit dem Original des Recesses von 1618 übereinstimme, und ob nicht durch spätere Verträge der damalige

  1. Schriftliche Mittheilungen des Herrn Einnehmers Dietrich in Plauen nach Acten des Archivs der Einnahme.
  2. Gem. A. Gemeindebuch Bl. 51, 53.
  3. Ebenda Bl. 58.