Seite:Heft03VereinGeschichteDresden1880.pdf/74

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Hufschmieds Markert in den Mühlgraben fiel, und darin ertrank[1], so geschah dies auch 1748 den 16. August. An dem genannten Tage brach früh gegen 9 Uhr in hiesiger Gegend ein furchtbares Gewitter los, das bis 2 Uhr nachmittags anhielt. Während seiner größten Heftigkeit schlug der Blitz in das Haus Michael Ehlichs, als dessen einziger Sohn sich gerade auf dem Boden befand, und tödtete ihn. Daß das Haus nicht anbrannte, war wohl zum Theil dem außerordentlich heftigen, mit Schloßen untermischten Regen zuzuschreiben, der fast alle Straßen Dresdens unter Wasser setzte und die Weißritz so in die Höhe trieb, daß sie an den Mühlen vielfachen Schaden anrichtete[2]. -

1750 kam es wieder einmal zu einem Streite in der Gemeinde, und zwar wegen der Hutung, die jedenfalls einen Theil des S. 21 u. 48 erwähnten und 1559 erkauften Feldcomplexes bildete und hinter der Kirche nach dem Hohen Steine zu lag. Von mehreren Gemeindegliedern war darüber Beschwerde geführt worden, daß eine Anzahl hiesiger angesessener Einwohner ihr Vieh auf die Gemeindehutung treiben ließen, „wodurch diejenigen, so in dortiger Gegend besäete Felder hätten, empfindlichen Schaden erlitten“. Da aber niemanden erlaubt sein sollte, „durch des Andern Schaden seinen Nutzen zu befördern“, so war vom Ortsrichter Martin Nitzschner mit Zustimmung des Dresdner Bürgermeisters Weinlig unterm 8. Juni 1750 den hiesigen ansässigen Gemeindegliedern die Benutzung der Hutung gänzlich untersagt worden, „damit weder den angrenzenden Feldbesitzern noch dem Gemeindegarten Schaden geschehen möchte". Diesem Beschlusse wollte sich eine Minderzahl von 9 Ansässigen in Anbetracht des bisher üblich gewesenen Brauches nicht fügen, während die übrigen 26 angesessenen hiesigen Einwohner entschieden dafür eintraten, „daß die Hutung nicht mit dem Gemeindevieh betrieben und abgeweidet, sondern vielmehr das darauf wachsende Gras zu gehöriger Zeit abgehauen und pro rata getheilet werden solle“. In Folge dieser Differenz bat der Ortsrichter den Materniamtsverwalter Weinlig um Besichtigung der Hutung, die auch den 1. Juli in Gegenwart eines Rathsactuars unter der Assistenz des Richters und der 2 Schöppen aus Döltzschen sowie in Anwesenheit von 26 Plauischen Gemeindegliedern stattfand. Zwar bemerkte man an einigen Nußbäumen und an einem Felde einige Schäden, doch ließ sich nicht feststellen, ob dieselben von dem gehüteten Vieh oder vom Wilde herrührten. Behufs Schlichtung der entstandenen Differenzen hatte Bürgermeister Weinlig für den 27. Juli einen Vergleichstermin anberaumt, zu welchem sich die Gemeinde „Mann für Mann“ auf dem Rathhause in Dresden einfinden sollte. Auf Wunsch mehrerer betheiligten Einwohner Plauens, die wegen beginnender Ernte um Verlegung des Termins baten, fand derselbe erst den 14. September statt. Es

  1. Pf. A. Todtenregister I, S. 135.
  2. Ebenda S. 139, Cur. Sax. 1748, S. 275-277.