Die Anfänge des Dresdner Zeitungswesens im 18. Jahrhundert

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Autor: Walter Schöne
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Titel: Die Anfänge des Dresdner Zeitungswesens im 18. Jahrhundert
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
aus: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Heft23
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Erscheinungsdatum: 1912
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Erscheinungsort: Dresden
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[Einband]
Mitteilungen


des


Vereins für Geschichte Dresdens.


Dreiundzwanzigstes Heft.




Dresden
Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung
1912.

[-]

[I]
Die Anfänge
des Dresdner Zeitungswesens
im 18. Jahrhundert.


Von


Walter Schöne.




Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 23. Heft.




Dresden
Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung
1912.

[II]

[III]
Inhalt.



Seite
Vorwort V
I. Allgemeines.
1.
Begriffsbestimmung 1
2.
Zeitung und Zeitschrift 3
3.
Privilegien und Zensur 7
4.
Umformungsprozeß und Konzentration der Zeitungen im 18. Jahrhundert 14
 
II. Die Dresdner Zeitungen und Journale.
1.
Die Verhältnisse vor dem 18. Jahrhundert 18
2.
Der Charakter der Lokalzeitungen 19
3.
Buchhandel, Auktions- und Zeitungswesen, Berufsvereinigung 20
4.
Die Persönlichkeiten 24
5.
Geschriebene Zeitungen 27
6.
Politische Zeitungen 34
7.
Politisch-historische Journale 41
8.
Moralische Wochenschriften 54
9.
Relationen 59
 
III. Das Dresdner Intelligenzwesen.
1.
Die Formen der öffentlichen Bekanntmachung 67
2.
Der wirtschaftliche Güteraustausch vor dem Beginn der Zeitungen 71
3.
Das Adreßkomptoir Grießbachs und Marpergers Pläne 74
4.
Die Gestaltung der Preise vor den Zeitungen 76
5.
Die Anzeigeblätter Hilschers und Crells 79
6.
Der Annoncenteil des ältesten Dresdner Anzeigers (1730 bis 1740) 87
7.
Die Annoncenpreise des Dresdner Anzeigers (1730–1813) 91
8.
Das Entstehen der Annoncenpreise und die Grundsätze der Preisbildung 95
 
IV. Anhang 106
V. Quellen- und Literaturverzeichnis 123

[IV]

[V]
Vorwort.

Die Anfänge des Dresdner Zeitungswesens fallen in die ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts. Politische oder literarische Bedeutung kommt diesen Zeitungen und Journalen nicht zu. Das heißt aber noch nicht, daß ihre Untersuchung bloß ortsgeschichtlich von Interesse wäre. Die frühesten Dresdner Blätter waren keine politischen Nachrichtenblätter (Postzeitungen), sondern fast ausschließlich Lokalzeitungen. Ihrem Wesen und ihrer Bedeutung wird man erst dann gerecht, wenn man sie als Erscheinungen des Wirtschaftslebens untersucht. Das ergibt sich von selbst bei den Anzeigeblättern. Die wirtschaftliche Betrachtung des heutigen Zeitungswesens wendet sich diesen Anfängen zu nicht nur in der Absicht, Aufklärung über das damalige wirtschaftliche Leben und einige seiner früheren Formen zu erhalten, sondern auch in der Hoffnung, daß durch die Kenntnis des Vergangenen neues Licht auf die gegenwärtigen Zustände fallen wird. Das gilt besonders von einem Gebiet, das im heutigen Zeitungswesen noch ebenso problematisch ist, wie vor zweihundert Jahren: von den Annoncenpreisen der Zeitungen.

So sollen im Folgenden auch das Dresdner „Intelligenz-(Anzeige-)Wesen“ und die Anfänge der Preisbildung untersucht werden. Angesichts der bis zum gegensätzlichen gesteigerten Verschiedenheit in der Gestaltung der heutigen Anzeigenpreise – es sei an die großstädtische Presse in Wien, Budapest, Paris und Berlin erinnert – erhebt sich die Frage: wie die Anzeigenpreise der Zeitungen entstanden sind, da wirtschaftliche Erwägungen zu ihrer Erklärung nicht ausreichen. Die Anzeigenpreise der Zeitungen sind noch nicht alt, und die Vermutung liegt nahe, daß sich hier die Preisbildung eines erst entstehenden wirtschaftlichen Gutes genau verfolgen lasse. Aber beim Durchblättern der älteren Jahrgänge der politischen Zeitungen und Anzeigeblätter ergibt sich, daß Mitteilungen über die Anzeigenpreise überhaupt fehlen; abgesehen [VI] davon, daß bei den politischen Zeitungen und Journalen des 17. und 18. Jahrhunderts meist gar nicht zu entscheiden ist, ob bezahlte Anzeigen vorliegen oder nicht.

Es wird zu untersuchen sein, ob, wie G. Cohn[1] sagt, „über den Preis nicht Urteile, sondern Vorurteile entscheiden, nicht die Denkarbeit jedes Einzelnen, sondern die fertigen Meinungen einer großen Zahl und die Gewohnheit eines bestimmten Wertes.“ Im gleichen Sinne sagt Fr. J. von Neumann: „Von nicht geringer Bedeutung für die Preisgestaltung sind . . . Rücksichten auf frühere Preise. Statt zu prüfen, welches der eigentlich angemessene Preis sei, fragen beide Teile in sehr vielen Fällen lediglich nach denjenigen Preisen, welche für dasselbe Objekt früher bezahlt worden sind . . . und noch viel größer vielleicht ist der Einfluß, den Rücksichten auf früher für die Gegenstände ähnlicher Art gezahlte Preise ausüben.“[2] Wohl in allen Fällen dürfen solche Motive bei den deutschen Intelligenzblättern vermutet werden, die fast durchweg Nachahmungen des seit 1637 in London erscheinenden Intelligencer oder der 1633 von Renaudot in Paris begründeten Feuilles du bureau d'adresse sind. Auch hinsichtlich der Intelligenzkomptoire ist zu vermuten, daß sie primitiven, am selben Orte bestehenden oder auswärtigen Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art angepaßt wurden, und daß auch bei ihnen die Preisbildung an bereits bestehende Einrichtungen ähnlicher Art anknüpfte. Man wird also bei den in den alten Zeitungsbänden gemachten Preisangaben nicht stehen bleiben dürfen, sondern die alten Statuta der Städte und die Gerichtsordnungen nach den für amtliche und private Kundmachungen und ähnliche Leistungen festgesetzten Gebühren durchsehen müssen. Außerdem aber werden die aus den Anfängen der Zeitungen vorhandenen Akten meist Aufschluß darüber geben, ob überhaupt bestimmte Preise festgesetzt waren und nach welchen Gesichtspunkten die Preisgestaltung erfolgte.

Nur die ortsgeschichtliche Untersuchung vermag also Licht in die Preisgeschichte des Anzeigewesens zu bringen.

Günstig hierfür schienen die Verhältnisse in Dresden zu liegen, obwohl es auch hier an Vorarbeiten fehlte. Dresden war in den [VII] ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts eine Stadt von etwa 30 000 Einwohnern. 1727 wurden einschließlich der Garnison und der Vorstädte 46 000 Einwohner gezählt.[3] Nur in seiner Eigenschaft als Residenz des Kurfürsten war Dresden von Bedeutung. Hier wurde die Gründung eines Intelligenzkomptoires schon vor dem Jahre 1715 erörtert, also zu einer Zeit, da in Deutschland, wenn man von dem Hamburger Relations-Courier absieht, noch kein Intelligenzblatt erschien.

Daß diese ortsgeschichtliche Untersuchung nicht losgelöst von der Entwickelung des deutschen Zeitungswesens erfolgen konnte, ergibt sich von selbst. Bei Bestimmung und Abgrenzung der Begriffe wurde davon ausgegangen, daß hier die Auffassung der damaligen Zeit zur Geltung kommen mußte. Des weiteren wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Zustände geschildert, welche die Entwickelung des sächsischen Zeitungswesens bis ins 18. und 19. Jahrhundert bestimmten. Der allgemeine Teil schließt mit der Erklärung, wie in den neben einander bestehenden Formen inhaltlich die moderne Zeitung bereits im 18. Jahrhundert vorhanden war und die Zusammenfassung der verschiedenen Formen von Zeitungen und Journalen zu einer einzigen, der (modernen) Zeitung, erst möglich wurde durch Befreiung der Presse von Privilegien und Zensur im konstitutionellen Staate.

Die Darstellung der Dresdner Zeitungen und Journale im zweiten Abschnitte beruht in erster Linie auf den älteren Jahrgängen dieser Blätter selbst, soweit sie überhaupt erhalten sind. Daneben wurden Akten des Königlichen Hauptstaatsarchivs und des Ratsarchivs zu Dresden benutzt. Der Hintergrund dieses Bildes ist eine kurze Schilderung des Zeitungswesens vor dem 18. Jahrhundert und die Charakterisierung der Lokalzeitungen. In die Dresdner Verhältnisse selbst führt das Kapitel über Buchhandel, Auktions- und Zeitungswesen. Die wirtschaftlichen Grundlagen der aufkommenden lokalen Zeitungs- und Journalliteratur werden angedeutet, und es wird auf die diesen Zweigen des damaligen Wirtschaftslebens eigentümliche Berufsvereinigung hingewiesen. Bevor auf die einzelnen Blätter selbst eingegangen wird, erfolgt eine Würdigung der führenden Persönlichkeiten: des [VIII] Hof- und Kommerzienrates Paul Jacob Marperger und des Dresdner Chronisten Johann Christian Crell, deren Wirken die Entwickelung des Dresdner Zeitungswesens bestimmt hat.

Der dritte Abschnitt über das Dresdner Intelligenzwesen gibt zunächst einen Überblick über die damaligen Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und über den wirtschaftlichen Güteraustausch vor dem Beginn der Zeitungen. Es wird nachgewiesen, daß die wirtschaftliche Entwickelung in den Auktionen bereits vor der Gründung von Adreßkomptoiren sich einen Markt für den Verkehr mit nicht marktgängigen Gütern geschaffen hatte. Die folgenden Kapitel handeln von dem ersten Dresdner Adreßkomptoir Grießbachs und Marpergers Plänen, sowie von der Gestaltung der Anzeigenpreise vor dem Beginn der Zeitungen. Es wird festgestellt, welche Preise als Vorläufer der Annoncenpreise anzusehen sind. Die nun folgenden Untersuchungen über die Anzeigeblätter Hilschers und Crells verfolgen auf Grund der Akten und besonders der alten Dresdner Journalliteratur die älteste Geschichte des heutigen Dresdner Anzeigers und wollen, soweit dies überhaupt möglich ist, eine erschöpfende Darstellung geben. Nachdem auf den Inhalt des Anzeigenteils des ältesten Dresdner Anzeigers (1730–1740) eingegangen worden ist, wird von den Annoncenpreisen des Dresdner Anzeigers (von 1730 bis 1813) gehandelt. Das letzte Kapitel bringt zusammenfassend die Entstehung der Annoncenpreise und die Grundsätze der Preisbildung unter Berücksichtigung einiger auswärtiger Zeitungen. Ein Blick auf die spätere Entwickelung beschließt diese Untersuchungen.

Auf eine Zusammenstellung der Abonnementspreise, soweit man von solchen in den Anfängen des Dresdner Zeitungswesens überhaupt reden kann, wurde verzichtet. Die erforderlichen Angaben finden sich, soweit sie bekannt waren, im Text. Für den Dresdner Anzeiger (seit 1749) enthält das Jubiläumsblatt vom 1. September 1880 darüber näheres.

Wie schon der Titel sagt, will diese Arbeit nicht mehr sein, als der Anfang zu einer Geschichte des Dresdner Zeitungswesens im 18. Jahrhundert. – Die Geschichte der Dresdner Journalistik ist noch zu schreiben. Noch eine andere Aufgabe, die schwierigste, aber auch die interessanteste, muß gelöst werden, ehe eine vollständige Geschichte des älteren Dresdner Zeitungswesens vorliegt. Es ist die wirtschaftsgeschichtliche (inhaltliche) Untersuchung des Anzeigenteils des [IX] Dresdner Anzeigers von 1749 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Wenn auf diese Weise das wirtschaftliche Leben der Vergangenheit nach allen Seiten hin durchleuchtet wird, dann erst kann von einer erschöpfenden Behandlung des vorhandenen Stoffes die Rede sein. Dann ist auch zu hoffen, daß ein lebensvolles Bild vom Dresden des 18. Jahrhunderts entstehen wird. Vielleicht ist es dem Verfasser vergönnt, auch an diese Aufgabe heranzutreten.


Die vorliegende Abhandlung ist im Seminar des Herrn Prof. Dr. K. Bücher in Leipzig entstanden. Für die freundliche Unterstützung meiner Arbeiten bin ich ihm und besonders Herrn Ratsarchivar Prof. Dr. Richter in Dresden zu Dank verpflichtet.


[X]

[1]
I. Allgemeines.

1. Begriffsbestimmung.

Wann die ersten Zeitungen auftauchen, ist eine Frage, deren Beantwortung davon abhängt, was unter dem Begriff Zeitung verstanden wird. Soviel ist von vornherein klar, daß hier nicht der Begriff der modernen Zeitung in die Verhältnisse des 17. und 18. Jahrhunderts hineingetragen werden darf. Es wird dann das Urteil der zeitgenössischen Schriftsteller heranzuziehen sein, um zu erfahren, was früher als Zeitung bezeichnet wurde. Auch wird bei der Abgrenzung des Begriffs davon auszugehen sein, daß hier nur Zeitungen in Frage kommen, deren Herstellung und Vertrieb Gegenstand wirtschaftlicher Tätigkeit waren. Es scheidet also die sogenannte Briefzeitung privaten Charakters aus, weil ihr das wesentlichste Merkmal der Zeitung, die Publizität, fehlt. Sie entspricht, wie Friedrich Blanck[4] treffend bemerkt, in jeder Weise den heutigen Zeitungskorrespondenzen. – Man hat die Zeitung als eine Form der öffentlichen Bekanntmachung bis ins Altertum zurückverfolgt und ist schließlich bei der „mündlichen Botschaft“ als der ersten Form der Nachrichtenvermittelung angelangt[5], die sich aber noch weiter zurückverfolgen ließe. Nur erinnert diese letzte Art allzusehr an die Methode eines Ökonomisten aus dem 17. Jahrhundert[6], der schreibt: „Es hat aber solches erschallen, austragen und überschreiben sonderbahrer Begebenheiten [2] und neuer Zeitungen schon vor uhralten Zeiten her seinen Lauff und Übung in der Welt gehabt; Also redete ja GOtt selbst im 18. Cap. des 1. Buchs Mosis, vers 21. nach menschlicher Art von sich, von einem Geschrey, so aus Sodom vor ihn gekommen wäre, dessen Gewißheit er durch herabfahren erkundigen wolte.“ Als älteste eigentliche Zeitung gilt die Straßburger „Relation“ vom Jahre 1609. Sie war die erste gedruckte Zeitung, die regelmäßig in kürzeren Zeiträumen (wöchentlich) erschien. Als Zeitung bezeichnete Einblattdrucke und numerierte Zeitungen ohne Periodizität gab es schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Aber erst im 17. Jahrhundert bekam das Wort Zeitung die „Nebenbedeutung eines regelmäßigen wöchentlichen Publikationsorgans von Nachrichten“.[7] Auch darin wird man Blanck zustimmen müssen, wenn er das Zeitungswesen nicht mit dem Wochenblatt, sondern mit dem Extrablatt, d. h. mit dem Flugblatt beginnen läßt, in Würdigung der Tatsache, daß die Periodizität dem Charakter der außerordentlichen Begebenheit überhaupt zuwider und nur formaler Natur sei. Überhaupt hat der Begriff der Zeitung der früheren Jahrhunderte nur ein unerläßliches Merkmal: die Publizität. Die Periodizität wie auch die Aktualität waren, den damaligen Verkehrsverhältnissen entsprechend, noch sehr fragwürdige Eigenschaften der Zeitungen. Jedenfalls gab es bis weit ins 18. Jahrhundert hinein zahlreiche Relationen, die in unbestimmten, den Ereignissen folgenden Zeitabschnitten (numeriert) erschienen, und ihr Erscheinen einstellten, wenn der äußere Anlaß wegfiel. Nach dem heutigen, vom damaligen verschiedenen Sprachgebrauche werden nur diejenigen Organe als Zeitungen bezeichnet, denen das Merkmal der Kontinuität zukommt; das waren im 17. Jahrhundert die „Postzeitungen“.

Der Begriff der Zeitung ist also verschieden, je nach der Entwickelungsstufe, die gemeint ist. Der ersten Entwickelungsstufe, dem Flugblatt, kommt das Merkmal der Aktualität und der Publizität[WS 1] zu. Schon die zweite Stufe, die „Meßrelation,“ vereinigt die Merkmale der Publizität, Aktualität und Periodizität.

Aber erst die im Anfange des 17. Jahrhunderts aufkommenden wöchentlichen gedruckten Zeitungen vereinigten in sich diese [3] drei Merkmale im vollen Umfange und waren Zeitungen im modernen Sinne, d. h. wöchentlich oder in kürzeren Fristen erscheinende, jedermann zugängige Druckschriften aktuellen Inhalts.


2. Zeitung und Zeitschrift.

Die Formen der Publizistik waren bis ins 18. Jahrhundert reich entwickelt. Die primitivsten Formen erhielten sich neben den fortgeschrittensten. Noch in dieser Zeit finden sich in Dresden und anderswo handschriftliche Zeitungen und nicht periodische Relationen. Wenn im folgenden eine Reihe periodischer Schriften aufgezählt wird, die nach dem heutigen Sprachgebrauche zum größten Teile als Zeitschriften bezeichnet werden, so ist zwar zuzugeben, daß man schon im 18. Jahrhundert zwischen „Postzeitungen“ und „Journalen“ unterschied; indessen wurden auch die (historisch-politischen) Journale dem Zeitungswesen zugerechnet. Denn mit Ausnahme der wenigen „gelehrten Zeitungen“ und wissenschaftlichen Fachschriften handelte es sich um Druckschriften, welche die trockenen politischen Nachrichtenblätter ergänzten und nicht selten auch als Surrogate der Postzeitungen anzusehen sind. Jedenfalls waren die Dresdner historisch-politischen Wochen- und Monatsschriften in keinem Falle Zeitschriften im Sinne von Fachschriften, so verschieden auch ihre Tendenz sein mochte. In Dresden ist auch nicht eine von ihnen zum Vorläufer einer wissenschaftlichen oder sonstigen Zeitschrift geworden. Die eigentliche Zeitung, gewöhnlich Postzeitung genannt, war noch im 18. Jahrhundert ein politisches Nachrichtenblatt. Sowohl aus rechtlichen, als auch aus wirtschaftlichen und technischen Gründen war an eine Erweiterung des Inhalts und Umfangs nicht zu denken. So stellte sich seit Ende des 17. Jahrhunderts eine Anzahl Wochen- und Monatsschriften den Zeitungen an die Seite, die besonders auf dem Lande und in kleinen Städten weite Verbreitung fanden und sich ihrem Inhalte nach als Surrogate der wesentlich kostspieligeren Postzeitungen darstellten. Daß Zeitungen und Journale[8] etwas durchaus zusammengehöriges waren, zeigt schon der Titel [4] einer Schrift, welche der an den Dresdner Hof berufene „Ökonomist“ Hof- und Kommerzienrat Paul Jacob Marperger (1726 ?) herausgab: „Anleitung zum rechten Verstand und nutzbarer Lesung Allerhand so wohl gedruckter als geschriebener, Post-Täglich aus unterschiedlichen Reichen, Ländern und Städten, in mancherley Sprachen und Format einlauffender Ordentlicher und Außerordentlicher Zeitungen oder Avisen / Wie auch der so genannten Journalen . . beschrieben von P. J. M.[arperger].“ Marperger, der weit in der Welt herumgekommen war, ist für die Geschichte des Dresdner[9] Zeitungswesens von Bedeutung geworden, weil er zuerst (1714) für die Einführung des Intelligenzwesens in Dresden eintrat. Er kannte das damalige Zeitungswesen genau, und so ist seine nachfolgende Definition der Zeitungen noch jetzt von Wert:

„Avisen oder Zeitungen, Novellen, Couranten, Gazetten, Relationes, Extractus, Journaux oder Diaría seynd gedruckte oder geschriebene Nachrichten, welche dem Publico, das ist, einer gantzen Stadt und Land und dero Einwohnern, von dem, was so wohl in Europa, als in denen übrigen Welt-Theilen, in Staats- Kriegs- und Friedens- Kirchen- Policey- und Commercien Sachen, von ordentlichen und ausserordentlichen Natur-Wundern, sonderbahren Begebenheiten, Freuden- und Trauer-Fällen, hohen Geburten und Vermählungen, Einzügen, Krönungen und andern merck- und sehenswürdigen Solennitäten mehr, von hoher Potentaten Alliantzen deroselben Kriegs-Zurüstungen, Belägerungen, Land- und Seeschlachten und denen darauff der Gewohnheit nach erfolgenden Friedens-Schlüssen, item, von feuers-Brünsten, Wasser-Schäden, Erd-Beben, greulichen Mordthaten, Auffruhren, feindlichen Einfällen, Entdeckungen neuer Länder, nützlichen Erfindungen, annehmlichen oder verwerfflichen Projecten, von Aufrichtung kostbarer Gebäude, veränderten Regiments-Formen, Cammer- und Justiz-Sachen, Parlaments- und Raths-Schlüssen, neuen Constitutionibus und Gesetzen etc. passiret, und sich zugetragen, entweder aufrichtig, zuverläßig, unpartheyisch, wohlbedächtlich und nach geschehener wohlgegründeter Confirmation, oder fälschlich und zum Theil erdichtet, boßhafftiger Weise exaggeriret und vermehret, parthenisch oder doch unbegründet auf den ersten davon einlauffenden Ruff, [5] und auf übel gesinnter Leute Aussprengen, ohne erwartete Confirmation, mehrentheils muthmaßlich; dannenhero verständigen und tieff in politische Welt-Händel einsehenden Staats-Leuten und Gelehrten zum Verdruß, unstudierten aber und Pöbel, auch boshafftig Gesinnten, (welche zumahl bey Divulgirung großer Lügen und Calumnien böse Absichten hegen) zur Lust und Vergnügen etc. mitgetheilet, in die Welt hineingeschrieben, und Post-täglich in Briefen und gantzen Paqveten, zu Land und Wasser, (unter welche letztern auch die vielmahls unwahrhafftige Schiffer-Zeitungen gehören) ausgefertiget und abgeschicket werden.“

Nicht weniger umfangreich ist Marpergers Definition der Journale, welche zeigt, daß im Anfang des 18. Jahrhunderts bereits politische Nachrichten in die Journale eindringen:

„Journalen, Französisch Journaux, Lateinisch Diaria, Tag-Bücher oder Register genannt, seynd entweder gedruckte oder geschriebene; jene wieder etliche Bogen lang, welche wöchentlich oder monatlich unter den Nahmen der Famen, Extracten, Relationen etc. heraus kommen; diese aber nur Bogen lange, welche sich theils über sonderbahre Staats-Materien ausländischer Reiche und Höfe erstrecken, theils auch nur in dem Orte, wo sie geschrieben und ausgegeben werden, vorgefallenen Sachen referiren, als z. E. was an Cantzleyen, Rath-Häusern, Kirchen, Collegiis und andern publiqven Orten der Stadt angeschlagen und kund gemachet worden, was vor Merck- und Sehenswürdigkeiten, traurige oder fröliche Casus in der Stadt vorgegangen, wie viel Menschen gebohren, copuliret oder begraben worden, was vor vornehme Passagiers angekommen oder durch gereiset, wie das Gewitter die Woche über gewesen sey, ob sich einige Phaenomena sehen lassen, Duella, Schlägereyen, Aufstand oder Tumultus zugetragen haben, was vor neue gedruckte Sachen in und ausserhalb denen Buchläden vermercket worden, ob man neue Gebäude aufzuführen im Werck begriffen sey, was in geistlichen oder weltlichen Dignitäten und Officiis vor Promotiones vorgegangen, wie jeden Marckt-Tag der Preiß des Geträydes und anderer Baum- und Feld-Früchte, als z. E. in Italien des Oels, Saffrans und des Reiß, anderwärts anderer daselbst wachsenden Natur-Gaben gewesen sey, wozu hernach die in großen Handels-Städten wöchentlich herauskommende Waaren- und Wechsel-Preiß-Couranten- und Cours-Zettel zu rechnen seyn, von [6] deren rechten Verstand unser neulich heraus gekommener Tractat zu lesen ist, ferner was vor Schiffe und considerables Land-Fuhren die Wochen über angekommen und abgefahren, (wie dann in dergleichen Materia die Schiffer-Listen und Notifications-Zettel, der auf diesen oder jenen See-Haven in Ladung liegenden Schiffe in denen See-Städten bekannt seyn,) was vor Häuser, Gärten, Vorwerke und Land-Güter zu vermiethen, oder zu verkauffen seyn, was man in Kirchen- und Schul-Sachen die Woche über merckwürdiges observiret habe, was in Residentz-Städten täglich bey Hof passire, wann Gala-Täge, sonderbahre Solennitäten und Divertissements gewesen, fremden Abgesandten Audientz gegeben, solche eingeholet, tractiret, und wieder abgefertiget worden, was man, in so weit es dem Publico zu wissen erlaubt ist, von Staats-Kriegs- auch Friedens-Händeln gehöret, ob sich fremde Prediger in denen Hof-Kirchen hören lassen, ob Controversien und Zänckereyen in Religions-Sachen, Motus oder Unruhen in Policey- und andern Stadt Händeln sich hervor thun, Meublen- und Bücher-Auctiones gehalten werden, und was etwan dergleichen Berichtswürdige Dinge mehr, bloß Erzehlungs-weise ihren Factis nach, ohne einige Critiqve, Reflexiones oder Remarqven, in solchen geschriebenen Diariis pflegen vorgetragen zu werden, da hingegen die obbemeldte etlich Bogen lange gedruckte Journale und Extractus den Kern von confirmirten Novellen, welche die Woche oder den Monat über eingelauffen, zuweilen mit Hinzufügung vernünfftiger und politischer Staats-Gedancken und gegründeten Raisonnementen referiren; dannenhero solche auch billig in des Herrn Commissions-Rath Rothern seinen Academischen Wegweiser unter die Subsidia Juris, Publica, Historiae & Politicae gerechnet werden.“

Die Ausführungen Marpergers ergeben, daß unter den Begriffen Zeitung und Journal damals wesentlich mehr verstanden wurde, als die heutige Literatur über das Zeitungswesen darunter versteht. Das gilt besonders von den als „Kern“, „Extract“ oder „Briefe“ bezeichneten umfangreicheren Wochen- und Monatsschriften, die nicht nur in Dresden, sondern auch anderwärts unter diesen Bezeichnungen verbreitet waren. In Dresden sind sie überhaupt der Anfang des Zeitungswesens. Wer diese Journale genauer durchsieht und ihre Entstehung aktenmäßig verfolgt, weiß, [7] daß sie oft die Stelle der Postzeitungen vertraten. In Sachsen durfte die Leipziger Zeitung allein politische Nachrichten bringen. Man half sich damit, daß man die Nachrichten sammelte und monatlich oder halbmonatlich veröffentlichte. Hierbei hatte man Gelegenheit, die Begebenheiten im Stil der Zeit ausführlich zu besprechen. Hinzu kommt die damals überall verbreitete Neigung zum Sammeln auch der geringfügigsten politischen und örtlichen Begebenheiten. Indessen zeigt sich von Anfang an die Bemühung, möglichst neue Begebenheiten zu bringen. Dies kommt wiederholt in den Versuchen zum Ausdruck, die monatlichen und halbmonatlichen Journale in Wochenschriften umzuwandeln. Dem widersetzte sich aber in Sachsen die Regierung in der Erkenntnis, daß die Journale damit zu Zeitungen würden. Auch die Leipziger Zeitungspächter erblickten in diesen Bestrebungen und überhaupt in den politisch-historischen Journalen eine Beeinträchtigung ihres Zeitungsprivilegs. An diesem Widerstand sind denn auch die Dresdner Journale meist zugrunde gegangen. Man wollte schon damals keine „abgeschmackten und ungesaltzenen Zeitungen“.


3. Privilegien und Zensur.

Zwei Einrichtungen waren es, die in Deutschland für die Entwicklung des Zeitungswesens von entscheidender Bedeutung gewesen sind: das Privilegienwesen und die Zensur. Das Privilegienwesen wurde im Mittelalter die Form, in der alles Sonderrecht aufging. Damals erscheint das Privileg privatrechtlichen Inhalts, das gewerbliche Privileg, das sich als Verbietungsrecht des Inhabers darstellte[10]. Es tritt auf als Druckprivileg, und zwar für Bücher und Zeitungen. In Sachsen wurde es als „ius prohibendi“ verliehen, und die Inhaber hatten oft genug Veranlassung, sich an den Kurfürsten beschwerdeführend zu wenden, damit sie in ihren Rechten „geschützt“ würden. Diese Form für Sonderrechte mußte überall da Platz greifen, wo neue Formen gewerblicher Tätigkeit aufkamen, die außerhalb der Zunftorganisation standen und aus irgendwelchen Gründen eine gesicherte und [8] bevorzugte Stellung erlangen sollten. Und das war im 17. Jahrhundert bei den politischen Nachrichtenblättern der Fall. Nicht weil man sie besonders gern sah, sondern weil man alle anderen Unternehmen durch solch ein „privilegium cum iure prohibendi“, wie es in den kurfürstlichen Reskripten genannt wird, ausschloß. Überhaupt war dies im Zeitalter des Merkantilismus die Form, durch welche neue gewerbliche Unternehmen, so auch die Intelligenzkomptoire und Intelligenzblätter geschützt wurden. So hemmend das Privilegienwesen im 18. Jahrhundert empfunden wurde, für die früheren Jahrhunderte war es der Entwickelung des Zeitungswesens gewiß förderlich. Nur unter diesem Schutze konnte sich ein Unternehmen dauernd halten und ein periodisches Erscheinen der Blätter ausbilden. Allerdings war dies nicht der Grund dieser Ausnahmebewilligungen. Vielmehr kam neben polizeilichen Interessen die „cameralistische Benutzung“ der Zeitungen in Betracht. Noch Schwarzkopf[11] war der Meinung, daß eine mäßige Privilegierungstaxe auf inländische und ein Stempel für auswärtige Zeitungen nicht schädlich seien. Marperger[12] bemerkt allgemein: Die Herausgeber „sind entweder zu solchen ihren Negocio privilegiret, daß sonst niemand als sie Zeitungen drucken und ausgeben darff; wofür sie aber der Cammer oder dem Aerario, oder auch einer gewissen Stiftung ein Gewisses Jährlich erlegen müssen, . . . oder es stehet jeden Bürger frey, der solches zu seinen und des Publici Nutzen unternehmen will. . .“

In Sachsen wurde das Recht zur Herausgabe von Zeitungen als zum Postregal gehörend betrachtet. Schon zur Zeit des dreißigjährigen Krieges waren mit Erlaubnis des Leipziger Postamtes periodische Zeitungen erschienen, die aber den Krieg nicht überdauerten. Das im Jahre 1648 von einem Buchdrucker erbetene Privileg zur Herausgabe wöchentlicher Zeitungen und Avisen wurde zwar verweigert, „da mit solchen Zeitungen öfters große Unrichtigkeit vorgehet“, doch hatte schon während des 30 jährigen Krieges der Buchhändler Ritzsch ein solches Privileg und 1659 eine förmliche Konzession erhalten; aus dessen Zeitung ist die Leipziger Zeitung hervorgegangen[13].

[9] Im Jahre 1660, unterm 21. November, gab Kurfürst Johann Georg II. dem Postmeister Mühlbach in Leipzig die Erlaubnis, daß er die einkommenden Avisen und Zeitungen, sie seien gedruckt oder geschrieben, ausfertigen und hierbei nach seinem Belieben einen Buchdrucker gebrauchen dürfe[14]. Von dieser für die damalige Zeit charakteristischen Art der Herstellung einer Zeitung wich die Leipziger Zeitung aber bald ab. Indessen haben die Leipziger Postbeamten noch später verstanden, aus dem Zeitungsprivileg sich Nebeneinnahmen zu verschaffen, so daß die Zeitungspächter sich dagegen verwahrten. Wie in Wien (laut Kontrakt vom 18. Okt. 1721 zahlte der Inhaber des Privilegs für das Wiener Diarium jährlich 3333 fl.), so hat auch in Leipzig das Zeitungsprivileg den Inhabern meist zu großem Wohlstand verholfen. Wo nicht die Postmeister das Privileg ausnutzten, waren es Buchhändler und Buchdrucker, die sich des Zeitungswesens annahmen und sich vor etwaiger Konkurrenz durch Erwerb von Privilegien sicherten. Nebenher ging das Bestreben, die Postfreiheit durch eine billige Ablösungssumme zu erwerben. Nicht selten wurden die kümmerlichen Anfänge der Intelligenzblätter und Journale erst durch diese Vergünstigung existenzfähig. Seit dem 17. Jahrhundert werden die Privilegien für Zeitungen in der Regel von den Landesfürsten erteilt. Für die Intelligenzblätter gab in einigen Städten der Magistrat die Genehmigung. In Frankfurt a. M. erhielt ein Buchdrucker vom Senat unterm 20. Januar 1722 ein zwölfjähriges Privileg zur Herausgabe von Wöchentlichen Frag- und Anzeigungsnachrichten[15]. Ebenso war das Basler Avisblatt 1729 vom Rat privilegiert. Dagegen erschienen „die Wöchentlichen Berlinischen Frag- und Anzeigungsnachrichten unter Sr. Kgl. Majestät in Preußen . . Allerhöchster Approbation und auf dero speciellen Befehl“[16]. Bedenklicher war das Oberkonsistorium in Dresden, als sich im Jahre 1737 Dr. Meinig in Leipzig um die Erlaubnis zur Gründung eines Annoncenblattes daselbst bewarb. Er wurde abgewiesen, da „das [10] gantze Vorhaben wenig Nutzen schaffen, vielmehr Verschiedenes dem Gemeinen Wesen nachtheilig fallen könnte“[17]. Ähnlich hatte sieben Jahre früher das Urteil des Rates zu Dresden über die Herausgabe des Dresdner Anzeigenblattes gelautet. Am härtesten wurde das Privilegienwesen in Preußen empfunden. Friedrich Wilhelm I. führte mittels Kabinetts-Ordre vom 6. Januar 1727 das Intelligenzwesen in Brandenburg-Preußen ein. Am 3. Februar 1727 erschienen erstmals die „Wochentlichen Berlinischen Frage- und Anzeigungsnachrichten“. Sie waren fortan „das einzige zum Abdruck von amtlichen und privaten Bekanntmachungen befugte Berliner Blatt . . . Das Publikum war gebunden, dort allein zu inserieren und durfte nicht etwa auch in der politischen Zeitung anzeigen“[18]. Den Herausgebern der bisherigen Zeitungen wurde bei Verlust ihrer Privilegien oder bei noch härterer Strafe die Veröffentlichung aller Inserate, die sich auf Kauf, Verkauf, Auktionen, Subhastationen beziehen, untersagt. Diese Vorschrift wurde im Laufe der Zeit allerdings nicht mehr streng beobachtet, und schließlich wurde nachgelassen, daß in den übrigen Zeitungen solche Anzeigen abgedruckt werden dürften, die auch im Intelligenzblatt gestanden hätten. Der Verwalter des Magdeburger Intelligenzblattes verlangte daraufhin von den Inserenten, daß alle Anzeigen ebenso oft in seinem Intelligenzblatt erscheinen müßten, wie in den übrigen Zeitungen. Dies widersprach dem Erlaß von 1747 und der Verwalter wurde (1816) mit seiner Beschwerde abgewiesen. Später gelang es ihm aber, seine Forderung durchzusetzen.[19] In gleicher Weise versuchte der Leipziger Zeitungs-Pächter im Anfang des 19. Jahrhunderts sein Privileg auszunutzen, obwohl in Sachsen kein Inseratenmonopol bestand. Gegen diese Ansprüche wandte sich eine drastische Eingabe an den Rat zu Leipzig, welche vom Besitzer des 1807 gegründeten Leipziger Tageblattes[20] ausging:

„Anzeigen von Vermietungen, von abgehenden Reisegelegenheiten, von verloren gegangenen Dingen, bald aufzuräumenden [11] Handelsartikeln, Schweinsknöchelchen- oder Klößenschmäusen. Ist es schicklich, zweckmäßig, lobenswert, solche durch eine Staats-Zeitung im ganzen Lande und Auslande zu verbreiten?“


Von nicht geringerer Bedeutung als das Privilegienwesen war die Zensur, die bis in die Anfänge der Buchdruckerkunst zurückreicht. Ihr unterlagen sämtliche Druckerzeugnisse; besonders wendete sie sich gegen Streit- und Schmähschriften. Wiederholt versuchten die Reichstagsabschiede eine wirksame Zensur zu schaffen. Im Kurfürstentum Sachsen erging unterm 10. Januar 1549 an den Rat zu Leipzig, als dem Sitz des Druckereigewerbes, ein „Churfürstlich Sächs. Mandat, daß Pasquille, famoese Schrifften und Gemählde, Absonderlich in Religions-Sachen nicht zu dulden seyn.“[21] Besonders wurde gegen anonyme Schriften vorgegangen. Durch Mandat vom 14. September 1562 wurde bestimmt, „daß nichts ohne beyder Universitäten Censur gedrucket, vielweniger anders woher eingeführet werden“ und jedermann sich „hinfürder aller verdechtiger, schmelicher, verdrießlicher, schimpfflicher und beschwerlicher Reden, Lieder, Reime, Gedichte, Bücher vnd anders, wie das seyn mag, gentzlichen enthalten solte.“ Es wurde geklagt, daß „etzliche unruhige zenckhafftige Leute nicht feyern, und sonderlichen ietzo, vornemlich in Religions-Sachen, fast ein ieder unterstehen will, seines eigenen Kopffs vnd Gutdünckens nach, Bücher zu schreiben und in Truck ausgeben zulassen, ihme dadurch einen Namen zu machen“. Das Reichstagszensurverbot von 1570 gab Veranlassung, die Zensur in Sachsen nochmals in einem „Verboth vom 26. May Anno 1571“ einzuschärfen. Es wurde bestimmt, daß „sonsten alle Winckel-Druckereyen stracks abgeschafft seyn sollen und hinfurt keinem Buchdrucker zugelassen oder ihme zu drucken verstattet werden soll, der nicht zu vorn von Unsern Churfl. Räthen darzu redlich, erbar und allerdinge füglich erkannt, auch mit sondern leibl. Eyd darzu eingenommen sey, daß er sich in seinem Drucken dieser des Heiligen Reichs und Churfl. Ordnung und Befehlig gemäß verhalten wolle.“ Diese strengen Bestimmungen waren die natürliche Reaktion auf das Überhandnehmen der Schmähschriften und Flugblätter, die überall in Massen vertrieben [12] wurden. Winckeldrucker und wandernde Buchdrucker waren in der Regel die Urheber dieser Flugblattliteratur. Diese Erzeugnisse wurden durch die Post und die Buchführer, Novellanten, Hausierer, Krämer, Sänger, Reimensprecher öffentlich auf dem Markte oder in Läden und Trinkstuben verkauft.[22] Die Zeitungsberichte der Postbeamten wurden gegen eine billige Gebühr gelesen oder abgeschrieben und die Posthäuser standen oft voll Ausfrager, die mehr erfahren wollten, als die gedruckten Blätter brachten. Es herrschte eine Neuigkeits- und „Zeitungssucht“, die von den Zeitgenossen scharf gerügt wurde. Noch im 18. Jahrhundert sah sich der mehrfach genannte Marperger in seinem Zeitungstraktate veranlaßt, die „Avisen-Begierde“ zu rügen:

„Nicht weniger ist auch das Avisen-Lesen in denen Kirchen, unter denen Predigten, Singen und Gebet, als ein Mißbrauch derselben . . zu consideriren; Von welchem Fehler und Sünde auch das Plaudern und Erzehlen, Discuriren und Raisonniren über solche weltliche Dinge, in dem Hause Gottes, nicht ausgeschlossen ist. . . Am allermeisten aber sündigen diejenige Geistliche, welche in denen Beichtstühlen mit ihren Beicht-Kindern, nach ihrer gethanen Beichte und empfangenen Absolution, von neuen Welt-Stadt- oder Familien-Zeitungen und Händeln zu discuriren anfangen.“[23] Ebenfalls ein kursächsisches Mandat vom 5. Dezember 1683 ordnete an, daß „alle famose und confiscirte Schrifften aufgesuchet und nicht geduldet, auch nicht ohne Censur gedrucket werden sollen.“ Kaum drei Jahre darauf erging abermals ein Mandat (vom 27. Februar 1686), nach welchem Bücher und Schriften nicht ohne Namen und Ort der Autoren, Buchdrucker und Verleger gedruckt werden durften. Nachdem ein weiteres Reskript wohl nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatte, erschien das letzte Mandat am 24. April 1717, inhalts dessen „alle Buchdrucker, sowohl auf Universitäten, als auch andern Orten nichts ohne Censur drucken, ingleichen den rechten Autoren und Ort auf den Titul setzen sollen, samt der dieserwegen zu leistenden Eydes-Notul.“ Erstmals speziell mit dem Zeitungswesen befaßte sich ein „Mandat, Wider famose Schrifften, auch insonderheit vielerley praejudicirliche Correspondencen und zum öftern ohnwahre Relationes fleißig zu inquiriren, [13] den 18. Martii, Ao. 1702.“ – „Wir vernehmen“, heißt es in dem wieder an den Rat zu Leipzig, als dem Hauptsitz des sächsischen Preßgewerbes gerichteten Mandat, „ob wolte sowohl die Ausstreu- und Publicirung allerhand famoser Schrifften und Pasquillen wider Hohe und Niedrige fast gemein, und selbe sogar an denen Ecken derer Gassen affigiret und in die Häuser geworffen, als auch von hier [in Dresden] und Leipzig, wie öffters aus denen fremden Zeitungen zu ersehen, allerhand nachtheilige Raisonnements und vielerley praejudicirliche zum öfftern unwahre Relationes geschrieben werden; . . . und Wir weder die Publicirung solcher famoser Schrifften, noch auch dergleichen ungebührliche Correspondenz gestattet wissen wollen.“ Von den hier erwähnten Relationen aus dem zu Ende gehenden 17. Jahrhundert ist in Dresden nichts mehr zu finden. Auch in den frühesten Journalen fehlt jeder Hinweis, so daß das obige Mandat der einzige sichere Nachweis für das Vorhandensein einer Dresdner Zeitungsliteratur vor 1714 ist, in welchem Jahre die erste Dresdner Zeitung, das handschriftliche Diarium Dresdense, begann. Ob neben den erwähnten Correspondenzen für auswärtige Blätter und den gedruckten Relationen auch handschriftliche Zeitungen gemeint sind oder sogenannte Briefzeitungen, muß dahingestellt bleiben. Die geschriebene Zeitung war jedenfalls diejenige Form, die am ersten die Zensur umgehen konnte, und hat sich deshalb bis ins 19. Jahrhundert hinein großer Beliebtheit erfreut.

Wie streng die Zensur im 18. Jahrhundert in Dresden geübt wurde, beweisen die zahlreichen Untersuchungsakten. Gründlicher als die Zensur räumte später in Österreich der in Deutschland unbekannt gebliebene Zeitungsstempel unter der Presse auf, der durch Hofdekret vom 11. Mai 1789 eingeführt wurde.[24] Daß auch der Anzeigenteil der Zeitungen einer strengen Zensur unterworfen war, zeigt die Geschichte der Leipziger Zeitung und des Basler Avisblattes.[25]

Angesichts dieser Hemmnisse war es kein Wunder, daß die Zeitungen unter einem jämmerlichen Drucke vegetierten. In einem [14] Dresdner Journale[26] wurde es um die Mitte des 18. Jahrhunderts einmal klar ausgesprochen, daß mit sehr behutsamer Feder geschrieben werden müsse, und daß man in diesen kritischen Zeiten die Blätter nur mit Miscellangeschichte, genealogischen und geographischen Anmerkungen habe füllen können. An absprechenden und kritischen Bemerkungen aus dem Publikum fehlte es denn auch nicht. Den Herausgebern aber blieb unter dem Druck der Verhältnisse tatsächlich nichts weiter übrig, als sich zu fügen, und sie mußten, um die Blätter zu füllen „ein Senf darüber hermachen“, wie Kaspar von Stieler einst schrieb. – So kläglich diese Verhältnisse heute erscheinen, fallen sie doch in die Zeit, in welcher sich die Anfänge eines Umformungsprozesses ankündigen, der die moderne Zeitung schuf. Diese war erst möglich geworden durch die Aufhebung der Privilegien und der Zensur, durch den konstitutionellen Staat. – Die freie Meinungsäußerung, der Leitartikel, war Bestandteil der Zeitung geworden. Nur die Anonymität erinnert jetzt noch an die Form, aus der er und die moderne (d. h. die zensurfreie) Zeitung hervorgegangen ist, an die Flugschrift aus der Zeit der Reformation.


4. Umformungsprozeß und Konzentration.

Charakteristisch für das Zeitungswesen des 17. und 18. Jahrhunderts ist das Nebeneinander entwickelter und unentwickelter Formen. Neben der allerdings vereinzelt auftretenden Tageszeitung besteht die geschriebene Zeitung, das Flugblatt und die (meist umfangreichere) nicht periodische Relation. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnt ein Umformungsprozeß im Zeitungswesen mit der Tendenz, die Anzahl der Formen zu vermindern und den Inhalt der Zeitungen zu erweitern. Zunächst ging dieses durch die bestehenden Privilegien behinderte Streben nach einem mannigfaltigeren Inhalt von dem Wunsche aus, auf diese Weise die Verbreitung des Blattes zu heben, andere Formen entbehrlich zu machen, und, soweit es sich um Aufnahme von Anzeigen handelte, die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. [15] Zwei Formen, das politische Nachrichtenblatt und das Intelligenzblatt, sind die privilegierten Vertreter des Zeitungswesens im 18. Jahrhundert. Etwa in der Mitte dieses Jahrhunderts beginnt die politische Zeitung sich des Anzeigenwesens anzunehmen. Um dieselbe Zeit erweitert das Intelligenzblatt seinen Inhalt und wird aus einem Frag- und Anzeigezettel eine Lokalzeitung, um später noch den politischen Teil aufzunehmen. Aus der Spezialzeitung wird die Universalzeitung, die alle Gebiete des menschlichen Interesses pflegt. Am besten ist diese Entwickelung bei den in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstehenden Intelligenzblättern zu verfolgen, die schon von ihrer Gründung an den Charakter der Lokalzeitung erhalten. Das ist der Fall z. B. bei den „Wöchentlichen Weimarischen Anzeigen“, die am 5. April 1755 erstmals erschienen und von J. H. Meyer, F. S. Ober-Vormundschaftl. Commissions-Sekret. und Landschafts-Commissar herausgegeben wurden. Sie waren „auf der kayserl. reitenden Post“ um 3 Pfg. zu bekommen und enthielten einen politischen „Zeitungs-Extract“. Auf dem Titelblatt von 1758 wird ein gelehrter, öconomischer und moralischer Aufsatz angekündigt. 1759 und seit 1761 wird unter dem Titel angezeigt: „Auch wird jedesmahl das Merkwürdigste aus den Zeitungen und bisweilen ein moralischer Aufsatz am Ende erscheinen.“ In diesem Falle ist also, mangels entgegenstehender Privilegien, die Entwicklung besonders rasch gewesen. Es ist sicher, daß dieses Intelligenzblatt, das zugleich politische Zeitung, gelehrte Zeitung und moralisches Wochenblatt war, dem anspruchslosen Bewohner Weimars selbst aus den gebildeten Kreisen als Zeitung genügte. In Dresden erschienen seit 1749 als selbständige Beilage des Intelligenzblattes „Gelehrte Anzeigen, aus allen Theilen der Gelahrtheit, sonderlich aus der Geschichtenkunde, Sittenlehre, Mathematik, Naturlehre, ingleichen aus denen Münz- Kameral- Mercantil- Bergwerks- und ökonomischen Wissenschaften“. Es war dies der erste Schritt vom Intelligenzblatt zur eigentlichen Zeitung. Durch allmähliche Erweiterung des Inhaltes näherte sich das Intelligenzblatt der politischen Zeitung und diese wieder dem Intelligenzblatt, bis beide schließlich in einer einzigen Form, der Zeitung des 19. Jahrhunderts, aufgingen. Diese Entwicklung erfolgte, indem die eine Form die andere in sich aufnahm (Vereinigung), oder indem jede [16] dieser Formen sich zur modernen Zeitung erweiterte (Ergänzung), oder endlich dadurch, daß die Sonderformen eingingen und der neuen Form Platz machten (Neubildung).

Neben diesen zwei Arten privilegierter Zeitungen bestanden die politisch-historischen Journale. Sie sind in der Regel nicht das Ergebnis einer freien Entwicklung gewesen, sondern waren vielfach Zeitungssurrogate, die das Privilegien- und Zensurwesen hervorgebracht hatte. Sie waren das Maximum des gegenüber Zensur und Privilegium auf dem Gebiet des Zeitungswesens Erreichbaren. All diese Parallelen der zwei eigentlichen Zeitungsarten verschwinden mit dem zu Ende gehenden 18. Jahrhundert. Sie vereinigen sich, wie die politische Zeitung und das Intelligenzblatt zu derselben einen Linie, welche die Zeitung des 19. Jahrhunderts darstellt.

Denn betrachtet man den Inhalt all dieser Jahrhunderte lang nebeneinander herlaufenden Formen, so erkennt man, daß die moderne Zeitung des 19. Jahrhunderts in diesen Formen inhaltlich bereits im 18. Jahrhundert vorhanden ist, und daß die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung darnach drängt, all diese Formen zu einer einzigen zusammenzufassen. Die Konzentration dieser verschiedenartigen Formen war bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts ein wirtschaftliches Bedürfnis geworden, das erst mit dem Wegfall der Zensur und des Privilegienwesens erfüllt werden konnte. Die zahlreichen Periodika, die sich als eine Umgehung der Zensur oder bestehender Privilegien darstellten, verschwinden der Form nach, während ihr Inhalt, ihr Wesen zum Bestandteil der modernen Zeitung wird. – Nur die gelehrte Zeitung, die wissenschaftliche Fachschrift und die moralische Wochenschrift haben eine vom Zeitungswesen gesonderte Existenz gehabt und sind nicht in dem Sammelnamen „Journale“ inbegriffen.

Bis ins 18. Jahrhundert bestanden die folgenden, auch im Dresdner Zeitungswesen vorhandenen Formen, von denen fast jede einer in der modernen Zeitung enthaltenen Funktion entspricht: 1. Flugblätter und nicht periodische Relationen. 2. Geschriebene Zeitungen. 3. Politische Nachrichtenblätter (Postzeitungen). 4. Intelligenzblätter. 5. Journale: Wochen- und Monatsschriften. a) gelehrte und Fachschriften; b) politisch-historische (unterhaltende und belehrende); c) moralische Wochenschriften.

[17] Eigentliche Zeitungen sind die unter 1 bis 4 genannten. Bei den Journalen wird man selbständige Formen und Zeitungssurrogate unterscheiden müssen, d. h. solche, die einen besonderen Entstehungsgrund haben (z. B. gelehrte Zeitungen, Fachschriften und moralische Wochenblätter, die nicht eigentlich zum Zeitungswesen gehören) und solche, die als Ersatz der politischen Blätter gedacht waren oder in dieser Weise wirkten. Dies wird sich natürlich nur im konkreten Fall und auch hier erst auf Grund der über sie ergangenen Akten ermitteln lassen. Das gilt auch von den geschriebenen Zeitungen. Von den Dresdner Journalen gehören hierher die historisierenden Monats- und Halbmonatsschriften, die auf der Grenze wissenschaftlicher und volkstümlicher Schriften stehen.

Den telegraphischen Nachrichten der heutigen Zeitung entsprach die politische Zeitung als Nachrichtenblatt. Das Flugblatt und die Relation verkörperten den Leitartikel, sei es als freie Meinungsäußerung oder als offiziöse Inspiration. Die Journale bestritten den lokalen Teil, das Vermischte, wie überhaupt den unterhaltenden und belehrenden Teil. Die Intelligenzblätter bildeten den Anzeigen- und Handelsteil, in einigen Fällen, wie in Dresden, enthielten sie auch die Vorstufe der wissenschaftlichen Beilage. Die geschriebene Zeitung läßt sich nicht einer bestimmten Funktion der modernen Zeitung unterordnen, da ihr Inhalt und Zweck zu vielseitig ist. Ebensowenig gehen natürlich die übrigen Formen restlos in den angegebenen Funktionen auf.


[18]
II. Die Dresdner Zeitungen und Journale.

1. Die Verhältnisse vor dem 18. Jahrhundert.

Von periodisch erscheinenden Dresdner Zeitungen vor 1700 fehlt jede Spur. Weder im Haupt-Staatsarchiv noch im Ratsarchiv zu Dresden findet sich ein Anhalt, der auf das Vorhandensein periodisch erscheinender Zeitungen oder Journale vor dem 18. Jahrhundert schließen läßt. Und wenn der französische Hofbuchdrucker Johann Weßel in Berlin in einer Eingabe vom 21. Juli 1710 darauf hinwies, daß in allen großen Residenz- und Reichsstädten Deutschlands – in Nürnberg, Frankfurt a. M., Dresden, Kassel und Hamburg – mehr als eine Zeitung erscheine, und daß in diesen Städten Avisen in deutscher, französischer und lateinischer Sprache in Quart und Oktav gedruckt würden, während in Berlin nur deutsche Zeitungen in kleinem Oktavformat herauskämen,[27] so trifft dies für Dresden nicht zu. Die Dresdner Zeitungsliteratur bestand bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts nur aus Flugschriften und nichtperiodischen Relationen. Dagegen finden sich bereits in den ältesten Berliner Zeitungen Korrespondenzen aus Dresden[28] (vom Jahre 1626). In Dresden haben sich periodisch erscheinende politische Zeitungen erst seit dem 19. Jahrhundert gehalten. Die erste politische Zeitung, die Dreßdnischen Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen, die 1743 wöchentlich zweimal erschienen, gingen bald wieder ein. An Versuchen zur Herausgabe gedruckter Zeitungen hat es aber schon früher nicht gefehlt. In einem dem Kurfürsten unterm 23. Juni 1721 [19] von Johann Gottfried Gutkäß vorgelegten „Projekt zur Einrichtung eines regulierten Adreßwesens“ wird (unter Punkt 12) angeregt,[29] „ob nicht auch alhier wöchentlich zweymahl teutsche Zeitungen (also politische) zu drucken, und solche inn und außer Landes auf Verlangen gegen eine gewiße Gebühr zu communiciren, da bis daher die geschriebenen Blätter, vielen sehr angenehm gefallen, und hierdurch denen Leipziger Zeitungen[30] kein Abbruch geschehen.“ Dieser Vorschlag kam, wie das ganze Projekt, nicht zur Ausführung. Wenn man bedenkt, daß Städte wie Gotha, Altenburg und Koburg am Ende des 17. bzw. am Anfang des 18. Jahrhunderts eigene politische Zeitungen besaßen[31], so erscheint es befremdlich, daß die Entwicklung des Dresdner Zeitungswesens so lange Zeit zurückblieb. Indessen war Dresden kein Verkehrsmittelpunkt, auch standen die Privilegien der Leipziger Zeitung, die allein politische Nachrichten bringen durfte, im Wege. Schließlich war auch die Nähe des Kurfürsten und seiner Räte nicht geeignet, eine ungestörte Entwicklung der Zeitungen und Journale zu befördern. Die Geschichte des Dresdner Zeitungswesens zeigt zur Genüge, daß das Mandat über die Aufsuchung famoser Schriften vom 5. Dezember 1683 auch im 18. Jahrhundert streng durchgeführt wurde.

2. Der Charakter der Lokalzeitungen.

Um 1700 beginnt mit den lokalen Zeitungen und Journalen eine neue Entwicklungsstufe im deutschen Zeitungswesen. So kläglich diese Anfänge heute erscheinen mögen, so waren sie doch mehr als eine Folge der Auflösung des alten deutschen Reichs und des wachsenden Partikularismus. Sie sind ohne ein entwickeltes geistiges und wirtschaftliches Leben nicht denkbar und bedeuten einen großen Fortschritt gegenüber den gelegentlichen Lokalrelationen des 16. und 17. Jahrhunderts. Zwar finden sich auch später hauptsächlich Berichte über fürstliche Divertissements, Stadtneuigkeiten, Hinrichtungen, Unfälle und Naturerscheinungen, [20] aber es verbindet sich jetzt damit das Bestreben, diese Nachrichten zu sammeln und sie, wie auch die politischen, zu deuten, um den Leser zu belehren. Man will pragmatische Geschichte schreiben und ist bemüht, auf diese Weise nicht nur lokale Nachrichten, sondern unter dem Vorwande der Geschichtsschreibung auch politische Neuigkeiten, wenn schon mit halbmonatlicher oder monatlicher Verspätung, zu bringen und durch Raisonnement die fehlende Aktualität zu ersetzen. Je strenger im Laufe des 18. Jahrhunderts die Zensur gehandhabt wurde, und je eifersüchtiger die Inhaber der Zeitungsprivilegien über ihre Rechte wachten, desto mehr sahen sich die Herausgeber gezwungen, ihre Zeitungen und Journale auf neutrales Gebiet zu retten. So vollzieht sich allmählich eine Schwenkung. Moralische und naturwissenschaftliche Journale treten in den Vordergrund. Und die vielen Dresdner Journale des 18. Jahrhunderts mußten wohl diesen Weg gehen. Denn sie bestanden nicht um ihrer selbst willen und dienten nicht einem längst gefühlten Bedürfnisse, sondern waren Nachahmungen und dienten buchhändlerischer Spekulation. Nur einige hatten als Zeitungssurrogate eine Daseinsberechtigung.

3. Buchhandel, Auktions- und Zeitungswesen. Berufs-Vereinigung.

Für die Entwicklung dieses lokalen Zeitungswesens ist die Stellung der „Buchführer“ charakteristisch. Sie gehörten auch in dieser Entwicklungsperiode des Zeitungswesens zu den Führenden, wie ja das lokale Zeitungswesen dem Bücherwesen nähersteht, als dem Postwesen. So waren Buchhändler die ersten Inserenten, und förderten das Intelligenzwesen. Die „Dresdner wöchentlichen Frag- und Anzeigen“ sind 1730 von einem Buchhändler gegründet worden.

Zu jener Zeit befand sich der Dresdner Buchhandel in sehr bescheidenen Verhältnissen. Zwar bestanden am Ende des 17. Jahrhunderts fünf privilegierte Buchläden in Dresden[32]. Aber die Entwicklung stockte in der folgenden Zeit. Neben den Buchläden bestanden einige „Disputationsläden“, deren Inhaber ebenso wie die Buchführer kommissionsweise den Verkauf von Medikamenten [21] oder Gelegenheits- und Nebengeschäfte ähnlicher Art betrieben. Aus diesen Anfängen und aus dem damals verbreiteten Auktionswesen sind auch die ersten Adreßkomptoire hervorgegangen, so daß eine Nachahmung der auf größere Verhältnisse zugeschnittenen Einrichtungen in Paris, London und Amsterdam nur für den weiteren Ausbau dieser Institute und die Herausgabe von Intelligenzblättern zutrifft.

Zwei Berufe waren es also, die im Dresden des 18. Jahrhunderts dem Zeitungswesen nahestanden: der des Buchhändlers und der des Auktionators. Beide befanden sich außerhalb der Zunftverfassung. Damals stand das Bücherwesen in näherer Beziehung zum Auktionswesen. Die Kurfürstlich Sächsische Bücherauktions-Ordnung vom 20. März 1696 bestimmte nämlich, daß die Buchhändler allein Bücher „proclamiren“ sollten. Diese Auktionen mußten dem Oberkonsistorium in Dresden unter Beifügung eines gedruckten Kataloges vorher zur Genehmigung angezeigt werden. Der gedruckte Katalog mußte drei Wochen vor der Auktion „herumb geschicket werden.“

Wie überall, wo außerhalb der Zunftverfassung stehende Berufe ein ausreichendes Einkommen nicht sicherten, half man sich auch hier durch Berufsvereinigung. Außerdem gingen die Bemühungen dahin, sich durch Erwerbung von Privilegien für die mangelnde zunftmäßige Konkurrenzregulierung einen Ersatz zu schaffen. Zuweilen ist in Dresden neben dem Buchhändler auch der Notar im Nebenamt Proklamator und Taxator sowohl von Büchern, als auch der gerichtlichen und außergerichtlichen Auktionen von Möbeln und Hausrat. Den Buchhändlern ging das ausschließliche Recht zur Vornahme der Bücherauktionen mit der Zeit verloren, da sich eine diesem Recht entgegengesetzte Übung ausbildete.

Der erste von amtswegen bestellte Proklamator in Dresden war Johann Heinrich Schröter.[33] In seinem Gesuche vom 10. August 1715 sagt er, daß es „zu vielen guten dienen und Nuzen schaffen könnte, wann die gar öfters vorfallende auctiones von so wohl Büchern als Meubles und Haußrath, wie in anderen Städten [22] auch gebräuchlich ist, durch einen ordentlich dazu bestellten Proclamatorem verrichtet werden solten.“ Er weiß auf die Neigungen des Königs einzugehen und bemerkt, es fehle bei den Auktionen an wirklich sachkundigen Leuten. Er habe von Jugend auf dem Buchhandel und literarischen Studien obgelegen und könnte also alle kostbaren Bücher und seltenen Manuskripte dem König ohne große Kosten beschaffen. Auch seien seit vielen Jahren erfolgreich Auktionen von Büchern, Möbeln und Hausrat von ihm verrichtet worden. Schon am 28. August 1715 erging von Warschau aus ein Dekret, welches die Bestellung Schröters zum ordentlichen Proklamator in dem nachgesuchten Umfang, einschließlich der Subhastationen, verfügte. Es wurde bestimmt, daß „außer ihm aber von dato an niemanden anders, dieser Verrichtung sich gleichfalls zu unterziehen nicht verstattet werden soll“.[34]

Die Berufsvereinigung beschränkt sich aber nicht auf den Buch- und Disputationenhandel und das Auktionswesen. In Dresden ist in jener Zeit ein Notar, der Auktionator Crell, eifriger Zeitungskorrespondent für auswärtige Zeitungen und Herausgeber von mehreren Dresdner Journalen. Der Gründer des ersten, 1721 entstandenen Adreßkomptoirs, der Auktionator Gottlieb Grießbach, war ebenfalls Notar. Crell nennt ihn in seiner Selbstbiographie einen Schreibe- und Rechenmeister.[35] Der Anteil der Gelehrten an den Journalen ist auch in Dresden nachzuweisen. Marperger sagt hierüber allgemein: „Es seynd aber die gedruckte Avisen-Verlegers in denen meisten Städten, entweder die Buchdrucker selbst, oder Buchhändler, oder auch solche Leute von Gelehrten und Ungelehrten, welche ihren Nutzen durch einen solchen Avisen-Verlag suchen, und darinn selten in ihrer Hoffnung und Absicht betrogen werden.“[36] Um die Mitte des 18. Jahrhunderts findet sich sogar ein „Traiteur“ als Herausgeber einer Zeitung. – Im Jahre 1747 ersuchte der Hofbuchhändler Hilscher, der seit 1730 das obengenannte erste Dresdner Intelligenzblatt herausgab, um Ernennung zum Kammer-Proklamator, weil er nicht bloß Bücher, sondern auch Möbel proklamieren wollte. Er meinte,[37] daß er „zugleich [23] den Auctions-Profit seiner auf solche Weise ins Geld zu setzenden Bücher lieber selber, als solchen andern, genießen lassen wollte“. Hilscher begründete sein Ansuchen in einer Eingabe vom 27. März 1747 mit dem Bemerken, daß er „bey jezigen Verfall der Nahrung, absonderlich der Buchhandlung alle mögliche Hülffe suchen müsse, damit er seine arme Frau und unerzogenen Kinder künfftig ehrlich und noth-dürfftig unterhalten möge, welches ihm bey jezigen nahrlosen Zeiten, da man alles angewendeten Fleißes und Mühe ohngeachtet kaum die Kosten der Buchhandlung erwerben kann, ohnmöglich scheinen will.“ Infolge einer Eingabe des Bücherauktionators Kreysig vom 24. Mai 1747, inhalts deren die früheren Buchhändler, „weil sie selbst genug gehabt, sich das Auktionsrecht haben von Händen kommen lassen“, und des abfälligen Ratsgutachtens vom 13. Juni 1747 wurde Hilscher „mit seinem Suchen ab- und zur Ruhe verwiesen“. Der oben erwähnte George Christoph Kreysig hatte 1713 in Leipzig Theologie studiert und dann in Wittenberg die Magisterwürde erworben. Er war Hauslehrer in adeligen Familien und wurde als solcher 1724 nach Dresden empfohlen. Da er aber „niemahls einen sonderlichen Trieb zum Studio Theologico gehabt“,[38] wurde er Gehilfe und dann Nachfolger des Auktionators M. Johann Christian Heyde, („welcher der erste gewesen, so vom Hochlöbl. Ober-Consistorio nach Absterben des Proclamatoris Schröders hohen Orts hierzu ernennet worden, indem vorhero die hiesigen Buchhändler jederzeit wechselsweise die Bücher-Auctiones besorget.“) Mit dem Rektor der Kreuzschule, Christian Schöttgen, gab er seit 1730 eine historische Vierteljahrsschrift[39] heraus. – Im Jahre 1749 war es ein Hoffaktor, welcher das Privileg des Dresdner Intelligenzblattes erwarb. Diese Berufsvereinigung zeigte sich auch äußerlich. So wurden die Geschäfte des seit 1730 bestehenden Wöchentl. Dresdnischen Frag- und Anzeigers anfangs im Buchladen des Herausgebers erledigt. Erst 1749 wurde von dem neuen Unternehmer ein besonderes Adreßkomptoir eingerichtet. In diesem wurden bis ins [24] 19. Jahrhundert außer Zeitungen und Büchern auch Lotterielisten ausgelegt, Klaviere und Gitarren verliehen und Materialwaren verkauft.[40]

4. Die Persönlichkeiten.

Die Anfänge des Dresdner Zeitungswesens im 18. Jahrhundert zeigen deutlich, daß für das Entstehen dieser lokalen Literatur wirtschaftliche Motive bestimmend waren. Die führenden Persönlichkeiten, deren Wirken dieser Entwicklung ein charakteristisches Gepräge gab, waren der Hof- und Kommerzienrat Paul Jacob Marperger und der Dresdner Notar und Chronist Johann Christian Crell.

Der Ökonomist P. J. Marperger war 1656 zu Nürnberg geboren. Er hatte in Altorf studiert, auf weiten Reisen viel gesehen und auch das Zeitungswesen genau kennen gelernt. Seit 1708 Mitglied der Sozietät der Wissenschaften in Berlin, wurde er bald als königl. polnischer und kurfürstl. sächsischer Hof- und Kommerzienrat nach Dresden berufen, wo er am 27. Oktober 1730 starb.[41] Er war ein überaus fruchtbarer Schriftsteller und zugleich ein Projektenmacher, wie sie die Zeit des Merkantilismus hervorbrachte.

Der Mittelpunkt des Dresdner Zeitungswesens im 18. Jahrhundert aber war Johann Christian Crell. Er ist am 7. Juli 1690 in Dresden geboren.[42] Sein Vater war „Theol. Cand., Bürger und 43jähriger Privat-Informator“ in Dresden. Crell lernte von 1703 bis 1705 als Musiker. Da er große Lust zu allerlei Studien zeigte, schickte ihn sein Vater mit 16 Jahren auf die Dresdner Kreuzschule. Nach bestandener Prüfung bezog er Ostern 1712 die Universität Leipzig. Schon nach einem Jahre wurde er nach vorangegangenem Examen „zum Notario Publ. Caes. creirt“ und erhielt „die würckliche Notariats-Immatriculatur bey hiesiger hochlöbl. Landes-Regierung.“[43] In Leipzig machte er die Bekanntschaft von Christian Thomasius und verschaffte sich einen Nebenverdienst „durch Abschreiben derer Collegiorum“. Er konnte, [25] wie er selbst schreibt, keine großen Sprünge machen und mußte von der Prüfung „pro praxi“ absehen, da ihn sein Vater, in Geldverlegenheit geraten, 1714 nach Dresden zurückrief. Im Mai 1715 erlangte er die Konzession zur Unterrichtserteilung und versuchte seit 1719 sein Brot durch Bücherschreiben zu verdienen. Bei den 1720 gegründeten „Sozietätskassen“ erhielt er eine Anstellung als Kopist. Nachdem diese Braut-Kassen im selben Jahre aufgehoben wurden, war Crell wieder ohne Erwerb. Im folgenden Jahre nahm ihn der Geheime Rat und Kammerherr Freiherr von Rechenberg als Kammerschreiber in seine Dienste. Diese Stelle behielt er vier Jahre lang. Als Dresdner Chronist ist J. C. Crell unter dem Namen Iccander bekannt. Von 1725 an war er neben Gottlieb Grießbach, unter dessen Konkurrenz er zu leiden hatte, Auktionator und Proklamator. Seit 1746 wird er als Taxator „derer alten Meublen und Hausrath“ erwähnt. 1748 wurde er vom Kammerkollegium zum ordentlichen Amtsauktionator ernannt. Er war Herausgeber und Verfasser einiger der ältesten Dresdner Zeitungen und Journale. Seit 1714 gab er auf Marpergers Anregung[44] das handschriftliche Diarium Dresdense heraus; 1720 den „neuerscheinenden Postillon“ und ebenfalls von 1720 (bis 1732) das „Sächsische Kern-Chronikon.“ In Verbindung mit dem Buchhändler P. G. Mohrenthal in Dresden gründete er die „Dresdner Merkwürdigkeiten“ (1727–1783) und die Curiosa Saxonica (1730–1764). Ebenso war er bei den 1730 begründeten „Dreßdnischen Frag- und Anzeigen“ beteiligt. 1732 bis 1735 ließ er ein eigenes Intelligenzblatt erscheinen. Außerdem korrespondierte er für auswärtige Blätter, „dererjenigen Piecen, so von (ihm) der Europäischen Famae, die neubestellten Agenten, beschäfftigten Secretair, denen Breßlauischen Sammlungen, Kunst-Natur-Literatur-Geschichten inseriret worden, zu geschweigen.“[45] Crell ist wahrscheinlich auch der Verfasser oder Herausgeber anderer bei Mohrenthal erschienener Dresdner Zeitungen und Relationen. Das Verzeichnis der von ihm verfaßten Schriften[46] umfaßt 34 Nummern. Seltsamer Weise hat Crell in seiner Lebensbeschreibung weder sein [26] Intelligenzblatt, noch das anfangs von ihm zusammengestellte Anzeigeblatt Hilschers mit einem Worte erwähnt. Von seinem Diarium Dresdense schreibt er[47]:

„Anno 1718 machte ich in Dresden den Anfang auf Recommendation des nun seel. Herrn Hof- und Commercien-Raths Paul Jacob Marpergers, alle Wochen ein Diarium Dresdense auf 2. Bogen zu schreiben, hatte auch anfangs vollkommen Applausum: allein, da andere meine Arbeit mit neidischen Augen ansahen, und selbst dergleichen Nachrichten zu verfertigen anfiengen, verschwund dieses Versorgungs-Mittel auf einmahl.“

Hier gibt Crell statt des Jahres 1714 das Jahr 1718 als Geburtsjahr seines Diariums an. Diese Angabe ist jedenfalls irrtümlich, ebenso wie die, daß dieses Versorgungsmittel auf einmal aufhörte. Crell schrieb diesen seinen Lebenslauf als 72jähriger Greis, acht Monate vor seinem Tode nieder.[48] Sein Diarium Dresdense aber hat Crell, wie im folgenden Kapitel nachgewiesen wird, noch 1725 selbst angezeigt. Als Entstehungsjahr hat er in einer Anzeige von 1722 selbst das Jahr 1714 angegeben. Diese um vierzig Jahre älteren Angaben sind ohne Zweifel allein maßgebend, auch wenn man die Geistesfrische, deren Crell nach eigener Angabe sich bis zuletzt erfreute, nicht in Zweifel zieht.

Der in seiner Lebensbeschreibung ausgesprochene Wunsch, er hoffe in diesem 1762sten Jahre zu sterben, wurde am 5. September erfüllt. Am 8. September 1762 wurde er auf dem Dresdner Johannisfriedhofe begraben. Crells Lebenslauf ist typisch für die unruhige Zeit in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Er war ein ewiger Kandidat, wie sein Vater und sein Kollege Kreysig, und sein Leben als Schriftsteller und (erster) Dresdner Journalist ist ihm sauer genug geworden.

Das Lebensbild dieses Mannes zeigt, wie sehr das persönliche Moment die Entwicklung der Anfänge des Dresdner Zeitungswesens bestimmt hat. Wie so oft waren auch hier die treibenden Kräfte nicht im Wesen der Sache gelegen, sondern sie kamen von außen und waren privatwirtschaftlicher Natur. Ein latent vorhandenes Bedürfnis wurde erkannt und geweckt um des Gewinnes willen. Wie Crell, nach seinen eigenen Worten, sein Brot durch [27] Bücherschreiben zu erlangen suchte, war ihm auch sein Diarium Dresdense, die erste Dresdner Zeitung, zunächst ein „Versorgungs-Mittel“. Aber das mindert nicht seine Verdienste um die Geschichte und das Zeitungswesen seiner Vaterstadt Dresden.

5. Geschriebene Zeitungen.

Überblickt man die Reihe Dresdner Zeitungen und Journale, die im 18. Jahrhundert entstanden und bis auf eine wieder vergangen sind,[49] so ergibt sich von vornherein, daß nur einige für die Entwicklung des Dresdner Zeitungswesens von Bedeutung waren. Diese sollen im folgenden in ihrer Entstehung und Bedeutung für die Entwicklung des Dresdner Zeitungswesens geschildert werden.

Wie in Wien, so war auch in Dresden die erste Zeitung im Anfang des 18. Jahrhunderts ein „Diarium“. Diese Bezeichnung findet sich ein Jahrhundert vorher und noch früher für chronikartige Niederschriften, die von Geschichtsschreibern herrühren oder von Hofbedienten, vielleicht im Auftrage des Fürsten, geschrieben sind. Die ersteren bringen neben lokalen besonders politische Nachrichten, die jedenfalls meist den Postzeitungen entnommen wurden. Die anderen enthalten die tageweise Aufzeichnung der Begebenheiten bei Hofe und Programme bevorstehender oder stattgefundener Festlichkeiten, nicht selten in kalligraphischer Form. Ihr Inhalt erinnert in jeder Weise an die später auftretenden geschriebenen Zeitungen, deren Hauptbestandteil er wurde. Als Beispiele seien genannt das „Diarium was sich in Dresden bey Hofe zugetragen“ 1673[50] und das „Diarium, Was von der Zeit an, als der durchleuchtigste Fürst und Herr, Herr Johann Georg, Herzog und Chur-Printz zu Sachsen etc. zum Ersten mahl in den Geheimen vnd Justitien Rath Ihre Session angetreten, in der Residentz auff den Reisen und sonsten vorgegangen und begeben“ (20. Oktober 1653 bis 6. Oktober 1656).[51]

Die ersten bekannten geschriebenen Zeitungen in Dresden sind einzelne Blätter, die nur ausnahmsweise als Nachrichten bezeichnet [28] sind. Aus einer Handschrift der Kgl. öff. Bibl. in Dresden[52] seien einige genannt: 1. „Friedens Danckfest in Dresden. Ao. 1679“, 1 Blatt, 2; 2. „Svite“ (des Zaren bei seiner Anwesenheit in Dresden, 1711), 1 Blatt 4º; 3. „Dresdner Relation“, die Friedensbedingungen Schwedens im Kriege mit Sachsen betr.; 4. „Nachricht, waß am Königl. Pohlnischen und Churfürstl. Saechß. Hoffe zu Dreßden bey bevorstehenden Carnevall. vom 7ten Febr. biß mit den 15ten Ejvsdem an Divertissements vorgehen soll. 1714“, 1 Bl. 2; 5. „Specification, derer in Dreßden zu halten vorhabenden Lustbarkeiten . . “, 1 Bl. 2.

Die periodisch erscheinenden, geschriebenen Zeitungen sind nach alledem in Dresden nicht unvermittelt entstanden.

Die älteste nachweisliche Dresdner Zeitung ist eine geschriebene Zeitung, das von Crell seit 1714 herausgegebene Diarium Dresdense. Wenn man den bezüglich des Zeitungswesens nicht immer zuverlässigen Angaben Hasches[53] Glauben schenken wollte, wäre diese auf Anregung Marpergers erschienene Zeitung von Anfang an ein Intelligenzblatt gewesen. Von dieser ältesten Dresdner Zeitung sind nur noch 2 Blätter vorhanden.[54] Die älteste Nachricht von ihr enthält ein „Avertissement“ im 27. „Couvert“ der „Remarquablen curieusen Briefe“ (Sächsisches Kern-Chronicon) vom Jahre 1722. Diese Monatsschrift wurde vom Verfasser des Diarium Dresdense herausgegeben, und nichts ist natürlicher und wahrscheinlicher, als daß er selbst diese Anzeige verfaßt hat: „Daß die Diaria Curioso-Politica, so von Residenz- und anderen Haupt-Städten wöchentlich in MSto zum Vorschein kommen, und wohl gar, wie in Wien geschiehet, durch den Druck bekant gemachet werden, die heut zu Tage mehr als jemahlen excolirende Universal-Historiam eines Landes und Stadt vollkommen darstellen, und der Posteritaet durch Schrifften alles unverwelcklich machen, brauchet keiner grossen Ausführung, weiln darinnen omnes Historiarum species quasi in Centro beysammen. Dergleichen Diarium Historico-Politicum von der Königl. und Chur-Sächsischen Residentz Dreßden nun hat seit A. 1714 Joh. Christian Crell, Not. Publ. Caes. vielen Hohen und Niedern curieusen [29] Gemüthern nicht ohne Nutzen und Ergötzung wöchentl. 2. Blat in MSto gegen eine quartale sehr billige Praenumeration incorrupto ordine communiciret, womit er auch noch zu continuiren gesonnen, und in welchen alles, so viel zu melden vergönnet, in angenehmer Kürtze dargestellet zu finden, er logiret in Neu-Dreßden auf der Pirnischen Gasse in der guldenen Crone 4. Treppen hoch, und ist erböthig, einem jeden nach Gebühr auf Verlangen, damit zu dienen.“

Hieraus ergibt sich, daß das Diarium zum mindesten bis 1722 kein Intelligenzblatt gewesen ist und nicht, wie Hasche und nach ihm alle späteren Autoren angeben, 1718, sondern bereits 1714 gegründet wurde. Es war vielmehr, ebenso wie das Wiener Diarium seit 1703, ein politisch-historisches Diarium, d. h. der Anfang zu einer politischen Zeitung. Denn das ist charakteristisch für die damalige Zeit, daß sie die Zeitung nicht bloß als Publikationsmittel für Nachrichten, sondern auch als Aufbewahrungsmittel für die Nachrichten ansah. Die Herstellung dieses Blattes geschah handwerksmäßig, nur auf Bestellung: gegen eine „quartale“ Pränumeration, und zwar für jedermann. Es sind also vereinigt die Merkmale der Publizität, Periodizität und Aktualität. Aus dem Wortlaut der Anzeige ist zu schließen, daß sie der Zensur unterlag oder sich innerhalb der Grenzen des Erlaubten hielt.

Hierin unterscheidet sie sich von den anderen geschriebenen Zeitungen, die bis ins 19. Jahrhundert in den Großstädten bestanden und Zeitungssurrogate waren, d. h. nur bestanden, weil sie die einzige Form waren, welche die Zensur umgehen konnte. Denn auch der Begriff der geschriebenen Zeitung ist ein fließender. Das Diarium Dresdense gehört jedenfalls nicht zu denjenigen geschriebenen Zeitungen, von welchen Marperger schreibt, daß sie „für etwas besonderes und arcanes“ gehalten werden.

Die zweite Nachricht über Crells Diarium enthält dieselbe Monatsschrift und zwar in der Vorrede zum „Fünfften Paquet“ (1725). Crell, der „Kollector“ der curieusen Briefe, schreibt: „Ermeldter Collector Johann Christian Crell hat nun auch einige Jahr lang denen curieusen Liebhabern ein ordentlich Diarium Dresdense wöchentlich von 2. Blättern in MSto gegen sehr civilen Preis communiciret, und ist solches auch noch ferner zu thun Willens, in welchen dieselbe in angenehmer Kürtze allstets benachrichtigt werden:

[30] 1. Von allen bey Hofe vorfallenden Begebenheiten, so viel hiervon zu melden vergönnet, in specie von der An- und Abwesenheit, Spatzierfarthen und Divertissements derer Aller- und durchlaucht. Landes-Herrschafften, denen Galla-Tagen u. s. f.

2. von Avancements hoher Ministrorum und Bedienten.

3. Von Ankunfft und Abgang fremder Procerum, Fürsten, Grafen, auch Gesandter und deren Audientz.

4. Von denen Hochgräfl. und Hochadlichen Beylagern.

5. Von Verpachtung derer Chur-Fürstl. Aemter und Forwerge.

6. Von der Anzahl, so wöchentlich in Dreßden begraben und getaufet worden, und wenn memorable Personen darinnen zu finden, deroselben specialia.

7. Von den Monatlichen Getrayde und Fleisch-Preis auch Brodt-Taxa.

8. Von denen in Sachsen vorgehenden Feuer-Schäden.

9. Von merckwürdigen Executionibus.

10. Von denen neu-edirten curieusen Piecen und dergleichen mehr.“

Diesem Inhaltsverzeichnis nach sind die politischen Nachrichten völlig verschwunden. Nur noch Hofnachrichten sind übrig geblieben. Das Diarium Dresdense hat sich der Form des Intelligenzblattes genähert und ist zum reinen Lokalblatt umgestaltet worden. Jedenfalls haben strengere Zensurvorschriften diese Änderung herbeigeführt. Ein Intelligenzblatt aber ist das Diarium nicht geworden, denn es fehlen jegliche private Anzeigen. Und auch die Mitteilungen von amtlichen Verpachtungen oder merkwürdigen Büchern sind keine eingesandten Annoncen, sondern gesammelte Neuigkeiten. Bei dem Mangel weiterer Quellen läßt sich nur feststellen, daß das Diarium Dresdense sich im ersten Jahrzehnt seines Bestehens von der politischen Zeitung älteren Stils zur Lokalzeitung hin entwickelt hat, die den Keim zum Intelligenzblatt in sich schließt.

Von dieser Lokalzeitung sind, wie schon erwähnt, (im Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden) zwei Exemplare erhalten.[55]

Es sind zwei Folioblätter mit der Überschrift: „Diarium Dreßdenße. Sonnabends den 17. April 1728“.

[31] Das erste Blatt bringt die Ereignisse von 4 Tagen und zwar: „Sonnabends den 17. April 1728. Sonntags den 18. April. Montags den 19. April. Dienstags den 20. April.“

Das andere Blatt ist die nächste Ausgabe und enthält die Fortsetzung: „Mittwochs den 21. April 1728. Donnerstags den 22. April. Freitags den 23. April.“

Die Nachrichten stehen unmittelbar hinter den einzelnen Tagen. Die Blätter haben keine Ordnungsnummer. Der Inhalt entspricht dem oben wiedergegebenen Verzeichnis.

Einen weiteren Einblick in dieses Crell’sche Blatt gewährt eine Handschrift der Kgl. öff. Bibl. in Dresden[56]: „Diarium Dresdense 1728 u. 29.“ Sie enthält (mit einigen Lücken) die tageweise Aufzählung Dresdner und auswärtiger Begebenheiten vom Donnerstag, den 1. Januar 1728 bis Freitag, den 1. April 1729. Auch die zwei oben erwähnten Blätter sind, mit einigen geringfügigen Kürzungen, wortgetreu wiedergegeben. Es handelt sich, wie eine Vergleichung der beiden Handschriften ergibt, um eine (von verschiedenen Händen bewirkte) Abschrift der Crellschen Blätter, wohl gleich nach ihrem Erscheinen. Vom Inhalt dieser Nachschrift gilt das von den beiden Blättern oben Gesagte. Den breitesten Raum nehmen die Nachrichten vom Hofe ein. Der Verfasser war recht gut unterrichtet. Mitteilungen über den Fortgang der Arbeiten an der Elbbrücke, der Frauenkirche und anderen öffentlichen Gebäuden sind häufig, ebenso Anzeigen oder Voranzeigen von Bücher- und Möbelauktionen und deren Erfolg. Reklamehaft wird einmal bemerkt: „und werden viele Sachen um billigen Preiß erstanden“.[57] Auch sonst fehlen Notizen wirtschaftlicher Art nicht. Der schlechte Geschäftsgang der Leipziger Neujahrsmesse (1728), das Marktschiff, der Schiffsverkehr nach Hamburg, die Ankunft von Getreideschiffen und die Zufuhr anderer Lebensmittel „zu Wasser und zu Lande“ werden erwähnt. Ebenso fehlen nicht Mitteilungen über den „großen Strietzel Marckt“, Uhrenlotterien und „glücks Boutiquen von Silber Werck und anderen Kostbarkeiten“. Bemerkungen über das Wetter, Nachrichten von den Beratungen der Landstände und auswärtigen Werbungen [32] kommen vor. Zahlreich sind die Hinweise auf öffentliche Bekanntmachungen. Von Interesse sind die Angaben über die Quellen der lokalen und besonders der auswärtigen Nachrichten. Da heißt es z. B.: „Wie das Bruit gehet . . . , Wie die Rede geht . . . , Heute Abends vernahm man aus Freyberg . . . , Aus Leipzig verlautet . . , Vermöge eines Brieffes aus der Nieder-Lausitz . . . , Aus der Stadt Mühlberg hört man . . . , Man siehet allhier aus denen publiquen Zeitungen . . . , Gestern überkam die Nachricht . . . , durch Reisende ist man berüchtigt . . . , Wegen . . .  siehet man nunmehro allhier eine gedruckte Relation . . . , Wie aus denen eingelauffenen Nouvellen zu ersehen . .“. – Die von Marperger seit 1727 herausgegebenen Miscellanea curiosa,[58] 3. und 4. „Sammlung“, werden unterm 7. Juni und 11. Juli 1728 angezeigt. Crells Remarquable curieuse Briefe sind dreimal, sein Kern Dreßdnischer Merkwürdigkeiten (vom Januar 1729) einmal erwähnt. Aber auch andere Druckschriften werden angekündigt, darunter solche der „Höcklischen Buchhandlung“.

Seinem Inhalte nach gleicht das Diarium Dresdense bis auf die noch fehlenden Anzeigen dem bereits erwähnten, seit 1730 erscheinenden, anfangs ebenfalls von Crell redigierten, ersten Dresdner Intelligenzblatte. Die mit der gedruckten Zeitung beginnende Zensur brachte allerdings ein bedenkliches Zusammenschmelzen des Inhaltes mit sich, den das Hilschersche Blatt auch nie wettmachen konnte. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelangten die „Dreßdnischen Politischen Anzeigen“, wie das Intelligenzblatt später hieß, auf die Stufe des alten Crellschen Blattes.

Das Diarium findet sich nach 1729 noch einmal erwähnt und zwar im 2. Oktoberheft der ebenfalls von Crell herausgegebenen „Dreßdnischen Merckwürdigkeiten“ vom Jahre 1733 (S. 88). Die Anzeige lautet: „Das geschriebene Diarium Dresdense ist wöchentlich zweymal bei dem Meublen-Proclam. Crelln Quartaliter vor 8 Gr. Praenumeration zu bekommen, und kan man sich nur im Mohrenthalischen Laden melden.“ Wie lange es noch bestanden hat, ließ sich nicht feststellen.

Zu den geschriebenen Zeitungen gehören noch die von Micrander 1730 herausgegebenen „Poetischen Remarquen über die [33] neuesten Begebenheiten der Welt.“ Sie sind unter den politischen Zeitungen erwähnt, da sie späterhin wahrscheinlich gedruckt erschienen.

Von anderen geschriebenen Dresdner Zeitungen geben die Akten des Rats Kunde. Es bestanden um die Mitte des 18. Jahrhunderts drei geschriebene Zeitungen:[59]

1. Das Dreßdnische Blättgen von Weigeld, um 1734–1753.
2. Das Diarium von Bär, bis 1753.
3. Das Diarium von Rudolph, bis 1753.

Infolge falscher Nachrichten wurde dem Traiteur George Friedrich Weigeld die weitere Herausgabe und Vertreibung seiner „geschriebenen Zeitung“ mittels Königl. Reskriptes vom 24. September 1753 bei Gefängnisstrafe untersagt. Weigeld gab bei seiner Vernehmung an Ratsstelle an: „Er hätte bis anhero das sogenannte Dresdnische Diarium ausgegeben und es wäre schon auf die 18. Jahr, daß er dasselbe geführet“. Der Inhalt bestand in Tagesneuigkeiten und Hofnachrichten. Bei seiner Vernehmung gab Weigeld an, „daß ein Mann Nahmens Bär in gleichen ein Mann Nahmens Rudolph dergl. Diaria unter dem Vorgeben als ob sie Concession dazu hätten, ausgeben.“

Auch diesen beiden wurde die weitere Herausgabe ihrer Blätter untersagt. Von allen drei Zeitungen haben sich Reste nicht erhalten. Vielleicht gilt für diese Zeitungsschreiber die Charakteristik Marpergers: „Es finden sich nemlich hin und wieder fleißige und Nahrungsbegierige Leute, welche von einem Post-Tage zum andern einsammlen, was sie etwan hier oder dar an vornehmen Orten gehöret, erschnappet, oder in der Eyl abgeschrieben, auch aus sonst nicht weiter gehenden gedruckten Zeitungen extrahiret, aus Kauff- oder anderer Leute Briefen communiciret, oder auch aus mündlichen Relationibus bekommen haben, welches entweder noch nicht durch den Druck bekannt gemachet worden, auch so leicht nicht darein kommen darff, oder doch erst ein oder mehr Post-Tage hernach publiciret wird . . . Da nun dergleichen geschriebene Zeitungen als etwas besonderes und arcanes gehalten werden, als wird man in grossen Zeitungs-Städten und Expeditionibus solcher Avisen-Schreiber in ziemlicher Anzahl finden.“[60]

[34] Aus diesen Untersuchungen ergibt sich, daß in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts in Dresden wenigstens fünf geschriebene Zeitungen zeitweise nebeneinander bestanden, von denen das Diarium Crells die älteste war. Hierzu kommen noch die von Crell (vgl. Seite 26) erwähnten Konkurrenzblätter, wenn man nicht annehmen will, daß diese sich vom zweiten bis zum sechsten Jahrzehnt erhalten haben und mit den oben erwähnten, 1753 eingegangenen Blättern identisch sind.

6. Politische Zeitungen.

Warum in Dresden politische Zeitungen im 18. Jahrhundert fast ganz fehlen, ist schon an anderer Stelle erklärt worden. Den nachgenannten Zeitungen ist der Charakter politischer Zeitungen nicht abzusprechen, obwohl sie in keiner Weise den Berliner Zeitungen oder der Leipziger Zeitung an die Seite gestellt werden können. Sie sind noch altertümlich und gleichen mehr politischen Relationen des 16. und 17. Jahrhunderts als politischen Wochenzeitungen des 17. und 18. Jahrhunderts. Da nur Angelegenheiten der außersächsischen Politik gebracht werden durften, konnten sie nicht viel mehr als Auszüge aus auswärtigen Blättern und historische Bemerkungen enthalten.

Von den nachfolgend aufgezählten sechs Blättern konnten in Dresden überhaupt keine Überreste aufgefunden werden. Die einzigen Nachrichten von ihnen geben Inserate der älteren Dresdner Journale des 18. Jahrhunderts:

1. „Des neuerscheinenden Postillons erste und andere Station, worinnen in 24. besonderen Felleisen allerhand alte und neue Inn- und Ausländische rare Kuriositäten eröffnet werden“, [Dresden] 1700 folg. in 8º.

2. „Die neuesten Kriegs-, Friedens- und Weltgeschichte“, von 1729 ab.

3. „Poetische Remarquen über die Neuesten Begebenheiten der Welt.“ 1730. Handschriftlich, [dann gedruckt?].

4. „Die Annehmlichkeiten von Europa, oder sonderbare curieuse historische Beschreibung . . .“ 1731 (?).

5. „Kirchhof durchlauchtigster Personen.“ 1731. 1733.

6. „Einleitung in das Neueste der Zeit.“ 1731.

[35] Der unter 1. genannte „neuerscheinende Postillon“ ist in der Vorrede zum ersten Bande des „Kern-Chronikon“ (1726) von Crell erwähnt, der um diese Zeit den neuerscheinenden Postillon herausgab. Das Blatt wird 1759 von einem Freunde des Herausgebers, in „M. Johann Rudolph Marci, Pastoris zu Mühlstädt, Send-Schreiben an J. C. Crelln in Dresden, von gelehrten Crelliis“ unter den Schriften Crells aufgezählt[61]: „Der neu-erscheinende Postillion, worinnen die merckwürdigen Begebenheiten und Sollennitäten des Dreßdner Hofes enthalten, in 24. eintzeln Bogen oder Felleisen. Dreßden, 1720. seqq. bey J. C. Stöseln in 8vo.“

Wenn das Blatt, wie oben angegeben, tatsächlich seit 1700 erschienen ist, hätte sich also dessen Charakter nicht unwesentlich verändert. Es wäre aus einer politischen Zeitung ein Lokalblatt geworden. Wie lange es erschienen ist, steht nicht fest. Von Crell kann es nicht vor 1720 herausgegeben worden sein. Gewiß ist nur soviel, daß es 1726 von ihm noch fortgeführt wurde. Wie der Titel erkennen läßt, erschien das Blatt halbmonatlich.

Auf die unter 2. genannte Zeitung weist ein Inserat in den Curiosa Saxonica hin, in welchem es heißt, daß das seit 1729 (monatlich) erscheinende Blatt auch im nächsten 1752. Jahr fortgesetzt werden wird. Es erschien bei Mohrenthal in Dresden.

Die übrigen Blätter sind in einer weiter unten noch zu erwähnenden Zeitung „Das Neueste von der Zeit“ genannt. Im Jahrgang 1730 wird bemerkt:

„Zugleich werden auch bey Gelegenheit ans Licht treten
die Cronen von Europa, oder sonderbare historische
Lebens-Denckwürdigkeiten derer noch itzo lebenden
Regenten der Erden;

Ingleichen die Annehmlichkeiten von Europa, oder
sonderbare curieuse historische Beschreibung . . .
den Anfang aber auf das 1731. Jahr wird eine
Einleitung in das Neueste der Zeit
machen, welche den itzigen Staat von Europa kürtzlich
darstellet.“

Sämtliche Blätter wurden von Mohrenthal herausgegeben. In derselben Zeitung (1730) wird angezeigt:

[36] „Von Micrander sind Poetische Remarquen über die Neuesten Begebenheiten der Welt, alle Wochen 1 Bogen, geschrieben bey dem Autore auf der Rammischen Gasse in der Schmiede, 4. Treppen hoch zu haben.“

Ebenda wird angezeigt (unterm Strich):

„Dreßden bey P. G. Mohrenthalen, auf der Frauen-Gasse, bey denen Brodt-Bäncken, allwo auch zu haben: . . . Micranders Poetische Remarquen über die neueste Begebenheiten der Welt, so man bißher geschrieben gehabt, sollen, wenn Liebhaber sich dazu finden, gedruckt und continuiret, auch in eben diesem Mohrenthalischen Laden künfftig anzutreffen sein.“

Der Kirchhof durchlauchtigster Personen und die Einleitung in das Neueste der Zeit begannen 1731, wie ein Inserat im „Neuesten von der Zeit“ meldet: „Ingleichen ist itzo zu haben die Einleitung in das Neueste der Zeit 3tes Stück, 1 Bogen, in 8º. Und da die Todesfälle durchlauchter und berühmter Personen, so itzo mit dem Tode abgehen, in diesen Blättern nicht Platz haben, so werden sie zusammen in einem Kirchhoff verfasset, davon der erste Bogen schon heraus ist, der andere bald folgen wird.“ Der „Kirchhof“ ist noch einmal (1733) erwähnt. Er kostete 6 Pf. 4º.

Von den übrigen nachstehend genannten Zeitungen haben sich Bruchstücke erhalten:[62]

1. „Das Neueste von der Zeit“. 1730. 1733. bei Mohrenthal in Dresden.

2. „Die Cronen von Europa“. 1731. bei demselben.

3. „Dreßdnische Nachrichten von Staats und gelehrten Sachen“. 1743. bei G. Conrad Walther in Dresden.

4. „Dreßdner Wochenblatt“. 1795.

5. „Der Sächsische Annalist“. 1793. bei Carl Christ. Richter. Dresden u. Leipzig.

Die erste dieser Zeitungen: „das Neueste von der Zeit/ Oder Sonderbare Begebenheiten der gantzen Welt, vornehmlich in Europa / Mit untergemischten Anmerckungen“ erschien in 4º monatlich 8 Seiten stark. Seit wann und wie lange dieses Blatt erschienen ist, hat sich nicht feststellen lassen. Es brachte unter der Überschrift „Von Krieg und Frieden“ monatlich einige politische Nachrichten, [37] außerdem „Miscellan-Begebenheiten“ aller Art. Lokales und sächsische Politik fehlen. Die politischen Nachrichten beginnen oft mit den Worten: „Aus Paris wird uns geschrieben“ oder „Man schreibet aus Spanien“. Zu dieser Zeitung erschienen zeitweise ebenfalls periodische Beiblätter, die auch einzeln verkauft wurden; z. B.:

„Das Glorwürdigste Leben Friedrich des IV. Königs in Dännemarck und Norwegen etc. . . . als ein Zusatz des Neuesten von der Zeit, kürtzlich entworffen. Monath October.“

„Merckwürdige Lebens-Beschreibung des Türckischen Kaysers Achmet des IIIten, . . . Als ein Zusatz des Neuesten von der Zeit, kürtzlich entworffen. Monath Novembr.“

Seit Mai 1731 erschien „das Neueste von der Zeit“ im gleichen Umfange halbmonatlich. Der Preis betrug 6 Pf für das Stück. Die Anzeigen betreffen meist Mohrenthalsche Zeitungen und Schriften. Die einzige private Anzeige ist diejenige von Micranders geschriebenen Poetischen Remarquen.

Das zweite Blatt, „Die Cronen von Europa“, erschien ohne Datumangabe. Wieder in „das Neueste von der Zeit“ wird (in der ersten Juni-Nummer 1731) angezeigt, daß bei Mohrenthal ausgegeben wird „der Crone von Europa 1stes Stück, oder Leben des itzigen Kaysers Caroli VI. 1. Bogen, als welche Piecen künfftighin continuiret, und das Leben aller itzt-regierenden Könige und großen Häupter in Europa vorstellen wird, damit diejenigen, so die Historie der itzigen Zeiten wissen wollen, das kurtze und curieuse Leben eines jeden großen Potentaten zusammen haben können, und soll künfftig im andern Stück das Leben Ihro Königl. Maj. von Pohlen und churfl. Durchlaucht zu Sachsen, Friderici Augusti, und denn künfftighin das Leben des Königs in Spanien, Franckreich, Engelland, Preußen und so weiter erfolgen . . .“ Diese Zeitungen erschienen 4 Seiten stark in 4°. Die Art des Erscheinens konnte nicht ermittelt werden. Es sind 4 Stück aufgefunden worden:[63]

„Die Crone von Europa, In sich haltend das Glorwürdigste Leben des ietzigen Röm. Kaysers Carl VI. Kürzlich gefasset. [38] 1. Stück“. Am Ende steht: „Dreßden, zu finden bey P. G. Mohrenthalen . . .“ Das andere Stück lautet wie schon bemerkt:

„Die Cronen von Europa / oder Glor- und denckwürdigstes Leben Ihro Königl. Majestät von Pohlen und Churfl. Durchlaucht zu Sachsen Friderici Augusti. II. Stück.“

Das dritte und vierte Stück enthalten hiervon die Fortsetzung. Das vierte Stück trägt die Jahreszahl 1731.

Die Anzeigen am Ende betreffen einige schon erwähnte Zeitungen Mohrenthals.

Eine eigentümliche und unaufgeklärte Geschichte haben die „Dreßdnische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen auf das Jahr 1743. Mit allergnädigster Königl. Poln. und Churfl. Sächsischer Freyheit. Dreßden, bey George Conrad Walther Königl. Hofbuchhändler.“

Sie waren die einzige politische Zeitung Dresdens, die sich mit auswärtigen Blättern vergleichen konnte, denn sie erschien zweimal wöchentlich (Mittwochs und Sonnabends) 4 Seiten stark in Quart. Ihr Privileg widersprach dem der Leipziger Zeitung. Das ist wohl auch der Grund ihrer kurzen Dauer. Nach einjährigem Bestehen ging sie wieder ein. Der Herausgeber bemerkt am Ende des Jahrgangs: „Es hat uns gefallen, dieselben nicht länger als ein Jahr fortzusetzen,“ es gebe „für eine Wochenschrift nichts zuträglicheres, als wenn dieselbe zu gehöriger Zeit wieder abtritt“.

Am Anfang des Jahrgangs nahmen auswärtige politische Nachrichten den meisten Raum ein. Nur auf der letzten Seite fanden „Gelehrte Sachen“, in der Regel Bücherbesprechungen, Platz. Aber schon im 16. Stück vom 23. Februar 1743 wird den Lesern mitgeteilt, daß die Einrichtung dieser Blätter künftig geändert werde. Von jetzt ab verschwinden die Nachrichten der auswärtigen Politik und es bleiben im wesentlichen nur noch Hof- und Dresdner Lokalnachrichten übrig. Eine ganz ähnliche Entwicklung hatten früher Crells Diarium Dresdense und sein neuerscheinender Postillon durchgemacht. Die Gelehrten Sachen nehmen oft bis zu drei Seiten ein. Neben den Bücherbesprechungen erscheinen wissenschaftliche Aufsätze. In einigen Stücken ist von „Staatssachen“ überhaupt nichts enthalten. Die letzten Stücke bringen ausschließlich Gelehrte Sachen. Damit hatte die Zeitung [39] wohl das Interesse ihrer Leser verloren. Auch an gelehrten Streitereien über die Buchbesprechungen scheint es nicht gefehlt zu haben. Weder im Hauptstaatsarchiv noch im Ratsarchiv zu Dresden waren Akten über die Dreßdnischen Nachrichten aufzufinden. – Die Anzeigen betrafen meist ausländische und gelehrte Bücher und erschienen als Geschäftsanzeigen des Verlegers in der Regel mit dem Vermerk: „bey dem Verleger dieser Nachrichten sind zu haben.“

Die nächsten Jahrzehnte brachten keine neuen Versuche zur Gründung politischer Zeitungen. In den kriegerfüllten 40er und 50er Jahren enthielt mitunter der Dresdner Anzeiger auf die lokalen Verhältnisse bezügliche Mitteilungen. Die politischen Nachrichten aber fanden in der primitiveren Form der Relation einen besseren Absatz. Wie sehr das Zeitungswesen noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts darniederlag, beweist die Tatsache, daß erst 1795 wieder ein schüchterner Versuch zu einem politischen Blatte gewagt wurde. Es war das von dem ehemaligen Wittenberger Studenten Carl Wilhelm Tronicker aus Dresden herausgegebene „Dreßdner Wochenblatt.“ Die Ratsakten beginnen nicht eben verheißungsvoll mit dem Wittenberger Relegationspatent Tronickers.

Das Blatt war wohl als Ersatz für die Neuen Dresdner Merkwürdigkeiten gedacht, die seit 1794 nicht mehr erschienen. Nach einer Ankündigung vom 20. November 1794 sollte es enthalten: „Einen kurzen, für den gemeinen Mann faßlichen Auszug aus den Zeitungen; Erzählung würklicher und außerordentlicher Begebenheiten aus der Geschichte, angewandt auf die neuesten Weltbegebenheiten, Handlungen der Menschen in allerley Lagen, die von ihrer Güte, Schwachheit oder Boßheit zeugen; Erklärungen bürgerlicher Gesetze zur Warnung und Belehrung des Bürgers und Landmanns; Schilderungen verschiedener Karaktere, die uns im gemeinen Leben aufstiessen; Anekdoten, vorzüglich aus dem Leben großer Männer, Gedichte usw.“ Diese Ankündigung läßt es fraglich erscheinen, ob das Dresdner Wochenblatt den Zeitungen oder den Journalen zuzuzählen ist. Beabsichtigt ist die Mitteilung politischer Nachrichten. Weil dies aber der entgegenstehenden Privilegien und der immer strenger werdenden Zensur wegen unmöglich ist, behilft man sich mit geschichtlichen Erzählungen, [40] „angewandt auf die neuesten Weltbegebenheiten“ und bringt, um die Harmlosigkeit weiter zu beweisen, auch noch moralische Betrachtungen. Diese Bestrebungen, einen Ersatz für politische Blätter zu schaffen und politische Nachrichten unter irgend welcher Form einzuschmuggeln, ist für das Dresdner Zeitungswesen des 18. Jahrhunderts charakteristisch. Das „Dreßdner Wochenblatt“ erschien vom 3. Januar 1795 ab und wurde alle Wochen (Montags) 16 Seiten 8° stark zum vierteljährlichen Preis von 6 Gr. ausgegeben. Die ersten Stücke enthielten harmlose Betrachtungen über die französische Revolution, kurze politische Nachrichten aus Polen, Preußen und Frankreich und Gedichte, sowie Aufsätze belehrender und unterhaltender Art. Immerhin schien dem Kurfürsten das Blatt noch nicht harmlos genug zu sein. Er untersagte am 2. März 1795 die weitere Herausgabe.

Der Kampf der politisch-historischen Journale gegen das immer mehr als unzeitgemäß empfundene Privileg der Leipziger Zeitung, zugleich auch der Kampf um das Recht auf Inserate, spiegelt sich deutlich wieder in den Akten über die Gründung des „Allgemeinen Sächsischen Annalisten“[64] und der „Sächsischen Annalen“ im vorletzten und letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. Diese Streitigkeiten endigten schließlich zugunsten des in Dresden und Leipzig erscheinenden „Annalisten“. Ein kurfl. Reskript vom 20. September 1792[65] entschied: „So viel den Sächsischen Annalisten, welcher monatlich zweymal ausgegeben werden, und zuerst politische Ereignisse darstellen soll, anlanget, da ist nach dem in ähnlichen Fällen angenommenen Grundsatze dergleichen Darstellung politischer Begebenheiten nur in monatlichen Schriften, mit D. Richtern nur Einmal im Monat nachzulassen, annebst die Einrückung auswärtiger und außergerichtlicher Avertissements ohne Unterschied, die Einrückung gerichtlicher Bekanntmachungen aber nur alsdann erst, wenn selbige zuförderst den Leipziger Zeitungen bereits inseriret worden, zu verstatten.“ Die Leipziger Zeitung war also noch die einzige politische Zeitung in den kursächsischen Landen. Diejenigen Blätter, welche politische Ereignisse [41] darstellen wollten, durften dies nur, indem sie in monatlichen Fristen erschienen, wenn die Neuigkeiten als solche also ihren Wert verloren hatten. Immerhin bedeutet dieses Reskript eine Begrenzung des Leipziger Zeitungsprivilegs; der in den letzten Jahrzehnten erhobene Anspruch auf ein Inseratenmonopol wurde abgewiesen. Der Anzeigenpreis des als Provinzblatt gedachten „Sächsischen Annalisten“ betrug 6 Pf. für die Zeile. Die von demselben Verleger geplante Herausgabe der „Sächsischen Annalen“, die im Gegensatz zu dem „als Volksblatt anzusehenden“ Annalisten[66] monatlich erscheinen und wissenschaftlichen Charakter tragen sollten, unterblieb. An ihre Stelle trat das „Musäum für die Sächs. Geschichte, Litteratur und Staatskunde“[67], das von dem Leipziger Professor Dr. Christ. Ernst Weiße herausgegeben wurde.

Aus diesem Überblick ergibt sich, daß die politischen Zeitungen zur Veröffentlichung von Anzeigen in der Regel nur von den Herausgebern benutzt wurden. Und das ist begreiflich. Diese politischen Zeitungen waren zum großen Teile Relationen älteren Stils. Sie hatten nur kurzen Bestand. Außerdem gab es neben den althergebrachten Bekanntmachungsformen zwei neue: die vielgelesenen Journale und, seit 1721, das Adreßkomptoir Grießbachs, nach H. Schacht[68] das älteste in Deutschland.

7. Politisch-historische Journale.

Die Journale waren es, die, wie schon gezeigt, den politischen Zeitungen ergänzend zur Seite traten oder selbst die Zeitungen darstellten und in weiterem Umfange als die politischen Zeitungen dem Anzeigewesen in Dresden dienten. Und zwar sind es die politisch-historischen Journale gewesen, die entweder selbst die Anfänge zu politischen Zeitungen bildeten oder später neben den Postzeitungen als die lokalen Zeitungen des 18. Jahrhunderts, als Zeitungssurrogate, fortbestanden. Diese Journale hatten zwei Funktionen, wie überhaupt die meisten Zeitungen, dem enzyklopädischen und polyhistorischen Charakter der Zeit entsprechend: [42] Zeitung und Journal waren einmal das Mittel der Nachrichtenmitteilung und zum andern das der Aufbewahrung der Nachrichten. Hierzu kommt, daß die Verfasser meist Gelehrte sind und sich lieber als Geschichtsschreiber, denn als Zeitungsschreiber bezeichnen wollen. So wird das Journal nicht selten zum Raritätenkabinett, das alles aufnimmt, wofern es nur „curieus“ und noch nicht gesammelt ist. Das ist schon damals Crell bewußt geworden. In der Vorrede zum ersten Band seiner „Remarquablen curieusen Briefe“ (1726) bemerkt er: „Die jetzige Zeit kan man mit Recht eine historische Zeit und itziges 18tes Seculum ein Seculum Historicum nennen.“ Das gilt auch von den meisten der im vorigen Abschnitt geschilderten politischen Zeitungen. Es sei nur an „die Cronen von Europa“ und an „das Neueste von der Zeit“ erinnert, oder an die erste Anzeige von Crells Diarium Dresdense vom Jahre 1722. Nicht weniger bezeichnend war die schon erwähnte Ankündigung des „Dresdner Wochenblattes“ von 1794, in welchem „Erzählungen würklicher und ausserordentlicher Begebenheiten aus der Geschichte, angewandt auf die neuesten Weltbegebenheiten“ dargestellt werden sollten. In diesem Zusammenhange sei der Aufsatz eines gewiß sachkundigen Zeitgenossen über die Journale erwähnt.[69] Der Verfasser schreibt unterm 15. Juli 1724 von den Journalen, seit ‚30 Jahren habe er observiret, daß immer in einem Intervallo von 5. oder 6. Jahren etwas neues ausgesonnen wurde‘:

„Im Jahr 1697 kamen die bekandten und noch von vielen beliebten Historischen Geschichts-Calender von allen Reichen und Landen Europä und denen Lebensbeschreibungen derer berühmten Potentaten zum Vorschein . . .

Im Jahr 1702 fiel die Gelehrte Welt auf die itztlebenden Städte, darinnen die in denenselben wohnenden und im Regiment stehenden Personen, auch Künstler alle mit Nahmen, entweder nach ihrem Rang oder nach Alphabetischen Ordnung nebst ihrem Logis erzehlet werden, denn da sahe man das itztlebende Dreßden, Leipzig, Freyberg, Erfurth, Halle u. s. f. welche aber Alle expiriret und aufgehöret, ohne, das itztlebende Leipzig, [43] so vermöge eines Privilegii, alle Jahr ordentlich renoviret worden.

Im Jahr 1708 kamen die vielen Historischen Journale zum Vorschein, e. g. die Einleitung zur Historie aus denen tägl. einlaufenden Zeitungen etc. Der neu-eröfnete Staats-Spiegel; die remarquablen Curiosa u. s. f.

Im Jahr 1714 fiengen sich die sehr vielen anderen Journale an, so die neuen Bücher zu recensiren, und theils durchzuhecheln sich unterstanden von welchen ein ordentlicher Catalogus sub titulo: Nachricht von denen häufig zum Vorschein gekommenen Journalen gedruckt zu finden, der nur ietziges Jahr continuiret worden, worinnen die Autores solcher Journale meistens auch entdecket und ihre Schwäche und Stärke offenbahr gemachet worden.

Im vorigen 1724. Jahr hat ein besonderer aufgeweckter Kopff, der so viel Aemulatores gefunden, die in poetischen Pieçen die Leute und ihre Actiones durchzuhecheln sich unterstanden, und offt so deutlich beschrieben, daß auch der tumste Kerl gewust, wer darunter verstanden, welchem Ubel man aber abgeholffen, weiln durch Hohen Landes-Fürstlichen Befehl und Verordnung solche confisciret, weggenommen, und deren Kontinuation untersaget worden.“

Die Dresdner Journale lassen sich einteilen in politisch-historische und wissenschaftliche. Die Grenzen sind aber fließend. Selbst das einzelne Journal ändert im Laufe der Zeit seinen Charakter, soweit äußere Rücksichten es erfordern. Im allgemeinen sind die politisch-historischen Journale ziemlich volkstümlich und stehen der Zeitung am nächsten. Die wissenschaftlichen Journale sind meist Fachschriften. Es sind also hier nur die politisch-historischen Journale zu betrachten:

1. Sächsisches Kern-Chronicon, Remarquable curieuse Briefe, von Iccander. Freyburg [Leipzig]. 1720–1735.

2. Dreßdnische Merckwürdigkeiten. 1727–1783, von Iccander. Dresden, bei Mohrenthal.

3. Magazin der Sächsischen Geschichte. 1784–1791, von Hasche. Dresden.

4. Neue Dresdner Merkwürdigkeiten. 1792–1793. Dresden, bei Richter.

[44] 5. Curiosa Saxonica (Sächs. Curiositätencabinet). 1730–1764, von Iccander. Dresden, bei Mohrenthal.

6. Analecta Saxonica (Miscellanea Saxonica). 1765–1781. Dresden, bei Mohrenthals Nachf.

7. Dreßdnisches Magazin. 1760. Dresden, bei Michael Gröll.

8. Dresdner Museum. 1783–1786 (?). Dresden, bei Gerlach.

9. Journal für Sachsen. 1792–1793. Dresden, bei Meinhold.

10. Kirchenlisten und Denkwürdigkeiten der Residenzstadt Dresden, von C. A. Schmidt. 1796.

Das erste dieser Journale erschien (bis 1729) mit dem fingierten Druckort Freyburg. Obwohl es in Leipzig (von Martini) verlegt wurde, ist es in Dresden sehr beliebt und überhaupt ein Dresdner Journal gewesen. Es wurde von Crell in Dresden herausgegeben. Jeder Jahrgang („Paquet“) enthielt 12 „Couverts“ mit „gedruckten Novitäten“. Der Gesamttitel lautet:

Kurzgefaßtes Sächsisches Kern-Chronicon, Worinnen In sechs besonderen Paquets, oder zwey und siebentzig Couverts etliche hundert merckwürdige alte und neue Glück- und Unglücks-Fälle, Festivitäten, Geburthen, Vermählungen und Absterben, auch andere wunderbahre und remarquable Begebenheiten, die sich hin und wieder in diesem Churfürstenthum Und incorporirten Landen, Grösten Theils seit dem 1720sten Jahre bis hieher [1726] zugetragen Und In sechsjähriger Correspondentz durch mehr als 300. nach heutiger Zeit gewöhnlichen Statum Curiae eingerichteten Briefen monatlich eröffnet, und mit accuraten Registern versehen worden. Von ICCandern. Cum Censura Legitima. Leipzig, verlegts Augustus Martini. . . .“

Die einzelnen Monatshefte oder Couverts sind ohne Datum, aber mit Ordnungszahl:

„Remarquable curieuse Briefe, Oder deutliche Beschreibung Alter und Neuer Merckwürdigkeiten, die sich hin und wieder guten Theils Im Churfürstenthum Sachsen und incorporirten Landen zugetragen, in gewissen Couverten monatlich eröffnet. Erstes Couvert. Freyburg 1720.“

Die alten und neuen Begebenheiten betreffen zwar nicht ausschließlich, aber doch sehr häufig Dresden und werden in [45] Briefform mitgeteilt. Die Anrede lautet meist Mon Patron, der Schluß ebenfalls Mon Patron oder auch „Vôtre Valet N. N.“ Jedes Couvert enthält mehrere Briefe, welche fortlaufend numeriert sind. Die vorgefallenen neuen Begebenheiten werden gewöhnlich schon im nächsten Couvert mitgeteilt.

Der Herausgeber hat, wie es in einer Vorrede vom 1. August 1726 heißt, die „Miscellan-Geschichte des Sachsen-Landes“ darstellen wollen. Diese Miscellan-Geschichte besteht aus Beschreibungen von Hinrichtungen, Hoffestlichkeiten, Beschreibung neuer Gebäude, ökonomischer und merkantiler Anstalten und Aufzählungen von Geburts- und Todesfällen, Juden- und Heidentaufen, Mißgeburten. Selbst Nachrichten von Chursächsischen Allgemeinen Landtagen, Besetzung öffentlicher Ämter fehlen nicht. Der Inhalt dieser Miscellangeschichte ist heute Bestandteil der Zeitungen, wie auch damals diese Mitteilungen erst als Neuigkeiten, dann erst als geschichtliches Material gewertet wurden.

Der Herausgeber versicherte: „daß man von allen und jeden curieusen und serieusen Sächsischen Begebenheiten, soviel die Umstände und Nachrichten leiden und an Tag geben wollen, aufrichtige Meldung thun wird“.

Wenn man von dem Inhalt auf den Leserkreis schließen will, so scheint dieser mehr den unteren Schichten angehört zu haben. Ein Brief aus Dresden vom 20. Martii 1723 berichtet z. B. „von einem unerhört grossen Cameel, so zu Dreßden Mense Jan. und Febr. zu sehen gewesen, und welches verschiedene Sprachen geredet“. Es war aus Leipzig gekommen und war das größte von 400 anderen Kamelen und „hatte nicht alle Eigenschaften, die die anderen Camele zu haben pflegen“. Andere Briefe beschreiben Hoffestlichkeiten in Dresden, fremde Tiere Wundermenschen, das Auftreten von Klopf- und Feder-Fechtern in Dresden und andere lokale Neuigkeiten. Daneben finden sich ausführliche Beschreibungen vom ersten Dresdner Adreßkomptoir, dem Diarium Dresdense und Aufsätze literarischer Art, die zum Teil für die Dresdner Geschichte von Wert sind und jedenfalls von Crell selbst herrühren.

Die Anzeigen sind verhältnismäßig unbedeutend. 1726 wurden erstmals „neue Bücher“ angezeigt. Dann werden umfangreiche Bücherlisten des Verlegers mitgeteilt und schließlich auch die von [46] ihm kommissionsweise vertriebenen Medikamente. Private Anzeigen finden sich nicht.

Eine größere Bedeutung für das Anzeigewesen hatten die „Dreßdnischen Merkwürdigkeiten,“ die Crell bis 1742[70] herausgab und die infolge des geringen Preises, 3 Pf. für das Stück, auf weitere Verbreitung rechnen konnten. Dieses Journal erschien seit Januar 1729 monatlich, seit 1730 halbmonatlich, 4 Seiten stark unter dem Titel:

„Kern Dreßdnischer Merckwürdigkeiten vom Jahre MDCCXXIX. in Zwölff Monathen Allen Liebhabern der Sächsischen Historie und andern Curiosis ordentlich eröffnet. Dresden, zu finden im Mohrenthalischen Bücher- und Disputation-Laden auf der Frauen-Gasse im Merbitzischen Hause neben den Brot-Bäncken.“

Die einzelnen Blätter sind mit fortlaufender Seitenzahl, Monat und Jahr bezeichnet. Die Nachrichten wurden unter den betreffenden Tagen chronologisch zusammengestellt.

Bereits für 1727 und 1728 hatte Crell in zwei Oktavheften von 16 und 22 Seiten Dresdner Merkwürdigkeiten nach Tagen und Monaten chronologisch zusammengestellt unter dem Titel:

Memorabilium Dresdensium Prodomus. Oder Dreßdnischer Merkwürdigkeiten Vortrab. Worinnen alles was sich in der Königl. und Churfl. Sächß. Residentz Dreßden im Jahr 1727. Denckwürdiges ereignet, der Posteritaet zum besten kürtzl. und historice communiciret worden, von ICCandern. Dreßden, zu finden in P. G. Mohrenthalischen Bücher- und Disputations-Laden auf der Frauen-Gaß.“

Entsprechend lautet der Titel des zweiten Heftes. – 1732 erschien bei Mohrenthal eine weitere Bearbeitung der Dresdner Lokalgeschichte, welche die Jahre 1700 bis 1728 enthielt. Auch seit 1729 war der Inhalt eine chronologische Sammlung von Dresdner Lokalnachrichten geblieben. Auffällig sind die vielen Anzeigen. Am Ende der einzelnen Blätter finden sich Angaben über die im letzten Monat Geborenen, Getauften und Getrauten nebst der Anzahl der unehelich Geborenen. Die erste Anzeige ist eine Bücheranzeige des Herausgebers. Seit 1730 finden sich auch [47] andere als Bücheranzeigen, so z. B. im ersten Stück desselben Jahres: „bei nur ermeldten Mohrenthaln sind auch in Commission zu verkauffen eine Medicin nebst ausführl. Beschreibung, eine Miltz-eröffnende Essenz, Pulver wider die Schärffe, Fieber-Essentz, Magen-Balsam und ein sehr gutes Fluß-Wund- und Heil-Pflaster.“ Bald treten die Anzeigen auch vom Herausgebervermerk getrennt auf. Medizinen, für welche Mohrenthal den Alleinvertrieb hatte, werden immer wieder angezeigt. Im zweiten Jahrgang (1730) findet sich ein 16zeiliges Inserat des Berg-Gießhübler Johann-Georgen- und Friedrichsbades. Ein selbständiger Anzeigenteil bildet sich in den ersten Jahren des Bestehens aus. Neben den Anzeigen des Herausgebers finden sich solche über neue „Inventionen“, so z. B. einen neuen Ofen. Sehr häufig wird das Erscheinen der Wöchentl. Dresdner Frag- und Anzeigen erwähnt, die bei Hilscher oder bei Crell zu haben sind (1730). Seit 1732 werden sie im Grießbachschen Adreßkomptoir und bei Mohrenthal ausgegeben. 1733 wird das Diarium Dresdense angezeigt. Die „Frag- und Anzeigen“ werden seit 1735 nicht mehr genannt. Vom Jahre 1731 an finden sich Notizen über Crells Möbelauktionen, die aber zunächst nicht als (bezahlte) Anzeigen zu betrachten sind. Mohrenthal benutzte das Blatt zu umfangreichen Annoncen. Bis zu 4 Seiten umfassen seine Anzeigen von Büchern und Medikamenten. Crell kündigte in der Folge seine Auktionen regelmäßig in diesem Journale an und ließ die Kataloge dazu im Mohrenthalschen Laden ausgeben. In den 30er und 40er Jahren inserieren auch die Buchhändler Hilscher und Gerlach in den „Dresdner Merkwürdigkeiten“. Im Anfang der 50er Jahre kommen zu den zahlreichen Auktionsanzeigen die Lotterieanzeigen. Vom September 1760 an war das Blatt „zu finden in dem ehemaligen Mohrenthalischen, nunmehr George Rochens Bücher- und Disputationsladen auf der großen Frauengasse“. Die folgenden Jahrgänge bringen nichts besonderes. 1778 werden Dreßdner Nachtlichter als Spezialität und „ein neumodisch türkischer Coffe“ angezeigt. Auch die Medikamente fehlen nicht. Der Anzeigenteil erreicht zuweilen einen Umfang von 3½, Seiten, so im Jahre 1781. Unter anderem heißt es:

„In Endesbenannten Laden sind zu bekommen:

1. Die neuesten Frißuren für Damen, vermöge welcher sie [48] sich in einer Viertelstunde selbst schön frisiren können, besonders diejenigen, welche wenig Haar haben, können sie gut gebrauchen. Sie sind von allen Couleuren der Haare zu haben, und können 3 bis 4 Wochen getragen werden, ohne daß sie Nachts beym Schlafen Schaden leiden; sie schließen schön und sind überaus leicht.

2. Eine veritable approbirte Pomade, die Haare wachsend zu machen; wie auch

3. Sohlen in die Schuh zu legen, welche sehr weich sind und beym Podagra gute Dienste thun.“

Seit 1782 erschienen die „Dresdner Merkwürdigkeiten“ in veränderter Ausstattung in J. G. Bruck’s vorm. Mohrenthalschen Bücherladen. Die chronologische Aufzählung der Begebenheiten fiel weg und das Blatt näherte sich der Zeitungsform. Politisches fehlt nach wie vor. Der Inhalt umfaßt Hof- und Personalnachrichten, Genealogisches, Vermischtes, „Wochenzettel“ mit kirchlichen Nachrichten, „Schulnachrichten“, Torzettel mit torweiser Aufzählung der Fremden. Außerdem bilden Unglücksfälle, Diebstähle, Todesfälle, die Marktpreise von Getreide, Butter, Eiern und Quark und selbst „Theaterartikel“ den Inhalt. Der Anzeigenteil nimmt die letzte halbe oder ganze Seite in Anspruch und ist schon ziemlich modern: Der Kaufmann Pietzsch preist seinen „auf russische Art zubereiteten Heringssallat“ und allerlei Nahrungsmittel an. Sehr oft finden sich Anzeigen von Wanzenmitteln, Schönheitsmitteln und Tapeten. Auch amtliche Bekanntmachungen des Rats und des Kurfürstlichen Sanitätskollegiums werden veröffentlicht. Wann die ersten entgeltlichen Anzeigen beginnen, ist ebensowenig feststellbar wie die Höhe der Anzeigenpreise.

Die Dresdner Merkwürdigkeiten waren 1783 eingegangen. Als einen Ersatz gab der Dresdner Chronist Hasche das „Magazin der Sächsischen Geschichte“ heraus. (Dresden, auf Kosten des Verfassers). Monatlich erschien 1 Stück im Umfang von drei, später vier Bogen in 8°. In der Vorrede schrieb der Verfasser:

„Und da jetzt die Dresdner Merkwürdigkeiten völlig eingegangen sind, so will ich im letzten Bogen jeden Monats diesen Mangel durch Mitteilung der wichtigsten Veränderungen in nöthiger Auswahl ersetzen.“

Dieses Magazin erschien von 1784 bis 1791 und ist eine [49] eigenartige Kombination von Historischer Zeitschrift und Lokalblatt. In den ersten Bogen werden ungedruckte Urkunden und historische Abhandlungen abgedruckt. Die „Vermischten Nachrichten“ im letzten Bogen berichten über den Stand von Barometer, Thermometer und Hygrometer, über Himmelserscheinungen und anderes mehr. Personalveränderungen, Statistiken der Getauften, Getrauten und Begrabenen, wie Mitteilungen über öffentlich angeschlagene Patente und Ratsbekanntmachungen vervollständigen den Inhalt. Über neue Baulichkeiten, vorgefallene Delikte, Jahrmärkte und Feuersbrünste wird ebenfalls berichtet. Literarische Notizen, Theater- und Bücherrezensionen bilden eine ständige Rubrik. Oft sind „dramaturgische Nachrichten“ mehrere Seiten lang. Am Ende des letzten Teils werden Anfragen aus dem Leserkreis beantwortet. Obwohl das Magazin nur durch diese „Vermischten Dresdner Nachrichten“ sich halten konnte, klagt der Verfasser sehr bald über die geringe Zahl der Pränumeranten. 1787 berichtet er, daß sein „Journal“ nicht mehr die aufgewendeten Kosten einbringt. 1789 hat sein „Buch“ nur noch 100 Pränumeranten. Er will künftig auch Unterhaltendes bringen, „damit auch diejenigen Leser, welche nicht in Urkunden und alten Zeiten leben, für den neueren Geschmack etwas finden.“ Aber das „historische Sekulum“ ging seinem Ende entgegen. Das politisch-historische Journal hatte sich überlebt und selbst eine Verbindung mit der Lokalzeitung vermochte die historische Beigabe nicht schmackhaft zu machen. So berichtet denn der Verfasser im letzten Band 1791, daß er die Feder endgültig niederlege, vielleicht werde der Verfasser des Journals für Sachsen seine Stelle glücklicher ersetzen.

Nachdem auch das Magazin der Sächsischen Geschichte eingegangen war, erschien 1792 als Ersatz ein neues Journal, das wöchentlich einmal einen Bogen stark herauskam. Es waren die „Neuen Dresdner Merkwürdigkeiten“ der Richterschen Kunst- und Buchhandlung. Sie vermochten sich nur bis 1793 zu halten. Der „Einleitung“ zufolge sollten sie enthalten:

„Hof- und Staats-Begebenheiten – obrigkeitliche Verordnungen im Auszuge – Militärnachrichten – Kirchennachrichten – Anzeigen öffentlicher Anstalten – Verzeichnisse der ankommenden und abgehenden Fremden von Bedeutung – Todesfälle – [50] Wetterbeobachtungen – Elbhöheberechnungen – Nachrichten von neuen Etablissements, Schauspielen, Bällen, Concerten – Anzeigen lobens- auch tadelnswürdiger Handlungen – Nachrichten von zufälligen und willkührlichen, glücklichen und unglücklichen Begebenheiten und Ereignissen – Fruchtpreise – vermischte Nachrichten.“

Die vermischten Nachrichten enthalten in Fußnoten ausschweifende Raisonnements. Sehr bald tritt der Nachrichtencharakter des Blattes zurück. War früher die Geschichte der Deckmantel dieser zeitungsähnlichen Journale gewesen, so mußte bei diesem Lokalblatte die moralische Wochenschrift herhalten. Unterhaltende und moralische Artikel treten in den Vordergrund. Neben den Bücheranzeigen des Herausgebers finden sich Anzeigen über Versteigerungen und Unterrichtsanzeigen. Ein Jagdschneider zeigt an, daß „sein treuloses Eheweib heimlich entwichen ist und ihm die Sorgfalt für vier unerzogene Kinder überlassen hat“. Indessen sind die Anzeigen ziemlich spärlich und fallen seit 1793 überhaupt weg. Aus dem Nachrichtenblatt wird immer mehr, wohl wegen der Zensur, ein Unterhaltungsblatt. Obwohl es recht gut geschrieben ist, erlahmte das Interesse des Publikums angesichts dieser Wandlung. Der Verleger hatte beträchtliche Einbuße und ließ die Zeitung 1793 eingehen. Fünf verschiedene Redakteure hatten in den zwei Jahren versucht, den Wünschen des Publikums entgegenzukommen. Mit treffenden Worten schildert der Herausgeber die Zustände am Ausgang des 18. Jahrhunderts:

„Gepreßt zwischen Ängstlichkeit und kleinlichsten Verhältnissen, weiß der Schriftsteller endlich keinen Rath, als zu schreiben, was mitten durch geht, und nirgendwo anstößt, aber eben darum auch herzliche Langeweile verursachet, und sein Geistesprodukt ist dann matt und kraftlos

wie ächter Wein, vom Chymikus
durch die Retort’ getrieben,
zum Teufel ist der Spiritus,
das Flegma ist geblieben.“

Diese Wandlungen der Dresdner Merkwürdigkeiten von 1729 bis 1793 haben also zu keinem bleibenden Ergebnisse geführt. [51] Je aufgeklärter die Bürgerschaft geworden war, desto kleinlicher zeigte sich die Zensur.

Die übrigen Journale hatten kein besseres Schicksal. Am längsten hielten sich die von Crell herausgegebenen Curiosa Saxonica, die von 1729 bis 1764 – 1765 unter dem Titel Analecta Saxonica – erschienen. Von 1767 bis 1781 wurden sie als Miscellanea Saxonica fortgesetzt. Monatlich erschienen eine oder auch zwei „Proben“. Der Gesamttitel des ersten Bandes lautet:

„Des Sächsischen Curiositäten Cabinets Erstes Haupt-Gemach / Worinnen in Vier besonderen Repositoriis, oder Zwey und Siebentzig Fachen über 200. merckwürdige Begebenheiten, der Nach-Welt zum Besten / aufgehoben worden. Dresden, bey P. G. Mohrenthalen, 1733.“

Vom Inhalt sagt der Titel des zweiten Bandes (1731), daß „darinnen merckwürdige Begebenheiten aus der Historia, Politica, Ecclesiastica, Artificiali, Literaria, Mixta, ingleichen aus der Genealogia, Physica, Oeconomia, Mechanica, Natura etc. anzutreffen“ seien.

Die Vorrede zum gleichen Bande verspricht: „von alten und neuen derer merckwürdigsten Begebenheiten, von Glück- und Unglücksfällen, fatalen Feuers-Brünsten, Jubilaeis, Kunst-Stücken, Lebensbeschreibungen, Mordthaten, Räzeln, Hof-Divertissements in angenehmer Kürtze“ zu berichten. Den lokalen Mitteilungen ist die Aktualität nicht abzusprechen. Ebenda bemerkt Crell: „Es haben diese Proben in gewisser maßen eine Connexion mit denen bekanden und beliebten Kern Dreßdnischer Merckwürdigkeiten, von welchen monatlich 2 Abtheilungen ediret werden, diese referiren kürtzlich alle Dreßdnische Singularia in Ordnung eines Journals, jene aber, die Proben Curios. Saxonicor. führen dasjenige weitläufftig aus, was in erstern nur kürtzlich angezeiget worden.“ Crell, der „Urheber und Verfasser“ der Curiosa Saxonica, war 1762 gestorben. Sein Journal wurde unter dem Namen Analecta Saxonica (dann Miscellanea Saxonica) fortgesetzt. Das neue Journal erschien von 1765 bis 1781 und zwar halbmonatlich, zunächst unter dem Titel:

Analecta Saxonica darinnen allerhand zur Sächsischen Historie behörige Urkunden, Privilegia, Geschlechts-Untersuchungen [52] ungedruckte Chronicken, Statuten und Lebensbeschreibungen Sächsischer Gelehrten mitgeteilt werden. Dresden, zu finden auf der grossen Frauengasse in den ehemal. Mohrenthalischen, jetzo George Rochs Bücher- und Disputationsladen“.

In diesem Journal traten die lokalen Nachrichten noch mehr in den Hintergrund als bei dem vorangegangenen. So ist es natürlich, daß der Anzeigenteil auf die Ankündigung von Büchern beschränkt war.

Ein sonderbares Gemisch von naturwissenschaftlichen und moralischen Aufsätzen enthält „das Dresdnische Magazin, oder Ausarbeitungen und Nachrichten, zum Behuf der Naturlehre, der Arzneykunst, der Sitten und der schönen Wissenschaften. Mit Kupfern. Dresden, bey Michael Gröll“[71].

Es erschien monatlich und hat jedenfalls nur einen Jahrgang erlebt. Für das Anzeigewesen ist es ohne Bedeutung gewesen. Nur das erste der drei Bogen starken Hefte enthält eine Anzeige von „Neuen Büchern und Kupferstichen“.

Nicht bedeutender war das „Dresdner Museum“, eine Zweimonatsschrift. Sie erschien 1783 in der Gerlachschen Buchhandlung und brachte wissenschaftliche Abhandlungen und Aufsätze über Dresdner Theater und Musik. Der unterhaltende Teil bestand aus „Vermischten Beyträgen“, Anekdoten und Gedichten. Beutler[72] erwähnt dieses Journal mit der Jahreszahl 1786 und bemerkt: „Ein äußerst mittelmäßiges Produkt“. Das dem Verfasser vorliegende Bruchstück aus dem Jahre 1783 unterscheidet sich aber nicht ungünstig von der literarischen Qualität der übrigen Dresdner Journale.

Das „Journal für Sachsen, Dresden, gedruckt mit Meinholdischen Schriften“[73], ist nicht, wie Hasche meinte, ein Ersatz für das Magazin der Sächsischen Geschichte geworden. Es erschien [53] in monatlichen Heften von 6 bis 7 Bogen und brachte politisch-historische, kulturgeschichtliche und ökonomische Aufsätze. Auf Aktualität konnte es keinen Anspruch erheben und ging nach zweijährigem Bestehen ein.

Einen Versuch zur Gründung eines Dresdner Wochenblattes unternahm 1796 der ehemalige Regierungs-Canzlist Carl August Schmidt[74]. Er nannte es in einer zur Zensur übergebenen Ankündigung: „Kirchenlisten und Denkwürdigkeiten der Residenz-Stadt Dresden“.

In der Ankündigung war gesagt: Man habe sich bisher in der volkreichen Residenzstadt Dresden mit geschriebenen [kirchlichen] Wochenzetteln behelfen müssen. Er wolle diesem Mangel durch sein Wochenblatt abhelfen und zugleich andere dergleichen Vorfälle, welche sich allhier begeben, anzeigen, oder doch sein Blatt, wenn ihm sonst Raum dazu übrig bleibe, mit solchen Aufsätzen anfüllen, die dem Publico nicht uninteressant sein würden. Wie 1730 gegen den Dresdner Anzeiger und 1807 gegen das Leipziger Tageblatt, so wendeten sich auch hier die Austräger und Abschreiber der kirchlichen Wochenzettel gegen die Verkürzung ihrer Nahrung. Die Folge war, daß aus dem Unternehmen Schmidts nichts wurde.

Wenn man davon ausgeht, daß eine geschichtliche Darstellung des Zeitungswesens sich nicht auf die Formen beschränken darf, aus denen die heutige Zeitung unmittelbar hervorgegangen ist, sondern auch diejenigen in den Kreis ihrer Betrachtungen ziehen muß, die in früheren Zeiten zu den Zeitungen gerechnet wurden und deren Inhalt ganz oder teilweise Bestandteil der modernen Zeitung geworden ist, so durften die politisch-historischen Journale hier nicht übergangen werden. Sie sind ein wichtiges Glied in der Entwickelung des Dresdner Zeitungswesens. Daß die Bekanntmachungsgelegenheit, die sie boten, bis auf wenige Blätter nicht ausgenutzt wurde, ist erklärlich. Seit 1721 bestand in Dresden ein Adreßkomptoir und seit 1730 ein Intelligenzblatt, das für die Bedürfnisse des Publikums ausreichte. Außerdem behalf man sich mit anderen herkömmlichen Formen der Bekanntmachung, von denen in einem späteren Kapitel die Rede sein wird. Die Preise der Anzeigen sind in den Journalen ebensowenig genannt [54] wie in den meisten politischen Zeitungen des 18. Jahrhunderts. Auch die vorhandenen Akten boten keinen Anhalt über Höhe und Gestaltung dieser Preise. Tarife bestanden nicht. Die freie Vereinbarung ist die Regel gewesen.

8. Moralische Wochenschriften.

Die moralischen Wochenschriften gehören zwar zu den Journalen, aber nicht eigentlich zum Zeitungswesen. Sehr bald nach ihrem Aufkommen wurde diese neue Form in Dresden nachgeahmt. Im Januar 1724 begann der „Hamburger Patriot“, und schon im folgenden Jahre erschien nach diesem Vorbild[75] die erste moralische Wochenschrift in Dresden: Le Socrate de Dresde. In der Zeit des Polizeistaates und der Zensurempfindlichkeit mußte diese politisch indifferente Form als die auserwählte erscheinen. In den Jahren 1725 bis 1776 lassen sich nicht weniger als sieben solcher Wochenschriften in Dresden nachweisen; es sind folgende:

1. Le Socrate de Dresde, d. i. Bescheidene Gedancken eines Christlichen Philosophi Uber allerley Gutes und Böses in der Welt / Seinen lieben Mit-Bürgern Wöchentlich mitgetheilt. [o. O. o. J.; 1725 bei Schwencke in Dresden gedruckt]. 4°.

2. Das Galante und Gelehrte Dreßden. 1735. Dresden, in der Hekelischen Buchhandlung. 8º.

3. Der Dreßdnische Philosophe. Dreßden und Leipzig, in der Hekelischen Buchhandlung. 1737. 8º.

4. Die Braut / Wöchentlich an das Licht gestellet, In Dreßden, 1742. [Dresden, bei Hilscher.] 4º.

5. Vorlesungen für Personen beyderley Geschlechts. Eine Wochenschr. Dresden, in der Hilscherschen Handl. 1774–75. 8º. 4 Bde.

6. Vernünftige Gespräche eines guten Bürgers in der menschlichen Gesellschaft über wichtige Wahrheiten von Gott und sich selbst. Von M. Gözinger. Dresden und Leipzig, 1771, b. Gerlach. 8º.

7. Der Edelmüthige. Eine Wochenschrift. Dresden. 1776. 8º. 1 Bd.

[55] Von den ersten drei dieser Wochenschriften sind in der Königl. öff. Bibliothek zu Dresden, in der Stadtbibliothek und in Akten des Ratsarchivs (B. XVII. 91, 1725) zu Dresden einige Blätter erhalten. Der (einzige) Jahrgang der „Braut“ ist (in den genannten Bibliotheken) vollständig erhalten, ebenso die (unter 5 genannten) „Vorlesungen“ (in der Königl. öff. Bibliothek zu Dresden). Die letzten zwei Blätter sind bei Beutler[76] verzeichnet.

Der Dreßdnische Sokrates,“ wie das erste dieser Wochenblätter in den folgenden Ausgaben bezeichnet wird, erschien ohne Angabe von Ort und Datum. Die oft in Briefform gehaltenen Aufsätze erscheinen einmal (im 2. Stück) unter der Angabe: „Weltstadt am 17. Sept. 1715.“ Ein Hinweis auf den Hamburger Patrioten im 1. Stück und Akten des Rats zu Dresden[77] lassen erkennen, daß der Dreßdnische Sokrates erst 1725 herausgekommen ist. Insgesamt sind, wie aus den Akten zu entnehmen ist, 8 Stück gedruckt worden, von denen 6 erhalten sind (1., 2., 3., 4., 5., 7. Stück). Die Blätter haben einen Umfang von 4 Seiten in Quart und sind durchaus volkstümlich geschrieben. Der Inhalt war harmlos, moralisch-vernünftelnd, ganz dem Titel entsprechend. Der Herausgeber (Nicolaus Ludwig Graf von Zinzendorf) schrieb das Blatt allein; aktuelles fehlt vollständig. Dennoch bemerkte er im ersten Stück prophetisch: „Ich weiß wol, daß die Censur-Regeln dem Schreiben ein Ziel stecken. . .“ Seine Leser sollten keinen Beytrag zur Polizey-Ordnung, sondern tieffere aufs Hertz abzielende Morale vermuthen. „Ich werde mich auff Wahrheiten befleißigen, aber auff Wahrheiten, die weder Cantzel noch Altar irren, weder Rath-Hauß noch höhere Jurisdiction turbiren, weder bey Hoff noch in Collegiis Aufsehen machen. . .“ Diesen Versicherungen entsprach der Inhalt denn auch. Im 4. Stück z. B. lautet das Thema: „Weil wir die Furcht des Herrn wissen, suchen wir die Menschen zu überreden.“ Der Text des 5. Stücks ist überschrieben: „Des Todes Stachel ist die Sünde.“

Die Wochenschrift hatte kaum das achte Stück erlebt, als die Zensurregeln dem ahnungsvollen und deshalb anonymen Herausgeber tatsächlich ein Ziel steckten. Die hierüber vorhandenen [56] Ratsakten[78] geben ein anschauliches Bild der damaligen Zensurverhältnisse, die nichts von der Liberalität verraten, die dem kursächsischen Zensurwesen von einigen Autoren nachgerühmt wird. Es wurde festgestellt, daß sechs Exemplare des Blattes um 3 Pfennige für das Stück verkauft worden waren. Von einem Unbekannten wurden sie in eine Buchhandlung gebracht. 4 Stück hatte „eines Coffe-Schencken Haußknecht,“ je 1 Stück ein Maurermeister und ein Lakai gekauft. Sofort wurden alle Buchläden visitiert, ebenso der Antiquarius. Es ergab sich schließlich, daß je 24 Exemplare vom 1. und 2. Stück von einem Unbekannten an den Buchladen Joh. Nic. Gerlachs geschickt worden waren, der sie für 6 Pf. pro Stück verkauft hatte. Durch Befragung der vier Dresdner Buchdrucker stellte sich heraus, daß die Blätter von dem Buchdrucker Schwencke in Alt-Dreßden ohne Zensur gedruckt worden waren. Der unbekannte Verfasser hatte ihm zu jedem Stück „½ Riß“ Papier geliefert und bei Bezahlung der Druckkosten die Zensur zu vermitteln versprochen. Das vom Leipziger Schöppenstuhl eingeholte Urteil bestimmte, Schwencke solle sich mittels Eides reinigen, daß er den Verfasser nicht kenne und lautete im übrigen auf sechs Wochen Gefängnis nebst Tragung der Kosten. Schwencke starb hierüber im Februar 1726.

Die zweite dieser Wochenschriften, „Das Galante und Gelehrte Dresden,“[79] erschien wöchentlich einen halben Bogen stark. Die erhalten gebliebenen 6 Stück sind numeriert und füllen 56 Oktavseiten. Ein Datum ist nicht angegeben. Über den Inhalt wird einleitend bemerkt, „daß alles vorkommen wird, was das menschliche thun und lassen mit sich bringet“. Die Oberflächlichkeit des gesellschaftlichen Lebens dokumentiert sich in der weiteren Erklärung: „Es wird nicht so abgehen können, daß wir allezeit sachen vorbringen werden, die nur dem tiefsinnigsten gefallen. . . Die frage ob der herr galant ist, ist zum probierstein geworden, wornach das frauenzimmer, alle ihre entschlüssungen gegen das männliche geschlecht, einrichtet. Wir wissen, daß tag und nacht daran gedacht wird. Wir wissen aber auch, daß viele eine unruhigkeit des gemüths empfinden, weil sie ungewiß sind, [57] worinne die rechte galanterie bestehe. . . Wir hoffen also nicht undank zu verdienen, wenn wir uns bemühen diese materie in ein mehreres Licht zu setzen“. Dem entsprach das Gebotene vollkommen. In Brief- und Dialogform werden Fragen des gesellschaftlichen Lebens behandelt, wie z. B. „ob das frauenzimmer im spatzier-gehen auf der brücke, sich mit gutem gewissen der oberhand begeben kan.“ Die Anzeigen meist französischer Bücher durch die Hekelsche Buchhandlung ergänzte diesen Inhalt würdig.

Auch „Der Dreßdnische Philosophe“ lebte nicht lange. Nur 7 Stück sind erhalten. Alle Montage erschien ein Blatt (½ Bogen stark) mit Numerierung und Datum.[80] Das erste Stück der ebenfalls von der Hekelschen Buchhandlung herausgegebenen Wochenschrift ist vom 2. Januar 1737 datiert. Gegenüber dem vorangegangenen Unternehmen bedeutet dieses Blatt in jeder Weise einen Fortschritt. Man will keine Subtilitäten bringen, sondern vornehmlich auf den Nutzen sehen und Gegenstände aus dem Bereich der Historie, Literatur und Philosophie behandeln: „Bißweilen kommt ein guter Einfall oder sonst Anmerckungswürdige Sache, davon eben nicht ein Buch oder Tractat zu schreiben. Solte man ihn deßwegen wegwerffen, weil er klein ist, das wäre unrecht. Er kann der Kirche, Republic, oder auch mancher Person insbesondere nützlich seyn. Daher haben sich viele Gelehrte gefallen lassen vermischte Sachen und Gedancken heraus zu geben. Es giebt auch Leute, die wegen ihrer mühsamen Aemter oder andern Lebens-Art nicht im Stande sind grosse Wercke zu lesen, aber ein klein Werckgen können sie wohl mit ansehen. Diese beyden Umstände haben vornehmlich veranlasset, daß eine kleine Gesellschaft von guten Freunden sich zu dergleichen Arbeit entschlossen. Wir haben es den Philosophen betitult, weil wir philosophiren wollen.“ Aus dem Inhalt seien einige Themata genannt: Im zweiten Stück wird „Von der Application eines Reisenden“ gehandelt. Dann wird erörtert: „Auf was Art Privat-Beleidigungen [58] ohne Duell abzuthun.“ Das 5. Stück erörtert die „Unbesonnenheit derer starcken Geister“. Am Ende finden sich Bücheranzeigen der Hekelschen Buchhandlung.

Am längsten von den bisher genannten Wochenschriften hielt sich „Die Braut/ Wöchentlich an das Licht gestellet, in Dreßden, 1742.“ Die einzelnen, vier Seiten umfassenden Nummern des schmalen, gut ausgestatteten Quartbandes tragen die Jahreszahl 1740. Am Ende der einzelnen Bogen ist der Verleger genannt: „In Dreßden zu finden bey Herr Gottlob Christian Hilschern, Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächs. Hoff-Buchhändler.“

Der anonyme Herausgeber bemerkt erläuternd: „Ich bin eine Jungfer, und zwar eine Braut. . .“ Vom Standpunkt der Frau wird im christlichen Sinne über Tugend und Moral geschrieben. Dabei spielt der gesellschaftliche Umgang eine große Rolle. „Grundregeln der Klugheit“ werden gegeben, und die Frage wird erörtert: „Wie man sich in der Gesellschafft in Reden klüglich aufführen müsse.“ Es fehlt nicht an Winken: „Wie man in der Wahl eines Bräutigams glücklich seyn und vor sich den Allerbesten erwählen könne,“ oder: „Wie man mit Wahrscheinlichkeit erfahren könne, welches in einer Stadt die artigste und tugendhaffteste Frauensperson sey.“

War schon „Das Galante und Gelehrte Dreßden“ ein Beweis für den wachsenden Einfluß der Frau im gesellschaftlichen Leben, so liegt in der „Braut“ das erste Dresdener Frauenblatt vor, das, wenn vielleicht auch nicht von einer Frau geschrieben, so doch in erster Linie für weibliche Leser berechnet war.

Von den letzten drei Wochenschriften ist (wenigstens in den öffentlichen Bibliotheken) nichts vorhanden. Viel scheint nach den charakteristischen Bemerkungen Beutlers[81] nicht verloren zu sein. Die „Vernünftigen Gespräche“ waren: „Ein mittelmäßiges Produkt zur Belehrung der Einfältigen und Widerlegung der Ungläubigen.“ Die „Vorlesungen für Personen beyderley Geschlechts“ werden mit den Worten abgetan: „Das ganze erhebt sich nicht über das Mittelmäßige, es wurde mit dem 4. Band geendigt.“ Am schlechtesten kommt „Der Edelmüthige“ weg: „Eine ganz gewöhnliche meist moralische Wochenschrift.“

[59]
9. Relationen.

Ein vollständiges Bild vom Zeitungswesen der Vergangenheit kann erst dann entstehen, wenn neben Postzeitung, Intelligenzblatt und Journal auch die geschriebene Zeitung und die Relation[82] in den Kreis der Betrachtung gezogen werden. Die Relation tritt überall dort neben die regelmäßigen Publikationsformen, wo außergewöhnliche Begebenheiten eine ausführliche Schilderung verlangen, deren Vervielfältigung Gewinn verspricht. Oft genug lassen auch strenge Zensurvorschriften oder diplomatische Gründe, um die Anonymität zu wahren, die Benutzung der Postzeitungen und Journale nicht ratsam erscheinen.

Die Relation, das Flugblatt, ist so alt wie die Buchdruckerkunst. Die Anfänge des Dresdner Zeitungswesens wären also schon im 15. und 16. Jahrhundert zu suchen, wenn gegenüber dieser einen Form überhaupt von einem Zeitungswesen gesprochen werden könnte. Hier aber handelt es sich um die Anfänge, von denen das gegenwärtige Zeitungswesen ausgegangen ist. Also vom 18. Jahrhundert an sollen hier die rechtlichen und wirtschaftlichen Zustände im Zeitungswesen und ihre Entwickelung untersucht werden.

Es kann nicht die Aufgabe dieser Arbeit sein, alle Dresdner Relationen auch nur des 18. Jahrhunderts zusammenzustellen. Bei den meisten dieser Relationen ist der Druckort überhaupt nicht angegeben, oder er ist fingiert. Dazu kommt, daß das Material in den Bibliotheken verstreut und mangels jeder Vorarbeit kaum lückenlos zusammenzubringen ist. So kann es sich in diesem Abschnitt nur darum handeln, das Charakteristische an einigen Beispielen zu zeigen.[83] Die älteste Form der Relation ist das (meist kürzere) Flugblatt. Der Begriff der Relation ist bis ins 18. Jahrhundert nicht scharf umgrenzt. Staatsschriften, Manifeste und Traktate sind neben den oft umfangreichen Relationen die das Zeitungswesen ergänzenden Publikationsformen. Die Relationen sind nicht immer die aus den Zeitungen verbannte [60] öffentliche Meinung. Sie sind auch im 18. Jahrhundert oft offiziösen Ursprungs und versuchen in geschickter Weise die öffentliche Meinung durch ausführliche Begründung politischer Unternehmungen zu beeinflussen. Die meist von Ministern, Diplomaten und Professoren verfaßten Staatsschriften veröffentlichen diplomatische Aktenstücke und häufig auch den Schriftwechsel der Souveräne. „Es gibt kaum ein wichtiges Ereignis jener Zeit, wo nicht der ganze offizielle Schriftwechsel schon den Zeitgenossen bekannt gewesen wäre.“[84] Das trifft auch für das Dresden des 18. Jahrhunderts zu.

Sehr beliebt waren neben den politischen die ebenfalls seit Jahrhunderten bekannten Lokalrelationen, welche außergewöhnliche Begebenheiten der Stadt oder ihres Umkreises ausführlich berichteten.

Wie in vielen andern Städten erschienen 1732 auch in Dresden zahlreiche Relationen über Ankunft und Abreise der Salzburger Emigranten. Unter dem Titel: Kurtze Relation, Kurtze doch zulängliche Nachricht, Extract eines Schreibens, Sendschreiben, Merckwürdige und deutliche Nachricht kamen bei P. G. Mohrenthal in Dresden eine große Anzahl dieser Blätter heraus. Predigten, Betrachtungen, Abschieds- und Trostreden wurden gedruckt. Ebenfalls von Mohrenthal herausgegeben war eine in poetischer Form gehaltene „Abbildung eines Salzburgischen Emigranten nach seinen vornehmsten Eigenschaften.“ Auf einer dieser Relationen wird angezeigt: „Im Mohrenthalischen Laden sind von. . . 20 Städten die Nachrichten, wie die Saltzburgischen Emigranten 1732 auffgenommen und bewirthet worden, jeder Bogen vor 6. Pfennige . . . zu haben.“

Später gaben die gespannten Beziehungen des sächsischen Hofes zu Friedrich dem Großen Stoff zu Relationen und Staatsschriften. 1745 erschien in Berlin ein „Manifest Sr. Königl. Majestät in Preußen, gegen den Chur-Sächs. Hof“ und eine „Note Wegen der von den Königl. Pohlnischen und Chur-Sächsischen Irregulairen Trouppen, in den Königl. Preuss. Landen der Neu-Marck, ausgeübten Feindseligkeiten“.

Daraufhin antwortete ein „Schreiben an einen guten Freund betr. das preußische Manifest wider den Chur-Sächsischen Hof. [61] Frankf. 1745“. (19 S. 4°.) Diesem folgte eine „Anmerckung eines wahren Deutschen über das Königl. Preußische Manifest wider den Chur-Sächß. Hof. – Nach dem zu Frankf. am Mayn edirten Exemplar“. Ob Frankfurt a. M. wirklich der Erscheinungsort war, oder vielleicht Dresden, muß dahingestellt bleiben. Auch eine umfangreiche offizielle Druckschrift erschien:

„Gründliche Anmerkungen über das zu Berlin 1745. durch den Druck bekandt gemachte so betitelte Manifest Sr. Königln. Majest. in Preußen gegen den Chur-Sächsischen Hof. Dresden, Im Monath Septembr. Anno 1745“. (Folio 44 und 20 S.)

Der beigegebene Anhang enthält Briefe der namhaftesten Persönlichkeiten, darunter solche Friedrichs des Großen. Von dieser Staatsschrift ist auch eine Ausgabe in französischer Sprache vorhanden. – Wahrscheinlich in Dresden erschien:

„Die Liste, dererjenigen Mannschafft, So Ihro Königl. Majestät in Pohlen, An Regulairen Truppen: Auch Schützen, Berg-Leuten, Bürgern und Bauern, auf den Füsen hat, und Alle Tage in das Feld-stellen kan. Im Jahr 1745.“ (o. O., 4 S. 4º.)

Als weitere Relationen seien genannt:

„Relation von dem Beschluß Sr. Königl. Maj. in Preußen diesjähriger Campagne. – Dreßden, den 18. Decembr. 1745.“ (4 S. 4”.)

„Definitiv-Friedens-Versöhnungs- und Freundschaffts-Tractat zwischen Ihro Maj. der Kayserin, Königin von Ungarn und Böhmen, u. Sr. Maj. dem Könige von Preussen. d. d. Dresden, den 25. Dec. 1745.“ (4 S. 4°.) o. O.

„Briefe, Sr. Majest. des Königs von Preussen, An den englischen Gesandten in Dreßden, . . . bey Gelegenheit des Dreßdner Friedens. – Aus dem französ. übersetzt. 1746.“ o. O.

Aus dem Kriegsjahr 1759 seien einige Relationen erwähnt, die möglicher Weise ebenfalls in Dresden erschienen:

„Der herrlich Erfochtene Sieg in einer kurtzen Relation von den vorgefallenen Treffen bey Falckenhayn und Maxen ohnweit Dreßden . . ., den 20. und 21. Nov. 1759.“ – 1759. (4 S. 4°. o. O.)

„Ordentliches Diarium, Was bey der . . . Belagerung der . . . Residentz-Stadt Dreßden . . . vom 22. Aug. biß zum 9. Sept. täglich vorgegangen. – Anno 1759.“ (8 S. 4°. o. O.)

[62] Die Nachrichten sind aus Dresden datiert. Am Ende ist bemerkt: „Die Fortsetzung folgt nächstens.“

„Fortgesetztes Diarium, was nach der . . . geschehenen Eroberung und Besitznehmung der . . . Residenz-Stadt Dreßden . . . vom 14. bis 21. September 1759. vorgegangen.“ 8 S. 4°. o. O. o. J.

„Drittes Fortgesetztes Diarium was sich nach der geschehenen Eroberung und Besitznehmung der . . . Residentz-Stadt Dreßden, vom 21. Septembr. biß den 9. Octobr. zugetragen . . . – 1759.“ (o. O. 8 S. 4°). Auch hier sind die Nachrichten aus Dresden datiert.

„Betrachtung und Erzählung eines unglücklichen Dresdners an einen Freund in dem Haag geschrieben, von der merkwürdigen Einnahme dieser Chursächsischen Residenzstadt durch die Kaiserlich-Königlichen Truppen und Reichsvölker geschehen, darinnen die schrecklichen und traurigen Vorfälle, welche sich dabey eräugnet, beschrieben, und die lesenswerten Berichte nach dem Original dieses Briefes richtig mitgetheilet werden. – 1759.“ o. O. 31 S. 4º.

„Zuverlässige Nachricht von der blutigen und erstaunenden Action so sich . . . am 20. Nov. 1759 bey dem Dorffe Maxen . . . zugetragen . . . 1759.“ o. O. 8 S. 4º.

„Fernere gegründete Nachricht von der Attaque nur vor einigen Tagen [am 3. Dezember 1759] nahe bey Meißen so zwischen den Kayserl. Königl. Trouppen auf das hitzigste vorgefallen . . . 1759.“ o. O. 8 S. 4º.

„Sichere Nachrichten von dem Schauplatze des Krieges in Sachßen im Monat Octobr. und Novembr. 1760 . . . – 1760.“ o. O. 8 S. 4º.

„Zuverlässige Nachrichten von den Bewegungen der Kayserl. Königl.-Rußisch- Kayserlichen, Königl. Franzöß. und Königl. Schwedischen Armeen, Ingleichen von derjenigen Armee, welche Ihro Kön. Hoheit der Säßs. Prinz Xaverius ins besondre commandiren wird . . . 1760.“ o. O. 8 S. 4º.

Die nachgenannten Relationen sind wohl ausnahmslos Dresdner Drucke.

„Gerechte Thränen eines Hirten über die Noth seiner Heerde; In denen Angststunden der im Monath Julius 1760 geschehenen Preußischen Belagerung Dreßdens, vergossen und entworffen von [63] M. Joh. Christ. Schlipalius. Diaconus zum heiligen Creutz in Dreßden. 1760.“ 12 S. 4º. o. O.

„Ausführliche Relation was . . . bey der unvermuthet unglücklichen Belagerung und Bombardirung der Kön. Residenzstadt Dreßden, vom 9. biß zum 30. Jul. dieses Jahres vorgefallen. 1760.“ 8 S. 4°. o. O. – Am Ende ist angezeigt: „Die Specification der abgebrannten Häuser folget ehestens.“

„Diarium oder: Gründliche Anzeige von dem gänzlichen Vorgange der Preußischen Belagerung und Bombardirung der Vestungen Dresden und Neustadt, . . . vom 13. bis den 30. Juliy. – 1760.“ o. O. 36 S. 4º.

„Ausführliches Diarium, von der Belagerung und Bombardirung der Kön. Residenzstadt Dreßden, von dem König in Preußen . . . 1760.“ o. O. 8 S. 4º. – Am Ende ist bemerkt: „Die Continuation folget.“

„Drey Briefe von Dreßdens traurigem Verhängnisse an seinen Freund S. nach Prag geschrieben von M. Und Dreßdens erste Feurige Nacht. Ein Gedicht in zwey Gesängen. Dreßden, verlegts S. E. Richter[85], Königl. Hoffaktor, 1760.“ 32 S. in 8⁰. Die drei Briefe sind auch einzeln erschienen:

„Diarium, was sich vom 12. bis 30. Jul. 1760 in der Stadt Dreßden während der Preußischen Belagerung zugetragen, und von Sr. Excell. dem Herrn General-Feldzeugmeister und Gouverneur, Grafen von Maguire an Ihro Kays. Königl. Majest. einberichtet worden.“[86] o. J. 24 S. 4º. Am Ende ist bemerkt: „Dreßden, zu bekommen in der Zeitungs-Expedition.“[87]

„Diarium von der Belagerung der . . . Residenzstadt Dreßden, unternommen von dem König in Preußen, vom 12. bis zum 30. Jul. 1760. und wie es von . . . Maquire an Ihro Kayserl. Kgl. Majest. einberichtet worden.“ o. O. o. J.

Am Ende ist ein Lokalereignis mitgeteilt, welches den Schluß gestattet, daß auch diese Relation in Dresden gedruckt worden ist.

[64] Weitere Relationen, die in Versen das unglückliche Dresden besangen, nennen als Erscheinungsort Gotha, Frankfurt a. M. und andere Städte. Aber auch in Dresden fehlt es nicht an solchen poetischen Relationen:

„Schreiben an die Königl. und Churfl. Residenzstadt Dreßden, nach der im Heumonat des 1760sten Jahres geschehenen Bombardirung und dadurch zum Theil erfolgten Einäscherung, abgelassen von ihrer mitleidvollen Schwester Neustadt. – 1761.“ 24 S. 4º.

Aus demselben Jahre ist eine „Gedächtniß-Ode auf die Belagerung von Dreßden, Welche sich den 13. Julii 1760. anfieng, und den 29. endigte. von J. E. J. – 1761“.

Auch wenn von der Mehrzahl der hier genannten Relationen nicht sicher Dresden als Erscheinungsort nachgewiesen werden kann, ist doch zweifellos, daß diese in Dresden gelesen wurden und eine Ergänzung der in politischen Dingen zum Schweigen gezwungenen Dresdner Zeitungen und Journale bedeuteten.




Im übrigen wurden auswärtige Zeitungen viel gelesen. Wegen ihrer Kostspieligkeit wurden sie von den Meisten in öffentlichen Lokalen eingesehen. In Dresden boten die Räume der „Traiteurs“ und die „Caffé-Häuser“ dazu Gelegenheit. Die „vornehmsten und berühmtesten Traiteurs, so keine Schilde an ihren Häusern, allda die grössesten Proceres und ausländischen Ministers einzukehren pflegen, weilen bey solchen köstliche Mahlzeiten und gut bequem Quartier zu bekommen,“[88] scheinen dem Zeitungswesen besondere Beachtung geschenkt zu haben.

Wie an anderer Stelle erwähnt, gab der Dresdner Traiteur George Friedrich Weigeld achtzehn Jahre lang (bis 1753) eine geschriebene Zeitung heraus. Daneben waren wie anderwärts die Kaffeehäuser die beliebtesten Gelegenheiten zur Lektüre der Zeitungen: „Die öffentlich-privilegierten Caffée-Häuser werden von vornehmen Passagiers auch häuffig besuchet; unter denenselben ist das Frantzösische am Stalle das berühmteste, als worinnen sonderlich [65] Abends die vornehmsten Cavalliers und Dames sich mit Caffée, Chokolade, Rasade, Limenade, auch Toback divertiren, und die Gazetten in vielerley Sprachen lesen“.[89] An anderer Stelle[90] bemerkt Crell: „Die Caffée-Häuser nebst den vielen Billeard- und Spiel-Häusern werden von Inn- und Ausländern gar sehr besuchet.“ Fünfundzwanzig Jahre später, in einem Bericht an die Landesregierung vom 29. Oktober 1745, bemerkte der Rat: „Überdem fehlet es hier gar nicht an Wein und Coffée-Schencken“[91]. Im Jahre 1759 gab es in der sächsischen Residenz nicht weniger als 32 Kaffeeschenken. Hiervon scheinen allerdings nur (!) 15 ausschließlich Kaffeeschenken gewesen zu sein. Die übrigen 17 waren zugleich Gastwirtschaften, Biergärten oder bei Privaten (z. B. werden als Inhaber ein Tischlermeister und ein Sekretär genannt)[92]. Jedenfalls trifft in den späteren Jahrzehnten Crells Schilderung nur für wenige der so bald volkstümlich gewordenen Kaffeeschenken zu.

Für die auswärtigen Blätter war die „Zeitungs-Expedition“ des Dresdner Postamtes die Stelle, „wo alle Gattungen von gedruckten und geschriebenen Gazetten zu bekommen“[93] waren. Die von Crell in den zwanziger Jahren erwähnte Zeitungsexpedition des Dresdner Postamts wird vereinzelt noch in Dresdner Relationen aus der Zeit des siebenjährigen Krieges erwähnt. Das seit Anfang des 17. Jahrhunderts auf der Elbbrücke vorhanden gewesene „Posthäuschen“ hatte mit dem Zeitungswesen wohl noch nichts zu tun[94].

Über Anzahl und Herkunft der in Dresden gelesenen auswärtigen Blätter konnte nichts ermittelt werden. Weder im Haupt-Staatsarchiv noch im Ratsarchiv zu Dresden war näheres über das Dresdner Postamt aufzufinden[95].

[66] An dieser Stelle ist auch der volkstümlichsten Relationen zu gedenken, die in poetischer Form Hinrichtungen, Mordtaten und andere Schauergeschichten ausmalten und weniger der Neuigkeit, als der Art ihrer Darstellung und der Merkwürdigkeit der beschriebenen Begebenheit wegen in den unteren Bevölkerungsschichten beliebt waren. Hinweise auf diese Literatur finden sich besonders im dritten (letzten) Bande der Crellschen Remarquablen curieusen Briefe.[96] Verfasser zahlreicher solcher poetischer Blätter war Micrander (Johann Gottlob Kittel), der, wie an anderer Stelle erwähnt, um 1730 in Dresden eine geschriebene wöchentliche Zeitung herausgab. Er bezeichnet sich in seinen Schriften als Not. Publ. Caes. und als Cand. Jur. In den Remarquablen Briefen[97] wird er (1733) der „bekannte Dreßdnische blinde Poet genannt.“ Seine Verse werden da zuweilen bei der Besprechung der vorgefallenen Begebenheiten abgedruckt mit dem Hinweise, daß der bekannte Micrander darüber folgende poetische Gedanken gehabt habe; z. B. wie sich eine Fleischersfrau „auf einem grossen Faß, das voller Sauer Kraut . . . zwischen zweyen Schincken“ aufhängte, oder wie ein Scheintoter bei den Hantierungen der Leichenfrau aufwacht.



[67]
III. Das Dresdner Intelligenzwesen.

1. Die Formen der öffentlichen Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgten im 18. Jahrhundert auch in Dresden in der Hauptsache durch Ausrufen und Anschläge. Die Gegenwart unterscheidet sich hierin durch das Vorherrschen der Zeitungsanzeigen; deren Massenhaftigkeit hat neuerdings vielfach ein Zurückgreifen auf die primitiveren Formen des Anschlags und der gedruckten Offerte veranlaßt. Die früheren Formen der Bekanntmachung wurden durch die Tatsache bestimmt, daß durch die Zeitungen und Journale nur ein begrenzter Kreis von Personen erreicht werden konnte. Die Zeitungsanzeige genügte zur Bekanntmachung von Büchern und Medikamenten. Die damals üblichen Auktionen wurden durch Herumschicken der Kataloge, also durch gedruckte Offerte, bekanntgemacht. Sobald es sich darum handelte, nicht einen begrenzten Personenkreis, sondern nach Möglichkeit jeden zu benachrichtigen, half man sich mit dem öffentlichen Anschlag oder Ausrufen. Das galt nicht nur für die durch die Zunftverfassung beschränkten Gewerbetreibenden, sondern vor allem für amtliche Bekanntmachungen. Die behördliche Bekanntmachung hatte entweder lediglich die Benachrichtigung zum Zweck, oder sie war zugleich öffentliche Strafe. Das Justizwesen hat nicht nur zuerst feste Formen der öffentlichen Bekanntmachung geschaffen, sondern auch zuerst feste Gebühren für öffentliche Anzeigen in „Hülfssachen“ eingeführt.

Auch in Dresden war, wie anderwärts, das Ausrufen und Anpreisen der Waren durch die Verkäufer von jeher üblich.

Der Marktverkehr war nicht so vielseitig, daß es besonderer Bestimmungen bedurft hätte.[98] Die Volks- und Gewerbezählungen [68] des 17. und 18. Jahrhunderts lassen keinen beruflichen Ausrufer erkennen. Auch die Dresdner Statuta und Marktordnungen hatten keine Bestimmungen über Bekanntmachungen. Nur die Dresdner Statuta vom Jahre 1660 enthalten die handschriftliche Eintragung einer Entscheidung über „Klebeseulen“ vom 3. Dezember 1691.[99] Eine besondere Übung hatte sich für die Bekanntmachung verlorener Gegenstände gebildet: „Wenn vom Hofe, auch andern hohen Civil- und Militär-Personen Pretiositäten oder Sachen, worauf solche Personen ein Pretium affectionis gesetzet haben, entweder ohngefehr verlohren oder solche entwendet worden, werden dieselben von einem Militz-Commando bey öffentlichem Trommel-Schlag auf denen vornehmsten Strassen durch einen Fourier mit Versprechung eines Recompenses und völligen Pardons, wann er solche Sachen nicht justo titulo acquiriret, öffentlich ausgeruffen. Geringe verlohrne Sachen, als Hunde, Kleider u. s. f. ruffet der Stock-Meister allhier an denen grossen Wasser-Trögen aufn Alt- und Neu-Marckt aus.“[100] Die Korn- und Fleischtaxe wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht: „Aufn Alten-Marckt bey der Schreiber-Gassen stehet eine höltzerne Säule, an welcher die currente Mehl- und Korn-Taxe monathlich angeschlagen werden thut. So wird auch allen Fleischern täglich das Fleisch geschätzet, und mit Kreide nicht nur an hölzerne Tafeln geschrieben, sondern es werden auch gedruckte Fleisch-Taxen unter des Raths Insiegel an alle Fleisch-Buden angehänget. Seit dem 1. Januar 1726 hat man auch Monathl. am Alt-Dreßdner Rathhause eine Victualien-Taxa, und am Wassertroge allda auf eine aufgerichtete Säulen eine Fisch-Taxa ordentlich affigiren lassen.“[101] Ebenso wurden am Posthause die liegen gebliebenen Briefe und Pakete affigiert.[102] Dresdner Ratsakten[103] erwähnen 1728 „den Ausreuter Wenzeln“, der auf öffentlichen Gassen „mündliche Ansagen“ ausrichtet. Deserteure werden 1731 „durch öffentlichen Trommelschlag, sich zu stellen, auf denen vornehmsten Straßen der Stadt citiret“. Im „Kern Dresdner Merkwürdigkeiten“ finden [69] sich wiederholt Angaben, daß der Schinderknecht liederliche Personen austrommelt; z. B. wird 1703 bemerkt: „Den 30. Januar ward eine Weibs-Person, verübter Leichtfertigkeit wegen, von dem Schinder-Knecht mit einem Knochen auf eine Trommel schlagend, ausgepauket.“ Genau geregelt war die Form der Bekanntmachungen bei Subhastationen. Die „Erläuterung und Verbesserung der bißherigen Gerichtsordnung, vom 10. Januar 1724“[104] bestimmte:

„Subhastations-Patente sind 8 Wochen vor der gerichtlichen Verkauffung anzuschlagen, auch dabey in denen Städten 3. mahl von 14. Tagen zu 14. Tagen öffentlich auszuruffen; In denen Dörffern aber das Subhastations-Patent, gleichfalls 3. mahl von 14. Tagen zu 14. Tagen, vor versammleter Kirch-Fahrt, nach gehaltenem Gottes-Dienst, oder wo keine Kirche, in des Richters Hause, oder wo die Gemeinde sonsten zusammen zu kommen pfleget, abzulesen; Gestalt den auch bey Ritter-Güthern, oder andern ansehnlichen Grund-Stücken, wenn es zumahl verlanget, oder von dem Richter vor gut befunden wird, in denen öffentlichen Zeitungen, von sothaner Subhastation und dem angesetzten Termino Licitationis Nachricht gegeben werden kann. . .

Wenn es denn also zur Auction kömmt, wird darmit dergestalt verfahren, daß von dem Executore eine Specification und Beschreibung solcher Mobilien, mit Beysetzung der Gerichtlichen Taxe, auch des Orths und der Zeit, wenn sie an den Meistbiethenden vor baar Geld überlassen werden sollen, gefertiget, und wenigstens 3. Wochen vorher an denen Orthen, wo man sonst die Patente zu affigiren pfleget, angeschlagen, auch bey denen Gerichten auf dem Lande 2. Sonntage hintereinander, früh nach geendigtem Gottes-Dienst, von dem Schulmeister, oder einer Gerichts-Person, vor versammleter Gemeinde, außer der Kirche, abgelesen, in denen Städten hingegen an denen Rath-Häusern, oder was unter die Ämter gehörig, an denen Amt-Häusern ausgehänget, auch von dem Gerichts-Frohn, von 8. Tagen zu 8. Tagen, zweymal bey gewöhnlichen Marckt-Tagen öffentlich ausgeruffen werden. Wann die Mobilien von einiger Wichtigkeit sind, stehet dem Debitori, oder auch dem Creditori frey, die bevorstehende Auction durch den Druck, auch wohl in öffentlichen Zeitungen, bekannt machen zu lassen.“

[70] Die Ablesung Königlicher Mandate in der Kirche war auch in Dresden gebräuchlich. Das Diarium Dresdense bemerkt unterm 7. März 1728: „In denen Kirchen sind nach der Predigt . . . zwei Königliche Mandats abgelesen worden . . . .[105],“ und unterm 2. Januar 1729: „Nach denen Predigten ward heute sowohl das neue Werbe Mandat d. d. den 3 Dec. 1728, als auch ein anderweit Mandat d. d. 16. Dec. von denen Canzeln abgelesen . . .“[106] Ebenda wird unterm 24. Februar 1729 mitgeteilt: „Dieser Tagen wurde der aufs Rath Hauß convocirten Bürgerschafft angedeutet, ihre Gesellen und Lehr-Jungen zu ermahnen, daß sie bey währender Carnevals Lust alles Unfugs sich enthalten sollen[107].“ Aus dem gleichen Jahre wird berichtet: „Vorige Woche hat hiesiger Stadt Magistrat ein gedruckt Patent nicht nur publice affigiren, sondern auch allen Einwohnern distribuiren laßen . . .“[108]

Die amtlichen Bekanntmachungen wurden in der Regel aber durch Anschlag bekannt gegeben. In den Dresdner Journalen des 18. Jahrhunderts finden sich oft Hinweise, daß Patente „unterm Rathhause durch schriftlichen Anschlag notificirt“ wurden; z. B. in den Dresdner Merkwürdigkeiten von 1728 heißt es: „den 14. Dec. ward das neue Werbe-Patent allhier aller Orten affigiret.“ In demselben Blatt wird 1734 mitgeteilt: „Am hiesigen Rathause ließ E. E. Rath eine gedruckte Verordnung d. d. Dreßden, am 5. Mart. a. c. affigiren.“ Im Jahre 1784 berichtet das „Magazin der Sächsischen Geschichte“ von der erfolgten Anschlagung öffentlicher Patente. Den Inhalt dieser Bekanntmachungen mitzuteilen, daran dachten die Herausgeber nicht. Auch für geschäftliche Anzeigen bediente man sich der Journale zunächst nicht oder nur ausnahmsweise. Als sich 1721 vier kaiserlich privilegierte Klopf- und Federfechter aus Schlesien in Dresden sehen ließen, besorgten sie die Bekanntmachung und Reklame selbst. Die „Remarquablen und curieusen Briefe“ berichten im 14. Kouvert erst nachträglich von den vier Handwerkspersonen. Sie haben, wird mitgeteilt, „aufn Gewand-Haus allhier wöchentlich 3. Tage unter Zulauff vieles Volcks sich mit einander nach ihrer Kunst gebalget, daß es [71] vielmahln Blut gesetzet; . . sie haben deßwegen gedruckte Zettul affigiren lassen, auch täglich bey öffentlichen Trommel-Schlag zu Pferde auf denen Gassen mit Vorhertragung Rappiers, Dusacken, und Fahnen auszuruffen, daß sie mit allen und jeden dieser freyen Fecht- und Feder-Kunst zugethanen Personen es anzunehmen gesonnen. . .“

Nur allmählich gewöhnte sich das Publikum an die Zeitungsanzeigen. Noch im Anfang des 19. Jahrhunderts (1803) mußten die „Dresdner Anzeigen“ immer wieder um Benutzung zu Bekanntmachungen bitten. Seit 1804 erschienen sie zweimal wöchentlich und bemerkten hierzu:

„Daraus ergiebt sich, besonders für Dresden und die umliegende Gegend der große Vortheil, daß die eingehenden Avertissements oft den folgenden Tag schon gedruckt seyn können, wodurch nicht nur die Zeither als Nothhülfen gebrauchten unzulänglichen und doch kostspieligen Thor-Anschläge vermieden, sondern auch viele Interessante Notizen zu rechter Zeit bekannt gemacht werden können.“

Die geringe Benutzung der Dresdner Journale und auch des Intelligenzblattes lag hauptsächlich an den zu langen Erscheinungsfristen. Am Anfang des Jahres 1812 schreibt der Herausgeber der Dresdner Anzeigen:

„Nach jahrelanger Anstrengung gelang es uns, die Dresdner Anzeigen, welche noch im Jahre 1804 Einmal wöchentlich erschienen, im Jahre 1811 zum Erstenmale täglich herauszugeben. Der Zweck, welcher diese Unternehmung zur Folge hatte, entsprach der Einrichtung gänzlich. Durch schnelles Verbreiten der zur Kenntniß des Publikums zu bringenden Nachrichten bekamen wir immer einige Artikel mehr, welche damals, als diese Blätter nur wöchentlich ausgegeben wurden, gar nicht aufgenommen werden konnten, so daß solche entweder gänzlich unterbleiben oder an die Thore und Ecken angeschlagen werden mußten, welches doch nicht hinlänglich befriedigte, da wir nicht alle, und täglich ausgehen, oder gewohnt sind, unsere Neuigkeiten dort herzuholen.“

2. Der wirtschaftliche Güteraustausch vor dem Beginn
der Zeitungen.

Die Entstehung der Annoncenpreise wird erst dann erklärlich, wenn man einen Blick auf den wirtschaftlichen Güteraustausch am [72] Anfang des 18. Jahrhunderts wirft. Die Zunftverfassung regelte Produktion und Absatz, so daß die zünftigen Gewerbe einer Regelung des Anzeigewesens nicht bedurften. Das war nur notwendig für „Bedienungen“ und den Verkehr mit nicht marktgängigen Gütern. Für diese bildeten sich sehr früh Konzentrationsstellen: die Buchläden und Auktionsräume. Die Beziehungen zwischen Buchhandel und Auktionswesen sind bereits gezeigt worden. Die Auktionen von Büchern und Hausrat spielten damals eine große Rolle. Die Verkehrsverhältnisse jener Zeit brachten es mit sich, daß viele, die genötigt waren, ihren Aufenthaltsort mit einem weit entfernten zu vertauschen, ihren Hausrat und ihre Bücher der Transportschwierigkeiten wegen vor ihrem Wegzug versteigern ließen und an dem neuen Wohnorte auf gleiche Weise Hausrat und Bücher beschafften. Nicht selten dienten die Auktionen auch zur schnellen Beschaffung von Geldmitteln und wurden, wie zuweilen auch die Adreßkomptoire, zu Leihinstituten.

In einer Eingabe vom 20. Juni 1725 bemerkt der Auktionator und Notar Grießbach[109], daß in dem von ihm (1721) angelegten Adreßkomptoire „sowohl Adeliche als Bürgerliche Personen verschiedene Meublen als Tapeten, Bildern, Spiegeln, Gewehr, Bücher, Uhren, Haußrath und dergleichen andern Sachen in Commißion zu verkauffen gegeben, denen (er) auch bißweilen auf Ansuchen ad interim etwas Geld zu ihrer unentbehrlichen Nothdurfft verschaffet, welche hernachmahls, wenn solche Sachen nicht haben können verkauffet werden, zur Auction von (ihm) genommen, mit Nuzen ins Geld versetzet, und dadurch manchem dürfftigen geholffen worden. . .“

Neben dem kommissionsweisen Verkauf von Gegenständen aller Art im Adreßkomptoir war die Auktion die eigentliche Zentrale für Gelegenheitskäufe und Verkäufe. Bei diesen freiwilligen, oft monatelang dauernden Auktionen ließ man für mehrere Auftraggeber zugleich proklamieren. Außerdem konnten einzelne Gegenstände ebenfalls bei dieser Gelegenheit veräußert werden. Crell bemerkte dies bei einer Auktionsanzeige aus dem Jahre 1727:[110]

„Es können diejenigen, so etwas noch darzu zu thun, und zugleich ins Geld setzen zu lassen gesonnen, sich in Zeiten bey mir gemeldten verpflichteten Proclamatori Crellio . . . melden.“

[73] Das sogenannte „Einschieben oder Extra verauctioniren“ nahm jedenfalls sehr überhand. Deshalb sah sich Grießbach genötigt, die nachträglich eingelieferten Sachen zurückzustellen und dafür auf Verlangen einen Vorschuß zu gewähren, der nach später erfolgter Auktion in Abzug gebracht wurde.

Diese Auktionen waren, wie die gedruckten Kataloge zeigen, oft sehr umfangreich. Zuweilen fanden mehrere gleichzeitig statt, sodaß es zwischen den Auktionatoren zu Streitigkeiten kam. 1726 fanden vier Auktionen zugleich statt.[111] Es wurden, wie angegeben wird, 15 000 Münzen, 3500 Bücher, Weine und „etliche 1000 Stück Meublen, Bilder, laccirte Sachen von Kupffer, Materialisten Waren ein paar Monate lang“ versteigert. Im folgenden Jahre fanden gleichzeitig drei Auktionen statt. In der ersten wurden über 2000 Bücher losgeschlagen, in der zweiten „eine nombreuse Anzahl silberner Tabattieres, Galanterien, Kunststücke, rare Muscheln, ausländisches Rauchwerk, Matrazzen, Spiegel, Türckisch, und ander Gewehr, Land-Charten und anderen Haußrath.“ Die dritte Auktion umfaßte „etliche 1000. Stück Meublen und Haußrath.“

Das Auktionswesen stand während des ganzen 18. Jahrhunderts in Blüte. Hasche[112] schrieb in den 80er Jahren darüber:

„Möblen kann man entweder von dem Gouvernements- und Amtsproklamator oder dem Rathsauctionator taxiren und subhastiren lassen; Möblenversteigerung ist zu jeder Jahreszeit. Bücher, Medaillen, Münzen und Kupferstiche besorgt der vom Oberkonsistorio gesetzte Bücherauctionator; jedoch ist nur das Winter halbe Jahr Bücherauction, wenn Liebhaber es nicht ausdrücklich im Sommer verlangen. Die erste Bücherauction zu Dresden fand 1685 statt. Der erste Auctionator „hohen Orts gesetzt“ war Schröder. Vorher hatten dies die Buchhändler privatim verrichtet.“ 1783 gab es in Dresden vier Buchhandlungen, eine Hof- und Kupferstichhandlung, einen Disputationsladen (Mohrenthal’s) und sechs Antiquare, die „gut möblirte Zimmer von Büchern aller Art zum kaufen, verkaufen und verborgen besaßen.“[113]

[74] Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß die wirtschaftliche Entwicklung in den Auktionen sich einen Markt für nicht marktgängige Güter geschaffen hatte. Dieser war bereits vor der Gründung von Intelligenzeinrichtungen vorhanden, bestand weiter neben den neuen Instituten und beeinflußte die Preisbildung. Nur für „Bedienungen“ verschwand die Vermittlungstätigkeit der Buch- und Disputationsläden in der Folgezeit.

3. Das Adreßkomptoir Grießbachs und Marpergers Pläne.

Das Intelligenzwesen ist über England nach Deutschland gekommen. Wilhelm von Schröders Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer (1686) war hier für Deutschland maßgebend. Schröder versuchte, „den leichten verkauf zu befördern,“ und zwar durch Auktionen und öffentliche Verkäufe. Sein Bestreben ist, „die commercien zu ingrossiren“. Dazu empfiehlt er zwei Mittel: Großhandelsauktionen und Kleinauktionen von Gütern solcher Leute, die „in der eil geld vonnöthen“. Die Ausführungen Schröders[114] passen vollkommen auf die in Dresden vorhandenen Einrichtungen: „Wenn nun eine verkauffung für ist, so publicirt das amt, daß solch eine verkauffung vorhanden sey, wer nun etwas mit hinein geben wolle, der soll sich in solcher Zeit anmelden“.

Als weiteres Mittel, den leichten Verkauf zu befördern, bezeichnet Schröder das „Intelligenzamt“, dessen Name und Erfindung von den Engländern herrühre. Der Grundsatz sei:

Ignorantia wird corrigirt durch die intelligentz“. Er unterscheidet 5 Intelligentien: 1. Eintragung in ein Journal. 2. Publikation des Verlangens auf der Tafel am Intelligenzhaus. 3. Publikation durch Ausruf. 4. Mitteilung an ein anderes Intelligenzhaus (d. h. Publikation an einem anderen Ort). 5. Publikation im ganzen Land durch das Intelligenzblatt.

Das erste Dresdner Adreßkomptoir wurde 1721 von dem Notar und Auktionator Grießbach eingerichtet. Die erste Nachricht hierüber gibt Iccander 1724 im 41. „Couvert“ seiner „Remarquablen curieusen Briefe“[115]. Aus dieser geht hervor, daß Grießbach [75] nicht nur die Vermittlung von Angebot und Nachfrage sich zur Aufgabe machte, sondern daß sein Komptoir in enger Beziehung zu seinem Berufe als Notar und Auktionator stand und zugleich Leihhaus und Antiquariat war. Über die Vermittlungsgebühren ist nichts gesagt. Wie Hasche[116] berichtet, gab Grießbach auch geschriebene Intelligenzzettel aus, wöchentlich zwei Bogen, die Dienstags und Freitags erschienen, aber bald wieder eingingen. Falls hier nicht bloße Listen des Grießbachschen Komptoirs gemeint sind, sondern, was viel wahrscheinlicher ist, ein Intelligenzblatt, so kann nur das Crellsche Intelligenzblatt gemeint sein. (Vgl. hierzu S. 79f.) Das Komptoir aber bestand fort; ob es in dem angegebenen Umfange tatsächlich betrieben wurde, ist nicht bekannt. Akten sind darüber nicht vorhanden.

Eingehendere Nachrichten über frühere Versuche zur Gründung eines Adreßkomptoirs in Dresden enthalten die Akten des Hauptstaatsarchivs[117]. Die erste Anregung ging vom Hof- und Kommerzienrat Paul Jacob Marperger im Dezember des Jahres 1714 aus. Unterm 12. Dezember erbietet er sich mit Emanuel Jacobi in einer Eingabe an den König zur

„Aufrichtung eines so genannten Adreß-Kontoirs, in welchen wie es albereit in Wien und Berlin, sonderlich aber in London und Paris practiciret wird, diejeniche Herrn, welche Bedienten, oder die Bediente, welche Herrn suchen; Ingleichen diejenige, welche bewegliche oder unbewegliche Gütter, an Kauffmanns-Waaren, Mobilien, oder Eqvipagen kauffen, oder verkauffen wollen; Ferner diejenigen, welche Capitalia beleyen, oder aufnehmen, oder sonst von einer oder der andern Sache und Angelegenheit informiret seyn wollen, gründliche Nachricht gegen einen kleinen Recompens, so sie dafür erlegen, zu empfangen haben mögen. Wann wir nun dieses nützliche Werck alhier in Dresden, wie auch in Leipzig in denen Meßen, als woselbst es in sonderheit höchst nöthig ist, sowohl in andern hiesigen Landes-Städten, da es etwan Nutzen schaffen könte, einzurichten, die Mühe und Sorgfalt auf uns nehmen, auch die dazu gehörige Leute auf unsere Kosten unterhalten wollen; welches zwar in den ersten Jahren, bis das Werck [76] zum Stande und in Kundschafft gebracht, mehr Unkosten erfordern, als Profit abwerffen würde, nach der Zeit aber sich vielleicht vor intreßiren möchte, welches jedoch als ein hazard abgewartet werden muß.“ Beide bitten um ein Privileg cum iure prohibendi zur Aufrichtung eines solchen Adreßkomptoires in Dresden, Leipzig und anderen Städten der kurfürstlichen Lande. Sie erbieten sich, nach Ablauf von drei Jahren dem König jährlich einen Kanon von 40 Meißnischen Gülden zu geben.

Die dem Gesuche beigefügte „Specification und Taxa“[118] gibt über die vorgeschlagenen Gebühren genaue Auskunft.

4. Die Gestaltung der Preise vor den Zeitungen.

Bevor auf die Frage nach der Entstehung der Annoncenpreise selbst eingegangen werden kann, ist festzustellen, welche Preise als die Vorläufer der Annoncenpreise anzusehen sind. Jedenfalls nicht allein die Gebühren der Intelligenzblätter, sondern auch die Vermittlungsgebühren der Intelligenzkomptoire selbst. Auch die Gebühren für die öffentlichen Bekanntmachungen sind hier zu berücksichtigen. Bei den vielfachen Beziehungen des Intelligenzwesens zum Auktionswesen wird zu untersuchen sein, ob nicht auch die Auktionsgebühren mit den Intelligenzgebühren zusammenhängen.

Die Gestaltung der Preise wird verschieden sein, je nachdem es sich um bloße Bekanntmachung von Anzeigen, um Vermittelung zwischen Angebot und Nachfrage auf diesem Wege handelt, oder ob das Adreßkomptoir selbst Geschäfte abschließt, wie das Grießbachsche. Die ältesten Gebühren sind diejenigen der Justizbehörden für „Hülfssachen“ und Subhastationen, d. h. für Ausrufen und öffentliche Anschläge. Sie sind enthalten in den Kurfürstlich Sächsischen Taxordnungen vom 23. April 1612 und 10. Januar 1724.[119] Die erste Regelung des Auktionswesens brachte die „Chur-Fürstl. Sächs. Bücher-Auction-Ordnung“ vom 20. März 1696. Sie bestimmte: „Denen Buchführern gebührt 1 Groschen von jedem Thaler Erlös.“ Ließ der Proklamator den Auktionskatalog „auf seine Kosten drucken und austheilen“, so erhielt er 3 Groschen für jeden Thaler Erlös. Diese Gebühren wurden in der Folge auch für die sonstigen Auktionen erhoben.

[77] Auf Verlangen des Königs mußten die „verordneten Kantzler und Räthe“ in Dresden das Projekt Marpergers prüfen. Sie stellten auch „Erinnerungen“ über die von Marperger vorgeschlagene Gebührenordnung auf.[120]

Unterm 17. September 1715 ging der Bericht von den Hof- und Justitien-Räten an den König, in dem unter anderem bemerkt wurde: „Mit dem Verkauffe von Kauffmanns-Wahren aber und Wechßel-Schlüßen, welche beiderley außer Haußes müßten verrichtet werden, wolte sich das Comptoir nicht vermengen“. Der Nutzen für die Kaufleute und das Kommerzienwesen wurde zugegeben und auf die Exempel von Paris, London, Hamburg, Berlin und Breslau[121] hingewiesen, „Ingleichen, daß solcherley Notificationes auch schon in denen Avisen, und an denen so genannten schwarzen Bretern geschähen, und, diese sich hernach insgesambt, in einem solchen Adreß-Comptoir gleichsamb concentrirten. . .“ Von deren „Einrichtung und Beschreibung sei schon in gedruckten Büchern[122] einige Nachricht zu befinden, und mithin solches für eine ganz neue und besondere Sache nicht anzusehen ist. Anderstheils wird auch Ew. Königl. Mt. noch allergndst. erinnerlich seyn, was für ein Vorschlag zu Anrichtung eines dergleichen, so genannten Intelligenz-Haußes, vor gar nicht langer Zeit, bey Versamblung derer Land-Stände allhier geschehen[123], und auffs tapis gebracht, Ingleichen, daß bey der, wegen Stabilirung des großen Land- Zucht- und Armen-Haußes, von Ew. Kön. Mt. niedergesetzten Deputation, auch darauff zugleich mit die Reflexion gemachet worden ist, ein dergleichen, dem Publico nuzbares Werck uff eine oder andere Arth, auffzurichten und anzulegen, das ienige aber, was hiervon auf billiche Weise zum Profit außfallen dürffte, zu obigem Ende und desto ehender Erreichung Ew. Königl. Mt. hierbey führenden Landes-Väterlichen und höchstrühmblichen Intention, mit anwenden zu laßen. . .“

[78] Wenn Marperger und Jacobi das Werk übertragen würde, so sollte das nur für Dresden und Leipzig geschehen. So gut wie in Paris, London und Hamburg „wäre dieses Komptoir“ nicht. In diesen Städten würde für die empfohlenen Personen gebürgt, was Marperger nicht versprochen habe. Die Gebühren sollten durch den Druck bekannt gemacht werden, auch sollte niemand gezwungen sein, sich der Adreßkomptoire zu bedienen.

Für das zu erteilende Privileg brachten die Räte eine Dauer von zehn Jahren und nach drei Jahren einen jährlichen Zins von 50 fl. in Vorschlag. – Obwohl dem König, einem Reskript vom 17. August 1715 zufolge, „an Beschleinigung der Sache gelegen“ war, geschah bis zum Jahre 1722 nichts in der Angelegenheit.

Im Jahre 1721 hatte Johann Gottfried Gutkäß in Dresden einen neuen, 35 Folioseiten langen Plan zur „Einrichtung eines regulirten Adreß Wesens in den sächsischen Landen zu des Armen Hauses zu Waldheim besonderem Nutz und Frommen“ dem Könige vorgelegt. Ein königliches Reskript vom 4. März 1722 an die „verordneten Cantzler, Vice-Cantzler und Räthe zu Dresden“[124] brachte auch Marpergers Vorschlag wieder ans Licht.

In seinen Eingaben vom 23. Juni und 12. August 1721 bemerkt Gutkäß, sein Vorschlag verfolge keine interessierten Absichten und sei nicht, wie der Marpergers, auf den eigenen Nutzen gerichtet. Er stellt es aber anheim, ob bei Errichtung des Intelligenzwerkes ihm vor anderen die Inspektion gegönnt und etwas pro Salario ausgesetzt werde, zumal ihm „hinlänglich Wissenschaft beywohne“. Der neue Vorschlag Gutkäß’ wollte die Einrichtung eines Adreß-Komptoirs, einer „Kauffmanns-Börse und einer Armen-Hauß-Cassa“ herbeiführen. Er gibt Vorschläge über polizeiliche Anmeldung Fremder, Regelung der Maß- und Gewichtsbestimmungen und vieles andere, was in die Stadtrechte gehörte. Außerdem wäre eine Belastung des wirtschaftlichen Verkehrs mit der Ausführung dieses Planes verbunden gewesen, die dem Intelligenzwesen widersprach. Als der König diese Vorschläge dem Rate zu Leipzig zur Befragung der Kaufmannschaft vorlegte, lautete die Antwort des Leipziger Rates (vom 15. Juli 1723) in jeder Hinsicht ablehnend. Diese „auf so gar unsichern Grunde ruhenden [79] speculativischen Gedanken“ wurden als Eingriff in die Stadtrechte bezeichnet, die übrigens auch mit den kurfürstlichen Mandaten und Polizeigesetzen in Widerspruch ständen und neue Onera und Imposten den ohnehin mit so vielen Abgaben belasteten Untertanen auferlegten. Ein anderweites königliches Reskript vom 6. Dezember 1724 übermittelte den Räten ein drittes Projekt von Friedrich Frentzke zur Errichtung eines „Lohn-Banco und Assistentz-Haußes“ zur Begutachtung.

Damit schließen die Akten. Die Angelegenheit war der eingesetzten Kommission wohl zu schwierig und verlief ohne Ergebnis.

5. Die Anzeigeblätter Hilschers und Crells.

Erfolgreicher als diese merkantilistischen Pläne waren die Versuche Crells und Hilschers, die den Dresdner Verhältnissen Rechnung trugen. [125] Das Verdienst, die ersten Schritte zur Gründung des „Intelligenzblattes“, des heutigen Dresdner Anzeigers, getan zu haben, gebührt Johann Christian Crell. Er ist auch der erste Redakteur eben dieses Hilscherschen Anzeigers gewesen.

Das erste Gesuch Crells an den König datiert vom 30. März 1730 und bezweckt die Erlaubnis zum Druck wöchentlicher Anzeige-Zettel und die „Aufrichtung eines vollkommenen Frag- und Nachrichtamtes“. Ein handschriftlicher Prospekt war beigefügt.[126] Ebenso waren die zu erhebenden Anzeigepreise angegeben, so daß aus der frühesten Zeit des Intelligenzblattes ein Maßstab vorhanden ist.

Unterm 13. April 1730 gelangte Crells Gesuch vom König, der mit dem Plan bis auf die Anzeige der Getreidepreise einverstanden war, zur gutachtlichen Äußerung an den Rat zu Dresden. Dieser sollte die Zensur des Blattes übernehmen.

Die Angelegenheit blieb beim Rat unerledigt liegen, weshalb Crell unterm 8. Mai 1730 um Beschleunigung bat, und als drei Monate lang immer noch nichts geschehen war, sich unterm 27. August 1730 beschwerdeführend an den König wandte. Bereits am 29. August 1730 forderte ein königliches Reskript den Rat zur Berichterstattung binnen 8 Tagen auf. Inzwischen war beim König ein Gesuch des Buchhändlers Hilscher vom 20. August 1730 um [80] Erteilung eines Privilegs zur Herausgabe eines wöchentlichen Anzeigers eingegangen. Obwohl dieses Gesuch erst mit einem Reskript vom 31. August 1730 an den Rat zur Berichterstattung gelangte, veröffentlichte Hilscher bereits am 22. August 1730 einen Prospekt seines „Königl. Pohl. und Churfürstl. Sächß. Allergnädigst Privilegirten dreßdnischen Wöchentlichen Hodosophe oder Anzeigers,“ der vom September ab Montags und Donnerstags für 6 Pf. ausgegeben werden sollte. Tatsächlich erschien bereits am 1. Sept. 1730 Hilschers Anzeiger[127], obwohl das Ratsgutachten erst am 6. Sept. 1730 erstattet und die zustimmende Entschließung des Königs vom 19. September beiden Gesuchstellern erst am 23. September 1730 an Ratsstelle eröffnet wurde. Hilscher hatte es also verstanden, seinem Konkurrenten Crell zuvorzukommen, obwohl er viel später als dieser und vielleicht erst durch dessen Plan angeregt, auf der Bildfläche erschienen war. Zweifellos hatte Hilscher beim Könige selbst oder bei dessen Räten für seinen Anzeiger Stimmung gemacht. Crell, der Vater der Idee, sah sich um seine Hoffnungen betrogen. Da zwei Intelligenzblätter in Dresden nicht bestehen konnten, verzichtete er zunächst darauf, von seinem Privilegium Gebrauch zu machen. Er war einstweilen für Hilschers Anzeiger tätig. Aber im folgenden Jahre setzte er sich mit Grießbach in Verbindung. Dieser druckte einen Prospekt folgenden Inhalts:[128]

„Mit Ihro Königl. Maj. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Privilegio, Auch E. Hoch-Edlen und Hochweißen Stadt-Magistrats hohen Concession Sollen von Neujahr 1732 an, wöchentlich 2. Blatt so genandte Dreßdnische Intelligenz-Zettel / Von Policey-Commercien und andern dem Publico dienlichen Nachrichten, durch den Druck bekannt gemacht werden. Diese Intelligenz Zettel werden Dienstags und Freytags Mittags um 11. Uhr ausgegeben zu Neu-Dreßden so wohl im Griesbachischen Adreß-Contoir am Alten-Marckt als auch im Mohrenthalschen Bücher und Disputation-Laden auf der Frauen Gasse. . .“

Gegen dieses Vorhaben erhob Hilscher in einer Eingabe an den Rat vom 22. Dezember 1731 Einspruch, „da ohnedies der Vertrieb derer wöchentlichen Anzeigen gering“ sei und „aus dergleichen zweyfachen publicirung derer Nachrichtungen nicht anders [81] als Verwirrung Zank und Zwietracht entstehen kan.“ Nach einer Eingabe Crells vom 30. Dezember gegen den unberechtigten Einspruch Hilschers versuchte dieser unterm 31. Dezember die beiden erteilte Kurfürstliche Konzession anders auszulegen: die Absicht der hohen Landesregierung sei nicht dahin gegangen, „daß wir einer den andern verderben, die Welt mit noch mehr maculatur anfüllen . . .“ Er habe Crellen „bereits offerieret, daß (sie) diesen Anzeiger hinkünftig auf gleichen Gewinst und Verlust in compagnie fortsetzen wollen, wodurch also dieser Streit geendiget wird . . .“ In dem folgenden Rats-Bericht an den König (v. 3. Januar 1732) ist gesagt: „Hilscher hat Zeithero dergleichen Zeddul wöchentlich zweymahl ausgeben lassen, Crell aber ist willens, nunmehro ein gleiches zu thun und zwar . . . unter dem Titel: Intelligentz-Zeddul, welche er in dem Grießbachischen Contoir, und Mohrenthalischen Disputations-Laden verkauffen lassen will.“ Crell habe Hilschern „seither die Zeddul um ein gewisses gefertiget, allein es sey derselbe von ihm abgetreten, und lasse solche durch andre Leute zusammentragen“. Ein Reskript des Kurfürsten vom 7. Januar 1732 entschied aber, daß jeder von beiden für sich das Recht habe, gedruckte Frage- und Anzeige-Zettel auszugeben und zu verkaufen.

Ob und wie lange Crells Anzeigezettel bestanden haben, darüber ist in den Akten nichts zu finden. Von seinem Blatte haben sich bisher keine Reste auffinden lassen. Die ersten Blätter des Hilscher’schen Anzeigers sind erst vor einigen Jahrzehnten in Dresdner Ratsakten aufgefunden worden. So ist es verständlich, daß Hasche und andere Dresdner Geschichtsschreiber über diese Anfänge des Dresdner Zeitungswesens nichts zu berichten wußten. Auch von Crells Unternehmen wurde in dem Jubiläumsblatt des Dresdner Anzeigers vom 1. September 1880 nicht ganz zutreffend gesagt, das es ‚gar nicht zur Geltung gelangte.‘

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß Crells Intelligenz-Zettel erst 1732 begonnen haben. Sie sind tatsächlich erschienen und neben dem Anzeiger Hilschers zur Geltung gelangt. Darüber liegen zuverlässige Nachrichten aus den Jahren 1730 bis 1734 vor in den Berichten und Anzeigen der von Crell geschriebenen „Dresdner Merkwürdigkeiten“. Daß diese wichtige Quelle von den meisten Dresdner Geschichtsschreibern unbeachtet gelassen oder [82] übersehen wurde, ist umso seltsamer, als die Dresdner Frag- und Anzeigen erst von 1749 an vollständig erhalten sind. Diese Mitteilungen sind neben den sechs erhalten gebliebenen, im Dresdner Stadtmuseum aufbewahrten Blättern des Hilscherschen Anzeigers[129] die einzigen Quellen aus der frühesten Geschichte der Dresdner Intelligenzblätter und beweisen, daß Crell zunächst an dem Anzeiger Hilschers beteiligt war und erst von 1732 ab ein eigenes Blatt bei Grießbach erscheinen ließ:

„Demnach Ihro Königl. Maj. die wöchentlich Montags und Donnerstags seit den 1. Sept. h. a. im Hilscherischen Buchladen auf der Schloß-Gasse zu bekommen gewesenen so genandten Dreßdner Anzeiger noch fernerweit zu continuiren d. d. Dreßden am 19. September a. c. allergnädigst anbefohlen (!), als können diejenigen, so etwas inseriren zu lassen gesonnen, sich entweder bey dem Buchhändler Gottlob Christian Hilschern in seinem nur mentionirten Laden, oder bey dem Königl. Meublen-Proclamatore, Joh. Christian Crelln, auf der Scheffel-Gasse im Bernhardischen Hause melden, oder schriftlich dero Anbringen einsenden.“[130] Hilschers Frag- und Anzeigen erschienen Montags und Donnerstags, Crells Blatt dagegen Dienstags und Freitags. Beide Blätter verkaufte Mohrenthal, der Verleger der Dresdner Merkwürdigkeiten, kommissionsweise. Gleich im 1. Januarblatt 1732 der Dresdner Merkwürdigkeiten wurde das Intelligenzblatt Crells angezeigt:

Mit Königl. allergnädigster Conzession werden nunmehro wöchentlich Dienstags und Freytags vormittags um 11. Uhr von Joh. Christian Crelln, sowohl im Grießbachschen Adreß-Contoir am Alten-Marckt, als auch im Mohrenthalischen Laden auf der Frauen-Gasse, so genannte Dreßdnische Frag- und Anzeiger von Policey-Commercien- und andern dem Publico dienlichen Sachen, das St. vor 3. pf. verkaufft, und soll damit unausgesetzt continuiret [83] werden. Wer quartaliter zu pränumeriren gesonnen, zahlet 6. Gr“.

Ebenfalls das Crell’sche Blatt betrifft eine Anzeige in der 2. Märznummer:[131]

„Von denen Dreßdnischen Frag- und Anzeigen, so im Grießbachischen und Mohrenthalischen Laden ausgegeben werden, sind nunmehro 23 Stück zu haben . . . jedoch soll in Zukunfft, um besserer Ordnung willen, von dato an, wöchentlich nur ein Stück . . ausgegeben werden“. –

Die nächste Anzeige im 2. Stück vom Mai[132] gibt an, daß von den Frag- und Anzeigen nunmehr 36 Stück erschienen sind, und daß das Blatt Montags und Donnerstags bei Mohrenthal für 6 pf. verkauft wird. Aus dem Preis und der Erscheinungsweise ist zu schließen, daß es sich hier um Hilschers Anzeiger handelt. Von jetzt ab sind diese „Dreßdn. Frag- und Anzeigen“ (Hilschers) bis zum Februar 1733 in jedem Blatt der Merkwürdigkeiten erwähnt. Später nicht mehr. Dagegen finden sich 1734 in der 2. Oktober-Nr. und in den folgenden Nummern noch zweimal die „Dreßdn. Intelligenz-Zettuln oder Frag- und Anzeiger“ (Crells) erwähnt, die Dienstags und Freitags ausgegeben werden. Die erste dieser Anzeigen bemerkt: „Von Dreßdn. Intelligenz-Zettuln ist den 2. Nov. 1734 No. 1 im Mohrenthal. Laden vor 3. pf. zu verkauffen“. Zweifellos sind dies, wie sich aus dem Preis und der Erscheinungsweise ergibt, Crells Blätter gewesen. Das Intelligenzblatt Crells erschien bis 1735. Sein Freund, der Mühlstädter Pastor Marcus, verzeichnet es in seinem an anderer Stelle schon erwähnten Sendschreiben:[133]

„Die ersten 1732. angefangenen auf allergnädigste Concession gedruckten sogenannten Dreßdnischen Anzeiger und Intelligenz-Zettul, so bis 1735. continuiret, wöchentlich ½ Bogen in 4º“.

Damit sind die Nachrichten über die zwei ältesten Dresdner Anzeigeblätter erschöpft. Aus den vorhandenen Ratsakten geht hervor, daß sowohl Hilscher als auch Crell sich in gedrückten Verhältnissen befanden. Die im Dresdner Stadtmuseum aufbewahrte [84] Nr. XCV vom 5. Dezember 1740 ist nur halb so stark (4 Seiten 4º) wie die ersten Blätter des Hilscherschen Anzeigers von 1730.

Sehr bezeichnend für die wirtschaftlichen Anschauungen jener Zeit und die Abneigung gegen die Öffentlichkeit der Zeitungen sind die „Bedenklichkeiten“ in dem Gutachten des Rats zu Dresden vom 6. September 1730.[134] In dem von Crell eingereichten Prospekt wurde die Ausleihung auf Pfänder beanstandet, weil dadurch gestohlene Sachen unterschlagen werden könnten. Die Anzeige über Mietung und Vermietung von Gesinde erschien überflüssig, „weil man dieserwegen bei Grießbachen in seinem sogenannten Addreß-Contoir wie zeithero Nachricht haben kann.“ Ebenso überflüssig erschienen Nachrichten über Ankunft und Abgang von Frachtwagen, Landkutschen und Schiffen, weil darüber leicht Erkundigung eingezogen werden könne. Die Mitteilung von Ankunft und Abgang vornehmer Personen erschien nicht weniger bedenklich.

Das nötige wäre „aus den publiquen Thor-Zedduln alle Tage zu ersehen, und wenn vornehme Personen, sonderlich aber in geheimen Verrichtungen abgehen, ist es teils gefährlich, solche bekannt zu machen, teils aber geschiehet manchem kein Gefallen, wenn man in alle Welt schreibet, dieser oder jener Minister ist an dem oder jenem Tage von Dresden abgereiset.“ Die Mitteilung der Markttaxen hatte schon der König für überflüssig erklärt und wie der Rat „verhoffentlich nicht unrecht mutmaßte, damit an auswärtigen Orten in Verkauffung des Getreides sich nicht nach hiesigen Marktpreisen gerichtet und dasselbe gesteigert werde. Wegen der Toten- Tauf- und Trauungszettel haben sich sämtliche Kirchner bereits beschwert.“ Denn wenn die Einwohner diese Mitteilungen wöchentlich zu lesen bekämen, so würden sie nicht mehr die Neujahrszettel kaufen. – Durch das Verspielen von allerhand Sachen würde jungen Menschen das Geld abgelockt. Die Mitteilung von Subhastationen sollte ebenfalls beanstandet werden. ‚Es mache keinen (guten) Eindruck, wenn man von den ohnehin zahlreichen Subhastationen auch auswärts erfahre.‘ – „Die Nachricht von neuen Ämtern und Ehrenstellen, auch von ankommenden [85] kommenden Medicis und andern Künstlern erfährt man ohne wöchentliche Zettel und kann also wohl weggelassen werden.“ Ebenso überflüssig sei die Mitteilung von Offerten und Wetten. Selbst die Kundmachung verlorener Sachen könne unterbleiben:

„Hier weisen die Rechte jedermann der etwas gefunden, an die Gerichte, die es öffentlich anschlagen. Es ist auch der öffentl. Ausruff mit und ohne Trommelschlag hier eingeführet, daß also dießfalls eine mehrere Kundmachung nicht von nöthen zu seyn scheinet.“ Von „Allerhand Novis“ ist gesagt, diese seien oft nicht wahr, und das werde bei den wöchentlichen Anzeigen auch der Fall sein. „Ob nun diese Bedenklichkeiten so beschaffen, daß die wöchentl. Divulgation eines Dreßdnischen Frag- und Anzeige Zedduls gantz und gar zu unterlassen“ oder nur in den einwandfreien Kapiteln zu gestatten sei, wurde der Entscheidung des Königs anheim gegeben. Dieser verfügte unterm 19. September, daß die Kapitel 7, 9, 10, 14, 16, 19 und 22[135] wegzulassen seien, verfuhr also etwas nachsichtiger als der Rat.

Da Hilscher seinen Anzeiger schon am 1. September hatte erscheinen lassen, waren diese Anordnungen auch nicht berücksichtigt worden, wie schon das Titelblatt zeigt.[136]

Die ebenfalls im Stadtmuseum zu Dresden aufbewahrte Anzeiger-Nummer vom 5. Dezember 1740 ist das letzte Dokument des ersten, Hilscherschen, Blattes. Bis zum Jahre 1749 fehlt jede Nachricht über dessen allerdings nicht zu bezweifelndes Fortbestehen.

Als Hilscher 1749 starb, wurde seine Konzession dem Hof-Faktor Siegmund Ehrenfried Richter übertragen.[137]

Sobald dieser die Genehmigung erhalten hatte, zeigte er (am 12. Juni 1749) beim Rate an,[138] „daß der Buchhändler Gerlach allhier, zeithero einen so genannten Frag- und Anzeiger drucken lassen und ausgegeben, wie er denn damit annoch fortfahre. Nachdem aber selbiger hierzu keine Conzession habe, . . . so bäte er, . . . dem besagten Gerlach die Fortsetzung seines Anzeigers zu untersagen.“ Dies geschah auch am 12. Juni 1749.

[86] Ob das Intelligenzblatt Gerlachs eine Fortsetzung des Crellschen Blattes oder ein besonderes Unternehmen war, läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Richter erhielt die Konzession[139] am 30. Mai 1749 und erließ am 13. Juni 1749 einen Prospekt:[140]

„Als wird dem Publico hiermit geziemend eröffnet, daß mit besagtem Addreß-Comtoir den 14. Jun. auf der Pirnaischen Gasse in der goldenen Crone 3. Treppen hoch, der Anfang mit Annehmung derer Frag- oder Anzeigen gemacht, und den 1. Julii darauf der erste Bogen von diesen Dreßdnischen wöchentlichen Intelligenz-Nachrichten vor 1. Gr. das Stück, daselbst ausgegeben werden“.

In dem Gesuch Richters vom 25. Januar 1749[141] hieß es:

„Ew. Kgl. Maj. geruhen . . . sich vortragen zu lassen, was maßen ich durch die sonst in allen Königlichen Residentzen und in sehr vielen Handels-Städten zum besonderen Vortheil des gemeinen Wesens und besonders zur Beförderung des Commercii eingeführten öffentlichen Frag- und Anzeigungs-Nachrichten, oder so genannten Intelligenz-Blätter auf den Entschluß gefallen bin, mit Höchst-Deroselben allergnädigsten Erlaubniß, auch alhier in dero Königl. Residenz-Stadt Dresden ein Adreß-Comtoir zu errichten und in selbigen auf Art derer bekanten und beliebten Ludewigischen wöchentlichen Hällischen Anzeigen gleichfalls eine gedruckte wöchentliche Nachricht, das Dreßdnische Intelligenz-Wesen betreffend, nebst einer jedesmahl beyzufügenden gelehrten Abhandlung nach beyliegendem Schema zum öffentlichen Verkauf auszugeben.“

Ob es sich bei dem Richterschen Blatt um ein neues Unternehmen, allerdings auf Grund der durch Hilschers Ableben erledigten Konzession, handelt, wie es hiernach den Anschein hat, oder um die Fortführung des Hilscherschen Betriebes, ist nicht mit Gewißheit zu ermitteln.

In den Dresdner Geschichtswerken[142] heißt es: 1749 begannen die Dresdner Anzeigen, oder: das Intelligenzblatt nahm 1749 [87] bei uns durch die Dresdner Anzeigen seinen Anfang. Nur Hasche bemerkt in seiner Diplomatischen Geschichte Dresdens[143]: „Sie müssen schon früher existirt haben, vielleicht nur geschrieben oder nicht obrigkeitlich erlaubt.“ Jedenfalls beweisen diese Nachrichten nicht viel mehr, als daß die beiden Blätter von 1730 und 1732 am Ende des 18. Jahrhunderts bereits vergessen waren. Den Beweis ihrer Mitteilungen bleiben diese Autoren schuldig, denn diese Angaben beruhen nicht auf Quellenstudien. Erst Dr. Gustav Klemm[144] bemerkt unter dem Jahre 1730: „Der 1. September 1730 kann übrigens als der Geburtstag des Dresdner Anzeigers gelten.“ Beim Jahre 1749 aber schreibt er: „In diesem Jahre begannen die Dresdner Anzeigen.“[145]

Aus den vorstehenden Untersuchungen ergibt sich, daß der 1. September 1730 tatsächlich der Geburtstag des Dresdner Anzeigers ist.

6. Der Annoncenteil des ältesten Dresdner Anzeigers.
(1730–1740.)

Von dem ältesten Dresdner Anzeigeblatte sind, wie bereits erwähnt, nur noch die Nummern I, XV, XVI, XVIII, XX vom Jahre 1730 und Nr. XCV von 1740 erhalten.[146]

Die ersten Inserenten sind neben dem Herausgeber Hilscher meist „Materialisten“, Buchhändler, Auktionatoren. Daneben finden sich Anzeigen von Hausbesitzern und Zimmervermietern, Pächtern und Verpächtern, Dienstherrschaften und Stellensuchenden, von Reisenden, welche Kompagnons suchen, Verlustträgern und Bestohlenen. Vereinzelt sind schon Geschäftsanzeigen da. Sie betreffen Medikamente, Bücher und Auktionen.

Unter der Rubrik „zu verkaufen“ finden sich in Nr. I (1730) zwei Sammelanzeigen; die eines Materialisten, der drei verschiedene [88] Medikamente anzeigt und eine Bücheranzeige des Herausgebers Hilscher, in der fünf Bücher angezeigt werden. – Die andere Nr. (XV) bringt unter derselben Rubrik zwei Kaufgesuche und drei Angebote. Im ersten dieser Angebote heißt es, daß acht verschiedene Dinge „um wohlfeilen Preyß zu verkauffen angesaget worden“ sind. Auch die beiden anderen Angebote, sie betreffen Medikamente und andere Gebrauchsgegenstände, sind Sammelanzeigen. In gleicher Weise werden in Nr. XVI 14 Verkaufsangebote von „Immobilien“ und 15 Angebote von „Mobilien“ veröffentlicht: z. B. ‚Häuser auf 6 Straßen sind zum Verkaufe ausgeboten‘ worden. Unter den zu verkaufenden Mobilien werden genannt: ‚fünf diversa‘ und eine Möbelauktion im Gewandhaus. – Das Kapitel „zu vermieten“ enthält in Nr. I 2 Angebote, in Nr. XVI nicht weniger als 11 und in Nr. XCV 15 Angebote. Sehr oft werden ganze Etagen, möblierte Logis und möblierte Zimmer mit Stallung angeboten. Die Nachfragen wurden nicht im Anzeiger veröffentlicht. Anzeigen über Verpachtungen sind vereinzelt. Eine größere Rolle spielten die Anzeigen des V. Kapitels: Capitalia zu erborgen. In der ersten Nummer werden 3600 Thaler auf ein Gut gesucht. Nr. XV enthält 2 Sammelanzeigen über auszuleihende und gesuchte Capitalia: In der ersten Anzeige werden angeboten:

1 mal 4000, 1 mal 1200, 5 mal 1000, 1 mal 800, 2 mal 300 Taler auf Grundstücke, 1 mal 500 Taler gegen Wechsel.

In der anderen Anzeige werden gesucht: 1 mal 4000, 1 mal 3600, 2 mal 13000, 3 mal 2000, 1800, 1200, 2 mal 1000, 400, 340, 2 mal 300, 3 mal 200, 185 Taler auf Grundstücke, 1 mal 4000, 500, 2 mal 200, 100 Taler gegen Wechsel.

In Nr. XX wird angezeigt: „Ein starcker Capitaliſt hat etliche 20000 Thaler auff Sicherheit unterzubringen“ und: „5000 Thaler liegen parat . . .“

Diese Anzeigen lassen deutlich erkennen, daß das Intelligenzblatt Hilschers nicht viel mehr war, als eine Zusammenstellung und Veröffentlichung der in seinem Adreßkomptoir eingegangenen Angebote und Nachfragen.

Das Publikum tritt noch nicht selbständig als Inserent auf, es benutzt das Anzeigeblatt nicht unmittelbar. Nicht die Zeitung, sondern das Adreßkomptoir der Zeitung ist die Zentrale, in der [89] sich Angebot und Nachfrage treffen. Dieses ist neben den wenigen selbständigen Anzeigen der Inserent. Wie heute die Vermittlungsbureaus, annoncierte damals das Adreßkomptoir: „Es werden zwei Informatores . . verlanget“, oder: „N. N. hat seine Dienste, weil er in Rechnen und Schreiben wohl erfahren, allhier offerieret“, oder: „N. N. hat sich angegeben“.

Einen Einblick in die Vermittlungstätigkeit des Adreßkomptoirs gibt eine Anweisung des Herausgebers in Nr. XVI vom 23. Oftober 1730:

„Man hat bißher wahrgenommen, daß wenn ein, oder der andere nach Bedienten von allerhand Condition gefraget, ihnen die Antwort zu weilen nicht also können ertheilet werden wie sie gewünschet, weil die Zeddel welche von denenjenigen so sich der Dienste halber angemeldet eingegeben werden, alles dasjenige nicht in sich enthalten, welches doch von denen Bedienten ehe sie in Dienste genommen werden, nachrichtlich zu wißen höchsten nöthig, damit also denen, nach Bedienten fragenden, so wohl als denen welche Dienste suchen Satisfaction gegeben werden möge, so hat man hierdurch die letzteren erinnern wollen, daß sie jedesmahl wenn sie Dienste halben sich angeben, auff einen Zeddel ihren Tauff- und Zunahmen wie alt sie sind, ihren jetzigen Auffenthalt, wer ihre Eltern, ob sie noch am Leben, und wo sie wohnhafft, bey was vor Herrschafften sie und wie lange in Diensten gestandten, ob sie Abschiede erhalten, und was sie vor Profeßion verstehen, ob sie mit Peruquen acommodiren oder Barbieren umgehen können / setzen lassen sollen, dabey denn die so der Schreiberey zugethan, jedesmahl ihre Hand mit Lateinischen und Teutschen Schrifft auch ihres Nahmens Unterschrifft zugleich mit abzugeben haben.“

Der weitere Inhalt des Hilscherschen Intelligenzblattes ist auf dem Titelblatt der Nummern I und XCV angegeben.[147] Bemerkenswert ist ein Inserat, von Hilschers Mitarbeiter, dem Königl. Meublen Proclamator Crell, der in Nr. XV (1730) eine Möbelauktion bekannt macht: „. . wer nun etwas zugleich mit verauctioniren zu lassen gesonnen, kan sich bey zeiten . . . melden, damit alles dem Catalogo inseriret werden könne . . . .“ Bereits im Gründungsjahr des Anzeigers zeigen sich Ansätze zu amtlichen [90] Bekanntmachungen, die vom Herausgeber ausgehen. In Nr. XX vom 6. November 1730 steht unter: Cap. I. Zu verkauffen an Immobilibus:

„. . . den 26. Oct. a. c. ließ E. E. Rath all hier, ein d. d. Dreßden am 24. Okt. vorhero publicirtes Subhastations-Patent öffentlich unterm Rathhauß affigiren, nach welchen . .“

Das Intelligenzblatt hatte also die herkömmlichen Formen der öffentlichen Bekanntmachung, das öffentliche Ausrufen oder Verlesen und den Anschlag noch nicht verdrängt. Und das ist begreiflich, denn seine Verbreitung war gering und auf die oberen Schichten der Bevölkerung beschränkt. Diese frühesten Anzeigerblätter sind im wesentlichen Publikationsorgan für die Listen des Adreßkomptoirs.


Aus den Jahren 1741 bis 1748 haben sich von Dresdner Intelligenzblättern keine Reste erhalten. Eine Verbesserung erfuhr das Intelligenzblatt, als das Privileg 1749 an den Hoffaktor Sigismund Ehrenfried Richter überging. Dieser verband mit dem Anzeiger eine selbständige wissenschaftliche Beilage: „Gelehrte Anzeigen, aus allen Theilen der Gelahrtheit . .“ Damit wurde der Charakter des bloßen Anzeigeblattes durchbrochen, der Leserkreis scheint aber demzufolge noch immer derselbe gewesen zu sein. Viel später erst wuchs mit der zunehmenden Verbreitung die Zahl der Annoncen. Die große Mehrheit der Bevölkerung blieb zurückhaltend, ob auch Richter sein Unternehmen pries: „Heilsame Erfindung derer wochentlichen Anzeigen! . . Hier ist der Ort, sich auf eine erlaubte Art bekannt, und der Welt wissend zu machen, daß man kein faules Glied sey!“[148]

Die weitere Entwickelung der „Dreßdnischen Politischen Anzeigen“ offenbart deutlich das Streben der Herausgeber, eine weitere Verbreitung und damit die Ausdehnung des Anzeigenteils wie des redaktionellen Teils zu befördern. Aus den „Gelehrten Anzeigen“ wurden zu Anfang des 19. Jahrhunderts „Gemeinnützige Beyträge“ und Johann August Tode konnte in einer Eingabe vom 16. Oktober 1801 mit Recht bemerken, daß aus den [91] Gelehrten Anzeigen (und damit aus dem gesamten Unternehmen) ein „Volksblatt“ geworden sei.[149]

7. Die Annoncenpreise des Dresdner Anzeigers.
(1730 bis 1813.)

Aus den ersten Anfängen des Dresdner Anzeigers sind genaue Angaben über die Gestaltung der Anzeigenpreise in dem Gesuche Crells vom 30. März 1730 enthalten.[150] Das Reskript des Königs mit der Erlaubnis zur Herausgabe der Anzeigenblätter enthielt keine Bestimmung über die Annoncenpreise, höchstens die stillschweigende Genehmigung des Crellschen Vorschlages. Es ist immerhin wahrscheinlich, daß diese Preise tatsächlich in Anwendung gekommen sind, sei es bei dem Hilscherschen Blatte, an dem Crell ja anfänglich beteiligt war, oder bei dem Crellschen Blatte. An eine bestimmte Taxe waren die Herausgeber nicht gebunden. Auffallend ist es, daß der Ratsbericht vom 6. September 1730 unter den vielen „Bedenklichkeiten“ die Preise nicht erwähnt. Überhaupt ist auch im weiteren Verlaufe die Abneigung gegen feste Preise charakteristisch. Die ersten Angaben über die Gestaltung der Annoncenpreise finden sich im Dresdner Anzeiger erst in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts. Aber noch immer werden keine festen Preise genannt. 1785 wird mitgeteilt, man wolle eingesandte Avertissements „gegen eine billige Vergütung von Seiten der Einsender, alle Monath auf einen besonderen Bogen zusammen drucken, und selbigen den Interessenten unentgeldlich liefern“. Und 1786 wird bemerkt, daß „diejenigen, welche etwas einrücken lassen, die billigste und accurateste Bedienung zu gewarten haben“. Wann die ersten festen Preise eingeführt wurden, ist nicht bekannt. Im Jahrgang 1803 findet sich erstmals ein bestimmter Zeilenpreis: „Alle dahin passende Ankündigungen, die den Nutzen des Einsenders bezwecken, werden nach dem bisherigen (!) geringen Ansatze, und zwar kleinere bis zu 6 Zeilen mit 4 Gr., bei größeren jede Zeile mit 3 pf. bezahlt, und dafür wird von uns alles zur geschwindesten und, durch den größern Vertrieb des Blattes, zur vortheilhaftesten Bekanntmachung geleistet werden.“

[92] Die nächsten Jahre brachten eine Verteuerung. 1808 wird mitgeteilt: „Für jede Spaltenzeile [62 mm] in die Anzeigen einzurücken wird 8 pf. bezahlt. Die kleinste Annonce aber kostet 4 Gr.“ Im gleichen Jahre wurden die Grundsätze der Preisbemessung genauer angegeben.[151] In den Jahren 1809 und 1811 änderten sich die Preise wiederholt.[152] Sie wurden ermäßigt. Dafür wurden aber Nebengebühren für besondere Bemühungen angesetzt. 1812 werden „die Insertionsgebühren, mit feiner Schrift die Spaltzeile 1 Gr. 6 pf., bei größerer mit 2 und 3 Gr., und ganze Zeilen ebenfalls mit 3 Gr. bezahlt.“

Besonders schwer war für den Anzeigerinhaber das Kriegsjahr 1813. Die Mahnungen wegen der rückständigen Pränumerationsgelder, die seit 1749 nie aufhörten, wurden besonders eindringlich. Dazu war die Zahl der Pränumeranten zurückgegangen, sodaß der Pachtinhaber des Adreßkomptoirs am 26. November 1813 erklären mußte, daß der Druck seiner Blätter im kommenden Jahre eingestellt werden müßte, wenn sich nicht genügend Interessenten fänden. Der Insertionspreis betrug 1813 für jede Spaltenzeile zu dreizehn Silben 1 Groschen.[153] Im gleichen Jahr trat eine Preisermäßigung „bei Logis-Vermiethungsanzeigen oder dgl. Miethgesuchen“ ein. Anstatt eines Groschens wurden nur 9 pf. verlangt.[154] Ebenso erscheint 1813 erstmals eine Taxe für Zeitungsbeilagen.[155]

Zu den verschiedensten Mitteln wurde gegriffen, um bei dem geringen Absatz des Anzeigers durch die Annoncen einen Ersatz zu schaffen. Im Februar[156] erbietet sich das Adreßkomptoir, den „Herren Hausbesitzern und Vermietern ihre freistehenden Wohnungen kostenlos in eine Liste für die Interessenten aufzunehmen“. Es wird den Vermietern aber freigestellt, ob sie dem Adreßkomptoir dann eine Provision zukommen lassen wollen, wenn ihre Wohnungen durch das Komptoir vermietet worden sind. Die Suchenden aber zahlen 4 Gr. für diese Auskünfte. Dieser Vorschlag [93] bedeutet geradezu eine Rückkehr zu den alten Fragämtern, von denen die Intelligenzblätter ausgegangen waren. An die Stelle des Annoncenpreises tritt die (höhere) Vermittelungsgebühr. Etwas ähnliches bezweckt ein Vorschlag vom Oktober 1813[157]: „Wir erhalten so selten Auftrag, Verkaufsanerbietungen in unser Blatt einzurücken“ klagt der Inhaber. Er will deshalb eine Vermittelung für Käufe und Verkäufe einrichten. Gemeint sind hier Gelegenheitskäufe und -Verkäufe aller Art. Wer etwas kaufen oder verkaufen will, soll es im Adreßkomptoir anzeigen und in eine Liste eintragen lassen. – Aus einer Nachrichtenvermittelung wird eine Geschäftsvermittelung, aus den Annoncenpreisen werden Vermittelungsgebühren: „Kaufgesuche und Verkaufsanerbietungen, die noch nicht 20 Thlr. betragen, sind – welches man nicht unbillig finden wird, mit 8 Gr. Commissionsgebühren, jede folgende 10 bis 100 Thlr. mit 1 Gr. und so weiter bei beträchtlichen Summen zu honoriren. Außerdem bedingen wir uns noch 6 pf. vom Thaler des Kaufs- und Verkaufsgeldes als Provision.“ Ob die Abneigung gegen die Zeitungsanzeigen oder Bequemlichkeit des Dresdner Publikums den Pächter des Adreßkomptoirs zu diesen Vorschlägen veranlaßt hat, ist schwer zu sagen. Auch in der Folge bittet der Pächter immer wieder um Benutzung seines Blattes zur Insertion.

Am 18. März 1814 erbot sich das Adreßkomptoir erstmals zur Abfassung von Annoncen. Von einer Vergütung war zunächst nicht die Rede. Sehr bald aber wird dazu bemerkt: „Gegen die kleine Vergütung von 1 und nach Befinden von mehreren Groschen.“ Solche Nebengebühren mußten das Inserieren nicht nur wesentlich verteuern, sondern auch viele Personen davon abhalten, sodaß es schließlich kein Wunder war, wenn die Dresdner Anzeigen sich nur mit Mühe halten konnten.

Allerdings hatte die schlechte Lage des Inhabers des Adreßkomptoirs noch eine andere Ursache: die Einziehung der dem Anzeiger 1752 vom Leipziger Ober-Postamt auf Widerruf gewährten Postfreiheit.[158] Für die Postfreiheit waren anfangs 18, dann 25 Rthlr. zu zahlen, auch mußten dafür die Königl. Mandate und Verordnungen kostenfrei abgedruckt werden. Das Oberpostamt in [94] Leipzig schätzte 1801 die Zahl der durch die Post versendeten Exemplare auf 390. Allerdings sei der Debit dieser Blätter gegen früher nicht gestiegen, sondern verringert worden. Ein Vortrag der Geheimen Räte vom 10. August 1811 stellte aber fest, „daß man statt sonstiger 700. Exemplare täglich deren jetzt 1250 drucke und absetze, welche, da vorhin ein Exemplar nur 2 rthlr. gegolten, jetzt aber mit 5 rthlr. und 6 rthlr. bezahlt werden müßte, wenigstens 6250 rthlr. jährlich betrügen und dem Comptoir einen Überschuß von 4 bis 5000 rthlr. jährlich abwürfen. Das Porto für die anjetzt versendet werdenden Exemplare aber betrage nach der angestellten Berechnung 1200 bis 2000 thlr. jährlich.“ Das Oberpostamt beantragte daher Erhöhung des Kanons von 25 auf 400 rthlr. oder gänzliche Einziehung der Portofreiheit. Das letztere wurde 1812 verfügt. Eine wesentliche Erhöhung der Insertionsgebühren war die Folge. Aus diesen Feststellungen ergibt sich die interessante Tatsache, daß der Dresdner Anzeiger noch in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, obwohl er ein Annoncenblatt war, seine finanzielle Grundlage in den Pränumerationsgeldern hatte.

Die erste amtliche Regelung der Annoncenpreise war die Folge einer Beschwerde über zu hohe Insertionsgebühr des Dresdner Adreßkomptoirs. Auf die Beschwerde antworteten „Redaction und Expedition des Dresdner Anzeigers“ mit sehr interessanten Vergleichen.[159]

Der Rat zu Dresden erkannte in seinem Bericht an den König (vom 3. Dezember 1812) an, daß eine obrigkeitliche Taxe nicht bestanden habe. Dagegen habe sich der Redakteur durch die Anzeige der Gebühren in seinem Blatte „selbst verbindlich gemacht, daß das Publikum nicht ben jedem einzelnen Inserendo einer willkürlichen Steigerung unterworfen seyn solle“. Dem Inhaber sei auch das Privileg nicht mit einer solchen Beschränkung erteilt worden. Ebensowenig sei dem Rate bekannt, „daß anderen ähnlichen Instituten und Redaktionen von Zeitungs- und Wochenblättern in den Sächsischen Landen eine Taxe der Insertionsgebühren halber gesetzlich vorgeschrieben worden wäre . . . . Will man im Gegentheil denen über den Buchhandel und die [95] Buchdruckerey vorhandenen Gesetzen, wegen der Analogie des Geschäfts, einige Anwendbarkeit auf gegenwärtigen Fall nicht ganz absprechen, so deuten auch diese dahin, daß die Redactoren solcher Tageblätter in der Regel und so lange sie diese Freiheit nicht mißbrauchen, sich selbst eine Taxe zu bestimmen befugt sind.“ Wegen der nur angefangenen Zeilen steht der Rat auf dem Standpunkt des Redakteurs, daß „es hiebey auf den Raum ankommt, und nicht auf die Menge der Worte, welche in eine Zeile gebracht werden“.

Das am 10. März 1813 ergangene Reskript verfügte dem Ratsvorschlag entsprechend, daß 1. die von der Zeitung aus über das Inserat gedruckte Inhaltsangabe nicht berechnet werden soll, 2. daß nicht unnötig neue Zeilen angefangen werden dürfen, und 3. daß die Taxe von 1 Gr. 6 pf. vierteljährlich im Blatte bekannt gemacht werden sollte.

Eine obrigkeitliche Taxe wurde also noch nicht festgesetzt, vielmehr nur die stillschweigende Genehmigung der bestehenden Selbsttaxe gegeben.

8. Das Entstehen der Annoncenpreise (Grundsätze der Preisbildung).

Wie die Intelligenzblätter aus den Intelligenzkomptoiren und diese wieder aus älteren Einrichtungen hervorgegangen sind, so lassen sich auch die Annoncenpreise weiter zurückverfolgen.

Die Tätigkeit der Komptoire bestand nicht nur in der öffentlichen Bekanntmachung von Angebot und Nachfrage, sondern auch in der Vermittelung und Abschließung von Geschäften. Dementsprechend sind auch zwei Arten von Gebühren zu unterscheiden: Anzeigegebühren und Vermittelungsgebühren. Die letzteren sind immer wesentlich höher als die ersteren, denn sie werden nur gezahlt, wenn das Geschäft tatsächlich zustande gekommen ist.[160]

Sowohl bei den Anzeigepreisen, als auch bei den Preisen für Vermittelungen sind die eigentlichen (öffentlich rechtlichen) Gebühren maßgebend gewesen. Bei den Justizbehörden bestanden für öffentliche Bekanntmachungen in privatem Interesse Einzelgebühren und für andere Amtsgeschäfte Klassen- und Prozentualgebühren. Was [96] das öffentliche Bekanntmachungswesen angeht, so kostete das öffentliche Ausrufen jedesmal einen Groschen und das Anschlagen öffentlicher Bekanntmachungen, in der Regel Subhastationsbriefe oder Ediktalzitationen, zwei bis fünf Groschen.[161]

Die Gebührentaxe Marpergers[162] unterscheidet auch dem Preise nach genau zwischen der bloßen „Einschreibung“ und der erfolgten „Zuweisung.“ Diese Zuweisung bedeutete entweder Nachweisung der gesuchten Stellung oder des verlangten Gutes, so daß der nachfragende Teil mit Hilfe des Komptoirs das Geschäft tatsächlich abschloß. So spricht Marperger ausdrücklich: „durch Hülffe und Nachweisung des Comptoirs“ oder von Kontrakten, „welche vermittelst, und durch Anweisung des Contoirs geschlossen werden.“ Die Regierung wies ebenfalls darauf hin[163], daß die „würckliche Zuweisung“ erfolgt sein müsse, daß den Parteien das Gesuchte durch „Vermittelung in der Tat zugewiesen worden“ sei. Für diese Vermittelungstätigkeit hatten beide Teile zu bezahlen. Bei Marperger und bei Grießbach[164] sind zwei Arten von Geschäften zu unterscheiden. Einmal solche, welche das Adreßkomptoir mit dem Nachfragenden selbst abschließt. Das sind: Einschreibung in die Liste, Eigen- oder kommissionsweiser Verkauf von Gegenständen (Gelegenheitskäufe), Benutzung der vom Komptoir gehaltenen Zeitungen, Handelsnachrichten, Lotterielisten. Das sind diejenigen Geschäfte, für welche es nur einseitige Gebühren geben konnte. Bei den anderen Geschäften übernahm das Adreßkomptoir (nach Marpergers Plan) die Vermittlertätigkeit und erhob von beiden Teilen die gleiche Gebühr. Nur bei Zuweisung eines „lucrativen Dienstes“ sollte der Suchende eine höhere Gebühr erlegen, als der andere Teil. – Der Plan Gutkäß’ dagegen fordert von dem Erwerber, Pächter, Mieter einer Sache eine höhere Gebühr als von dem andern Teil.

Für die Gestaltung der Preise für Vermittelungen hat es den Projekten Marpergers und Gutkäß’ nicht an Vorbildern gefehlt.

Zunächst sind die amtlichen Gebühren für freiwillige oder zwangsweise Versteigerungen zu nennen. Sie betrugen 1 Gr. von [97] jedem Taler Erlös oder 3 Gr., wenn der Katalog vom Auktionator angefertigt und gedruckt wurde. Sowohl Marperger, als auch Gutkäß haben denselben Preis für „Verkauff und Zuweißung gewißer Mobilien“ und beziehen sich ausdrücklich auf die Auktionspreise. Gutkäß schreibt in seinem „Projekt“ unter 9: „Würden aber dem Verkäuffer Kauff Leute zugewiesen, so hätte derselbe von iedem Thaler 1 Gr. abzustatten, und sich dessen soviel weniger zu weigern, weil bey Auctionen von iedem Thaler 3 Gr. inne behalten werden.“[165] Er hat sich außerdem das Wiener Komptoir zum Vorbild genommen, das er ausdrücklich erwähnt. Marperger bemerkte in seiner Eingabe, daß er die Hamburger und Amsterdamer Mäklertaxe zum Vorbild genommen und sich „zugleich mit nach dem hiesigen üblichen Gebrauch gerichtet“ habe[166]. Die in seinem Plan unter 7 angegebene Taxe für Vermietungen und Verpachtungen wird als „bekanter maßen landüblich“ bezeichnet[167]. Möglicher Weise handelt es sich hier um eine Notariatsgebühr.

Wie bei den amtlichen Gebühren lassen sich auch in Marpergers Plan Einzelgebühren und Wertgebühren (Klassen- und Prozentualgebühren) unterscheiden. Wo zwischen zwei Parteien vermittelt wird, bezahlt jede entweder Klassen- oder Prozentualgebühren. Im andern Falle besteht Einzelgebühr. Über die Bildung der Preise ist zu sagen, daß neben den Preisen für die Eintragung in die Listen oder öffentliche Bekanntmachung, für welche das Herkommen maßgebend war, wirtschaftliche Gesichtspunkte die Gebühren für die Vermittelungsgeschäfte bestimmten. Die Vermittelung „lucrativer“ Dienste wird höher bewertet, als die Besorgung niederer Stellungen. „Umb nur iedermann zu dienen und die Kundschafft zu erhalten“, wird dem wirtschaftlich Schwachen durch Preisermäßigung entgegengekommen. Für die Vermittelung niederer Dienste wird ein fester Satz bestimmt, während für andere „Bedienungen“ Prozentualgebühr besteht.

Die Erinnerungen der Regierung[168] brachten eine noch weitergehende Berücksichtigung der weniger Zahlungsfähigen und bestimmten statt einiger wohl willkürlich festgesetzter Prozentualgebühren [98] die herkömmliche Auktionsgebühr von 3 Groschen. Auch die Klassengebühren für Vermietungen erfuhren eine Herabsetzung. – Charakteristisch ist die Abneigung gegen feste Preise, die auch späterhin immer wieder hervortritt. Marperger stellt es, trotz seiner hohen Vermittelungsgebühr für lukrative Dienste beiden Parteien anheim, ob jemand „auf diskretion etwas mehreres geben wolte“. Auch für die Benutzung der übrigen geplanten Einrichtungen stellt er keine Taxe auf, sondern überläßt es dem Publikum, nach Belieben zu geben, allerdings mit dem Bemerken: „Insoweit es unß ebenfallß convenable ist.“ Gutkäß verlangte in seinem Projekt[169] „vor die erste Annotation“ vom Eigentümer 1 Gr. und vom Erwerber oder Mieter „8 und mehr Gr.“, besonders wenn ihm mit Korrespondenz an die Hand gegangen würde. Neben dieser Gebühr für Kauf und Pacht von Grundstücken stellte er eine eigene für „Logisvermietung“ auf. Der Wirt sollte für die erste Annotation in der Stadt 1 Gr. (außerhalb 6 Pf.) geben, während derjenige, „so ein Logement fände, nach Gelegenheit wohl 4 und mehr Groschen“ bezahlen sollte.

Der eine Teil bezahlte also nur die Eintragungs- oder Anzeigekosten, während der Suchende die Vermittelungsgebühr tragen sollte. Auch hier sind die Preise nicht fest bestimmt; es sind Spekulationspreise zur Gewinnung eines möglichst großen Kundenkreises und vollen Ausnutzung der unterschiedlichen Zahlungsfähigkeit.

Neben den schon erwähnten Auktionspreisen dienten die amtlichen Bekanntmachungspreise auch dem Projekt Gutkäß’ zum Vorbild. Er verlangt für öffentlichen Anschlag ebenfalls 1 Gr., für Kapitalvermittelung ¼ oder ½ pro Cent vom Suchenden.

Mit dem Entstehen der Intelligenzblätter wurden die Einschreibungs- oder Annotationsgebühren zu Annoncenpreisen. Die Vermittelungsgebühren der Intelligenzkomptoire aber blieben bestehen, und es wäre falsch, die Annoncenpreise als die einzigen Preise der Intelligenzkomptoire zu betrachten. Erst im 19. Jahrhundert schieden die meisten Vermittelungsgeschäfte aus der Verbindung mit den Anzeigeblättern aus und wurden zu selbständigen Gewerbebetrieben, die, wie z. B. die Stellenvermittelung, sich weiterhin spezialisierten.

[99] Die ersten Dresdner Annoncenpreise wurden, wie bereits erwähnt, von Crell 1730 aufgestellt[170] und stillschweigend genehmigt. Bis in die 80er Jahre fehlen dann alle Angaben über die Preise des Dresdner Anzeigers. Noch 1786 wird ganz allgemein billigste Bedienung versprochen. Man berechnete die Anzeigen nach dem Umfange und wohl auch nach dem Wert des Objektes. Der Übergang zum Zeilenpreise erfolgte nicht unmittelbar. Vielmehr wurde zunächst für jede Anzeige von bestimmtem Umfange ein Pauschalpreis und für jede weitere Zeile ein geringer Zeilenpreis (1803: 3 Pf.) berechnet.

Der reine Zeilenpreis ist 1808 bereits vorhanden, aber mit der Bestimmung, daß die kleinste Anzeige wie vorher 4 Gr. kostet. Im folgenden Jahrgang findet sich erstmals die Mitteilung, daß der Preis nach Zeilen berechnet wird. Unterschiede im Satz, wie größere Schrift, werden teurer bezahlt. Ebenfalls 1809 wird für Unvermögende, insbesondere Dienstboten, Preisermäßigung angekündigt, „damit Jedermann hieran Theil nehmen kann“. Einige Jahre später wurde bei „Logis-Vermiethungsanzeigen od. dergl. Miethgesuchen“ eine geringe Preisermäßigung gewährt. Wie die Ankündigung des Dresdner Anzeigers von 1808[171] zeigt, wurde für Arme und Unbemittelte und für Anzeigen, deren Objekt geringwertig war, Ermäßigung gewährt. Familienanzeigen galten, wie noch heute vielfach im Ausland, als Luxus und mußten voll bezahlt werden. Wie schon früher festgestellt wurde, bestand in Sachsen eine obrigkeitliche Taxe der Annoncenpreise nicht. Bis 1810 hatte selbst der Pächter der Leipziger Zeitung[172] keine amtliche Taxe. Er war nur verpflichtet, eine „billigmäßige Gebühr“ zu fordern. Erst 1810 wurde im Pachtvertrag[173] des Leipziger Zeitungspachters für Avertissements, welche über drei Zeilen betrugen, ein Preis von 2 Gr. 6 Pf. und bei Anzeigen bis zu drei Zeilen 6 bis 8 Gr. bestimmt. Wenn die Anzeigen den Luxus betrafen, kosteten sie 16 Gr.

Aus diesem und dem vorangegangenen Kapitel ergibt sich, daß die in den Plänen Marpergers und Gutkäß’ angegebenen Preise, soweit es sich nicht um Vermittelungsgeschäfte, sondern um Anzeigen oder [100] Leistungen ähnlicher Art handelt („Einschreibung“, „Annotation“), und ebenso die 1730 von Crell für sein Anzeigeblatt festgesetzten Preise den im Codex Augusteus für Anzeigen (öffentliche Anschläge und öffentliches Ausrufen) festgesetzten Gebühren entsprechen. Dasselbe gilt von den Pauschalpreisen und Mindestsätzen für Annoncen des Dresdner Anzeigers bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts.


Obwohl die ältesten politischen Zeitungen in Deutschland erschienen sind, erfolgte die Benutzung der Zeitungen zu amtlichen und privaten Bekanntmachungen zuerst in England. Die älteste Anzeige steht nach Andrews[174] im Impartial Intelligencer vom März 1648. In den letzten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts entwickelte sich in England das Anzeigewesen rasch. Buchhändler und Kurpfuscher waren die ersten Inserenten. Sehr früh erschienen auch Fundanzeigen. Als Preis wird einmal 12 d. für eine Anzeige gefordert, wofern sie nicht übermäßig lang sei.[175] The Jockey's Intelligencer gibt seine Preise 1683 bekannt: „One shilling for a horse or coach for notification, and sixpence for renewing.“ Hier gab es also schon Rabatt für Wiederholung desselben Inserates. Der Observator Reformed forderte: „one shilling for an advertisement of eight lines“, und der County Gentleman's Courant schreibt zwei Jahre später: „Seeing promotion of trade is a matter which ought to be encouraged, the price of advertisements is advanced to twopence per line.“[176]

Sehr bald entwickelte sich das Anzeigewesen in Nordamerika. Als die erste Zeitung erschien The Boston News Letter, deren erste Nummer am Montag, den 24. April 1704 erschien.[177] Hier erfolgte diese Ankündigung: This News-Letter is to be continued weekly, and all persons who have Houses, Lands, Tenements, Farms, Ships, Vessels, Goods, Wares or Merchandise, etc. to be Sold, or Let, or Servants Run-away, or Goods Stole or Lost; may have the same inserted at a Reasonable Rate, from [101] Twelve Pence to Five Shillings, and not to exceed: who may agree with John Campbel, Postmaster of Boston“. Über die Anzeigenpreise bemerkt North an anderer Stelle:[178]

„In the colonial press it was rarely that a newspaper made any publication of advertising rates, it being customary to announce, instead, that advertisements would be „taken in“ at „reasonable rates“ or a „moderate price.“ The inference is fair that the early printers were glad to get what they could for this kind of business, and it is certain that no such thing as a fixed standard of advertising rates was ever arrived at among them. The Virginia Gazette announced that „advertisements of moderate length would be inserted for 3 shillings the first week and 2 shillings each week after.“ The Maryland Gazette promised to publish „advertisements of moderate length for 5 shillings the first week and 1 shilling each time after, and long ones in proportion.“ The New Jersey Gazette, as late as 1777, inserted „advertisements of moderate length for 7 shillings 6 pence for the first week, 2 shillings 6 pence for every continuance, and long ones in proportion.“ Space for advertisements in the „blanket sheets“ of the earlier daily journalism of New Yorkcity was not only sold at very low rates, but was often given away. Thirty-two to forty dollars per year, with a copy of the paper thrown in, would secure for the advertiser as much space as he demanded, and advertisements would often appear many days after they were out of date.“

In Wien betrug die Schreibgebühr des 1707 eingerichteten Fragamtes 17 kr. Auch die Posttäglichen Wiener Frag- und Anzeigungs-Nachrichten nahmen den gleichen Preis „für jede Offerte und jede Nachfrage.“[179] Dieser Preis wurde durch eine Kaiserliche Verordnung vom 14. März 1707 bestimmt, da von den „Zubringern“ ein übermäßiger Lohn und von jedem Gulden ein Groschen verlangt wurde. – In Brandenburg-Preußen bestand bis 1775 keine obrigkeitliche Taxe für die politischen Zeitungen. 1727 forderte die Berliner privilegierte Zeitung für eine Anzeige [102] 8 bis 12 Groschen. Die Eintragung einer Anzeige in das Protokoll des Berliner Adreßkomptoirs kostete 2 Groschen. Hier erscheint also die Insertionsgebühr in ihrer ältesten Form.[180] Da in Berlin die Vossische und Spenersche Zeitung, wie auch das Intelligenzblatt oft ganz verschiedene Preise verlangten, so erging am 6. Dezember 1775 ein Befehl, eine Gebührentaxe für Avertissements zu entwerfen. Nach vorangegangener Verhandlung mit den Beteiligten wurde am 24. Januar 1776 eine Taxe bestätigt, welche für jede Petitzeile statt der bisherigen 1½ künftig 2 gute Groschen festsetzte.[181]


Die Grundsätze der Preisbildung entsprechen nicht immer wirtschaftlichen Erwägungen. Die Annoncenpreise sind von Anfang an einseitig normierte Preise: Taxen. Für ihre Gestaltung waren, wie für Dresden nachgewiesen wurde, zu Anfang Gewohnheit und Sitte bestimmend. Man übernahm einfach die für Leistungen ähnlicher Art geltenden Preise. Sehr bald aber, in Dresden bereits bei dem ersten 1730 entstehenden Intelligenzblatte, machen sich Bestrebungen geltend, die eine Preisbildung auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen bezwecken. Dieser Fortschritt zeigt sich äußerlich, indem an die Stelle der einen traditionellen, festen Taxe mehrere Preise treten, die einen Spielraum gewähren. Nicht selten aber fällt die Taxe überhaupt weg, und der Preis wird in freier Vereinbarung bestimmt. Die weitere Entwickelung bis zum Zeilenpreis geschah, wie schon gezeigt wurde, nicht ohne Übergangsformen. Jedenfalls ist in Dresden die Entwickelung der Anzeigenpreise selbständig und ohne obrigkeitliche Eingriffe und Taxen erfolgt. Schon in den ersten Anfängen des Intelligenzwesens macht sich das Bestreben geltend, auf Grund der bestehenden tatsächlichen oder rechtlichen Monopolstellung durch geeignete Preisgestaltung auf den Umfang des Absatzes einzuwirken. Der charakteristischen Abneigung gegen feste Preise lag ohne Zweifel die Absicht zugrunde, durch verschiedene Normierung der Preise einen möglichst weiten Kreis von Inserenten zu gewinnen: Schon [103] 1730 wurden in Dresden die Inserate „nach Proportion und Sache“ bezahlt.

Die Bemessung der Preise nach Umfang der Anzeige und dem Werte des angezeigten Gegenstandes findet sich bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in England. Zuweilen ist der Wert des Gegenstandes allein maßgebend für die Preisbildung. Später gibt es feste Preise für Inserate, die einen gewissen Umfang nicht überschreiten, Pauschalpreise. Dann erst bilden sich feste Zeilenpreise. Die Entwickelung unterscheidet sich also nicht von der deutschen. Die englischen und amerikanischen Zeitungen sind den deutschen Blättern inbezug auf die Ausgestaltung der Annoncenpreise weit vorausgeeilt. Schon im 18. Jahrhundert gibt es dort Preisermäßigung für Wiederholungen. Der freie und persönliche Ton jener englischen und amerikanischen Zeitungsanzeigen sticht seltsam ab von der unpersönlichen Form der deutschen Anzeigen, von der Ängstlichkeit dieses niedergehaltenen Bürgertums, das selbst in geschäftlichen Dingen die Öffentlichkeit der Zeitungen scheute. Überhaupt ist die Entwickelung des Inseratenwesens und damit auch der Preise für Zeitungsanzeigen vom Volkscharakter abhängig.


Auffällig ist bei den einzelnen genannten Zeitungen die Verschiedenheit der Preise. Gegenüber den englischen und den Dresdner Preisen erscheinen die Gebühren des ersten Pariser Adreßkomptoirs von 3 Sous oder der Zeilenpreis von 4 kr. im Frankfurter Intelligenzblatt sehr niedrig. Für die Gestaltung der Preise waren eben wirtschaftliche Gründe zwar vorhanden, aber sie waren nicht allein bestimmend.

Diese wirtschaftlichen Erwägungen wurden durchkreuzt von nichtwirtschaftlichen Gründen. Dazu kommt, daß selbst bei den Intelligenzblättern die finanzielle Grundlage in der Regel nicht in den Annonceneinnahmen, sondern in den Abonnementsgeldern bestand. Der Anzeigenteil war in Deutschland bis in die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts in der Regel nicht viel mehr als eine Nebeneinnahme, der neben dem Erlös aus dem Verkauf der Blätter eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung zukam. Daraus erklärt sich auch, daß für Zeitungsanzeigen in den meisten deutschen Staaten keine amtlichen Preistaxen bestanden. Es kam [104] bei den meisten Blättern nicht so sehr darauf an, ob die Gebühren zu hoch oder zu niedrig bemessen waren. Ein allerdings seltener Beweis hierfür ist eine Bestimmung des Münsterischen Intelligenzblattes[182]: „Wer Abonnent dieses Blattes war, hatte das Recht, seine Avertissements unentgeltlich dem Intelligenzblatte einrücken zu lassen, doch sollten Auswärtige Commissionen franco geschickt werden.“ Obrigkeitliche Preisvorschriften oder die Gewährung der Postfreiheit ließen nicht selten wirtschaftliche Erwägungen hinsichtlich der Preisbildung zurücktreten, so daß es schließlich genügte, wenn sich die Anzeigenpreise einigermaßen im Verhältnis zu dem Werte des angezeigten Gegenstandes befanden. Dies ist überhaupt die Grundlage aller Preisbildung im Anzeigewesen. Sobald mißliche Verhältnisse die Herausgeber zu rationeller Wirtschaft veranlassen, zeigt sich das Bestreben, den Absatz des Blattes zu heben und durch Preisanpassung die Zahl der Inserenten zu vermehren. Das „Gesetz der Spekulationspreise“ beherrschte, wie heute noch, schon die ersten Versuche wirtschaftlicher Preisgestaltung auf dem Gebiete des Annoncenwesens.

Die Anfänge der großen Differenzierung der Anzeigenpreise im modernen Zeitungswesen und der ihr zugrunde liegenden wirtschaftlichen Gesetze sind, wie früher gezeigt wurde, seit dem ersten Auftreten der Zeitungsanzeigen erkennbar. Denn diese wirtschaftlichen Erkenntnisse sind nicht erst mit dem Anzeigewesen entstanden. Das Streben, die Preise in derselben spekulativen Weise zu gestalten, tritt in der von Anfang an beobachteten Abneigung gegen feste Preise zutage. Bemerkenswert für die weitere Entwicklung in Dresden ist, wie wenig sich die Anzeigenpreise in den ersten einhundertfünfzig Jahren des „Anzeigers“ verändert haben. 1874 kostete die Zeile 1 Groschen und in den achziger Jahren betrug der gewöhnliche Zeilenpreis (wie bei den meisten Dresdner Zeitungen) 15 Pf.[183]. Die Anzeigenpreise richteten sich nicht nach den Produktionskosten der Zeitung, sondern die Produktionskosten richteten sich nach den Anzeigepreisen: die Leistungen wurden den Inseraten- und Abonnementseinnahmen angepaßt. Die wirtschaftliche Grundlage der Zeitungen aber war bis [105] ins 19. Jahrhundert hinein die Einnahme aus dem Verkauf der Blätter (Abonnement). Erst mit der Zunahme der Inserate, insbesondere der Geschäftsanzeigen und der Einführung der wesentlich höheren Preise für Reklamezeilen wurde dann, trotz der steigenden Auflageziffern, das Inseratengeschäft die wirtschaftliche Grundlage der Zeitungen. Die durch die Massenhaftigkeit der Inserate ermöglichte Verbilligung der Produktionskosten kam nicht nur dem Inserenten in Gestalt einer hohen Auflage und damit der weiten Verbreitung seiner Anzeige zugute, sondern durch die Ausgestaltung des redaktionellen Teils auch der gesamten Leserschaft.


[106]
Anhang.

I.
Verzeichnis der Dresdner Zeitungen und Journale im 18. Jahrhundert.
a) Zeitungen:

geschriebene:

*1. Diarium Dresdense, von Iccander [Johann Christian Crell]. 1714–1733, 2º.
 2. Dreßdnisches Blättgen, von Weigeld um 1734–1753.
 3. Diarium von Bär, bis 1753.
 4. Diarium von Rudolph, bis 1753.

gedruckte:

 1. Des neuerscheinenden Postillons erste und andere Station, worinnen in 24. besonderen Felleisen allerhand alte und neue Inn- und Ausländische rare Kuriositäten eröffnet werden, 1700 u. 1720–1726 folg. in 8⁰.
 2. Die neuesten Kriegs-, Friedens- und Weltgeschichte 1729–1752.
 3. Poetische Remarquen über die Neuesten Begebenheiten der Welt. 1730. (Handschriftlich), [dann gedruckt?].
 4. Die Annehmlichkeiten von Europa, oder sonderbare curieuse historische Beschreibung. 1731 (?).
 5. Kirchhof durchlauchtigster Personen. 1731. 1733.
 6. Einleitung in das Neueste der Zeit. 1731.
*7. Das Neueste von der Zeit. 1730. 1733. 4º.
*8. Die Cronen von Europa. 1731. 4º.
*9. Dreßdnische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. 1743. 4º.
*10. Dreßdner Wochenblatt. 1795. 8º.
*11. Der Sächsische Annalist. 1793. 4º.
[107]
b) Journale:

A. (historisch-politische):

*1. Sächsisches Kern-Chronicon, Remarquable curieuse Briefe. 1720–1735.
*2. Dreßdnische Merckwürdigkeiten. 1727–1783.
*3. Magazin der Sächsischen Geschichte. 1784–1791.
*4. Neue Dresdner Merkwürdigkeiten. 1792–1793.
*5. Curiosa Saxonica. 1729–1764.
Analecta Saxonica. 1765.
*6. Miscellanea Saxonica. 1767–1781.
*7. Dreßdnisches Magazin. 1760–1765.
*8. Dresdner Museum. 1783–1786.
*9. Journal für Sachsen. 1792–1793.

B. (wissenschaftliche):

*1. P. J. Marpergers Miscellanea curiosa, Von allerhand auserlesenen Historischen, Politischen, Mercantilischen, Oeconomischen, Mathematischen und andern, theils zur Gelehrsamkeit und Curiosität jetziger Zeit, teils auch dem Publico zum besten gereichende Sachen und Begebenheiten, Welche nach und nach in unterschiedlichen Monat-Piecen sollen herausgegeben werden. . . Dreßden, in Verlegung des Autoris, 1. bis 8. Heft. 384 S. 4°, [1727–1730], (in der Kgl. öff. Bibl. in Dresden).
*2. Diplomatische und curieuse Nachlese der Historie von Ober-Sachsen, und angrenzenden Ländern, zu einiger Erläuterung derselben gehalten von Christian Schöttgen und George Christoph Kreysig. 3 Bde. 8º. 1730–1733. Dreßden und Leipzig, bey Christoph Hekels sel. Sohn.
 3. Obersächsische Bergakademie von Zimmermann. Dresden 1746.
 4. Grummets Beyträge zum Wachsthum der Natur- und Grössenlehre. I. St. 1747. Dresd. bey Hekeln 4°.
*5. Gelehrte Anzeigen, aus allen Theilen der Gelahrtheit etc. (Dreßdnische Gelehrte Anzeigen), Beiblatt der „Dreßdnische politsche Anzeigen“ (jetzt Dresdner Anzeiger). 1749–1812. 4º.
 6. Abhandlungen und Erfahrungen der ökonomischen Bienengesellschaft in der Oberlausitz. Dresden 1766.

[108]

 7. M. Immanuel Carl Heinr. Börners Sammlungen aus der Naturgeschichte, Oekonomie, Policey, Cameral- und Finanzwissenschaft. I. Th. Dresden 1774.
 8. Neue Sächsische historische Handbibliothek, durch G. B. Weinert. I. Th. Dresd. b. Hilscher. 8º. 1775.
 9. Beyträge zur Geschichte Deutschlands. I. St. Dresd. 1776. b. Walther. 8º.
10. Der Landwirth, von Hube. I. St. 8°. Warschau und Dresd. 1779.
11. Bellona, ein militärisches Journal. I. St. Dresd. 1782. 8º.
12. Magazin für die Bergbaukunde, von J. Fr. Lempe. I. Th. Dresd. b. Walther. 1785. 8°. (7 Bde.)
13. Des Amtsraths Riems physikalisch-ökonomische Zeitung. Eine Monatsschrift auf das Jahr 1786. Dresden und Leipzig b. Breitkopf.
14. Für ältere Litteratur und neuere Lektüre. (Dresdner Quartalschrift). Hg. von Canzler und Meißner in Dresden. Leipzig, bei Breitkopf (Dresden und Leipzig). 1783–85.
c) Moralische Wochenschriften:
*1. Le Socrate de Dresde. d. i. Bescheidene Gedancken eines Christlichen Philosophi Ueber allerley Gutes und Böses in der Welt / Seinen lieben Mit-Bürgern Wöchentlich mitgetheilt. [o. O. o. J.] [1725 bei Schwencke in Dresden gedruckt]. 4º.
*2. Das Galante und Gelehrte Dreßden. 1735. Dresden, in der Hekelischen Buchhandlung. 8º.
*3. Der Dreßdnische Philosophe. Dreßden und Leipzig, in der Hekelischen Buchhandlung. 1737. 8º.
*4. Die Braut / Wöchentlich an das Licht gestellet. In Dreßden, 1742. [Dresden, bei Hilscher]. 4º.
 5. Vernünftige Gespräche eines guten Bürgers in der menschlichen Gesellschaft über wichtige Wahrheiten von Gott und sich selbst. Von M. Götzinger, Dresden und Leipzig 1771, b. Gerlach. 8º.

[109]

*6. Vorlesungen für Personen beyderley Geschlechts. Eine Wochenschrift, Dresden in der Hilscherschen Handl. 1774–75. 8º. 4 Bde.
 7. Der Edelmüthige. Eine Wochenschrift. Dresden. 1776. 8º. 1 Bd.
d) Intelligenzblätter:
*1. Der Königl. Pohln. Churfl. Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden Wöchentlicher Anzeiger oder Nachricht. (von Hilscher), dann „Dreßdnische politische Anzeigen“, jetzt: Dresdner Anzeiger. 1730 und 1740, 1749–1813. 4º.
 2. Dreßdnische Intelligenz-Zettuln oder Frag- und Anzeiger. 1732–1735. (von Crell).
Ia.
1. Diarium Dresdense.[184]
Sonnabends den 17. April 1728.

Gestern sind Sr. Ercell. der H. General Graff von Seckendorff, als Kays. Gesandter aus Wien allhier angekommen, um ein und andere Commisiones bey hiesigen Hofe abzulegen, so dann aber in wichtigen angelegenheiten ferner nacher Berlin abzugehen. Aus der Stadt Wurtzen wird gemeldet, daß gestern alda eine unvermuthete Feuers Brunst außgekommen, wodurch ein Gasthoff nebst der Färberey und 7. Wohnhäusern in die Asche verfallen, wie es außgekommen hat man dato nicht erfahren. Man siehet die K. Churfl. Sächß. Aembter, nehml. Wurtzen, Pretzsch, Torgau, Hayn, Döben und Freyberg, wie auch das Geleithe zu Ortrand zur Verpachtung affigiret.

Sonntags den 18. April.

Wegen beglückter Beßerung der kleinen Dl. Printzeßin von denen Blattern ist in denen Kirchen die öffentl. Dancksagung geschehen und hat sich der Dl. Printz Friedrich Nachmittags in der Cathol. Schloß Capelle bei der Kinder Lehre eingefunden. Abgewichene Woche sind allhier 33. Kinder getaufft und 33. Leichen begraben worden.

[110]
Montags den 19. April.

Haben sich I. Dl. Printz Johann Adolph, Herzog zu Sachßen Weißenfelß aus dero Residenz Dahma hier eingefunden. Die Hh. Land Stände continuiren ihre Deliberationes noch unausgesetzet, und scheinet annoch viele Schwierigkeiten aufn Tapet zu seyn so den baldigen Schluß des Land Tages verhindern dürfften. Die große Meublen Auction auf der Wilßdorffer Gaße ist der Leip. Meße halber auf 14 Tage lang außgesetzet worden. Herein seynd passiret: H. Cron Referendarius Graff Dury, H. Ob: Lieut. Ragotzky aus Pohlen, und H. Ob: Pöhne von Naumburg. Sonst sind 3. Deserteurs aus Chemniz auf die Haupt-Wache eingebracht worden.

Dienstags den 20. April.

Nachdem I. K. M. in Pohlen Sich auf der Vestung Königstein wenige Tage aufgehalten, so seynd Sie gestern in dem Schloße Pillniz glückl. ariviret und werden wohl alda so lange verbleiben, biß Sie dero Reise nach dem Berlinischen Hoff antreten werden. Sr. Hoh. der K. Kron Printz vergnügen Sich noch immer mit der auerhahn Paltz, und müßen die Jagd und Forst Bedienten bey dieser Frühlingszeit vigiliren, wo sie dergl. Vogelwerck hören und verspühren.

2. Diarium Dresdense.
Mittwochs den 21. April 1728.

Nachdem I. K. M. sich noch in Pillnitz befinden, so werden indeßen in ermeldten Schloße von denen geheimbden Cab: Ministris und Räthen über wichtige Landes angelegenheiten tägl. Deliberationes gehalten, auch wird der Land Tag in Dreßden beständig fortgesetzet, und sind die allergnäd. Resolutiones auf derer gesamten Stände Praeliminar-Schrifften bereits erfolget. Der H. Gen. Graff Seckendorff stehet in procinctu nacher Berlin abzugehen, hingegen werden S. Excell. der H. Gen. Feld Marchall Graf von Flemming ehestens aus Wien allhier zurück erwarttet. Ih: Hoh: die K. Cron Printzeßin haben heute denen vormehmsten Dames, um ihre aufwartung zu machen, Chur Tag gegeben.

Donnerstags den 22. April.

Ihro K. Hoh. der Cron Printz, nach dem Sie von der auerhahn Paltz revertiret, thaten heute eine Tour nacher Pillnitz, wie [111] denn auch gestern S. Dl. Hertzog Johann Adolph zu Sachßen Weißenfelß dahin abgegangen, um bey Jh: K. M die Visite abzustatten. Verwichenen Dienstag zur Nacht ist allhier auf der Schloß Gaße in einem gewißen Hauße ein Feuer gewesen, welches auch schon einigen Schaden gethan, jedoch aber durch gute anstalt wieder gelöschet worden. Wie man aus Leipzig vernimmt, so ist die dermahlige Jubilate Meße zieml. volckreich, und langen von dar verschiedene Fracht Wagen mit Kaufmanns Güthern allhier an.

Freytags den 23. April.

Einige Nächte her haben wir bey uns zieml. starken Frost gehabt, so, daß die Baum Bluth merckl. Schaden leiden dürffte, und soll in gebürge ein zieml. Schnee gefallen seyn. Jh.: Dl. der Fürst von Lichtenstein ist aus Romburg, H. Major Haudring von der guarde de corps aus Warschau, der H. Hoffrath Hoffmann von H. Grafen Bentheim in Westphalen aus Wien, und der Kayßl. H. Obrist Lieut. Helldorff aus Eilenburg allhier arriviret. Sonsten avanciret man mit dem Fr: Kirch-Bau, wozu eine zieml. Anzahl Arbeiter angeleget, starck; nicht weniger wird auch an dem Gouvernements Gebäude im Zeug Hauße, immer gearbeitet. Monsieur Berghöfer Kays. Keller Binder brachte gestern 111. Eymer Present Weine von Wien anhero.

II.
Von den in Dreßden neu aufgerichteten kleinen publiquen Adreß-Contoir und was bereits in denselben vor Notificationes zu grossen Nutz aller Einwohner zu erlangen.[185]

Gewiß etwas nützliches ist es, was in der Königl. und Churfl. Residentz Dreßden mit Consens und Bewilligung des Stadt-Magistrats ein gewisser Bürger nehmlich Herr Gottlieb Grießbach, Not. Publ. Imperialis 1723[186] angefangen / da in seinen so genandten Adreß-Contoir, so zur Zeit am alten Marckte in der verwittibten Fr. Hausin Hause ist, ein jeder fremder und einheimischer [112] unter andern von folgenden Dingen genaue Notiz erlangen kan:

1. Wegen Kauf- und Verkauffung Ritter- oder Land-Güther, Häuser, Gärten, Weinberge, Aecker, Wiesen u. d. m.
2. Wegen Pacht- und Verpachtung itzt ermeldeter Güther, Felder, Schencken bey der Stadt und aufm Lande, wie nicht weniger.
3. Wegen Mieth- und Vermiethung ganzer Häuser, unterschiedener logiamenter und gantzen Stockwercken etc.
4. Wegen Erborg- und Leihung, it. Verborg.- und Verleihung unterschiedener Capitalien und einzelner Gelder.
5. Wegen Mieth- und Vermiethung so wohl männlich- als weiblichen Geschlechts Bedienter und Gesinde.
6. Wegen Taxirung derer Meublen bey Inventarien, Verlassenschafften u. s. f.
7. Wenn auch einige Familien oder einzelne Personen vorhanden, so Bücher, Meublen, Haußrath und andere dergleichen Sachen aus Erbschafften und sonsten zu verkauffen gesonnen, oder zu veralieniren willens, können solche ebenfalls allda, zu willfahren gute Gelegenheit bekommen.
8. Ferner werden in diesen Adreß-Contoir allerhand geist- und weltliche Bücher, Gemählde, illuminirte Bilder, feine Kupfferstiche, Land-Charten, allerhand Haußrath und Meublen, als: Tapeten, Spiegel, Tische, Stühle, Uhren, Seiger, Gewehre, Silberwerd, Wetterhäußlein, und das Kayserl. in schwartzer Kunst verfertigte Portrait, optische und andere Sachen um billigen Preiß verkauffet.
9. Allerhand Arten gedruckte und geschriebene Zeitungen, desgleichen die itzo in Schwange gehenden neuen Poetischen Nouvellen werden allhier denen Liebhabern so wohl zu lesen, als auch zum Verkauf communiciret.
10. So wird auch unterschiedener Haußrath als: Spiegel, Tische, Stühle, Betten und dergleichen um civilen Preiße monathlich zu verschaffen, verlehnet. Anderer Dinge zu geschweigen. Und dieweil man täglich zu Meliorirung dieses Adreß-Contoirs etwas beyzutragen bemühet ist, zumahlen, wenn die von den Herrn Hof- und Commercien-Rath P. J. Marpergern und andern bereits gemachten Projecta bey der zu Aufrichtung eines Dreßdner allgemeinen Lombardts welches wie es nur gemeldter Herr Marperger in seinen Montibus Pietatis p. 1. nennet, ein Hülffs-Hauß, wodurch in großen Städten und Republiquen manchen ehrlichen Mann in der Stille mit baaren Gelde oder andern dingen auf Verlangen kan gewilfahret und ausgeholffen werden, allergnädigst niedergesetzter Commission wie man nicht zweiffelt Ingreß finden dürfften. Itziges ist nur ein Anfang, und doch ein Werckgen, dergleichen in gantz Sachsen niemahlen gewesen, und zeiget bereits einen großen Nutzen hin und wieder bey dieser Stadt.

[113]
III.
Specification und Taxa, Was wir Endesbenannte bey dem Adreß Contoir als ein Emosumentum unserer Mühwaltung und auffzuwendender Ankosten halber von denen durch dieses Contoir ihr Accommodement findenden zu nehmen entschlossen wären:[187]
1.

Vor die Einschreibung einer in den bey dem Contoir angezeigten Sache, es sey eines dieners, oder Herrnsuchenden Persohn, oder solcher Partheyen, welche Landgüther, Häuser und Logiementer oder Mobilia, miethen oder Vermiethen, kauffen oder verkauffen, desgleichen Capitalia beleyen oder auffnehmen, oder auch andere Sachen, wie solche Nahmen haben möchten, kund gemacht haben wollen, soll pro inscriptione nicht mehr gegeben werden, als 2 Gr.

2.

Ein Koch, Laqvay oder Kuzscher, desgleichen ein Kauffmanns Junge, oder anderer gemeiner Diener, dem ein Herr zugewiesen worden, und ein Herr, der einen dergleichen Diener vermittelst Addresse an das Contoir empfangen, zahlet ieder dafür

6 Gr.

Wiewohl man es bey gar armen auch in solchem Fall, umb nur iedermann zu dienen, und die Kundschaft zu erhalten, so genau nicht nehmen wird.

[114]
3.
Was die Zuweisung eines Kammer Dieners, Informatoris, Secretarii, Verwalters, Kauffmanns-Dieners oder Buchhalters, oder sonst eines lucrativen Dienstes betrifft, davon möchte man etwa
12 bis 16 Gr.

oder wenn Ihr Salarium auf 100. rthlr. und drüber sich erstreckte, alsdann von dem Impetranten pro Cent

1 rthlr.

von dem aber, dem Er zugewiesen worden, nur die gewöhnlichen 16 Gr. fordern, wiewohl darumb, wenn jemand von beyden auf Discretion etwas mehreres geben wolte, solches in dessen Belieben gestellet, das Fixum aber als gemeldet, verbleibe.

4.

Vor den Verkauff und Zuweisung gewißer Mobilien würde man ebenfalls nicht mehr, alß nach den bißher gewöhnlichen Auctions Preiß vom Thaler

1 Gr.

von dem Verkäuffer fordern, da es in andern Städten als Berlin und Hamburg 1 Gr. 6 Pf. und sonderlich in Hamburg 1. Schilling von der Marck ist. Sollten aber

5.

Land Güther oder Häußer durch Hülffe und Nachweisung des Contoirs verkaufft werden, so würde man davon, wie es in Hamburg, Amsterdam und anderen Orthen cothume ist, von jeder Parth

pro Centum 6 Gr.

nach dem Kauff pretio gerechnet, fordern, Und also auch:

6.

Von belegten oder auffgenommenen Capitalien, oder andern Financien Contracten, wie solche Nahmen haben möchten, welche vermittelst, und durch Anweisung des Contoirs geschlossen werden, von iedem Theil

pro Cent 6 Gr.
7.

Von Vermieth- oder Verpachtung der Häußer, Logiementer, oder anderer liegenden Gründe, ist bekanter maßen landüblich, und zwar wenn das Mieth oder Pachtgeld, sich unter, und bis

auf 50 rthlr. erstrecket
8 bis 12 Gr.
hingegen von 50. bis 100 rthlr.
16 bis 1 rthlr.
deßgleichen von 100. bis 500 rthlr.
1 bis 2 rthlr.

[115] und von dem was hernach über 500 rthlr. steiget von iedem 100 rthlr. noch absonderlich

6 Gr.
8.

Nachdem aber auch unser Absehen guten theils mit dahin gerichtet ist, wie wir nebst dem Auffnehmen derer Commercien auch einiger maßen Reipublicae literaria dienen möchten, dannenhero uns zu jenen Behuff fördersamst bemühen werden, vermittelst unserer habenden Connaißence und Correspondence in vornehmen deutschen und außländischen Handels Städten, die Wochentliche Preißcouranten, Wexsel Coursen, Schiffer-Listen, Auctions- und Verkauff Notificationes, und anderer die Commercia angehende Documenta publica; denen gelehrten aber ein und andere gute Catalogos, was in re literaria das neueste in Holland und auf deutschen und andern Universitäten herauskommt anzuschaffen, welches, wie leicht zu erahten ohne kostbare Correspondenz und verursachtes vieles Brieffporto nicht effectuiret werden kan. Alß ist hierauf eben kein gewisser Tax zusetzen, sondern es muß einen jeden, der dabei sein Vergnügen und Nutzen findet in seine Discretion, insoweit es unß ebenfallß covenable ist gestellet werden, was Er pro Discretione geben wolle oder nicht, zumahl da es liberrimo voluntatis ist, bey dem Contoir alßdann ab- und zuzugehen und wie in anderer großen Stadte ihren Adreß-Contoirs geschiehet, vor communication allerhand novitaeten Posttägl., Monathl. oder jährlich ein gewißes zu geben.

Dreßden, den 20. July 1715.

Paul Jacob Marperger.
Emanuel Jacobi.
IIIa.
Erinnerungen über die von Paul Jacob Marpergern, und Emanuel Jacobi übergebene Specification und Taxe.[188]

Bey dem

1)sten Punkte, könte es bei denen für die Einschreibung angesetzten 2. groschen, außer bey denen geringen Dienst Bothen, von denen nur 1 Gr. zu nehmen, verbleiben,

[116] 2) dern Punckte aber, für die beschehene würckliche Zuweisung eines Herrns oder Dieners, wenn diese sich deßhalber bey dem Comptoir würcklich gemeldet, würde wohl von denen darinnen beniembten Personen, an statt deren angesetzten 6. Gr. das duplum an 12 Gr. können gefordert und erleget werden, hingegen von denen geringen Dienst-Bothen nur 2. Gr. Ingleichen

ad 3.tium von einem iedem, deme solcherley Dienste durch das Comptoir zugewiesen worden, überhaupt 8. Gr. und

4.tens für die Verkauff. und Zuweisung gewisser Mobilien, von iedem Thaler, den Werthe nach 3 Gr.

5.tens auch für Land-Güther oder Häußer, wenn solche durch Vermittelung des Comptoirs, verkauffet werden, von ieder part vom Thaler des Werthes, 3. Gr. und alß zusammen 6. Gr. zu nehmen seyn,

ad 6.tum aber, von belegten oder auffgenommenen Geldern und anderen dergleichen Contracten, wie auch

7.dens Wegen Vermieth. oder Verpachtung deren Häußer, Logementer, oder anderer liegenden Gründe, würde das Comptoir sich damit begnügen können, wenn dafür

von 50. bis 100.     2. Gr.
von 100. bis 500. 4. Gr.
von 500. bis 1000. 6. Gr.

und so ferner nach proportion von iedem 1000. mehr dürffen gefordert und genommen werden;

Jedoch dieses und vorstehendes alles, nicht anders, als wenn sich die hierbey interessirten Personen deshalber bey dem Comptoir würcklich gemeldet gehabt, ihnen auch durch dieses Vermittelung ein und anderes in der That zugewiesen worden.

IV.
Taxordnungen vom 23. April 1612 und 10. Januar 1724.
(Codex Augusteus, Bd. I. S. 1354, 1358, 2518):
1612:

Fünff Groschen, von iedem Subhastation-Brieffe, wenn der in denen Städten anzuschlagen.

Drey Groschen dem Frohn-Boten, von dreymal auszuruffen.

Ein Groschen dem Land-Knecht, in loco auszuruffen.

[117] Drey Groschen von einem offenen Edict anzuschlagen, wo es bräuchlich ist, und also herkommen.

Drey Groschen dem Land-Knecht von einer Peinlichen Citation, in loco delicti anzuschlagen.


Moderation in specie, was von iedem Ampt genommen werden soll; Ampt Dreßden:

Ein Groschen von einem Gut zu leihen, es sei theuer oder wohlfeil. Und

Ein Groschen vom zu verschreiben.


1724:

Vor Ablesung eines Patents wegen Verkaufs von Mobilien vor der Kirche, oder sonst

3 Gr.

Vor die Registratur über das beschehene mündliche Ausruffen, wo es neben der Affixion geschieht

2 Gr.

Vor die Notiz wenn ein Requisitions Schreiben in Zeitungen bekannt gemacht wird,

6 Gr.

Als so viel auch in andern Fällen, da dergleichen Notifikation vonnöthen, zu entrichten.

Eine Edictal-Citation anzuschlagen und wieder abzunehmen, vor beydes

2 Gr.

Ein Hauß oder Guth auszuruffen, und Relation davon zu thun, jedesmahl

2 Gr.

Ein Subhastations-Patent anzuschlagen, und wieder abzunehmen, vor beydes

2 Gr.

Eine peinliche Edictal-Citation anzuschlagen und wieder abzunehmen

2 Gr.
V.
Königliches Reskript dd. Dresden, 4. Martii 1722 an die verordneten Cantzler, Vice-Cantzler und Räthe zu Dresden.[189]

Es hat Paul Jacob Marperger wegen der hiebevor von ihm in Vorschlag gebrachten Addreß-Comptoirs abermals . . Erinnerung gethan. Nachdem Wir Uns nun hierauf, sowohl euren dießfalls [118] im Jahre 1715 erstatteten Bericht, als auch die von dem Cassirer Gutkäsen, vermittelst des Inschlusses und zugehörigen Beylagen, gleichmäßige gethane Vorschläge, nebst dem ao. 1711 entworffenen und angeschlossenen Project zu einem Intelligenz-Hause, anderweit vortragen lassen; Und Wir nunmehro die Sache gerne dergestalt eingerichtet sehen möchten, daß mit Etablirung eines dergleichen Addreß-Comptoirs allhier in Unserer Residenz-Stadt Dreßden der Anfang gemachet würde; Alß ist hiermit Unser gnädigstes Begehren, ihr wollet, ob, und wie solches am füglichsten ins Werck zu setzen, reifflich erwegen, auch Marpergern weiter darüber vernehmen lassen, und da nöthig, dießfals eine besondere Commission, worzu ihr ein oder zwey Unserer Hof- und Justitien-Räthe mit zu ernennen habet, anordnen, das Absehen aber bey der Sache dahin führen, daß von dem daher zu hoffenden Vortheil von Marpergern, als dem erstern Proponenten, jährlich ein billiges ausgesetzet, und er bey dem Wercke beybehalten werde, wohingegen der übrige Profit der großen Armen-Hauß-Caße verbleiben soll, zu welchem Ende ihr auch mit der zu Versorgung des großen Armen-Wesens niedergesezten Commission, hierüber zu communiciren, und Uns euren anderweitigen unterthänigsten Bericht, nebst unmaßgeblichen Gutachten zu Unserer fernern Entschließung zu erstatten habet.

VI.
Prospect Johann Christian Crells über Aufrichtung eines vollkommenen Frag- und Nachricht-Amtes.[190]

§ 1. Mieth- und Vermiethung. § 2. Pacht und Verpachtung. § 3. Ausleihung und Entlehnung. § 4. dgl. auf Pfänder gegen gewöhnl. Zins. § 5. Vermietung und Mietung von Bedienten und Gesinde. § 6. Ankunft und Abfahrung von Frachtwägen, Landkutschen, Schiffen. § 7. Ankunft vornehmer und anderer Personen von Distinction. § 8. Kauf- und Verkauffung von Landgütern, Häusern etc. § 9. Preise von Getreide, Fischen, Brod, Fleisch, Victualien. § 10. Wöchentl. Anzahl der Getrauten, Getaufften, Begrabenen. § 11. Bücher- und Möbel Auctionen. § 12. Neue Bücher und Schriften. § 13. neue Inventionen und Künste. § 14. [119] Verspielung von Uhren und anderen Sachen. § 15. Anzeige in Subhastationsterminen. §  16. Besetzung vacater Ehren- und Amtsstellen. § 17. Auskunft über fremde Ärzte. § 18. Publication neuer landesfürstl. Mandate und Verordnungen. § 19. Von Offerten und Wetten, so je zuweilen als Prämia auf Untersuchung rarer Invent. gesetzt werden. § 20. (22). Allerhand Nova.

VIa.

Wer nun diesen Frag- und Anzeige Nachrichten etwas inseriren zu laßen gesonnen, giebet sich bey dem hiezu besonders privilegirten Editori derselben N. N. in Dreßden / :welcher über alle u. jede §. besondere journale hält: / an, erleget von einer einzudrucken verlangten Nachricht einen oder nach Proportion und Sachen 2. 3. bis 4. Gr. und erwartet alsdann Antwort, ob sich jemand sein Verlangen zu erfüllen gemeldet. Jedes blatt von diesen Anzeigezetteln kostet 3. Pfennig[191].

VII.
Freytags, den 1. Septembr. Anno 1730.[192]
Nummer I.
Der Königl. Pohln. Churfl. Sächsischen Residentz-Stadt
Dreßden Wöchentlicher Anzeiger oder Nachricht /

dessen, was in- und außerhalb der Stadt zu kauffen und zu verkauffen. zu miethen und zu vermiethen, zu pachten und zu verpachten, wer Capitalia ausleihen, und solche erborgen will, wer Dienste oder Bedienungen, desgleichen zu einer Reise ein, oder mehr Compagons suchet, wer nach Persohnen, so nicht zu erforschen, fraget, wer etwas gefunden oder verlohren, wer in abgewichener Woche begraben, getauffet und copuliret worden, wer von Frembden ankommen, oder abgegangen, wenn Fuhr-Leute oder Schiffe ankommen, oder abgehen, wie hoch die Victualien in Tax gesetzet worden, und was sonst in gemeinen Leben zu wissen nöthig und nützlich. Dreßden, zu finden auf der Schloß Gasse in der Hilscherischen Buchhandlung.

[120]
VIII.
Unter Sr. Königl. Maj. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen etc. Allerhöchsten Approbation,[193]
No. (Wappen) XCV.

Wöchentlicher Dreßdnischer Frag- und Anzeiger von allerhand in- ausserhalb dieser Stadt zu kauffen und verkauffen zu miethen und vermiethen / pachten und verpachten / zu verleihen und lehnen / vorkommenden auch verlohrnen / gefundenen / gestohlenen Sachen / insgleichen auch ankommenden Frembden /

Montags, den 5. December 1740.

Dreßden, zu finden bey Gottlob Christian Hilschern / Königl. Pohln. und Churfl. Sächß. Hof-Buchhändler. Wird Montags und Donnerstags um 11 Uhr ausgegeben a 3. Pf.

VIIIa.
Übertragung der Hilscher’schen Anzeiger-Konzession an den Hoffaktor S. E. Richter.[194]

Von Gottes Gnaden Friedrich August, König in Pohlen & Herzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Chur-Fürst.

Liebe getreue, Nachdem Uns der Hoff-Factor, Siegmund Ehrenfried Richter, wegen nunmehriger Transferirung der mit des hiesigen Buchhändler, Hilschers, vor einiger Zeit erfolgten Ableben, exspirirten, diesem verliehen gewesenen Conceßion, zu Druck- und Verkauffung wöchentlicher Frag- und Anzeige-Blätter, bey hiesiger Residenz-Stadt, auf ihn, in abschrifftlich beygehenden Supplicibus, unterthänigst angelanget, Wie auch dem Suchen statt gegeben, und geschehen laßen können, daß derselbe dergleichen wöchentliche Frag- und Anzeige-Zeddel, wenn dabey eben die Praecautiones, wie bey denen Hilscherischen geschehen, unter iedesmahliger Censur, adhibirt, und in selbigen die Articul von Ankunfft und Abgang vornehmer Personen, von neu-erlangten Chargen und Ehren-Stellen, ferner die Marckt-Taxen des Getraydes und anderer [121] Victualien, so wohl die Todten- Tauff- und Trauungs-Verzeichniße, nicht weniger allerhand Neuigkeiten oder Nouvellen weggelaßen werden, auch sonst weiter nichts bedenkliches inserirt wird, drucken und verkauffen laßen möge; Als begehren Wir hiermit, ihr wollet zu deßen genauer Beobachtung hierunter allenthalben das nöthige veranstalten . . . Datum Dreßden, am 30.ten Maji, 1749.

IX.

1808: Ungeachtet die bey dem Dresdner Anzeiger bisher üblich gewesenen Insertionsgebühren, zu 8 pf. für jede Zeile, um ein Bedeutendes geringer sind, als bey allen andern Intelligenzblättern und Zeitungsbeylagen dieser Art, sollen dennoch zur Erleichterung der Aermeren und Unbemittelten alle Anzeigen, welche sich auf Dienstgesuche und Dienstanerbietungen, aufgefundenen Sachen, so wie auf Ausbietungen von Waaren, mit Ausschluß aller Bücheranzeigen, von geringem Betrage, oder auf Angelegenheiten, welche Dinge von minderem Werthe als 50 Thlr. zum Gegenstande haben, beziehen, vom 1. Juny d. J. an um zwey Pfennige pro Zeile weniger, als bisher, also zu 6 pf. die Zeile, in den Dresdner Anzeiger aufgenommen werden. Alle übrigen Artikel, mit Ausschluß von Güter- Pacht- und Kaufgesuchen, Güter- Verpacht und Verkaufsanerbietungen, von auszuleihenden und gesuchten Geldern, Familien-Nachrichten, Standesbeförderungen und allen Angelegenheiten von mehr als 500 Thlr. am Werth, werden nach wie vor mit 8 pf. die Zeile bezahlt. Damit das K. S. Adreßkomptoir jedoch auf eine andere Art einigermaßen für den dadurch entstehenden Verlust schadlos gehalten werde, wird ebenfalls vom 1. Juny d. J. an festgesetzt, daß die so eben genannten, von dem Preiße zu 8 und 6 pf. ausgeschlossenen Artikel nicht unter 1 Gr. für die Zeile aufgenommen werden sollen.[195]

1809: Die Insertionsgebühren, bei gewöhnlichen deutschen oder lateinischen Lettern, mit oder ohne Durchschuß, sind für die Spaltenzeile [62 mm] 1 Gr., mit größerer Schrift aber 1 Gr. 6 pf. Unvermögende, als Dienstboten und dergl., erhalten solche billiger, damit Jedermann hieran Theil nehmen kann. Die kleinste Annonce bis zu 4 Zeilen kostet 4 Gr.

[122] 1811: Die Insertionsgebühren betragen für die Spaltenzeile 1 Gr. – wenn das Avertissement mit gewöhnlicher oder kleiner lateinischer, oder gesperrter Schrift gedruckt wird; mit größeren Lettern aber 2 und 3 Gr., je nachdem es Raum einnimmt. Lange Zeilen, durchaus über das ganze Blatt, bei außerordentlichen Fällen, betragen 3 Gr. Halbe Zeilen müssen ebenfalls für ganze bezahlt werden, weil der übrige Raum nicht benutzt werden kann.[196]

Wer uns bei dem Einrücken mit Kommissionen chargirt, wird es billig finden, wenn wir uns nach Verhältniß der Sache dafür Etwas bezahlen lassen. Für die zu gebende Auskunft, so uns Mühe durch Nachschlagen und Ausschreiben verursacht, soll künftig [1812] 2 Gr. angesetzt werden.

1813: Für die Spaltenzeile mit ordinairer oder lateinischer Schrift, eng oder durchschossen, einen Groschen; für kleinere oder größere Schrift aber mehr. Wer etwas durch diese Blätter als Beilage verbreitet haben will, was auch für die Auswärtigen kommen soll, bezahlt vier Thaler, für Dresden aber nur einen Thaler.[197]

X.
Eingabe der Redaktion und Expedition des Dresdner Anzeigers vom 16. Oktober 1812.[198]

Die Einziehung der Portofreyheit der Dresdner Anzeigen von Seiten eines hohen Geh. Finanz Collegii zu Anfange des Jahres 1811 (?) . . . machte eine andere Einrichtung und Umformung dieser Blätter in Hinsicht des vielen und schweren Papieres höchst nöthig, damit an Porto erspahret werde . . . Das Format wurde größer und die Zeilen länger, sodaß nunmehro auf eine Spaltenzeile statt sonst 30–34 Buchstaben, 43–46 Buchstaben gehen. Eine solche Vermehrung mußte nothwendig auch einen theuren Cours nach sich ziehen welcher doch immer noch im Verhältniß mit jenem steht. Es wurde also die Spaltzeile 1½ Gr. angesetzt. Armen und Nothleidenden wird sogar unentgeldlich eingerückt. Unbemittelte und handthierenden Personen aber die Zeile für 1 Gr.

[123] Schlüßlich muß man noch bemerken, daß die Insertionsgebühren der Leipziger Zeitung mit dem Dresdner Anzeiger immer noch in keinem Verhältniß stehen, denn die Leipziger Zeitungsexpedition läßt sich 3 Gr. bey ord. Schrift und gewöhnl. Avertissements bezahlen und eine Zeile fast nur 80 Buchstaben wo die Dresdner Anzeigen 2 Spalten a 1½ Gr. 86 bis 92 Buchstaben faßte. Bey Todes und Entbindungsanzeigen aber läßt sie sich 16 Gr. zahlen, wenn es auch nur 2 Zeilen sind. Bey Vermählung, hoher Geburt pp. unter den politischen Artikeln 2, 3, 4 und 5 Thaler, es sey auch noch so kurz, indeß die Redaction der Dresdner Anzeigen hier keine Ausnahme macht. Noch muß man bedenken, daß die Leipziger Zeitungs-Expedition in Verhältniß zu den Dresdner Anzeigen nicht in Vergleich zu bringen ist, denn sie hat nicht das Viertel so viel gratis aufzunehmen wie die Anzeigen, und genießt eine Menge von Freyheiten.



Quellen und Literatur.

1. Akten des Hauptstaatsarchivs zu Dresden:

1. Die von Paul Jacob Marpergerre nebst Emanuel Jacobi, in Vorschlag gebrachte Auffrichtung Einiger so genannten Adreß-Comptoirs In Leipzig, Dresden und anderen Städten. Anno 1715. Landesregierung. Archiv. H. St. A. 30501.

2. Allerhand geschriebene Zeitungen. 1710f. H. St. A. 3303.

3. Den Dresdner Anzeiger betr. 1731. H. St. A. 2421.

4. Canzley-Acta, das Privilegium des Dresdner Anzeigers betr. 1730. H. St. A. 30588.

5. Das Privilegium über die Dresdner Frag- und Anzeigeblätter betr. 1749. H. St. A. 2421.

6. Das Privilegium des Dresdner Anzeigers pp. betr. 1808–1809. H. St. A. 30588.

7. Die Transferirung des Privilegii über die Dresdner Frag- und Anzeigeblätter. 1790–1828. H. St. A. 31546.

8. Der verw. Frau Hoffrätin Weidmannin Beschwerden wegen beeinträchtigung des Zeitungs-Pachtwesens. Vol. I. 1744. H. St. A. 11373.

9. Prozeß-Akten von Rüdiger c/a. Richters Gläubiger. Vol. III. 1801. H. St. A. 14067.

10. Acta, die wegen der dem Privilegio des hiesigen Zeitungs-Pachts nachtheiligen Unternehmungen betr. Kreisamt Leipzig. Ao 1787f. u. 1791. Vol. I u. II. H. St. A. 11381.

[124]
2. Akten des Ratsarchivs zu Dresden:

1. Acta, Joh. Heinr. Schrödtern als ordentl. Proclamatoren bey hiesiger Stadt Dreßden betr. Ao. 1715. B. XVII. 25.

2. Acta, die von Gottlieb Grießbachen zur Proclamation derer Meublen gesuchte Verpflichtung betr. ingl. betr. Johann Christian Crellens Bestellung zu dergleichen Verrichtung wie auch besonders zur Taxation derer Mobilien. Ao. 1725. B. XVII. 32.

3. Acta, Beschwerde der Buchhändler über Grießbachs Buchhandel. Ao. 1725. B. XVII. 360m.

4. Acta, die dem Traiteur George Friedrich Weigelden untersagte Ausgabe des sogenannten Dreßdnischen Blättgens betr. Ao. 1752. B. XVII. 119.

5. Acta, den sogen. dreßdnischen Socratem betr. 1725. B. XVII. 91.

6. Acta, Johann Christian Crells gesuchte Conzession, wegen wöchentlicher Ausgebung so genannter Frage und Anzeige Zeddul, betr. Ao. 1730. B. XVII. 50.

7. Acta, das von dem Hof-Buchhändler allhier, Herrn Gottlob Christian Hilschern, gesuchte Decret eines Cammer-Proclamators betr. 1747. B. XVII. 72.

8. Acta, die dem Hof-Factor, Herrn Siegmund Ehrenfried Richtern allergnädigst verstattete Ausgebung eines sogenannten Frag und Anzeigers oder Intelligenz-Blatts. 1749. B. XVII. 74.

9. Acta, die wegen des im Druck herausgekommenen Dreßdner Wochenblatts angestellte Untersuchung betr. 1795. B. XVII. 143.

10. Acta, die von dem gewesenen Regierungs Canzlisten Carl August Schmidten zur Censur übergebene Ankündigung eines in Druck zu gebenden Wochenblatts unter dem Titel: Kirchenlisten und Denkwürdigkeiten der Residenz Stadt Dresden, betr. 1796. B. XVII. 153.

11. Acta, Beschwerde des Dr. Ermel über das hiesige Adreß-Comtoir wegen zu hoher Insertionsgebühr. 1812. B. XVII. 207.

12.Acta, den von Felix Kurzen, einem Comoedianten gesuchten Coffée- und Wein-Schanck alhier betr. Erg. vor dem Rathe zu Dreßden. 1745. C. XLI. 10.

13. Specification über allhier sich befindende Bierschencken und Victualien-Händler, auch der Tagelöhner, der Wein- und der Kaffeeschänken, auch sonstiger Gewerbe, v. J. 1759. H. XXVIII. 9d.

3. Handschriften (aus der Kgl. öffentl. Bibliothek in Dresden).

1. Miscellanea historica, Msc. R. 108.

2. Diarium was sich in dresden bey Hofe zugetragen, Msc. K 117. (1673).

3. Diarium Was von der Zeit an, als der durchleuchtigste Fürst und Herr, Herr Johann Georg, Herzog und Chur Printz zu Sachsen etc. . . . vorgegangen und begeben, 1653–1656; Msc. K 113.

4. Diarium Dresdense, 1728 u. 29, Msc. Dresd. K 368. 156 Bll. 4º.

Außerdem: Chronik des Postamts in Dresden, vom Hof-Postmeister M. F. Kormann. Bd. 1 (1574–1877). 163 Bll. (Aufbewahrt beim Postamt 1 in Dresden).

[125]
4. Zeitungen und Journale:

Benützt wurden die mit * bezeichneten, im Anhang I aufgeführten Dresdner Zeitungen und Journale; außerdem

Wöchentliche Weimarische Anzeigen, Weimar, 1755–1761.

Musäum für Sächs. Geschichte, Litteratur und Staatskunde. Hg. von Dr. Christ. Ernst Weiße. Leipzig. 1. Bd. 1794.

5. Bücher (nur soweit sie zitiert sind):

1. Der Churfürstlichen Sächßischen Residentz-Stadt Dreßden Statuta und Stadt-Recht. Anno 1660. Auff Verlag Christians / und des Drucks Melchers / derer Bergen.

2. Codex Augusteus, oder Neuvermehrtes Corpus juris Saxonici, Leipzig 1724.

3. Das Fast auf dem höchsten Gipffel der Vollkommenheit Prangende Dreßden, Von Iccandern, Leipz. 1719.

4. Das Auf dem höchsten Gipfel seiner Vollkommenheit und Glückseligkeit prangende Königliche dreßden in Meissen, oder Iccanders Kurtze doch deutliche und nervoese Beschreibung . . . Andere Edition, Leipz. 1723.

5. Dasselbe, dritte Edition, Leipzig 1726.

6. J. P. M.[arperger], Anleitung zum rechten Verstand und nutzbarer Lesung allerhand Zeitungen . . ., [Dresden 1726].

7. Etwas von denen in Sachsen bekannt gewordenen Auctionen ist als ein Vortrab zu einer vollkommenen Auctions-Historie 1728. hiermit vorgestellet worden von Johann Christian Crellio. (o. O.)

8. Der Chur-Fürstlichen Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden Statuta und Stadtrecht Sammt angehängten Ordnungen, Dreßden 1728.

9. Hasche, Umständliche Beschreibung Dresdens, 2 Bde., Leipzig 1781 u. 1783.

10. Neues Gemählde von Dresden, Dresden 1817.

11. Hasche, Diplomatische Geschichte Dresdens, Dresden 1819.

12. Gustav Klemm, Chronik der Residenz-Stadt Dresden, Dresden 1837.

13. O. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, 1. Band: Verfassungsgeschichte, Dresden 1885. 2. u. 3. Bd.: Verwaltungsgeschichte, Dresden 1891.

14. O. Richter, Geschichte der Stadt Dresden, 1. Teil: Dresden im Mittelalter, Dresden 1900.

15. A. Andrews, The history of British journalism, London 1859.

16. S. N. D. North: History and present condition of the Newspaper and periodical press of the United States, Department of the Interior, Census office. Washington 1884.

17. Carl d'Ester, Das Zeitungswesen in Westfalen, Münster i. W. 1907.

18. Karl Bücher, Das Zeitungswesen, in Kultur der Gegenwart, Teil I, Abt. 1, herausgegeben von Hinneberg. 1906.

19. Friedr. Blanck, Der deutsche Nachrichtenmarkt, Heidelberg 1910.

[126] 20. Herm. Bode, Zur Entstehungsgeschichte der modernen Zeitung, in: Studien über das Zeitungswesen, herausgegeben von Fr. Meißner, Frankfurt a. M. 1907.

21. T. Kellen, Die Entwickelung des Anzeigen- und Reklamewesens in den Zeitungen, in: Studien über das Zeitungswesen.

22. G. Mentz, Die deutsche Publizistik im 17. Jahrhundert, Hamburg 1897.

23. R. E. Prutz, Geschichte des deutschen Journalismus, 1. Theil, Hannover 1845.

24. Franz H. Quetsch, die Entwickelung des Zeitungswesens seit der Mitte des 15. bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts, Mainz 1901.

25 Johann Winckler. Die periodische Presse Oesterreichs, Eine historisch-statistische Studie, herausgegeben von der K. K. Statistischen Zentral-Kommission, Wien 1875.

26. Gustav Schaefer, Geschichte des sächsischen Postwesens. Dresden 1879.

27. Wilhelm Freyh. von Schrödern Fürstliche Schatz- und Rent-Cammer. Leipzig und Königsberg 1737.

28. [Beutler], Allgemeines Sachregister über die wichtigsten Zeit- und Wochenschriften, Leipzig 1790.

29. Joachim von Schwarzkopf, Über politische und gelehrte Zeitungen, Frankfurt a. M. 1802.

30. Jubiläumsblatt des Dresdner Anzeigers vom 1. September 1880.

31. Jubiläums-Festnummer der Kaiserl. Wiener Zeitung. 1903.

32 Jubiläumsausgabe des Leipziger Tageblattes vom 30. Juni 1907.

33. D. v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung, Leipzig 1860.

34. F. Mangold, Das Basler Avisblatt, Basler Jahrbuch 1897.

35. A. Buchholtz, Die Vossische Zeitung, Berlin 1904.

36. Ernst Consentius, Die Berliner Zeitungen bis zur Regierung Friedrichs des Großen, Berlin 1904.

37. Neuester Taschen-Insertions-Tarif des Invalidendank. Berlin. 1874. 8º.

38. Zeitungs-Catalog der Annoncen-Expedition Rudolf Mosse. Berlin. 1887.



[127] [128]


Anmerkungen

  1. System der Volkswirtschaft. Stuttgart. 1885. 1. Bd. S. 489.
  2. Vgl. G. von Schönberg, Handbuch der politischen Ökonomie, 4. Aufl. Tübingen. 1896. 1. Bd. S. 256.
  3. O. Richter, Verfassungsgeschichte der Stadt Dresden. S. 198.
  4. Friedrich Blanck, Der deutsche Nachrichtenmarkt. Heidelberg 1910. S. 40.
  5. Hermann Bode, Zur Entstehungsgeschichte der modernen Zeitung. S. 163.
  6. J. P. Marperger, Anleitung zum Zeitungslesen. O. O. u. J. S. 8.
  7. Friedrich Blanck, a. a. O. S. 37 u. S. 8.
  8. Ausgenommen natürlich die „gelehrten Zeitungen“ und wissenschaftlichen Fachschriften.
  9. und wahrscheinlich auch des Berliner
  10. K. Bücher, Das Zeitungswesen. S. 489.
  11. Joachim v. Schwarzkopf, Über politische und gelehrte Zeitungen. S.115.
  12. Marperger, a. a. O. S. 18.
  13. D. v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. S. 10.
  14. Franz H. Quetsch, Die Entwicklung des Zeitungswesens seit der Mitte des 15. bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts. S. 36. und Gust. Schaefer, Geschichte des Sächsischen Postwesens. S. 103.
  15. Joach. von Schwarzkopf, a. a. O. S. 16.
  16. A. Buchholtz, Die Vossische Zeitung. S. 191.
  17. Quetsch, a. a. O. S. 56.
  18. A. Buchholtz, a. a. O. S. 191.
  19. T. Kellen, Die Entwicklung des Anzeigen- und Reklamewesens in den Zeitungen. S. 215.
  20. Jubiläumsausgabe des Leipz. Tageblatts vom 30. Juni 1907.
  21. Codex Augusteus II, S. 405f.
  22. H. Quetsch, a. a. O. S. 20.
  23. Marperger, a. a. O. S. 35.
  24. Die periodische Presse Österreichs. Eine historisch-statistische Studie von Dr. Johann Winckler. S. 54.
  25. F. Mangold, Das Basler Avisblatt. S. 216.
  26. Miscellanea Saxonica. Jg. 1757. Vorrede.
  27. Ernst Consentius, Die Berliner Zeitungen bis zur Regierung Friedrichs d. Gr. S. 63.
  28. Das. S. 21.
  29. Akten des H. St. A. 30501. (= Akten des Kgl. Haupt-Staatsarchivs in Dresden). o. Bl.
  30. Gemeint ist die „Leipziger Zeitung.“
  31. R. E. Prutz, Geschichte des deutschen Journalismus. S. 224.
  32. (Dresdner) Ratsakten B. XVII, 360 m. 1725. Bl. 34b.
  33. Ratsakten B XVII. 25. 1715. Bl. 9, 10 und Curiosa Saxonica, 1758, S. 35 f.
  34. Ratsakten B. XVII, 25. 1715. Bl. 11.
  35. Curiosa Saxonica. 1763. S. 167.
  36. Marperger, a. a. O. S. 18.
  37. Ratsakten B. XVII, 72. 1747. Bl. 2/3.
  38. Curiosa Saxonica. 1758, S. 35 folg.: „Kurtzgefaster Lebens-Lauf Herrn M. George Christoph Kreysigs, Königl. Bücher- und Medaillen-Auktionators in Dreßden.“
  39. Diplomatische und curieuse Nachlese der Historie von Ober-Sachsen, Dresden, vgl. Anh. I, b, B, 2.
  40. Jubiläumsblatt des Dresdner Anzeigers v. 1. Sept. 1880.
  41. Allgemeine deutsche Biographie, 20. Bd. Leipzig 1884. S. 405.
  42. Curiosa Saxonica, 1763, S. 130f.: „Leben Herrn J. C. Crells, vormahligen Verfassers dieser Curiosorum, von ihm selbst beschrieben.“
  43. Daselbst S. 156f.
  44. Curiosa Saxonica. 1763. S. 164.
  45. Kurzgefaßtes Sächsisches Kern-Chronicon, Leipzig [1726]. Vorrede.
  46. Curiosa Saxonica. 1759. S. 67f.
  47. Das. Jg. 1763, S. 164.
  48. Das. Jg. 1763, S. 166.
  49. S. Anhang I.
  50. Msc. K. 117. (Handschrift aus der Kgl. öff. Bibl. in Dresden).
  51. Msc. K. 113. dgl.
  52. Msc. R., 108. dgl., Bl. 10, 45, 56, 58, 59.
  53. Umständliche Beschreibung Dresdens, Leipzig. 1783. II. Bd. S. 787f.
  54. Akten des H. St A. 3303. o. Bl.
  55. Vgl. Anhang Ia.
  56. Msc. Dresd. K. 368, 156 Bll. 4º.
  57. a. a. O., Bl. 153.
  58. Vgl. Anhang I. b. B. 1.
  59. Ratsakten B. XVII. 119. 1752. Bl. 1 bis 6.
  60. Marperger, a. a. O. S. 15.
  61. Curiosa Saxonica. 1759. S. 69.
  62. In der Kgl. öff. Bibliothek in Dresden.
  63. In der Kgl. öff. Bibliothek in Dresden.
  64. „Der allgemeine Sächsische Annalist, ein Blatt für den Bürger und Landmann. Mit Churfl. Sächs. gnäd. Privilegio. 1. Vierteljahr 1793. Dresden und Leipz. bei Dr. Carl Christ Richtern.“
  65. Akten des H. St. A. 11381. Vol. II. Bl. 27f.
  66. Akten des H. St. A. 11381. Vol. II. Bl. 5.
  67. Vgl. 1. Bd. 1794, Vorrede.
  68. Diese Annahme ist wahrscheinlich unrichtig. Vergl. S. 77, Fußnote 2.
  69. Remarquable Curieuse Briefe, Freyburg [Leipzig] 1724. 44. Couvert. S. 281f.
  70. Vgl. Curiosa Saxonica. 1759. S. 71.
  71. 1. Bd. 1760; es erschienen 1.–8. Stück 1759.
    2. B. 1765; 1.–3. Stück 1761.
      4.–5. Stck 1762.
      6.–7. Stck 1763.
      8.      Stck 1765.
  72. Allgemeines Sachregister über die wichtigsten Zeit- und Wochenschriften. Leipzig. 1790. S. 346.
  73. Es erschien in monatl. Heften von 6 bis 7 Bogen 8°, 1. u. 2. Bd. 1792, 3. u. 4. Bd. 1793.
  74. Ratsakten B. XVII. 153, 1796. Bl. 1f.
  75. Vgl. Le Socrate de Dresde, 1725. 1. Stück.
  76. Allgemeines Sachregister. Leipzig, 1790. S. 105, 170, 178.
  77. B. XVII. 91. 1725. Bl. 1 bis 16.
  78. B. XVII. 91. 1725. Bl. 1f.
  79. Erster Teil. Im Jahre MDCCXXXV, den 25. Jul. Dresden, in der Hekelischen Buchhandlung.
  80. 2. Stück vom 7. Jan. 1737.
    3. Stck vm 14. Ja. 1737.
    4. Stck vm 21. Ja. 1737.
    5. Stck vm 28. Ja. 1737.
    6. Stck vm 4. Febr. 1737.
    8. Stck vm 18. Fer. 1737.
  81. a. a. O. S. 105, 170, 178.
  82. Gemeint ist hier die nichtperiodische Relation im Gegensatz zur Meßrelation und der anfänglich Relation genannten Wochen-(Post-)Zeitung.
  83. Die nachfolgend genannten Relationen sind in der Dresdner Stadtbibliothek vorhanden.
  84. G. Mentz. Die deutsche Publizistik im 17. Jahrhundert, S. 9.
  85. Herausgeber des Intelligenzblattes „Dreßdnische Politische Anzeigen.“
  86. Unterm 1. Aug. 1760.
  87. D. h. beim Dresdner Postamt (vgl. Iccander, Das Königliche Dreßden, Leipzig 1723, S. 44).
  88. Iccander, Das Königliche Dreßden, Andere Edit., Leipzig 1723. S. 66.
  89. Iccander, a. a. O. S. 67.
  90. Iccander, Das Fast auf dem höchsten Gipffel der Vollkommenheit Prangende Dreßden . . . Leipz. 1719. S. 57.
  91. Ratsakten C. XLI. 10. – 1745. – Bl. 6f.
  92. Ratsakten H. XXVIII. 9d. Bl. 5f.
  93. Iccander, Das Königliche Dreßden, Andere Edit. Leipz. 1723. S. 44.
  94. Gust. Schaefer, Geschichte des Sächsischen Postwesens. S. 125.
  95. Die handschriftliche Chronik des Postamts in Dresden vom Hof-Postmeister M. F. Kormann versagt ebenfalls, denn sie beruht hier im wesentlichen auf Iccander, Hasche und anderen gedruckten Quellen.
  96. 13. u. 14. Paquet, 145.–168. Couvert. 1733–1735.
  97. a. a. O. S. 184.
  98. Otto Richter, Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden. 1. Abt. Dresden 1891. S. 292. Ders., Geschichte der Stadt Dresden. Dresden. 1900. S. 231.
  99. Der Chur-Fürstlichen Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden Statuta und Stadtrecht. Dreßden 1728. S. 111b [in der Stadtbibliothek].
  100. Iccander, Das Königliche Dresden, Leipz. 1726. S. 165.
  101. Ders., a. a. O. S. 142.
  102. Ders., a. a. O. S. 58.
  103. B. XVII. 32. 1725. Bl. 46f.
  104. Codex Augusteus I., S. 2469.
  105. Msc. Dresd. K. 368. Bl. 30.
  106. Das. Bl. 126.
  107. Das. Bl. 137b
  108. Das. Bl. 149.
  109. Ratsakten B. XVII. 32. 1725. Bl. 8.
  110. Das. Bl. 41f.
  111. Ratsakten B. XVII. 32. 1725. Bl. 72f
  112. Hasche, Umständliche Beschreibung Dresdens. Leipzig 1781–1783. Bd. II. S. 786.
  113. Das. S. 784.
  114. Wilh. Frhr. von Schröder, a. a. O. Leipzig und Königsberg 1737. S. 331.
  115. Vgl. Anhang II.
  116. Hasche, a. a. O., Bd. II. S. 787/8. Die weiteren Angaben Hasches über die Intelligenzzettel sind unrichtig.
  117. Akten des H. St.-A. 30501. Bl. 2f.
  118. Vgl. Anhang III.
  119. Vgl. Codex Augusteus I (Anhang IV).
  120. Vgl. Anhang IIIa und Akten des H. St. A. 30501. o. Bl.
  121. Demnach haben in diesen Städten, und wohl auch anderwärts, Intelligenzkomptoire viel früher bestanden, als bisher angenommen wurde. – In Berlin erschien das Intelligenzblatt seit 1727, in Breslau erst seit 1742.
  122. Gemeint ist wohl Frhr. von Schröders Fürstliche Schatz- und Rentkammer (1686).
  123. In den Landtagsakten konnte hierüber nichts ermittelt werden.
  124. Vgl. Anhang V und Akten des H. St. A. 30501 o. Bl.
  125. Akten des H. St. A. 2421, 30588. Ratsakten B. XVII. 50.
  126. Vgl. Anhang VI.
  127. Vgl. Anhang VII.
  128. Ratsakten. B. XVII. 50. 1730. Bl. 117.
  129. Nr. I. vom 1. September 1730.
    Nr. XV. vom 19. Oktober 1730.
    Nr. XVI. vom 23. Oktober 1730.
    Nr. XVIII. vom 30. Oktober 1730.
    Nr. XX vom 6. November 1730.
    Nr. XCV. vom 5. Dezember 1740.
  130. Dresdner Merkwürdigkeiten, 2. Sept.-Nr. 1730.
  131. Ebenda, 2. März-Nr. 1732.
  132. Ebenda, 2. Mai.-Nr. 1732.
  133. Curiosa Saxonica. 1759. S. 70.
  134. Ratsakten. B. XVII. 50. 1730. Bl. 79.
  135. Vgl. Anhang VI.
  136. Vgl. Anhang VII.
  137. Ratsakten B. XVII. 74. 1749. Bl. 1., vgl. Anhang VIIIa.
  138. Ratsakten B. XVII. 74. Bl. 8.
  139. Vgl. Anhang VIIIa.
  140. Ratsakten B. XVII. 74. Bl. 10.
  141. Daselbst, Bl. 2 bis 7.
  142. Neues Gemählde von Dresden, Dresden 1817, S. 292. Hasche, Umständliche Beschreibung Dresdens, Leipz. 1783. Bd. II. S. 787f.
  143. Hasche, Diplomatische Geschichte Dresdens. Dresden 1819. 4 Teil. S. 204.
  144. Gustav Klemm, Chronik der K. S. Residenz-Stadt Dresden. S. 355, 408.
  145. Joh. Aug. Tode, der 32 Jahre im „Anzeiger“ tätig war, gibt in einem Gesuch vom 16. Okt. 1801 ebenfalls an, daß die „Anzeigen“ 1749 „ihren Anfang genommen haben“. (Vgl. Akten d. H. St. A. 14067., vol. III Bl. 70f.).
  146. Vgl. Anhang VII und VIII.
  147. Vgl. Anhang VII und VIII.
  148. Dresdner Anzeiger 1752. Vorwort.
  149. Akten des H. St. A. 14067. Vol. III. BI. 71. Über die weitere Entwickelung des Dresdner Anzeigers vgl. Jubiläumsblatt des Dresdner Anzeigers v. 1. IX. 1880.
  150. Ratsakten B. XVII, 50. 1730. Bl. 6, 7; vgl. Anhang VIa.
  151. Vgl. Anhang IX.
  152. Ebenda.
  153. Nr. 173 v. 22. 9. 1813; vgl. auch Anhang IX.
  154. Nr. 122 v. 3. 6. 1813.
  155. Vgl. Anhang IX.
  156. Nr. 174 v. 24. 2. 1813.
  157. Nr. 192 d. Dresdn. Anzeigers v. 27. 10. 1813.
  158. Akten d. H. St. A. 2421. Bl. 17b. f.
  159. S. Anhang X.
  160. Vgl. Marpergers Taxe, Anhang III und IIIa.
  161. Vgl. Anhang IV.
  162. Vgl. Anhang III und IIIa.
  163. Vgl. Anhang IIIa.
  164. Vgl. Anhang II. Über die Preise Grießbachs konnte nichts ermittelt werden.
  165. Akten des H. St. A. 30501. 1715. o. Bl.
  166. Akten des H. St. A. 30501. 1715. o. Bl.
  167. Vgl. Anhang III.
  168. Vgl. Anhang IIIa.
  169. Akten des H. St. A. 30501. 1715. o. Bl.
  170. Vgl. Anhang VIa.
  171. Vgl. Anhang IX.
  172. v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. S. 63.
  173. Das., S. 83.
  174. The history of British journalism, London. 1859. S. 49.
  175. Andrews, a. a. O. S. 72.
  176. Ders., a. a. O. S. 89.
  177. N. N. D. North, History and present condition of the Newspaper and periodical press of the United States. S. 12.
  178. a. a. O., S. 88.
  179. Das Anzeigewesen der Wiener Zeitung in seinen Anfängen, von Friedr. Sträßle. Jubiläums-Festnummer der Kaiserl. Wiener Zeitung. 1903.
  180. Ernst Consentius, Die Berliner Zeitungen bis zur Regierung Friedrichs des Großen. S. 105.
  181. A. Buchholtz, Die Vossische Zeitung. Berlin 1904. S. 196.
  182. Carl d’Ester, Das Zeitungswesen in Westfalen von den ersten Anfängen bis zum Jahre 1813. Münster i. W. 1907. S. 164.
  183. Insertionstarif des Invalidendank, 1874, von Rud. Mosse 1887.
  184. Akten des H. St. A. 3303. o. Bl.
  185. Remarquable curieuse Briefe. 41. Couvert. Freyburg 1724. S. 238f.
  186. Eine Berichtigung im 42. Couvert sagt, daß das Grießbachsche Komptoir bereits 1721 seinen Anfang genommen hat.
  187. Akten des H. St. A. 30501. 1715.
  188. Akten des H. St. A. 30501. 1715.
  189. Akten des H. St. A. 30501. 1715.
  190. Rats-Akten B. XVII, 50. 1730. Bl. 6, 7.
  191. Gesuch Grells vom 30. 3. 1730, Bl. 2f. d. Ratsaften B. XVII. 50.
  192. Im Dresdner Stadtmuseum aufbewahrt.
  193. Im Dresdner Stadtmuseum aufbewahrt.
  194. Ratsakten B. XVII. 74. 1749. Bl. 1.
  195. Dresdner Anzeiger vom 2. VI. 1808. 43. Stück.
  196. Dresdner Anzeiger vom 29. V. 1811. Nr. 120.
  197. Dresdner Anzeiger vom 23. 7. 1813. Nr. 135.
  198. Akten des Rats zu Dresden. B. XVII. 207. 1812. Bl. 3f.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Publiität