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Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß die wirtschaftliche Entwicklung in den Auktionen sich einen Markt für nicht marktgängige Güter geschaffen hatte. Dieser war bereits vor der Gründung von Intelligenzeinrichtungen vorhanden, bestand weiter neben den neuen Instituten und beeinflußte die Preisbildung. Nur für „Bedienungen“ verschwand die Vermittlungstätigkeit der Buch- und Disputationsläden in der Folgezeit.

3. Das Adreßkomptoir Grießbachs und Marpergers Pläne.

Das Intelligenzwesen ist über England nach Deutschland gekommen. Wilhelm von Schröders Fürstliche Schatz- und Rent-Kammer (1686) war hier für Deutschland maßgebend. Schröder versuchte, „den leichten verkauf zu befördern,“ und zwar durch Auktionen und öffentliche Verkäufe. Sein Bestreben ist, „die commercien zu ingrossiren“. Dazu empfiehlt er zwei Mittel: Großhandelsauktionen und Kleinauktionen von Gütern solcher Leute, die „in der eil geld vonnöthen“. Die Ausführungen Schröders[1] passen vollkommen auf die in Dresden vorhandenen Einrichtungen: „Wenn nun eine verkauffung für ist, so publicirt das amt, daß solch eine verkauffung vorhanden sey, wer nun etwas mit hinein geben wolle, der soll sich in solcher Zeit anmelden“.

Als weiteres Mittel, den leichten Verkauf zu befördern, bezeichnet Schröder das „Intelligenzamt“, dessen Name und Erfindung von den Engländern herrühre. Der Grundsatz sei:

Ignorantia wird corrigirt durch die intelligentz“. Er unterscheidet 5 Intelligentien: 1. Eintragung in ein Journal. 2. Publikation des Verlangens auf der Tafel am Intelligenzhaus. 3. Publikation durch Ausruf. 4. Mitteilung an ein anderes Intelligenzhaus (d. h. Publikation an einem anderen Ort). 5. Publikation im ganzen Land durch das Intelligenzblatt.

Das erste Dresdner Adreßkomptoir wurde 1721 von dem Notar und Auktionator Grießbach eingerichtet. Die erste Nachricht hierüber gibt Iccander 1724 im 41. „Couvert“ seiner „Remarquablen curieusen Briefe“[2]. Aus dieser geht hervor, daß Grießbach


  1. Wilh. Frhr. von Schröder, a. a. O. Leipzig und Königsberg 1737. S. 331.
  2. Vgl. Anhang II.