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Die ersten Dresdner Annoncenpreise wurden, wie bereits erwähnt, von Crell 1730 aufgestellt[1] und stillschweigend genehmigt. Bis in die 80er Jahre fehlen dann alle Angaben über die Preise des Dresdner Anzeigers. Noch 1786 wird ganz allgemein billigste Bedienung versprochen. Man berechnete die Anzeigen nach dem Umfange und wohl auch nach dem Wert des Objektes. Der Übergang zum Zeilenpreise erfolgte nicht unmittelbar. Vielmehr wurde zunächst für jede Anzeige von bestimmtem Umfange ein Pauschalpreis und für jede weitere Zeile ein geringer Zeilenpreis (1803: 3 Pf.) berechnet.

Der reine Zeilenpreis ist 1808 bereits vorhanden, aber mit der Bestimmung, daß die kleinste Anzeige wie vorher 4 Gr. kostet. Im folgenden Jahrgang findet sich erstmals die Mitteilung, daß der Preis nach Zeilen berechnet wird. Unterschiede im Satz, wie größere Schrift, werden teurer bezahlt. Ebenfalls 1809 wird für Unvermögende, insbesondere Dienstboten, Preisermäßigung angekündigt, „damit Jedermann hieran Theil nehmen kann“. Einige Jahre später wurde bei „Logis-Vermiethungsanzeigen od. dergl. Miethgesuchen“ eine geringe Preisermäßigung gewährt. Wie die Ankündigung des Dresdner Anzeigers von 1808[2] zeigt, wurde für Arme und Unbemittelte und für Anzeigen, deren Objekt geringwertig war, Ermäßigung gewährt. Familienanzeigen galten, wie noch heute vielfach im Ausland, als Luxus und mußten voll bezahlt werden. Wie schon früher festgestellt wurde, bestand in Sachsen eine obrigkeitliche Taxe der Annoncenpreise nicht. Bis 1810 hatte selbst der Pächter der Leipziger Zeitung[3] keine amtliche Taxe. Er war nur verpflichtet, eine „billigmäßige Gebühr“ zu fordern. Erst 1810 wurde im Pachtvertrag[4] des Leipziger Zeitungspachters für Avertissements, welche über drei Zeilen betrugen, ein Preis von 2 Gr. 6 Pf. und bei Anzeigen bis zu drei Zeilen 6 bis 8 Gr. bestimmt. Wenn die Anzeigen den Luxus betrafen, kosteten sie 16 Gr.

Aus diesem und dem vorangegangenen Kapitel ergibt sich, daß die in den Plänen Marpergers und Gutkäß’ angegebenen Preise, soweit es sich nicht um Vermittelungsgeschäfte, sondern um Anzeigen oder


  1. Vgl. Anhang VIa.
  2. Vgl. Anhang IX.
  3. v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. S. 63.
  4. Das., S. 83.