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die herkömmliche Auktionsgebühr von 3 Groschen. Auch die Klassengebühren für Vermietungen erfuhren eine Herabsetzung. – Charakteristisch ist die Abneigung gegen feste Preise, die auch späterhin immer wieder hervortritt. Marperger stellt es, trotz seiner hohen Vermittelungsgebühr für lukrative Dienste beiden Parteien anheim, ob jemand „auf diskretion etwas mehreres geben wolte“. Auch für die Benutzung der übrigen geplanten Einrichtungen stellt er keine Taxe auf, sondern überläßt es dem Publikum, nach Belieben zu geben, allerdings mit dem Bemerken: „Insoweit es unß ebenfallß convenable ist.“ Gutkäß verlangte in seinem Projekt[1] „vor die erste Annotation“ vom Eigentümer 1 Gr. und vom Erwerber oder Mieter „8 und mehr Gr.“, besonders wenn ihm mit Korrespondenz an die Hand gegangen würde. Neben dieser Gebühr für Kauf und Pacht von Grundstücken stellte er eine eigene für „Logisvermietung“ auf. Der Wirt sollte für die erste Annotation in der Stadt 1 Gr. (außerhalb 6 Pf.) geben, während derjenige, „so ein Logement fände, nach Gelegenheit wohl 4 und mehr Groschen“ bezahlen sollte.

Der eine Teil bezahlte also nur die Eintragungs- oder Anzeigekosten, während der Suchende die Vermittelungsgebühr tragen sollte. Auch hier sind die Preise nicht fest bestimmt; es sind Spekulationspreise zur Gewinnung eines möglichst großen Kundenkreises und vollen Ausnutzung der unterschiedlichen Zahlungsfähigkeit.

Neben den schon erwähnten Auktionspreisen dienten die amtlichen Bekanntmachungspreise auch dem Projekt Gutkäß’ zum Vorbild. Er verlangt für öffentlichen Anschlag ebenfalls 1 Gr., für Kapitalvermittelung ¼ oder ½ pro Cent vom Suchenden.

Mit dem Entstehen der Intelligenzblätter wurden die Einschreibungs- oder Annotationsgebühren zu Annoncenpreisen. Die Vermittelungsgebühren der Intelligenzkomptoire aber blieben bestehen, und es wäre falsch, die Annoncenpreise als die einzigen Preise der Intelligenzkomptoire zu betrachten. Erst im 19. Jahrhundert schieden die meisten Vermittelungsgeschäfte aus der Verbindung mit den Anzeigeblättern aus und wurden zu selbständigen Gewerbebetrieben, die, wie z. B. die Stellenvermittelung, sich weiterhin spezialisierten.


  1. Akten des H. St. A. 30501. 1715. o. Bl.