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des 17. und 18. Jahrhunderts lassen keinen beruflichen Ausrufer erkennen. Auch die Dresdner Statuta und Marktordnungen hatten keine Bestimmungen über Bekanntmachungen. Nur die Dresdner Statuta vom Jahre 1660 enthalten die handschriftliche Eintragung einer Entscheidung über „Klebeseulen“ vom 3. Dezember 1691.[1] Eine besondere Übung hatte sich für die Bekanntmachung verlorener Gegenstände gebildet: „Wenn vom Hofe, auch andern hohen Civil- und Militär-Personen Pretiositäten oder Sachen, worauf solche Personen ein Pretium affectionis gesetzet haben, entweder ohngefehr verlohren oder solche entwendet worden, werden dieselben von einem Militz-Commando bey öffentlichem Trommel-Schlag auf denen vornehmsten Strassen durch einen Fourier mit Versprechung eines Recompenses und völligen Pardons, wann er solche Sachen nicht justo titulo acquiriret, öffentlich ausgeruffen. Geringe verlohrne Sachen, als Hunde, Kleider u. s. f. ruffet der Stock-Meister allhier an denen grossen Wasser-Trögen aufn Alt- und Neu-Marckt aus.“[2] Die Korn- und Fleischtaxe wurde ebenfalls öffentlich bekannt gemacht: „Aufn Alten-Marckt bey der Schreiber-Gassen stehet eine höltzerne Säule, an welcher die currente Mehl- und Korn-Taxe monathlich angeschlagen werden thut. So wird auch allen Fleischern täglich das Fleisch geschätzet, und mit Kreide nicht nur an hölzerne Tafeln geschrieben, sondern es werden auch gedruckte Fleisch-Taxen unter des Raths Insiegel an alle Fleisch-Buden angehänget. Seit dem 1. Januar 1726 hat man auch Monathl. am Alt-Dreßdner Rathhause eine Victualien-Taxa, und am Wassertroge allda auf eine aufgerichtete Säulen eine Fisch-Taxa ordentlich affigiren lassen.“[3] Ebenso wurden am Posthause die liegen gebliebenen Briefe und Pakete affigiert.[4] Dresdner Ratsakten[5] erwähnen 1728 „den Ausreuter Wenzeln“, der auf öffentlichen Gassen „mündliche Ansagen“ ausrichtet. Deserteure werden 1731 „durch öffentlichen Trommelschlag, sich zu stellen, auf denen vornehmsten Straßen der Stadt citiret“. Im „Kern Dresdner Merkwürdigkeiten“ finden


  1. Der Chur-Fürstlichen Sächsischen Residentz-Stadt Dreßden Statuta und Stadtrecht. Dreßden 1728. S. 111b [in der Stadtbibliothek].
  2. Iccander, Das Königliche Dresden, Leipz. 1726. S. 165.
  3. Ders., a. a. O. S. 142.
  4. Ders., a. a. O. S. 58.
  5. B. XVII. 32. 1725. Bl. 46f.