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einer Schrift, welche der an den Dresdner Hof berufene „Ökonomist“ Hof- und Kommerzienrat Paul Jacob Marperger (1726 ?) herausgab: „Anleitung zum rechten Verstand und nutzbarer Lesung Allerhand so wohl gedruckter als geschriebener, Post-Täglich aus unterschiedlichen Reichen, Ländern und Städten, in mancherley Sprachen und Format einlauffender Ordentlicher und Außerordentlicher Zeitungen oder Avisen / Wie auch der so genannten Journalen . . beschrieben von P. J. M.[arperger].“ Marperger, der weit in der Welt herumgekommen war, ist für die Geschichte des Dresdner[1] Zeitungswesens von Bedeutung geworden, weil er zuerst (1714) für die Einführung des Intelligenzwesens in Dresden eintrat. Er kannte das damalige Zeitungswesen genau, und so ist seine nachfolgende Definition der Zeitungen noch jetzt von Wert:

„Avisen oder Zeitungen, Novellen, Couranten, Gazetten, Relationes, Extractus, Journaux oder Diaría seynd gedruckte oder geschriebene Nachrichten, welche dem Publico, das ist, einer gantzen Stadt und Land und dero Einwohnern, von dem, was so wohl in Europa, als in denen übrigen Welt-Theilen, in Staats- Kriegs- und Friedens- Kirchen- Policey- und Commercien Sachen, von ordentlichen und ausserordentlichen Natur-Wundern, sonderbahren Begebenheiten, Freuden- und Trauer-Fällen, hohen Geburten und Vermählungen, Einzügen, Krönungen und andern merck- und sehenswürdigen Solennitäten mehr, von hoher Potentaten Alliantzen deroselben Kriegs-Zurüstungen, Belägerungen, Land- und Seeschlachten und denen darauff der Gewohnheit nach erfolgenden Friedens-Schlüssen, item, von feuers-Brünsten, Wasser-Schäden, Erd-Beben, greulichen Mordthaten, Auffruhren, feindlichen Einfällen, Entdeckungen neuer Länder, nützlichen Erfindungen, annehmlichen oder verwerfflichen Projecten, von Aufrichtung kostbarer Gebäude, veränderten Regiments-Formen, Cammer- und Justiz-Sachen, Parlaments- und Raths-Schlüssen, neuen Constitutionibus und Gesetzen etc. passiret, und sich zugetragen, entweder aufrichtig, zuverläßig, unpartheyisch, wohlbedächtlich und nach geschehener wohlgegründeter Confirmation, oder fälschlich und zum Theil erdichtet, boßhafftiger Weise exaggeriret und vermehret, parthenisch oder doch unbegründet auf den ersten davon einlauffenden Ruff,


  1. und wahrscheinlich auch des Berliner