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1. Von allen bey Hofe vorfallenden Begebenheiten, so viel hiervon zu melden vergönnet, in specie von der An- und Abwesenheit, Spatzierfarthen und Divertissements derer Aller- und durchlaucht. Landes-Herrschafften, denen Galla-Tagen u. s. f.

2. von Avancements hoher Ministrorum und Bedienten.

3. Von Ankunfft und Abgang fremder Procerum, Fürsten, Grafen, auch Gesandter und deren Audientz.

4. Von denen Hochgräfl. und Hochadlichen Beylagern.

5. Von Verpachtung derer Chur-Fürstl. Aemter und Forwerge.

6. Von der Anzahl, so wöchentlich in Dreßden begraben und getaufet worden, und wenn memorable Personen darinnen zu finden, deroselben specialia.

7. Von den Monatlichen Getrayde und Fleisch-Preis auch Brodt-Taxa.

8. Von denen in Sachsen vorgehenden Feuer-Schäden.

9. Von merckwürdigen Executionibus.

10. Von denen neu-edirten curieusen Piecen und dergleichen mehr.“

Diesem Inhaltsverzeichnis nach sind die politischen Nachrichten völlig verschwunden. Nur noch Hofnachrichten sind übrig geblieben. Das Diarium Dresdense hat sich der Form des Intelligenzblattes genähert und ist zum reinen Lokalblatt umgestaltet worden. Jedenfalls haben strengere Zensurvorschriften diese Änderung herbeigeführt. Ein Intelligenzblatt aber ist das Diarium nicht geworden, denn es fehlen jegliche private Anzeigen. Und auch die Mitteilungen von amtlichen Verpachtungen oder merkwürdigen Büchern sind keine eingesandten Annoncen, sondern gesammelte Neuigkeiten. Bei dem Mangel weiterer Quellen läßt sich nur feststellen, daß das Diarium Dresdense sich im ersten Jahrzehnt seines Bestehens von der politischen Zeitung älteren Stils zur Lokalzeitung hin entwickelt hat, die den Keim zum Intelligenzblatt in sich schließt.

Von dieser Lokalzeitung sind, wie schon erwähnt, (im Kgl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden) zwei Exemplare erhalten.[1]

Es sind zwei Folioblätter mit der Überschrift: „Diarium Dreßdenße. Sonnabends den 17. April 1728“.


  1. Vgl. Anhang Ia.