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Bekanntmachungen, die vom Herausgeber ausgehen. In Nr. XX vom 6. November 1730 steht unter: Cap. I. Zu verkauffen an Immobilibus:

„. . . den 26. Oct. a. c. ließ E. E. Rath all hier, ein d. d. Dreßden am 24. Okt. vorhero publicirtes Subhastations-Patent öffentlich unterm Rathhauß affigiren, nach welchen . .“

Das Intelligenzblatt hatte also die herkömmlichen Formen der öffentlichen Bekanntmachung, das öffentliche Ausrufen oder Verlesen und den Anschlag noch nicht verdrängt. Und das ist begreiflich, denn seine Verbreitung war gering und auf die oberen Schichten der Bevölkerung beschränkt. Diese frühesten Anzeigerblätter sind im wesentlichen Publikationsorgan für die Listen des Adreßkomptoirs.


Aus den Jahren 1741 bis 1748 haben sich von Dresdner Intelligenzblättern keine Reste erhalten. Eine Verbesserung erfuhr das Intelligenzblatt, als das Privileg 1749 an den Hoffaktor Sigismund Ehrenfried Richter überging. Dieser verband mit dem Anzeiger eine selbständige wissenschaftliche Beilage: „Gelehrte Anzeigen, aus allen Theilen der Gelahrtheit . .“ Damit wurde der Charakter des bloßen Anzeigeblattes durchbrochen, der Leserkreis scheint aber demzufolge noch immer derselbe gewesen zu sein. Viel später erst wuchs mit der zunehmenden Verbreitung die Zahl der Annoncen. Die große Mehrheit der Bevölkerung blieb zurückhaltend, ob auch Richter sein Unternehmen pries: „Heilsame Erfindung derer wochentlichen Anzeigen! . . Hier ist der Ort, sich auf eine erlaubte Art bekannt, und der Welt wissend zu machen, daß man kein faules Glied sey!“[1]

Die weitere Entwickelung der „Dreßdnischen Politischen Anzeigen“ offenbart deutlich das Streben der Herausgeber, eine weitere Verbreitung und damit die Ausdehnung des Anzeigenteils wie des redaktionellen Teils zu befördern. Aus den „Gelehrten Anzeigen“ wurden zu Anfang des 19. Jahrhunderts „Gemeinnützige Beyträge“ und Johann August Tode konnte in einer Eingabe vom 16. Oktober 1801 mit Recht bemerken, daß aus den


  1. Dresdner Anzeiger 1752. Vorwort.