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1730 wurden in Dresden die Inserate „nach Proportion und Sache“ bezahlt.

Die Bemessung der Preise nach Umfang der Anzeige und dem Werte des angezeigten Gegenstandes findet sich bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in England. Zuweilen ist der Wert des Gegenstandes allein maßgebend für die Preisbildung. Später gibt es feste Preise für Inserate, die einen gewissen Umfang nicht überschreiten, Pauschalpreise. Dann erst bilden sich feste Zeilenpreise. Die Entwickelung unterscheidet sich also nicht von der deutschen. Die englischen und amerikanischen Zeitungen sind den deutschen Blättern inbezug auf die Ausgestaltung der Annoncenpreise weit vorausgeeilt. Schon im 18. Jahrhundert gibt es dort Preisermäßigung für Wiederholungen. Der freie und persönliche Ton jener englischen und amerikanischen Zeitungsanzeigen sticht seltsam ab von der unpersönlichen Form der deutschen Anzeigen, von der Ängstlichkeit dieses niedergehaltenen Bürgertums, das selbst in geschäftlichen Dingen die Öffentlichkeit der Zeitungen scheute. Überhaupt ist die Entwickelung des Inseratenwesens und damit auch der Preise für Zeitungsanzeigen vom Volkscharakter abhängig.


Auffällig ist bei den einzelnen genannten Zeitungen die Verschiedenheit der Preise. Gegenüber den englischen und den Dresdner Preisen erscheinen die Gebühren des ersten Pariser Adreßkomptoirs von 3 Sous oder der Zeilenpreis von 4 kr. im Frankfurter Intelligenzblatt sehr niedrig. Für die Gestaltung der Preise waren eben wirtschaftliche Gründe zwar vorhanden, aber sie waren nicht allein bestimmend.

Diese wirtschaftlichen Erwägungen wurden durchkreuzt von nichtwirtschaftlichen Gründen. Dazu kommt, daß selbst bei den Intelligenzblättern die finanzielle Grundlage in der Regel nicht in den Annonceneinnahmen, sondern in den Abonnementsgeldern bestand. Der Anzeigenteil war in Deutschland bis in die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts in der Regel nicht viel mehr als eine Nebeneinnahme, der neben dem Erlös aus dem Verkauf der Blätter eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung zukam. Daraus erklärt sich auch, daß für Zeitungsanzeigen in den meisten deutschen Staaten keine amtlichen Preistaxen bestanden. Es kam