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Nr. XCV vom 5. Dezember 1740 ist nur halb so stark (4 Seiten 4º) wie die ersten Blätter des Hilscherschen Anzeigers von 1730.

Sehr bezeichnend für die wirtschaftlichen Anschauungen jener Zeit und die Abneigung gegen die Öffentlichkeit der Zeitungen sind die „Bedenklichkeiten“ in dem Gutachten des Rats zu Dresden vom 6. September 1730.[1] In dem von Crell eingereichten Prospekt wurde die Ausleihung auf Pfänder beanstandet, weil dadurch gestohlene Sachen unterschlagen werden könnten. Die Anzeige über Mietung und Vermietung von Gesinde erschien überflüssig, „weil man dieserwegen bei Grießbachen in seinem sogenannten Addreß-Contoir wie zeithero Nachricht haben kann.“ Ebenso überflüssig erschienen Nachrichten über Ankunft und Abgang von Frachtwagen, Landkutschen und Schiffen, weil darüber leicht Erkundigung eingezogen werden könne. Die Mitteilung von Ankunft und Abgang vornehmer Personen erschien nicht weniger bedenklich.

Das nötige wäre „aus den publiquen Thor-Zedduln alle Tage zu ersehen, und wenn vornehme Personen, sonderlich aber in geheimen Verrichtungen abgehen, ist es teils gefährlich, solche bekannt zu machen, teils aber geschiehet manchem kein Gefallen, wenn man in alle Welt schreibet, dieser oder jener Minister ist an dem oder jenem Tage von Dresden abgereiset.“ Die Mitteilung der Markttaxen hatte schon der König für überflüssig erklärt und wie der Rat „verhoffentlich nicht unrecht mutmaßte, damit an auswärtigen Orten in Verkauffung des Getreides sich nicht nach hiesigen Marktpreisen gerichtet und dasselbe gesteigert werde. Wegen der Toten- Tauf- und Trauungszettel haben sich sämtliche Kirchner bereits beschwert.“ Denn wenn die Einwohner diese Mitteilungen wöchentlich zu lesen bekämen, so würden sie nicht mehr die Neujahrszettel kaufen. – Durch das Verspielen von allerhand Sachen würde jungen Menschen das Geld abgelockt. Die Mitteilung von Subhastationen sollte ebenfalls beanstandet werden. ‚Es mache keinen (guten) Eindruck, wenn man von den ohnehin zahlreichen Subhastationen auch auswärts erfahre.‘ – „Die Nachricht von neuen Ämtern und Ehrenstellen, auch von ankommenden


  1. Ratsakten. B. XVII. 50. 1730. Bl. 79.