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drei Merkmale im vollen Umfange und waren Zeitungen im modernen Sinne, d. h. wöchentlich oder in kürzeren Fristen erscheinende, jedermann zugängige Druckschriften aktuellen Inhalts.


2. Zeitung und Zeitschrift.

Die Formen der Publizistik waren bis ins 18. Jahrhundert reich entwickelt. Die primitivsten Formen erhielten sich neben den fortgeschrittensten. Noch in dieser Zeit finden sich in Dresden und anderswo handschriftliche Zeitungen und nicht periodische Relationen. Wenn im folgenden eine Reihe periodischer Schriften aufgezählt wird, die nach dem heutigen Sprachgebrauche zum größten Teile als Zeitschriften bezeichnet werden, so ist zwar zuzugeben, daß man schon im 18. Jahrhundert zwischen „Postzeitungen“ und „Journalen“ unterschied; indessen wurden auch die (historisch-politischen) Journale dem Zeitungswesen zugerechnet. Denn mit Ausnahme der wenigen „gelehrten Zeitungen“ und wissenschaftlichen Fachschriften handelte es sich um Druckschriften, welche die trockenen politischen Nachrichtenblätter ergänzten und nicht selten auch als Surrogate der Postzeitungen anzusehen sind. Jedenfalls waren die Dresdner historisch-politischen Wochen- und Monatsschriften in keinem Falle Zeitschriften im Sinne von Fachschriften, so verschieden auch ihre Tendenz sein mochte. In Dresden ist auch nicht eine von ihnen zum Vorläufer einer wissenschaftlichen oder sonstigen Zeitschrift geworden. Die eigentliche Zeitung, gewöhnlich Postzeitung genannt, war noch im 18. Jahrhundert ein politisches Nachrichtenblatt. Sowohl aus rechtlichen, als auch aus wirtschaftlichen und technischen Gründen war an eine Erweiterung des Inhalts und Umfangs nicht zu denken. So stellte sich seit Ende des 17. Jahrhunderts eine Anzahl Wochen- und Monatsschriften den Zeitungen an die Seite, die besonders auf dem Lande und in kleinen Städten weite Verbreitung fanden und sich ihrem Inhalte nach als Surrogate der wesentlich kostspieligeren Postzeitungen darstellten. Daß Zeitungen und Journale[1] etwas durchaus zusammengehöriges waren, zeigt schon der Titel


  1. Ausgenommen natürlich die „gelehrten Zeitungen“ und wissenschaftlichen Fachschriften.