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sich Angebot und Nachfrage treffen. Dieses ist neben den wenigen selbständigen Anzeigen der Inserent. Wie heute die Vermittlungsbureaus, annoncierte damals das Adreßkomptoir: „Es werden zwei Informatores . . verlanget“, oder: „N. N. hat seine Dienste, weil er in Rechnen und Schreiben wohl erfahren, allhier offerieret“, oder: „N. N. hat sich angegeben“.

Einen Einblick in die Vermittlungstätigkeit des Adreßkomptoirs gibt eine Anweisung des Herausgebers in Nr. XVI vom 23. Oftober 1730:

„Man hat bißher wahrgenommen, daß wenn ein, oder der andere nach Bedienten von allerhand Condition gefraget, ihnen die Antwort zu weilen nicht also können ertheilet werden wie sie gewünschet, weil die Zeddel welche von denenjenigen so sich der Dienste halber angemeldet eingegeben werden, alles dasjenige nicht in sich enthalten, welches doch von denen Bedienten ehe sie in Dienste genommen werden, nachrichtlich zu wißen höchsten nöthig, damit also denen, nach Bedienten fragenden, so wohl als denen welche Dienste suchen Satisfaction gegeben werden möge, so hat man hierdurch die letzteren erinnern wollen, daß sie jedesmahl wenn sie Dienste halben sich angeben, auff einen Zeddel ihren Tauff- und Zunahmen wie alt sie sind, ihren jetzigen Auffenthalt, wer ihre Eltern, ob sie noch am Leben, und wo sie wohnhafft, bey was vor Herrschafften sie und wie lange in Diensten gestandten, ob sie Abschiede erhalten, und was sie vor Profeßion verstehen, ob sie mit Peruquen acommodiren oder Barbieren umgehen können / setzen lassen sollen, dabey denn die so der Schreiberey zugethan, jedesmahl ihre Hand mit Lateinischen und Teutschen Schrifft auch ihres Nahmens Unterschrifft zugleich mit abzugeben haben.“

Der weitere Inhalt des Hilscherschen Intelligenzblattes ist auf dem Titelblatt der Nummern I und XCV angegeben.[1] Bemerkenswert ist ein Inserat, von Hilschers Mitarbeiter, dem Königl. Meublen Proclamator Crell, der in Nr. XV (1730) eine Möbelauktion bekannt macht: „. . wer nun etwas zugleich mit verauctioniren zu lassen gesonnen, kan sich bey zeiten . . . melden, damit alles dem Catalogo inseriret werden könne . . . .“ Bereits im Gründungsjahr des Anzeigers zeigen sich Ansätze zu amtlichen


  1. Vgl. Anhang VII und VIII.