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oder Gelegenheits- und Nebengeschäfte ähnlicher Art betrieben. Aus diesen Anfängen und aus dem damals verbreiteten Auktionswesen sind auch die ersten Adreßkomptoire hervorgegangen, so daß eine Nachahmung der auf größere Verhältnisse zugeschnittenen Einrichtungen in Paris, London und Amsterdam nur für den weiteren Ausbau dieser Institute und die Herausgabe von Intelligenzblättern zutrifft.

Zwei Berufe waren es also, die im Dresden des 18. Jahrhunderts dem Zeitungswesen nahestanden: der des Buchhändlers und der des Auktionators. Beide befanden sich außerhalb der Zunftverfassung. Damals stand das Bücherwesen in näherer Beziehung zum Auktionswesen. Die Kurfürstlich Sächsische Bücherauktions-Ordnung vom 20. März 1696 bestimmte nämlich, daß die Buchhändler allein Bücher „proclamiren“ sollten. Diese Auktionen mußten dem Oberkonsistorium in Dresden unter Beifügung eines gedruckten Kataloges vorher zur Genehmigung angezeigt werden. Der gedruckte Katalog mußte drei Wochen vor der Auktion „herumb geschicket werden.“

Wie überall, wo außerhalb der Zunftverfassung stehende Berufe ein ausreichendes Einkommen nicht sicherten, half man sich auch hier durch Berufsvereinigung. Außerdem gingen die Bemühungen dahin, sich durch Erwerbung von Privilegien für die mangelnde zunftmäßige Konkurrenzregulierung einen Ersatz zu schaffen. Zuweilen ist in Dresden neben dem Buchhändler auch der Notar im Nebenamt Proklamator und Taxator sowohl von Büchern, als auch der gerichtlichen und außergerichtlichen Auktionen von Möbeln und Hausrat. Den Buchhändlern ging das ausschließliche Recht zur Vornahme der Bücherauktionen mit der Zeit verloren, da sich eine diesem Recht entgegengesetzte Übung ausbildete.

Der erste von amtswegen bestellte Proklamator in Dresden war Johann Heinrich Schröter.[1] In seinem Gesuche vom 10. August 1715 sagt er, daß es „zu vielen guten dienen und Nuzen schaffen könnte, wann die gar öfters vorfallende auctiones von so wohl Büchern als Meubles und Haußrath, wie in anderen Städten


  1. Ratsakten B XVII. 25. 1715. Bl. 9, 10 und Curiosa Saxonica, 1758, S. 35 f.