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bevorzugte Stellung erlangen sollten. Und das war im 17. Jahrhundert bei den politischen Nachrichtenblättern der Fall. Nicht weil man sie besonders gern sah, sondern weil man alle anderen Unternehmen durch solch ein „privilegium cum iure prohibendi“, wie es in den kurfürstlichen Reskripten genannt wird, ausschloß. Überhaupt war dies im Zeitalter des Merkantilismus die Form, durch welche neue gewerbliche Unternehmen, so auch die Intelligenzkomptoire und Intelligenzblätter geschützt wurden. So hemmend das Privilegienwesen im 18. Jahrhundert empfunden wurde, für die früheren Jahrhunderte war es der Entwickelung des Zeitungswesens gewiß förderlich. Nur unter diesem Schutze konnte sich ein Unternehmen dauernd halten und ein periodisches Erscheinen der Blätter ausbilden. Allerdings war dies nicht der Grund dieser Ausnahmebewilligungen. Vielmehr kam neben polizeilichen Interessen die „cameralistische Benutzung“ der Zeitungen in Betracht. Noch Schwarzkopf[1] war der Meinung, daß eine mäßige Privilegierungstaxe auf inländische und ein Stempel für auswärtige Zeitungen nicht schädlich seien. Marperger[2] bemerkt allgemein: Die Herausgeber „sind entweder zu solchen ihren Negocio privilegiret, daß sonst niemand als sie Zeitungen drucken und ausgeben darff; wofür sie aber der Cammer oder dem Aerario, oder auch einer gewissen Stiftung ein Gewisses Jährlich erlegen müssen, . . . oder es stehet jeden Bürger frey, der solches zu seinen und des Publici Nutzen unternehmen will. . .“

In Sachsen wurde das Recht zur Herausgabe von Zeitungen als zum Postregal gehörend betrachtet. Schon zur Zeit des dreißigjährigen Krieges waren mit Erlaubnis des Leipziger Postamtes periodische Zeitungen erschienen, die aber den Krieg nicht überdauerten. Das im Jahre 1648 von einem Buchdrucker erbetene Privileg zur Herausgabe wöchentlicher Zeitungen und Avisen wurde zwar verweigert, „da mit solchen Zeitungen öfters große Unrichtigkeit vorgehet“, doch hatte schon während des 30 jährigen Krieges der Buchhändler Ritzsch ein solches Privileg und 1659 eine förmliche Konzession erhalten; aus dessen Zeitung ist die Leipziger Zeitung hervorgegangen[3].


  1. Joachim v. Schwarzkopf, Über politische und gelehrte Zeitungen. S.115.
  2. Marperger, a. a. O. S. 18.
  3. D. v. Witzleben, Geschichte der Leipziger Zeitung. S. 10.