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kommenden Medicis und andern Künstlern erfährt man ohne wöchentliche Zettel und kann also wohl weggelassen werden.“ Ebenso überflüssig sei die Mitteilung von Offerten und Wetten. Selbst die Kundmachung verlorener Sachen könne unterbleiben:

„Hier weisen die Rechte jedermann der etwas gefunden, an die Gerichte, die es öffentlich anschlagen. Es ist auch der öffentl. Ausruff mit und ohne Trommelschlag hier eingeführet, daß also dießfalls eine mehrere Kundmachung nicht von nöthen zu seyn scheinet.“ Von „Allerhand Novis“ ist gesagt, diese seien oft nicht wahr, und das werde bei den wöchentlichen Anzeigen auch der Fall sein. „Ob nun diese Bedenklichkeiten so beschaffen, daß die wöchentl. Divulgation eines Dreßdnischen Frag- und Anzeige Zedduls gantz und gar zu unterlassen“ oder nur in den einwandfreien Kapiteln zu gestatten sei, wurde der Entscheidung des Königs anheim gegeben. Dieser verfügte unterm 19. September, daß die Kapitel 7, 9, 10, 14, 16, 19 und 22[1] wegzulassen seien, verfuhr also etwas nachsichtiger als der Rat.

Da Hilscher seinen Anzeiger schon am 1. September hatte erscheinen lassen, waren diese Anordnungen auch nicht berücksichtigt worden, wie schon das Titelblatt zeigt.[2]

Die ebenfalls im Stadtmuseum zu Dresden aufbewahrte Anzeiger-Nummer vom 5. Dezember 1740 ist das letzte Dokument des ersten, Hilscherschen, Blattes. Bis zum Jahre 1749 fehlt jede Nachricht über dessen allerdings nicht zu bezweifelndes Fortbestehen.

Als Hilscher 1749 starb, wurde seine Konzession dem Hof-Faktor Siegmund Ehrenfried Richter übertragen.[3]

Sobald dieser die Genehmigung erhalten hatte, zeigte er (am 12. Juni 1749) beim Rate an,[4] „daß der Buchhändler Gerlach allhier, zeithero einen so genannten Frag- und Anzeiger drucken lassen und ausgegeben, wie er denn damit annoch fortfahre. Nachdem aber selbiger hierzu keine Conzession habe, . . . so bäte er, . . . dem besagten Gerlach die Fortsetzung seines Anzeigers zu untersagen.“ Dies geschah auch am 12. Juni 1749.


  1. Vgl. Anhang VI.
  2. Vgl. Anhang VII.
  3. Ratsakten B. XVII. 74. 1749. Bl. 1., vgl. Anhang VIIIa.
  4. Ratsakten B. XVII. 74. Bl. 8.