Seite:Heft23VereinGeschichteDresden1912.pdf/128

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

unter andern von folgenden Dingen genaue Notiz erlangen kan:

1. Wegen Kauf- und Verkauffung Ritter- oder Land-Güther, Häuser, Gärten, Weinberge, Aecker, Wiesen u. d. m.
2. Wegen Pacht- und Verpachtung itzt ermeldeter Güther, Felder, Schencken bey der Stadt und aufm Lande, wie nicht weniger.
3. Wegen Mieth- und Vermiethung ganzer Häuser, unterschiedener logiamenter und gantzen Stockwercken etc.
4. Wegen Erborg- und Leihung, it. Verborg.- und Verleihung unterschiedener Capitalien und einzelner Gelder.
5. Wegen Mieth- und Vermiethung so wohl männlich- als weiblichen Geschlechts Bedienter und Gesinde.
6. Wegen Taxirung derer Meublen bey Inventarien, Verlassenschafften u. s. f.
7. Wenn auch einige Familien oder einzelne Personen vorhanden, so Bücher, Meublen, Haußrath und andere dergleichen Sachen aus Erbschafften und sonsten zu verkauffen gesonnen, oder zu veralieniren willens, können solche ebenfalls allda, zu willfahren gute Gelegenheit bekommen.
8. Ferner werden in diesen Adreß-Contoir allerhand geist- und weltliche Bücher, Gemählde, illuminirte Bilder, feine Kupfferstiche, Land-Charten, allerhand Haußrath und Meublen, als: Tapeten, Spiegel, Tische, Stühle, Uhren, Seiger, Gewehre, Silberwerd, Wetterhäußlein, und das Kayserl. in schwartzer Kunst verfertigte Portrait, optische und andere Sachen um billigen Preiß verkauffet.
9. Allerhand Arten gedruckte und geschriebene Zeitungen, desgleichen die itzo in Schwange gehenden neuen Poetischen Nouvellen werden allhier denen Liebhabern so wohl zu lesen, als auch zum Verkauf communiciret.
10. So wird auch unterschiedener Haußrath als: Spiegel, Tische, Stühle, Betten und dergleichen um civilen Preiße monathlich zu verschaffen, verlehnet. Anderer Dinge zu geschweigen. Und dieweil man täglich zu Meliorirung dieses Adreß-Contoirs etwas beyzutragen bemühet ist, zumahlen, wenn die von den Herrn Hof- und Commercien-Rath P. J. Marpergern und andern bereits gemachten Projecta bey der zu Aufrichtung eines Dreßdner allgemeinen Lombardts welches wie es nur gemeldter Herr Marperger in seinen Montibus Pietatis p. 1. nennet, ein Hülffs-Hauß, wodurch in großen Städten und Republiquen manchen ehrlichen Mann in der Stille mit baaren Gelde oder andern dingen auf Verlangen kan gewilfahret und ausgeholffen werden, allergnädigst niedergesetzter Commission wie man nicht zweiffelt Ingreß finden dürfften. Itziges ist nur ein Anfang, und doch ein Werckgen, dergleichen in gantz Sachsen niemahlen gewesen, und zeiget bereits einen großen Nutzen hin und wieder bey dieser Stadt.